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Transkript:

kommunal 215 Regierungsbezirk Oberfranken 9 4 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten Herausgegeben im Juni 215 Bestellnummer Herausgegeben Z521 im August 214 216 Bestellnummer Z521 215 www.statistik.bayern.de

Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen /... x ( ) p r s D mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar Angabe fällt später an Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis Durchschnitt entspricht Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen aufbzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 1 % abweichen. Eine Abstimmung auf 1 % erfolgt im Allgemeinen nicht. Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für veröffentlicht jährlich über 4 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeichnis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden. Kostenlos ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.b. von Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Newsletter Veröffentlichungen Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden. Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Kostenpflichtig sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten), Datenträger und ausgewählte Dateien (z.b. von Verzeichnissen, von Beiträgen, vom Jahrbuch). Webshop Alle Veröffentlichungen sind im Internet verfügbar unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen Impressum kommunal 215 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten für die jeweilige Regionaleinheit, dargestellt in Tabellen und Graphiken Vertrieb E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de Telefon 89 2119-325 Telefax 89 2119-3457 Erscheinungsweise Auskunftsdienst jährlich E-Mail info@statistik.bayern.de Telefon 89 2119-3218 Redaktionsschluss Telefax 89 2119-1358 31. Juli 216 Herausgeber, Druck und Vertrieb St.-Martin-Str. 47 81541 München, München 216 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Preise Heft 8, DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128, Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,

9 4 Oberfranken kommunal 215 Regierungsbezirk Oberfranken Regionalschlüssel... 9 4 Landkreis... Regierungsbezirk... Verwaltungsgemeinschaft... Region... Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert... - Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert... - Grad Minuten Sekunden Breitengrad... N - - - Längengrad... O - - - Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden: Die Koordinaten (Stand: 215) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar. Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern kommunal 215 3

9 4 Oberfranken STATISTIK kommunal führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr 2 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 23 Daten die wichtigsten statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen en, nur mit ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese je nach Turnus als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten en nachweisen. Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch Wiederherstellungen von 251 auf 256 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem 2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde betroffen waren. kommunal 215 4

9 4 Oberfranken Inhaltsverzeichnis Seite Bevölkerung... 6, 7, 8 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer... 8 Arbeitslosenzahlen... 8 Wahlen... 9, 1 Gemeindefinanzen... 1 Bauland... 1 Steuern... 11 Wohnungsbestand, Wohnungsbau... 12 Flächenerhebungen, Bodennutzung... 13 Landwirtschaft... 14 Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe... 15 Straßenverkehrsunfälle... 15 Kraftfahrzeugbestand... 16 Tourismus... 16 Kindertageseinrichtungen... 16 Schulen... 17 Einrichtungen für ältere Menschen... 17 Sozialhilfe... 18 Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung... 18 Erläuterungen... 19 kommunal 215 5

9 4 Oberfranken 1. Bevölkerungsentwicklung seit 184 Volkszählung bzw. Zensus Bevölkerung Veränderung 31.12.214 gegenüber in % Einwohner je km² Jahr Bevölkerung am 31. Dezember Veränderung zum Vorjahr 1) Anzahl % 1.12.184 514 627 15,2 71 25 1 11 39-5 151 -,5 1.12.1871 575 722 83,4 8 26 1 94 525-6 865 -,6 1.12.19 657 461 6,6 91 27 1 88 845-5 68 -,5 16.6.1925 741 515 42,4 13 28 1 82 516-6 329 -,6 17.5.1939 79 151 33,6 19 29 1 76 4-6 116 -,6 13.9.195 1 88 721-3, 151 21 1 71 36-5 94 -,5 6.6.1961 1 56 87 -, 146 211 1 61 573-9 733 -,9 27.5.197 1 79 131-2,1 149 212 1 58 711-2 862 -,3 25.5.1987 1 36 576 1,9 143 213 1 56 365-2 346 -,2 9.5.211 1 63 454 -,7 147 214 1 55 955-41 -, 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen. Bevölkerungsentwicklung 1 2 1 8 6 4 2 184 1871 19 1925 1939 195 1961 197 1987 211 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 211 Volkszählung bzw. Zensus Bevölkerung und zwar römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer Anzahl % Anzahl % Anzahl % Privathaushalte darunter Einpersonenhaushalte 25. Mai 1987 1 36 576 475 426 45,9 514 127 49,6 29 289 2,8 419 95 12 276 9. Mai 211 1 63 454 434 139 4,8 448 614 42,2 41 385 3,9 486 514 167 443 Veränderung 211 zu 1987 in % 2,6-8,7 x - 12,7 x 41,3 x 16,1 39,2 Alter von Jahren 3. Bevölkerung 1987, 211 und 214 nach Altersgruppen und Geschlecht Bevölkerung 25. Mai 1987 9. Mai 211 31. Dezember 214 weiblich weiblich weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % unter 6 63 42 6,1 3 932 5,7 48 38 4,5 23 811 4,4 48 462 4,6 23 67 4,4 6 bis unter 15 94 383 9,1 46 245 8,5 89 839 8,4 43 77 8, 81 319 7,7 39 847 7,4 15 bis unter 18 42 816 4,1 21 217 3,9 33 694 3,2 16 475 3, 32 797 3,1 15 99 2,9 18 bis unter 25 12 645 11,6 58 689 1,8 89 964 8,5 44 343 8,1 86 87 8,2 41 544 7,7 25 bis unter 3 81 487 7,9 39 347 7,2 58 81 5,5 29 85 5,3 61 818 5,9 29 962 5,5 3 bis unter 4 138 544 13,4 67 228 12,4 116 966 11, 58 93 1,8 115 869 11, 57 443 1,6 4 bis unter 5 134 428 13, 65 324 12, 178 681 16,8 88 329 16,2 156 29 14,8 78 461 14,5 5 bis unter 65 194 67 18,8 13 999 19,1 224 79 21,1 112 58 2,5 243 552 23,1 121 655 22,5 65 oder mehr 166 561 16,1 11 223 2,3 223 112 21, 13 38 23,8 229 761 21,8 131 649 24,4 1 36 576 1, 543 24 1, 1 63 453 1, 546 812 1, 1 55 955 1, 54 14 1, kommunal 215 6

