Rede zur Fahrzeugübergabe am Sonntag den Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrter Herr Bürgermeister,
|
|
- Wolfgang Amsel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rede zur Fahrzeugübergabe am Sonntag den Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrter Herr Bürgermeister, verehrte Damen und Herren des Ausschusses für Bürgerdienste Sicherheit und Feuerschutz. Ich begrüße ferner die Kameraden der Feuerwehr Minden mit seinem kommissarischen Leiter Dirk Schlomann, dem Leiter der Abteilung Technik Lutz Kölling, den Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Wolfgang Brinkmann mit seinem Stellvertreter Horst Kuchtinow. Ich begrüße den Leiter der Werkfeuerwehr BASF PharmaChemikalien GmbH und Co. KG, Burkhard Schenke Liebe Kameraden der Nachbarlöschgruppen sowie Aktive und ehemalige der Löschgruppe, liebe Aminghauser: Heute ist ein großer Tag für die Löschgruppe Aminghausen. Im 81. Jahr ihres Bestehens wird nun zum ersten mal ein neues Löschgruppenfahrzeug in Dienst gestellt. Dass wir als Löschgruppe, dieses Ereignis erleben dürfen, hatten wir schon fast aufgegeben.
2 Die Wehrführung hatte seinerzeit bei der Indienststellung des nun auszumusternden Fahrzeugs das war 1989 von einer Übergangszeit bis zur Beschaffung eines moderneren Fahrzeugs gesprochen. Es sind 15 Jahre daraus geworden. 15 Jahren in denen wir unsere Aufgaben für die Bürger in Minden mit dem seinerzeit aus Bundesbeständen übernommenen LF16-TS mehr oder weniger gut zu erfüllen versucht haben. Durch Zufall fiel mir vor einigen Tagen ein Feuerwehrmagazin aus dem Jahr 1990 in die Hände war das Jahr, in dem aus der damaligen Hauptamtlichen Wache die Berufsfeuerwehr wurde. Es ist wirklich interessant, wenn man die damaligen Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Ereignissen vergleicht. Heft. Das nun auszumusternde Fahrzeug mit seinen 38 Dienstjahren ist deutlich älter als das Durchschnittsalter der Mitglieder der Löschgruppe. Herausragende Ereignisse die wir alle mit Ihm erlebt haben waren unter anderem: - Der Brand einer Gasstätte in der Ritterstraße - Der Brand eines Produktionsbetriebes bei der BASF (Knoll AG) - Ein Hotelbrand in der Mindener Innenstadt
3 - Und nicht zu vergessen der Elbe-Hochwassereinsatz 2002 in Tangermünde und noch viele weitere. Politik und Verwaltung hatten dann, vor etwa zwei Jahren, den Weg frei gemacht für die erforderliche Ersatzbeschaffung. Nachdem die Planungsphase abgeschlossen, die Ausschreibungen erfolgten und der Auftrag zum Bau erteilt wurde, konnte der Baubeginn erfolgen. Das Ergebnis sehen wir hier vor uns, kann sich meines Erachtens durchaus sehen lassen. Hierfür mein ausdrücklicher Dank an Rat und Verwaltung. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei dem Kameraden Lutz Kölling, als Leiter der Abteilung Technik der Feuerwehr Minden, für die kompetente Zusammenarbeit bei der Konzeption des nun vorliegenden Fahrzeugs LF 10-6 bedanken. Dieses ist ein modernes Fahrzeug, mit Möglichkeiten der kleineren technischen Hilfeleistung und einer zeitgemäßen feuerwehrtechnischen Beladung. Außerdem bietet es das neue Fahrzeug einen Luxus, den wir als Aminghauser Feuerwehrleute bisher nicht nutzen konnten : wir können jetzt während der Fahrt Funkgespräche führen.
