TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS VON KUNDENSTATIONEN AN DAS MITTELSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH

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Transkript:

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS VON KUNDENSTATIONEN AN DAS MITTELSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de Seite 1 von 23

Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich Seite 3 II. Allgemeines Seite 4 III. Bestimmungen und Hinweise Seite 5 IV. Anhang: Übersicht der gebräuchlichsten Übergabestationen Seite 12 V. Notizen Seite 13 der Dortmunder Netz GmbH Seite 2 von 23

I. Geltungsbereich Diese Technischen Anschlussbedingungen für das Mittelspannungsnetz (TAB-MS der Dortmunder Netz GmbH) beinhalten die "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss (TAB Mittelspannung 2008) des BDEW", (ausschließlich Anhang). Sie gelten für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Übergabestationen, die an das 10-kV-Netz der Dortmunder Netz GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden sollen. Sie sind sinngemäß auch für die der Übergabestation nachgeschalteten Mittelspannungsanlagen des Kunden anzuwenden. Des Weiteren gelten diese Richtlinien (TAB-MS) sinngemäß für Transformatorstationen, die nur für eine befristete Zeit angeschlossen werden sollen. Die TAB-MS treten ab dem 01.07.2009 in Kraft und ersetzen die Technische Richtlinie für Transformatorstationen (TRT), Ausgabe 2007 der Dortmunder Netz GmbH. Alle in Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung der TAB-MS stehenden Fragen sind vor der Bauplanung der Transformator- und Übergabestation mit der Dortmunder Netz GmbH abzustimmen und zu klären. Da die Technik im Stations- und Schaltanlagenbau einer laufenden Weiterentwicklung unterliegt, behält sich die Dortmunder Netz GmbH Änderungen und Ergänzungen einzelner Teile der TAB-MS vor. Ungeachtet der Eigentumsverhältnisse gehören im Wesentlichen folgende Bestandteile zur Übergabestation: - der bauliche Teil - die Transformatoren - die Eingangsschaltfelder - die Schutzeinrichtung - das Übergabeschaltfeld - die Messeinrichtung - das Messfeld - das Zubehör - die Abgangsschaltfelder der Dortmunder Netz GmbH Seite 3 von 23

II. Allgemeines Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Übergabestationen sind die jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, DIN-Normen sowie europäische und internationale Normen einzuhalten. Des Weiteren sind behördliche Vorschriften, wie z. B. die der Baubehörde, der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft, einzuhalten. Fragen zur Anwendung dieser TAB-MS müssen vor Beginn der Arbeiten mit der Dortmunder Netz GmbH abgestimmt und genehmigt werden. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der Übergabestation und eventuell nachgeschalteter Unterstationen. Mit der Errichtung der Anlagen und Stationen dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden, die die Gewähr dafür tragen, dass die Arbeiten unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft in der jeweils gültigen Fassung und den einschlägigen technischen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der Errichter hat dem Eigentümer schriftlich zu bestätigen, dass die erstellten Anlagen den einschlägigen technischen Vorschriften entsprechend gebaut wurden (Errichterbescheinigung). Der Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der in seinem Betriebsführungsbereich stehenden Anlagenteile, im Sinne der DIN-VDE 0105-100/4 verantwortlich. Er kann auch Dritte mit der Betriebsführung der Übergabestation beauftragen. Die Eigentums- und Betriebsführungsgrenzen werden in einem Netzanschlussvertrag/Anschlussnutzungsvertrag festgelegt und sind im Übersichtsschaltplan der Station einzutragen (in Kapitel IV sind beispielhaft Übersichtschaltpläne dargestellt). Der Eigentümer ist für sämtliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und Anzeigen (z. B. 26. BImSchV) zur Errichtung der Station zuständig. Im Rahmen dieser TAB-MS vorgenommenen Abnahmen, Genehmigungen oder Mitwirkungen übernimmt die Dortmunder Netz GmbH keine Haftung. der Dortmunder Netz GmbH Seite 4 von 23

