Mitteilungsblatt des Kreisfeuerwehrverbandes Ostholstein. Schon beim Betreten des Treppenhauses schlagen den Einsatzkräften Flammen entgegen.

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Mitteilungsblatt des Kreisfeuerwehrverbandes Ostholstein FÜÜRWEHR SNACK Jahrgang 9, Ausgabe 03 Dienstag, 20. April 2010 INHALTSVERZEICHNIS: KFV: Heißübungen laufen 1-2 KFV: Notfallcontainer 2 KFV: Kameradschaftshilfe 3 KFV: Lyra 2 bestanden 3 KFV: KJF-Versammlung 3 KFV: Einsätze 02/2010 4 KFV: Bart muss ab 5 KFV: SH-FEK 5 HFUK: Eile mit Weile 6 IM: Feuerwehrführerschein 7 IM: Gegen Gaffer 7 LFV: Sicherheitswachen 7 KFV: FF Wulfsdorf 8 KFV: Beförderungen 8 KFV: Termine 8 Impressum 8 Interesse am Füürwehr-Snack? Wir versenden auch per Email! Schon beim Betreten des Treppenhauses schlagen den Einsatzkräften Flammen entgegen. (KFV OH) Die Übungen im Brandgewöhnungscontainer haben begonnen. Wie geplant wurde der Brandgewöhnungscontainer für die Heißübungen der Atemschutzgeräteträger fertiggestellt und die Kreisausbilder/ -innen für Atemschutz in die Übungsanlage eingewiesen. Ende März nun haben die ersten Übungen im Brandgewöhnungscontainer stattgefunden. Als erste Teilnehmer waren die Atemschutzgeräteträger /-innen der Gemeinde Stockelsdorf gefordert, die Übungen zu absolvieren. Dabei betraten nicht nur die Einsatzkräfte Neuland, auch die Kreisausbilder /-innen für Atemschutz beim KFV OH mussten sich mit dem Übungsablauf und der Technik des Brandgewöhnungsconatiners vertraut machen. So dienten die ersten Übungen auch dazu, die zuvor geplanten Übungsabläufe zu prüfen und zu optimieren. Fortsetzung Seite 2 Ansichtssook In de letzte Tied hebbt de Füürwehrslüüd un gans besünners de Atemschutzträgers fun eern leeven Boort snackt. Ick will jo nich seggn, dat dat hüüt noch so is, ober in gans fröhen Tieden, dor wier de Boort so n Herrschaftssymbol, dat wier een Teicken för denn riepen un wiesen Mann. Bi manch een steiht de Boort noch hüüt för Männlichkeit un Stärke. Stärke, oder anners seegt Mut un Fitness, mütt de Atemschutzdrägers uk hütt hebbn, ober ohne Boort. Uns Fruuns in de Füürwehr wiest uns jo, dat dat geiht. Eeen Boortfrönd süüt dat notürli anners. Een hett mol schreeben: Eeen Mann mit een Boort is een Zierde op sien Ort. Een Glattraseerten löppt hingegen Gefohr sick veel to gaud to plegen. Manch een Fruu verklorrt em barsch: Wo is denn nu Gesicht un Arsch? So is denn doch de Raseerer, allies de Verleerer. Dorüm schull de Mann bi Tieden, vermeeden sick denn Boort to snieden. Dat meent Moschko jun.

