Mein MALS-Studium Stundenpläne verstehen, Kurse wählen, Prüfungen absolvieren

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Transkript:

Mein MALS-Studium Stundenpläne verstehen, Kurse wählen, Prüfungen absolvieren Inhalt 1. Aufbau MALS 2. Stundenpläne verstehen a. Bachelor b. Master 3. Kurse wählen a. Aus dem Bachelorprogramm b. Aus dem Masterprogramm c. Einführung ins Rechts d. Technische Einführung 4. Arbeiten a. Propädeutische Arbeit b. Masterarbeit 5. Prüfungen 6. Studienbeispiel

Aufbau MALS Diese Kurse finden Sie im Bachelorprogramm Link zum Vorlesungsverzeichnis Infos zur Masterarbeit

Die Stundenpläne (Bachelor) Vorlesungen Übungen Vorlesungen werden ex cathedra gehalten und finden in der Regel wöchentlich statt Übungen finden in einzelnen Gruppen (alphabetische Einteilung) und in der Regel alle 14 Tage statt. Beispiel: Übung Strafrecht I (Donnerstag Nachmittag) wird alle 14 Tage entweder von 13:15 15:00 oder von 15:15 17:00 besucht.

Stundenpläne (Master) Vorlesungen - Blöcke à 3 Stunden - Beginn jeweils ab 4. Studienwoche - Dauer jeweils 1 Semester - Prüfungen nur im Juni / Februar Die Mehrjahresplanung der Masterkurse finden Sie hier Infos zu: Blockkursen und Seminaren

Kurse wählen Wahl aus dem gesamten Angebot der rechtswissenschaftlichen Fakultät: Bachelor und Master (Semester-, Blockkurse und Seminare) Informationen zu den einzelnen Kursen finden Sie hier Bachelorkurse sind Jahreskurse Beginnen Sie zuerst mit den obligatorischen Kursen aus dem Bachelorprogramm und wählen Sie erst später Masterkurse, da Masterkurse Vorwissen aus dem Bachelor voraussetzen.

Kurswahl (Bachelor) Bachelorkurse sind Jahreskurse (ausg. Einführung ins Recht ohne ZPO/SchKG) Übungen (gelb bzw. orange) finden i.d.r. während beiden Semestern statt.

Kurswahl (Master Vorlesungen (Semesterkurse) - Blöcke à 3 Stunden - Beginn jeweils ab 4. Studienwoche - Dauer jeweils 1 Semester - Prüfungen nur im Juni / Februar Blockkurse Jeweils zu Beginn des HS und FS Drei Wochen Intensivkurs Anwesenheitspflicht Prüfung Seminare Finden während eines Semesters an untersch. Tage (auch Wochenende statt) Schriftliche Arbeit Anwesenheitspflicht

Einführung ins Recht Vorlesung und Übungen nur im Herbstsemester In der ersten Vorlesungswoche wird der genaue Ablauf bekanntgegeben: einzelne Vorlesungen im Herbstsemester sind ZPO/SchKG-Kurse und für MALS-Studierende nicht obligatorisch Prüfung: Teilprüfung nach einem Jahr (Juni oder August-Session) über Einführung ins Recht (6 ECTS); ZPO/SchKG kann ebenfalls absolviert werden (freiwillig): 12 ECTS. Weitere Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier: http://www.unifr.ch/ius/de/studium/studieren/lehrveranstaltungen?cid=6034

Technische Einführung Für MALS-Studierende mit entsprechender Auflage (im Zulassungsentscheid) obligatorisch, keine ECTS Propädeutische Arbeit muss während oder nach dem Kurs geschrieben werden. MALS-Studierende ohne Auflage zum Besuch der techn. Einführung können diese ebenfalls absolvieren und erhalten für die propädeutische Arbeit (3ECTS) Anwesenheitspflicht Gruppeneinteilung erfolgt zu Beginn des Semesters: Es ist nur eine VL 13:15 15:00 oder 15:15 bis 17:00 zu besuchen. Weitere Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier: http://www.unifr.ch/ius/de/studium/studieren/lehrveranstaltungen?cid=6051

