1. Elternbrief am / Schuljahr 2016/17

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Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Transkript:

GRUND- UND MITTELSCHULE ALTOMÜNSTER FABERWEG 13 85250 ALTOMÜNSTER TELEFON (08254) 99 850 FAX (08254) 9985123 E-MAIL sekretariat@schule-altomuenster.de HOMEPAGE www.schulen-altomuenster.de Grund- und Mittelschule Altomünster, Faber weg 13, 85250 Altomünster 1. Elternbrief am 16.09.2016 / Schuljahr 2016/17 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir möchten Sie recht herzlich im Namen unserer gesamten Schulfamilie zum neuen Schuljahr begrüßen. Wir hoffen, dass Sie erholsame Urlaubstage hatten und wünschen uns nun allen ein erfolgreiches und gutes Schuljahr. Sie erhalten heute mit diesem Elternbrief einige wichtige Informationen sowie Termine, um deren Vormerkung ich Sie bitte, da diese nicht mehr gesondert bekannt gegeben werden. 1. Unterrichts- und Personalsituation In diesem Schuljahr liegt die Schülerzahl in der Grundschule bei 334 Schülerinnen und Schülern und in der Mittelschule bei 134. Unterrichtet werden sie von 47 Lehrkräften. Alle neu an unsere Schule versetzten Lehrkräfte heißen wir herzlich willkommen (eine genaue Liste aller Lehrkräfte mit den Sprechstunden ist diesem Elternbrief beigefügt). Im Schulleitungsteam werde ich während der Abwesenheit von Frau Ulber (Frau Kosel), die sich in Elternzeit befindet, von Frau Susanne Tausche und Herrn Matthias Pellmaier. 2. Gebundene Ganztagesklassen Wir freuen uns, dass wir seitens der Regierung von Oberbayern mit zwei Ganztagesklassen beginnen durften (Klasse 1agtz und Klasse 4a gtz) und hoffen dies in den nächsten Jahren auszubauen. Der Träger ist bei uns die Schülerbetreuung e.v., die die Ganztagsschüler mit Mittagskräften in der Freizeit und Mittagsphase betreut. Informationen dazu erhalten Sie immer auch auf unserer Schulhomepage bzw. durch die jeweiligen Klassenlehrkräfte. 3. Ferien Herbstferien 31.10.2016 bis einschl. 04.11.2016 Weihnachtsferien 24.12.2016 bis einschließlich 06.01.2017 (Feiertag) Winterferien Montag, 27.02.2017 bis einschl. Freitag,03.03.2017 4. Öffnungszeiten Sekretariat: 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr (Freitag) Schulleitung: 07:30 Uhr bis 13:00 Freitag 1

Bitte vereinbaren Sie, wenn Sie ein Gespräch mit der Schulleitung wünschen, einen Termin über das Sekretariat (Frau Paulus). Die Schulleitungen (Schulleiter bzw. Stellvertreter) sind verteilt ab 7:30 erreichbar. Montag: Dienstag Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Frau Tausche Frau Lachner Frau Tausche Herr Pellmaier Frau Lachner/Frau Tausche 5. Krankmeldungen Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Fall telefonischer Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder besteht an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Das Sekretariat ist täglich ab 7:15 Uhr erreichbar: Telefon: 08254/ 9985102 Fax: 08254/9985123 E-Mail: sekretariat@schule-altomuenster.de Stellen Sie bitte grundsätzlich sicher, dass unser Sekretariat Ihre aktuellen Kontaktdaten hat und Sie unter diesen auch erreichbar sind. Wenn Ihr Kind unentschuldigt fehlt und wir Sie telefonisch nicht erreichen können, werden wir ab 09:00 Uhr zum Schutz Ihres Kindes die Polizei informieren. An Tagen vor Ferienbeginn muss ein ärztliches Attest gleich am ersten Tag erbracht werden. Dies wird auch nach den Ferien von den Klassenlehrkräften eingefordert. Ansonsten wird ein Bußgeld in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung von Ferien ist aus familiären oder flugplantechnischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.denken Sie daran, dass Sie Ihren Kindern ein Vorbild sind. Es ist nicht das richtige Signal, wenn ihnen vermittelt wird, dass blau machen in Ordnung ist. 6. Vorviertelstunde/Eltern im Schulhaus Aus Gründen der Sicherheit wollen wir keine schulfremden Personen im Schulhaus haben. Um diesbezüglich einen guten Überblick zu behalten, sollen sich außer den Lehrern und den Mitarbeitern der Schule möglichst wenige Erwachsene im Schulhaus aufhalten. Deshalb bitten wir alle Eltern ihre Kinder grundsätzlich nicht weiter als bis zur Grenze des Schulgebäudes zu begleiten, bzw. auch dort wieder abzuholen. Die Zeit der wichtigen Vorviertelstunde soll auf jeden Fall für die Schüler zur Verfügung stehen. Gespräche zwischen Tür und Angel zu dieser Zeit sind nicht sinnvoll, da sich die Lehrkraft Ihnen nicht wirklich widmen kann. Bitte nutzen sie dazu die Sprechstunden. Dieser Hinweis gilt auch für die Klassenelternsprecher. Eine kurze Nachricht im Mitteilungsheft oder falls von der Lehrkraft angegeben, E- Mailadresse, genügen und die Kollegen/ -innen setzen sich gerne mit Ihnen in Verbindung. 2