4 Für die meisten Einsatzarten der heutigen Zeit sind wir jetzt in der Lage kompetente Hilfe zu leisten. Hilfe, die von den Freiwilligen Feuerwehren unentgeltlich geleistet wird und wie Unfälle aus der näheren Vergangenheit zeigen auch mit Verletzungen auf Seiten der Feuerwehrleute enden kann. Dieser Sachverhalt muss allen, den Bürgern, den Politikern, aber auch den eigenen Feuerwehrangehörigen jederzeit klar vor Augen sein. Mit diesem Wissen und der selbstübernommenen Verantwortung für die Sicherheit der Bürger möchte ich mich aber auch ausdrücklich bei den Mitgliedern meiner Löschgruppe bedanken Sie werden sich fragen wofür bedankt der sich bei seinen eigenen Leuten? Das ist doch völlig normal, dass es die Freiwillige Feuerwehr gibt, deren Mitglieder, für andere, ihre Gesundheit aufs Spiel setzt. Darum ist die Beantwortung dieser Frage recht einfach: Es ist eben nicht normal, in der heutigen Fun,- oder Ellenbogengesellschaft, in der in weiten Teilen auch der Egoismus herrscht, für andere da zu sein.
5 Der Dank gilt aber auch dafür, dass Ihr euch stets, auch unter manchmal widrigen Umständen, dieser Aufgabe gestellt habt. Eine Aufgabe die nicht nur aus Einsätzen sondern auch aus, Brandsicherheitswachen und der Aus,- und Weiterbildung besteht. Ich möchte nun meine Ausführungen beenden, mit dem nochmaligen Dank an alle Beteiligten, die bei der Beschaffung des neuen Fahrzeugs mitgeholfen haben. Sie alle können sicher sein, dass die Löschgruppe Aminghausen auch weiterhin für Sie da ist. Vielen Dank und G u t W e h r
Ihre Feuerwehr Ottendorf
Nr. 4 Juni 2016 Sehr geehrte Mitbürger, Kameradinnen, Kameraden und Freunde, mit unserem Festwochenende am 11. und 12. Juni möchten wir mit Ihnen ein für uns ganz besonderes Ereignis feiern: die Segnung
MehrGeschichte der Feuerwehr Ottersheim (Teil2)
Geschichte der Feuerwehr Ottersheim Schon immer bedeutete die Brandgefahr und die Brandbekämpfung für den Menschen eine besondere Herausforderung. Es ist deshalb mehr als verständlich, wenn maßgebliche
MehrPressemitteilung zur Ausschreibung HLF 20/16, bezugnehmend auf die Gemeinderatssitzung vom
Pressemitteilung zur Ausschreibung HLF 20/16, bezugnehmend auf die Gemeinderatssitzung vom 29.02.2 Löschfahrzeug bleibt in der Warteschleife Unverständnis und große Verwunderung herrschte bei den anwesenden
MehrSo funktioniert FEUERWEHR
So funktioniert FEUERWEHR www.feuerwehr-oer-erkenschwick.de BOI Michael Wolters Seite 2 : Nicht nur, wenn es brennt! und Technische Hilfeleistung und Rettungsdienst Brandschutzerziehung/- aufklärung Brandsicherheitswachen,
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)
OR 1.3 AZ: 020.051; 131.90 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markgröningen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 11.04.2017 Aufgrund von 4
MehrFeuerwehren im Saarland Jahresstatistik
Feuerwehren im Saarland Jahresstatistik 2016 Jahresstatistik 2016 der Feuerwehren im Saarland 3 Organisation und Stärke Im Saarland werden der Brandschutz und die Technische Hilfe von - der Berufsfeuerwehr
Mehr1 Geltungsbereich. (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Aufgaben der Feuerwehr
Gemeinde Münstertal/Schwarzwald Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Münstertal (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung
MehrStadt Langenau Alb-Donau-Kreis
Stadt Langenau Alb-Donau-Kreis Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Langenau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwanau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwanau (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
MehrAntwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Januar Aktuelle Situation der Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/702 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Januar 2009 Aktuelle Situation der Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven
Mehr21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen.
21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen. Stand: 20.09.2014 Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript des Vorsitzenden des LFV Bayern
MehrSatzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Sonderleistungen der Feuerwehr Stadt Beckum
STADT BECKUM 7/06 Satzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Sonderleistungen der Feuerwehr Stadt Beckum Vom 26. September 2012 Präambel Aufgrund der 7,
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
MehrFEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG
FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weissach Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung
MehrLeider hat Minister Seehofer seit seinem Amtsantritt noch keine Gelegenheit für ein Gespräch mit uns genutzt.
Rede von DFV-Präsident Hartmut Ziebs zum 13. Berliner Abend am 12.09.2018 in Berlin Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist: 12.09.2018, 19.15 Uhr Begrüßung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Feuerwehrfamilie!
