Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum"

Transkript

1 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 1.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:

2 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 1.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen

3 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 2.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:

4 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 2.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen

5 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 3.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:

6 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 3.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen

7 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 4.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:

8 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 4.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen

Innere Verwaltung Tel.: /74743 Fachbereich Steuern Fax: /74781

Innere Verwaltung Tel.: /74743 Fachbereich Steuern Fax: /74781 Name, Vorname /der Steuerpflichtigen Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Telefon Stadt Treuenbrietzen Bei Rückfragen: Der Bürgermeister Frau Unger Innere Verwaltung Tel.: 0748/7474 Fachbereich Steuern

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Name, Anschrift und Telefon des Steuerpflichtigen Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Sachbearbeiter: Daniel Bernhardt Telefon: 06172 / 731-1224 E-Mail: daniel.bernhardt@friedrichsdorf.de Magistrat

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Firma/Absender Kassenzeichen:... (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben)... Tel.: Veranlagungszeitraum: Jahr:... (bitte ankreuzen) Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf -Steueramt- Postfach

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Kostenstelle : 10.6050. Sachkonto : 5559120 Anschrift:. (Straße). Tel.:.... (PLZ) (Ort) Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) Rathausgasse 1 34576 Homberg (Efze) Veranlagungszeitraum (bitte ankreuzen)

Mehr

2017 I 2017 II 2017 III 2017 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung

2017 I 2017 II 2017 III 2017 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung Steuerpflichtiger:. Kassenkonto/Objektnummer 600 /SP00. (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr angeben!) Anschrift:... Magistrat der Stadt Bad Nauheim FB /FD. Steuern Parkstraße 6-8 6 Bad Nauheim Veranlagungszeitraum

Mehr

2018 I 2018 II 2018 III 2018 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung

2018 I 2018 II 2018 III 2018 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung Steuerpflichtiger:. Kassenkonto/Objektnummer 600 /SP00. (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr angeben!) Anschrift:... Magistrat der Stadt Bad Nauheim FB /FD. Steuern Parkstraße 6-8 6 Bad Nauheim Veranlagungszeitraum

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung - - Unternehmen:.. Konten der Gemeindekasse Fürth Sparkasse Starkenburg. IBAN DE46 5095469000 057099 Anschrift:. (Straße) Volksbank Weschnitztal IBAN DE8 509659000 5050 (PLZ) (Ort) Tel.:.. Gemeindevorstand

Mehr

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau Spielapparatesteuer- Erklärung Nidderau, den An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg 1 61130 Nidderau Kassenzeichen: Bitte bei allen Zahlungen und Schriftverkehr angeben Name

Mehr

Kassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9

Kassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 Unternehmen: Kassenkonto: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 63512 Hainburg 2015 (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets angeben)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Weiskirchen (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung Spielhalle

Spielapparatesteuer-Erklärung Spielhalle Unternehmen Kassenzeichen Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Anschrift: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Magistrat der Stadt Biedenkopf Fachbereich II - Finanzdienste Hainstr. Biedenkopf Jahr

Mehr

Spielgerätesteuer-Erklärung

Spielgerätesteuer-Erklärung Unternehmen: (Anschrift u. Telefon-Nr.) Kassenzeichen: Magistrat der Stadt Obertshausen - Steuerabteilung - Schubertstraße Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Konten der Stadtkasse Obertshausen:

Mehr

Satzung der Stadt Blieskastel

Satzung der Stadt Blieskastel Satzung der Stadt Blieskastel über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Blieskastel (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG in der Fassung

Mehr

Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz Kalendervierteljahr

Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz Kalendervierteljahr Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz 1 63500 Seligenstadt 2017 Buchungszeichen: (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Hansestadt Demmin für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten

Vergnügungssteuersatzung der Hansestadt Demmin für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten Vergnügungssteuersatzung der Hansestadt Demmin für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der

