Satzung der Schülervertretung des Paul-Klee- Gymnasiums Overath
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- Jürgen Otto
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1 Satzung der Schülervertretung des Paul-Klee- Gymnasiums Overath Inhalt: 1. Aufbau der SV - Das Kernteam - Der Schülerrat 2. Ablauf einer Schülerratssitzung 3. Wahlen 4. Informationsfluss 5. SV-Pause/-Stunde 6. SV-Raum 7. Eilausschuss 8. Arbeitsgruppen Die grundsätzliche Aufgabe der Schülervertretung (SV) besteht darin, sich um schulinterne Probleme zu kümmern und ein Ansprechpartner und Vertreter der Schüler zu sein. Die SV ist kein Eventmanagment! 1. Aufbau der SV Die SV besteht aus dem Schülerrat und einem `Kernteam`, bestehend aus sechs bis acht Mitgliedern. Das Kernteam: 1. Schülersprecher + Vertreter 2. Kassenwart + Kassenprüfer 3. Dokumentenbeauftragter
2 4. Medienbeauftragter 5. (Bezirksschülervertreter???) + 3 SV-Lehrer Der Schülersprecher und sein Vertreter sind das `Oberhaupt` der Schülerschaft. [ ] Der Kassenwart und der zuständige Kassenprüfer kümmern sich um die Finanzen der SV [ ] Der Dokumentenbeauftragte ist für sämtliche Protokolle, Dokumente der SV, so wie die Facebook Gruppe verantwortlich. Der Medienbeauftragte kümmert sich um die Homepage und um die Kooperation mit Presse (u.a. Kleeblatt) und Sponsoren. Diese sechs Schüler sind gleichzeitig Schulkonferenzmitglieder. Sie sind verpflichtet zu den Schulkonferenzen zu gehen. Falls ein Mitglied verhindert ist, lässt es sich durch einen der sechs gewählten Vertreter vertreten. Der Schülerrat (SR) Der Schülerrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Schülerschaft. Anträge werden schriftlich, mindestens eine Woche vor der Schülerratssitzung, welche monatlich in der Regel 6./7. Stunde stattfindet (sobald genügend Themen vorhanden sind, bzw. es etwas Wichtiges zu besprechen gibt), beim SV-Team eingereicht. Jeder Schüler darf einen Antrag stellen. Der Schülerrat besteht aus dem Kernteam, sowie allen Klassen- und Stufensprechern. Stimmberechtigt sind jeweils der erstgewählte Klassen-, bzw. Stufensprecher. 2. Ablauf einer Schülerratssitzung Vorsitzender Schülersprecher leitet die Sitzung, einzelne Punkte können von anderen Beteiligten abgearbeitet werden. Der Dokumentenbeauftragte führt Protokoll. Dieses wird später in den entsprechenden Ordner geheftet, sowie schriftlich an den Schülersprecher weiter geleitet werden. Ablauf: 1. Am Anfang einer jeden Sitzung wird eine Anwesenheitsliste erstellt. 2. Absegnung des letzten Protokolls 3. TOPs abarbeiten, Wünsche und Anliegen der SR-Mitglieder mit in die TOPs aufnehmen, unter Sonstiges.
3 Hinweis: Änderungen der Satzung müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Gäste, die an der Schulpolitik interessiert sind, oder sich zu einer Wahl aufstellen wollen, sind herzlichst willkommen. Diese müssen vom SR mit einer einfachen Mehrheit (mind. 51%) zugelassen werden und sind stimmberechtigt. Außerdem müssen sie sich ebenfalls auf der Anwesenheitsliste eintragen. Am Ende jedes Schuljahres muss der Kassenwart und der Kassenprüfer ein Jahresbericht dem Schülerrat vorlegen und Rechenschaft für die Einnahmen und Ausgaben ablegen. 3. Wahlen: Klassensprecher 1. Wahlen Der Klassensprecher wird zu Anfang jedes Schuljahres für ein Schuljahr gewählt.die Klasse kann ihren Sprecher im Laufe eines Schuljahres mit einer 2/3 Mehrheit abwählen. 2. Aufgaben Der Klassensprecher trägt die Informationen aus dem Schülerrat in seine Klasse und sorgt auch dafür, dass die Interessen seiner Klasse im Schülerrat Gehör finden. Er repräsentiert damit die Meinung seiner Mitschüler. Die Schülerratssitzungen können monatlich an verschiedenen Wochentagen in der 6./7. Stunde stattfinden. Um seine Aufgabe zu erfüllen, sollte er einmal im Monat eine SV-Stunde nutzen. Alle Schüler der Klasse müssen teilnehmen. In den Klassen 5-7 ist der Klassenlehrer zur Teilnahme an der SV- Stunde verpflichtet. Ab der Klasse 8 kann er von der Klasse eingeladen werden, die Klasse kann den Lehrer aber auch von der SV-Stunde ausschließen. Stufensprecher 1. Wahlen Der Stufensprecher wird zu Anfang jedes Schuljahres für ein Schuljahr gewählt. Auf 20 Stufenschüler kommt ein erstgewählter Stufensprecher mit einem Vertreter. Ein Stufensprecher kann in einer Vollversammlung von der Stufe mit einer 2/3 Mehrheit abgewählt werden. 2. Aufgaben