Propädeutische Arbeit Zulassungsentscheid Auflage Besuch techn. Einführung und propädeutische Arbeit? Besuch der VL «technische Einführung» obligatorisch jeweils im Herbstsemester Anwesenheitspflicht Zeitpunkt frei wählbar (z.b. im 1. oder 2. Studienjahr), jedoch bevor Masterarbeit geschrieben wird keine ECTS Propädeutische Arbeit Zeitpunkt frei wählbar, jedoch vor Masterarbeit Einschreiben auf Moodle 3 Wiederholungen möglich Beginn jeden ersten Montag im Monat Anmeldung bis 15. des Vormonats Keine ECTS ja nein Will ich freiwillig eine prop. Arbeit schreiben? ja nein Besuch der VL «technische Einführung» obligatorisch Voraussetzungen: siehe nebenan Propädeutische Arbeit Voraussetzungen: siehe nebenan 3 ECTS Weitere Informationen hier

Masterarbeit Allenfalls vorgängig propädeutische Arbeit 5 ECTS 16 Tage Bearbeitungszeit (Start frei wählbar, Öffnungszeiten Dekanat und Bibliothek beachten) Vorgängige Kontaktaufnahme mit Lehrstuhlinhaber (Hinweis MALS- Studierender) Themengebiet (z.b. OR AT, OR BT, Haftpflichtrecht) kann gewählt werden, nicht aber Thema Wird benotet Bilingue-Studierende müssen Masterarbeit nicht in der Zweitsprache verfassen Beachten Sie die allgemeinen Vorgaben zu den schriftlichen Arbeiten

Prüfungen Einschreiben auf gestens.unifr.ch für alle Prüfungen Will ich (zusätzlich) Prüfungen von Masterkursen ablegen? ja nein Juni Februar (nachfolgendes Jahr) Einschreiben erst im November Juni August Februar ja Bestanden? Bestanden? nein* nein Juni oder August ja Bestanden? nein* Bestanden? ja Bestanden? Februar (alternativ: Jahr danach wiederum Juni oder August Februar (alternativ: Jahr danach wiederum Juni oder August * Im Juni nicht bestandene Prüfungen können nicht im August desselben Jahres wiederholt werden!

Prüfungen Für Prüfungen in Bachelorkursen: Wahl zwischen Juni oder Augustsession (oder Februar im folgenden Jahr) Kein Splitting von Prüfungen: Nicht bestandene Prüfungen im Juni können erst im Februar wiederholt werden Werden zeitgleich Prüfungen in Masterkursen abgelegt, ist eine Einschreibung nur für die Juni oder Februarsession möglich (kein Splitting zwischen Juni und Augustsession)

Studienbeispiel Lena (1. Studienjahr) Lena arbeitet 50% in Bern Kann Arbeitstage jährlich neu einteilen Hat Flexible Arbeitszeiten Geplante Studienzeit: 3 Jahre für 90 ECTS Auflage gem. Zulassungsentscheid: Besuch techn. Einführung und prop. Arbeit 1. Jahr Total: 24 ECTS Zivilrecht I inkl. Übungen (6 ECTS) Einführung ins Recht (6 ECTS) Öffentliches Recht inkl. Übungen (12 ECTS)

Studienbeispiel Lena (2. Studienjahr) 2. Jahr 31 ECTS -> mit 24 ECTS aus dem 1. Jahr: 55 ECTS Obligationenrecht I inkl. Übungen (9 ECTS) Strafrecht I inkl. Übungen (12 ECTS) Masterkurs: Kindes- u. Erwachsenenschutzrecht im HS (5 ECTS) Masterkurs: Schweizerisches Migrationsrecht im FS (5 ECTS) Technische Einführung (Auflage), schreibt prop. Arbeit in den Winterferien

Studienbeispiel Lena (3. Studienjahr) 3. Jahr 36 -> zusammen mit 24 + 31 aus den Vorjahren = 91 ECTS Obligationenrecht II inkl. Übungen (12 ECTS) Strafrecht II inkl. Übungen (9 ECTS) Masterkurs: Immaterialgüterrecht I im HS (5 ECTS) Masterkurs in Bern: Polizeirecht im FS (5 ECTS): BENEFRI Masterarbeit 5 ECTS Im Rahmen von BENEFRI können auch Kurse in Bern oder Neuenburg besucht werden