fédération allemande du sport universitaire german university sports federation AUSSCHREIBUNG Max-Planck-Str. 2 64807 Dieburg Tel.: 0 60 71 / 20 86 21 Fax: 0 60 71 / 20 75 78 friederich@adh.de www.adh.de adh Trophy 2009 DRACHENBOOT (FUN-Mixed) Veranstalter: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Ausrichter: Fachhochschule Brandenburg Regattateam Brandenburg Beetzsee e.v. 06. / 07. Juni 2009 Regattastrecke Beetzsee in Brandenburg an der Havel MELDESCHLUSS: 11. Mai 2009 I Premiumpartner des adh und Förderer des Spitzensportprojekts I I Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend I Förderer des internationalen (BMBFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans, durch die Deutsche Sportjugend Wettkampfsports I (dsj) sowie durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung I
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Seite 2 VERANSTALTER: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) AUSRICHTER: Fachhochschule Brandenburg Regattateam Brandenburg Beetzsee e.v. AUSTRAGUNGSORT: Regattastrecke am Beetzsee TERMIN: 06./ 07. Juni 2009 TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Auszug 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder gemäß 36 Abs. 1 HRG ("Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die eingeschriebenen Studenten") von Hochschulen, die gemäß Art. 3(1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und GasthörerInnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen Examensabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Nicht-Mitgliedshochschulen des adh ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmer gilt der Studentenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmer von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Für die Durchführung des Verfahrens und die Ahndung von Verstößen kommen die Regeln des nationalen Fachverbandes der jeweils betroffenen Sportart zur Anwendung ( 1 (3) WO des adh). Zusätzliche Bestimmungen: a) Neben der Wettkampfordnung des adh gelten die Wettkampfbestimmungen des Deutschen-Kanuverbandes DKV e.v. b) Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen lt. 7 und 8 der Wettkampfordnung (WO) des adh. Die gültige Fassung ist über die Geschäftsstelle zu beziehen. Die Startberechtigungsnachweise - Studierendenausweise oder Anstellungsbescheinigungen - müssen bei der Anmeldung im Regatta-Büro für jede Hochschule gesammelt in der Hand des Obmanns bzw. der Obfrau für die Kontrolle verfügbar sein. c) Das fällige Meldegeld ist durch die federführende Hochschule in Höhe des Gesamtbetrages einzuzahlen; eine Aufsplittung in einzelne Rgm.-Anteile ist nicht möglich. Die Ausgabe der Wettkampfunterlagen erfolgt nur geschlossen an die verantwortliche Hochschule und gegen Nachweis der Zahlung des Meldegeldes. D) IM DRACHENBOOT SIND RENNGEMEINSCHAFTEN ZWISCHEN VERSCHIEDE- NEN HOCHSCHULEN ZUGELASSEN.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Seite 3 MELDUNGEN: Auf dem offiziellen Meldeformular an: Fachhochschule Brandenburg Wassersportgruppe - Björn Grosser Magdeburger Straße 50 14770 BRANDENBURG A.D. HAVEL Fax: 03381 /355274 MELDESCHLUSS: 11. Mai 2009 MANNSCHAFT: Eine Mannschaft besteht aus: 1. max. 20 Aktiven (davon mind. 6 Frauen) 2. 1 Trommler Steuermann wird vom Veranstalter gestellt. MELDEGELD: adh-mitgliedshochschulen 150 EUR pro Team Nicht-adh-Mitgliedshochschulen 150 EUR pro Team Das Meldegeld bitte überweisen an: Konto-Inhaber: Regattateam Brandenburg Konto-Nr.: 588 1145 BLZ: 160 620 73 Bank: Brandenburger Bank Verwendungszweck: adh-trophy-drachenboot (Name der Hochschule) NACHMELDUNGEN: Sind nach Absprache mit dem Ausrichter möglich, gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 10 EUR. WETTBEWERBE: Je nach Anzahl der Meldungen werden über Vor- und Zwischenläufe die Endlaufteilnehmer ermittelt. STRECKENLÄNGE: 200m auf 6 abgegrenzten Bahnen 500m auf 6 abgegrenzten Bahnen 2000m Rundkurs BOOTE: Werden vom Veranstalter gestellt!