4 Der Stufensprecher hat dieselben Aufgaben, wie der Klassensprecher, nur dass sein Aufgabenfeld sich auf eine Stufe in Zusammenarbeit, mit den anderen erst gewählten Stufensprechern erstreckt. Zur Informierung Ihrer Schüler, können die Stufensprecher eine Stufenvollversammlung einmal im Monat ansetzen, in der gilt: Anwesenheitspflicht, Kontrolle der Anwesenheitspflicht und Protokollführung zur Vorlegung Kernteam + 6 Vertreter 1.Wahlen Das Kernteam, bestehend aus sechs bis acht Mitgliedern, und deren ebenfalls sechs Vertreter werden im Schülerrat gewählt. Jeder Schüler kann sich als Mitglied im Kernteam bewerben. 2. Aufgaben - Führt Beschlüsse des Schülerrats aus - Legt die Themen für Pflicht-Arbeitsgruppen fest und bestimmt SV-Beigeordnete. - Vor- und Nachbereitung der Schülerratssitzungen (z.b. Erstellung der Tagesordnung, Begleitung der Ausschüsse), Vertretung der Schüler in der Schulkonferenz, Gespräch mit der Schulleitung, fungiert als Eilausschuss und im besonderen Maße als Ansprechpartner in Konflikt- und Problemsituationen. - Nimmt an den BSV-Treffen teil, um die Schülerschaft des PKGs zu vertreten. 4. Informationsfluss 1. Alle Sitzungen und Treffen müssen protokolliert werden 2. Alle Dokumente werden beim Dokumentenbeauftragten in einem Ordner gesammelt. 3. Der Dokumentbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dokumente immer aktualisiert werden. 4. Der Dokumentenbeauftragte hält Rücksprache mit allen Mitgliedern, aber er alleine ist für die Dokumente zuständig. 5. SV-Pause/Stunde 1. Zu Beginn jeden Schuljahres wird mit dem neugewählten SV-Team und den SV-Lehrern eine Pause in der Woche, als SV-Pause festgelegt. Es besteht eine Pflichtteilnahme für die SV-Team- Mitglieder/SV-Lehrern. Falls diese dreimal unentschuldigt fehlen, werden sie aus dem Team ausgeschlossen. 2. Die Pause ist für gewöhnlich einmal pro Woche.
5 3. Von jeder SV-Pause werden die wichtigsten Beschlüsse vom Dokumentbeauftragten aufgeschrieben und gesammelt. Diese werden in der nächsten SV-Pause wieder aufgegriffen. 4. Die SV -Stunde sollte möglichst zeitnah, zu einem wichtigen Thema angesetzt werden. Auch in der SV-Stunde gilt, wie in der SV-Pause, dass alle SV-Mitglieder daran teilnehmen müssen. 6. SV-Raum Für den SV-Raum gilt: 1. Die SV-Tafel sollte genutzt werden um Informationen schnell und akut weiterzugeben. 2. Der SV-Raum ist kein öffentlicher Aufenthaltsraum, sondern nur für SV-Mitglieder bestimmt. Der SV-Raum ist in erster Linie zum Arbeiten da. Die Ausstattung des Raumes( Kopierer, Computer,etc. ) soll als Arbeitsmaterial des SV-Teams geachtet werden. 3. Schlüssel - Ein Schlüssel bleibt beim Schülersprecher - Ein Schlüssel bleibt beim Kassenwart - Ein Schlüssel bleibt beim Dokumentbeauftragten - Ein Schlüssel bleibt im Sekretariat 4. Der SV-Computer wird mit einem Administratorkonto ausgestattet. 5. Ein SV-Briefkasten muss am SV-Raum angebracht werden. 7. Eilausschuss Der Eilausschuss ist ein Gremium, das von der Schulkonferenz gewählt wird und besteht aus jeweils einem Vertreter der drei Fraktionen (Lehrer, Eltern und Schüler). Ein Schüler wird in der SK gewählt und muss damit auch Schulkonferenzmitglied sein, sonst kann er nicht zu Wahl stehen. Der Eilauschuss wird zur schnellen Entscheidungsfindung zusammengerufen, sofern das von Nöten sein sollte. 8. Arbeitsgruppen
6 1. Die Arbeitsgruppen mit Pflicht-Themen müssen besetzt werden. Diese Pflicht-Themen (z.b. Karneval, Midnightturnier, etc.) werden zu Anfang des Schuljahres im Schülerrat bestimmt. 2. Darüber hinaus können Schüler mit gleichem Interessenbereich sich zusammen finden und eine Gruppe bilden. Dann wählen sie einen Leiter als Verantwortlichen für die Arbeit der Gruppe. 3. In die Zuständigkeit des Arbeitsgruppenleiters fällt, dass in dem ersten Treffen ein Konzept entwickelt wird. Dieses muss dann dem SV-Team und dem Schülerrat eingereicht werden. 4. Nach der Genehmigung des Konzepts darf die Arbeit der Gruppe vom Leiter vorangetrieben werden. 5. Der Leiter muss für regelmäßige Treffen sorgen. 6. Von jedem Treffen muss ein Protokoll erstellt werden, welches dem SV-Beigeordneten oder dem Schülersprecherteam und dem Dokumentbeauftragten ausgehändigt wird. Die Konzepte sind jeweils vorgefertigt und sollten grundlegend nicht geändert werden. Zumal Änderungen der Konzepte im SV-Team, im Schülerrat und im Lehrerrat mit einer 2/3 Mehrheit bestimmt werden müssen
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