9 4 Oberfranken 3 Altersstruktur der Bevölkerung 25 2 15 # 1 5 unter 6 6-15 15-18 18-25 25-3 3-4 4-5 5-65 65 oder mehr Alter von... bis unter... Jahren 1987 211 214 Jahr Natürliche Bevölkerungsbewegung 4. Bevölkerungsbewegung seit 196 Wanderungen Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene je 1 Einwohner je 1 Einwohner je 1 Einwohner je 1 Einwohner Bevölkerungszunahme bzw. -abnahme (-) 196 18 934 18,1 12 567 12, 57 334 54,8 6 19 57,5 3 511 197 14 977 13,9 14 67 13, 61 26 56,5 6 347 55,9 1 589 198 1 772 1,2 13 891 13,2 48 781 46,4 46 86 43,8-424 199 12 216 11,4 13 185 12,3 74 95 68,9 54 82 5,3 19 44 2 1 319 9,3 12 22 11, 6 579 54,4 59 582 53,5-94 21 7 98 7,4 12 545 11,7 53 18 49,6 53 565 5, - 5 94 211 7 715 7,3 12 325 11,6 55 969 52,7 55 259 52,1-3 9 212 7 78 7,3 12 775 12,1 58 269 55, 56 315 53,2-3 41 213 7 777 7,4 12 777 12,1 6 282 57,1 57 75 54,7-2 468 214 8 129 7,7 12 38 11,7 63 423 6,1 59 821 56,7-577 Natürliche Bevölkerungsbewegung 2 18 16 14 12 1 8 6 4 2 196 1965 197 1975 198 1985 199 1995 2 25 21 214 Wanderungen 8 7 6 5 4 3 2 1 196 1965 197 1975 198 1985 199 1995 2 25 21 214 Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene kommunal 215 7

9 4 Oberfranken Jahr 25 42,6 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 25 Durchschnittsalter männlich weiblich 4,9 44,2 34,4 26 42,9 41,3 44,5 34, Jugendquotient Altenquotient 34,1 35, 27 43,3 41,7 44,8 33,3 35,2 28 43,6 42, 45, 32,6 35,3 29 43,9 42,3 45,3 31,9 35,5 21 44,2 42,7 45,6 3,9 34,9 211 44,4 42,9 45,9 3,2 34,8 212 44,7 43,2 46,1 29,6 35, 213 44,9 43,4 46,3 29,1 35,4 214 45,1 43,6 46,5 28,8 35,8 Durchschnittsalter der Bevölkerung 47 46 45 44 43 42 41 4 39 38 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 29 Gegenstand der Nachweisung männlich weiblich Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 3. Juni 3) 29 21 211 212 213 214 4) Beschäftigte am Arbeitsort davon männlich weiblich darunter 1) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Verkehr, Gastgewerbe Unternehmensdienstleister Öffentliche und private Dienstleister Beschäftigte am Wohnort Pendlersaldo 2) 45 383 215 413 189 97 2 318 159 598 83 72 58 848 1 91 414 9-9 212 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 28 (WZ 28). 2) Einpendler abzüglich Auspendler. Ab 214 sind regional nicht zuordenbare Fälle in den Pendlerangaben nicht enthalten. 3) Die Angaben 29 213 fallen später an; die Aufbereitung der revidierten Daten ist noch nicht abgeschlossen. 4) Bei den Zahlen im Jahr 214 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit. Jahr Arbeitslose (Jahresdurchschnitt) Langzeitarbeitslose 7. Arbeitslosenzahlen seit 29 Schwerbehinderte und zwar Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige 29 21 211 212 213 214 215 32 969 3 176 25 299 24 536 25 587 25 348 23 955 7 115 7 51 2 37 2 479 3 81 2 656 3 675 2 91 5 675 6 411 6 63 2 54 2 27 2 28 6 157 6 182 2 45 2 252 2 356 5 82 6 359 2 517 2 444 2 517 6 183 6 577 2 629 2 543 2 461 6 385 6 224 2 58 2 714 2 26 6 57 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen 35 8 3 7 25 6 5 2 4 15 3 1 2 5 1 29 21 211 212 213 214 215 29 21 211 212 213 214 215 Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige kommunal 215 8

