Curriculum für das Bakkalaureatsstudium Technische Physik

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Transkript:

Curriculum für das Bakkalaureatsstudium Technische Physik (Version 2005/2006) gemäß dem Beschluss der Curriculakommission am 25. 05. 2005 Der Senat der Technischen Universität Graz erlässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002, BGBl. Nr. 120/2002) i.d.g.f. das vorliegende Curriculum für das Bakkalaureatsstudium Technische Physik. Definition 1 Das Bakkalaureatsstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 Anrechnungspunkten ( 54 Abs. 3 UG 2002) umfasst sechs Semester. Es ist in zwei Studienabschnitte unterteilt. Dabei entfallen auf den ersten in das Studium einführenden Abschnitt zwei Semester. Der zweite Abschnitt über vier Semester vermittelt die physikalisch-technischen und mathematischen Grundlagen eines ingenieurwissenschaftlich orientierten Studiums der Physik. Gliederung in Fachgebiete 2 Das Bakkalaureatsstudium ist gemäß der in der Tabelle 1 angeführten Fachgebiete bezüglich des Arbeitsaufwandes, gemessen in Anrechnungspunkten, folgendermaßen gegliedert: Tabelle 1: Arbeitsaufwand in den Fachgebieten Fachgebiete Anrechnungspunkte 1. Studienabschnitt Anrechnungspunkte 2. Studienabschnitt Einführung 1 - Physik 26 83 Chemie 4 - Mathematik 16 37 EDV 4 - Elektronik - 7 Betriebssoziologie - 2 Arten der Lehrveranstaltungen 3 Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind folgende Lehrveranstaltungsarten definiert: 1. In Vorlesungen (VO) trägt die Lehrveranstaltungsleiterin oder der Lehrveranstaltungsleiter die Inhalte des Faches und dessen Methoden vor. 2. In Experimentalvorlesungen (EV) werden physikalische Grundprinzipien und Methoden vorgetragen, wobei durch begleitende Experimente die Inhalte des Faches in besonders einprägsamer Weise vermittelt werden. Seite 1

3. In Übungen (UE) werden Fähigkeiten der Studierenden zur Anwendung des Faches auf konkrete Problemstellungen entwickelt. 4. In Laborübungen (LU) werden praktische physikalische Arbeiten mit technischen Geräten durchgeführt. 5. In Projektpraktika (PR) werden Bakkalaureatsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt. 6. Proseminare (SE) dienen dem Vortrag und der Diskussion wissenschaftlicher Arbeiten, wobei die Teilnehmer eine schriftliche Vorlage (Bakkalaureatsarbeit) liefern und eine mündliche Präsentation durchführen. 4 Es wird empfohlen pro Semester eine Lehrveranstaltung in englischer Sprache abzuhalten. Erster Studienabschnitt Inhalt 5 Der erste Studienabschnitt umfasst die in Tabelle 2 angeführten Lehrveranstaltungen der in Fettdruck hervorgehobenen Pflichtfächer (51 Anrechnungspunkte). Studieneingangsphase 6 Die Studieneingangsphase ( 66 Abs. 1 UG 2002) besteht aus den Pflichtfächern 1. Einführung in das Studium der Technischen Physik ( 66 Abs. 2 UG 2002), 2. Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme), 3. Analysis 1 (Differentialrechnung), 4. Applikationssoftware und Programmierung, die das Studium besonders kennzeichnen. Zulassung zum Grundpraktikum 1 7 Voraussetzung für die Zulassung zum Grundpraktikum 1 (Mechanik, Wärme, ist das Erreichen von mindestens 30 % der maximalen Punkteanzahl beim schriftlichen Teil der Lehrveranstaltungsprüfung über Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme). Abschluss 8 Der erfolgreiche Abschluss des 1. Studienabschnittes wird bescheinigt, wenn alle Lehrveranstaltungsprüfungen gemäß 5 positiv absolviert wurden. Zweiter Studienabschnitt Voraussetzungen für die Fortsetzung des Studiums nach dem ersten Studienabschnitt 9 Die Prüfungen über Lehrveranstaltungen ab dem 4. Semester können erst nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Studienabschnitts abgelegt werden. 10 Den Studierenden ist nach dem Abschluss des ersten Studienabschnittes die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch mit Lehrenden über die optimale Gestaltung der Fortsetzung des Studiums anzubieten. 11 Der zweite Studienabschnitt umfasst: Inhalt 1. die in Tabelle 3 angeführten Lehrveranstaltungen der in Fettdruck hervorgehobenen Pflichtfächer (123 Anrechnungspunkte), 2. ein aus Tabelle 4 gewähltes Proseminar inklusive der Niederschrift des präsentierten Themas in Form einer Bakkalaureatsarbeit (3 Anrechnungspunkte), und Seite 2

