Zusatz-Info / SOLARVERSICHERUNG. Solarversicherung Wissenswertes

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Transkript:

Zusatz-Info / SOLARVERSICHERUNG Solarversicherung Wissenswertes Solarstromanlagen (netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen) werden technisch immer zuverlässiger, dennoch stellen von außen auf die Solaranlage einwirkende Gefahren, wie z. B. Sturm, Hagel oder Feuer, ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Die fachgerechte Installation kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls gänzlich ausschließen. Deshalb sollte sich jeder Betreiber einer Solaranlage frühzeitig um einen geeigneten Versicherungsschutz bemühen, damit die Solar-Investition nachhaltig gesichert bleibt. Die sinnvollste Absicherung ist über die Elektronikversicherung für netzgekoppelte Solaranlagen (netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen) realisierbar. Umgangssprachlich wird diese Art der Versicherung Solarversicherung- oder Fotovoltaikversicherung bezeichnet. Diese wollen wir folgend etwas detaillierter darstellen. Die Versicherungsbedingungen der Solarversicherung Die Solarversicherung basiert auf den Allgemeinen Bedingungen zu Elektronikversicherung (ABE) welche die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Die aktuellen ABE sind die aus dem Jahre 2008, welche im Rahmen der VVG Reform neu erstellt wurden. Da die ABE die Grundlage einer jeden Elektronikversicherung bilden, müssen weitere Bedingungen den Versicherungsschutz für die Solaranlage spezifizieren. Dies geschieht ergänzend über Besondere Bedingungen Besondere Vereinbarungen Klauseln welche auch in Verbindung miteinander Geltung haben können. Seite 1

Der eigentliche Solaranlagen-Versicherungsschutz Die Solarversicherung nach den Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) ist eine sogenannte Allgefahrendeckung (auch Allgefahrenversicherung genannt). Das Prinzip ist recht einfach, denn es ist alles das versichert, was nicht durch die ABE oder die ergänzenden Bedingungen ausgeschlossen ist. Daher ist es wichtig, zu wissen, welche Schäden, nicht versichert sind. Keine Entschädigung wird geleistet, bei Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten; durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand; durch innere Unruhen; durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen; durch Erdbeben; durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten; durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung; durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war; soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Demnach sind versichert, Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion Naturereignisse wie z. B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost Kurzschluss, Überspannung, Induktion Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sabotage, Vandalismus Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler Höhere Gewalt... Zu beachten ist das vorab genannte Wort insbesondere! Die Liste der versicherten Sachschäden ist dadurch nicht abschließend und somit sind auch weitere, von außen einwirkende, nicht genannte Gefahren, die zu Sachschäden führen, versichert - sofern diese keine Zuordnung zu den nicht versicherten Schäden finden. Seite 2

Versicherte Bestandteile einer Solaranlage Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel über alle Bestandteile der Fotovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb der Solaranlage erforderlich sind. Dies ist in der Regel Gleich- und Wechselstromverkabelungen Einspeise- und Erzeugungszähler Hausverteilerkästen Modultragkonstruktionen Montageset Solarmodule Überspannungsschutzeinrichtungen Wechselrichter elektronische Leistungsanzeigetafeln Zu beachten ist, dass einige Versicherer die Versicherten Sachen (Anlagenbestandteile) durch eine Liste abschließend definiert haben. Somit sind nicht genannte Bestandteile der Solaranlage auch nicht versichert. Eine Überprüfung wird angeraten. Zusätzliche Leistungen der Solarversicherung Zusätzliche Leistungen der Solaranlagenversicherung können Entschädigungen für Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Bewegungs- und Schutzkosten Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht sein. Welche Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Eine Entschädigungsleistung von 20.000 EUR je Position (auf Erstes Risiko) ist derzeit als normal anzusehen. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht. Selbstbeteiligung je Schadenfall Die Mehrzahl der Solarversicherungen, haben eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) in Höhe von 100,- bis 500,- EUR je Schadenfall vereinbart. Vereinzelt bieten Versicherer die Solarversicherung ohne Selbstbehalt an. Seite 3

Entschädigung im Schadensfall (Sachschaden) Die Fotovoltaikversicherung (Elektronikversicherung ABE) ist eine Neuwertversicherung. Im versicherten Schadensfall wird der Sachschaden wie folgt reguliert. Teilschaden: Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder zerstörten versicherten Sache (z.b. Wechselrichter oder Solarmodul) zzgl. Demontagekosten, Montagekosten, Fracht etc. Totalschaden: Bei Wiederaufbau der Fotovoltaikanlage wird der Neuwert incl. Montage, Zölle, Fracht (begrenzt auf die Versicherungssumme zzgl. der Summen für Deckungen auf erstes Risiko und Summen aus Nebenvereinbarungen wie z.b. Technologiefortschritt, Preissteigerungen ) erstattet. Verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Wiederaufbau der Fotovoltaikanlage, erhält er den Zeitwert erstattet. Ausfallversicherung aufgrund eines Sachschadens Kann die versicherte Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, greift die vereinbarte Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ertragsausfall-Versicherung). Gängiger Weise, ist diese im Versicherungsschutz für kleinere netzgekoppelte Solaranlagen (Fotovoltaikanlagen) direkt integriert und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Ab wann und in welcher Höhe eine Leistung erbracht wird, regeln je nach Versicherungsgesellschaft, wie vorab schon erwähnt, die Besondere Bedingungen, Besondere Vereinbarungen oder Klauseln. Die gängigste Regelung ist die Karenzzeit (Wartezeit), welche die Selbstbeteiligung in EUR ersetzt. Diese besagt, dass z. B. sofort, nach dem ersten, zweiten oder dritten Tag des Anlagenausfalles eine Ausfallentschädigung gezahlt wird. Die Höhe der Tages-Ausfallentschädigung orientiert sich bei einer Vielzahl von Solaranlagenversicherungen, an der Anlagenleistung (kwp) und der Jahreszeit des Ausfalles. Somit ergibt sich im Winter einen niedrigere Entschädigungsleistung wie im Sommer. Entgegen dieser Regelung werden auch pauschale Entschädigungen (z. B. 2,50 EUR je KWP/Tag), unabhängig von der Jahreszeit angeboten. Seite 4

Der Antrag zur Solarversicherung Bei Antragstellung ist zu beachten, dass die Solaranlagenversicherer unterschiedlichste Anforderungen an die zu versichernde Anlage haben. Neben den Fragen zu Anlagenart, Montageort und Hersteller, werden auch technische Fragen, wie z. B. zum Überspannungsschutz, zum Blitzschutz, der DIN 1055, der Gebäudebeschaffenheit (Bauartklasse) und über die Einhaltung der VDE-Norm gestellt. Da fehlerhafte Angaben dazu führen, dass der Versicherungsschutz teilweise oder auch gänzlich gefährdet ist, sollte im Zweifelsfall der Hersteller oder Errichter der Solaranlage kontaktiert werden. Der Versicherungsbeitrag Die Berechnung des Beitrages erfolgt, je nach Anbieter der Solarversicherung, auf Basis der Investitionssumme ohne Rabatte (zzgl. Montagekosten, einschließlich Frachtkosten und Zöllen), dem Installationsort, der kwp-leistung (Kilowatt-Peak) und der Nutzungsart des Gebäudes oder Grundstückes zzgl. eventueller Zuschläge für gefahrerhöhende Umstände. Wie in vielen anderen Versicherungssparten ist ein Preisvergleich bzw. Leistungsvergleich anzuraten! Alle Angaben ohne Gewähr Seite 5