7. Schulwegsicherheit. Der Transport vieler Fahrschüler liegt im Verantwortungsbereich des Schulverbandes, der für diese Aufgabe viel Geld verwenden muss. Um das Gefahrenpotential möglichst gering zu halten, bitte ich Sie dringend auf Ihre Kinder einzuwirken, an den Haltestellen und in den Bussen diszipliniert und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Haben Sie bitte Verständnis, dass gegen permanente "Störer" im Notfall auch ein Busfahrverbot erteilt werden kann, wenn die Sicherheit der anderen Kinder gefährdet wird. Achten Sie bitte auch auf die Verkehrssicherheit der Fahrräder ihrer Kinder. Seitens der Schule gilt die dringende Empfehlung, die Kinder erst nach erfolgreichem Ablegen der Fahrradprüfung zur Schule fahren zu lassen. Auch Sie, sehr geehrte Eltern, bitte ich bei den Fahrten zur Schule an den gefährlichen Stellen (z.b. Nerbstraße/Faberweg) sehr defensiv und umsichtig zu agieren. Parken Sie bitte nicht am Faberweg und an den Bushaltestellen, sondern benützen Sie den Großparkplatz neben der Schulanlage. 8. Sicherheitskonzept Für die Sicherheit im Schulhaus haben wir in Kooperation mit dem Schulverband und anderen Behörden ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Wichtige Regelungen daraus sind: - während der Unterrichtszeit kann die Schule nur durch den Haupteingang betreten werden. - Sie, sehr geehrte Eltern bitte ich dringend, Ihre Schüler in der Aula und nicht vor dem Klassenzimmer abzuholen. Sollten Sie ihren Kindern etwas bringen oder mit der Lehrkraft sprechen wollen, melden Sie sich bitte im Büro an. Nur so können wir verstärkt auf schulfremde Personen im Schulhaus achten. 9. Schulbücher Schulbücher sind für Ihre Kinder kostenlos, sie kosten unseren Sachaufwandsträger, die Gemeinde Altomünster, aber viel Geld. Helfen Sie daher mit, die Schulbücher in gutem Zustand zu erhalten. Dies verlangt die Solidarität gegenüber den nächsten Schülergenerationen. Die Bücher müssen zu Schuljahresbeginn eingebunden werden. Überprüfen Sie bitte, ob alle Bücher ihres Kindes eingebunden sind und der Zustand des Buches im Stempelraster richtig angegeben ist. Wie in den letzten Schuljahren gilt daher folgende Regelung: Verlorene Bücher und grob beschädigte Bücher müssen zum Neuwert ersetzt werden. d.h. werden Bücher im ersten Entleihjahr beschädigt, sind sie grundsätzlich neu zu beschaffen. Bei Beschädigung im zweiten Entleihjahr sind 2/3 des Neuwerts, im dritten 1/3 des Neuwerts zu bezahlen. Bei Neubeschaffungen gehört das alte Buch dem Schüler, bei Teilwertbezahlungen verbleibt das Buch an der Schule. 3 10. Unterrichtsende am Dienstag, den 20.09.2016 Wegen einer pädagogischen Konferenz endet der Unterricht am Dienstag, den 20.09.2016 um 12:00 Uhr. Der Nachmittagsunterricht entfällt. Ganztagszug und Schülerbetreuung finden statt.

