Kassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9

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Transkript:

Unternehmen: Kassenkonto: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 63512 Hainburg 2015 (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets angeben) Veranlagungszeitraum: (bitte ankreuzen) 1. Kalendervierteljahr 2. Kalendervierteljahr 3. Kalendervierteljahr 4. Kalendervierteljahr (berichtigte Erklärung) Hinweise für den Steuerpflichtigen: 1. Die Übersendung dieses Vordrucks gilt als Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nach 4 Abs. 1 Nr. 4 a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) i. V. m. 149 ff. Abgabenordnung (AO). Die Steueranmeldung ist grundsätzlich bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg, - Steueramt -, Krotzenburger Straße 9, 63512 Hainburg, einzureichen und die darin selbst errechnete Steuer an die Gemeindekasse zu entrichten. 2. Bei Nichtabgabe der Erklärung können die Besteuerungsgrundlagen nach 4 Abs. 1 Nr. 4 b KAG i. V. m. 162 AO geschätzt und ein Verspätungszuschlag nach 4 Abs. 1 Nr. 4 a KAG i. V. m. 152 AO von bis zu 10 % der Steuer festgesetzt werden. Auch bei verspäteter Abgabe der Erklärung besteht die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge ( 4 Abs. 1 Nr. 5 b KAG i. V. m. 240 AO). 3. Die Steuer bemisst sich nach der Bruttokasse. Die Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld. Im Einzelnen wird auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Hainburg verwiesen. 4. Für die Besteuerung nach der Bruttokasse sind für jedes Gerät Zählwerkausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum (je angefangenem Monat) beizufügen. Diese Ausdrucke müssen mindestens Angaben über Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdrucks, die Spieleinsätze, die Gewinne und den Kasseninhalt enthalten. Spielgerätesteuer-Erklärung In dem o. a. Kalendervierteljahr wurden von mir/uns im Gebiet der Gemeinde Hainburg die in der Anlage aufgeführten Spielgeräte aufgestellt. Ich versichere, die Angaben in dieser Steuererklärung vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Danach ergibt sich ein steuerbetrag von Ort, Datum Unterschrift

Rechtsgrundlage: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Hainburg (Spielgerätesteuersatzung) vom 15.12.2014. Rechtsbehelfsbelehrung: Die unbeanstandete Entgegennahme dieser Steuererklärung durch die Gemeinde Hainburg gilt als formloser Steuerbescheid (Steuerfestsetzung). Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Widerspruch eingelegt werden ( 70 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Steuererklärung bei der Gemeinde eingegangen ist. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Steuerbetrages nicht aufgehalten. Benachrichtigung über gespeicherte Daten ( 18 Hessisches Datenschutzgesetz HDSG ): Für die Erhebung der Steuer werden folgende Daten in automatisierten Dateien gespeichert: Name und Anschrift des Steuerpflichtigen, ggf. auch des Zustellungsbevollmächtigten, des Zahlungsbeauftragten und des Beauftragten für das Lastschriftverfahren sowie erforderliche Daten zur kassenmäßigen Abwicklung, Berechnungsgrundlagen wie Bruttokasse der Geräte, Zahl der Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Rechtgrundlagen sind: Hessische Gemeindeordnung (HGO), Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben (KAG), Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG), Satzung über die Erhebung der Spielgerätesteuer sowie die Änderung der Spielgerätesteuersatzung. Die Daten werden zwei Jahre nach Einstellung des Falles gelöscht. Konten der Gemeindekasse Sparkasse Langen-Seligenstadt Vereinigte Volksbank Maingau eg Volksbank Seligenstadt eg IBAN DE12 5056 2124 0007 0162 07 DE49 5056 1315 0003 3001 10 DE69 5069 2100 0001 0131 06 BIC HELADEF1SLS GENODE51OBH GENODE51SEL

Anlage zur Spielgerätesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2015. In diesem Kalendervierteljahr waren im Gebiet der Gemeinde Hainburg nachstehende aufgeführte Spielgeräte aufgestellt. Die Bruttokasse beträgt gemäß den beigefügten Ausdrucken der elektronischen Zählwerke: für: Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Gerät 1. Monat des Quartals 2. Monat des Quartals 3. Monat des Quartals 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Anmerkung: Soweit erforderlich, bitte weitere Anlageblätter beifügen! 1

für:. Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Seite 2 Apparat 1. Monat des Quartals 2. Monat des Quartals 3. Monat des Quartals 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anmerkung: Soweit erforderlich, bitte weitere Anlageblätter beifügen! 2 Endsumme 1 + 2 =

A. Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Seite 3 Apparat 1. Monat des Quartals 2. Monat des Quartals 3. Monat des Quartals 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Anmerkung: Soweit erforderlich, bitte weitere Anlageblätter beifügen! 3 Endsumme 1 + 2 + 3 = #WERT!

Anlage zur Spielgerätesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2015. In diesem Kalendervierteljahr waren im Gebiet der Gemeinde Hainburg nachstehende aufgeführte Spielgeräte aufgestellt. Die Bruttokasse beträgt gemäß den beigefügten Ausdrucken der elektronischen Zählwerke: für: Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Gerät 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1. Monat des Quartals 2. Monat des Quartals 3. Monat des Quartals Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Festbetrag: 50,00 Anmerkung: Soweit erforderlich, bitte weitere Anlageblätter beifügen!

Anlage zur Spielgerätesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2015. In diesem Kalendervierteljahr waren im Gebiet der Gemeinde Hainburg nachstehende aufgeführte Spielgeräte aufgestellt. Die Bruttokasse beträgt gemäß den beigefügten Ausdrucken der elektronischen Zählwerke: für: Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten Aufstellungsort Gerät 1. Monat des Quartals 2. Monat des Quartals 3. Monat des Quartals 1 - - - - 2 - - - - 3 - - - - 4 - - - - 5 - - - - 6 - - - - 7 - - - - - - - - Anmerkung: Soweit erforderlich, bitte weitere Anlageblätter beifügen! -

Anlage zur Spielgerätesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2015. In diesem Kalendervierteljahr waren im Gebiet der Gemeinde Hainburg nachstehende aufgeführte Spielgeräte aufgestellt. Die Bruttokasse beträgt gemäß den beigefügten Ausdrucken der elektronischen Zählwerke: für: Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten Aufstellungsort Gerät 1. Monat des Quartals 2. Monat des Quartals 3. Monat des Quartals 1 8% 8% 8% Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 2 8% 8% 8% Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 3 8% 8% 8% Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 4 8% 8% 8% Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 5 8% 8% 8% Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 6 8% 8% 8% Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Anmerkung: Soweit erforderlich, bitte weitere Anlageblätter beifügen!

Anlage zur Spielgerätesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2015. In diesem Kalendervierteljahr waren im Gebiet der Gemeinde Hainburg nachstehende aufgeführte Spielgeräte aufgestellt. Die Bruttokasse beträgt gemäß den beigefügten Ausdrucken der elektronischen Zählwerke: B. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten Apparat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1. Monat des Quartals 2. Monat des Quartals 3. Monat des Quartals Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Festbetrag: 25,00 Anmerkung: Soweit erforderlich, bitte weitere Anlageblätter beifügen!