Seite 2 Jahrgang 9, Ausgabe 03 N OTFALL- C ONTAINER Seitenkriechgang und die Rauchgaskühlung eingewiesen. Persönliche Schutzausrüstung (für Tätigkeiten mit möglicher Stichflammenbildung) Feuerwehrhelm Feuerschutzhaube (KFV OH) Die Voraussetzungen für das Notfalltraining Atemschutz wurden weiter optimiert. Am Notfallcontainer wurde ein Podest vor den Türen errichtet. Somit kann der Ausbildungsbereich Tür öffnen realistischer dargestellt werden und die Lehrgangsteilnehmern knien nicht mehr im abgegebenen Löschwasser. Die Arbeiten am Podest nahmen die Kreisausbilder Andre Lefens und Dirk Prüß vor. (Bild: R. Mang/ Text: D.Prüß) K AMERAD- SCHAFTSHILFE (KFV OH) Den Delegierten wurde im März die Bilanz der Kameradschaftshilfe im KFV OH vorgelegt. Fünf Euro zahlen die Mitgliedswehren je Feuerwehrmitglied jährlich in die Kameradschaftshilfe ein. Verstirbt ein Feuerwehrmitglied erhält die Familie dann aus der Kasse eine finanzielle Unterstützung, ein Sterbegeld, in Höhe von 400,00. Allein aus dem derzeitigen Beitragsaufkommen ist die Kameradschaftshilfe in der Lage, knapp über 42 Sterbefälle abzuwickeln. Mit 46 Sterbefällen in 2009 war diese Grenze jedoch überschritten. Im Ergebnis des Rechnungsabschlusses musste ein Minus von 1.036,77 ausgewiesen werden. (Dirk Prüß) Gruppenbilder: An zwei Sonnabenden wurden die Kreisausbilder /-innen Atemschutz und Mitarbeiter der FTZ OH in die Technik des Brandgewöhnungscontainers eingewiesen. Im weiteren Verlauf der Schulung wurden die Ausbildungsinhalte und abläufe abgestimmt. Vor Beginn der eigentlichen Übung werden die Voraussetzungen der Übungsteilnehmer überprüft. Hierzu gehört nicht nur die Überprüfung der Atemschutztauglichkeit nach G 26, sondern auch ob die erforderliche Atemschutzjahresübung (siehe nebenstehend) absolviert wurde und besonders die gewissenhafte Frage, ob sich die Teilnehmer gesund fühlen. Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass der Übungsteilnehmer keinen Bart trägt (hierzu siehe den Beitrag auf Seite 5). Geprüft wird ferner, ob die persönliche Schutzausrüstung komplett vorhanden ist bzw. für den Atemschutzeinsatz bei möglicher Stichflammenbildung geeignet ist (siehe nebenstehende Übersicht). Mit einer theoretischen Einweisung zum Übungsablauf und über Angriffstaktiken wird der theoretische Teil beendet. Alle Übungsteilnehmer erhalten jeweils ein Atemschutzgerät und eine Atemschutzmaske. Außerdem erhält jeder eine Flasche Mineralwasser, um Flüssigkeitsverlust ausgleichen zu können. Am Übungscontainer werden die Übungsteilnehmern schließlich praktisch in den Die Übungen im Brandgewöhnungscontainer werden truppweise (1/1) absolviert. Der vorgehende Trupp wird dabei immer von einem/ -r Kreisausbilder /-in begleitet. So wird schon während der Löschübungen auf etwaige Fehler hingewiesen. Die Übungen werden im Leitstand von einem weiteren Kreisausbilder überwacht Während der Heißübung wird eine vereinfachte Atemschutzüberwachung durchgeführt. Die Wehren erhalten das Ergebnis der Atemschutzüberwachung zu Dokumentationszwecken, z.b. in FOX112 oder im persönlichen Atemschutzpass. Mit einer Abschlussbesprechung wird der Übungsabend beendet. (Text/Bilder Dirk Prüß) Feuerwehrüberjacke Feuerwehrhandschuhe Feuerwehrüberhose Feuerwehrstiefel Atemschutzjahresübung ist Voraussetzung für Brandgewöhnungscontainer (FwDV 7) Wer die die erforderlichen Übungen (u.a. Atemschutzjahresübung) nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion des Atemschutzgeräteträger n i c h t wahrnehmen. Für den Brandgewöhnungscontainer ist diese Regelung nach Rücksprache mit der HFUK Nord analog anzuwenden. Bedeutet: Wer innerhalb der letzten 12 Monate nicht an einer Atemschutzjahresübung teilgenommen hat, darf nicht zur Übung im Brandgewöhnungscontainer zugelassen werden!

