Turnierbestimmungen 2016

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KLEINFELD- BESTIMMUNGEN

Transkript:

1 Turnierbestimmungen 2016 T u r n i e r e Den Spielen dieser Fußball-Kleinfeld-Turniere liegen die Richtlinien des DFB für Hallenfussballspiele und die Neufassung der Durchführungsbestimmungen für Fußballspiele in der Halle zugrunde. Die Turnierbestimmungen sind unanfechtbar und werden mit der Teilnahme an den Spielen anerkannt. Nicht besonders aus- und aufgeführte Punkte sind entsprechend den Durchführungsbestimmungen für Fußballspiele im Feld zu handhaben. Die Turnierbestimmungen gelten auch für die Damen- und Herren-Mannschaften, Sonderregelungen sind aufgeführt. VfL Heiligkreuzsteinach Abteilung Fußball

2 Turnierbestimmungen Änderungen 2016 in roter Schrift Regel 1 - Das Spielfeld Die Größe des Spielfeldes wird vom Ausrichter festgelegt. Als Tore werden Kleinfeld-Fußballtore benutzt. Grundsätzlich ist der Strafraum wie im Feldfußball zu behandeln. Regel 2 - Zahl der Spieler und Spielberechtigung (Herren) Eine Mannschaft besteht aus höchstens zehn Spielern (Mindestalter: Herren 13 Jahre,); sie kann bis zu drei "aktive" Spieler nominieren (zwei dürfen aber nur zur gleichen Zeit spielen. Einen Aktiven gegen den dritten Aktiven im laufenden Spiel austauschen ist erlaubt). Während des Spieles dürfen maximal 5 Feldspieler und 1 Tormann auf dem Feld sein. Da es sich um ein Ortsturnier handelt, sind grundsätzlich ortsansässige Personen zu berücksichtigen. Jede Mannschaft hat jedoch die Möglichkeit, bis zu vier ortsfremde Spieler einzusetzen. Als,,Aktive zählen alle Spieler, die in der zurückliegenden Verbandsrunde mehr als drei Spiele in einer ersten Mannschaft gespielt haben und unter 40 Jahre sind. Ebenfalls zählen die Spieler als Aktiv, die in einer zweiten Mannschaft, die höher als C-Klasse spielt, mehr als fünf Spiele bestritten haben und unter 40 Jahre alt sind. Wenn die erste Mannschaft C Klasse spielt sind die Spieler der zweiten Mannschaft nicht aktiv. Stichtag ist das Datum vom Gerümpel- Turnierbeginn. Juniorenspieler der JSG Steinachtal die das 13. Lebensjahr vollendet haben und in der Saison 20014/15 dort gespielt haben, zählen als ortsansässig. Firmen, die in der Vergangenheit einen mindestens fünfjährigen Firmensitz in HKS hatten, gelten als ortsansässig (wie z.b. die Firma Beckenbach, OPUS, ) Gemeinnützige Institutionen wie Feuerwehren, Rotkreutz gelten auch als ortsansässig und werden behandelt wie Firmen die länger als 5 Jahre ihren Sitz in HKS hatten. Bedingung ist, dass man in den Firmen arbeitet oder in den Institutionen aktives Mitglied ist. Eine komplette (10 Personen) AH-, 1b/Reserve-- bzw. A oder B-Juniorenmannschaft darf nicht antreten. Für Spieler der I. Mannschaft und 2.Mannschaft des VfL Heiligkreuzsteinach gilt folgende Sonderregelung: Diese zählen dann nicht als aktive Spieler, wenn in der I. Mannschaft nicht mehr als sieben Punktspiele/Meisterschaftsspiele im laufenden Spieljahr - auch Kurzeinsätze zählen als Einsätze - bestritten wurden. Verstößt eine Mannschaft hiergegen, so wird das Spiel, bei dem nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt waren, mit 0:3 Toren und 0 Punkten gewertet. Über eine eventuelle Disqualifikation entscheidet die Turnierleitung. Regel 2a - Zahl der Spielerinnen und Spielberechtigung (Damen) Eine Mannschaft besteht höchstens aus zehn Spielern, von denen jeweils sechs Spieler - ein Torwart und fünf Feldspieler - gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Teilnahmeberechtigt sind alle Frauen, das 13. Lebensjahr vollendet haben. Eine Mannschaft kann bis zu fünf "aktive" Spielerinnen nominieren, wobei nur 4 gleichzeitig spielen dürfen spielen dürfen.