Mehr- 1. Es gilt das gesprochene Wort!
- 1 Grußwort von Landrat Michael Makiolla auf der Jubiläumsveranstaltung der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) am 14. August 2015 in Kamen Es gilt das gesprochene Wort! Sehr
MehrNiedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ???
Thema Niedersächsische Akademie Rechtsgrundlagen??? Lernziel Niedersächsische Akademie Die Teilnehmer müssen die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Brandschutzes auf übergemeindlicher Ebene und
MehrEnde einer Ära: Wehrleiter nimmt Abschied
Ende einer Ära: Wehrleiter nimmt Abschied Stadtbrandinspektor Wolfgang Linkens wurde in einem großen Festakt aus seinem Amt als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz verabschiedet und zum Ehrenstadtbrandinspektor
MehrS A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER. FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS)
Stadtrecht der Stadt Eislingen/Fils Seite: 12-1 S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS) Aufgrund von
MehrDer Gmünder Weg. Konzept zur Mitgliederwerbung bei Flüchtlingen. Erster Bürgermeister Dr. Joachim Bläse Stellv. Feuerwehrkommandant Uwe Schubert
Der Gmünder Weg Konzept zur Mitgliederwerbung bei Flüchtlingen Erster Bürgermeister Dr. Joachim Bläse Stellv. Feuerwehrkommandant Uwe Schubert Stadt Schwäbisch Gmünd ca. 60 000 Einwohner Innenstadt und
MehrBeschaffung eines HLF 20 und eines LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr - Abteilung Stadt - Auftragsvergabe
Beschlussvorlage Gemeinderat am 22.11.2016 TOP öffentlich Aktenzeichen: 131.41; 022.31 1. Beratungsgegenstand Beschaffung eines HLF 20 und eines LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr - Abteilung Stadt -
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leimen Feuerwehr-Kostensatzung FwKS
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leimen Feuerwehr-Kostensatzung FwKS Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordheim. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordheim (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 28.04.2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrJahresbericht. Freiwillige Feuerwehr Allershausen. März 2016
Freiwillige Feuerwehr Allershausen Jahresbericht 2016 Verantwortlich Freiwillige Feuerwehr Allershausen Friedrich Moser Kommandant Kontakt Freiwillige Feuerwehr Allershausen Johannes-Boos-Platz 6 85391
MehrBeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Weinstadt Abteilung Schnait
BU Nr. 12 / 2014 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 30.1.2014 TOP 2. Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Weinstadt Abteilung Schnait I. Sachverhalt Der Feuerwehrbedarfsplan
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schorndorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Feuerwehr-Landesrat Max Hiegelsberger und Landesfeuerwehrkommandant Dr. Wolfgang Kronsteiner am 2. März 2015 zum Thema "Das Ausstattungs-Programm 2016 für
MehrApril 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k
April 211 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 21 der kommunalen Feuerwehren
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/3932. der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/3932 05. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und
MehrSatzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Heinsberg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20.
Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Heinsberg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20. Dezember 2010 Der Rat der Stadt Heinsberg hat auf Grund der 7 und 41 Abs. 1 Satz
MehrMärz 2014 F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k
März 214 F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 3 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 213 der Feuerwehren im Saarland Organisation
MehrInformationen über den Brand- und Katastrophenschutz 2012 des Landes Brandenburg
Informationen über den 2012 des 2012 2012 1 2012 Feuerwehren 216 Feuerwehren öffentliche Feuerwehren 5 Berufsfeuerwehren Ehrenamt 97 % 201 Freiwillige Feuerwehren mit 1.825 örtlichen Feuerwehreinheiten
MehrGrußwort des Landrats anlässlich des Tages der Gefahrenabwehr,
Grußwort des Landrats anlässlich des Tages der Gefahrenabwehr, 22.06.2013 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Polizei, heute ist Ihr Tag! Heute
MehrEröffnung Neue Feuerwache / / Wache Neue Ritterstraße. Meine Damen und Herren, liebe Gäste
Meine Damen und Herren, liebe Gäste falls noch jemand heimliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit unserer neuen Feuerwache gehegt hat, so sind diese Zweifel in der jüngsten Zeit eindrucksvoll ausgeräumt
MehrAufgaben. Kostenersatz. (1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hellenthal (Feuerwehrsatzung) vom 17.12.1992 Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat aufgrund
MehrGroße Kreisstadt Wangen im Allgäu
Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung 130.51-1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom 01.