FÜÜRWEHR SNACK Seite 3 K REISJUGEND- FEUERWEHR OH (KFV OH) Der Klosterkrug in Cismar war schon gut besetzt und die Musiker fieberten ihren Auftritt entgegen, als die Jury mit Leiter Michael Mull, Jürgen Stache und Holger Spittler eintraf. Die hatte zunächst in Begleitung von Musikzugführer Matthias Krell die Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus inspiziert und dort verschiedene Kriterien wie zum Beispiel Notenarchivierung (ca.1500 Musikstücke) und deren Lagerung, Übungsinstrumente und dessen Zustand, sowie die Unterlagen der Zugführung wurden gesichtet. Bevor es allerdings ans Musizieren ging, stellte sich der Musikzug vor dem Klosterkrug auf, wo die Jury die Dienstuniform und Musikinstrumente sichtete, zuvor wurden Kommandos, Meldung sowie das Antreten des Zuges bewertet. Endlich in ihrem Element, sprich mit den Musikinstrumenten auf der Bühne, begann der musikalische Teil der Prüfung. Aus 20 vorgelegten Titeln des klassischen Blasmusikrepertoires hatte die Jury sechs Musikstücke ausgewählt, die zu Gehör gebracht werden mussten. Darunter waren Yellow Submarine, Wien bleibt Wien und Country Roads. Zusätzlich als Erweiterung zur LYRA 1 fand nach der Konzertprüfung die Marschabnahme statt, mit dem Gammeljägermarsch und den Kolonnenschwenk der Musikkorps wurde auch dieses gemeistert. Für den Musikzug war diese lange Winterzeit mit 21 Übungen und einem für den gesamten Zug stattgefunden MGL 1 Lehrgang ein gelungener Abschluss. Dieses wurde auch in den abschließenden Ansprachen mit der Würdigung der Feuerwehrmusik, die Traditionen heimatlicher alter/neuer Blas-, Volks- und Zeremonienmusik aufrecht zu erhalten, von Ausbildungs- und Prüfungsleiter des Landesfeuerwehrverband Michael Mull, Bürgermeister Jörg Peter Scholz und Gemeindewehrführer Kai Fischer, sowie auch dem zugverbundenen Publikum honoriert. (KJF OH) Die Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr fand am 04. März 2010 in der FTZ in Lensahn statt. Wenn man das Jahr 2009 kurz zusammen fassen würde, dann wäre wohl durchwachsen das richtige Wort. Denn es gab gute und schlechte Seiten für die Kreisjugendfeuerwehr, obwohl doch die guten Seiten überwogen. 22.641 Stunden Jugendarbeit wurden von den Jugendfeuerwehren im Kreis zusammen geleistet und die Jugenderholungsmaßnahme n waren mit 525 Tagen doppelt so hoch wie im Jahr 2008. Die schlechte Seite: die Jugendwehren im Kreis haben 52 Mitglieder weniger als Im Vorjahr. Dies scheint wohl eher eine Schwankung zu sein, aber einige Wehren sollten sich dennoch das Problem zu Herzen nehmen. Im Kreisjugendfeuerwehrausschuss gab es Veränderun: Lars Schäckermann, der die letzten sechs Jahre das Amt des stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartes bekleidete, stand aus privaten Gründen nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Als Nachfolger wurde Alexander Wengelewski gewählt. Er war in den letzen drei Jahren als Fachbereichsleiter für Ausbildung tätig und brauchte jetzt selber einen Nachfolger. Dieser war mit Julian Ramm gefunden, der ihn schon vorher als Sachbearbeiter unterstützte. Des weiteren wurden Patrick Nieland als Fachbereichsleiter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Marvin Hamer aus Neustadt und Sascha Mau aus Sereetz zur Kreisjugendgruppenleitung gewählt. (Quelle: Florian OH 02-2010)

Seite 4 Jahrgang 9, Ausgabe 03 S TATISTIK (KFV OH) 193 Einsätze wurden von Ostholsteins Feuerwehren im Februar 2010 gemeldet. 