Müll-Tipps. Mit Müllabfuhrplan Verbandsgemeinde. Otterbach-Otterberg. Weilerbach. Enkenbach- Alsenborn. Ramstein- Miesenbach.

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Transkript:

Müll-Tipps 2 0 1 5 Otterbach-Otterberg Weilerbach Ramstein- Miesenbach Enkenbach- Alsenborn Landstuhl Bruchmühlbach- Miesau Kaiserslautern-Süd Mit Müllabfuhrplan Verbandsgemeinde

WIR SIND EIN ECHTES ENERGIEBÜNDEL. UND GANZ NEBENBEI SCHAFFEN WIR AUCH NOCH BLÜHENDE LANDSCHAFTEN. Aus 1.000 kg Bioabfall gewinnen wir 70 kwh Strom oder 85 kwh Wärme sowie 410 kg hochwertigen Dünger. Bioabfälle sindviel zu wertvoll, um sie in den Restmüll zu geben. Sie sind sowohl zur Gewinnungvon Biomasse-Brennstoff und Biogas geeignet, als auch zur Herstellung von hochwertigem Dünger.Die holzartigen Anteile erzeugen als Biomasse in unseren Anlagen Strom undwärme,ebenso wie das Biogas,das durch dievergärung aus dem feuchten Anteil entsteht. Der restliche Feinanteil wird kompostiert, es entsteht phosphorhaltiger und gütegesicherter Dünger. Durch die Biotonne verringern sich die Gebühren sowie das Restmüllaufkommen. Diese Maßnahme ist ein wertvoller Beitragzur Kostenminimierung, die allen Gebührenzahlern zu Gute kommt. Im Gegensatz zum Restabfall können so rund die Hälfte an Kosten eingespart werden, das Restmüllaufkommen reduziert sich um rund ein Drittel. Bioabfälle leisten einen Beitrag zur regionalen Energiewende. Biomasse und Biogas werden als Erneuerbare Energien genutzt. So wird Strom undwärme klimaneutral in das öffentliche Netz eingespeist. Es wird nur soviel CO2 freigesetzt wie die Pflanzen zuvor im Wachstum gebunden haben. Der Umweltschutz profitiert von der Behandlung der Bioabfälle. Trotz schwindender Ressourcen ist die globale Landwirtschaft auf phosphorhaltige Düngemittel angewiesen. Landen die Bioabfälle im Restmüll, wird Phosphor dem Stoffkreislauf entzogen, da die durch die Verbrennungentstehende Schlacke auf der Deponie landet. Wird das Biogut indes behandelt, kann der Phosphor in hochwertigem Dünger erhalten werden. Kapiteltal - 67657 Kaiserslautern - Telefon: 0631.34117-0 - Telefax: 0631.34117-7777 www.zak-kl.de

Egal was. Egal wann. Egal wo. Entsorgung von A Z. > Kreislaufwirtschaft Auf die logistische Kompetenz von REMONDIS vertrauen weltweit tausende Unternehmen und Kommunen. Jahr für Jahr sammeln und transportieren wir für unsere Kunden Millionen Tonnen unterschiedlichster Fraktionen. Auch bei Ihnen holen wir gerne alles ab, was anfällt: Abfälle zur Verwertung Akten- und Datenträger Altholz und Bauschutt Elektro- und Haushaltsgeräte Folien und Styropor Papier und Kartonagen Metallschrott Grün- und Gartenabfälle Sperrmüll Haben Sie Fragen? Wünschen Sie ein Angebot? Rufen Sie uns an! REMONDIS GmbH, Region Südwest, Staffelberg 8, 66954 Pirmasens Telefon: 06331 5139-0, Telefax: 06331 5139-110, info@remondis.de, www.remondis.de

Inhaltsverzeichnis Headline Abfallwirtschaft 5 Restabfall 6-8 Gelber Wertstoffsack 9 Bioabfall 10-11 Grünabfall-Sammelstellen 12-13 Elektroschrott 14-15 Sperrmüll 16 Müllabfuhrplan + Umweltmobiltermine + Anforderungskarten für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten in der Heftmitte (zum Herausnehmen) Batterien und Akkus aus Haushalten 17 Sonderabfall Altkleider 18-19 Glascontainer 20-21 Wertstoffhöfe 22-23 Abfall aus anderen Herkunftsbereichen 24-25 Papiertonne 26 Internet Verschenkmarkt 27 Welche Abfälle gehören wohin? 28-29 Kontakte 30 4

