Landkreis Mittelsachsen. Jugendhilfeplan - 3. Abschnitt Handlungsstrukturen des Jugendamtes

Ähnliche Dokumente
Landkreis Mittelsachsen. Jugendhilfeplan - 3. Abschnitt Handlungsstrukturen des Jugendamtes

Satzung. des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen vom Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 01/08 vom

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE

Inhaltsverzeichnis. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung... 47

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau

4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Satzung des Jugendamtes Bautzen

Satzung für das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Lohmar vom

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz

S a t z u n g. für den Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Jugendhilfeausschusses / Jugendamtes. Vortrag für (neue) JHA-Mitglieder am

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom

Satzung für das Jugendamt des Wartburgkreises

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31.

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Wülfrath vom in der Fassung vom

Satzung für das Kreisjugendamt 500 Seite 1. Satzung für das Kreisjugendamt vom 30. Mai 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom

Das neue Kinder- und Jugendhilferecht

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Altenburger Land

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen. vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

S a t z u n g für das Jugendamt der Stadt Altena (Westf.) vom

Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn. Vom 2.Mai 2012

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ludwigslust

Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015

Struktur des Jugendamtes

Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Kleve

Satzung für das Jugendamt der Stadt Mettmann (Ratsbeschluss vom )

Satzung für das Jugendamt der Stadt Overath vom

VIII. 119 IX. 149 X XI. 157 XII. 167 XIII. 176 XIV. 178 XV. 181 XVI. 190 XVII. 197 XVIII. 208 XIX.

- 1. Satzung. für das Jugendamt der Stadt Kaarst

Satzung für das Jugendamt des Kreises Steinfurt vom Kreistag:

Satzung. für das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg

Satzung für das J u g e n d a m t der Stadt Bocholt vom , in Kraft getreten am Aufbau

Satzung des Jugendamtes der Stadt Cottbus

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen

Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen. in der Fassung vom

Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit

Jeder örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet gern. 69 Abs. 3 SGB VIII für junge Menschen und ihre Familien ein Jugendamt ein.

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover 51-01

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn

1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften:

Satzung für das Jugendamt der Stadt Greven vom

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises

1.2. Sachbearbeitende Stelle: Fachbereich 24. Datum Text In-Kraft-Treten. Satzung. für das Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises. vom 02.

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen

1 Aufbau. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. 2 Zuständigkeit

Jugendamtssatzung 4/07/1. S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Worms

Satzung. für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen. vom 10. Oktober 1994

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ROSENHEIM 421

Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg (JugendamtS - JugAS)

Bildung und Soziales 5.03/0

Satzung für das Jugendamt der Stadt Ahaus. 23. Oktober Januar Abs. 2 Ziff. 2a. 14. Juli August Abs. 2 Ziff.

SATZUNG. des FACHBEREICHES ARBEIT, JUGEND und SOZIALES Bereich Jugend. des RHEINGAU-TAUNUS-KREISES

Satzung für den Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Borken vom

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)

Satzung für das Jugendamt der Stadt Heinsberg vom

S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Mustersatzung für die rheinischen Jugendämter

Satzung für das Jugendamt der Stadt Heiligenhaus vom Änderung vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lüdenscheid vom Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Satzung beschlossen:

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Dorsten. vom

STATISTISCHES LANDESAMT

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Hennef (Sieg) vom

für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg

Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lehrte

Statistische Berichte

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Erkrath. vom

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LAHN-DILL-KREISES

S a t z u n g. für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen.

Grundlagen des Jugendhilferechts

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 16

Transkript:

Landkreis Mittelsachsen Jugendhilfeplan - 3. Abschnitt Handlungsstrukturen des Jugendamtes Jugendhilfeausschuss 035/10./2017

Inhalt 1 Aufbau des Jugendamtes nach Bundes- und Landesrecht... 3 1.1 Jugendhilfeausschuss... 3 1.2 Verwaltung des Jugendamtes... 4 2 Die Abteilung Jugend und Familie... 5 2.1 Abteilungsleitung... 6 2.2 Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen... 6 2.3 Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst... 8 2.4 Referat 31.3 - Fachdienste... 10 2.5 Referat 31.4 Besondere Soziale Dienste... 12 Abkürzungsverzeichnis... 14 Begriffserklärungen... 14 Anlage... 14 Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 2