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Obere Kyll vom 01. März 2017 Inhaltsverzeichnis: 1 - Grundsatz... 2 2 - Unentgeltliche
MehrEs gilt das gesprochene Wort!
Es gilt das gesprochene Wort! 140jähriges Stiftungsfest und 40 Jahre Damenwehr der Freiwilligen Feuerwehr Eibelstadt am 15. März 2014 in Eibelstadt Grußwort von Barbara Stamm, MdL Präsidentin des Bayerischen
MehrRede zum 125-jährigen Jubiläum der Werkfeuerwehr Infraserv Höchst. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Feuerwehrkameradinnen und kameraden,
1 Rede zum 125-jährigen Jubiläum der Werkfeuerwehr Infraserv Höchst Staatssekretärin Oda Scheibelhuber Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Feuerwehrkameradinnen
MehrBegrüßung durch den Vorsitzenden des Zentralverbandes der Ingenieure im öffentlichen Dienst in Bayern e.v. Dipl.-Ing.(FH) Clemens Schwab
Begrüßung durch den Vorsitzenden des Zentralverbandes der Ingenieure im öffentlichen Dienst in Bayern e.v. Dipl.-Ing.(FH) Clemens Schwab anlässlich des Ingenieuretages 2015 am Mittwoch, 30. September 2015
MehrSatzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Quierschied. Aufgaben der Feuerwehr
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Quierschied Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGemeinde Nattheim Kreis Heidenheim
Gemeinde Nattheim Kreis Heidenheim S A T Z U N G zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nattheim (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKs) Aufgrund von 4
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm vom 20.11.2014 Die Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm erlässt aufgrund
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen vom
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen vom 23.10.2017 (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden
MehrBeschaffung von rund Brandschutzjacken und Brandschutzhosen für die Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Sicherheit und Ordnung Gz: RSO 1411-04 GRDrs 558/2008 Stuttgart, 04.07.2008 Beschaffung von rund 2.000 Brandschutzjacken und Brandschutzhosen für die Angehörigen der
MehrBeschluss 004/16 vom 9. März 2016 (Abl. Nr. 1, Jg. 19 vom 26. März 2016)
Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie die Anerkennung, Würdigung und Ehrung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Senftenberg (Aufwandsentschädigungs- und Ehrungssatzung Freiwillige
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wurzach. - Feuerwehrkostenersatzsatzung -
STADT BAD WURZACH Landkreis Ravensburg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wurzach - Feuerwehrkostenersatzsatzung - vom 09.10.2017 Stadt Bad Wurzach Seite
MehrBRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG
BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG Getreu dem Motto Retten Löschen Bergen Schützen 2 Die Freiwilligen Feuerwehren sind auf den Gebieten des Brandschutzes,
MehrGemeinde Denkendorf. Landkreis Esslingen S A T Z U N G
Gemeinde Denkendorf Landkreis Esslingen S A T Z U N G zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Denkendorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKs) Aufgrund
MehrFeuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS
1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Krozingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 06.02.2017 Aufgrund
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Aufgaben der Feuerwehr
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Friedrichshall (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 21.02.2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für
MehrGemeinde Siegelsbach LANDKREIS HEILBRONN
Gemeinde Siegelsbach LANDKREIS HEILBRONN SATZUNG NR 1.3.2 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Siegelsbach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)
MehrJahresbericht Freiwillige Feuerwehr Göttingen Ortsfeuerwehr Grone
Jahresbericht 2016 Freiwillige Feuerwehr Göttingen Ortsfeuerwehr Grone Erstellt : 05.01.2017 Inhalt Jahresbericht 2016 Dienststunden/ Anzahl Dienste Mitgliederentwicklung Lehrgänge und Ausbildung Unfälle
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fellbach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 24.10.2017 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrKostenersatz für Sach- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lesefassung. Lesefassung S A T Z U N G
Samtgemeinde Hanstedt S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenersatz für Dienstund Sachleistung der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben 1 (1) Der Einsatz der Feuerwehr
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Erster Bürgermeister
Freie und Hansestadt Hamburg Erster Bürgermeister Empfang Hamburg engagiert sich 30. November 2011 Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Doyen des Konsularischen
MehrTanklöschfahrzeug 32/60
Tanklöschfahrzeug 32/60 Inhaltsverzeichnis Vorwort. Seite 3 Zahlen und Fakten. Seite 4 Mitglieder der Feuerwehr. Seite 4 Einsätze, Aus- und Weiterbildung, Unterstützung.. Seite 5 Ausbildungsstand Seite
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Langensendelbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
MehrZum Einstieg... L.Angler
Zum Einstieg... Truppmann Teil 2 3 Samstage feuerwehrtechnische Ausbildung 1 Samstag Theorie 2 Samstage Praxis Thema: Wiederholung Rechte und Pflichten ZSNeuOrdG Erlasse des ThIM ThBKG Thüringer Brand-
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. vom geändert am
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 15.12.2016 geändert am 27.07.2017 Die Gemeinde Bergkirchen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches
MehrGEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
GEMEINDE FINNING Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Finning erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrErste Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Lenggries
Erste Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Lenggries Die Gemeinde Lenggries erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayer.
