BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 128-2 vom 14. Dezember 2006 Rede des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 14. Dezember 2006 in Berlin: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns in diesem Haus fraktionsübergreifend einig, dass wir ein gemeinsames Ziel haben: Wir wollen in diesem Land ein Wohlstandsniveau haben. Daran sollen alle Generationen einen gerechten Anteil haben. Das soll für heute, für morgen und für übermorgen gelten. Dieses allgemeine Ziel heißt mit Blick auf das heutige Thema buchstabiert: Wir wollen eine gute materielle Absicherung der älteren Generation und wir wollen die Möglichkeit altersgerechter Arbeit für diejenigen, die 50, 55, 60 Jahre und älter sind. Wir haben in der Koalition ein Konzept entwickelt, von dem ich sage: Es ist plausibel. Es ist anstrengend. Aber es hat viele gute Argumente für sich. Wir beraten heute die Initiative 50 plus und das Gesetz zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Wir diskutieren aktuell über die Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge im Betrieb oder mittels der Riesterrente. Diese drei Punkte gehören ganz eng zusammen. Wir sind mitten im Prozess dieser Entwicklung. Das faktische Renteneintrittsalter steigt seit Jahren. Vor wenigen Jahren waren es etwa 40 Prozent, die mit 60 Jahren in Rente gingen. Denn wir hatten ja ein Fenster von 60 bis 65 Jahren. Heute sind es noch etwa 25 Prozent. Wir stehen nicht am Anfang der ganzen Debatte. Das fakti-
- 2 - sche Renteneintrittsalter steigt und das ist auch gut so. Die Menschen sind bereit, länger zu arbeiten und in ihren Berufen zu bleiben. Es tut sich auf dem Arbeitsmarkt eine ganze Menge. Es gibt etwa 90 000 bis 100 000 arbeitslose Ältere über 50 weniger als vor einem Jahr. Die allgemeine Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird besser, auch bei den Älteren. Die Vermittlungszahlen im vergangenen Jahr sind gut gewesen: sechsstellig. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat gerade in der letzten Woche beschlossen, dass in zehn seiner Kammerbezirke die Aktion 50 plus unterstützt wird. Ich habe in der letzten Woche in Fulda 62 Firmen aus 62 Regionen in Deutschland ausgezeichnet, die ganz besonders aktiv daran arbeiten, dass die ältere Generation wieder in den Betrieben eine Chance hat. Diese Entwicklung geht so weiter. Im Jahre 2000 waren etwa 38 Prozent der über 55-Jährigen berufstätig. Heute sind es 45 Prozent. Wir haben uns in der Koalition vorgenommen, bis zum Ende der Legislaturperiode mindestens 50 Prozent der über 55-Jährigen in Beschäftigung zu haben. Es ist eine Bewegung da, die in eine vernünftige Richtung geht. Das hat natürlich seine Gründe darin, dass wir das faktische Renteneintrittsalter, also die Chance, aus der Arbeitslosigkeit in Rente zu gehen, von 60 auf 63 Jahre anheben; wir befinden uns mitten in diesem Prozess. Darüber wird wenig gesprochen; aber es ist so. Auch die Zahldauer des Arbeitslosengeldes haben wir von maximal 32 Monate auf maximal 18 gekürzt. Beides sind Maßnahmen, die mit der Politik der Beschäftigung älterer Menschen eng zu tun haben. An einer Stelle diskutieren wir gerade wieder mit allem Nachdruck darüber. Ich sage: Das, was wir machen, ist vernünftig. Wir geben den Menschen, die 50, 55 oder 60 Jahre alt sind, eine Chance, am Erwerbsleben teilzunehmen. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Initiative 50 plus will ich zwei zusätzliche Initiativen ansprechen.
- 3 - Eine erste Initiative in diesem Gesetzentwurf ist sie ist ganz wichtig und stellt eine Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Regelung dar : Menschen, die 45 und älter sind und in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten arbeiten, haben die Chance, sich auf Staatskosten mittels Bildungsgutscheinen qualifizieren zu lassen. Wir müssen bei der Weiterbildung dringend besser werden. Der VDI beziehungsweise die großen Verbände melden uns, dass zurzeit in Deutschland 22 000 Ingenieure fehlen. Ich weiß von der BA und anderen Stellen: In Deutschland gibt es 30 000 bis 40 000 arbeitslose Ingenieure. Es muss doch in dieser Gesellschaft möglich sein, dass wir nicht aus dem Ausland, also irgendwoher aus der Welt, 20-, 25- und 30-jährige Ingenieure holen, sondern dass unsere Ingenieure, die 45 und 50 Jahre alt und arbeitslos sind, in ihren Berufen bleiben können. Dies muss doch besser zu organisieren sein, als es bisher der Fall ist. Das gilt für andere Berufe in gleicher Weise. Eine zweite Initiative ist der Kombilohn. Denjenigen, die 50 und älter sind und die arbeitslos werden, sagen wir: Wenn du eine Chance hast, wieder in Arbeit zu kommen, dann mache es schnell. Nimm sie schnell an, auch wenn du weniger Lohn hast als bisher. Wir geben im ersten Jahr die Hälfte der Differenz, die zwischen dem alten Nettoeinkommen und dem neuen besteht, dazu und im zweiten Jahr 30 Prozent. Denn wir wissen genau: Ältere, die schnell wieder vermittelt werden, kommen auch gut wieder in den Beruf hinein. Sie dürfen erst gar nicht in das Arbeitslosengeld II fallen. Auch