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Transkript:

www.stadt-muenster.de/wahlen/ aufgaben-wahlteam.html

Leitfaden für die Briefwahlvorstände zur Bundestagswahl 2017 Bundestagswahl 24.09.2017 Stand: 09.08.2017

Rechtliche Grundlagen Das Bundeswahlgesetz BWG Die Bundeswahlordnung BWO (Das Merkblatt für die Mitglieder des Briefwahlvorstandes finden Sie in der blauen Mappe) 3

Über 2200 beteiligte Personen in Münster 172 Wahlvorstände: 1376 Personen Wahlvorsteher/in und Stellvertretung Schriftführer/in und Stellvertretung 3-5 Beisitzer/innen = 8 Personen 2 Bewegliche Wahlvorstände: 6 Wahlvorsteher/in 2 Beisitzer/innen = 3 Personen 101 Briefwahlvorstände: 808 Wahlvorsteher/in und Stellvertretung Schriftführer/in 3-5 Beisitzer/innen = 8 Personen 2190 Wahlhelfer 100 Reservehelfer/innen 4

Wahlkreis 129 Es gibt 299 Wahlkreise in Deutschland In NRW gibt es 64 Wahlkreise Münster WK 129 172 Wahlbezirke und 101 Briefwahlbezirke Münster ~ 233.000 Wahlberechtigte Nur Deutsche ab 18 Jahren dürfen wählen 04.09.2017 5

Wahlvorstände Mitglieder der Briefwahlvorstände für die Feststellung der Ergebnisse der Briefwahl Briefwahlvorsteher/in + Stellvertreter/in Schriftführer/in stellv. Schriftführer/in werden aus den Reihen der Beisitzer/in bestimmt 3-5 Beisitzer/innen 04.09.2017 6

Sonntag - 15.00 Uhr Der Wahlvorstand tritt zusammen Stadthalle Hiltrup 15.00 Uhr Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Gievenbeck) 15.00 Uhr Die Reservehelfer finden sich bitte um 15.45 Uhr ein Ist der Wahlvorstand komplett? - wenn ja alles super - wenn nein bitte an der Haupt-Info melden 04.09.2017 7

Briefwahlvorstand BWG 10 Abs. 2 Verpflichtung der Wahlorgane zur: unparteiischen Wahrnehmung des Amtes Verschwiegenheit Briefwahlvorstand verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung 04.09.2017 8

Übersicht der Arbeitsschritte Zählung Briefwähler/innen (Zählung der roten Wahlbriefe) Zählung der Stimmen, die zweifelsfrei als gültig oder ungültig anzusehen sind Beschlussfassung über ungültige und beanstandete Stimmzettel Zusammenstellung und Bekanntgabe des Ergebnisses in der Briefwahlniederschrift Schnellmeldung 04.09.2017 9

Briefwahlhandlung ab 16.00 Uhr Die Wahlbriefe werden dem Briefwahlvorstand in einem versiegelten Karton bereitgestellt Öffnen und Leeren des versiegelten Kartons (16.00 Uhr) Zahl der roten Wahlbriefe ermitteln Wahlbriefe können noch bis kurz nach 18.00 Uhr nachkommen (z.b. Briefe, die aus der Briefkastenleerung des Stadthauses stammen letzte Leerung um 18.00 Uhr) Feststellung, ob Wahlbriefe für ungültig erklärt wurden 04.09.2017 10

Rote Wahlbriefe Rote Wahlbriefe einzeln öffnen Kontrolle ob alle Wahlbriefe zu Ihrem Wahlbezirk gehören Fehlgeleitete WB bitte an Mitarbeiter des Wahlamtes übergeben Wahlscheine und blaue Stimmzettelumschläge entnehmen, diese nicht öffnen! 04.09.2017 11

Wahlschein entnehmen Hinweis! Durch einen technischen Fehler ist auf einigen Wahlscheinen nicht der Briefwahlbezirk sondern der Wahlbezirk vermerkt. Bsp.: statt 70702 steht dort 072 In diesen Fällen ist der Wahlschein gültig, sofern er nicht aus anderen Gründen ungültig ist. Auf den Wahlbriefen ist der korrekte Briefwahlbezirk eingedruckt. 04.09.2017 12