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie auch schon im Vorjahr können in 2015 die Gebühren für die Abfallentsorgung stabil gehalten werden. Aufgrund der allgemeinen Diskussionen über dieses Thema möchte ich darauf hinweisen, dass in den vergangenen sieben Jahren die Müllgebühren im Landkreis insgesamt nur um ca. 3% erhöht wurden. Dies konnte unter anderem durch die gute Vermarktung von Wertstoffen ermöglicht werden. Um deren Sammelmenge und die damit erzielbaren Erlöse zu steigern, wurde im Jahr 2014 in jeder Verbandsgemeinde mindestens eine Sammelstelle für kleine Elektrogeräte eingerichtet. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das seit Jahresbeginn Gültigkeit hat, wird die komplette Getrenntsammlung von organischen Abfällen (Bioabfällen) vorgeschrieben, d.h. in den Restabfalltonnen dürfen sich, auch bei Eigenkompostierung, keine organischen Abfälle mehr befinden. Alle im Haushalt anfallenden Abfälle dieser Art müssen entweder über die Biotonne entsorgt oder kompostiert werden. Da sich ab 2015 die Kosten für Bioabfall- und Restabfallentsorgung deutlich voneinander unterscheiden, können Sie selbst durch korrektes Trennen dieser Abfälle die zukünftige Gebührenentwicklung positiv beeinflussen. Ihr Landrat Paul Junker Abfallwirtschaft Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kaiserslautern ist für alle Fragen, die Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen und Wertstoffen betreffend, zuständig. Die Broschüre Mülltipps soll dabei helfen, die im Landkreis angebotenen Möglichkeiten der getrennten Abfallentsorgung und -verwertung aufzuzeigen und zu erklären. Hier ein Überblick über alle Möglichkeiten Rest abfall Bioabfall Wertstoffhöfe Grünabfall- Sammelstellen Sonderabfall Elektroschrott Sperrmüll Batterien und Akkus Altkleider Papiertonne Gelber Wertstoffsack Glascontainer 5

Restabfall Die Restabfallgefäße werden im Wechsel mit der Biotonne alle 14 Tage entleert. Bitte stellen Sie die Restabfalltonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit. Tonnengröße Im Landkreis Kaiserslautern erhält jeder Haushalt nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch sein eigenes Restabfallgefäß. Beachten Sie bitte, dass bei Zuzug nicht meldepflichtiger Personen in der Regel sind das Angehörige der Streitkräfte diese vom Eigentümer direkt bei der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung (schriftlich oder telefonisch) anzumelden sind. Die Größe des Restab - fallgefäßes richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt. Sollten Sie für Ihren Haushalt ein größeres Gefäß benötigen, so teilen Sie dies der Kreisverwaltung bitte schriftlich mit. Die Mindest-Restabfallvolumen in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße zeigt folgende Tabelle: Haushaltsgröße 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen je weiterer Person im Haushalt Gewerbebetriebe Vorgeschriebene Mindest-Rest abfallvolumen in zwei Wochen 30 Liter 55 Liter 75 Liter 90 Liter 105 Liter 120 Liter 15 Liter zusätzlich 60 Liter Gebühren Bei der Abfallgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr die sich nach der Größe des Rest abfall gefäßes richtet. Wenn Sie alle Ihre organischen Ab fälle im eigenen Garten kompostieren und keine Biotonne benötigen, erhalten Sie auf Antrag eine Ermäßigung der Abfallgebühr. Restabfalltonnenmindestgröße 1-2 Personen 3-4 Personen 5-6 Personen 7-8 Personen 9-10 Personen 11-12 Personen 13-14 Personen Haushaltsgröße Tonnengröße und -kombinationen 60 Liter 90 Liter 120 Liter 90+60 Liter 120+60 Liter 120+90 Liter 240 Liter Abfallgebühren regulär, mit Biotonne 178,44 262,80 337,44 441,24 515,88 600,24 642,36 ermäßigt bei Eigenkompost. 142,80 207,60 269,28 350,40 412,08 476,88 509,40 Es besteht auch die Möglichkeit, dass zwei oder mehr Haushalte (auf dem selben Grundstück) eine Restabfalltonne gemeinsam nutzen indem sie einen sogenannten Entsor gungsverbund beantragen. Dabei gilt: Eigen kompostierer zu Eigenkom postie rer, Biotonnenbenutzer zu Biotonnen benutzer! 6