1 Aufbau des Jugendamtes nach Bundes- und Landesrecht Jeder örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII ein Jugendamt zu errichten ( 69 Abs. 3 SGB VIII, 1 Abs. 2 LJHG). Das Jugendamt weist im Vergleich zu anderen Ämtern einer Landkreisverwaltung eine besondere Struktur auf. Gemäß 70 Abs. 1 SGB VIII (desgl. 1 Abs. 3 LJHG) werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung wahrgenommen. Dieser zweigliedrige Aufbau spiegelt die besondere Qualität des partnerschaftlichen Zusammenwirkens der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe wider. 1.1 Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss befasst sich anregend und fördernd mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er hat im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel und gefassten Beschlüsse sowie der Satzung des Jugendamtes ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe. Nach der Satzung des Jugendamtes nimmt der Jugendhilfeausschuss insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Entwicklung von Problemlösungen einschließlich Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Kreisgebiet; 2. Jugendhilfeplanung, insbesondere Grundsatzentscheidungen zu Zielvorstellungen und Schwerpunkten des Gestaltungsprozesses, wobei die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen frühzeitig zu beteiligen sind; 3. Aufstellung von Grundsätzen, Richtlinien und Kriterien zur Förderung der freien Jugendhilfe; 4. Aufstellung von Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie Entscheidungen im Einzelfall; 5. Beteiligung bzw. Übertragung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zur Durchführung an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach 76 SGB VIII; Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 3

6. Beschlussfassung über den Bedarfsplan gemäß 8 Abs. 1 SächsKitaG sowie über dessen Fortschreibung gemäß 8 Abs. 2 SächsKitaG; 7. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen gemäß 35 JGG. Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und weiteren 14 stimmberechtigten Mitgliedern sowie mindestens neun beratenden Mitgliedern. Stimmberechtigte Mitglieder sind neben dem Landrat als Vorsitzenden weitere acht Mitglieder des Kreistages oder von diesem gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind sowie sechs von den im Kreisgebiet wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen Personen. Diese wurden am 25. Mai 2014 vom Kreistag des Landkreises Mittelsachsen gewählt (www.landkreis-mittelsachsen.de/derkreis/kreistag/jugendhilfeausschuss). Satzungsgemäß wurde aus den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ein ständiger Unterausschuss für die Angelegenheiten der Jugendhilfeplanung mit sieben Mitgliedern gebildet. Zur Unterstützung seiner Arbeit, insbesondere zur Erfüllung des Auftrages aus 80 Abs. 3 SGB VIII, wurden nach 78 SGB VIII weitere Arbeitsgemeinschaften bzw. Arbeitskreise gebildet. Diese werden in Verantwortung der jeweiligen Fachreferate geführt. 1.2 Verwaltung des Jugendamtes Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden im Auftrag des Landrates von der Leitung der Verwaltung des Jugendamtes geführt ( 70 Abs. 2 SGB VIII, 4 Satzung des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen). Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig oder wiederholt anfallen und nach vorgegebenen Regelungen und Grundsätzen zu behandeln sind, sofern ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen oder strukturellen Auswirkungen eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Der Jugendhilfeausschuss kann bestimmte Aufgaben der laufenden Verwaltung zuweisen. Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 4

2 Die Abteilung Jugend und Familie Die Verwaltung des Jugendamtes - im Landkreis Mittelsachsen als Abteilung Jugend und Familie bezeichnet - ist in der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung dem Geschäftskreis des Zweiten Beigeordneten - Geschäftskreis Soziales und Gesundheit - zugeordnet worden. Die Abteilung Jugend und Familie gliedert sich seit 01.07.2016 in vier Referate: Abteilung Jugend und Familie Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst Referat 31.3 - Fachdienste Referat 31.4 - Besondere Soziale Dienste Der Sitz der Abteilung befindet sich am Standort Mittweida des Landratsamtes Mittelsachsen, Am Landratsamt 3 (Haus A) in 09684 Mittweida. Mitarbeiter des Referates Allgemeiner Sozialer Dienst sind auch an den Standorten Döbeln (Bahnhofstraße 22 in 04720 Döbeln) und Freiberg (Standort Freiberg OT Zug, Hauptstraße 150 in 09599 Freiberg) tätig. Für die Abteilung Jugend und Familie gelten die allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes (www.landkreis-mittelsachsen.de), wobei die Mitarbeiter nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung stehen: Montag und Mittwoch nach Terminvereinbarung Dienstag und Donnerstag 9:00 12:00 und 13:00 18:00 Uhr Freitag 9:00 12:00 Die Abteilung Jugend und Familie ist über die zentrale Rufnummer 03731 799-0 sowie die E-Mail- Adresse jugend.familie@landkreis-mittelsachsen.de erreichbar. Außerdem können die Mitarbeiter auch direkt per E-Mail (Vorname.Name@Landkreis-Mittelsachsen.de) kontaktiert werden. Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 5