3. ein aus Tabelle 5 gewähltes Projektpraktikum in dem eine Bakkalaureatsarbeit zu verfassen ist (3 Anrechnungspunkte). Die Arbeit orientiert sich thematisch an einer in Tabelle 2 oder 3 mit einem *) gekennzeichneten Lehrveranstaltung. Die Bakkalaureatsarbeit ist entweder in dieser Lehrveranstaltung oder im Projektpraktikum zu präsentieren. Zulassung zum Grundpraktikum 2 12 Voraussetzung für die Zulassung zum Grundpraktikum 2 (Elektrizität) ist das Erreichen von mindestens 30 % der maximalen Punkteanzahl beim schriftlichen Teil der Lehrveranstaltungsprüfung über Experimentalphysik 2 (Elektrizität, (4 EV). Abschluss des Bakkalaureatsstudiums 13 Mit der positiven Absolvierung aller in 5 und 11 angeführten Lehrveranstaltungen wird das Bakkalaureatsstudium abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Bakkalaureatsstudiums wird durch ein Zeugnis bescheinigt, das 1. eine Gesamtbeurteilung enthält und in dem auch 2. alle Pflichtfächer des ersten und zweiten Studienabschnitts und deren Beurteilungen sowie 3. die Wahlfächer des zweiten Studienabschnittes und deren Beurteilungen anzuführen sind. 14 Mit dem Abschluss des Bakkalaureatsstudiums wird den Absolventinnen und Absolventen der akademische Grad Bakkalaurea der technischen Wissenschaften bzw. Bakkalaureus der technischen Wissenschaften, abgekürzt jeweils Bakk. techn. verliehen. Prüfungsordnung 15 (1) Über Lehrveranstaltungen vom Vorlesungstyp (VO, EV) hat die Prüfung über den gesamten Inhalt der Lehrveranstaltung zu erfolgen. (2) Über Lehrveranstaltungen, die in Form von Übungen (UE), Laborübungen (LU), Projektpraktika (PR) und Seminaren (SE) abgehalten werden, erfolgt die Beurteilung laufend auf Grund von Beiträgen, die von den Studierenden geleistet werden und/oder durch begleitende Tests. (3) Der positive Erfolg von Lehrveranstaltungsprüfungen ist mit sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3) oder genügend (4) und der negative Erfolg ist mit nicht genügend (5) zu beurteilen. (4) Ausgenommen von dieser Regelung sind die Lehrveranstaltungen Einführung in das Studium der Technischen Physik, die Proseminare in Tabelle 4 und die Projektpraktika in Tabelle 5. Hier hat die positive Beurteilung mit Erfolg teilgenommen und die negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen zu lauten. (5) Besteht ein Fach aus mehreren Lehrveranstaltungen, so ist die Note für das Fach aus den Lehrveranstaltungsnoten, mit den entsprechenden Stunden gewichtet, zu ermitteln, wobei ab X,5 aufzurunden ist (X steht für die Noten 1 bis 3). (6) Für das Bakkalaureatsstudium ist abschließend eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat bestanden zu lauten, wenn jedes Pflichtfach des ersten und zweiten Studienabschnittes positiv beurteilt wurde. Die Gesamtbeurteilung hat mit Auszeichnung bestanden zu lauten, wenn in keinem Pflichtfach eine schlechtere Beurteilung als gut und in mindestens der Hälfte der Pflichtfächer die Beurteilung sehr gut erteilt wurde. Das Pflichtfach Einführung in das Studium der Technischen Physik wird in die Gesamtbeurteilung nicht miteinbezogen. Anrechnungspunkte 16 Im Sinne des europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System) sind den einzelnen Lehrveranstaltungen (Tabelle 1 und 2) Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Lehrveranstaltungen verbundenen Arbeitspensums bestimmt, wobei das Arbeitspen- Seite 3