Restabfall Ein Entsorgungsverbund von Privat haus - halten mit Gewerbebetrieben ist bei Be - achtung des Restabfalltonnen-Mindestvolumens ebenfalls möglich (siehe Seite 24). Beim Berechnen der Tonnengröße für den Verbund müssen die Mindestvolumen für Restab fall der einzelnen am Verbund be teiligten Haushalte bzw. Gewerbe zusammengezählt werden. Berechnungsbeispiele für Entsorgungs verbunde Haushalte 1-Personen-Haushalt + 2-Personen-Haushalt 2-Personen-Haushalt + 3-Personen-Haushalt + 1-Personen-Haushalt 1-Personen-Haushalt + 1 Gewerbebetrieb Mindest-Restabfall - menge in zwei Wochen 30 Liter + 55 Liter = 85 Liter 55 Liter + 75 Liter + 30 Liter = 160 Liter 30 Liter + 60 Liter = 90 Liter Tonnenzahl und -volumen im Verbund 90 Liter 60 + 120 Liter 90 Liter Fordern Sie für die Bildung eines Ent sorgungsverbundes das entsprechende Antragsformular bei der Abfall bera tung der Kreisverwaltung Kaiserslautern oder Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung an. Auf der Homepage des Land kreises Kaiserslautern: www.kaiserslautern-kreis.de stehen die Antragsfor mu lare unter Bürgerservice/Formu larpool/umwelt- und Abfallwirtschaft zum Ausdrucken zur Verfügung. Die nachträgliche Änderung der Rest ab fall tonnengröße wird mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25,00 in Rechnung gestellt. Restabfallsäcke Sollte das Restabfallgefäß ausnahms wei se einmal nicht ausreichen, können zu sätzlich Restabfallsäcke bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreis verwaltung Kaiserslautern zum Preis von 2,80 pro Stück erworben werden. Sie werden zur Abholung ebenfalls neben der eigentlichen Restabfalltonne bereit gestellt. Bitte beachten: Die Restabfallsäcke müssen zugebunden zur Abholung bereitgestellt werden, offene Säcke werden nicht mitgenommen. 7

Restabfall In der Abfallgebühr sind folgende Leis tun gen enthalten: Bereitstellung und Abfuhr der Res t abfall-, der Bio- und der Papiertonnen Sonderabfallsammlung durch das Umwelt mobil und Abgabemöglichkeiten am Zwischenlager der ZAK Batteriecontainer Elektroaltgerätesammlung Sperrmüllabfuhr Grünabfall-Sammelstellen Abgabemöglichkeit haushalt süb li cher Mengen von Wertstoffen am Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal und am Wertstoffhof Kindsbach WAS GEHÖRT IN DIE RESTABFALLTONNE? In die Restabfalltonne gehören alle nicht mehr verwertbaren, aber unproblematischen Ab fälle wie Hygiene arti kel, alte Tapeten, Kohle- und Brikett - asche, verschmutztes Pa pier, Win deln, Staub sau ger beutel, alte Töpfe, Besteck, Schüsseln, Geschirr, Straßen kehr ich t, Katzenstreu, Hundekot, Hand taschen, Hüte, Ziga retten kip pen usw. Was ist beim Umzug zu beachten? Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Verbandsgemeinde verwaltung um. Falls sich Än de rungen bei den Eigentumsverhält nissen ergeben, teilen Sie diese bitte der Kreisverwaltung Kaiserslautern schriftlich mit. Die ent spre chenden Abfallgefäße werden dann automatisch aufgestellt. Nehmen Sie keine Müllgefäße von einem zum an deren Grundstück mit! Die Tonnen sind gekennzeichnet und dem Grundstück zugeordnet! Bis zur Aufstellung der Tonnen benutzen Sie bitte die für 2,80 bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern oder Ihrer Verbands gemeindever wal tung erhältlichen Restabfallsäcke. Die Gebühr für die Restmülltonne wird erstmals für den Monat nach Auf stellung der Tonne erhoben. Jeder Haushalt erhält sein eigenes Restabfallgefäß. Teilen Sie der Kreisverwal tung bitte frühzeitig schriftlich mit, wenn Sie einen Entsorgungsverbund eingehen und/oder selbst kompostieren wollen. Ziehen Personen mit verschiedenen Familiennamen in einem Haushalt zusammen, so muss dies der Kreis ver wal tung schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt dies nicht, wird jede Person als eigener Haushalt betrachtet und erhält ein eigenes Restabfallgefäß. 8