286 Feuerwehren waren bei den Einsätzen insgesamt tätig. Ca. 82 Einsätze (42 %) stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Wetterereignissen des Monats. Bei 23 Anforderungen (12 %) handelte es sich um Fehlalarmierungen. In 15 Fällen wurden die Feuerwehren im Vorbeugenden Brandschutz tätig. In der Mehrzahl handelt es sich dabei um Brandschutzerziehungen. Neben der geringen Anzahl an Brandeinsätzen (14) mussten von den Feuerwehren 13mal Türen geöffnet werden. Die meisten Einsätze wurden aus der Gemeinde Scharbeutz (23), der Stadt Fehmarn (22) und der Stadt Eutin (20) gemeldet. Die meisten Einsätze meldete die FF Scharbeutz. Sie wurde 14-mal angefordert, die Feuerwehren Eutin und Neustadt i.h. jeweils 13mal. (D. Prüß) Im dichten Schneetreiben befreiten Eutiner Feuerwehrleute das Dach einer Turnhalle vom Schnee. (Bild: LN/ Eckhard Meier) (KFV OH) Im Februar hatte der Winter Ostholstein, und auch die Feuerwehren, fest im Griff. Immer wieder mussten Einsatzkräfte kreisweit Flachdächer freischaufeln, weil zu befürchten war, dass die Dächer den Schneelasten nicht standhalten können. Viel Schnee und wenig Feuer lässt sich beim Blick auf die Einsatzstatistik für Februar resümieren. Lediglich 14 Brände wurden gemeldet. Großfeuer wurden nicht verzeichnet, lediglich drei Mittelbrände werden ausgewiesen. Glimpflich ging ein Küchenbrand in einem Mehrfamilienhaus in Pansdorf aus. Die 21 Bewohner des Hauses blieben unverletzt. Ein aufmerksamer Nachbar hatte das Feuer entdeckt. Die eingesetzten Feuerwehren holten Bewohner aus dem Haus. Durch den zeitgleichen Innenangriff konnte das Feuer zwar auf die Küche begrenzt werden, griff aber dennoch auf den darüber liegenden Dachstuhlbereich über. Nach den erfolgreichen Löscharbeiten wurde mit Wärmebildkameras nach möglichen Glutnestern gesucht. Tödlicher Verkehrsunfall auf der E 47 bei Heiligenhafen. (Bild: nyfeler) In einem Mehrfamilienhaus brannte es auch in Heiligenhafen. Sämtliche Bewohner des Hauses, es sind dort 15 Menschen gemeldet, konnten ins Freie gebracht werden. Ein 78 Jahre altes Ehepaar und ein 20-jähriger Mann wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftungen in die Oldenburger Sanakliniken eingeliefert. Alle anderen Bewohner blieben unverletzt und wurden vorübergehend im Feuerwehrgerätehaus Heiligenhafen untergebracht und versorgt. Die FF Heiligenhafen konnte das Feuer unter Kontrolle bringen. Nach ersten Erkenntnissen war der Brand im Keller des Hauses ausgebrochen. Der Keller konnte erst von den Ermittlern der Polizei betreten werden, als die Brandstelle abgekühlt war. Das Treppenhaus und mehrere Wohnungen waren zumindest mit Ruß beschädigt worden, die Heizungsanlage sowie mehrere Stromleitungen wurden durch das Feuer zerstört. Das Haus war zunächst unbewohnbar. In Fissau brannte eine Komposttonne in einem Unterstand am Haus. Das Feuer griff auf die Dachkonstruktion über und wurde von den drei Eutiner Feuerwehren gelöscht. Zwei junge Männer kamen auf der E 47, nahe Heiligenhafen ums Leben, nachdem ihr Pkw mit einem entgegenkommenden Sattelzug kollidiert war. Der 20-jährige Fahrer und sein 19-jähriger Beifahrer fuhren mit ihrem Honda die E 47 von Oldenburg in Richtung Norden. Auf Höhe der Abfahrt Heiligenhafen, hier ist die Fahrbahn leicht abschüssig, gerieten sie auf der eisglatten Straße ins Rutschen und schleuderten auf die Gegenfahrbahn. Hier prallten sie auf einen entgegenkommenden Sattelzug. Die Feuerwehr versuchte die beiden aus dem Fahrzeug zu retten, für die Männer kam jedoch leider jede Hilfe zu spät. (Quellen: Lübecker nachrichten, ots, nyfeler)

Seite 5 Jahrgang 9, Ausgabe 03 SH-FEK SILBER Mit dem Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber wurde LM Karl-Heinz Hildebrandt, FF Wulfsdorf, ausgezeichnet. (KFV OH) Immer wieder keimen die Diskussionen auf, ob Bartträger im Feuerwehrdienst als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden dürfen. Die Frage selbst hat mittlerweile einen langen Bart. Die Antwort hat sich nicht geändert. Sie lautet grundsätzlich NEIN. Dichtsitz und Maskenleckage Der dichte Abschluss der Vollmaske und damit der Atemwege wird durch die Ausführung der Vollmaske erzielt. Probleme des Dichtsitzes von Vollmasken treten jedoch dann auf, wenn der Atemschutzgeräteträger besondere Gesichtsformen, auch Narben o.