Rückseite Wahlschein 04.09.2017 13

39 Abs. 4 BWG Wahlbriefe sind zurückzuweisen, wenn Kein (oder kein gültiger) Wahlschein beiliegt Kein Stimmzettelumschlag beiliegt Weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen sind Der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine enthält 04.09.2017 14

39 Abs. 4 BWG Wahlbriefe sind zurückzuweisen, wenn Der Wähler bzw. die Hilfsperson die Versicherung an Eides Statt nicht auf der Rückseite des Wahlscheins unterschrieben hat Kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden ist Ein offensichtlich das Wahlgeheimnis gefährdender Umschlag benutzt wurde - z.b. ein auf den Umschlag gehefteter Stimmzettel oder offene Briefe Die Einsender zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler/innen gezählt (s. Checkliste: Umschlag 1 b) 04.09.2017 15

Stimmzettelumschlag in die Urne Als gültig erkannte blaue Stimmzettelumschläge werden ungeöffnet in die Urne gelegt Wahlscheine sammeln und zählen Leere rote Wahlbriefumschläge in dem Karton sammeln 04.09.2017 16

Ermittlung Wahlergebnisses Beginn ist um 18.00 Uhr - bis Ende Mind. 5 Mitglieder sind anwesend 04.09.2017 17

Auszählung Urne öffnen (18.00 Uhr) Stimmzettelumschläge entnehmen Ist die Urne leer? Zählen Sie die blauen Stimmzettelumschläge Ist die Anzahl mit den Wahlscheinen identisch? Bei Differenz zählt die Zahl der Stimmzettelumschläge Abweichungen sind ggf. in der Niederschrift festzuhalten Die blauen Umschläge öffnen - den Stimmzettel entnehmen 04.09.2017 18

Zählung der Wähler/innen Zahl der Briefwähler/innen ergibt sich aus der Anzahl der blauen Stimmzettelumschläge Stimmzettelumschläge = Zahl der Briefwähler/innen Leere Stimmzettelumschläge = ungekennzeichnete Stimmzettel = ungültige Stimme 04.09.2017 19

Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. 04.09.2017 20

Gültige und ungültige Stimmen Gültig: Kreuz Auf andere Weise eindeutig kenntlich gemachte Wahl Ungültig: Stimmzettel, die den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder einen Zusatz oder Vorbehalte enthalten 04.09.2017 21

Ermittlung des Briefwahlergebnisses Sortierung der Stimmzettel (s. Handout - 2. Seite) Häufeln der Stimmzettel Stapel 1: Gültige 1. und 2. Stimme (für dieselbe Partei) Stapel 2: Gültige 1. und 2. Stimme (verschiedene Parteien = Splitting-Fälle ) einschließlich der Abgabe nur einer Stimme Stapel 3: leere Stimmzettelumschläge und ungekennzeichnete Stimmzettel Stapel 4: Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln Stapel 5: Stimmzettel und Stimmzettelumschläge mit Anlass zu Bedenken 04.09.2017 22

Ermittlung des Briefwahlergebnisses - Erststimme (s. Handout) Stapel 1 und Stapel 3 - Prüfung und Zählung Zählung der zweifelsfrei gültigen, übereinstimmenden Erst- und Zweitstimmen (Stapel 1) Leere Stimmzellumschläge und ungekennzeichnete Stimmzettel (Stapel 3) Zahlen als Zwischensumme I (ZS I) in die Briefwahlniederschrift eintragen 04.09.2017 23

Ermittlung des Briefwahlergebnisses - Zweitstimme (Handout - Zählung der gültigen und ungültigen Stimmen) Stapel 2 - Erst- und Zweitstimme unterschiedlich = Splittingfälle Zunächst Sortierung nach Zweitstimme (Landeslisten) Falls nur Erststimme (Kandidaten) abgegeben wurde, ist die Zweitstimme ungültig Zählen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen mit gegenseitiger Kontrolle Zahlen als Zwischensumme II (ZS II Zeile E und F) in die Briefwahlniederschrift eintragen 04.09.2017 24

Ermittlung des Briefwahlergebnisses - Erststimme (s. Handout) Stapel 2 - Prüfung und Zählung Splittingfälle Neusortierung nach den abgegebenen Erststimmen Wurde nur die Zweistimme abgegeben, ist die Erststimme ungültig Zählen der gültigen und ungültigen Erststimmen mit gegenseitiger Kontrolle Zahlen als Zwischensumme II (ZS II, Zeile C und D) in die Briefwahlniederschrift eintragen 04.09.2017 25