3 Als "Aktive" zählen alle Spielerinnen, die in der zurückliegenden Verbandsrunde mehr als sechs Spiele in einer Mannschaft in der Meisterschaftsrunde in bestritten haben. Eine Ortsfremdenregelung gibt es bei den Damen nicht. Verstößt eine Mannschaft hiergegen, so wird das Spiel, bei dem nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt waren, mit 0:3 Toren und 0 Punkten gewertet. Über eine eventuelle Disqualifikation entscheidet die Turnierleitung. Regel 2b Altersangaben Alle Altersangaben beziehen sich auf den Beginn des Gerümpel -Turniers. Regel 3 - Spielerwechsel Das mehrmalige Auswechseln eines Spielers ist gestattet, jedoch nur bei Spielunterbrechung. Die Auswechslung muss dem Schiedsrichter, mit Ausnahme des Torwarts, nicht besonders angezeigt werden. Der Auswechselvorgang hat bei einer Spielunterbrechung zu beginnen, und zwar so, daß der auszuwechselnde Spieler zuerst das Spielfeld verläßt, bevor es der einzuwechselnde Spieler betritt. Strafbestimmung: Fliegende Wechsel a' la Eishockey sind verboten. Dies wird mit Freistoß (Ballverlust) bestraft, und zwar an der Stelle, an der sich der Ball befindet, wenn der Schiedsrichter die Übertretung feststellt. Die Vorteilsbestimmung ist sinngemäß anzuwenden. Das gleiche gilt auch sinngemäß für die Spielerüberzahl, d.h. wenn der einzuwechselnde Spieler vor dem Verlassen des auszuwechselnden Spieler das Spielfeld betritt. Auch hier findet die Vorteilsbestimmung Anwendung. Regel 4 - Turnierleitung Die Turnierleitung besteht aus drei neutralen Personen, wobei am Turnier teilnehmende Spieler nach Möglichkeit nicht beteiligt sein sollen. Der Leiter der Abteilung Fußball und dessen Vertreter sind kraft Amtes in der erweiterten Turnierleitung. Die Turnierleitung entscheidet über alle während des Turniers eingehende Rechtsmittel und erteilt die Freigabe der Spieler für das Turnier an den Verantwortlichen der Mannschaft nach Abgabe des Meldebogens, während die Abteilungsleitung über alle Problemfälle vor Turnierbeginn zu befinden hat und der Turnierleitung das vorher mitteilen musss. Regel 5 - Sportkleidung Die Sportkleidung entspricht den sonst üblichen Bestimmungen. Jede Mannschaft ist für den Sportdress selbst verantwortlich. Bei gleichem Sportdress der beiden Mannschaften hat die im Spielplan erstgenannte Mannschaft den Dress zu wechseln. Auf dem Kunstrasen sind Eisenstollenschuhe verboten. Es ist zu raten, mit Turnschuhen bzw. Fußballschuhen zu spielen, die für den Kunstrasen geeignet sind. Schuhen mit groben Nockensohlen (wenige Stollen) sind nicht empfehlenswert. Das Schuhwerk liegt in der Verantwortung jedes Spielers bzw. Spielerin Regel 6 - Schiedsrichter