9 4 Oberfranken Wahltag Wähler Stimmberechtigte Wahlbeteiligung in % 8. Landtagswahlen seit 1986 Abgegebene Gesamtstimmen Von den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf darunter CSU SPD FW 1) GRÜNE FDP Sonstige gültige % 12.1.1986 817 285 588 244 72, 1 176 453 1 151 866 55, 32,8 X 5,2 2,3 4,7 14.1.199 84 84 573 8 68,1 1 145 861 1 126 418 55,3 3,6 X 4,6 3,4 6,1 25.9.1994 849 741 59 63 69,4 1 18 91 1 162 425 5,1 36,1 X 5, 2, 6,8 13.9.1998 854 94 63 856 7,6 1 27 667 1 19 77 47,6 36, 4, 4,2 1,5 6,7 21.9.23 861 67 499 233 58, 998 444 981 868 59,2 23,8 4,3 5,4 2,3 5, 28.9.28 857 54 495 75 57,8 991 387 973 51 44,7 21,2 1,7 6,7 6,6 1,1 15.9.213 849 814 535 85 63,1 1 71 62 1 54 56 45,9 23,3 9,3 7,1 2,8 11,6 9. Bundestagswahlen seit 199 Wahltag Wähler Wahlberechtigte Wahlbeteiligung in % Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf CSU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP Sonstige Zweitstimmen % 2.12.199 843 648 638 712 75,7 5 631 633 81 52,9 3,6 3,3,2 6,5 6,5 16.1.1994 851 848 669 423 78,6 5 336 664 87 49,3 35,8 4,8,4 5, 4,7 27.9.1998 856 774 688 275 8,3 5 317 682 958 45,2 4, 4,3,6 4, 5,8 22.9.22 862 952 71 19 81,2 5 534 695 575 57,2 3,2 5,4,7 4,1 2,5 18.9.25 863 775 671 697 77,8 8 634 663 63 48, 28,9 5,7 3,7 8,4 5,1 27.9.29 858 583 616 787 71,8 6 535 61 252 44,6 19,6 8,3 6,9 12,4 8,2 22.9.213 851 872 595 51 69,9 5 191 589 86 48,9 1. Europawahlen seit 1989 23,7 6,5 4, 4,2 12,7 Wahltag Wähler Wahlberechtigte Wahlbeteiligung in % Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf CSU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE Sonstige Stimmen % 18.6.1989 12.6.1994 13.6.1999 13.6.24 7.6.29 25.5.214 823 81 512 74 62,2 4 27 58 677 43,7 3,7 5,2 2,6 x 17,8 85 956 477 71 56,1 4 439 473 271 48,2 3,3 7, 2,6,3 11,6 857 396 364 263 42,5 1 79 362 473 63,4 25,8 4,1 1,4,6 4,7 864 14 346 828 4,1 4 951 341 877 58,4 19,4 8,2 3,6,8 9,6 859 173 363 134 42,3 3 171 359 963 45,9 16,7 8,4 9, 2,4 17,7 851 361 337 522 39,6 1 364 336 158 43,5 22,7 9,3 2,5 2,8 19,2 7 Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in % 7 7 6 5 4 3 2 1 6 5 4 3 2 1 6 5 4 3 2 1 1986 199 1994 1998 23 28 213 199 1994 1998 22 25 29 213 CSU SPD FW GRÜNE FDP 1) 1989 1994 1999 24 29 214 DIE LINKE 1) FREIE WÄHLER Bayern. kommunal 215 9

9 4 Oberfranken 11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 214 Gegenstand der Nachweisung Einheit Wert Wahlvorschlag Gewichtete Stimmen Sitze Anzahl % dar. Frauen Stimmberechtigte Anzahl 863 578 CSU 151 427 3, 1 8 183 Wähler Anzahl 515 88 SPD 13 883 2,6 64 148 Wahlbeteiligung Abgegebene Stimmzettel % Anzahl 59,7 515 88 FREIE WÄHLER 1) GRÜNE 4 77,9 15 3 11 576 2,3 4 13 dav. ungültig Anzahl 11 711 gemeinsame Wahlvorschläge 38 678 7,7 299 6 gültig Anzahl 54 97 Wählergruppen 187 236 37,1 1 416 233 Sonstige 6 527 1,3 16 1...... 1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern. 12. Gemeindefinanzen seit 21 Gegenstand der Nachweisung 21 211 212 1 213 214 Bruttoausgaben 2 532 23 darunter Personalausgaben 451 917 laufender Sachaufwand 361 33 Sachinvestitionen 42 673 Gemeindesteuereinnahmen 84 153 darunter Grundsteuer A 6 222 Grundsteuer B 17 82 Gewerbesteuer (netto) 29 683 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 355 759 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 41 671 Gewerbesteuerumlage 78 315 Steuereinnahmekraft 85 18 Steuerkraftmesszahl Gemeindeschlüsselzuweisungen 78 25 195 862 Verschuldung 1 26 879 Verschuldung je Einwohner 1) 1,174 Planmäßig geleisteter Schuldendienst 123 72 Finanzkraft 631 884 2 55 25 2 489 76 2 62 623 2 68 464 462 826 485 461 499 612 515 692 357 44 361 874 384 325 376 878 44 91 338 597 338 675 333 494 88 11 96 19 929 2 981 98 6 248 19 728 342 238 375 32 44 425 6 411 112 25 35 36 389 636 45 431 6 299 113 417 34 52 421 117 45 671 6 34 114 57 358 548 453 314 46 915 89 937 95 182 89 119 89 522 93 973 96 797 982 677 1 29 548 693 256 673 126 732 911 774 788 2 767 211 783 227 264 237 559 1 29 19 1 292 87 1 245 296 1 26 32 1,214 1,22 1,178 1,144 119 517 119 393 115 331 113 568 553 814 536 887 593 74 635 745 1) Der Wert für 211 wurde mit der auf dem Zensus 211 basierenden Einwohnerzahl neu berechnet. 13. Bauland seit 21 Jahr Bauland Veräußerungsfälle baureifes Land Veräußerte Fläche Bauland baureifes Land Bauland Verkaufspreis Anzahl 1 m² Tsd. Euro baureifes Land Durchschnittlicher Kaufwert von Bauland Bauland /m² baureifes Land 21 1 519 1 37 2 569 875 13 494 71 781 4 82 211 1 744 1 252 2 29 1 156 122 67 85 573 54 74 212 1 693 1 239 2 477 1 14 118 377 79 13 48 72 213 1 463 1 166 2 228 1 9 11 275 76 53 49 76 214 1 722 1 37 2 377 1 369 119 524 92 183 5 67 kommunal 215 1