sum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden ( 51 Abs. 2 Z 26 UG 2002). Inkrafttreten 17 Der Studienplan, gemäß UG 2002 (BGBl. Nr.120/2002) i.d.g.f., trat mit 1. Oktober 2004 in Kraft und seine Version 2005/2006 am 1. Oktober 2005. Übergangsbestimmungen 18 (1) Ordentliche Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2004 begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan in der am 25. 6. 2003 im Mitteilungsblatt der TU Graz veröffentlichten Fassung fortzusetzen. Sie sind berechtigt, den ersten Studienabschnitt bis spätestens Ende Sommersemester 2005, den zweiten Studienabschnitt bis spätestens Ende Wintersemester 2007/2008 und den dritten Studienabschnitt bis spätestens Ende Sommersemester 2010 abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem Bakkalaureatsstudium unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem Bakkalaureatsstudium zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an die Zentrale Verwaltung zu richten. (2) Für Studierende, die ihr nach dem Studienplan in der Fassung vom 25. 6. 2003 fortsetzen, werden Prüfungen über Lehrveranstaltungen, die im Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium angeboten werden, als Prüfungen über Lehrveranstaltungen des s anerkannt, sofern sie als gleichwertig anzusehen sind. (3) Für Studierende, die sich dem Bakkalaureatsstudium gemäß UG 2002, (BGBl. Nr. 120/2002) i.d.g.f. unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des s, sofern diese den Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Bakkalaureatsstudiums gleichwertig sind, anerkannt. (4) Die Anerkennung dieser Prüfungen obliegt gem. 78 Abs. 1 UG 2002 dem für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ. Tabelle 2: Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern (fett gedruckt): 51 Anrechnungspunkte (39 ) im ersten Studienabschnitt 1. Semester: Einführung in das Studium der Technischen Physik Einführung in das Studium der Technischen Physik 1 VO 1 Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme) Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme) *) 4 EV 6 Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme) 3 Chemie für Studierende der Physik Chemie für Studierende der Physik 3 VO 4 Lineare Algebra Lineare Algebra 3 VO 5 Lineare Algebra 2 Analysis 1 (Differenzialrechnung, gewöhnliche Differenzialgleichungen) Analysis 1 (Differenzialrechnung, gewöhnliche Differenzialgleichungen) 4 VO 6 Analysis 1 (Differenzialrechnung, gewöhnliche Differenzialgleichungen) 3 Seite 4

2. Semester: Experimentalphysik 2 (Elektrizität, Experimentalphysik 2 (Elektrizität, *) 4 EV 6 Experimentalphysik 2 (Elektrizität, 3 Physik moderner Technik *) Physik moderner Technik 2 Grundpraktikum 1 (Mechanik, Wärme, Grundpraktikum 1 (Mechanik, Wärme, 6 LU 6 Applikationssoftware und Programmierung Applikationssoftware und Programmierung 2 Applikationssoftware und Programmierung 2 Tabelle 3: Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern (fett gedruckt): 123 Anrechnungspunkte (71 ) im zweiten Studienabschnitt 2. Semester: Analysis 2 (Integralrechnung, Reihenentwicklungen, komplexe Funktionen) Analysis 2 (Integralrechnung, Reihenentwicklungen, komplexe Funktionen) Analysis 2 (Integralrechnung, Reihenentwicklungen, komplexe Funktionen) 4 VO 6 3 3. Semester: Experimentalphysik 3 (Atom- und Kernphysik) Experimentalphysik 3 (Atom- und Kernphysik) *) 4 EV 6 Grundpraktikum 2 (Elektrizität, Grundpraktikum 2 (Elektrizität, 4 LU 6 Analytische Mechanik (Mechanik, Fluidmechanik) Analytische Mechanik (Mechanik, Fluidmechanik) *) 3 VO 6 Analytische Mechanik (Mechanik, Fluidmechanik) 4 Analysis 3 (Integraltransformationen, Hilberträume, partielle Differenzialgleichungen) Analysis 3 (Integraltransformationen, Hilberträume, partielle Differenzialgleichungen) Analysis 3 (Integraltransformationen, Hilberträume, partielle Differenzialgleichungen) 3 VO 5 3 4. Semester: Quantenmechanik (Formalismus, Potenzialprobleme, Störungstheorie) Quantenmechanik (Formalismus, Potenzialprobleme, Störungstheorie) *) 5 Quantenmechanik (Formalismus, Potenzialprobleme, Störungstheorie) 5 Elektronik und computerunterstützte Messtechnik Elektronik und computerunterstützte Messtechnik 3 VO 5 Elektronik und computerunterstützte Messtechnik 2 LU 2 Analysis 4 (Funktionentheorie und spezielle Funktionen) Analysis 4 (Funktionentheorie und spezielle Funktionen) 4 Analysis 4 (Funktionentheorie und spezielle Funktionen) 3 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik und Datenanalyse Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik und Datenanalyse *) 4 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik und Datenanalyse 1 UE 2 Seite 5