2.1 Abteilungsleitung Der Abteilungsleitung obliegt die Verantwortung für die Steuerung und Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben des Jugendamtes nach dem SGB VIII und anderer Gesetze. Sie vertritt das Jugendamt in der Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen. Die Abteilungsleiterin stimmt das Zusammenwirken von Verwaltung des Jugendamtes und Jugendhilfeausschuss ab, insbesondere bereitet sie die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses inhaltlich vor. Im Bereich der Abteilungsleiterin erledigen sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter referatsübergreifende Aufgaben innerhalb der Abteilung Jugend und Familie. Aufgaben/Leistungen Sekretariatsdienst Verfahrensbetreuung der IT-Fachprogramme Geschäftsstelle des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung Vereinbarungen nach 77 und 78a ff SGB VIII Jugendhilfeplanung ( 79,80 SGB VIII) und Mitwirkung bei der Integrierten Sozialplanung Fachcontrolling für die Abteilung Jugend und Familie Die Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten der Abteilung Jugend und Familie wird durch einen Mitarbeiter im Fachbereich Zentrale Aufgaben wahrgenommen, welcher direkt dem 2. Beigeordneten untersteht. Kooperationen/Arbeitskreise im Freistaat Sachsen: AG Jugendamtsleiter des Sächsischen Landkreistages LJA - überregionaler Arbeitskreis Jugendhilfeplanung LJA - überregionaler Arbeitskreis Kita-Planung 2.2 Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen Im Referat 31.1 sind 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Sie erledigen die finanzielle Bearbeitung der Hilfen zur Erziehung und anderer Leistungen, welche vom Referat 31.2 nach SGB VIII gewährt werden. Hier werden auch die Anträge auf Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld, auf Unterhaltsvorschuss sowie auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Erstattung der Absenkungsbeträge bearbeitet. Die territoriale Zuständigkeit der Mitarbeiter der Fachbereiche kann auf der Internet-Seite des Landkreises aufgerufen werden (www.landkreis-mittelsachsen.de). Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 6

Aufgaben/Leistungen Wirtschaftliche Jugendhilfe Finanzierung ambulanter, teil- und vollstationären Hilfen sowie anderer Leistungen nach SGB VIII Heranziehung zu den Kosten bei teil- und vollstationären Hilfen Kostenerstattungen BEEG, SächsLErzGG, Beratung zur Inanspruchnahme und Ausgestaltung der Elternzeit Gewährung von Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld Unterhaltsvorschuss Beratung zu und Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen nach UVG Geltendmachung und Beitreibung von Forderungen beim Unterhaltsverpflichteten Elternbeiträge, Absenkungsbeträge für Kindertagesbetreuung Berechnung des Absenkungsbetrages für Alleinerziehende oder Geschwister ( 15 Abs. 1 Satz 3 SächsKitaG) Berechnung der Übernahme von Elternbeiträgen ( 90 Abs. 3 SGB VIII) Finanzierung von Tagespflegepersonen und Festsetzung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege nach SGB VIII Abstimmung mit den Gemeinden zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Beitragssatzung ( 15 Abs. 1 SächsKitaG) Jährliche Erfassung der Betriebskosten ( 14 Abs. 2 SächsKitaG) Kooperationen/Arbeitskreise im Freistaat Sachsen: Kommunaler Sozialverband - Elterngeldberatung mit allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten LJA - überregionaler Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 7