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Bad Abbach Vom:
MARKT BAD ABBACH Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Bad Abbach Vom: 28.06.2017 Der Markt Bad Abbach erlässt aufgrund Art.
MehrTruppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Unfallversicherung
Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Unfallversicherung Lernziel Den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehrangehörige und die
MehrWeisungen grosse Rettungsgeräte Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen
Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen 01.01.2014 Alle männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) erlässt gestützt
MehrSehr geehrter Herr Hoven, sehr geehrte Frau Hoven, liebe Angehörigen der Familie Hoven, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,
Rede von Bürgermeister Werner Breuer anl. des Festaktes zur Verleihung des Ehrentellers der Stadt Würselen an Herrn Johann Hoven am Mittwoch, dem 28. Nov. 2001, 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
MehrBILANZ 2015 BEIM STIFTUNGSFEST DER FEUERWEHR AHRENSBURG: 412
BILANZ 2015 BEIM STIFTUNGSFEST DER FEUERWEHR AHRENSBURG: 412 EINSÄTZE EINE BELASTUNG FÜR DIE KAMERADEN Ahrensburg (ve). So viel Einsätze wie noch nie das ist nicht mehr feierlich. Und daher hat die Feuerwehr
MehrFeuerwehr hat ihre neue Drehleiter eingeweiht :: Freiwillige Feuerwehr :: by JNN :: Juist Net News
Freiwillige Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr: Feuerwehr hat ihre neue Drehleiter eingeweiht Beigetragen von S.Erdmann am 18. Jun 2012-09:42 Uhr Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr ist wieder komplett:
MehrSamtgemeinde Holtriem. Ortsrecht-Sammlung. Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem. Neufassung
Samtgemeinde Holtriem Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Beschließendes Organ: Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem Samtgemeinderat Zuständig in der Verwaltung: Fundstellennachweis: Bezeichnung
MehrSatzung der Gemeinde Bönningstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Satzung der Gemeinde Bönningstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Boll (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Seite F2-1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Boll (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
MehrSatzung der Stadt Merkendorf über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Vom 09.