9 4 Oberfranken 14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 1995 Jahr Einkommensgrößenklassen in 5 1 15 2 25 3 35 5 1995 1998 21 24 1) 27 21 unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr 5 1 15 2 25 3 35 5 391 256 45 578 482 967 518 823 52 341 Gesamtbetrag der Einkünfte Anzahl 1 398 68 Einkommensgrößenklassen 21 11 524 392 12 82 822 12 727 81 13 564 2 15 387 24 15 962 687 Lohn- und Einkommensteuer 1 92 499 2 138 88 2 149 263 2 138 649 2 449 144 2 43 42 11 641 117 252 1 683 44 468 336 661 3 835 45 559 568 458 15 543 46 421 813 21 46 933 47 38 1 64 158 82 445 44 395 1 218 684 113 761 37 229 1 26 989 129 55 71 735 2 983 256 38 332 81 585 7 654 19 1 656 32 35 3 Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Euro 25 1995 1998 21 24 27 21 18 17 16 15 14 Steuerbelastung 2) in Prozent 13 1995 1998 21 24 27 21 1) Ab 24 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt. 2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte. Jahr Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen Anzahl 1 15. Umsatzsteuerstatistik 1) seit 25 Lieferungen und Leistungen je Steuerpflichtigen in 1 Euro 25 38 348 38 176 232 1 6 26 39 15 4 72 88 1 4 27 39 479 42 236 778 1 2 28 39 88 44 117 8 1 29 39 44 46 165 639 8 21 39 623 5 51 49 211 4 151 54 74 735 6 212 4 6 56 94 889 4 213 4 513 56 492 454 2 214 4 391 56 98 57 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens. 6 Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro 5 4 3 2 1 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 kommunal 215 11