Mehr

Achtung: Diese Fassung tritt erst zum in Kraft! Steuergegenstand

Achtung: Diese Fassung tritt erst zum in Kraft! Steuergegenstand Hinweis: Bei dieser Satzung handelt es sich um eine Lesefassung der Satzung einschließlich sämtlicher Änderungssatzungen, die unverbindlich zur allgemeinen Information vorgesehen ist. Sie trifft keine

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 29.01.2013 (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.12.2015 1 Erhebung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt Saarlouis (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten. (Spielgerätesteuersatzung)

Satzung. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten. (Spielgerätesteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) in der Stadt Leverkusen vom 19. Dezember 2005 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung)

SATZUNG. über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung) SATZUNG über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Überherrn (Vergnügungssteuersatzung VgnSt.-Satzung) Aufgrund des des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Troisdorf (Vergnügungssteuersatzung) vom 24. Oktober 2016*)

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Troisdorf (Vergnügungssteuersatzung) vom 24. Oktober 2016*) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Troisdorf (Vergnügungssteuersatzung) vom 24. Oktober 2016*) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz vom 26.02.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994

Mehr

Steuergläubiger. Die Stadt Solingen erhebt nach dieser Satzung eine Vergnügungssteuer als Gemeindesteuer. 2 Steuergegenstand

Steuergläubiger. Die Stadt Solingen erhebt nach dieser Satzung eine Vergnügungssteuer als Gemeindesteuer. 2 Steuergegenstand Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen (Vergnügungssteuersatzung) vom 15. Dezember 2005 (in der Fassung der VIII. Änderungssatzung vom 28.06.2016) Auf Grund der 7 und 41 der

Mehr

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20 Meldung Nr.* / 20 * Lfd.Nr. nach der letzten Änderungsmeldung Stadt Siegen Der Bürgermeister FB 3/2.3 Stadtkasse, Steuern Postfach 10 03 52 57003 Siegen Bankverbindungen und Zahlungshinweise entnehmen

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Stadt Weinstadt Rems-Murr-Kreis Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs.

Mehr

2. ÄNDERUNGSSATZUNG VERGNÜGUNGSSTEUER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN

2. ÄNDERUNGSSATZUNG VERGNÜGUNGSSTEUER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN 2. Änderungssatzung der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Automaten) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gütersloh (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gütersloh (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gütersloh (Vergnügungssteuersatzung) vom 24.11.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung

Mehr

Nr. 10 vom

Nr. 10 vom Amtsblatt Inhaltsverzeichnis: Nr. 10 vom 31.03.2011 1./ Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung) vom 30.03.2011

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Solms Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Remscheid vom (Vergnügungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Remscheid vom (Vergnügungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Remscheid vom 29.11.2004 (Vergnügungssteuersatzung) Aufgrund 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Arnsberg (Vergnügungssteuersatzung) vom Stand:

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Arnsberg (Vergnügungssteuersatzung) vom Stand: Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Arnsberg (Vergnügungssteuersatzung) vom 14.12.2006 Stand: 12.12.2013 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wetter (Ruhr)

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wetter (Ruhr) Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in ) vom 20.12.2006 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 11.06.2015 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Für die Mitteilungen vom 04.08.2016: Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 28. Juli 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen

Mehr

Vergnügungssteuersatzung

Vergnügungssteuersatzung Vergnügungssteuersatzung Aufgrund der 10, 58 Abs. 1 Nr. 5 und 7, 111 Abs. 1 und Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung der Stadt Schwarzenbek über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Anlage 3 Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung

Mehr

Apparatesteuer-Erklärung

Apparatesteuer-Erklärung Einzusenden an: Gemeinde Kleinblittersdorf, Steueramt, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf Apparatesteuer-Erklärung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde

Mehr

Apparatesteuer-Erklärung

Apparatesteuer-Erklärung Anlage zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Nonnweiler Einzusenden an: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler Apparatesteuer-Erklärung nach 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung