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Seite 4 vorläufiger Zeitplan: 05.06.2009 19:00 Kampfrichter -Meeting 20:00 Teamcaptain - Meeting 06.06.2009 09:00 Vorläufe 200m 12:30 Mittagspause 13:30 Finale 200m 16:00 2000m Finale 20:00 Siegerehrung mit Drachenbootparty 07.06.2009 09:00 Vorläufe 500m 12:00 Mittagspause 13:00 Finale 500m AUSZEICHNUNG: Pokal des Präsidenten für den Sieger, adh-urkunden für jede Mannschaft VERPFLEGUNG: Speisen und Getränke werden zu kostengünstigen Preisen vor Ort geboten. UNTERKUNFT: In der Sporthalle auf dem Campus der FH Brandenburg oder auf dem Zeltplatz auf der Regattastrecke am Beetzsee. Die naheliegenden Pensionen bei Bedarf bitte eigenständig buchen. Verpflegungsstände sind im Haus. Zeltplatz Kinder 1,50 Jungendlicher 2,00 gebühren Erwachsene 2,00 Zelte 2,00 (pro. Nacht) Großzelt 5,00 Wohnmobil 6,00 Wohnwagen 6,00 E- Anschluss 3,00 AUSKÜNFTE: HAFTUNG: Veranstalter und Ausrichter lehnen eine Haftung für Schadensfälle jeder Art ab. Das Regattateam behält sich wenn erforderlich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung von 2 Tage auf einen Tag zu begrenzen. gez. Björn Grosser FH Brandenburg
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Seite 5 Wettkampfanmeldung adh-trophy Drachenboot Online oder per Post/FAX an AStA der FH Brandenburg, Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg an der Havel Fax: 03381 /355274 oder Hiermit melde ich verbindlich* folgende/s Team/s zu der oben genannten Veranstaltung an: Hochschule, Teamname: Team Captain: Anschrift: Tel. Nr. / E- Mail.: Bitte ankreuzen: Mixed (mind. 6 Frauen) [ ] 200m [ ] 500m [ ] 2000m Sicherheitsbelehrung 1. Es gelten die Rennregeln des Deutschen Kanu Verband (DKV). 2. Teilnahmeberechtigt sind nur Teams, die ihre definitive und verbindliche Anmeldung abgegeben haben. 3. Den Anweisungen des Organisationspersonals, sowie deren Beauftragten ist zur eigenen Sicherheit und uneingeschränkt Folge zu leisten. 4. Alle Teilnehmer nehmen an der Veranstaltung auf eigene Gefahr hin teil. 5. Der Veranstalter, der Ausrichter, die Sponsoren, freiwillige Helfer, Angestellte, Offizielle sowie Personen, die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind, werden mit der Unterschrift der verbindlichen Anmeldung und der Sicherheitsbelehrung von jeglicher Haftung befreit. 6. Für die Teilnahme von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mit der Teamliste abzugeben 7. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er 200m in der Kleidung, die er während der Rennen trägt schwimmen kann. 8. Die Boote werden vom Veranstalter gestellt. Dieses Material ist von den Teilnehmern pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche oder durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführte Beschädigungen werden durch den Teilnehmer ersetzt. 9. Teams, die nicht pünktlich zum Start erscheinen, werden vom Rennen ausgeschlossen. 10. Eine Rückzahlung der Startgebühr ist ausgeschlossen. 11. Der Veranstalter und Ausrichter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Wertsachen der Teilnehmer. 12. Die bereitgestellten Flächen und Unterkunftmöglichkeiten werden von den Teilnehmern nach der Veranstaltung so verlassen wie sie vorgefunden wurden. Kosten durch eventuelle Beschädigungen oder Verunreinigungen werden ausnahmslos durch die Verursacher getragen und durch den Veranstalter den Teams in Rechnung gestellt. 13. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen sowie Getränken ist nicht gewünscht. 14. Der Meldende verpflichtet sich, die Teilnamebedingungen und Sicherheitsbelehrung jedem Teilnehmer vor der Veranstaltung zugänglich zu machen, und auf dessen Inhalt und Bedeutung ausreichend hinzuweisen. Durch meine Unterschrift erkenne ich die Punkte 1 bis 14 uneingeschränkt an. Ort Datum Unterschrift Stempel