SMV Satzung der Hoffmannschule

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Transkript:

1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen. Aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit, werden alle Personen in der männlichen Form genannt. 2 Alle Schüler können sich jederzeit mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an ihre Klassensprecher, den Schülersprecher und seinen Stellvertreter und über diese an den Schülerrat wenden. Zu diesem Zweck dient auch der Schulbriefkasten, in den SMV-Post geworfen werden kann. Diese Post wird an die SMV weitergeleitet. 3 Zu den Aufgaben der SMV gehören: 1. Die Vertretung der Interessen und Wünsche aller Schüler gegenüber den Lehrern und der Schulleitung. 2. Verschiedene Veranstaltungen und Aktionen z. B. sportlicher und kultureller Art. 3. Beteiligung an den Aufgaben der Schule, insbesondere: - Die Vertretung der SMV in der Schulkonferenz. - Die Beteiligung an Organisationsaufgaben der Schule, soweit der Schülerrat bzw. die Klassenschülerversammlung zugestimmt hat. - Die Weitergabe von wichtigen Informationen an die Schüler nach jeder Sitzung mit Hilfe eines Protokolls, das von einem Protokollführer verfasst wurde. 1

2 2. Organe der SMV 4 Die Organe der SMV sind: 1. Die Klassenschülerversammlung bzw. Klassenrat. 2. Der Klassensprecher und sein Stellvertreter. 3. Der Schülerrat. 4. Der Schülersprecher und sein Stellvertreter. 5 Die Klassenschülerversammlung (Klassenrat) 1. Die Klassenschülerversammlung hat die Aufgabe die SMV in allen Fragen zu beraten. 2. In der Regel übernimmt der Klassensprecher die Aufgabe der Leitung. 3. Die Klassenschülerversammlung tagt (i.d.r. einmal pro Woche) in der Klassenstunde. Die Klassenschülerversammlung kann auch in der unterrichtsfreien Zeit und auch während des Unterrichts, dann aber mit Zustimmung des Lehrers, tagen. 4. In Absprache mit dem Klassenlehrer werden die Themen festgelegt. 6 Der Klassensprecher 1. Die Klassenschülerversammlung wählt in der dritten Unterrichtswoche des laufenden Schuljahres aus ihrer Mitte den Klassensprecher und seinen Stellvertreter. 2. Der Klassensprecher vertritt die Interessen der Schüler seiner Klasse. Der Klassensprecher und sein Stellvertreter vertreten die Klasse im Schülerrat. 3. Der Klassensprecher beruft, in Absprache mit dem Klassenlehrer die Klassenschülerversammlung ein und leitet sie i.d.r. 4. Der Klassensprecher hat das Recht, gegenüber der Lehrern, dem Schulleiter oder den Elternvertretern Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der Klasse, zu vertreten, sowie Beschwerden allgemeiner Art und solche, die sein Amt betreffen, vorzubringen. 5. Der Klassensprecher unterstützt seine Mitschüler bei Problemen, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und bei einer Anhörung. 2

3 7 Der Schülerrat 1. Die Klassensprecher, ihre Stellvertreter und die Schülersprecher bilden den Schülerrat. 2. Der neu gewählte Schülerrat tritt in der 4. Unterrichtswoche das erste Mal zusammen. 3. In besonderen Fällen kann der Schülerrat mit einfacher Mehrheit beschließen, dass weitere Schüler mit beratender Stimme ganz oder teilweise zu einzelnen Sitzungen zugelassen werden. 4. Der Schülerrat trifft sich nach Bedarf. Einladen zur Sitzung können die Verbindungslehrer oder der Schülersprecher. 5. Der Schülerrat ist für alle Fragen der SMV zuständig, welche die Hoffmannschule Betzingen in ihrer Gesamtheit angehen. 6. Zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben kann der Schülerrat Ausschüsse bilden. Die Beschlüsse gelten nur, wenn sie vom Schülerrat bestätigt werden. 7. Zu den Ausschüssen können durch Beschluss des Schülerrates weitere Schüler, die nicht Klassensprecher sind, zugelassen werden. Alle Mitglieder im Ausschuss haben gleiches Stimmrecht. 8. Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Sprecher und seinen Stellvertreter. Sie müssen ständige Mitglieder des Schülerrates sein. 8 Der Schülersprecher 1. Der Schülersprecher und sein Stellvertreter werden immer zu Beginn des laufenden Schuljahres gewählt (siehe 11). 2. Der Schülersprecher beruft u.a. die Sitzungen des Schülerrates ein und leitet sie. 3. Der Schülersprecher, der Schulleiter und die Verbindungslehrer treffen in regelmäßigen Abständen zusammen, um die Angelegenheiten der SMV zu besprechen und um sich gegenseitig zu informieren. 4. Der Schülersprecher hat das Recht, gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter oder den Elternvertretern Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler, Klassen oder der Schülerschaft insgesamt zu vertreten, sowie Beschwerden allgemeiner Art und solche, die sein Amt betreffen, vorzubringen. 5. Auf Wunsch einzelner Schüler kann er diese bei der Wahrnehmung von Rechten, die diese der Schule gegenüber nicht selbst ausüben können, beraten und ihnen darin beistehen. Er ist Ansprechpartner für seine Mitschüler und unterstützt diese bei Problemen. 3