ä., aufweist oder wenn Haartrachten und/oder Bärte verschiedensten Zuschnittes in den Dichtrahmen hineinreichen. Die Meßergebnisse der Versuchsanordnungen sachverständiger Institute bestätigen diese Annahmen. Bartträger und Personen mit starken Koteletten geraten in Einsatzbereichen mit hoher Schadstoffkonzentration in Gefahr, Konzentrationen giftiger Schwebstoffe, Gase oder Dämpfe einzuatmen, da die tatsächliche Maskenleckage nachweislich höher ist, als der zulässige Wert. Atemschutzgeräteträger, die unter diesen Umständen eingesetzt werden, sind grundsätzlich höheren Unfallrisiken ausgesetzt. Ausschlusskriterien Die Unfallverhütungsvorschriften regeln, dass für den Feuerwehrdienst nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden dürfen und Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehren entsprechend den Regeln der Technik benutzt werden müssen. Die Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutz) regelt verbindlich: Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (z.b. Ohrschmuck). Schlussbetrachtung Die Frage der Ehrenamtlichkeit in den Freiwilligen Feuerwehren kann hinsichtlich dieser Festlegungen, die der Beseitigung von Unfallgefahren im Feuerwehrdienst dienen, keinen Einfluss haben, da die Wirkung von Unfallverhütungsvorschriften insbesondere die Strafbestimmungen uneingeschränkt Anwendung finden. In Ausbildung und Einsatz muss sich der Atemschutzgeräteträger selbst, insbesondere aber auch die verantwortliche Führungskraft über die Ausschlusskriterien im Atemschutzeinsatz bewusst sein. Die Entscheidung für oder gegen den Einsatz unter Atemschutz hat Konsequenzen: Unter Umständen werden wissentlich ungeeignete Einsatzkräfte besonderen Unfallrisiken ausgesetzt. Die Kreisausbilder/ -innen Atemschutz beim KFV OH sind angewiesen, die persönlichen Voraussetzungen vor Beginn der Übungen in der Atemschutz-Übungsstrecke und im Brandgewöhnungscontainer zu überprüfen. Die Kreisausbilder fungieren in der Atemschutzaus und Fortbildung beim KFV OH als verantwortliche Führungskraft und haben demzufolge zu entscheiden, ob der Teilnehmer zur Übung zugelassen werden kann. Werden Teilnehmer nicht zur Übung zugelassen, was in letzter Zeit leider zunehmend der Fall war, geschieht dieses nicht aus Willkür, sondern aus Verantwortung gegenüber dem Atemschutzgeräteträger. (Bild: www.niveaformen.at/ Text:Dirk Prüß) Kam. Hildebrandt ist 1974 in die Freiwillige Feuerwehr Wulfsdorf eingetreten und wurde bereits vier Jahre später, im Jahre 1978, zum Kassenwart seiner Wehr gewählt. Kam. Hildebrandt führt die Kassengeschäfte seiner Wehr seit nunmehr 32 Jahren ununterbrochen. Mit seinem Pflichtbewusstsein und seiner kameradschaftlichen Haltung hat er sich um die Feuerwehr verdient gemacht. (D.Prüß) SH-FEK BRONZE Mit dem Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze wurde HLM Robert Muus FF Horsdorf, ausgezeichnet. Kam. Muus ist 1970 in die Freiwillige Feuerwehr Horsdorf eingetreten und wurde 1990 zum stellv. Ortswehrführer seiner Heimatwehr gewählt. Dieses Amt bekleidet er noch heute. Er war an der Verwirklichung des 1994 gebauten Feuerwehrhauses, sowie an der Modernisierung des Hauses in den letzten Jahren tatkräftig beteiligt. (D.Prüß)

Seite 6 Jahrgang 9, Ausgabe 03 Z UM VERGLEICH Nehmen wir mal an, der Weg zum Feuerwehrhaus beträgt einen Kilometer. Erhöht man die gefahrene Geschwindigkeit von 50 km/h auf 70 km/h so würde man diese Strecke 20 Sekunden schneller zurücklegen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Milchmädchenrechnung, denn es ist etwas Entscheidendes vergessen worden: Innerhalb dieser Strecke muss nämlich beschleunigt und angehalten werden. Da man auf die höhere Geschwindigkeit erst einmal beschleunigen und auch wieder herunterbremsen muss, verringert sich der Zeitvorteil und rinnt davon wie in einer Sanduhr. Bei einer sehr guten Beschleunigungs-/ Bremsleistung eines PKWs von 8 m/s² würde das schnellere Fahrzeug auf dieser Entfernung ganze 8 Sekunden früher ankommen. Aber bedenke, wie sehr