1 Q&A-Papier Fanausschuss Die Rolle der Investoren 1. Wer steht außer Daimler als Investor bereit? Für die erste Tranche ist geplant, 11,75 % (bzw. 5 %) der Aktien an die Daimler AG zu veräußern. Weitere Gespräche mit weiteren möglichen Investoren werden ab Ende 2017 geführt, mit dem Ziel 2018 und 2019 die restlichen Anteile zu veräußern. 2. Um wieviel erhöht Daimler sein Budget als Sponsor? Ist diese Erhöhung zwangsläufig an die Ausgliederung gekoppelt? Unsere aktuellen Sponsoring-Erträge sind absolut marktgerecht und würden mit einer Ausgliederung weiter ansteigen. Weiterhin lässt sich zu dem Thema aber folgendes sagen: Sponsoring bedeutet, dass sich eine Firma eine Leistung für eine Gegenleistung sichert. Die Höhe des Sponsoring-Betrags ist von der Marktentwicklung und dem Marktwert des Gesponserten abhängig. Sie kann nicht beliebig erhöht werden, denn auch die Unternehmensführung von Sponsoren ist gegenüber ihrem Unternehmen rechenschaftspflichtig und kann daher das Unternehmensvermögen nicht ohne weiteres und ohne zusätzliche Gegenleistung einsetzen. Schon die Ausgliederung selbst würde aber einen solchen Mehrwert schaffen, denn sie schafft die Möglichkeit des VfB zur Einnahme von Eigenkapital und erhöht damit die Chance auf sportlichen Erfolg. Daher würde Daimler auch schon vor Eintritt von sportlichem Mehrerfolg im Falle der Ausgliederung als Sponsor mehr Geld an den VfB zahlen. 3. Warum hat man bereits Verhandlungen mit Daimler aufgenommen, obwohl er einerseits kein offizielles Mandat vom Verein vorliegen hat, andererseits für andere Interessenten gar keine Zeit bzw. Mandat hat? Grundlage ist unsere eigene Bewertung und eine Bewertung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Wir sind sehr stolz auf das erzielte Ergebnis. Thema Mandat. Da muss man die Begrifflichkeiten klären: Der Präsident braucht kein Mandat, um der Mitgliederversammlung einen Anker-Investor vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Ausgliederung liegt ja ausschließlich bei den Mitgliedern. Aber der Präsident ist gewählt und das gesamte Präsidium sieht es als ihre originäre Aufgabe an, den Mitgliedern beschlussfähige Vorlagen zu liefern.
2 4. Hat Daimler den Betrag vorgeschlagen bzw. wie liefen die Verhandlungen? Nein. Der VfB hat ein Wertgutachten durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstellen lassen. Auch für die Daimler AG hat eine national und international bekannte und renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein weiteres unabhängiges Wertgutachten erstellt. Auf Basis dieser beiden Gutachten wurde zwischen dem VfB und der Daimler AG ein Unternehmenswert/Preis verhandelt. Die Verhandlungen mit der Daimler AG haben auf Seite des VfB vor allem Präsident Wolfgang Dietrich und Finanzvorstand Stefan Heim geführt. Sie wurden hierbei von erfahrenen internen und externen Experten aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern beraten und begleitet. 5. Sind Anteilskäufe von Investoren aus der Beteiligungs-GmbH geplant? Nein, zunächst würden nur 11,75 an die Daimler AG veräußert, es sind keine weiteren Anteilsverkäufe an stille Gesellschafter der Beteiligungs-GmbH geplant. 6. Sind Anteilskäufe von langjährigen Förderern im Sinne der Ausnahmeregelung von 50+1 geplant? Nein, es ist keine Ausnahmeregelung v. 50+1 aufgrund langjähriger Partnerschaft geplant. Dies wäre auch nicht möglich, da wir in der Satzung durch die Veräußerung von max. 24,9 Prozent der Anteile sicherstellen, dass 75,1 Prozent beim e.v. verbleiben (dies findet auch genauso Niederschlag in der Satzung). Jede weitere Anteilsveräußerung bedarf zudem eines weiteren Beschlusses mit Dreiviertel-Mehrheit der Mitgliederversammlung des e.v. 7. Gibt es für Investoren eine Obergrenze, wie viel Prozent einer AG ein Investor maximal halten darf? Der Verein hält nach Zustimmung zur Ausgliederung durch die Mitglieder immer mindestens 75,1 % der Anteile und ist damit zu jeder Zeit Herr im eigenen Haus. Über die Veräußerung weiterer über 24,9% hinausgehende Anteile entscheidet die Mitgliederversammlung des Vereins mit einer Dreiviertel-Mehrheit. 8. Was passiert mit den Anteilen eines Investors, falls diese veräußert werden sollen und der VfB keine Möglichkeit hat, das Kapital dafür aufzubringen? Die Investoren erhalten lediglich vinkulierte Namensaktien, d.h. eine Veräußerung der Anteile bedarf immer der Zustimmung des Präsidiums des VfB e.v. in der Hauptversammlung der AG. Wenn diese Zustimmung verweigert wird, kann der Weiterverkauf nicht erfolgen und es besteht auch keine Pflicht des VfB, die Anteile stattdessen selbst zu erwerben. So kann der VfB den Weiterverkauf an unerwünschte Dritte verhindern.