2.3 Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst Das Referat 31.2 ist mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wesentlichen in zwei umfangreichen Leistungsbereichen tätig: Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 bis 21 SGB VIII) und Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige ( 27 bis 41 SGB VIII). Weitere Bestandteile seiner Arbeit sind die Bereiche Kinderschutz, Krisenintervention und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus sind auch die Koordinierungsstelle des Netzwerkes Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen, die Aufsuchende Präventive Arbeit sowie die Adoptionsvermittlung und der Pflegekinderdienst hier angesiedelt. Nach dem Territorialprinzip ist jeder Mitarbeiter des Referates für die Beratung und Unterstützung der Familien in bestimmten Gemeinden zuständig. Dabei gibt es gesonderte Zuständigkeiten für die Bereiche Allgemeiner Sozialer Dienst und Pflegekinderdienst. Die Mitarbeiterinnen der Adoptionsvermittlung und des Netzwerkes präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen sind im gesamten Gebiet des Landkreises tätig. Zu den Zuständigkeiten sind entsprechende tabellarische Übersichten im Internet-Auftritt des Landkreises veröffentlicht worden (www.landkreis-mittelsachsen.de). Aufgaben/Leistungen Allgemeiner Sozialer Dienst Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ( 8b SGB VIII) Allgemeine Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung ( 16 SGB VIII) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17 SGB VIII) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes ( 18 SGB VIII) Unterstützung alleinsorgeberechtigter Mütter und Väter ( 18 SGB VIII) Gewährung von Hilfen und Unterstützung nach 19 bis 21 SGB VIII Gewährung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung nach 27 ff. SGB VIII Gewährung und Begleitung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ( 35a SGB VIII) Beratungsangebote und Hausbesuche vor und nach der Geburt im Rahmen des Projektes Präventiv aufsuchende Arbeit des ASD Mittelsachsen (Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz) Krisenintervention und Schutzmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren ( 50 SGB VIII) Rufbereitschaftsdienst Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 8

Pflegekinderdienst Gewinnung und Schulung von Pflegeeltern, Vermittlung von Pflegeverhältnissen, Begleitung von Pflegeeltern, Pflegekindern und deren Herkunftsfamilien Erteilung der Erlaubnis zur Vollzeitpflege ( 44 SGB VIII) Adoptionsvermittlung Auswahl der Adoptiveltern, Beratung und Unterstützung aller Beteiligten vor und nach der Adoption, einschließlich Begleitung von Identitätssuchen Vorbereitung der Adoption und Vermittlung in Adoptionspflege ( 51 SGB VIII i. V. m. AdVermiG) Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren in Adoptionssachen ( 50 SGB VIII) Koordinierungsstelle für die Netzwerkarbeit Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen " Aufbau und Pflege regionaler Kooperationsstrukturen zum präventiven Schutz von Kindern mit Fachkräften inner- und außerhalb der Jugendhilfe (KKG und Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz) sowie Familienförderung, Ehrenamtsangebote, Familienbildung und Familienhebammen Vereinbarungen nach 8a und 72a SGB VIII, Qualifizierung der Netzwerkpartner, Fachberatung für insoweit erfahrene Fachkräfte Kooperationen/Arbeitskreise im Landkreis: Federführung Steuerungsgruppe präventiver Kinderschutz Federführung Arbeitskreis Familienbildung Mittelsachsen Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Mittelsachsen Interventionstisch Häusliche Gewalt Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und Unterarbeitsgruppen (PSAG) im Freistaat Sachsen: LJA - überregionaler Arbeitskreis Adoptionsvermittlung/Pflegekinderwesen LJA - überregionaler Arbeitskreis Hilfen zur Erziehung/präventiver Kinderschutz LJA - überregionaler Arbeitskreis Familienförderung und bildung LJA - Koordinatorentreffen Netzwerkarbeit Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 9

