DLRG-Jugend Bayern. Informationen zum Vertretungsrecht im Bayerischen Jugendring

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Transkript:

Informationen zum Vertretungsrecht im Bayerischen Jugendring

Was ist eigentlich der Bayerische Jugendring und warum betrifft er die DLRG-Jugend? Die demokratischen Jugendverbände in Bayern (z.b. DLRG-Jugend Bayern) schließen sich seit 1947 in Form einer Arbeitsgemeinschaft zum Bayerischen Jugendring (BJR) zusammen. Der Bayerische Jugendring versucht auf Landes-, Bezirks- und Kreis- (bzw. kreisfreie Stadt-) Ebene mittels seiner Untergliederungen, den Stadt-/Kreisjugendringen und Bezirksjugendringen, die in seiner Satzung beschriebenen Zielsetzungen und Aufgabenstellungen zu verwirklichen. Eine gemeinsame Bühne zur Durchsetzung ihrer Forderungen und Gestaltung gemeinsamer Aktionen entstand für die, den Jugendring tragenden Verbände, durch die Gründung des Bayerischen Jugendrings 1947. Im Jahr 1983 erhielt die DLRG-Jugend als landesweiter Jugendverband innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der humanitären Jugendverbände die Sammelvertretungsrechte im Hauptausschuss des BJR. Seit 1995 ist die DLRG-Jugend Bayern aus der Sammelvertretung entlassen worden und hat seitdem eine eigenständige Vertretung. Durch diese eigenständige Vertretung im Jugendring ergeben sich für die DLRG-Jugend Bayern andere Beteiligungsmöglichkeiten mit allen Vorteilen, die ein verstärkter Einsatz im Jugendring mit sich bringen kann. Dies bedeutet aber, dass alle Vertreter der DLRG-Jugend bei den verschiedenen Ebenen des Jugendrings die selbstständige Vertretung der DLRG-Jugend in Bayern beim BJR ausfüllen müssen. Aus diesem Grund muss die regelmäßige Vertretung der DLRG-Jugend in den Gremien des Jugendrings geschehen, um so die Vorteile zum Wohle der DLRG nutzen zu können. Vor allem sollen Kreis- und Ortsverbände bei den Versammlungen der Stadt-/Kreisjugendringe anwesend sein. Denn die seit 1995 geltende Satzung des BJR sieht vor, dass Jugendverbände, die dreimal hintereinander nicht an der Vollversammlung (z.b. eines Kreisjugendrings) teilgenommen haben, ihr Vertretungsrecht verlieren. Dies hat Auswirkungen auf die finanzielle Förderung. Mit der Einführung der Basisförderung im Jahr 2013 ist die Anzahl der Vertretungsrechte eines Jugendverbandes eine förderrelevante Kennzahl geworden. Deshalb wirkt sich die Anzahl der Vertretungsrechte in den Kreisjugendringen unmittelbar auf die Finanzausstattung der DLRG-Jugend Bayern aus. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass jede DLRG-Gliederung ihr Vertretungsrecht regelmäßig und aktiv im Jugendring wahrnimmt. 2

Konzeptionelle Entwicklung der Jugendarbeit Was sind die zentralen Aufgaben des BJR? Schaffung von Rahmenbedingungen, damit Jugendarbeit in Bayern stattfinden kann Politischer Einsatz zum Ausbau und zur Aufrechterhaltung der Rahmenbedingungen Wer kann Mitglied im Bayerischen Jugendring werden? Es können Jugendorganisationen, Verbände, Initiativen, usw. Mitglied im BJR werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie den Ansprüchen der BJR-Satzung genügen sollen. Voraussetzung ist die Eigenständigkeit der Jugend. Als Mitglied erhält man kein bayernweites Vertretungsrecht, sondern nur auf der Ebene, auf der man aktiv ist. Dient der BJR nur zur finanziellen Förderung der Mitglieder? Nein, die Aufgaben des BJR sind auch die ideelle Förderung, der Erfahrungsaustausch untereinander, die fachliche Beratung und Unterstützung. Aber auch die Entwicklung gemeinsamer Interessen, Initiativen und zeitgerechte Formen der Jugendarbeit sind mit eingeschlossen. Was ist besonders an dem Bayerischen Jugendring? Der Bayerische Jugendring besitzt eine besondere Rechtsstellung ( Körperschaft des öffentlichen Rechts ), welche den Vorteil hat, dass der BJR Gelder im Auftrag des Staates verteilen kann und der Staat dennoch eine Kontrollmöglichkeit über den BJR besitzt. Das bedeutet, dass dem Jugendring in Bayern, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, sehr viele, Jugendliche betreffende Aufgaben, übertragen wurden. Jedoch besitzt nur der BJR als Gesamteinrichtung diese selbstständige Rechtsform, deshalb sind Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe nur ein unselbstständiger Teil dieser Körperschaft und dadurch Vertreter des BJR auf ihrer kommunalen Ebene. Durch diese besondere Rechtsstellung sind dem BJR zusätzliche staatliche Aufgaben übertragen worden (z.b. finanzielle Förderung der Jugendarbeit aus Mitteln des Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung; Fortbildung, fachliche Betreuung und Beratung der kommunalen Jugendpfleger, Planung und Statistik von Einrichtungen der Jugendarbeit; usw.) 3