9 4 Oberfranken 16. Bestand an Wohnungebäuden und Wohnungen seit 211 Bestand am 31. Dezember Gegenstand der Nachweisung 211 212 213 214 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wohngebäude 1) davon mit 1 Wohnung 2 Wohnungen 3 oder mehr Wohnungen Wohnungen 2) in Wohngebäuden darunter in Wohngebäuden mit 2 Wohnungen 3 oder mehr Wohnungen Wohnungen 2) in Wohn- und Nichtwohngebäuden davon mit 1 Raum 2 Räumen 3 Räumen 4 Räumen 5 Räumen 6 Räumen 7 oder mehr Räumen Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m² Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m² Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung 283 852 183 216 63 112 37 524 59 496 126 224 2 56 53 639 14 735 31 417 88 399 123 324 1 563 73 951 98 25 52 685 94 99,3 2 596 784 4,9 1, 64,5 22,2 13,2 1, 284 972 184 12 63 253 37 617 511 63 24,8 126 56 39,3 21 22 1, 532 82 2,8 15 274 5,9 31 625 16,7 88 525 23,2 123 441 19, 1 881 13,9 74 354 18,5 98 72 x 52 926 368 x 99,3 x 2 66 154 x 4,9 1, 286 4 1, 286 962 1, 64,6 184 934 64,7 185 638 64,7 22,2 63 393 22,2 63 57 22,1 13,2 37 713 13,2 37 817 13,2 1, 513 417 1, 515 771 1, 24,7 126 786 24,7 127 14 24,6 39,3 21 697 39,3 23 119 39,4 1, 534 76 1, 537 88 1, 2,9 15 421 2,9 16 271 3, 5,9 31 82 6, 32 62 6, 16,6 88 758 16,6 88 912 16,6 23,2 123 64 23,1 123 861 23,1 18,9 11 238 18,9 11 497 18,9 14, 74 754 14, 75 135 14, 18,5 99 75 18,5 99 35 18,5 x 53 162 646 x 53 387 9 x x 99,4 x 99,4 x x 2 615 225 x 2 623 637 x x 4,9 x 4,9 x 1) Einschließlich Wohnheime. - 2) Einschließlich Wohnungen in Wohnheimen. Jahr Errichtung neuer Wohngebäude 2) 17. Baugenehmigungen 1) seit 27 davon mit Wohnung(en) davon mit Räumen 1 2 3 oder mehr 2) Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 27 28 29 21 211 212 213 214 1 14 876 1 45 1 266 1 39 1 414 1 331 1 242 876 735 98 1 18 1 194 1 194 1 11 1 44 86,4 83,9 86,9 87,5 85,9 84,4 83,4 84,1 87 92 82 93 11 14 116 14 8,6 1,5 7,8 7,3 7,9 7,4 8,7 8,4 51 49 55 65 86 116 15 94 5, 5,6 5,3 5,1 6,2 8,2 7,9 7,6 1 67 1 912 1 838 2 38 2 472 3 776 2 746 3 132 139 454 25 522 398 1 415 645 1 36 8,3 23,7 11,2 21,9 16,1 37,5 23,5 33,1 328 446 414 544 55 878 712 736 19,6 23,3 22,5 22,9 22,2 23,3 25,9 23,5 1 23 1 12 1 219 1 314 1 524 1 483 1 389 1 36 72, 52,9 66,3 55,2 61,7 39,3 5,6 43,4 1) Einschließlich Genehmigungsfreistellungsverfahren. - 2) Einschließlich Wohnheime. - 3) Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. 18. Baufertigstellungen 1) seit 27 Jahr Errichtung neuer Wohngebäude 2) davon mit Wohnung(en) Wohnungen in davon mit Räumen 1 2 3 oder mehr 2) Wohn- und Nichtwohngebäuden 1 oder 2 3 oder 4 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % 5 oder mehr Anzahl % 27 1 363 1 214 89,1 111 8,1 38 2,8 1 996 11 5,1 291 14,6 1 64 8,4 28 1 112 965 86,8 15 9,4 42 3,8 1 767 9 5,1 391 22,1 1 286 72,8 29 87 751 86,3 77 8,9 42 4,8 1 662 219 13,2 398 23,9 1 45 62,9 21 927 78 84,1 78 8,4 69 7,4 1 832 276 15,1 471 25,7 1 85 59,2 211 1 166 1 7 86,4 16 9,1 53 4,5 2 1 335 16,7 366 18,3 1 3 65, 212 1 233 1 82 87,8 94 7,6 57 4,6 2 529 773 3,6 427 16,9 1 329 52,6 213 1 13 98 86,7 8 7,1 7 6,2 2 138 436 2,4 492 23, 1 21 56,6 214 978 824 84,3 73 7,5 81 8,3 2 64 1 138 43,1 487 18,4 1 15 38,4 1) Einschließlich Genehmigungsfreistellungsverfahren. - 2) Einschließlich Wohnheime. - 3) Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. kommunal 215 12

9 4 Oberfranken Nutzungsart 19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 198, 24 und 214 Fläche am 31. Dezember 198 24 214 1) ha % ha % ha % Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche darunter Abbauland Erholungsfläche darunter Grünanlagen Verkehrsfläche darunter Straßen, Wege, Plätze Landwirtschaftsfläche Waldfläche Wasserfläche Flächen anderer Nutzung Gebietsfläche darunter Siedlungs- und Verkehrsfläche 26 342 3,6 39 271 5,4 43 33 6, 1 715,2 2 387,3 3 27,4 1 74,1 1 351,2 1 294,2 1 719,2 3 124,4 5 219,7 669,1 1 375,2 2 285,3 29 926 4,1 35 8 4,8 34 893 4,8 27 341 3,8 32 735 4,5 32 785 4,5 369 75 51,1 342 372 47,3 312 155 43,2 283 567 39,2 289 7 4, 298 785 41,3 6 965 1, 8 43 1,2 7 225 1, 3 214,4 3 58,5 18 36 2,5 723 153 1, 723 153 1, 723 148 1, 58 628 8,1 78 755 1,9 85 749 11,9 15 Anteile ausgewählter Flächen in Prozent 1 5 Siedlungs- und Verkehrsfläche Gebäude- und Freifläche Erholungsfläche Verkehrsfläche 198 24 214 1) Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren nur eingeschränkt möglich. Siehe Erläuterungen S. 24. 2. Bodennutzung 1999, 23, 27 und 21 Nutzungsart Fläche in ha 1999 23 1) 27 1) 21 1)3) Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) darunter Dauergrünland darunter Wiesen und Weiden 2) Ackerland darunter Getreide darunter Weizen und Spelz Roggen Wintergerste Sommergerste Hülsenfrüchte Hackfrüchte darunter Kartoffeln Gartengewächse Handelsgewächse darunter Winterraps Futterpflanzen darunter Silomais einschließlich Grünmais 317 12 312 37 38 819 299 292 96 296 92 633 94 141 89 771 92 8 88 491 89 781 87 47 218 338 217 172 213 318 28 169 123 988 132 342 128 152 122 186 19 856 27 519 3 699 35 393 5 843 4 43 6 57 6 65 25 938 24 948 3 217 28 266 48 143 52 439 4 535 31 31 3 21 3 524 2 423 2 697 4 392 3 394 2 584 1 788 2 431 1 835 1 274 916 489 556 534 435 29 618 23 276 21 584 22 49 24 999 22 12 2 923 21 578 39 22 36 498 43 455 51 38 19 68 19 26 22 956 28 437 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung. 3) Ab 21 auch Wintermenggetreide enthalten. kommunal 215 13

