Anmeldung für den Minikindergarten Kunterbunt

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KINDERGARTEN- ORDNUNG Seite 1 von 5 Stand: Juni 2015

Transkript:

Familienzentrum Schopfheim e.v., Ernst-Friedrich-Gottschalk-Weg 3, 79650 Schopfheim, Tel. 07622/ 673804 Internet: www.familienzentrum- schopfheim.eu Email: info@familienzentrum--schopfheim.com Anmeldung für den Minikindergarten Kunterbunt Hiermit möchte ich meinen Sohn/ meine Tochter geb. am: zum (Wunschaufnahmetermin) im Minikindergarten des Familienzentrums Schopfheim e.v. anmelden. 1. Personalien Name der Eltern Strasse Wohnort Email-Adresse Telefonnr. Im Notfall (Telefon) Geschwister, Geb.Datum: Abholberechtigt Mitglied im Familienzentrum ja nein Wird von der Einrichtung ausgefüllt Eintrittsdatum: Austrittsdatum: Gruppe:

- 2 - Aufnahmevertrag des Minikindergartens Kunterbunt 1. Öffnungszeiten/Beitrag Ich melde mein Kind für den Minikindergarten des Familienzentrums Schopfheim e.v. an. Gewünschte Betreuung: 3-Tages-Gruppe (vormittags) 5 Tages-Gruppe (Ganztagesgruppe) 3-Tages-Gruppe Betreuungstage Montag, Dienstag und Donnerstag Betreuungszeit: 7:45 13:00 Uhr Preis z.zt.: 145,00 beinhaltet Verpflegung 5-Tages-Ganztagsegruppe Betreuungstage Montag - Freitag Betreuungszeit: 7:00 17:00 Uhr Preis z.zt.: 630,00 beinhaltet Verpflegung und Pflegeutensilien (Windeln, Feuchttücher, etc.) 2. Beiträge Der Minikindergarten beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des folgenden Jahres. Die Monatsbeiträge sind für 12 Monate und jeweils im Voraus bis zum 5. des Monates zu bezahlen. Der 1. Monatsbeitrag wird mit der Aufnahme (Eingewöhnung) des Kindes in den Minikindergarten fällig. Während der Ferien, bei vorübergehender Schließung (z.b. bei Krankheit, Fortbildung), bei längerem Fehlen des Kindes sowie bis zur wirksamen Kündigung in der Monatsbeitrag zu bezahlen. Bei Ausbleiben des Beitrages wird der Krippenplatz nach spätestens 2 Monaten von unserer Seite gekündigt. Bei Eintritt in den Minikindergarten müssen Sie aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied im Familienzentrum werden, bitte entsprechende Anlage ausfüllen. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 35,00 /Monat, ist aber bereits in Ihrem Kindergartenbeitrag enthalten. Dazu benötigen wir Ihre Einverständniserklärung (s. Anlage Mitgliedsbeitrag), sobald Ihr Kind in den Minikindergarten aufgenommen ist. Verlässt ihr Kind unseren Minikindergarten, werden Sie automatisch Passivmitglied mit einem Mindestjahresbeitrag von 30,00. 3. Aufnahmebedingungen I. Eingewöhnung des Kindes nach dem Berliner Modell: Vor dem Hintergrund der neuesten Bindungsforschung gewöhnen wir jedes neue Kind sehr behutsam ein. Das bedeutet, eine stabile Beziehung zu einer fremden Person (Erzieherin), kann eben nur allmählich aufgebaut werden. Dies ist am ehesten gewährleistet, wenn die Gewöhnung an die neue Umgebung, die anderen Kinder und die noch nicht vertrauten Erwachsenen langsam und unter Begleitung der Eltern vonstatten geht. Das heißt bei uns: Die ersten 2 4 Wochen begleiten Sie Ihr Kind zu abgesprochenen Zeiten in den Kindergarten, um dem Kind die nötige Sicherheit für den Neuanfang zu geben. Erste Trennungsversuche werden mit uns abgesprochen. Sie bleiben in dieser Zeit telefonisch erreichbar. In der Eingewöhnungsphase bleibt eine Erzieherin die feste Bezugsperson und Ansprechpartnerin für Ihr Kind und Sie.