Gelber Wertstoffsack Der gelbe Wertstoffsack wird am gleichen Tag, an dem die Restabfalltonne entleert wird, am Grundstück abgeholt. Bitte stellen Sie den Wertstoffsack am Abfuhrtag um 6.00 Uhr neben der Restabfalltonne bereit. Tipps für die Sammlung Die gesammelten Materialien lose in den gelben Sack geben und nicht in Kunst - stofftüten zu kleinen Bündeln ver packen. Keine verschiedenen Materialien in einander stecken. Nur Verpackungen ohne In halt sammeln. Verpackungen mit schadstofffreien Inhalten über den Restabfall entsorgen. Aludeckel von Plastikbechern trennen. Verpackungen mit schadstoffhaltigen Resten gehören zum Sonderabfall und werden am Umweltmobil angenomm e n. Die gelben Wertstoffsäcke werden ein mal jährlich ausgeteilt. Wenn Sie zusätzlich Wertstoffsäcke be nö ti gen, so erhalten Sie diese bei der Kreis ver waltung Kaisers lautern oder jed er Ver bands ge meinde verwaltung für Kai ser s lautern-süd auch beim Verkehrs amt in Trippstadt. Die gelben Wertstoffsäcke dürfen nur für die Sammlung von Verpackungen aus Kunst stof fen, Metallen oder Verbund st of fen verwendet werden. Eine miss bräu ch liche Nut zung, z.b. als Müllbeutel für Restabfall oder zur Bereitstellung bei Alt kleidersamm lungen ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden! WAS GEHÖRT IN DEN GELBEN WERTSTOFFSACK? Kunststoffe Folien: z.b. Tragetaschen, Beutel, Frischhaltefolie Kunststoffflaschen: z.b. von Wasch-, Spül-, Körperpflegemitteln, Getränkefl. Becher: z.b. Margarine, Joghurt (bitte Aluminiumdeckel abtrennen) Schaumstoffe: sauberes Styropor von Verpackungen, geschäumte Verpa ckun - gen z.b. für Obst und Gemüse Metalle Konservendosen, Getränkedosen, Alu - mi nium (z.b. Aluminiumdeckel vom Jo g hurt becher, Alufolie), Kron korken Verbundstoffe Tetra Pak z.b. Saft- u. Milchkartons, Kaffeeverpackungen, Vakuumverpa ckun gen NICHT IN DEN GELBEN WERTSTOFFSACK GEHÖREN Glas, Papier/Pappe, Verpackungen mit Inhalt, Schaumstoffe (z.b. Kissen, Matratzen, Haushaltsschwämme), Schallplatten, Kas setten, CDs/DVDs, Kunststoffrohre aus dem In stal la tions be reich, Reste von aus gehärteten Isolierschäumen, Fahrradreifen (Mantel u. Schlauch), Wasserschläuche, Campingmöbel, Teppich boden- und Tapetenreste, Schuhe, Kunst leder produkte (z.b. Handtaschen), Restabfall, Spraydosen mit Restinhalten, Dämmmaterial (Styropor, Styrodur), Haushaltsartikel (z.b. Schüsseln), Spielzeug aus Kunststoff 9

Bioabfall Die Biotonne wird alle 14 Tage, d.h. immer im Wechsel mit der Restabfalltonne, geleert. Bitte stellen Sie die Biotonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit. Im Landkreis Kaisers lautern werden organische Abfälle über die Biotonne ge trennt erfasst und verwertet. Wird kein Antrag auf Eigenkompostierung (S.11) gestellt, erfolgt zusammen mit der Aufstellung der Restabfalltonne die einer Biotonne. Dabei ist die Größe der gestellten Biotonne abhängig von dem für den Haushalt bzw. das Objekt veranlagten Restabfalltonnenvolumen. Für Privathaushalte ist das bereitgestellte Biotonnenvolumen mindestens so groß, wie das der Restabfalltonne und kann auf Wunsch maximal auf das Doppelte erhöht werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über zukünftig gestellte Biotonnengrößen. Die Mindestgröße beträgt hier 120 l. Volumen Restabfalltonne 60 Liter 90 Liter 120 Liter 240 Liter Standardvolumen Bioabfalltonne 120 Liter 120 Liter 120 Liter 240 Liter Maximalvolumen Bioabfalltonne (auf Wunsch) 120 Liter 240 Liter* 240 Liter 2 x 240 Liter In begründeten Ausnahmefällen können abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden. * Abweichend von dem maximal doppelten Restabfalltonnenvolumen, kann bei einer 90 l Restabfalltonne auf Wunsch auch eine 240 l Biotonne gestellt werden. WAS GEHÖRT IN DIE BIOTONNE? Gartenabfälle Laub, Rasenschnitt, Pflanzen, Blumenerde Küchenabfälle Kaffee-/Teefilter, Küchen papier, Eierschalen, rohes Fleisch, roher Fisch, Bananen-/ Zitrusschalen, Essensreste, Brot, Backwaren, Käse, Wurst, Gemüse, Obst usw. Sonstige organische Abfälle Topf blumen, Nussschalen, kleine Mengen Holzasche, Federn, Zeitungs pa pier zum Ein wickeln der Speisereste usw. Die Bioabfälle dürfen nicht in Kunst stoff - beutel verpackt werden! NICHT IN DIE BIOTONNE GEHÖREN Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffe, Glas usw. Restabfall wie z.b. Windeln, Ziga retten kippen, Leder, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Sanitärab fälle, Tierkot usw. Bauschutt wie z.b. Sand, Steine, Bauholz usw. Sonderabfälle wie Medikamente usw. Das Befüllen der Biotonne mit artfremden Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden! Um Geruchsbelästigungen und Maden - befall in der Biotonne zu vermeiden: Die organischen Kü chenab fälle in Zeitungspapier ein wickeln. 10