9 4 Oberfranken 21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 27 und 21 Viehhalter und Viehbestand 1) 1999 27 21 2) Tierart Halter Tiere Tiere je Tierhalter Halter Tiere Tiere je Tierhalter Halter Tiere Tiere je Tierhalter Rinder darunter Milchkühe Schweine darunter Zuchtsauen andere Schweine Schafe Pferde 3) Hühner darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter) Masthühner-/hähne 7 565 292 753 39 5 178 246 269 48 4 289 238 749 56 5 66 111 219 2 3 849 93 616 24 3 232 93 4 29 6 24 298 538 48 3 56 262 16 86 2 258 248 858 11 1 49 31 475 22 764 27 13 35 569 24 932 44 x x x x x x 2 173 141 725 65 913 39 79 44 754 34 238 45 582 27 587 47 1 165 7 122 6 1 139 7 884 7 913 7 131 8 5 13 353 566 71 3 435 28 4 82 2 861 23 53 71 4 965 3 52 6 3 396 218 841 64 2 84 132 888 47 124 4 66 38 17 3 46 28 135 2 74 15 Viehhalter 1) nach Tierarten Viehbestand 1) 8 4 7 35 6 3 5 25 4 2 3 15 2 1 1 5 Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner 1999 27 21 Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner 1999 27 21 1) Stichtag 1. März 21, Vorjahre 3. Mai. 2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 3) Ab 21 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere). 22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 1999, 23, 25, 27 und 21 1) Gegenstand der Nachweisung 1999 23 25 27 21 1) Landwirtschaftliche Betriebe davon mit einer LF von ha unter 5 bis unter 1 bis unter 2 bis unter 5 oder mehr 5 1 2 5 15 12 926 12 18 11 31 8 72 3 328 2 777 2 653 2 39 445 3 2 2 69 2 38 2 163 1 91 3 559 3 33 2 83 2 561 2 276 3 298 2 669 2 491 2 346 2 1 1 615 1 838 1 898 1 931 1 971 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha). kommunal 215 14

9 4 Oberfranken 23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 28 Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 2 oder mehr Beschäftigten 1) Gewerbeanzeigen 2) Jahr Betriebe 3) Beschäftigte 3) Bruttoentgelte in 1 Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen 28 29 21 211 212 213 214 897 121 177 3 99 83 9 828 8 295 859 113 242 3 679 381 1 46 8 165 846 113 3 3 85 646 9 861 8 35 833 116 639 4 32 983 9 76 7 8 833 83 117 24 116 281 4 181 85 4 256 86 7 83 7 734 7 54 7 125 819 116 83 4 353 251 7 775 7 391 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 23 (WZ 23) bis einschließlich Berichtsjahr 28; Ausgabe 28 (WZ 28) ab Berichtsjahr 29. 2) Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe. - 3) Monatsdurchschnitt; ab 27 Stand 3.9. 24. Bauhauptgewerbe seit 211 Gegenstand der Nachweisung Bauhauptgewerbe 1) (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) 211 212 213 214 215 Betriebe Ende Juni 971 966 1 41 1 3 961 Tätige Personen Ende Juni 1 497 1 677 11 434 11 698 11 285 Gesamtumsatz des Vorjahres in 1 1 236 879 1 352 65 1 511 555 1 561 434 1 554 37 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 28 (WZ 28). Gegenstand der Nachweisung 25. Straßenverkehrsunfälle seit 29 Straßenverkehrsunfälle 29 21 211 212 213 214 Straßenverkehrsunfälle 1) Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden darunter innerhalb von Ortschaften Verunglückte davon Getötete Verletzte außerhalb von Ortschaften Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne Sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung 2) 6 14 4 442 2 43 2 12 5 973 7 5 93 1 554 144 6 85 4 197 2 329 1 868 5 625 71 5 554 1 734 154 5 91 4 326 2 386 1 94 5 863 69 5 794 1 42 164 5 78 4 69 2 276 1 793 5 53 6 5 443 1 476 163 5 597 4 63 2 273 1 79 5 48 65 5 343 1 379 155 5 559 4 184 2 374 1 81 5 64 34 5 66 1 221 154 1) Ohne übrige Sachschadensunfälle. 2) Ab 28 sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel. Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 6 2 3 6 1 6 2 5 5 9 2 5 8 5 7 1 5 5 6 5 5 1 5 4 5 5 3 5 2 29 21 211 212 213 214 29 21 211 212 213 214 innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften kommunal 215 15