5. Semester: Physik experimenteller Praxis Physik experimenteller Praxis *) 3 VO 4 Festkörperphysik - Grundlagen Festkörperphysik - Grundlagen *) 3 VO 6 Thermodynamik und Statistische Physik Thermodynamik und Statistische Physik *) 4 VO 8 Thermodynamik und Statistische Physik 1 UE 2 Technische Grundpraxis in der Physik Technische Grundpraxis in der Physik 1 LU 1 Numerische Methoden in der Physik Numerische Methoden in der Physik *) 3 Numerische Methoden in der Physik 4 Betriebssoziologie Betriebsoziologie 2 6. Semester: Elektromagnetische Felder (Statik, elementare Dynamik) Elektromagnetische Felder (Statik, elementare Dynamik) *) 4 Elektromagnetische Felder (Statik, elementare Dynamik) 1 UE 2 Physikalische Grundlagen der Materialkunde Physikalische Grundlagen der Materialkunde *) 3 VO 6 Strahlenphysik (Physikalische Grundlagen, Wirkung, Schutz) Strahlenphysik (Physikalische Grundlagen, Wirkung, Schutz) *) 4 Praktikum für Fortgeschrittene Praktikum für Fortgeschrittene 5 LU 8 An Wahlfächern sind zu absolvieren: ein Proseminar (2 SE) inklusive einer Bakkalaureatsarbeit aus Tabelle 4 (3 Anrechnungspunkte) und ein Projektpraktikum (2 PR) aus Tabelle 5 (3 Anrechnungspunkte). Die Absolvierung dieser Wahlfächer ist bereits ab dem vierten Semester möglich. Proseminar Experimentalphysik 2 SE 3 Proseminar Festkörperphysik 2 SE 3 Proseminar Materialphysik 2 SE 3 Proseminar Theoretische Physik Computational Physics 2 SE 3 Tabelle 4: Wahlfächer Proseminare (das Proseminar Materialphysik und das Proseminar Theoretische Physik Computational Physics werden jeweils im Wintersemester angeboten und das Proseminar Experimentalphysik und das Proseminar Festkörperphysik im Sommersemester). Tabelle 5: Wahlfächer Projektpraktika (das Projektpraktikum Experimentalphysik und das Projektpraktikum Festkörperphysik werden jeweils im Wintersemester angeboten und das Projektpraktikum Materialphysik und das Projektpraktikum Theoretische Physik Computational Physics im Sommersemester). Projektpraktikum Experimentalphysik 2 PR 3 Projektpraktikum Festkörperphysik 2 PR 3 Projektpraktikum Materialphysik 2 PR 3 Projektpraktikum Theoretische Physik - Computational Physics 2 PR 3 Seite 6

Anerkennung von Prüfungen für das BAKKALAUREATSSTUDIUM TECHNISCHE PHYSIK gemäß dem Beschluss der Curriculakommission am 25. 05. 2005 Prüfungen über folgende Lehrveranstaltungen des Technische Physik (Version 2003/04) werden als Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Bakkalaureatsstudiums Technische Physik gemäß folgender Liste anerkannt. Mathematik: Bakkalaureatsstudium 501.161 Analysis 1 (Differenzialrechnung, gewöhnliche Differenzialgleichungen) 501.162 Analysis 1 (Differenzialrechnung, gewöhnliche Differenzialgleichungen) 501.163 Analysis 2 (Integralrechnung, Reihenentwicklung, komplexe Funktionen) 501.164 Analysis 2 (Integralrechnung, Reihenentwicklung, komplexe Funktionen) 501.086 Analysis 3 (Integraltransformationen, Hilberträume, partielle Differenzialgleichungen) 501.087 Analysis 3 (Integraltransformationen, Hilberträume, partielle Differenzialgleichungen) 501.088 Analysis 4 (Funktionentheorie und spezielle Funktionen) 501.089 Analysis 4 (Funktionentheorie und spezielle Funktionen) 4 VO 501.021 Differential- und Integralrechnung einer reellen Variablen 501.022 Differential- und Integralrechnung einer reellen Variablen 4 VO 501.023 501.024 515.522 3 VO 515.523 501.040 501.041 501.377 501.378 501.379 501.380 Differential- und Integralrechnung mehrerer reeller Variablen Differential- und Integralrechnung mehrerer reeller Variablen Vektor- und Tensoranalysis Vektor- und Tensoranalysis Funktionentheorie Funktionentheorie Gewöhnliche Differentialgleichungen Gewöhnliche Differentialgleichungen Partielle Differentialgleichungen Partielle Differentialgleichungen 4 VO 4 VO 1 VO 1 UE 1 UE 1 UE 501.030 Spezielle Funktionen 515.497 Mathematische Methoden der Theoretischen Physik Materialphysik: Bakkalaureatsstudium 517.201 Physik moderner Technik 513.020 Statik und Festigkeitslehre 517.202 Elektronik und computerunterstützte 3 VO 517.150 Elektronik Messtechnik 517.154 Messtechnik 1 VO 517.205 Elektronik und computerunterstützte Messtechnik 2 LU 517.151 Elektronik 2 LU 517.212 Strahlenphysik (Physikalische Grundlagen, Wirkung, Schutz) 517.060 Strahlenphysik Seite 7