4 Die Spiele werden vom austragenden Verein bestellten Schiedsrichtern geleitet, die sämtliche Entscheidungen auf dem Spielfeld treffen. Regel 7 Spielzeit / Spielbeginn Die Spielzeit der Vor- und Zwischenrundenspiele beträgt 2 x 8 Minuten und für Finalspiele (freitags bzw. samstags) 2 x 10 Minuten; sie wird von der Turnierleitung kontrolliert. Diese gibt auch das Zeichen für das Ende der Spielhälften. Die Turnierleitung kann auch, soweit es erforderlich ist, andere Spielzeiten Festlegen. Eine Platzwahl findet nicht statt. Die erstgenannte Mannschaft im Spielplan hat das Recht der Seitenwahl, die zweitgenannte Mannschaft den ersten Anstoß. Der Schiedsrichter gibt das Zeichen für den Spielbeginn bei jeder Halbzeit und nach jedem Torerfolg. Die Turnierleitung mit ihrem Zeitnehmer gibt das Zeichen für das Ende jeder Spielhälfte. Die Mannschaften müssen dreissig Minuten vor dem geplanten Spielbeginn anwesend sein. Wenn sich eine Mannschaft nicht pünktlich zur Anstoßzeit einfindet, erfolgt Spielverlust zugunsten des jeweiligen Spielpartners mit 3:0 Toren. Regel 8 - Wie ein Tor erzielt wird Tore können - wie im Feldfußball - aus jeder Distanz erzielt werden. Fernerhin ist es möglich, aus einem Eckball direkt ein Tor zu erzielen. Die Entscheidung darüber, ob ein erzieltes Tor anerkannt wird oder nicht, trifft der Schiedsrichter allein verantwortlich. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Regel 9 - Verbotenes Spiel und unsportliches Verhalten Unsportliches Verhalten von Spielern und Betreuern sowie Verstöße gegen die Spielregeln werden genauso geahndet wie auf dem Spielfeld. Ermahnungen, Verwarnungen oder Hinausstellungen auf Zeit - Dauer zwei Minuten oder für das ganze Spiel - obliegt dem Schiedsrichter. Wichtig: Die auf Zeit des Spielfeldes verwiesenen Spieler haben sich sofort zur Turnierleitung zu begeben, von der die Strafzeit kontrolliert und der Name des Spielers notiert wird. Die Strafzeit beginnt mit dem Eintreffen des Spielers bei der Turnierleitung. Der Spieler wird von dort auch nach Ablauf der Strafzeit - bei einer Spielunterbrechung - ins Spiel zurückgeschickt. Grobe Verstöße mit Hinausstellung für das ganze Spiel oder eine zweite Hinausstellung auf Zeit im gleichen Spiel haben den Ausschluß für den restlichen Spieltag zur Folge. Der betreffende Spieler ist jedoch mindestens für das nächste Spiel gesperrt. Über das Strafmaß oder eines evtl. höheres Strafmaß entscheidet die Turnierleitung. Erfolgt die Hinausstellung wegen Schiedsrichterbeleidigung bzw. Tätlichkeit, so ist der Spieler für mindestens die nächsten zwei Spiele des Turniers gesperrt. Über ein höheres Strafmaß entscheidet die Turnierleitung.

5 Regel 10 - Grätschen Das Grätschen direkt am Spieler ist strengstens untersagt und wird sofort mit Freistoß und einer Ermahnung geahndet. Im Strafraum wird das Grätschen am Gegenspieler mit Strafstoß und Ermahnung geahndet. Bei wiederholtem Grätschen am Spieler gibt es eine Zeitstrafe. Die Auslegung und Entscheidung trifft der Schiedsrichter. Regel 11 - Grobes Foulspiel Bei grobem Foulspiel wird mindestens eine Zeitstrafe ausgesprochen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Regel 12 Freistöße / Strafstoß Alle Freistöße, mit Ausnahme des Strafstoßes, sind als indirekte Freistöße auszuführen. Die Gegenspieler müssen dabei mindestens drei Meter vom Ball entfernt sein. Ein Strafstoß wird von der sieben Metermarke ausgeführt. Im Übrigen finden die Fußballregeln Anwendung. Regel 13 - Einwurf Nach einem Seitenaus wird das Spiel durch Einrollen des Balles fortgesetzt. Die Gegenspieler müssen dabei ebenfalls drei Meter vom Ball entfernt sein. Der Ball muß beim Einrollen auf dem Boden entlang rollen; er darf nicht aufspringen und muß auf dem Boden aufsetzen, wenn er die Hand des Einrollenden verläßt. Bei fehlerhaftem Einrollen darf die Gegenpartei das Einrollen übernehmen; also: Ballverlust. Regel 14 - Abstoß / Zuspiel zum Torwart Nach einem Torausball hat der Torabstoß - mit dem Fuß - innerhalb des Strafraumes zu erfolgen, wobei sich die Gegenspieler außerhalb desselben befinden müssen. Der Ball ist erst im Spiel, wenn er in vollem Umfange den Schußkreis verlassen hat. Fängt der Torwart den Ball, so erfolgt ein Abwurf oder ein Abschlag mit dem Fuß. Der Ball darf bei Abstoß, Abwurf oder Abschlag nicht die Mittellinie überqueren, ohne dass er vorher von einem anderen Spieler berührt oder gespielt wurde. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist auf indirekten Freistoß an der Stelle, wo die Mittellinie überschritten wurde, zu entscheiden. Der Torwart darf im Strafraum den Ball mit der Hand spielen. Die sog. "Rückpass-Regel" findet Anwendung. (Der TH darf einen von seinem Mitspieler mit dem Fuß zurückgespielten Ball nicht mit der Hand spielen.