III. Bestimmungen und Hinweise Neben den Vorgaben der "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB-Mittelspannung 2008) des BDEW" sind im Folgenden die Bestimmungen der Dortmunder Netz GmbH aufgeführt, die bei der Projektierung und Errichtung von Stationen einzuhalten sind. Zu Kapitel 3.1 Baulicher Teil Nicht begehbare Übergabestationen sind grundsätzlich für nur einen Transformator auszulegen. Der Stationskörper muss hinsichtlich seines Verhaltens bei inneren Fehlern (Störlichtbogen) gemäß DIN EN 62271-202 und der DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200) geprüft sein und die Störlichtbogenqualifikation IAC-AB besitzen (Zugänglichkeitsgrad Typ AFL für die Schaltanlagen und Zugänglichkeitsgrad BFLR für den Stationskörper). Bei Planung und Projektierung der Schaltanlagen- und Transformatorenräume sind die Richtlinien der Elt-Bauverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen. Der unmittelbare Zugang und Transportweg zur Station hat grundsätzlich von einer öffentlichen Straße zu erfolgen und sollte ebenerdig sein. Zugänge über Kellerschächte mittels Steigeleitern sind nicht zulässig. Zu Kapitel 3.2 Elektrischer Teil Übersichtsschaltpläne für die gebräuchlichsten Übergabestationen mit Betriebsführungs- und Eigentumsgrenzen sind im Anhang von der Dortmunder Netz GmbH dargestellt. Zu Kapitel 3.2.3 Kurzschlussfestigkeit Die Übergabestation ist mindestens für einen Nennkurzschlussstrom von mindestens 14,5 ka auszulegen. Die Nenngrößen der Betriebmittel sind entsprechend Kapitel 3.2.7.1 vorzusehen. der Dortmunder Netz GmbH Seite 5 von 23

Zu Kapitel 3.2.4 Schutz gegen Störlichtbogen Aufgrund des Nennkurzschlussstromes von 14,5 ka und den Netzstaffelzeiten von teilweise 1 Sekunde ist der Nachweis für die Schaltanlagen in IAC-AFL Stationen einer Störlichtbogenfestigkeit von 20 ka 1 s mit der Qualifikation nach IAL-AFL nachzuweisen. Zu Kapitel 3.2.6.1 Schaltung und Aufbau In jedem Schaltfeld muss ein gefahrloses Erden und Kurzschließen möglich sein. Hierzu sind Erdungsschalter einzusetzen. Die Bewegungsrichtung von Handantrieben muss innerhalb der Anlage gleichsinnig sein. Sie ist eindeutig mit Bildzeichen nach DIN 43 455 zu kennzeichnen. Hebelantriebe sollen grundsätzlich beim Einschalten von unten nach oben, Drehantriebe im Uhrzeigersinn betätigt werden (DIN EN 60 447) und müssen sich auf der rechten Schaltfeldseite befinden. Die Schaltfelder im Verfügungsbereich der Dortmunder Netz GmbH sind nur auf besonderen Hinweis mit einer Schließvorrichtung zu versehen. Für die Betätigung der Schalter und Erder sind unterschiedliche Schalthebel erforderlich. Für die Befestigung der Kabel und der Kabelendverschlüsse sind Befestigungseisen vorzusehen. Außerdem muss für die Unterbringung der Kabelendverschlüsse ein genügend großer Raum zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Konstruktionen werden von der Dortmunder Netz GmbH angegeben. Die Endverschlüsse von ölisolierten Kabeln müssen sich ohne Freischaltung der gesamten Anlage leicht überwachen und warten lassen. Zu Kapitel 3.2.6.2 Ausführung Bei luftisolierten Schaltanlagen sind die einzelnen Schaltfelder vorzugsweise durch Metallzwischenwände konstruktiv zu trennen. Für die sich im Betriebsführungsbereich der Dortmunder Netz GmbH befindenden Felder müssen nur in Ausnahmefällen Vorkehrungen gegen ein unbefugtes Betätigen der Schalter der Dortmunder Netz GmbH Seite 6 von 23