sich dabei der Bremsweg verlängert. Nach den bekannten Fahrschulformeln verlängert sich der Bremsweg bei einer Geschwindigkeitserhöhung von 50 auf 70 km/h von 25 Meter auf 49 Meter. Er ist also fast doppelt so lang. Die sogenannte Schrecksekunde ist bei diesem Bremsweg noch gar nicht berücksichtigt. Dadurch würde sich sonst ein Anhalteweg bei 50 km/h von 40 Metern und bei 70 km/h von 70 Metern ergeben. (Quelle: Sicherheitsbrief Nr. 27) (HFUK Nord) Feuerwehrdienst ist gefährlich. Leider geschehen schwere, manchmal tödliche, Unfälle nicht immer im unmittelbaren Dienstgeschehen, wie etwa bei der Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung. Feuerwehrleute verunfallen auch immer wieder auf dem Weg zum Einsatz. Ein hohes Risiko bringt dabei der Weg mit dem Privatfahrzeug zum Feuerwehrhaus mit sich. Nach einem Alarm sind die Sinne zwar schon auf den kommenden Einsatz geschärft, aber manchmal wird eines außer acht gelassen: Sicher am Feuerhaus und an der Einsatzstelle ankommen ist die erste Pflicht! Ruhe und Gelassenheit sind deshalb angebracht, auch und gerade dann, wenn nach einer Alarmierung selbstverständlich alles zügig gehen muss. Das Unfallgeschehen weist bei vielen schweren Unfällen auf Fahrten mit Privatfahrzeugen zum Feuerwehrhaus eine auffällige Ähnlichkeit auf: Häufig hat die hohe Geschwindigkeit wesentlich zur Schwere der Unfälle beigetragen. Es gibt nun einmal physikalische Gesetze, die man auch als Feuerwehrangehöriger nicht umgehen kann. Wenn ein Fahrzeug erst einmal auf eine hohe Fahrgeschwindigkeit gebracht worden ist, dann benötigt man auch einen längeren Brems- oder Anhalteweg bis zum Stillstand des Fahrzeuges als bei geringeren Geschwindigkeiten. Diese höheren Geschwindigkeiten werden häufig gefahren, weil man schneller am Feuerwehrhaus sein will, um in Not geratenen Menschen helfen zu können. Nüchtern betrachtet ist aber die Erhöhung des Risikos durch die höhere Fahrgeschwindigkeit bei den kurzen Wegen zu den Feuerwehrhäusern überproportional groß zu dem tatsächlichen Zeitgewinn, den man erreichen möchte bzw. könnte. Ist ein 30 m längerer Anhalteweg eines Lieber einige Sekunden später ankommen, als überhaupt nicht ankommen! Hand aufs Herz - es geht wirklich nur um ein paar Sekunden! Fahrzeuges mit einem Zeitvorteil von 8 Sekunden zu rechtfertigen? Einige Feuerwehrangehörige fahren noch deutlich höhere Geschwindigkeiten mit ihrem Fahrzeug auf dem Weg zum Feuerwehrhaus. So zum Beispiel geschehen bei einem jungen Feuerwehrmann, der während der Fahrt zum Feuerwehrhaus innerorts bei Starkregen und Sturm ins Schleudern geriet und mit einer gutachterlich ermittelten Geschwindigkeit von 75-80 km/h seitlich gegen einen Baum prallte und an den Folgen verstarb. Grund des Einsatzes war laut Display des Funkmeldeempfangers: Wasser auf Straße! Jeder Zeitgewinn durch Geschwindigkeitserhöhung oder Überschreitung bedeutet auch eine Risikoerhöhung. Diese Risikoerhöhung muss unter Umständen von dem Fahrer vor Gericht begründet werden können. Eine Sache zum Schluss: Jeder Feuerwehrangehörige gefährdet bei riskanten Fahrten zum Feuerwehrhaus nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch immer die der Anderen. Die Anderen, das sind Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Autofahrer, vielleicht sogar spielende Kinder? Leider haben die Anderen keine Chance, Feuerwehrangehörige im Privatfahrzeug auf Alarmfahrt als solche wahrzunehmen, auch wenn sie vielleicht mit eingeschaltetem Warnblinker und Lichthupen- Manövern durch die Straße fahren. Welche Vorwürfe wird sich ein Feuerwehrangehöriger ein Leben lang machen, wenn er durch eine rasante Fahrt Leben und Gesundheit Unbeteiligter auf dem Gewissen hat, und das alles nur, weil er doch eigentlich nur helfen wollte? (Quelle: Sicherheitsbrief Nr. 27; Ausgabe 01/2010) S ICHERHEITSBRIEF Ein neuer Sicherheitsbrief (Nr. 27) wurde im März 2010 an alle Sicherheitsbeauftragten versendet.