3 9. Erfüllt Daimler bereits alle Voraussetzungen die um die 50+1-Regel zu umgehen (da Daimler den Verein seit mehr als 20 Jahren unterstützt)? Nein (siehe Frage 6).
4 Kommunikation des Vorstands 10. Findet man es richtig Mitgliederbedenken als Fake abzutun? In der Gegenüberstellung von Fakes & Fakten geht es dem VfB lediglich darum, Falschaussagen richtig zu stellen. Ansonsten bezeichnen wir Mitgliederbedenken nicht als Fake sondern führen diese in den Fragen und Antworten auf der Projekt-Website (www.ja-zum-erfolg.info) auf. Der VfB nimmt die Bedenken der Mitglieder ernst und versucht aus diesem Grund sowohl im persönlichen Dialog (VfB im Dialog) als auch online (Fragen & Antworten) auf alle Bedenken einzugehen. 11. Welche Platzierungen liegen der aktuellen Planung zur Feststellung des Vereinswerts zu Grunde in den nächsten 3-5 Jahren? Der VfB Stuttgart verfolgt die Zielsetzung in 4 Jahren wieder im ersten Drittel der Tabelle angesiedelt zu sein und wieder eine Top-Adresse bei der Jugendarbeit zu werden. 12. Was sind die Nachteile der Ausgliederung? Generell und in Bezug auf die Rechtsform AG? Ein Risiko ist, dass der angestrebte Nutzen einer Ausgliederung nicht vollumfänglich erzielt wird, weil die eingenommenen Mittel nicht nachhaltig eingesetzt werden. Aber selbst in diesem worst case besteht kein Risiko, da es keine Verzinsungen oder Rückzahlungsverpflichtungen gibt. Die Verantwortlichen des VfB Stuttgart sind aber grundsätzlich davon überzeugt, dass über die Mittelverwendung ein nachhaltig positiver Effekt erreicht wird und alternative Finanzierungsformen zum Tätigen notwendiger Investitionen der weitaus teurere und risikoreichere Weg für den VfB wäre. Darüber hinaus erhöht eine Ausgliederung den generellen Handlungsspielraum des VfB Stuttgart. 13. Warum wird die Rechtsform AG gewählt? Können durch die Abschaffung der 50+1- Regel auch die restlichen Anteile veräußert werden? Falls ja, ist das Risiko, welches eine AG mit sich bringt nicht unmöglich abzuschätzen? Der VfB plant, unabhängig vom Bestand oder Wegfall der 50+1-Regel, maximal 24,9 Prozent der Anteile an der Tochter AG an Partner abzugeben. Dies wird durch die Verankerung in der Satzung zusätzlich abgesichert. Auch bei Wegfall der 50+1-Regel wäre eine Überschreitung der 24,9 Prozent daher nur mit Zustimmung von 75 Prozent der Mitglieder des Vereins möglich. Die AG erfüllt die höchsten gesetzlichen Vorschriften und bietet damit größtmögliche Transparenz was sowohl für den Verein als Mehrheitsaktionär wie auch die Partner von Vorteil ist.