getroffen werden. Bei gasisolierten Schaltanlagen in Kompaktstationen sind der Einbau von Kurzschlussanzeigern in einem Einspeisefeld, kapazitiven Spannungsanzeigesystemen (HR) in allen Schaltfeldern, und evtl. ein Erdschlusserfassungssystem vorzusehen und mit der Dortmunder Netz GmbH abzustimmen. Zu Kapitel 3.2.6.3 Kennzeichnung und Beschriftung Auf den Schaltfeldfronten der 10-kV-Anlagen muss ein Blindschaltbild aus schwarzen Symbolen angebracht werden. Die Strichstärke sollte mind. 8 mm betragen. Die Antriebe der Schalter und Erder sind in das Blindschaltbild mit einzubeziehen. Erderantriebe sind rot zu kennzeichnen. Beim Anstrich ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit und die Isolationsfestigkeit der elektrischen Betriebsmittel nicht durch Farbreste beeinträchtigt werden. Kontaktstellen müssen "blank" bleiben. Ein der Sicherheit dienender feldweiser Zweifarbenanstrich des Schaltanlagengehäuses ist grundsätzlich vorzusehen (z. B. RAL 5012 blau und 1015 beige). Die Beschriftung der Schalt- und Messfelder sowie der Transformatorenräume ist eindeutig und unverwechselbar so anzubringen, dass sie sowohl bei geschlossener als auch bei geöffneter Tür gut lesbar ist. Sie ist deshalb innerhalb und außerhalb des Feldes bzw. Raumes anzuordnen. Die Bezeichnungen für die Eingangsschaltfelder sowie der Stationsname werden von der Dortmunder Netz GmbH vorgegeben. Warn- und Verbotszeichen sind entsprechend den jeweils gültigen BGV und der DIN 40 008 auszuführen. Es sind vorzusehen: - an den Türaußenseiten zu Hochspannungsräumen ein Warnzeichen "Blitzpfeil" (Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung) mit Zusatzzeichen "Hochspannung Lebensgefahr" oder ein entsprechendes Kombinationszeichen - Verbotszeichen "Nicht schalten" - an Stellen mit besonderer Gefährdung sind weitere Warnzeichen anzubringen der Dortmunder Netz GmbH Seite 7 von 23

Zu Kapitel 3.2.7.1 Schaltgeräte Alle Nennwerte elektrischer Betriebsmittel müssen den zur Einbauzeit gültigen VDE- Bestimmungen entsprechen und mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: Nenngrößen der Betriebsmittel Nennwerte der Betriebsmittel bei Anfangskurzschlusswechselstrom des Netzes der Dortmunder Netz GmbH 1 20 ka Nennspannung U n 10 kv Bemessungsbetriebsstrom I r 630 A Bemessungskurzzeitstrom (1 s) I ik 20 ka Nenneinschaltstrom² I ma 50 ka Bemessungsspannung U r 12 kv Bemessungs-Blitzstoßspg. U rb 75 kv Bemessungs-Kurzzeit- Wechselspg. U rw 28 kv 1 Netzabhängig können seitens der Dortmunder Netz GmbH andere als in der Tabelle angegebene Werte notwendig werden 2 Der Nennstoßstrom ist gleich dem Nenneinschaltstrom Lasttrennschalter Es sind dreipolig schaltbare Lasttrennschalter mit Schnellein- und Schnellausschaltvorrichtung zu verwenden, die den Bestimmungen für Mehrzwecklasttrennschalter im Sinne DIN VDE 0670 Teil 301 und bezüglich der Trennstrecken den Bestimmungen DIN VDE 0670 Teil 2 genügen. Der Nennlastausschaltstrom I 1 muss mindestens gleich dem Nenn(betriebs)strom sein. Für Erdungsschalter, die an Lasttrennschaltern angebracht sind, gelten ebenfalls die nachfolgend genannten Bedingungen. der Dortmunder Netz GmbH Seite 8 von 23