Bioabfall Die Biotonne an einen schattigen Platz stell en und den Deckel geschlossen halten! Im Handel erhältliche, kompostierbare Papiersäcke für die Biotonne benutzen. Bleibt eine falsch befüllte Biotonne stehen und ist mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet, gibt es folgende Möglichkeiten, den Abfall zu entsorgen: Sortieren Sie die nicht in die Biotonne gehörenden Abfälle aus und stellen Sie die Tonne bei der nächsten Leerung zur Abfuhr bereit. Entsorgen Sie den verunreinigten Bio ab - fall über Ihre Restabfalltonne oder über die schwarzen Restabfallsäcke des Landkreises Kaiserslautern (siehe Seite 7). Werden alle organischen Abfälle im eigenen Garten kompostiert und wird keine Biotonne benötigt, so kann vom Grundstückseigentümer ein Antrag auf Müllgebühren - ermäßigung für Eigenkompostierer gestellt werden. Bitte beachten: Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel muss dies, falls ge - wünscht, neu beantragt werden, sonst wird automatisch eine Biotonne aufgestellt. Entsprechende An träge sind bei jeder Ver - bands ge meinde verwaltung erhältlich. Wird nicht mehr kom pos tiert, muss dies ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Die nachträgliche Aufstellung oder der Abzug der Biotonne werden mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25,00 in Rechnung gestellt. Die Anerkennung der Verwertung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück, am Ort der Entstehung, setzt voraus, dass eine fachgerechte Eigenkompostierung betrieben wird, alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle dieser Eigenkompostierung zugeführt werden, eine ausreichend große Gartenfläche zur Verfügung steht, auf der der produzierte Kompost vollständig vewertet wird und das Vorhandensein eines Komposters mit in Rotte befindlichem Material nachgewiesen wird. Im Antrag auf Eigenkompostierung müssen deshalb Größe des Gartengrundstücks sowie die Art der Kompostierung an ge ge - ben werden. Der Antrag muss vom Grundstückseigentümer unterzeichnet werden. Bei einer eventuellen Kontrolle werden die gemachten Angaben geprüft. Für Grünabfälle aus dem Hausgarten (Hecken-, Baumschnitt, Rasen), stehen weiterhin die Grünabfall-Sammel ste llen in den jeweiligen Ge meinden zur Verfügung. Bei Fragen zur Kompostierung, wenden Sie sich bitte an die Ab fall beratung der Kreisverwaltung Kai serslautern, Telefon (0631) 7105-408 oder -505 oder E-Mail: abfallwirtschaft@kaiserslautern-kreis.de 11

Grünabfall-Sammelstellen In vielen Ortsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern sind Grünabfall-Sammelstellen vorhanden. Dort können Sie pflanzliche Abfälle aus Ihrem Garten, die Sie nicht selbst kompostieren können, kostenlos abgeben. Damit eine hohe Kompostqualität erzielt wird, ist es wichtig, dass es auf den Sammelstellen nicht zu Verunreinigungen durch Abfälle kommt. Bitte beachten Sie, was zu den Grünabfall-Sammel stellen gebracht werden darf: Abgelagert werden dürfen Rasenschnitt Laub Pflanzenteile Pflanzen Baum- und Heckenschnitt, Baumstämme und Wurzelstöcke ohne Erdanhaftungen bis max. 40 cm Durch mes ser waltung erfragt werden, oder unter www.kaiserslautern-kreis.de /verwaltung/abfallwirtschaft nachgelesen werden. ACHTUNG Die unentgeltliche Ablagerung von Grünabfällen aus dem gewerb lichen Bereich ist nur an den eigens dafür eingerichteten Sammelstellen in Otterberg und Enkenbach möglich, an allen an deren Sammelstellen ist sie nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Ablagern von Grünschnitt außerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Grünschnitt-Sammelstelle, sowie von nicht zulässigen Abfällen, stellt ebenfalls eine Ordnungs widrigkeit dar. Nicht abgelagert werden dürfen Bauschutt Steine Bau- und Möbelholz Holz zäune Alt kleider Fallobst Grabschmuck Restmüll Stroh und Heu Tierstreu Bioabfälle z.b. Obst, Gemüse, Essensreste Wurzelstöcke und Baumstämme mit mehr als 40 cm Durchmesser Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Grünschnitt- Sam mel plätze! Diese können bei der jeweiligen Verbandsgemeindever- Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Buchholz: Industriestr. (neb. Kläranlage) Martinshöhe: Kreisstraße K 68 zwischen Martinshöhe und Gerhardsbrunn Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn: Enkenbach: Mühlweg Mehlingen: Gewerbegebiet Am Wasser turm Neuhemsbach: ehemaliger Lagerplatz, Hauptstraße 12