9 4 Oberfranken 26. Kraftfahrzeugbestand seit 21 Fahrzeugart 21 211 Kraftfahrzeugbestand 212 213 214 215 Kraftfahrzeugbestand 769 15 78 43 793 944 84 797 812 841 824 679 darunter Pkw 66 876 614 713 623 951 631 615 636 721 644 637 Krafträder 66 53 68 325 7 453 72 23 73 975 76 13 27. Tourismus seit 21 Gegenstand der Nachweisung Tourismus 21 211 212 213 214 215 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten 1)4) Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 1 28 1 3 972 939 96 911 Angebotene Gästebetten im Juni 37 52 37 537 37 35 35 939 35 792 36 296 Gästeankünfte 1 72 143 1 773 196 1 854 615 1 813 298 1 81 11 1 919 399 davon von Gästen aus dem Inland 1 533 27 1 594 729 1 668 655 1 627 14 1 618 99 1 74 747 von Gästen aus dem Ausland 168 936 178 467 185 96 186 284 191 912 214 652 Gästeübernachtungen 4 47 12 4 626 95 4 816 7 4 643 468 4 64 987 4 72 644 davon von Gästen aus dem Inland 4 137 94 4 275 24 4 453 95 4 281 236 4 225 49 4 34 48 von Gästen aus dem Ausland 333 26 351 881 362 975 362 232 379 578 416 596 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen 2,6 2,6 2,6 2,6 2,5 2,5 hiervon von Gästen aus dem Inland 2,7 2,7 2,7 2,6 2,6 2,5 von Gästen aus dem Ausland 2, 2, 2, 1,9 2, 1,9 Beherbergungsbetriebe mit weniger als neun Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4) Gästeankünfte 83 343 85 468 89 74 87 928 84 538 88 718 Gästeübernachtungen 529 978 532 862 543 711 52 273 513 78 517 381 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen 6,4 6,2 6,1 5,9 6,1 5,8 4 35 3 25 2 15 1 5 Durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten in Prozent 21 23 25 27 29 211 213 215 Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4) 6 5 4 3 2 1 21 23 25 27 29 211 213 215 Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland 1) Ab 26 einschließlich Campingplätze. - 2) Einschließlich Privatquartiere. 3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte. 4) Ab 212 zehn Gästebetten bzw. zehn Stellplätze bei Campingplätzen. 28. Kindertageseinrichtungen seit 21 Jahr Anzahl der Einrichtungen Genehmigte Plätze Betreute Kinder unter 3 Jahren Betreute Kinder nach Altersgruppen 3 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 11 Jahren 11 bis unter 14 Jahren Tätige Personen 21 72 41 283 37 82 211 78 41 587 38 142 212 719 42 633 39 166 5 341 23 478 8 671 312 5 83 5 745 23 227 8 861 39 6 57 6 363 23 285 9 218 3 6 265 213 717 42 943 39 811 6 972 23 126 9 433 28 6 655 214 726 44 157 4 682 7 68 22 917 9 881 276 6 97 215 737 45 557 41 356 7 78 23 79 1 359 21 7 37 kommunal 215 16

9 4 Oberfranken Schulart 29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 214/15 Schulen und zwar davon Vollund teilzeitbeschäftigte männlich männlich darunter Klassen Schüler öffentlich privat Lehrkräfte Ausländer Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen Förderzentren Realschulen Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung Wirtschaftsschulen Gymnasien Gesamtschulen Freie Waldorfschulen Schulartunabhängige Orientierungsstufe Sonstige allgemeinbildende Schulen 1) Schulen des zweiten Bildungswegs 2) Allgemeinbildende Schulen 32 32 27 9 36 1 3 2 43 312 3 25 6 34 1 381 8 29 2 3 2 3 2 49 3 392 843 686 172 1 195 464 151 72 2 174 1 96 83 32 76 24 1 1 7 758 2 74 2 397 44 714 84 835 41 38 4 4 517 48 4 4 19 18 56 1 852 28 623 996 694 91 13 271 25 135 2 634 9 468 949 13 554 54 347 53 52 644 2 432 145 339 131 591 4 6 9 3 657 1) Griechische Lyzeen, Europäische Schule, Munich International School, Bavarian International School, Deutsch-Französische Schule. 2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs. 3. Berufliche Schulen 214/15 Schulart Schulen öffentlich davon privat Lehrkräfte darunter männlich Klassen Schüler männlich und zwar Ausländer Berufsschulen 17 17 Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung 5 1 4 Berufsfachschulen 1) 37 24 13 Berufsfachschulen des Gesundheitswesen 54 4 5 Landwirtschaftsschulen 2) Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen) Fachoberschulen Berufsoberschulen Fachakademien Berufliche Schulen 5 24 9 15 7 9 2 6 6 7 2 5 164 81 83 5 664 84 163 252 3 91 211 52 69 1 589 447 5 35 64 1 45 125 32 21 82 1 44 8 93 152 9 58 128 4 25 1 629 22 293 792 1 749 3 5 213 1 11 2 98 759 575 33 512 14 4 511 424 592 72 666 1 464 491 72 18 332 99 46 91 95 3 24 146 25 8 1 428 1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens. 2) Für Fachschulen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegen die Daten zu den Lehrkräften nicht in der notwendigen Differenziertheit vor. 31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 24 Verfügbare Plätze Bewohner Stichtag jeweils 15. Dezember Einrichtungen darunter im Pflegebereich 1) darunter im Pflegebereich 1) 24 144 12 29 1 925 11 451 1 416 26 149 12 492 11 462 11 9 1 912 28 154 12 838 12 66 21 161 13 299 12 422 212 159 13 58 12 351 214 159 13 113 12 447 1) Die Zahl der verfügbaren Plätze und Bewohner im Pflegebereich wird seit 28 nicht mehr erhoben. kommunal 215 17