Erdungsschalter Erdungsschalter müssen dreipolig schaltbar sein und ein Kurzschlusseinschaltvermögen entsprechend dem Nennkurzzeitstrom der anderen Betriebsmittel und des Netzes besitzen. Sie müssen den Bestimmungen DIN VDE 0670 Teil 2 entsprechen. Erdungsschalter und ihre Antriebe müssen rot gekennzeichnet sein. Kurzschlussanzeiger Mindestens in einem der mit Lasttrennschaltern ausgerüsteten Eingangsschaltfelder müssen Kurzschlussanzeiger (ohne Hilfsenergie) mit Fernanzeige eingebaut sein. Diese müssen bei geschlossener Schaltfeldtür erkennbar und rückstellbar sein. Die dazugehörenden Geber sind möglichst auf den abgeschirmten Einleiterkabeln zu montieren. Der Nennansprechstrom ist bei der Dortmunder Netz GmbH zu erfragen. Für Massekabel sind Sonderausführungen der Geber erforderlich. In dem Übergabeschaltfeld sind Kurzschlussanzeiger mit automatischer Rückschaltung (Rückstellzeit 2 Stunden) einzubauen. Kapazitive Spannungsanzeige Für alle Schaltfelder wird eine kapazitive Spannungsanzeige gem. DIN VDE 0681 Teil 7 (HR-System) gefordert. Die detaillierte Ausführung wird nach Absprache mit der Dortmunder Netz GmbH festgelegt. Leistungsschalter Leistungsschalter sind bevorzugt in Vakuum- oder SF 6 - Ausführung einzusetzen. Sie müssen den Bestimmungen DIN VDE 0670 Teil 101 ff entsprechen. Zu Kapitel 3.2.8 Sternpunktbehandlung Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist zu berücksichtigen, dass die Dortmunder Netz GmbH ein erdschlusskompensiertes Netz führt. Dem entsprechend kommt es im Erdschlussfall zu einer bis zu 3-fach erhöhten Leiter-Erdspannung. der Dortmunder Netz GmbH Seite 9 von 23

Zu Kapitel 3.2.9.3 Schutzeinrichtungen Für die Auslösung von Leistungsschaltern sind sekundäre Schutzeinrichtungen, bestehend aus einem Schutzrelais und drei Stromwandlern, vorzusehen. Art, Schaltung und Einstellung der Schutzeinrichtungen müssen auf den vorhandenen Netzschutz abgestimmt sein und können daher nur in Zusammenarbeit mit der Dortmunder Netz GmbH festgelegt werden. Vom Kunden sind dementsprechende Vorschläge einzureichen. Als Strom- und Spannungswandler sind Gießharzwandler zu verwenden. Sie müssen für die zu erwartende Bürde ausgelegt sein und der thermischen und dynamischen Kurzschlussbelastung genügen. Zu Kapitel 3.2.9.3 HH-Sicherungen Es dürfen nur HH-Sicherungen verwendet werden, die den Bestimmungen DIN VDE 0670 Teil 402 entsprechen. Bezüglich der Abmessungen sind für HH-Sicherungsunterteile die DIN 43 624 und für HH-Sicherungseinsätze die DIN 43 625 maßgebend. Bei SF 6 -Anlagen sind die speziellen Herstellerangaben zu berücksichtigen. Richtwerte für die Absicherung in Transformatorenschaltfeldern: bei installierter Trafoleistung bis 160 kva über 160 bis 250 kva über 250 bis 400 kva über 400 bis 630 kva über 630 bis 2.000 kva HH-Schmelzeinsatz Mindestwert des Nennstroms 31,5 A 40 A 50 A 80 A Absicherung nach Hersteller-Angaben oder Leistungsschalter der Dortmunder Netz GmbH Seite 10 von 23

Zu Kapitel 4 Abrechnungsmessung und Datenbereitstellung Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen erfolgen nach folgenden Festlegungen: Technische Mindestanforderungen Zählung Strom" der Dortmunder Netz GmbH Zu Kapitel 5 Betrieb und Bedienung Für die Durchführung von Schaltungen ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Ausgenommen von dieser Festlegung sind z. B. Stationen mit einer SF 6 -Schaltanlage, die in einer Netzschleife eingebunden ist. In diesem Fall schaltet die Dortmunder Netz GmbH die Eingangsschaltfelder der SF 6 -Schaltanlage. Vorgeplante Schaltungen, die den Netzbetrieb der Dortmunder Netz GmbH einschränken, sind rechtzeitig mit der betriebsführenden Stelle der Dortmunder Netz GmbH abzustimmen. Bei Zuschaltung der Übergabe sowie der Transformatoren ist die betriebsführende Stelle der Dortmunder Netz GmbH vorab zu informieren und eine Abstimmung vorzunehmen. Das zeitgleiche Zuschalten von mehreren Transformatoren mit einer Gesamtleistung > 1 MVA ist nicht zulässig. der Dortmunder Netz GmbH Seite 11 von 23