Ermittlung des Briefwahlergebnisses Stapel 4 und 5 Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken Briefwahlvorstand beschließt über jeden Einzelfall Vorsteher gibt Entscheidung bekannt und vermerkt Ergebnis auf Rückseite des Stimmzettels bzw. Stimmzettelumschlag Ergebnis aus Stapel 4 und 5 in Zwischensumme III (ZS III, Zeile C/D und D1, bzw. E/F und F1) 04.09.2017 26

Briefwahlniederschrift Anlage 31 (zu 75 Absatz 5, BWO) Empfehlung: Bitte füllen Sie diesen Bereich bereits zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr aus und benutzen Sie während der Auszählung die Ausfüllhilfe und übertragen Sie das Ergebnis abschließend in die Niederschrift 04.09.2017 27

Briefwahlniederschrift 04.09.2017 28

Briefwahlniederschrift 04.09.2017 29

Briefwahlniederschrift 04.09.2017 30

Briefwahlniederschrift 04.09.2017 31

Briefwahlniederschrift Abschnitt 4 - Wahlergebnis Für die Eintragung der Ergebnisse für die Erstund Zweitstimmen liegt eine Ausfüllhilfe in der blauen Mappe bereit. Sollte der Zählvorgang wiederholt werden müssen und zu einem anderem als dem vorherigen Ergebnis geführt haben, so sind die berichtigten Zahlen mit dem grünen Stift kenntlich zu machen. 04.09.2017 32

Briefwahlniederschrift Unterschriften nicht vergessen! 04.09.2017 33

Briefwahlniederschrift 04.09.2017 34

Ausfüllmuster 04.09.2017 35

Briefwahlniederschrift Schriftführer/in übernimmt Zahlen Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes unterschreiben Bei Zweifeln kann jedes Mitglied eine erneute Auszählung beantragen Mündliche Ergebnisbekanntgabe 04.09.2017 36

Schnellmeldung Briefwahlvorsteher/in füllt Schnellmeldung aus Holen Sie sich ggf. ein Mobiltelefon an der Info und geben Sie es bitte nach der Schnellmeldung sofort wieder dort ab 04.09.2017 37

Schnellmeldung Suchen Sie sich einen ruhigen Platz Anruf Wahlamt 2 Nummernkreise Tel. 0251 492 3335 und 3336 26 Telefone sind geschaltet Briefwahlbezirk nennen Zahlen in richtiger Reihenfolge durchgeben 04.09.2017 38

Beispiel für eine Schnellmeldung 04.09.2017 39

Ganz wichtig nicht auflegen! 26 Annahmeplätze bitte ggf. gedulden Auf die Bestätigung warten Computer macht Plausibilitäts-Prüfung Name des Mitarbeiters notieren Nicht vor dem OK auflegen 04.09.2017 40

Genauigkeit vor Schnelligkeit Schnellmeldung äußerst genau und schnell! 04.09.2017 41

Verpacken der Wahlunterlagen Umschläge und Pakete nach Checkliste Briefwahl: Anleitung zum Verpacken der Unterlagen in Umschläge: Ziffer gem. Checkliste 1.b Umschlag mit Wahlbriefen (nebst Inhalt), die zurückgewiesen wurden (siehe Ziffer 2.5.3 der Briefwahlniederschrift) Nicht versiegeln 1.c Umschlag mit Wahlscheinen, die durch besonderen Beschluss zugelassen wurden (siehe Ziffer 2.5.4 der Briefwahlniederschrift) Nicht versiegeln B4 mit Falte (kleiner Umschlag) 1 1 E 4 mit Falte (großer Umschlag) 1.d Umschlag mit den Stimmzettelumschlägen bzw. Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gegeben haben (siehe Ziffer 3.4 d der Briefwahlniederschrift) Nicht versiegeln 2. Umschläge mit den gültigen Stimmzetteln, geordnet und gebündelt nach Bewerbern/Bewerberinnen (ohne 1d) Je nach Menge der abgegebenen Stimmen mehrere (große oder kleine) Umschläge pro Kandidaten nehmen (siehe Ziffer 3.4 a der Briefwahlniederschrift) 1 6 13 (zum Schluss zu einem großen Paket schnüren) 3. Umschlag mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden ist. (alle Landeslisten in einem Umschlag) (siehe Ziffer 3.4 b der Briefwahlniederschrift) 4. Umschlag mit den ungekennzeichneten, leeren Stimmzetteln, (siehe Ziffer 3.4 c der Briefwahlniederschrift) 1 1 5. Umschlag mit den eingenommenen Wahlscheinen (ohne 1.c) 5 Summe 11 18 Reserve 1 Auf dem Tisch liegen gesamt 12 18 04.09.2017 42