Grünabfall-Sammelstellen Sembach: Platz am Wasserbehälter, Am Stiefelsberg Hochspeyer: an der Hauptstraße Ortsausgang Hochspeyer in Fahrtrichtung Kaiserslautern, Einfahrt rechts Waldleiningen: Am Friedhof Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd: Linden: K 59 Ortsausgang Richtung Krickenbach Queidersbach: L 363 An der Kläranlage Schopp: Im Kobertal Stelzenberg: Schmelzerhalde Hüttentalstr. Trippstadt: Ehemalige Müllkippe Ortsausgang Richtung Antonihof Verbandsgemeinde Landstuhl: Bann: Ziegelkopf (Zufahrt über Ziegelsteige) Hauptstuhl: Ortsausgang Richtung Hütschenhausen Im Bruch unter den Wegen Kindsbach: gegenüber Neubaugebiet Untere Große Wiesen (Zufahrt über Marktstraße/Eisenbahnstr.) Landstuhl: An der Stadtgärtnerei Mittelbrunn: Alte Deponie Oberarnbach: In der Hub (600 m Richtung Obernheim rechts) Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg: Frankelbach: Am Friedhof Mehlbach: Am Friedhof Olsbrücken: Am Oberberg ehemalige Müllkippe Otterbach, Katzweiler, Sambach: Bei der Kläranlage Sambach Sulzbachtal: Obersulzbach am Wendehammer Heiligenmoschel: Oberhalb Neubau gebiet Niederkirchen: Nähe Sportplatz/ Landschaftsweiher Otterberg: Alte Kläranlage, L 389 Abzw. L 387 Richtung Erlenbach Schallodenbach: Nähe Friedhof Schneckenhausen: Steinbruch Schlehen hügel Wörsbach: Hebelstraße Verbandsgem. Ramstein-Miesenbach: Hütschenhausen: Auf m Kieshübel Kottweiler-Schwanden: Ober der Neuwiese Niedermohr: Alte Höhe an K 6 Zufahrt Sickental Ramstein: Stadtgärtnerei Talstraße Steinwenden-Weltersbach: Kendelhauser Tal Verbandsgemeinde Weilerbach: Mackenbach: Alte Kläranlage Reichenbach-Steegen: an der K 6 zw. Reichenbach und Fockenberg-Limbach Rodenbach: Neben der alten Kläranlage (Hübelbrunnenstraße) Schwedelbach: Pörrbacher Straße Weilerbach: Am Bruchrech 13

Elektroschrott Elekro-Kleingeräte Zu Elektro-Kleingeräten zählen alle mit Strom oder Batterien betriebenen Geräte bis Kaffeemaschinen-Größe. Diese Kleingeräte können ebenso wie Problemabfälle am Umweltmobil (Termine siehe Abfuhrplan in der Heftmitte) abgeben werden. Desweiteren besteht die Möglichkeit diese Elektrogeräte auf dem Wertstoffhof in Kindsbach sowie dem Wertstoffhof der ZAK im Kapiteltal abzugeben. Bitte beachten: Am Umweltmobil werden keine Elektrogeräte aus Gewerbebetrieben, die ihre Rest ab fälle über Container entsorgen, angenommen. Zusätzlich gibt es seit September 2014 in jeder Verbandsgemeinde mindestens eine Elektro-Kleingeräte-Sammelstelle, an der kleine Elektrogeräte in eine Sammeltonne eingeworfen werden können. An folgenden Adressen finden Sie die Sammeltonnen: VG Bruchmühlbach-Miesau: EDEKA Aktiv Markt Schneider, Böswiesenstr. 2a, Miesau Fuchs Haushaltstechnik, St. Wendeler Str. 19, Miesau VG Enkenbach-Alsenborn: WASGAU Markt, Rosenhofstr. 10, Alsenborn Rathaus Hochspeyer, Hauptstr. 121: Abgabe der Geräte an der Information! VG Kaiserslautern-Süd: Bäckerei/Konditorei Ulrich Hoch, Hauptstr. 23, Schopp Tourist Information: Hauptstr. 26, Trippstadt, Öffnungszeiten 8-12 + 14-16 Uhr VG Landstuhl: KAUFLAND, Torfstr. 10, Landstuhl VG Otterbach-Otterberg: WASGAU Markt, Ziegelhütter Str. 69, Otterbach WASGAU Markt, Gewerbestr. 4, Otterberg VG Ramstein-Miesenbach: E-CENTER Jahke, Rathausring 6, Ramstein VG Weilerbach: SPAR Markt Bonin, Hauptstr. 3, Weilerbach Die Einwurföffnung der Tonne misst 28x18 cm, so dass wirklich nur Klein - geräte eingeworfen werden können! Zum Beispiel: Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Föne, Lockenstäbe, el. Zahnbürs ten, Eierkocher, el. Messer, Handmixer, Toas ter, Wasserkocher, Telefone, Uhren, Taschenrechner, Rauchmelder, Taschenlampen... Kleinwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Schleifmaschinen, Heißklebepistolen, Lötkolben... Unterhaltungs-Elektronikgeräte wie Fernbedienungen, Handys, Tablets, MP3-Player, Radios, Kopfhörer, Lautsprecher, PC-Tastaturen und -Mäuse, Kabel... batteriebetriebenes Spielzeug Energiesparlampen und Batterien dürfen nicht eingeworfen werden! Batterien in den Geräten müssen vor dem Einwerfen entfernt werden. 14