Seite 7 Jahrgang 9, Ausgabe 03 (LFV-SH) Innenminister Klaus Schlie mobilisiert weiter gegen Gafferei am Einsatzort. "Wir müssen nach Wegen suchen, wie wir Menschen dazu bringen, vom Gaffer zum Helfer zu werden", sagte Schlie in Altenholz. Vor rund 250 Gästen aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr, Justiz, kommunale Ordnungsbehörden, Medizin und Medien diskutierten Fachleute über mögliche Ursachen des Gaffens und Maßnahmen zu dessen Eindämmung. "Die Debatte über die Unmoral des Gaffens sei notwendig, damit Menschen klar werde, dass jeder Opfer werden könne und dann (IM SH/KFV OH) Mit der Fahrberechtigungsverordnung und dem Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz soll der sogenannte Feuerwehrführerschein eingeführt werden. Beide Rechtsgrundlagen wurden im Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Der Entwurf der Fahrberechtigungsverordnung sieht vor, dass u.a. Feuerwehrmitglieder, die mindestens seit 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sind, den Feuerwehrführerschein erwerben können. Eine theoretische Einweisung und eine 45- minütige Abschlussfahrt auf einem Einweisungsfahrzeug sind Voraussetzung für den Erwerb des Feuerwehrführerscheines. Abnahmeberechtigt wären demnach Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind, seit 5 Jahren im Besitz eines Führerscheines der Führerscheinklasse C1 (bis 7,5 to.) sind und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Nach Vorlage der Abnahmebescheinigung wären die Bürgermeister / Amtsvorsteher ermächtigt, die Fahrberechtigung zu erteilen. ABER: Der Feuerwehrführerschein ist begrenzt auf Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 to. Für den Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehren ist diese Gewichtsbegrenzung im Prinzip wertlos, da TSF in aller Regel mit der Führerscheinklasse 3 geführt werden dürfen und andere Einsatzfahrzeuge schwerer als 4,75 to. sind. (Dirk Prüß) Foto: Heiner Backer (von links), Carsten Kock und Dr. Ralf Kirchhoff im Vorgespräch zur Podiumsdiskussion. die Hilfe anderer brauche. Wer nur zuschaut, macht sich zum Täter", sagte Schlie. Er lehnte gesetzliche Änderungen ab. Damit lasse sich das Problem nicht lösen. Die Bestimmungen über unterlassene Hilfeleistung und Behinderung von Einsatzkräften am Unfallort reichten aus, um gegen Gaffer und Störer rechtlich vorzugehen. Der Minister setzt auf eine langfristige Veränderung im sozialen Verhalten von Menschen. Eltern, Lehrer und Medien müssten als Partner gewonnen werden. Schlie rief auch die Automobilclubs und den Fahrlehrerverband auf, an der Entwicklung von Konzepten und Strategien mitzuwirken. Die Feuerwehren und Präventionsbeauftragten der Polizei könnten das Thema in ihren Öffentlichkeitsveranstaltungen als festen Programmpunkt behandeln. (Text/ Bild: W. Stöwer, LFV SH) F EUERSICHER- HEITSWACHEN (LFV SH) Der LFV SH hat einen neuen Leitfaden für Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen herausgegeben. Der Leitfaden ersetzt das Merkblatt zu dem Thema aus dem Jahre 1993. Der Leitfaden beinhaltet eine Handlungsempfehlung für Feuerwehr-Einsatzkräfte sowie eine Information für Veranstalter/Betreiber und Ordnungsbehörden für die Grundsätze bei Veranstaltungen mit Feuersicherheitswachen. Laut Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein gehört auch die Durchführung von Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen, neben dem abwehrenden Brandschutz und der technischen Hilfe, zu den Aufgaben der Feuerwehren. Der Leitfaden wurde inhaltlich mit den Kreis- und Stadtwehrführern und Amtsleitern der Berufsfeuerwehren des Landes Schleswig-Holsteins abgestimmt. Außerdem ist der Leitfaden bereits in die Ausbildungsunterlagen der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein integriert worden (z.b. Handbuch für Wehrführungen, Seminar für Mitarbeiter von Ordnungsbehörden, CD- Truppausbildung). Der Leitfaden steht auf der Homepage des LFV SH und auch des KFV OH (www.kfv-oh.de) als Download zur Verfügung. (W.Stöwer/ LFV/ Dirk Prüß)