Was sind die Hauptvorteile des Vertretungsrechts für die DLRG- Jugend? Gemeinsame politische Plattform zusammen mit anderen Jugendverbänden (z.b. Wir benötigen mehr finanzielle Unterstützung zur Durchführung unserer Freizeitfahrten mit benachteiligten Jugendlichen ; etc.) Materielle Unterstützung der eigenen Arbeit durch den Jugendring (z.b. günstige Ausleihmöglichkeiten für Zelte, Fahrzeuge, Spielesammlungen o.ä.) Informations- und Auskunftsstelle zu allen im jeweiligen Gebiet der Jugendarbeit relevanten Fragen der Jugendarbeit (z.b. Wo erhalte ich welche Hilfe? ; Wer kann mir bei diesem speziellen Problem helfen? Finanzielle Förderung der eigenen Jugendarbeit durch den Jugendring (z.b. jährliche Zuschüsse für Planungsund Leitungsaufgaben; Zuschüsse für Einzelveranstaltungen; Zuschüsse für Materialbeschaffungen; etc.) Für die DLRG-Jugend ist es von existentieller Bedeutung auf jeder Gliederungsebene (OV-/KV-Jugend, Bezirksjugend, Landesjugend), in ihrem jeweiligen Organ des BJR mit eigenem Stimmrecht vertreten zu sein. 4

Die Vertretung im Jugendring Vertretungsrecht Bayerischer Jugendring Vertreten in mind. 4 BezJR s Bezirksjugendring(BezJR) Vertretungsrecht DLRG- Jugend Bayern DLRG-Bezirksjugend Stadt-/Kreisjugendring (SJR/KJR) Vertreten in mind. 5 SJR/KJR s im Bezirk DLRG-Jugend als anerkannter Jugendverband hat Vertretungsrecht OV-/KV-Jugend Das Vertretungsrecht ist gleichzeitig auch eine Vertretungspflicht Seine Vertretungsrechte verliert ein Jugendverband, wenn er bei drei Vollversammlungen in Folge nicht vertreten ist oder als inaktiv festgestellt wird. Das hat zur Folge, dass er auf Vollversammlungen (z.b. im Kreisjugendring) nicht mehr mitbestimmen kann und keine Fördergelder mehr beantragen kann. Um die Vertretungsrechte wieder zu bekommen, kann der Jugendverband auf der nächsten Vollversammlung einen Antrag stellen. Das nach dreimaliger Abwesenheit verlorene Vertretungsrecht muss der Jugendverband im Bezirksausschuss oder beim SJR/KJR wieder neu beantragen. Ist ein Jugendverband beispielsweise nicht mehr in genug Bezirken vertreten, verliert ein Jugendverband seine Vertretungsrechte im Hauptausschuss. Danach werden, sofern man sich nicht wieder innerhalb eines Jahres vertreten kann, Personal und Planungsförderungen eingestellt. 5

Die Logos der im Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vertretenen Verbände: Diese hier abgebildeten Jugendverbände haben ein Stimmrecht im Hauptausschuss des BJR und erhalten regelmäßig Fördergelder vom BJR. 6

Kontakt DLRG-Jugend Bayern Geschäftsstelle Woffenbacher Straße 34 92318 Neumarkt i.d.opf. Telefon: 09181-32 01 200 Fax: 09181-32 01 520 E-Mail: info@bayern.dlrg-jugend.de www.bayern.dlrg-jugend.de Facebook: www.facebook.com/dlrg.jugend.bayern Februar 2013 7