Mehr

Steuererklärung zur Spielautomatensteuer für den Veranlagungszeitraum

Steuererklärung zur Spielautomatensteuer für den Veranlagungszeitraum Steuererklärung zur Spielautomatensteuer für den Veranlagungszeitraum Angaben zum Aufstellunternehmer Name, Vorname / Firma Personenkonto (falls bereits vorhanden) Straße, Hausnummer Name des Geschäftsführers

Mehr

Satzung. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer. vom geändert duch Satzung vom

Satzung. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer. vom geändert duch Satzung vom vor 9/2 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 16.12.2011 1. geändert duch Satzung vom 20.12.2013 2. geändert durch Satzung vom 05.05.2015 S a t z u n g der Stadt Bad

Mehr

Neufassung der Satzung der Stadt Brunsbüttel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom

Neufassung der Satzung der Stadt Brunsbüttel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom Neufassung der Satzung der Stadt Brunsbüttel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 25.11.2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung sowie der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern. in der Stadt Dillingen/Saar

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern. in der Stadt Dillingen/Saar Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Dillingen/Saar (Vergnügungssteuersatzung VgnSt-Satzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Vergnügungssteuersatzung

Vergnügungssteuersatzung Vergnügungssteuersatzung 1 Steuergegenstand Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Velbert veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen): 1. Tanzveranstaltungen gewerblicher

Mehr

SATZUNG. 1 Steuererhebung. Die Stadt Glauchau erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

SATZUNG. 1 Steuererhebung. Die Stadt Glauchau erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. SATZUNG der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten (Spielgerätesatzung)

Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten (Spielgerätesatzung) Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten (Spielgerätesatzung) Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Siegen - Vergnügungssteuersatzung -

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Siegen - Vergnügungssteuersatzung - Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Siegen - Vergnügungssteuersatzung - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.030 Fachbereich 3 06.05.2015 Vergnügungssteuersatzung

Mehr

Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten Vom 30.

Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten Vom 30. Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten Vom 30. November 2006 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für

Mehr

S a t z u n g. Vergnügungssteuer. der Verbandsgemeinde Vordereifel. über die Erhebung von

S a t z u n g. Vergnügungssteuer. der Verbandsgemeinde Vordereifel. über die Erhebung von S a t z u n g der Verbandsgemeinde Vordereifel über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 08.12.2011 2 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Freiberg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung der Stadt Freiberg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom Freiberger Stadtrecht II./1.2 Seite 1 - unveröffentlichte Neufassung - Satzung der Stadt Freiberg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 03.11.2000 1 Aufgrund des 4 der

Mehr

Satzung der Stadt Mölln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Satzung der Stadt Mölln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) Satzung der Stadt Mölln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 16.09.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

1 Steuergegenstand. 2. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Geräten in

1 Steuergegenstand. 2. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Geräten in Vergnügungssteuersatzung der Stadt Recklinghausen vom 17. Dezember 2002 1. Änderung durch Satzung vom 10.12.2003 (Amtsblatt Nr. 34 vom 19.12.2003) 2. Änderung durch Satzung vom 20.12.2005 (Amtsblatt Nr.

Mehr

der Stadt Germersheim über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Fassung vom 1. September 2014

der Stadt Germersheim über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Fassung vom 1. September 2014 S A T Z U N G der Stadt Germersheim über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Fassung vom 1. September 2014 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl I S. 757), der 1,2,3 und 7 des Gesetzes

Mehr

VERGNÜGUNGSSTEUERSATZUNG LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN

VERGNÜGUNGSSTEUERSATZUNG LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Automaten) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.12.2014

Mehr

1 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände, Begriffsbestimmungen

1 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände, Begriffsbestimmungen Lesefassung der Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten (Spielgerätesatzung) in der Fassung vom 28.05.2008 einschl. der 1. Änderungssatzung

Mehr

Satzung der Stadt Ortrand über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

Satzung der Stadt Ortrand über die Erhebung einer Vergnügungssteuer 1 Satzung der Stadt Ortrand über die Erhebung einer Vergnügungssteuer Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Teltow, (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Teltow, (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Teltow, (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.11.2006 Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Wandlitz (Vergnügungssteuersatzung) 1 Steuergegenstand