das gehört zu dem angesprochenen Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf zur Rentenversicherung verändert den Eintrittskorridor von bisher 60 bis 65 Jahre auf 63 bis letztlich 67 Jahre im Jahre 2029. Es wird aber wie bisher sein: Die meisten Menschen werden vor dem Höchsteintrittsalter in Rente gehen. Das tun heute die allermeisten; sie gehen weit vor 65 in Rente. Das wird auch in Zukunft so sein, wenn wir ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht haben. Die Frage ist dann: Wie viel Geld bekommen sie, wenn sie mit 63, 64 oder 65 Jahren in Rente gehen? Mit 63 Jahren können sie in Rente gehen, wenn sie 35 Zahljahre erreicht haben, und mit 65 und damit ohne Abschläge, wenn sie 45 Zahljahre erreicht haben. Ich will darauf hinweisen, dass die Frage der Alterssicherung entscheidend
- 4 - davon abhängt, wie die Wohlstandsentwicklung in Deutschland sein wird. Man darf die Debatte nicht nur an den Jahreszahlen festmachen. Ich will einige Minuten darauf verwenden, das noch einmal deutlich zu machen. Das Rentenwohlstandsniveau beträgt zurzeit 52 Prozent. Es wird nach der Rentenplanung nicht nach dieser, sondern nach der, die schon längst beschlossen ist im Jahre 2020 bei mindestens 46 Prozent liegen. Es wird im Jahre 2030 mindestens 43 Prozent betragen. 1960 wurden die Renten durchschnittlich zehn Jahre lang gezahlt; jetzt werden sie 17 Jahre lang gezahlt. Im Jahre 2030 würde die Rente 20 Jahre lang gezahlt werden. Man kann es auch anders ausdrücken: Das Verhältnis zwischen denen, die im Erwerbsleben sind, und denen, die 64 oder älter sind, beträgt heute 100 : 30. In 30 Jahren wird das Verhältnis 100 : 50 betragen, 2 : 1. Auf einen Rentner werden somit zwei Beschäftigte kommen. Die zwei Beschäftigten müssen das verdienen, was der eine Rentner bekommt. Wir Politiker müssen doch den Menschen sagen, welche Entwicklung zu erwarten ist. Gute Politik beginnt damit, dass man sagt, was ist. Wer die Menschen an dieser Stelle belügt, tut ihnen überhaupt keinen Gefallen. Walter Riester, den ich hier sehe, hat vor einigen Jahren eine wichtige Reform begonnen und hat dieses Thema als Erster gesetzt. Er hat gezeigt, wohin der Weg gehen kann. Jetzt aber wieder zurück zu der Frage: Wie hoch ist die Rente dann eigentlich? Die 46 Prozent, die sich im Jahre 2020 ergeben, sind ja kein absoluter Wert, in Geld ausgedrückt. Die Frage, die sich anschließt, ist: Wie viel ist dann 100 Prozent? Das hängt davon ab, wie sich die Löhne in diesem Land entwickeln. Wenn wir eine Lohnentwicklung wie in den vergangenen zehn Jahren haben, wird das natürlich Konsequenzen für die Höhe der Renten haben. Das gilt, ob man nun 46 Prozent oder 43 Prozent hineinschreibt. 43 Prozent von viel ist eben mehr als 46 Prozent von wenig. Das ist ganz einfach. Um das nachzuvollziehen, muss man kein Mathematiker sein. Deshalb ist es so wichtig, dass wir dafür sorgen, dass der Wohlstand erhalten bleibt. Entscheidend für die Alterssicherung ist letztlich nicht, ob man von 60 bis 65 oder von 63 bis 67 in Rente gehen kann; vielmehr ist entscheidend, wie hoch die 100 Prozent Wohlstand sind. Wenn die Normalverdiener in Deutschland im Jahre 2030 be-
- 5 - ziehungsweise 2020 ein gutes Einkommen haben, werden auch die Rentnerinnen und Rentner ein ordentliches Einkommen haben, ansonsten eben nicht. Deshalb besteht die beste Alterssicherung darin, dass wir uns bewusst sind: Wir müssen in die Köpfe und in die Herzen der jungen Menschen investieren. Was wir in Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung investieren, bestimmt letztlich die Höhe der Rente. Das Festhalten an bestimmten Jahreszahlen führt in die Irre. Wir müssen das Gesamtbild betrachten. Die Alterssicherung hängt von der Wohlstandsentwicklung insgesamt ab. Die von mir genannten Prozentsätze müssen vernünftige Geldbeträge ergeben. Das wird nur geschehen, wenn wir eine Politik machen, wie wir sie uns vorgenommen haben. Wir haben uns in der Koalition vorgenommen, im Jahre 2010 etwa 6 Milliarden Euro mehr für Forschung und Entwicklung auszugeben, nämlich 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Wenn wir diese 6 Milliarden Euro in die Rentenkasse gäben, könnten wir uns viele Freunde machen und das wäre auch nicht so übel; man hat ja immer gerne Freunde. Ich sage aber: Wenn wir das machen, wird die nachfolgende Generation dafür büßen müssen. Denn die 46 beziehungsweise 43 Prozent heute sind es 52 Prozent ergeben nur noch etwa drei Viertel des Wohlstandsbedarfs. Neben allem, was ich angesprochen habe, braucht man eine vernünftige zusätzliche Alterssicherung ob sie nun Riesterrente oder betriebliche Altersvorsorge heißt. Daran müssen wir arbeiten. Bei den Debatten um den Investivlohn müssen wir im Blick behalten: Wir brauchen vor allen Dingen die Bereitschaft der Betriebe, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Menschen rechtzeitig für ihr Alter sparen können. Wenn wir miteinander das alles machen, dann da bin ich sicher haben wir als Koalition der Sicherung des Alters in der Zukunft eine gute Perspektive gegeben. * * * * *