A. Die Kirchengemeinde Gottesdienst - Kirchengebäude - Personal - Haushalt - Diakoniestation - Kindergarten - Besuchsdienst - Gemeindehaus - Mission - Kirchenmusik u.v.a.m.
B. Aufgabenverteilung in der Kirchengemeinde 1. Kirchengemeinderats KGR ( 1 KGO): Personal - Haushalt - Kirchengebäude - Diakoniestation - Kindergarten 1 Aufgaben der Kirchengemeinde Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe, aufgrund des Bekenntnisses der Evangelischen Landeskirche als deren Glied evangelischen Glauben und christliches Leben in der Gemeinde und bei den Einzelnen zu fördern und christliche Gemeinschaft in Gesinnung und Tat zu pflegen. Sie hat, soweit dies nicht anderen obliegt, die hierfür erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten.
B. Aufgabenverteilung in der Kirchengemeinde 2. Pfarrers und der Pfarrerin KGR ( 1 KGO): Personal - Haushalt - Kirchengebäude - Diakoniestation - Kindergarten Pfarrers (Teile von 13 PfG): Verkündigung - Seelsorge - Kasualien - KU - Begleitung MA und Gruppen 13 Der Dienstauftrag des Pfarrers Der Pfarrer hat den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen, die Sakramente zu verwalten und in seinem Teil dafür Sorge zu tragen, dass Gemeinde gebaut und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Der Auftrag umfasst insbesondere Predigt und Leitung des Gottesdienste, Taufe und Abendmahl, Amtshandlungen, seelsorgerliche und diakonische Dienste, Dienst an jungen Menschen in Schule, kirchlichem Unterricht und Jugendarbeit, Bibelarbeit und andere kirchliche Bildungsarbeit mit Erwachsenen, Gewinnung und Anleitung von Mitarbeitern und weitere Leitungs-, sowie Organisations- und Verwaltungsaufgaben.
B. Aufgabenverteilung in der Kirchengemeinde 3. Gemeinsames, Überschneidungen, u.u. Konfliktträchtiges KGR ( 1 KGO): Personal - Haushalt - Kirchengebäude - Diakoniestation - Kindergarten Geschäftsführung der KG (Nr. 37 AVO zur KGO): alle Arbeitsbereiche der Kirchengemeinde Pfarrers (Teile von 13 PfG): Verkündigung - Seelsorge - Kasualien - KU - Begleitung MA und Gruppen (Zu 24 KGO) 37. Die Geschäftsführung umfasst alle Arbeitsbereiche der Kirchengemeinde, wie Mission, Diakonie, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenarbeit, Verwaltung usw. und beinhaltet die Vorbereitung und Durchführung entsprechender Beschlüsse des Kirchengemeinderats, die Anleitung und Beaufsichtigung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter und die Koordination der Gesamtarbeit. Diese Aufgaben sind unter den beiden Vorsitzenden aufzuteilen, soweit sie nicht zu den besonderen Aufgaben der oder des ersten Vorsitzenden gehören... Nicht zu den Geschäftsführungsaufgaben gehören die besonderen pfarramtlichen Aufgaben, wie Predigt und Leitung des Gottesdienstes, Verwaltung der Sakramente und Vornahme von Amtshandlungen, Seelsorge, christliche Unterweisung und Führung der Kirchenbücher.
B. Aufgabenverteilung in der Kirchengemeinde 4. Gemeinsames, Überschneidungen, u.u. Konfliktträchtiges KGR ( 1 KGO): Personal - Haushalt - Mitwirkung des KGR Kirchengebäude - im Aufgabenbereich Diakoniestation - des Pfarramt: z.b. örtl. Kindergarten Gottesdienstordnung Pfarrers (Teile von 13 PfG): Verkündigung - Mitwirkung Seelsorge des Pfarramts im - Kasualien Aufgabenbereich - KU - Begleitung des KGR: MA z.b. Mitglied und im Gruppen KGR
C. Geschäftsordnung als Teil des Dienstauftrags ( 30 Abs. 1 PfG) 1. Örtlicher Dienstauftrag Örtlicher Dienstauftrag: Geschäftsordnung für das Pfarramt 30 Dienstauftrag des Gemeindepfarrers Der örtliche Dienstauftrag eines Pfarrers wird nach Anhörung des Kirchengemeinderats in einer Geschäftsordnung für das Pfarramt festgelegt. Die Belange der Kirchengemeinde sind zu berücksichtigen.
C. Geschäftsordnung als Teil des Dienstauftrags ( 30 Abs. 1 PfG) 2. Überörtlicher Dienstauftrag Örtlicher Dienstauftrag: Geschäftsordnung für das Pfarramt Überörtlicher Dienstauftrag bezogen auf Distrikt, Kirchenbezirk oder Landeskirche (z.b. RU, KH-Seelsorge als Sonderauftrag im Nebenamt) 30 Dienstauftrag des Gemeindepfarrers Der Dienstauftrag eines Pfarrers, dessen Tätigkeit überwiegend einer oder mehreren Kirchengemeinden gilt (Gemeindepfarrer), wird durch den Oberkirchenrat festgelegt; das Pfarramt gibt zuvor eine Stellungnahme ab. Der örtliche Dienstauftrag eines Pfarrers wird nach Anhörung des Kirchengemeinderats in einer Geschäftsordnung für das Pfarramt festgelegt. Die Belange der Kirchengemeinde sind zu berücksichtigen.
D. Dienstauftragsbeschreibung Bei Sonderfällen der Besetzung Bei Stellenteilung: Dienstauftragsbeschreibung für Pfarrer Bei Stellenteilung: Dienstauftragsbeschreibung für Pfarrerin 2 Verordnung über Pfarrstellen mit eingeschränktem Dienstauftrag Die Einschränkung des Dienstauftrages muss sich aus der Dienstauftragsbeschreibung ergeben, die vor, spätestens jedoch drei Monate nach Dienstantritt der Pfarrerin oder des Pfarrers vom Kirchengemeinderat zu erstellen ist. 23c Abs. 2 Württ. Pfarrergesetz Die Dienstaufträge beider Ehegatten gelten als auf die Hälfte eingeschränkt. Sie sind für jeden Ehegatten gesondert festzulegen.