Satzung der Stadt Merkendorf über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Vom 09. Dezember 1999 Die Stadt Merkendorf erläßt aufgrund des Art. 28 Bayerisches
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Windberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Mehr1. Nachtragssatzung von über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren
1. Nachtragssatzung von 27.03.2012 über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Stolberg (Rhld.) vom 28.08.2001 Der Rat der Stadt Stolberg
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau Die Gemeinde Jachenau erlässt aufgrund des Art. 28 BayFWG folgende Satzung 1 Aufwendungs-
MehrErich Sälker Hopsten, Anmerkungen der FDP-Fraktion zum Haushaltentwurf 2017 der Gemeinde Hopsten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, sehr geehrte Damen der Presse, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste. Ich möchte meine Anmerkungen zum
MehrSatzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung)
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Die Stadt Trostberg erlässt auf Grund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen
MehrJahresbilanz 2009 der Feuerwehr Gera
esbilanz 29 der Feuerwehr Gera Das 29 war das, in dem der 15. estag der Gründung der Feuerwehr Gera als Freiwillige Feuerwehr begangen wurde. Dazu wurden öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen für die
MehrSatzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Büren bei Einsätzen der Feuerwehr vom 09. Juli 2004
Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Büren bei Einsätzen der Feuerwehr vom 09. Juli 2004 (in der Fassung der Änderungssatzungen vom 15.10.2008, 13.07.2011 und 22.11.2011) Aufgrund
MehrS a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom
5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2317 6. Wahlperiode 22.10.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen- Gesetzes A Problem
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Verleihung kommunaler Verdienstmedaillen und Dankurkunden an Kommunalpolitiker
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1385 24. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Situation
Mehr25 Jahre Betreuungsvereine in TF
25 Jahre Betreuungsvereine in TF Festveranstaltung am 9. Mai 2017, Biotechnolgiepark Luckenwalde Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, Sie zur Auftaktveranstaltung der Aktionswoche 25 Jahre
MehrFrühlingsfest in Roisdorf: Buntes Treiben im Gewerbegebiet
Frühlingsfest in Roisdorf: Buntes Treiben im Gewerbegebiet Quelle: http://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/26231244 2017 Auch beim dritten Frühlingsfest im Roisdorfer Gewerbegebiet Bornheim Süd lohnte
MehrJAHRESBERICHT. Freiwillige Feuerwehr Überherrn Löschbezirk Altforweiler Auf der Spees 18, Altforweiler
Freiwillige Feuerwehr Überherrn Löschbezirk Altforweiler Auf der Spees 18, 66802 Altforweiler www.ffwaltforweiler.de JAHRESBERICHT 2017 Einsätze, Übungen, Ausbildung, Personal, Ausstattung und Tätigkeiten
Mehr- 1. Grußwort des Landrates zur Verabschiedung des Kreisbrandmeisters Ulrich Peukmann am 23.Februar 2018 in der Stadthalle Kamen
- 1 - Es gilt das gesprochene Wort - Grußwort des Landrates zur Verabschiedung des Kreisbrandmeisters Ulrich Peukmann am 23.Februar 2018 in der Stadthalle Kamen Sehr geehrte Herren Bürgermeister, meine
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11.
1.4/37.01 Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen vom 04.11.2014 1 Leistung der Feuerwehr... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Berechnungsgrundlage... 3 4 Gebühren und sonstige
MehrSatzung über den Kostenersatz für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
MehrTätigwerden der Feuerwehr 3 Zahlungspflicht 4 Bemessungsgrundlage
Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Königs Wusterhausen (Feuerwehrkosten- und -entgeltsatzung) Auf der Grundlage der 3 und 28
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrGrußwort von Herrn Minister Schünemann zur feierlichen Emstunnel-Fahrzeugübergabe am in Jemgum - es gilt das gesprochene Wort!
Grußwort von Herrn Minister Schünemann zur feierlichen Emstunnel-Fahrzeugübergabe am 18.03.2011 in Jemgum - es gilt das gesprochene Wort! - Bei Feuer keine Rettung im Emstunnel so lautete im Jahr 2004
Mehr- es gilt das gesprochene Wort! - Gerne bin ich heute zu Ihnen in den Landkreis Holzminden gekommen, auch wenn es für mich ein Heimspiel ist.
Ansprache von Herrn Minister Schünemann zur Siegerehrung aus Anlaß des Kreisentscheids 2012, Leistungswettbewerbe der Feuerwehren im Lande Niedersachsen, in Holzminden am 01.07.2012 gegen 15:30 Uhr - es
MehrES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Rede von Landrat Franz Einhaus zur Verabschiedung von Kreisbrandmeister Siegfried Klein am 27. Februar 2008 Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlich willkommen zu dieser Feierstunde hier in der Feuerwehrtechnischen
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 463 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Andreas Galau
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1292 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 463 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Andreas Galau der AfD-Fraktion Drucksache 6/996
MehrJAHRESBERICHT. Freiwillige Feuerwehr Überherrn Löschbezirk Altforweiler Auf der Spees 18, Altforweiler
Freiwillige Feuerwehr Überherrn Löschbezirk Altforweiler Auf der Spees 18, 6682 Altforweiler www.ffwaltforweiler.de 1 Verkehrsunfall B269 neu JAHRESBERICHT 218 Einsätze, Übungen, Ausbildung, Personal,
Mehrvom Geltungsbereich
Satzung der Stadt Radolfzell am Bodensee zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 09.05.2017 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für
Mehr