IV. Anhang Dortmunder Netz GmbH Übersichtsschaltpläne für die gebräuchlichsten Übergabestationen bei der Dortmunder Netz GmbH Zeichnungs-Nr. 1 Station mit Stichanschluss und einem Transformator, 10-kV- Anlage in luftisolierter- oder SF 6 -isolierter Ausführung Zeichnungs-Nr. 2 Station mit Schleifenanschluss und einem Transformator in luftisolierter Ausführung Transformatorleistung 800 kva Zeichnungs-Nr. 3 Station mit Schleifenanschluss als Kompaktstation mit SF 6 -isolierter Schalteinrichtung und einem Transformator Transformatorleistung 800 kva Zeichnungs-Nr. 3 a Station mit Schleifenanschluss als Kompaktstation mit SF 6 -isolierter Schalteinrichtung und einem Transformator Transformatorleistung 800 kva Zeichnungs-Nr. 4 Station mit Schleifenanschluss und mehreren Transformatoren ohne Schutzeinrichtung im Übergabefeld Zeichnungs-Nr. 5 Station mit Schleifenanschluss und ausgelagerten Unterstationen, mit Erdschluss-Erfassung im Übergabefeld Zeichnungs-Nr. 6 Station mit erhöhtem Leistungsbedarf, mit Schleifen- und Stichanschluss, 10-kV-Schalteinrichtung, luftisoliert mit Längstrennung Zeichnungs-Nr. 7 Station mit erhöhtem Leistungsbedarf mit Doppel-Stichanschluss, 10- kv-schalteinrichtung, luftisoliert mit Leistungsschalter und Schutzeinrichtung in den Einspeisefeldern Zeichnungs-Nr. 8 Station mit erhöhtem Leistungsbedarf mit Doppel-Stichanschluss und Längstrennung, 10-kV-Schalteinrichtung luftisoliert, doppelter Zähleinrichtung und Übergabefeld Zeichnungs-Nr. 9 Mustergrundriss einer begehbaren Station mit einem Transformator der Dortmunder Netz GmbH Seite 12 von 23

V. Notizen der Dortmunder Netz GmbH Seite 13 von 23

Zeichnungs-Nr. 1 Station mit Stichanschluss und einem Transformator, 10-kV- Anlage in luftisolierter- oder SF 6 -isolierter Ausführung der Dortmunder Netz GmbH Seite 14 von 23

Zeichnungs-Nr. 2 Station mit Schleifenanschluss und einem Transformator in luftisolierter Ausführung Transformatorleistung 800 kva der Dortmunder Netz GmbH Seite 15 von 23

Zeichnungs-Nr. 3 Station mit Schleifenanschluss als Kompaktstation mit SF 6 -isolierter Schalteinrichtung und einem Transformator Transformatorleistung 800 kva der Dortmunder Netz GmbH Seite 16 von 23

Zeichnungs-Nr. 3 a Station mit Schleifenanschluss als Kompaktstation mit SF6-isolierter Schalteinrichtung und einem Transformator Transformatorleistung 800 kva der Dortmunder Netz GmbH Seite 17 von 23

Zeichnungs-Nr. 4 Station mit Schleifenanschluss und mehreren Transformatoren ohne Schutzeinrichtung im Übergabefeld der Dortmunder Netz GmbH Seite 18 von 23

Zeichnungs-Nr. 5 Station mit Schleifenanschluss und ausgelagerten Unterstationen, mit Erdschluss-Erfassung im Übergabefeld der Dortmunder Netz GmbH Seite 19 von 23

Zeichnungs-Nr. 6 Station mit erhöhtem Leistungsbedarf, mit Schleifen- und Stichanschluss, 10-kV- Schalteinrichtung, luftisoliert mit Längstrennung der Dortmunder Netz GmbH Seite 20 von 23

Zeichnungs-Nr. 7 Station mit erhöhtem Leistungsbedarf mit Doppel-Stichanschluss, 10-kV-Schalteinrichtung, luftisoliert mit Leistungsschalter und Schutzeinrichtung in den Einspeisefeldern der Dortmunder Netz GmbH Seite 21 von 23

Zeichnungs-Nr. 8 Station mit erhöhtem Leistungsbedarf mit Doppel-Stichanschluss und Längstrennung, 10-kV- Schalteinrichtung luftisoliert, doppelter Zähleinrichtung und Übergabefeld der Dortmunder Netz GmbH Seite 22 von 23

Zeichnungs-Nr. 9 Mustergrundriss einer begehbaren Station mit einem Transformator der Dortmunder Netz GmbH Seite 23 von 23