5 14. Hat man erwogen Marketingrechte zu verkaufen z. B. 5 Jahre um eine große Summe auf einen Schlag zu erlösen? Wieviel würde man dafür einnehmen? Es wurden unterschiedliche Varianten als Alternative zur Ausgliederung untersucht. Auch der Verkauf der Marketingrechte ist eine denkbare Variante, hat aber mehrere Nachteile: Einfluß auf bestehende Partner und auch neue Partner (inkl. Auswahl) sinkt ( nicht mehr Herr im eigenen Haus ) Abführung v. Provisionen (10-20%) auf alle zukünftigen Marketingerlöse der nächsten 10 Jahre Grundlage für Unternehmensbewertung verschlechtert sich Der reine Geldzufluß durch einen Verkauf z. B. ist abhängig vom Umfang der Rechte, die man veräußert, und der Laufzeit. 15. Warum wurde die Homepage zur Vereins-Entwicklung kommentarlos gelöscht? Dort waren Vorschläge und Argumente vieler Mitglieder dokumentiert? Nach dem Abstieg im Mai 2016 mussten die Verantwortlichen unseres Vereins den Fokus komplett auf die Stabilisierung des Vereins und den direkten Wiederaufstieg richten. Am 1. Juni steht nun die nächste grundlegende Entscheidung an, die die wirtschaftliche Zukunft des VfB Stuttgart maßgeblich definieren wird. Die Arbeit an der Vereins-Entwicklung VfB und den daraus gewonnenen Ergebnissen wurde und wird fortgesetzt und findet sich teilweise in den aktuell vorgeschlagenen Satzungsänderungen wieder. Zusätzlich befasst sich bereits seit Beginn dieses Jahres ein neuer Mitgliederausschuss mit diesem wichtigen Thema.
6 Die geplante VfB AG 16. Was passiert im Falle einer Ausgliederung mit der Beteiligungs-GmbH Die Beteiligungs-GmbH ermöglicht bis heute die Ausgabe von stillen Beteiligungen, über welche verzinstes Fremdkapital eingeworben werden kann. Diese könnten im Falle einer Ausgliederung theoretisch abgelöst werden, was zu einer Entlastung des Haushalts führen würde. Diese Maßnahme ist allerdings bis auf weiteres nicht geplant, da wir uns von Investitionen in den sportlichen Bereich höhere Erlösgewinne versprechen. 17. Wie möchte der e.v. trotz 75% der Anteile im AR, wo jeder der 9 ARs eine Stimme hat, seine Interessen durchsetzen? Entscheidungen in der AG werden durch die Hauptversammlung der AG getroffen. Dort hat der e.v. mit mindestens 75,1 bzw. 88,25Prozent die beherrschende Mehrheit. Der Präsident des Vereins sowie ein Präsidiumsmitglied des Vereins werden je einen Sitz im Aufsichtsrat der AG erhalten. Einen Sitz im Aufsichtsrat erhält der Partner Daimler, einen weiteren der Hauptsponsor Mercedes-Benz Bank. Fünf weitere Sitze im Aufsichtsrat der AG werden durch die Hauptversammlung der AG bestimmt, in welcher der Verein mit 75,1 bzw. 88,25 Prozent der Stimmen vertreten ist. Sollten von den Mitgliedern des Aufsichtsrats einzelne ihren Aufgaben nicht im Sinne des e.v. gerecht werden, könnte das Präsidium des e.v. sie in der Hauptversammlung der AG abbestellen und durch andere Personen ersetzen. 18. Wer wird Vorstandsvorsitzender? Es wird keinen Vorstandsvorsitzenden geben. Der Vorstand der AG wird aus Jan Schindelmeiser, Jochen Röttgermann und Stefan Heim bestehen. 19. Welche Auswirkungen hat es, dass Kapitalgesellschaften höher besteuert werden als Vereine? Keine. Denn der VfB e.v. wird für den Geschäftsbereich Fußball bereits heute wie eine Kapitalgesellschaft besteuert und genießt daher die steuerlichen Vorteile eines e.v. insofern schon heute nicht mehr. Lediglich der rein ideelle Bereich, der auch nicht mit ausgegliedert wird, genießt heute und in Zukunft steuerliche Privilegien.