Entlassung des Wahlvorstandes Schnellmeldungen bestätigen? Niederschrift von allen unterschrieben? Briefwahlunterlagen verpackt? Platz aufgeräumt? Müll entsorgt? Im Anschluss entlässt die/der Briefwahlvorsteher/in seinen Briefwahlvorstand 04.09.2017 43

Überbringung der Wahlunterlagen Sofort im Anschluss! Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher begibt sich mit den Wahlunterlagen siehe Checkliste (ohne Wahlurne!) an den Schalter in der Stadthalle Hiltrup und im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Nicht versiegeln Versiegeln Briefwahlbezirk: - Wahlamt - Bundestagswahl am 24.09.2017 C H E C K L I S T E für die Abgabe und Annahme der Wahlunterlagen B r i e f w a h l v o r s t a n d aufgeführten Wahlunterlagen sind in der vom Wahlvorstand Die nachstehend Von der Annahmeblauen Mappe bzw. weißen Baumwolltasche am Wahlabend abzuliefern stelle anzunehmen Bitte ankreuzen! Bitte ankreuzen! 1. Briefwahlniederschrift mit den Anlagen (incl. Umschläge 1 b - d) a) Schnellmeldung b) Umschlag mit Wahlbriefen (nebst Inhalt), die zurückgewiesen entfällt wurden (siehe Ziffer 2.5.3 der Briefwahlniederschrift) c) Umschlag mit Wahlscheinen, die durch besonderen Beschluss entfällt zugelassen wurden (siehe Ziffer 2.5.4 der Briefwahlniederschrift) d) Umschlag mit den Stimmzettelumschlägen bzw. Stimmzetteln, entfällt die Anlass zu Bedenken gegeben haben (siehe Ziffer 3.4 d der Briefwahlniederschrift) 2. Ein Paket mit den gültigen Stimmzetteln, geordnet und gebündelt nach Bewerbern (ohne 1 d) (siehe Ziffer 3.4 a der Briefwahlniederschrift). 3. Ein Umschlag mit den Stimmzetteln, auf denen entfällt nur die Zweitstimme abgegeben worden ist. (alle Landeslisten in einem Umschlag, siehe Ziffer 3.4 b der Briefwahlniederschrift) 4. Umschlag mit den ungekennzeichneten d. h. leeren (ungültigen) entfällt Stimmzetteln (siehe Ziffer 3.4 c der Briefwahlniederschrift) 5. Umschlag mit den eingenommenen Wahlscheinen entfällt (ohne 1 c) 6. Quittungsliste über ausgezahlte Erfrischungsgelder 7. blaue Mappe mit Verbesserungsvorschlägen Die Pakete / Umschläge zu 2., 3., 4. und 5. sind zu versiegeln (Siegelmarken). Nutzen Sie zur Beschriftung der Umschläge bitte die vorgefertigten Aufkleber. Sollten diese nicht ausreichen, beschriften Sie die Umschläge bitte deutlich mit dem Filzstift. Alle in dieser Liste nicht aufgeführten übrigen Unterlagen sind in die Urne zu legen. Vielen Dank! - Ihr Wahlteam 04.09.2017 44

Abgabe der Wahlunterlagen Abgabe der Unterlagen wie in der Checkliste beschrieben am Schalter Annahme der Wahlunterlagen 04.09.2017 45

Bestehen noch Fragen? Das Wahlamt steht Ihnen telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an!! Tel. 0251 492 3390 04.09.2017 46

Anwesenheitsliste Haben Sie sich schon in die Anwesenheitsliste eingetragen? 04.09.2017 47

Wer die Wahl hat Im Namen des Wahlteams der Stadt Münster bedanke ich mich für Ihre Mitarbeit und wünsche einen erfolgreichen Wahlsonntag! 04.09.2017 48