2.4 Referat 31.3 - Fachdienste Die 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates 31.3 erbringen Leistungen in folgenden Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe: - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz einschließlich Förderung der freien Jugendhilfe ( 11 bis 14 und 74 SGB VIII), - Fachberatung Kindertageseinrichtungen und -pflege ( 22 ff SGB VIII), - Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz ( 52 SGB VIII) und - Kindschaftsrecht ( 18 und 55 bis 59 SGB VIII). - Koordinierung des Bundesprojektes Jugend stärken im Quartier (Förderperiode 2015-2018) - Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) Auch die Mitarbeiter der Fachbereiche Fachberatung Kindertageseinrichtungen und -pflege, Jugendgerichtshilfe und Kindschaftsrecht arbeiten nach dem Territorialprinzip. Die entsprechenden Übersichten zu Zuständigkeiten sind veröffentlicht unter www.landkreis-mittelsachsen.de. Aufgaben/Leistungen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Fachberatung für Träger der freien Jugendhilfe und deren Fachkräfte zu Projekten und Angeboten nach 11 bis 14 SGB VIII, Vernetzung der Fachkräfte in Arbeitskreisen, Organisation von Fortbildungen für hauptamtliche Fachkräfte Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen, Beratung der Gemeinden zur Ausgestaltung der Angebote und zur Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe Stellungnahmen für Ausnahmen nach 6 JArbSchG Förderung der Jugendhilfe Förderrechtliches Verfahren für Zuschüsse nach 74 SGB VIII an Träger der freien Jugendhilfe für Angebote nach 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII sowie für Kleinprojekte nach 11 bis 14 SGB VIII Förderrechtliches Verfahren für Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für Baumaßnahmen und Ausstattung Förderrechtliches Verfahren für Zuwendungen für Maßnahmen, Investitionen zur Unterbringungen von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern im Landkreis Mittelsachsen Berechnung und Ausreichung des Landeszuschusses nach 18 SächsKitaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 10

Fachberatung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Beratung in Fragen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege ( 22 ff. SGB VIII) und Fachberatung ( 21 SächsKitaG) Mitwirkung bei der Planung von Fortbildungen für Leiterinnen und Erzieherinnen in Tageseinrichtungen sowie für Tagespflegepersonen ( 21 Abs. 2 SächsKitaG) Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ( 43 SGB VIII) Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen Mitwirkung an der Bedarfsplanung und der Gewährleistung des Rechtsanspruchs ( 22 ff. SGB VIII) Jugendgerichtshilfe Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher und deren Eltern sowie Heranwachsender im Jugendgerichtsverfahren Erstellung der gutachtlichen Stellungnahme, Mitwirkung an der Hauptverhandlung Vermittlung und Kontrolle von Weisungen und Auflagen Haftentscheidungshilfe und Haftbetreuung, Mitwirkung Vollzugsplanung Zusammenarbeit mit freien Trägern der flexiblen ambulanten Hilfen Präventive Arbeit Durchführung von Diversionsverfahren ( 52 SGB VIII i. V. m. JGG) Kindschaftsrecht Beratung und Unterstützung Alleinerziehender sowie junger Volljähriger bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ( 18 SGB VIII) Beratung und Unterstützung nicht verheirateter Mütter bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ( 52a SGB VIII) Führung von Beistandschaften, Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften ( 55 f. SGB VIII) Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen ( 58a SGB VIII) Beurkundungen personenstands-, sorge- und unterhaltsrechtlichen Inhalts ( 59 SGB VIII) Besondere Aufgaben Koordinierung von Projekten und Landesprogrammen der Jugendarbeit Organisatorische Unterstützung von Integrationsmaßnahmen Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 11

Kooperationen/Arbeitskreise im Landkreis: Federführung Arbeitskreis Schulsozialarbeit Federführung Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Mittelsachsen im Freistaat Sachsen: LJA - überregionaler Arbeitskreis Kinder- und Jugendschutz/Jugendsozialarbeit/Jugend- und Jugendverbandsarbeit LJA - überregionaler Arbeitskreis Jugendgerichtshilfe LJA - überregionaler Arbeitskreis Vormundschaften LJA - überregionaler Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Arbeitskreis der Kita-Fachberater Chemnitz/Westsachsen 2.5 Referat 31.4 Besondere Soziale Dienste Im Referat erbringen zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Leistungen für Kinder und Jugendliche, die sich ohne Begleitung von Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten in der Bundesrepublik aufhalten (unbegleitete minderjährige Ausländer - uma). Aufgaben/Leistungen Hilfe-, Begleit- und Unterstützungsangebote - (vorläufige) Inobhutnahme, Unterbringung und Versorgung bei geeigneten Personen bzw. in geeigneten Einrichtungen ( 42 a ff. SGB VIII) - umfassende Klärung der Perspektive (Clearingphase) - Familiennachzug / Zusammenführung (u.a. nach Dublin III) - fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (8a SGB VIII) - Gewährung von Hilfen und Unterstützung nach 13, 16, 18 und 19 SGB VIII - Gewährung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung nach 27 bis 41 SGB VIII Amtsvormundschaften - Bestellung eines Vormundes und soweit notwendig die Begleitung und Vertretung in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten Familiengericht - Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren ( 50 SGB VIII) Koordinierung der Betreuungsangebote - Erschließung ausreichender Platzkapazitäten zur Unterbringung im Landkreis Mittelsachsen in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 12