Experimentalphysik: Bakkalaureatsstudium 511.102 Experimentalphysik 1 (Mechanik, 4 EV 511.002 Experimentalphysik 1 (Mechanik, 5 EV Wärme) 511.104 Experimentalphysik 2 (Elektrizität, 4 EV 511.004 Experimentalphysik 2 (Wärmelehre, 5 EV Elektrizitätslehre) 511.060 Experimentalphysik 1 (Mechanik, 511.060 Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme) 511.062 Experimentalphysik 2 (Elektrizität, 511.062 Experimentalphysik 2 (Wärmelehre, Elektrizitätslehre) 511.019 Grundpraktikum 1 (Mechanik, 6 LU 511.019 Grundpraktikum 1 6 LU Wärme, (Mechanik, Optik, Wärme) 511.020 Grundpraktikum 2 (Elektrizität, 4 LU Grundpraktikum 2 4 LU 511.020 (Elektrizitätslehre) 511.007 Experimentalphysik 3 (Atom- und 4 EV 511.007 Experimentalphysik 3 (Atom-, 4 EV Kernphysik) Molekül- und Kernphysik) 511.121 513.122 Praktikum für Fortgeschrittene 5 LU 511.021 Praktikum für Fortgeschrittene 6 LU Festkörperphysik: Bakkalaureatsstudium 513.009 Physik experimenteller Praxis 3 VO 513.050 Angewandte Physik 3 VO Theoretische Physik: Bakkalaureatsstudium 515.494 Lineare Algebra 3 VO 515.495 Lineare Algebra 515.496 Lineare Algebra 515.496 Lineare Algebra 515.271 Vektor- und Tensoralgebra 1 VO 515.463 Analytische Mechanik (Mechanik, Fluidmechanik) 515.467 Analytische Mechanik (Mechanik, Fluidmechanik) 515.515 Thermodynamik und Statistische Physik 515.516 Thermodynamik und Statistische Physik 515.556 Elektromagnetische Felder Statik, elementare Dynamik) 515.557 Elektromagnetische Felder (Statik, elementare Dynamik) 515.811 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik und Datenanalyse 515.812 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik und Datenanalyse 515.601 Quantenmechanik (Formalismus, Potentialprobleme, Störungstheorie) 515.602 Quantenmechanik (Formalismus, Potentialprobleme, Störungstheorie) 3 VO 515.400 Analytische Mechanik 3 VO 515.401 Analytische Mechanik 4 VO 517.077 515.430 Technische Thermodynamik Statistische Physik 1 UE 517.078 Technische Thermodynamik 1 UE 515.524 Elektrodynamik 4 VO 1 UE 515.525 Elektrodynamik 1 UE 515.818 Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik 515.800 Quantenmechanik 4 VO 515.081 Quantenmechanik Seite 8