7 20. Sitzt ein Vertreter des Vereins im AR und wird dies in der Satzung geregelt? Der Präsident des Vereins sowie ein Präsidiumsmitglied des Vereins werden je einen Sitz im Aufsichtsrat der AG erhalten. Einen Sitz im Aufsichtsrat erhält der Partner Daimler, einen weiteren der Hauptsponsor Mercedes-Benz Bank. Fünf weitere Sitze im Aufsichtsrat der AG werden durch die Hauptversammlung der AG bestimmt, in welcher der Verein mit 75,1 Prozent der Stimmen vertreten ist. 21. Wer wird alles Teil des AR? Eben da. 22. Wie gestaltet sich die Stimmverteilung im AR? Nach Köpfen im Aufsichtsrat. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 23. Wer ist auf der Hauptversammlung stimmberechtigt und zu welchen Anteilen? In der Hauptversammlung der AG sind die Aktionäre der AG stimmberechtigt, d.h. zunächst der VfB e.v., der dort durch sein Präsidium vertreten wird, und die Daimler AG. Unabhängig von der Anzahl der anwesenden Personen bestimmt sich das Gewicht der Stimmen nach den Anteilen. Der VfB hätte also zunächst 88,25% der Stimmen, Daimler 11,75%. Nach Hinzunahme weiterer Partner würde sich der Anteil des VfB auf bis zu 75,1% reduzieren, womit das Präsidium des e.v. weiterhin bei jeder Abstimmung das entscheidende Gewicht hätte. 24. Als Mitglied hat man das Recht den obersten Chef (Präsident) zu wählen, AR Abwahl vorzuschlagen, AR zu wählen. Diese Mitgliederrechte bleiben für den Teil des e.v. erhalten, aber den obersten Chef (Vorstandsvorsitzender) bestellt der AR der AG, richtig? Als Fan keine direkte Wahl oder Abwahlantrag mehr möglich, richtig? Die Mitgliederrechte sind insgesamt vergleichbar zu den heutigen. Aktuell entlasten die Mitglieder die beiden Vereinsgremien Vorstand und Aufsichtsrat. In Zukunft die Vereinsgremien Vereinsbeirat und Präsidium. In Zukunft wählen die Mitglieder neben dem Präsidenten aber auch noch die weiteren Präsidiumsmitglieder und die Mitglieder des Vereinsbeirats letzterer wird aus der Mitte der Mitgliedschaft gebildet. Die Mitglieder wählen, sofern die beantragte Satzungsänderung beschlossen wird, den Vereinsbeirat, der grundsätzlich allen Mitgliedern offensteht, sowie das Präsidium. Der Verein wird in der Hauptversammlung und auch im Aufsichtsrat der AG durch das vom Vereinsbeirat vorgeschlagene und durch die Mitglieder gewählte Präsidium den Verein vertreten und kann dort mit seiner 75,1 % Mehrheit alle Entscheidungen treffen, ohne dass hierzu die Zustimmung der Investoren erforderlich wäre. Somit hat die Mitgliederversammlung einen beherrschenden Einfluss auf die AG.
8 25. Wie ist die Beibehaltung des VfB-Wappens geregelt? Die Regelungen hierzu finden sich detailliert in der veröffentlichten Ausgliederungsdokumentation. Der VfB e.v. würde eingetragener Eigentümer aller Marken bleiben. Die VfB AG erhielte das Recht zur kommerziellen Verwertung im Profisport und würde vom e.v. beauftragt, die Vermarktung des Amateursports mit zu übernehmen. Den auf den Amateurbereich entfallenden Vermarktungserlös erhält der e.v. steuerbegünstigt als Pachteinnahme. Zudem ist die Verankerung des Wappens beim e.v. in der Satzung der AG explizit festgeschrieben.