- 3 - II. Ärztliches Attest Bei Aufnahme des Kindes ist der Einrichtung eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes vorzulegen. III. Ehrenamt Als Eltern des Minikindergartens sind Sie verpflichtet, 10 Stunden Ehrenamt/Halbjahr zu erbringen, z.b. in Form von Mithilfe an Markständen und Stadtfesten, aber auch bei Sonderaktionen wie Putzaktion, Umbau oder Renovierung. Die entsprechenden Termine werden frühzeitig ausgehängt. 4. Kündigung Die Eltern/Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist gilt auch, wenn das Kind vor Ende des Kindergartenjahres in den Regelkindergarten wechselt. Kündigungen auf den 31.07. sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Aus Kulanz unsererseits hat das Kind ab dem 3. Lebensjahr bei Bedarf die Möglichkeit, unsere Einrichtung weitere vier Monate zu besuchen. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende. Sollten Sie dieses Angebot benötigen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig darauf an. Bei Nichterfüllung des Vertrages (z.b. Ausbleiben des Kindergartenbeitrages, Austritt aus dem Verein, Nichterbringen der ehrenamtlichen Tätigkeiten, etc.) wird der Betreuungsvertrag mit vorheriger schriftlicher Mahnung und Fristsetzung von Seiten des Familienzentrums gekündigt. 5. Versicherung Die Kinder sind während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung bei Unfall versichert. Seitens des Trägers besteht eine Versicherung beim GUV. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Unterschrift der Einzugsermächtigung des Mitgliedsbeitrages. Der Verein Familienzentrum Schopfheim e.v. übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder usw. Für Schäden, die das Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Dieser Vertrag des Familienzentrums Schopfheim e.v. wurde den Eltern/Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Durch die nachfolgenden Unterschriften wird der Vertrag von beiden Seiten anerkannt und ab dem rechtsgültig. Mit der nachfolgenden Unterschrift verpflichte/n wir/ich uns/mich zu dem, einen Dauerauftrag für den Monatsbeitrag im Minikindergarten über 145,- / 630,- einzurichten. Zur Einrichtung des Dauerauftrages unsere Bankverbindungen: Sparkasse Schopfheim, Kontonummer: 3171881, BLZ: 68351557, IBAN: DE58 6835 1557 0003 1718 81, BIC: SOLADES1SFH (Ort, Datum) (Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten) (Unterschrift des Trägers) Diese Seite verbleibt im Familienzentrum

- 4 - ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT IM FAMILIENZENTRUM SCHOPFHEIM Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Familienzentrum Schopfheim e.v. Ich bin bereit, einen Jahresbeitrag von (Mindestbeitrag z.zt. 30,- ) zu zahlen. Name & Vorname (Kontoinhaber) Straße & Hausnummer Postleitzahl & Ort Name Kreditinstitut (Bank) Kontonummer Die Mitgliedschaft ist zum Jahresende kündbar. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Gläubiger-ID DE82ZZZ00000256028 Mandatsreferenz: -SEPA-Lastschriftmandat- Ich ermächtige das Familienzentrum Schopfheim e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Familienzentrum Schopfheim e.v. von meinem Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen. Konto-Nr.: IBAN: D E / / / / / BIC / _ Zurücksenden an oder abgeben bei Familienzentrum Schopfheim Ernst-Friedrich-Gottschalk-Weg 3 79650 Schopfheim Unterschrift Kontoinhaber

- 5 - Anlage 1 Einverständniserklärung Hiermit gebe/n ich/wir unser Einverständnis, dass mein/unser Kind O im Notfall medizinisch erstversorgt werden darf. (Pflaster, Desinfektion etc.) O an Unternehmungen, die im Rahmen des Minikindergartens (Spielplatzbesuch, kleine Spaziergänge u.ä.) stattfinden, teilnehmen darf. O Fotos gemacht und diese auch veröffentlicht werden können (z.b. Artikel in der Zeitung) () ja () nein Datum Unterschrift d. Eltern/ Erziehungsberechtigten