9 4 Oberfranken 32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 27 nach Wohnort 3. Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt 4. Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 5. bis 9. Kapitel Sonstige Hilfen 1) Stichtag jeweils 31. Dezember Empfänger darunter weiblich Empfänger darunter weiblich Empfänger darunter weiblich Von den Empfängern erhielten Hilfen nach dem 6. Kapitel 7. Kapitel Bedarfsgemeinschaften Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege 27 28 29 3 217 3 253 2 871 3 253 3 298 2 925 1 798 1 828 1 512 6 46 6 49 6 276 3 879 3 83 3 599 11 624 11 914 12 268 5 649 5 773 5 915 8 238 8 513 8 833 3 22 3 258 3 316 21 2 881 2 922 1 467 6 494 3 645 12 469 5 972 8 973 3 389 211 2 977 3 11 1 482 212 3 55 3 549 1 793 213 3 796 3 85 1 925 214 3 764 3 819 1 862 6 947 3 827 12 89 6 118 7 691 4 242 12 985 6 182 8 325 4 556 13 61 6 211 8 477 4 48 13 293 6 369 9 16 9 286 9 38 9 476 3 535 3 69 3 728 3 83 1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen. 33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung am 31. Dezember 1991, 24, 27, 21 und 213 Versorgungsart Angeschlossene Einwohner 1991 24 27 21 213 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wasserversorgung Kanalisation Kläranlagen 1 66 835 1 18 932 965 18 98,4 1 99 74 99,4 1 85 74 99,4 1 69 22 99,6 1 52 369 99,6 94, 1 74 156 97,1 1 6 978 97,2 1 47 616 97,6 1 32 993 97,8 89, 1 5 458 94,9 1 44 663 95,7 1 35 13 96,4 1 23 529 96,9 kommunal 215 18

Erläuterungen 1. Bevölkerungsentwicklung seit 184 Bei den von 184 bis einschließlich 211 nachgewiesenen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweiligen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 184 unterschiedliche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der methodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck Bevölkerung gebraucht. Für das Jahr 184 stellen die veröffentlichten Einwohnerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wandergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht gezählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zuordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölkerungsbegriff neuerer Erhebungen. Die Zählungen von 1871 und 19 weisen die zum Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölkerung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Personen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwesenden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten. Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 197 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Personen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Wohnung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wurden der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen überwiegend aufhielten. Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 211 wurde die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nachgewiesen. Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortgeschriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Bevölkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebietsgrenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 211 ausgewiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen. 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 211 Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grundlage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 211 ermittelt. Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen. Zur evangelischen Bevölkerung rechnen die Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es handelt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen. Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d.h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmitglieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z.b. bei Ferienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten. Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonenhaushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte. Beim Zensus 211 wurde anders als 1987 von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Personen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, sodass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren. 3. Bevölkerung 1987, 211 und 214 nach Altersgruppen und Geschlecht Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 211 sowie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 214 wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung ausgewiesen. 4. Bevölkerungsbewegung seit 196 Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. kommunal 215 19

Erläuterungen In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein. Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassungen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizeigewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet ungeklärten Fälle und Fälle ohne Angabe. Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestorbenen je 1 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 Einwohner liegt der Bevölkerungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde. 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 25 Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugendquotient sind Maße zur Veranschaulichung der Altersstruktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölkerungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 3.6.211 auf dem Zensus 211 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithmetisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölkerung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Gruppen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von bis 19 Jahren, die Erwerbsfähigen im Alter von 2 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren. Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 1 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 1 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 bedeutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere auf 1 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Altersgruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 1 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind. 6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 29 Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern. Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 214 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Aufgrund des Umfangs der Revision werden die revidierten Zahlen in dieser Veröffentlichung nur für das Jahr 214 ausgewiesen bis die vollständige Aufarbeitung durch das Bayerische Landesamt für abgeschlossen ist. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Beamte sowie geringfügig Beschäftigte. Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfolgt einerseits nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betriebes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den arbeitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung. Der Pendlersaldo errechnet sich aus Einpendlern abzüglich Auspendlern. Ist die Differenz positiv, so liegt ein Einpendlerüberschuss vor, ist die Differenz negativ, so liegt ein Auspendlerüberschuss vor. Ab dem Jahr 214 werden im Vergleich zu früher veröffentlichten Berichten die Personen ohne Angabe zum Wohnort bzw. zum Arbeitsort bei der Berechnung der Einpendler, der Auspendler und des Pendlersaldos (Einpendler abzüglich Auspendler) ausgeklammert. Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäftigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 28 (WZ 28). Die Ergebnisse der WZ 28 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 23 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 28 wurde nicht nur die Gliederungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in einigen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der kommunal 215 2

Erläuterungen Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifikationsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 28 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen. 7. Arbeitslosenzahlen seit 29 Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeitslose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 8. Landtagswahlen seit 1986 Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer verbesserten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabgeordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Listennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßgebend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt. Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel). Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG. Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Stimmberechtigten wieder. 9. Bundestagswahlen seit 199 Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Parteien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 29 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landeslisten über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl. Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Parteien nationaler Minderheiten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, c) nicht nach 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Auslandsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den 12 und 13 BWG. Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlberechtigten wieder. 1. Europawahlen seit 1989 Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 29 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt. Bis einschl. der Europawahl 29 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 214 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa- kommunal 215 21