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Wandlitz (Vergnügungssteuersatzung) 1 Steuergegenstand Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Wandlitz (Vergnügungssteuersatzung) Aufgrund der 5 und 35 Absatz 2 Nr. 10 und 75 Absätze 1 und 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung der Gemeinde Bösel über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

Satzung der Gemeinde Bösel über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Satzung der Gemeinde Bösel über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dülmen

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dülmen Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dülmen (Vergnügungssteuersatzung) vom 21. Dezember 2005 *) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Textfassung -gültig ab

Textfassung -gültig ab Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Sprockhövel (Vergnügungssteuersatzung) vom 26.11.2010 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 31.03.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung der Stadt Sassnitz über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung)

Satzung der Stadt Sassnitz über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) Satzung der Stadt Sassnitz über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungsgrundlage

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungsgrundlage Satzung der Stadt Saalfeld/Saale über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale (Vergnügungssteuersatzung) vom 12. Jan. 2012

Mehr

1 Steuergegenstand. 3. Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,

1 Steuergegenstand. 3. Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen, Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wuppertal vom: 22.12.2005 Auf Grund der 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bielefeld vom unter Einarbeitung der 5. Nachtragssatzung vom gültig ab 01.

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bielefeld vom unter Einarbeitung der 5. Nachtragssatzung vom gültig ab 01. der Stadt Bielefeld vom 20.12.2005 unter Einarbeitung der 5. Nachtragssatzung vom 23.05.2016 gültig ab 01. Januar 2017 II-4 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Mehr

STADT ELMSHORN Sammlung des Ortsrechts

STADT ELMSHORN Sammlung des Ortsrechts 1 SATZUNG der Stadt Elmshorn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

Satzung. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 25. November 2014 - Inhaltsverzeichnis - 1 Steuererhebung 2 Steuergegenstand 3 Steuerbefreiungen 4 Steuerschuldner und Haftung 5 Beginn und Ende der

Mehr

Satzung. ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder. Sachwerte. der Stadt Bürstadt

Satzung. ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder. Sachwerte. der Stadt Bürstadt Satzung ( Ersetzungssatzung ) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte der Stadt Bürstadt 1 Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

Ortsrecht Bad Oldesloe 910.2

Ortsrecht Bad Oldesloe 910.2 Lesefassung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 14.12.2005, in Kraft getreten

Mehr

Satzung der Stadt Kehl über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung der Stadt Kehl über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung der Stadt Kehl über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 26.01.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.04.2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. 1 Steuergegenstand

Satzung. 1 Steuergegenstand Satzung der Gemeinde Hornstorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 26. Juni 2007 Auf der Grundlage des 5 der

Mehr

a) das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,

a) das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind, Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main für den Zeitraum vom 01.01.1997 bis

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Hansestadt Stralsund

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Hansestadt Stralsund Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Hansestadt Stralsund (Vergnügungssteuersatzung für Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte) Beschluss-Nr.

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Schmalkalden (Spielapparatesteuersatzung) Aufgrund der 19 Absatz (1) und 21 der Thüringer

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung

Satzung zur Änderung der Satzung Satzung zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Stromberg über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 22. März 2013 Der Verbandsgemeinderat hat am 28. Februar 2013 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom Gemeinde Engstingen Landkreis Reutlingen Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 14.09.2011 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wernigerode (Lesefassung in der Form der 2. Änderungssatzung)

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wernigerode (Lesefassung in der Form der 2. Änderungssatzung) 1 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wernigerode (Lesefassung in der Form der 2. Änderungssatzung) Auf Grund der 6 Abs. 1 Satz 1 und 44 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtsammlung - Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer. vom In Kraft seit:

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtsammlung - Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer. vom In Kraft seit: 2.7 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtsammlung - Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 21.12.2010 In Kraft seit: 01.01.2011 AZ: 2252 Stadt Bietigheim-Bissingen Satzung über die Erhebung