Anerkennung von Prüfungen für das DIPLOMSTUDIUM TECHNISCHE PHYSIK gemäß dem Beschluss der Curriculakommission am 25. 05. 2005 Prüfungen über folgende Lehrveranstaltungen des Bakkalaureats- und Magisterstudiums Technische Physik werden als Prüfungen über Lehrveranstaltungen des s Technische Physik (Version 2003/04) gemäß folgender Liste anerkannt. Experimentalphysik: Bakkalaureats- oder Magisterstudium 511.102 Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme) 511.104 Experimentalphysik 2 (Elektrizität, 511.060 Experimentalphysik 1 (Mechanik, Wärme) 511.062 Experimentalphysik 2 (Elektrizität, 511.019 Grundpraktikum 1 (Mechanik, Wärme, 511.007 Experimentalphysik 3 (Atom- und Kernphysik) 511.020 Grundpraktikum 2 (Elektrizität, 511.121 513.122 4 EV 511.002 Experimentalphysik 1 (Mechanik, 4 EV 511.004 Experimentalphysik 2 (Wärmelehre, Elektrizitätslehre) 511.060 Experimentalphysik 1 (Mechanik, 511.062 Experimentalphysik 2 (Wärmelehre, Elektrizitätslehre) 6 LU 511.019 Grundpraktikum 1 (Mechanik, Optik, Wärme) 4 EV 511.007 Experimentalphysik 3 (Atom-, Molekül- und Kernphysik) 4 LU 511.020 Grundpraktikum 2 (Elektrizitätslehre) Praktikum für Fortgeschrittene 5 LU 511.021 Praktikum für Fortgeschrittene 511.008 Experimentalphysik 4 (Molekülphysik, Spektroskopische Methoden, Quantenmesstechnik) 2 EV 511.008 Experimentalphysik 4 (Hochauflösende spektroskopische Methoden, Plasmaphysik, Quantenmesstechnik) 5 EV 5 EV 6 LU 4 EV 4 LU 6 LU 2 EV Bakkalaureats- oder Magisterstudium Festkörperphysik: 513.009 Physik experimenteller Praxis 3 VO 513.050 Angewandte Physik 3 VO 511.119 513.119 Experimentelles Praktikum 6 LU 513.012 Angewandte Physik Praktikum 5 LU Seite 9

Bakkalaureats- oder Magisterstudium 515.811 Wahrscheinlichkeitstheorie, 515.272 515.468 515.505 Statistik und Datenanalyse Eine Lehrveranstaltung nach freier Wahl aus den Wahlpflichtfächern: Theoretische Physik Computational Physics Theoretische Physik: 515.818 Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik 515.512 Fluidmechanik 515.494 Lineare Algebra 3 VO 515.495 Lineare Algebra 515.496 Lineare Algebra 515.496 Lineare Algebra 515.271 Vektor- und Tensoralgebra 1 VO 515.463 Analytische Mechanik (Mechanik, Fluidmechanik) 515.467 Analytische Mechanik (Mechanik, Fluidmechanik) 515.601 Quantenmechanik (Formalismus, Potentialprobleme, Störungstheorie) 515.816 Fortgeschrittene Quantenmechanik (Identische Teilchen, Streutheorie, Elektromagnetische Wechselwirkung) 515.602 Quantenmechanik (Formalismus, Potentialprobleme, Störungstheorie) 515.817 Fortgeschrittene Quantenmechanik (Identische Teilchen, Streutheorie, Elektromagnetische Wechselwirkung) 3 VO 515.400 Analytische Mechanik 3 VO 515.401 Analytische Mechanik 515.800 Quantenmechanik 4 VO 1 UE 515.081 Quantenmechanik 515.515 Thermodynamik und Statistische Physik 4 VO 517.077 515.430 Technische Thermodynamik Statistische Physik 515.516 Thermodynamik und Statistische 1 UE Physik 517.078 Technische Thermodynamik 1 UE 515.556 Elektromagnetische Felder (Statik, elementare Dynamik) 515.524 Elektrodynamik 4 VO 515.570 Elektrodynamik 515.557 Elektromagnetische Felder 1 UE (Statik, elementare Dynamik) 515.525 Elektrodynamik 515.571 Elektrodynamik 1 UE Bakkalaureats- oder Magisterstudium Materialphysik: 517.201 Physik moderner Technik 513.020 Statik und Festigkeitslehre 517.202 Elektronik und computerunterstützte Messtechnik 3 VO 517.150 517.154 Elektronik Messtechnik 1 VO 517.205 Elektronik und computerunterstützte Messtechnik 2 LU 517.151 Elektronik 2 LU 517.212 Strahlenphysik (Physikalische Grundlagen, Wirkung, Schutz) 517.060 Strahlenphysik Alle Prüfungen über Wahlpflichtfächer (Curriculum für das Magisterstudium Tabelle 3) und Wahlfächer aus den Wahlfachkatalogen A bis E des Magisterstudiums (Curriculum für das Magisterstudium) werden als Prüfungen über gebundene Wahlfächer des s (Studienplan Version 2003/04) anerkannt. Seite 10