Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum
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- Pia Bretz
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1 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 1.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:
2 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 1.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen
3 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 2.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:
4 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 2.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen
5 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 3.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:
6 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 3.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen
7 Absender: Stadt Monheim am Rhein bei Rückfragen: Der Bürgermeister 20/2 Steuern und Gebühren Telefon: ( ) Postfach Telefax: ( ) Monheim am Rhein steuern@monheim.de Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für den Erhebungszeitraum 4.Quartal 2016 gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. 150 der Abgabenordnung i. V. m. 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Monheim am Rhein vom (jeweils in der zurzeit geltenden Fassung). Fundstelle der Vergnügungssteuersatzung im Internet: Hinweise: - Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalenderquartals einzureichen - Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz. Als Spieleinsatz gilt die nach 13 Absatz 1 Nr. 8 der Spielverordnung mit jeder Auslesung eines Geldspielgerätes durch eine Kontrolleinrichtung zu dokumentierende Summe der Einsätze. - Der Steuererklärung sind die entsprechenden Zählwerksausdrucke beizufügen - Die Steuer beträgt je Apparat bei der Aufstellung 5,5 v.h. des Spieleinsatzes. Anzahl der Apparate ohne Gewinnmöglichkeit Gesamtspieleinsatz der Apparate mit Gewinnmöglichkeit Ich versichere, die Angaben in der Steuererklärung einschl. Anlagen wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort, Datum: Unterschrift:
8 Anlage Nr. (bei mehreren Anlagen bitte fortlaufend nummerieren) Absender: Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für den Erhebungszeitraum 4.Quartal 2016 Aufstellort (Name/Bezeichnung und Anschrift): Aufgestellte Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit Art des Apparates mit Gewinn ohne Gewinn Bemerkungen (z. B. Auf- oder Abbau von Apparaten innerhalb des Veranlagungszeitraums) Gerätebezeichnung Gerätenummer Gewaltspiel geräte Bei Apparaten mit Spieleinsatz in Euro je Quartal Bei Apparaten ohne Anzahl Summe: zutreffendes bitte ankreuzen
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