Kooperationen/Arbeitskreise im Landkreis: Federführung Arbeitskreis unbegleitete, minderjährige Ausländer Federführung Arbeitsgruppe Pflegeeltern im Freistaat: Mitwirkung im LJA-Arbeitskreis Vormundschaften Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 13

Abkürzungsverzeichnis AWO Arbeiterwohlfahrt ASD Allgemeiner Sozialer Dienst AdVermiG Adoptionsvermittlungsgesetz BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz CVJM Christlicher Verein junger Menschen desgl. desgleichen DKSB Deutscher Kinderschutzbund DRK Deutsches Rotes Kreuz e. V. eingetragener Verein ev.-luth. evangelisch-lutherisch ff. folgende (Paragrafen) FBL Fachbereichsleiter/ Fachbereichsleiterin i. V. m. in Verbindung mit JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz JGG Jugendgerichtsgesetz KKG Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22.11.2012 LJA Landesjugendamt LJHG Landesjugendhilfegesetz MA Mitarbeiter/Mitarbeiterin SächsKitaG Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen SächsLErzGG Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe u. a. und andere UVG Unterhaltsvorschussgesetz Begriffserklärungen Kinder Jugendliche junge Volljährige junge Menschen wer noch nicht 14 Jahre alt ist ( 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist ( 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist ( 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII) wer noch nicht 27 Jahre alt ist ( 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Hinweis: Zur Vereinfachung werden die Formulierungen zumeist in männlicher Form verwendet, wobei die weibliche Form eingeschlossen ist. Bei Formulierungen in weiblicher Form sind auch nur diese gemeint. Anlage Aufgaben und Leistungen der Abteilung Jugend und Familie von A bis Z Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 14

Anlage Aufgaben/Leistungen der Verwaltung des Jugendamtes von A bis Z Aufgaben/Leistungen Referat Information auf Seite A Adoption 31.2 9 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft 31.3 11 31.4 12 B Beistandschaft 31.3 11 Beurkundungen 31.3 11 E Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen 31.1 7 Elterngeld, Elternzeit 31.1 7 Erlaubnis zur Kindertagespflege 31.3 11 Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte 31.2 8 31.4 12 F 31.2 8 familiengerichtliches Verfahren - Mitwirkung 31.4 12 Finanzierung von Hilfen zur Erziehung 31.1 7 Förderung von Angeboten freier Träger 31.3 10 Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen, investiv 31.3 10 Fortbildung von Fachkräften 31.3 11 G Geschäftsstelle des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung 31.0 6 H Hilfen zur Erziehung 31.2 8 31.4 12 I Inobhutnahme 31.2 8 31.4 12 J Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit - Fachberatung 31.3 10 Jugendarbeitsschutz - Stellungnahmen für Ausnahmen 31.3 10 Jugendgerichtshilfe 31.3 11 Jugendhilfeplanung 31.0 6 K Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen- Fachberatung 31.3 11 Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler 31.3 10 Kostenbeiträge für Hilfen zur Erziehung 31.1 7 L Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen 31.3 10 N Netzwerk präventiver Kinderschutz 31.2 9 P Pflegekinder, Pflegeeltern 31.2 9 31.4 12 R Rufbereitschaft 31.2 10 S Sorgeerklärung - Auskunft 31.3 11 Sorgeerklärung - Beurkundung 31.3 11 T Trennung/ Scheidung/ Partnerschaft - Beratung 31.2 8 U 31.2 8 Umgangsrecht 31.4 12 unbegleitete minderjährige Ausländer 31.4 12 Unterhaltsansprüche - Beratung und Unterstützung 31.3 11 Unterhaltsvorschuss 31.1 7 V Vaterschaftsanerkennung - Beurkundung 31.3 11 Vaterschaftsfeststellung - Beratung und Unterstützung 31.3 11 Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung 31.1 6