6 Regel 15 - Eckball Eckstöße werden ausgeführt, wenn ein Spieler der verteidigenden Mannschaft - auch Torwart - den Ball zuletzt vor Überschreiten der Torauslinie berührt oder spielt. Die Eckbälle werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich Seiten- und Torauslinie treffen. Ein direktes Tor darf erzielt werden. Regel 16 - Durchführung Spielverlegungen sind, um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, nicht möglich. Die Turnierleitung entscheidet darüber ob man mit Abstimmung des Gegners das machen kann. Die Spiele werden in Gruppen durchgeführt. Innerhalb einer Gruppe spielt jeder gegen jeden nach dem gültigen Punktsystem (3 Punkte für einen Sieg; 1 Punkt für ein Unentschieden). Bei Punktgleichheit in den Gruppenspielen entscheiden in der Reihenfolge: 1. Tordifferenz 2. Anzahl der geschossenen Tore 3. Direkter Vergleich 4. Sieben-Meter-Schießen Regel 17 - Entscheidungen/Verlängerungen Enden Plazierungsspiele im Rahmen der Finalrunde nach regulärer Spielzeit Unentschieden, wird unmittelbar nach Spielende der Sieger im 7-Meter-Schießen ermittelt, nach folgendem Modus: a) Vier Spieler jeder Mannschaft schießen abwechselnd je einen Strafstoß. b) Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, müssen die restlichen für dieses Spiel nominierten Spieler (inkl. Torwart) antreten; sie müssen abwechselnd je einen Strafstoß bis zur unmittelbaren Entscheidung schießen. Endet das Endspiel nach regulärer Spielzeit Unentschieden, erfolgt zunächst eine 2 x 5-minütige Verlängerung. Ist auch danach noch keine Entscheidung gefallen, erfolgt ein 7-m-Schießen nach vorgenannten Regeln. Regel 18 - Anmeldung Die am Turnier teilnehmenden Spieler müssen durch den Spielführer oder Mannschaftsbetreuer bei der Turnierleitung in einen Meldebogen eingetragen werden. Der Meldebogen muss vor Beginn des ersten Spiels der Turnierleitung vorliegen. Nachmeldungen sind nach Abgabe des Meldebogens nicht mehr statthaft, auch wenn eine Mannschaft zunächst weniger als zehn Spieler gemeldet hatte.

7 Regel 19 - Rechtsmittel Als Rechtsmittel ist der Protest zulässig. Mit dem Protest wird die Gültigkeit eines Spiels oder dessen Wertung angefochten. Der Protest ist innerhalb von dreißig Minuten nach Ende des Spiels, in dem der angebliche Verstoß stattgefunden haben soll, bei der Turnierleitung einzulegen. Handelt es sich um das letzte Spiels des Tages, so ist die Einlegung des Protests noch am nächsten Tag bis Ende des ersten Spiels möglich. Die Einlegung des Protests ist nur durch den Spielführer bzw. Mannschaftsführer einer Mannschaft aus der betreffenden Spielgruppe möglich. Die Turnierleitung entscheidet über den Protest. Die Entscheidung der Turnierleitung ist bindend und unanfechtbar. Fernerhin haftet der Vfl nicht bei Verletzungen Regel 20 - Haftung Der VfL Heiligkreuzsteinach haftet nicht bei Verlust und/oder Beschädigung von Wertgegenständen und sonstigen Sachen. Fernerhin haftet der VfL Heiligkreuzsteinach nicht bei eintretenden Verletzungen. Es besteht die Möglichkeit, beim Bad. Fußballverband für nicht versicherte Mannschaften/Spieler eine Versicherung abzuschließen. Sei stets fair zu Allen...