9 Verwendung der Mittel 26. Wieviele der 41 Mio. möchte man direkt im Sommer in den Sport (Transfers, Gehälter) ausgeben? Alle finanziellen Mittel aus der Kapitalerhöhung fließen direkt in den Sport (Lizenzspielermannschaft und Jugend). Darüber hinaus eröffnet eine Ausgliederung die Möglichkeit auch Investitionen in die sportliche Infrastruktur zu tätigen. 27. Gibt es ein nachhaltiges Konzept, um eingenommene 41 Mio. gewinnbringend einzusetzen um damit nachhaltig Einnahmen zu generieren? Wenn ja, wie sieht es aus? 1 Frage: Siehe Frage 26 2 Frage: Wir verweisen auf VfB im Dialog Wolfgang Dietrich, Jan Schindelmeiser und Jochen Röttgermann vom 03.05.2017. Beispielsweise: Jan Schindelmeiser (z. B. Thema Verpflichtung Mehrwertspieler (junge hochtalentierte Spieler), Investitionen Jugend etc.) Jochen Röttgermann bzgl. Schwungrad : Durch die Anschubfinanzierung (Ausgliederung) soll das Schwungrad in Ganggebracht werden, um die Sponsoreneinnahmen von Daimler durch die Ausgliederung zu erhöhen, vor allem aber auch den zu erwartenden sportlichen Mehrerfolg höhere Sponsoreneinnahmen zu generieren. 28. Wieviel Geld benötigt der VfB zusätzlich um die anvisierten Pläne zu erreichen und handlungsfähig zu bleiben? Wir verweisen hier ebenfalls auf genannten Zahlen bei VfB im Dialog vom 03.05.2017. 29. Ist Kauf Stadion bzw. Anzahlung Stadion durch die Einnahmen möglich oder gar notwendig? Wurde das betrachtet zwecks Vereinswert? Kauf aufgrund der guten gesellschaftsrechtlichen Konstruktion nicht notwendig. Vorzeitige Tilgungen zur Minimierung der Pachtzahlung grundsätzlich möglich. Mittel sollen jedoch direkt in den Sport fließen. Sachverhalt hat auf den Unternehmenswert keinen direkten Einfluss, da Stadion KG rechtlicher Eigentümer der MBA.
10 Die Zukunft des VfB 30. Besteht die Möglichkeit, den Vereinsbeirat erst nach einer Wahl zu besetzen und nicht gleich durch den Ehrenrat, der bei Kandidaturen hierdurch einen Vorsprung gewinnen könnte? Nein. 31. Wie finanziert sich der e.v.? Reichen die Mitgliedsbeiträge aus um nicht irgendwann insolvent zu sein und doch weitere Anteile verkaufen zu müssen? Der Verein finanziert sich grundsätzlich aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen und Spenden. Diese Mittel dürfen auch nur vom Verein verwendet werden. Darüber hinaus erhält der Verein anteilige Vermarktungserlöse der AG für das Jugendsponsoring (U11 bis U15). Der Verein ist wirtschaftlich voll lebensfähig und zukünftig sogar besser planbar. Darüber hinaus würde sich beim geplanten Mitgliederwachstum die wirtschaftliche Situation des Vereins zusätzlich verbessern. Somit würde sich auch die Handlungsfähigkeit der bestehenden Abteilungen erhöhen. 32. Wird der Vereinsbeirat nach wie vor auch bei Nein zur Ausgliederung eingeführt? Zunächst nicht. Dies wird dann Gegenstand einer neuen Gesamtkonzeption. 33. Warum ist eine Vereinsmitgliedschaft keine Voraussetzung für alle Mitglieder des Vereinsbeirats? Eine Mitgliedschaft ist sehr wohl Voraussetzung für alle Mitglieder des Vereinsbeirats. Dies ergibt sich aus 12 Abs. 4 der Satzung, der bereits heute für alle Vereinsgremien gilt. Die beantragte Regelung in 18 Abs. 3 der Satzung legt damit nicht das Erfordernis der Mitgliedschaft nur für eine Gruppe fest, sondern lediglich eine Mindestdauer der Mitgliedschaft, welche in den anderen Gruppen, in welchen stattdessen aber andere zusätzliche Anforderungen an die Kandidaten gelten, nicht gilt.