Elektroschrott Elekro-Großgeräte Elektrische Großgeräte, Gasherde und Kühl geräte können mit den in der Mitte des Heftes sich befindenden Postkarten zur Abholung angemeldet wer - den. Bitte geben sie unbedingt Art und Anzahl der abzuholenden Geräte an und schicken Sie die Postkarte frankiert an die angegebene Anschrift! Sie erhalten dann nach ca. 14 Tagen eine Rück antwort, mit Angabe des Abholtermins. Bitte stellen Sie die Geräte am Abholtag um 6.00 Uhr auf dem Bürgersteig bereit. Die Anmeldung von Elektrogeräten zur Abholung kann auch mit einer neutralen Karte, telefonisch, per Fax oder E-Mail, erfolgen. Telefon: (0631) 7105-500/-250 Telefax: (0631) 7105-449 E-Mail: elektroschrott@kaiserslautern-kreis.de Bitte beachten: Ist die Anschrift, an der die Geräte abgeholt werden sollen und die Anschrift für die Rückantwort nicht dieselbe, so bitten wir Sie, dieses unbedingt auf der Vorderseite der Postkarte anzugeben. Welche Elektro-Großgeräte kön nen zur Abholung angemeldet werden? Computer CD/DVD-Gerät Drucker Dunstabzugshauben elektrische Grills elektrische Heizgeräte und -radiatoren elektrische Rasenmäher und Werkzeuge Elektroherde Gasherde Ergometer u.a. Fitnessgeräte mit elektronischen Bauteilen Fernseher, Computermonitore größere elektrische Kinderspielzeuge Gefriertruhen, Kühl- und Gefrierschränke oder -Kombinationen Lampen (ohne Leuchtmittel) Mikrowellenöfen Mobile Klimageräte Nachtspeicheröfen (nur nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung) Staubsauger Sonnenbänke (ohne Röhren) Spülmaschinen Stereoanlagen Videogeräte Waschmaschinen Wäschetrockner, Wäscheschleudern Die Aufzählung ist nicht vollständig. Haben Sie weitere Fragen, dann rufen Sie uns bitte an. NICHT ABGEHOLT WERDEN: Elektrogroßgeräte aus gewerblicher Nutzung Bitte beachten: Es besteht auch die Mög lichkeit, alle Geräte, einschließlich Kühlgeräten, auf dem Wert stoff hof in Kindsbach und dem Wert stoff hof der ZAK im Kapiteltal kos ten los ab zugeben! Hinweis: Sollten Sie Altkleider/-schuhe abzugeben haben, können diese bei der Abholung der Elektrogroßgeräte dem Personal mitgegeben werden (näheres dazu auf S.19). 15

Sperrmüll Die Abholung des Spermülls erfolgt auf Abruf. Jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt hat zweimal jährlich die Möglichkeit, Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen zur kostenlosen Abholung anzumelden. Die Anmeldung kann telefonisch unter (0631) 7105-500 / -250, per Fax (0631) 7105-449, per Mail: sperrmuell@kaiserslautern-kreis.de oder per Post erfolgen. Der Abholtermin wird ca. 14 Tage nach der Anmeldung schriftlich per Postkarte mitgeteilt! Die Sperrmüllabfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen! Ein Fahrzeug nimmt alle Sperrmüllgegenstände aus Holz, z.b. Möbelholz, Regalbretter usw., das zweite Fahrzeug den nicht verwertbaren Rest-Sperrmüll, auf. Stellen Sie den Sperr müll bitte getrennt nach Holz- und Rest-Sperrmüll am Abfuhrtag um 6.00 Uhr auf dem Bürgersteig bzw. am Straßenrand bereit. Unter Sperrmüll versteht man Gegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde und die trotz Zerkleinerung nicht in die Restab fal l ton ne passen! ZUM SPERRMÜLL GEHÖREN Alle Haushaltsgegenstände (Kanten län ge max. 2 m) wie z.b. Kinder wagen Auto-/Kindersitze Fahrräder Roller Gartenmöbel Möbel größere Kinder spiel zeu ge große Kof fer und Kisten Holzkohle- und Gasgrills Holz-, Kohle- und Ölöfen (bei Öl öfen den Tank vollständig entleeren, rei ni gen und mit geöffnetem Tank auf den Kopf stellen; Tankrückstände und Filter zum Um welt mobil) Gegenstände aus Metall Regentonnen Matratzen Fe der bet ten und -kissen Teppiche/Bodenbeläge (zu sam men - gerollt) Wäscheständer/-körbe usw. NICHT MITGENOMMEN WERDEN Autoteile (s. Seite 28) Elektro- und Benzinrasenmäher Elektrogeräte aller Art (s. Seite 14) Balkongeländer und -dächer Gartenzäune Haushaltsgegenstände die in die Rest abfalltonne passen Mit Kleinteilen ge füllte Abfallsäcke oder Kisten (Ausnahme Metall)! Öltanks/-fässer Teile aus Bau- oder Umbaumaßnah - men, wie Holz z.b. Decken verklei - dungen, Dachlatten, Fußleisten, Steine, Türen, Fenster, Badewannen, Toiletten usw. Kartonagen, Papier usw. 16