4 3. Verbindungslehrer 9 1. Der Schülerrat wählt meist am Ende des laufenden Schuljahres einen Verbindungslehrer. 2. An der Hoffmannschule Betzingen sind immer ein Verbindungslehrer und eine Verbindungslehrerin im Amt, die nach Möglichkeit versetzt gewählt werden sollten. 3. Die Amtszeit beträgt i.d.r. zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. 4. Das Einverständnis der Kandidaten muss vor der Wahl eingeholt werden. 5. Der Schulleiter und sein Stellvertreter sowie Lehrer mit weniger als einem halben Deputat können nicht gewählt werden. 6. Der Verbindungslehrer berät die SMV, unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördert ihre Verbindung zu den Lehrern, dem Schulleiter und den Eltern. 7. Die Verbindungslehrer können jederzeit den Schülerrat einberufen. 8. Die Verbindungslehrer können an allen Veranstaltungen der SMV, insbesondere an den Sitzungen des Schülerrates, beratend teilnehmen. Sie sind deshalb über diese Veranstaltungen frühzeitig zu informieren und einzuladen. 4. Wahlen und Wahlverfahren 10 Wahl, Wählbarkeit und Abwahl der Klassensprecher 1. Wahlberechtigt und wählbar ist, wer zum Zeitpunkt der Wahl die Klasse besucht. 2. Gewählt wird der Klassensprecher und sein Vertreter in der dritten Unterrichtswoche des laufenden Schuljahres. Es werden zwei Stimmen abgegeben, wobei eine an einen Kandidaten und eine an eine Kandidatin abgegeben werden sollte. 3. Die Wahl ist geheim. Die Aufstellung und Wahl der Kandidaten bedarf keiner Bestätigung. Die Wahl muss den Grundsätzen entsprechen, die für demokratische Wahlen gelten. 4. Die Amtszeit der Klassensprecher beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich. 5. Das Amt eines Klassensprechers erlischt vor Ablauf seiner Amtszeit mit dem Verlust der Wählbarkeit für dieses Amt oder durch seinen Rücktritt. 4

5 6. Der Klassensprecher und sein Stellvertreter können aus ihrem Amt vor Ablauf ihrer Amtszeit nur dadurch abberufen werden, wenn die Mehrheit der Wahlberechtigten einen Nachfolger für den Rest der laufenden Amtszeit wählt. Die Klassenschülerversammlung kann eine Neuwahl ansetzen, wenn 2/3 der Wahlberechtigten eine Abwahl wünschen. 11 Wahl, Wählbarkeit und Abwahl der Schülersprecher 1. Der Schülersprecher und sein Stellvertreter werden spätestens in der 7. Unterrichtswoche gewählt. Alle Schüler der Klassen 5 10 der Hoffmannschule Betzingen sind wahlberechtigt, wobei eine Briefwahl möglich ist. Es werden zwei Stimmen abgegeben, wobei eine an einen Kandidaten und eine an eine Kandidatin abgegeben werden muss. 2. Die Wahl ist geheim. Die Aufstellung und Wahl der Kandidaten bedarf keiner Bestätigung. Die Wahl muss den Grundsätzen entsprechen, die für demokratische Wahlen gelten. 3. Wählbar ist, wer zum Zeitpunkt der Wahl Schüler der Hoffmannschule Betzingen ist und mindestens die Klasse 7 oder eine höhere Klasse besucht. Jeder Kandidat muss fristgerecht, d.h. bis Ende der vierten Unterrichtswoche ein Wahlplakat erstellen, sich dem Schulleiter und der Schulvollversammlung, die in der sechsten Unterrichtswoche stattfindet, vorstellen. 4. Die Amtszeit des Schülersprechers beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich. Erstwahl eines Schülersprechers ist nur aus Klasse 7,8 und 9 möglich. Ein Schüler der Klasse 10 kann nur durch Wiederwahl zum Schülersprecher gewählt werden oder wenn er in Klasse 7,8 und/oder Klasse 9 Klassensprecher war und somit in der SMV mitgewirkt hat. 5. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl erforderlich. Erbringt auch diese keine Mehrheit, so entscheidet das Los. 6. Das Amt eines Schülersprechers erlischt vor Ablauf seiner Amtszeit mit dem Verlust der Wählbarkeit für dieses Amt oder durch seinen Rücktritt. 7. Der Schülersprecher kann aus seinem Amt vor Ablauf seiner Amtszeit nur dadurch abberufen werden, wenn die Mehrheit der Wahlberechtigten einen Nachfolger für den Rest der laufenden Amtszeit wählt. Der Schülerrat kann eine Neuwahl ansetzen, wenn 2/3 der Wahlberechtigten das wünschen. 8. Kommt eine 2/3 Mehrheit der Wahlberechtigten nicht zustande, so gilt der Antrag als abgelehnt. 5