Seite 8 FF WULFSDORF B EFÖRDERUNGEN IM MÄRZ 2010 (KFV OH) Eine neue Wehrführung wurde bei der FF Wulfsdorf gewählt. Neuer Ortswehrführer wurde Günther Meyer (2.v.r), sein Stellvertreter ist jetzt Frank Wehrend (2.vl.). Zur Wahl gratulierten Bürgermeister Volker Owerien und Gemeindewehrführer Reinhold Mang. (Dirk Prüß) T ERMINE 11.06. 13.06.2010 Fahrt der KFV OH zum Dt. Feuerwehrtag nach Leipzig R OTER HAHN 24.04.2010 FF Schashagen (Stufe 2) FF Wangels (Stufe 1) 22.05.2010 FF Manhagen (Stufe 5) 05.06.2010 FF Bliesdorf (Stufe 2) FW.MÄRSCHE 08.05.2010 FF Neuratjensdorf 08.05.2010 FF Kellenhusen 05.06.2010 FF Oldenburg i.h. I MPRESSUM Herausgeber: Kreisfeuerwehrverband Ostholstein Kreisgeschäftsstelle Bäderstr. 47 23738 Lensahn Tel. 04363 / 2064 Fax 04363 / 2424 E-Mail info@kfv-ostholstein.de Redaktion: Dirk Prüß, Kreisgeschäftsführer Anschrift wie Herausgeber E-Mail: dirk.pruess@kfv-oh.org Birgit Asmuß- Kreisausbilderin Atemschutz beim KFV OH zur HLM (**) Markus Bebensee- stellv. Ortswehrführer der FF Guttau zum HLM (***) Sven Bender- stellv. Ortswehrführer der FF Dissau zum HLM (***) Sven-Oliver Bibow- Gruppenführer der FF Guttau Christian Biernath- Jugendfeuerwehrwart der FF Bad Schwartau zum HLM (**) Michael Blunck- stellv. Ortswehrführer der FF Wangels zum HLM (***) Thorsten Brudniok- Kreisausbilder Maschinist beim KFV OH zum HLM (**) Jens Corleis- stellv. Ortswehrführer der FF Altgalendorf zum HLM (***) Martin Ehlert- Gruppenführer der FF Obernwohlde Fabian Fuhrmann- stellv. Ortswehrführer der FF Ovendorf zum HLM (**) Christian Garr- Gruppenführer der FF Stockelsdorf Jens Grimm- Gruppenführer der FF Groß Parin Dirk Grönzin- Zugführer der FF Neustadt zum BM Detlef Hardt- stellv. Ortswehrführer der FF Luschendorf zum HLM (***) Rolf Hensel- stellv. Ortswehrführer der FF Obernwohlde zum HLM (***) Jörg Hintz- Kreisausbilder für Truppführung beim KFV Ostholstein Ulrich Hutzfeldt- stellv. Ortswehrführer der FF Döhnsdorf-Weißenhaus zum HLM (**) Hagen Insten- Gruppenführer der FF Krumbeck Helge Ivers- Gruppenführer der FF Eutin Florian Jaekel- Kreisausbilder Truppführung beim KFV OH zum HLM (**) Nils Jankowsky- Gruppenführer der FF Pansdorf Markus Jordan- Gruppenführer der FF Großenbrode Stephan Köhler- Ortswehrführer der FF Koselau zum HLM (***) Oliver Kray- Gruppenführer der FF Mori Marcel Kröger- stellv. Ortswehrführer der FF Griebel-Vinzier zum HLM (***) Jürgen Kuhlmann- stellv. Ortswehrführer der FF Eckhorst zum HLM (***) Sven Lesse- stellv. Zugführer der 4. Feuerwehrbereitschaft OH zum HLM (**) Stefan Lettow- Jugendfw.wart der Gemeindefeuerwehr Sierksdorf zum HLM (**) Rolf-Peter Lüth- stellv. Ortswehrführer der FF Klein Parin zum HLM (***) Sven Meyer- stellv. Ortswehrführer der FF Lenste zum HLM (***) Robert Muus- stellv. Ortswehrführer der FF Horsdorf zum HLM (***) Nina Orlowski- Jugendfeuerwehrwartin der FF Sereetz zum HLM (**) Sebastian Papke- stellv. Jugendfeuerwehrwart der FF Neustadt i.h. Knut Porath- stellv. Ortswehrführer der FF Arfrade zum HLM (***) Siegfried Quickert- stellv. Ortswehrführer der FF Sagau zum HLM (***) Andrea Radke- stellv. Jugendfeuerwehrwartin der FF Bad Schwartau zur OLM Nils Raese- Gruppenführer der FF Majenfelde-Quisdorf Thorsten Reichert- Gruppenführer der Erkundungsgruppe Bad Schwartau Stefan Reichmann- Jugendfeuerwehrwart der FF Damlos zum HLM (**) Jörg Renzow- stellv. Ortswehrführer der FF Curau zum Hauptlöschmeister (***) Jürgen Riepenhausen- stellv. Ortswehrführer der FF Krumbeck zum HLM (***) Thomas Scharbau- Kreisausbilder Motorsägenführung beim KFV OH Reinhard Schöning- Kreisausbilder für Atemschutz beim KFV OH zum HLM (**) Marc Steppat- stellv. Ortswehrführer der FF Kasseedorf zum HLM (***) Jörn Stoffers- stellv. Ortswehrführer der FF Warnsdorf-Häven zum HLM (***) Jessica Ströver- Gruppenführerin der FF Guttau zur OLM Alexander Wengelewski- Jugendfeuerwehrwart der FF Neustadt i.h. zum HLM (***) Dirk Westphal- stellv. Ortswehrführer der FF Sereetz zum BM Dennis Wichelmann- Kreisausbilder Atemschutz beim KFV OH Michael Ziemann- Kreisausbilder für Technische Hilfe beim KFV OH zum HLM (**)