11. Schulberatung Für Fragen der Schullaufbahn steht Ihnen und Ihren Kindern unsere Beratungslehrkraft Frau Wolf (Tel. 08254/ 9985105), zur Seite. Frau Wolf ist am Mittwoch von 7:45 bis 09:15 Uhr oder über alto-schulberatung@gmx.de zu erreichen. Ansprechpartnerin bei Fragen/Problemen aus dem Bereich Suchtprävention ist Frau Bäßler. Bei seelsorgerischen Fragen stehen Herr Schiller oder Frau Boosz zur Verfügung. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der Sprechstundenliste. 12. Jugendsozialarbeit An der Grund- und Mittelschule wurde jeweils eine JAS-Stelle bewilligt. Für den Bereich der Grund- und Mittelschule bieten Ihnen unsere Sozialpädagogen Frau Katharina Bässler und Herr Sebastian Jäger bei schulischen, familiären und sonstigen Problemen ihre Unterstützung an. Die beiden bieten auch für die Schüler eigene Sprechstunden an. Ihre Kontaktdaten sind: Tel.: 08137 /304761 E- Mail: Bäßler Schulsozialarbeit katharina.baessler@zweckverband-jugendarbeit.de Jaeger Sebastian Sebastian.jaeger@zweckverband-jugendarbeit.de 13. Klassenelternabende 22.09.2016 Klassen-Elternabend für die Grundschule mit der Wahl zum Klassenelternsprecher 2. Klassen (18:30) 3. Klassen (19:00) 4. Klassen (19:00) mit Ausnahme von 4agtz 28.09.2016 Klassen-Elternabend für die Mittelschule mit der Wahl zum Klassenelternsprecher 5. Klassen (19:00) 6./7. Klassen (19:30) 8./9. Klassen (20:00) Der Tag für die Wahl der konstituierenden Sitzung des Elternbeirates wird noch bekannt gegeben. 4 14. Sprechzeiten Innerhalb der nächsten Wochen wird der Sprechstundenplan auch auf unserer Homepage veröffentlicht. Bitte nutzen Sie die Sprechstunden und setzen Sie sich rechtzeitig mit den Lehrkräften in Verbindung. Neben dem Klassenelternabend wird es im November auch einen ersten Elternsprechtag geben. Termin: 08.11.2016. Diesen Termin bzw. sonstige

finden Sie ebenfalls ab nächster Woche auf unserer Homepage. An diesen Tagen können Sie sich einen kurzen Überblick über den Leistungsstand Ihres Kindes verschaffen. Die Zeit für die einzelnen Gespräche ist aber meist knapp, so dass wir Sie bitten, für größere Probleme immer die Sprechstunde zu nutzen. Sprechstunden der Lehrkräfte in der Grund- und Mittelschule im Schuljahr 2016/17 Lehrkräfte Raum Sprechzeiten 1agtz Frau Kroher 407 Di 12:00 Uhr 1b Frau Jose 412 Di 13:15 Uhr 1c Frau Krist 408 Di 12:00 Uhr 1d Frau Söllner 414 Mi 11:15 Uhr 2a Frau Umbach 304 Fr 10:10 Uhr 2b Frau Lorenz 303 Di 12:00 Uhr 2c Frau Ziegler 606 Do 10.10 Uhr Frau Lachner n. V. Büro 3a Frau Bichlmaier 308 Fr 7:45 Uhr Frau Fischhaber n. V. 3b Frau Stief 305 Mo 8:30 Uhr Frau Sieber Mo 13:15 Uhr 3c Herr Heinrich 415 Fr 08:30 Uhr Frau Linz Mo 10:10 Uhr 3d Frau Schmidt 601 Mi 11.15 Uhr Herr Nowas Mi 11:15 Uhr 4agtz Herr Pellmaier 409 Do 09:25 Uhr Frau Vidas Do n.v. 4b Frau Mayer 306 Fr 09:25 Uhr Frau Hartmeyer Mi, 08:30 Uhr 4c Frau Kohmünch 416 Mo 11:15 Uhr Frau Boosz Do 09:25 Uhr 4d Frau Braun 307 Mi 12:00 Uhr Frau Wolf Mi 10:10 n.v. 5a Frau Tausche 501 Do 10.10 Uhr Frau Schuster Mi 13:15 Uhr 6a Frau Schnappauf 207 Di 8:30 Uhr Frau Kauzner Mi, 10:10 Uhr Frau 6b Frau Koch 506 Do 9:25 Uhr Sesselmaier n. V. 7a Frau Vidas 504 Mo 10:10 Uhr Herr Schiller Do, 12:00 Uhr 7b Frau Amschler 507 Mi 9:25 Uhr Frau Bartke Mi 8:30 Uhr 8a Frau Pfahler 505 Di 12:00 Uhr Frau Hasenfratz Do 10:10 Uhr 9a Herr Pongratz 502 Mo 09:25 Uhr 9b Herr Walsdorf 503 Mi 10:10 Uhr 5