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr

Spielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche Vermerke

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Jülich (Vergnügungssteuersatzung) vom I. Allgemeine Bestimmungen

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Jülich (Vergnügungssteuersatzung) vom I. Allgemeine Bestimmungen - 1 - Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Jülich (Vergnügungssteuersatzung) vom 26.09.2008 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Vergnügungssteuersatzung vom 07. März 2013

Vergnügungssteuersatzung vom 07. März 2013 Vergnügungssteuersatzung vom 07. März 2013 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Wadern (Vergnügungssteuersatzung VgnSt Satzung) 1 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz

Mehr

1 Steuergegenstand. 2 Steuerbefreiungen

1 Steuergegenstand. 2 Steuerbefreiungen Satzung der Gemeinde Dreikaiserbä der über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgerä ten Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016

Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016 Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016 Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die entgeltliche Nutzung von Spielgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die entgeltliche Nutzung von Spielgeräten (Spielgerätesteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die entgeltliche Nutzung von Spielgeräten (Spielgerätesteuersatzung) Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Northeim (Spielgerätesteuer)

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Northeim (Spielgerätesteuer) Vergnügungssteuersatzung der Stadt Northeim (Spielgerätesteuer) Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Kreisstadt Siegburg (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Kreisstadt Siegburg (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Kreisstadt Siegburg (Vergnügungssteuersatzung) vom 17.12.2010 I. Änderung vom 18.12.2014 II. Änderung vom 18.12.2015 III. Änderung vom 24.06.2016

Mehr

Lesefassung einschl. der 3. Nachtragssatzung vom

Lesefassung einschl. der 3. Nachtragssatzung vom Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Spielgerätesteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten (Spielgerätesteuersatzung) vom 27.09.2005 Lesefassung einschl. der 3. Nachtragssatzung

Mehr

Stadt Dessau-Roßlau. Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau ab dem

Stadt Dessau-Roßlau. Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau ab dem Stadt Dessau-Roßlau Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau ab dem 01.01.2007 Unterzeichnung durch OB Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung im Amtsblatt - Amtliches Verkündungsblatt

Mehr

1 Steuergegenstand. 3. Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,

1 Steuergegenstand. 3. Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen, Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wuppertal vom: 22.12.2005 Auf Grund der 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten im Gebiet der Stadt Köln vom 16. Dezember 2005

Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten im Gebiet der Stadt Köln vom 16. Dezember 2005 Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten im Gebiet der Stadt Köln vom 16. Dezember 2005 in der Fassung der 4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rodgau

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rodgau 201, Seite 1 von 5, Stand: Januar:2013 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Rodgau Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung

Mehr

Vergnügungssteuersatzung

Vergnügungssteuersatzung Vergnügungssteuersatzung Aufgrund der 6,40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 472), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember

Mehr

Firma / Familienname, Vorname

Firma / Familienname, Vorname Steueranmeldung über Vergnügungssteuer Jan Jul 2013 für Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit Feb Aug als Steuererklärung gem. 13 (3) 3 der Satzung der Stadt Wittlich Mrz Sep über die Erhebung von Vergnügungssteuer

Mehr

VERGNÜGUNGSSTEUERSATZUNG in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

VERGNÜGUNGSSTEUERSATZUNG in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom VERGNÜGUNGSSTEUERSATZUNG in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.06.2016 der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Kürten. (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung. über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Kürten. (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Kürten (Vergnügungssteuersatzung) vom 08.05.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse Beschluss Nr SVV Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt

Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse Beschluss Nr SVV Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse Beschluss Nr. 17-2008-SVV Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Wittstock/Dosse und ihren Ortsteilen Aufgrund des 3 der

Mehr

Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 16. Dezember 2014

Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 16. Dezember 2014 Satzung der Stadt Ingelheim am Rhein über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 16. Dezember 2014 INHALTSÜBERSICHT: 1 Steuergegenstand... 1 2 Steuerfreie Veranstaltungen... 2 3 Steuerschuldner... 2 4

Mehr