6 9. Die Punkte 5 bis 8 gelten auch für die anderen Wahlbereiche der SMV, also die Wahl der Verbindungslehrer, Wahl der Klassensprecher und die Wahl der Vertreter in die Schulkonferenz. 12 Wahl in die Schulkonferenz 1. Der Schülersprecher und sein Stellvertreter sind automatisch Mitglieder in der Schulkonferenz. 2. Der Schülerrat wählt zu Beginn des Schuljahres aus seiner Mitte einen weiteren Vertreter der Schüler für die Schulkonferenz und drei Stellvertreter. 3. Wählbar sind nur die Mitglieder des Schülerrates, die in Klasse 7 oder einer höheren Klasse sind. 5. Verfahren bei Sitzungen 13 1. Die Sitzungen des Schülerrates der Hoffmannschule Betzingen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Perioden zwischen den einzelnen Sitzungen legt der Schülersprecher mit dem Einverständnis der Schulleitung und der Verbindungslehrer fest. Die Sitzungen sollten jedoch mindestens alle vier Wochen stattfinden. 2. Der Schülersprecher lädt mindestens eine Woche vorher mit Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung erfolgt schriftlich durch einen Aushang am SMV Brett. 3. Den Teilnahmeberechtigten ist es möglich, bis 3 Tage vor der Sitzung Anträge zur Tagesordnung schriftlich einzureichen. Der Schülersprecher ist verpflichtet diese Anträge in die Tagesordnung aufzunehmen. 4. Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Klassensprecher anwesend ist. 5. Bei Abstimmung entscheidet eine einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist eine weitere Abstimmung durchzuführen. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 6. Auf Verlangen von einem der Anwesenden ist geheim abzustimmen. 7. Zu Beginn der Sitzung hat das Gremium einen Protokollführer zu bestimmen, sofern nicht ein ständiger Schriftführer gewählt wurde. 8. Über jede Sitzung ist ein Beschlussprotokoll zu führen, das die Zahl der Teilnehmer, die Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzung und die 6

7 Beschlüsse enthalten muss. Die Protokolle sind gesammelt in einem SMV-Ordner aufzubewahren. 9. Die Sitzungen der SMV sind grundsätzlich nicht öffentlich. 6. Schlussbestimmungen 14 1. Diese Satzung kann jederzeit geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Schülerrates der Hoffmannschule Betzingen dies schriftlich beantragen. Erhält ein Antrag weniger als 2/3 der Stimmen, so gilt der Antrag auf Änderung der SMV-Satzung als abgelehnt. 2. Tritt der Schülersprecher oder der Verbindungslehrer zurück, so ist binnen vier Wochen eine Neuwahl erforderlich. 3. Diese Satzung wurde vom Schülerrat, den Verbindungslehrern und dem Schülersprecher der Hoffmannschule verabschiedet. Sie tritt am 1. März 2007 in Kraft und erhält somit Gültigkeit. Die SMV-Satzung der Hoffmannschule wurde auf Klasse 10 erweitert und die damit verbundenen Änderungen wurden abgestimmt und treten mit dem 07. Februar 2012 in Kraft und erhalten Gültigkeit. 7