15. Kopien Für Kopien wird von der Klassenlehrkraft ein Betrag von 10 pro Schüler eingesammelt. Ich möchte sie bitten, den Betrag von 10 bis spätestens Do, den 29.09.2016 über die Klassenlehrkraft der Schule zuzuleiten. 16. Arbeitsgemeinschaften Auf dem Anmeldebogen finden Sie eine Aufstellung der geplanten Arbeitsgemeinschaften. Welche Kurse tatsächlich angeboten werden können, hängt von Ihrer Wahl und der Gesamtschülerzahl ab, die einen Kurs belegen wollen. Sollte bei einer Arbeitsgemeinschaft die Höchstschülerzahl überschritten werden, wird durch die Schule eine Auswahl (Los) getroffen. Kreuzen Sie bitte die für Ihr Kind gewünschte Arbeitsgemeinschaft an. Die Wahl einer Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend für ein Schuljahr. Sollten Sie sich für ein Wahlfach entscheiden, leiten Sie bitte den ausgefüllten Anmeldebogen bis zum 20. September 2016 über Ihr Kind an die jeweilige Klassenleitung zurück. Beginn des Wahlunterrichts ist voraussichtlich Montag, der 4. Oktober (Montag ist Feiertag!!!1) Auch wenn Ihr Kind vom Zusatzangebot keinen Gebrauch machen sollte, leiten Sie bitte den Anmeldebogen/ Rücklaufzettel unterschrieben als Empfangsbestätigung für den 1. Elternbrief termingerecht an die Klassenleitung zurück. 17. Zeugnisse/Zwischeninformationen zum Leistungsstand Das Zwischenzeugnis der Grund- und Mittelschule wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt. Für das Schuljahr 2016/17 bedeutet das: Das Zwischenzeugnis wird am 17. Februar 2017 ausgegeben. Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt. Für das Schuljahr 2016/17 ist dies der 28. Juli 2017 An Grundschulen gibt es die Möglichkeit zwischen Zwischenzeugnis oder dokumentierten Lernentwicklungsgespräch unter Beisein des Schülers zu wählen. Werden die Zwischenzeugnisse durch dokumentierte Lernentwicklungsgespräche ersetzt, finden die Gespräche - in Absprache mit den Eltern - im Zeitraum vor dem Zwischenzeugnistermin statt. Wichtig: Die Lehrerkonferenz hat sich diesen Punkt vorbehalten und wird in der nächsten pädagogischen Konferenz darüber entscheiden! Die Entscheidung wird dann mit dem Elternbeirat abgestimmt. In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses einen Zwischenbericht über die Leistungen in allen Fächern. Für das Schuljahr 2016/17 ist dies der 20. Januar 2017. Anfang Mai erhalten dann alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Im Schuljahr 2016/17 ist dies am 2. Mai 2017 der Fall. 6

18. Handynutzungsverbot Aus Anlass der missbräuchlichen Verwendung von Handys an Schulen ist zum 1. August 2006 eine Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay EUG) in Kraft getreten. In Art. 56 Abs. 5 ist in Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schüler geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien wie MP3 ausgeschaltet sein müssen, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. Auf der Grundlage der Art. 56 Abs. 5 haben Lehrkräfte nunmehr auch die rechtliche Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy oder sonstiges digitales Medium vorübergehend einzubehalten. Ein in den Medien fälschlicherweise immer wieder gemeldetes Handyverbot, also das grundsätzliche Verbot für Schülerinnen und Schüler, Mobilfunktelefone mit in die Schule zu bringen, gibt es hingegen nicht. Vielmehr haben Schülerinnen und Schüler nach wie vor die Möglichkeit, in dringenden Fällen, nach Rücksprache mit einer Lehrkraft, die Erziehungsberechtigten zu informieren. Erläutern Sie bitte Ihren Kindern die Maßnahme und tragen Sie dazu bei, dass diesbezüglich keine unnötigen Konflikte entstehen. 18. Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) Wir als Schule wollen uns selbstverständlich auch in der Öffentlichkeit präsentieren. Dies geschieht über den Jahresbericht, über die örtliche Tagespresse oder aber auch über unsere Schulhomepage. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse oder auf unserer Schulhomepage nicht einverstanden sein, möchten wir Sie bitten, uns dies bis zum 30.09.2016 schriftlich mitzuteilen. Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches, friedliches Schuljahr 2016/17 und allen Neuankömmlingen einen guten Schulstart. Mit freundlichen Grüßen Ihre Nicola-A. Lachner, Rektorin ANLAGE Arbeitsgemeinschaften ---------------------------------------------------------------------------------------- Vom 1. Elternbrief am 15.09.2016 haben wir Kenntnis genommen. Name des Kindes, Klasse Ort/ Datum, Unterschrift der Erziehungsberechtigten 7

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