Batterien und Akkus aus Haushalten Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Bruchmühlbach: Neues Rathaus, Grundschule Martinshöhe: Grundschule Miesau: Grundschule Laut Batterieverordnung ist jede/r Käufer/in von Batterien, Akkus oder Knopf zellen verpflichtet, die ge - brauchten Batterien zu rück zu geben. Geräte mit fest eingebauten Bat te - rien sind als Elektroaltgeräte (S. 14-15) zu entsorgen! Diese Rückgabe kann entweder beim einschlägigen Fachhandel, bei den Sonderabfallsammlungen des Landkreises am Umweltmobil, bei der Sonderabfall annahme stelle der Zentralen Abfall wirt schaft Kaiserslautern (ZAK), am Wert stoff hof Kindsbach oder an den nebenstehend genannten Batteriesammelstellen erfolgen. Für Starterbatterien (z.b. Autobatterien) wird vom Handel ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der verbrauchten Batterie im Handel zurückerstattet wird. Am Umweltmobil sowie dem Sonderabfallzwischenlager der ZAK können Starterbatterien ohne Pfanderstattung kostenlos abgegeben werden. Am Wertstoffhof in Kindsbach werden keine Starterbatterien angenommen. Für Batterien und Knopfzellen stehen im Landkreis an folgend genannten Standorten Sammelcontainer zur Verfügung: Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn: Enkenbach: Parkplatz Verbandsgemeinde verwal - tung, Hauptstraße (Seiteneingang) Baalborn: Parkplatz Bürgerhaus, Kehrstraße Hochspeyer: Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd: Kaiserslautern: Verbandsgemeindeverwaltung Krickenbach: Gemeindehaus Queidersbach: Hauptschule Verbandsgemeinde Landstuhl: Bann: Grundschule, Rathaus Hauptstuhl: Feuerwehrgerätehaus Kindsbach: Mehrzweckhalle, Grundschule, Wertstoffhof Kindsbach Landstuhl: Rathaus; Grundschule In der Au, IGS/Realschule Plus, Theodor-Heuss-Grundschule Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg: Hirschhorn: Am Bahnübergang Katzweiler: Eisenbahnstr., bei den Glascontainern Mehlbach: Alte Schule Olsbrücken: Bürgermeisteramt Otterbach: Sternberger Straße, Parkplatz FC Phönix/TUS Otterbach Niederkirchen: Am Rathaus Otterberg: Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach: Ramstein: Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeinde Weilerbach: Reichenbach-Steegen: Bahnhofstraße Rodenbach: ehem. Milchhaus, Turmstraße Schwedelbach: Glascontainer Nähe Kompostplatz Weilerbach: Verbandsgemeindeverwaltung 17

Sonderabfall Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoff gehaltes Mensch, Tier und Umwelt gefährden. Sie sind aus Gründen der öffentlichen Sicherheit von der gemeinsamen Ent sorgung mit dem übrigen Abfall ausgeschlossen und dürfen auf keinen Fall über die bereitgestellten Abfalltonnen oder die Toilette entsorgt werden. Sonderabfälle aus Privathaushalten können in haushaltsüblichen Mengen kos ten los am Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern im Kapiteltal ab - gegeben werden. Die Termine für die monatliche Abholung der Sonderabfälle in Ihrer Orts- bzw. Verbandsgemeinde finden Sie auf dem Müllabfuhrplan in der Heftmitte. Zu Sonderabfällen gehören: Altöl Asbestzementprodukte, max. 5 kg (staubdicht verpackt, keine Annahme am Umweltmobil) Autobatterien Batterien aller Art Benzin, Diesel Dichtungs- und Isoliermassen Düngemittel Energiesparlampen Feuerlöscher Fixierer- und Entwicklerlösungen Gasflaschen Halogenlampen Holzschutzmittel Klebemittel Kondensatoren Lacke und Farben Laugen Leuchtstofflampen (nicht zerbrechen) Lösemittel Medikamente (ohne Verpackung) Mineralfaser und Dämm-Materialien, bis 1m 3 kostenfrei (staubdicht verpackt, keine Annahme am Umweltmobil) Nagellack und Nagellackentferner ölverunreinigte Lappen PUR-Bauschaumdosen Pflanzenschutzmittel quecksilberhaltige Thermometer Reinigungsmittel: z.b. Abflussreiniger Säuren Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen mit und ohne Restinhalt teerhaltige Rückstände Unkrautvernichtungsmittel Verdünnung 18

Sonderabfall Am Umweltmobil können zusätzlich zu den Sonderabfällen auch Elektrokleingeräte (siehe Seite 14) abgegeben werden. ÖFFNUNGSZEITEN Sonderabfall an nahmestelle der Zentralen Ab fall wirtschaft Kaiserslautern im Kapiteltal Montag - Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr Samstag: 8.00-12.00 Uhr Telefon: (0631) 34117-0 Bitte beachten: Am Umweltmobil werden keine Sonder abfälle aus Ge werbe be - trieben ange no mmen. Ge wer be betriebe, auch Kleinge wer be be - trie be, müssen ihre Sonderabfälle zur Sonderabfallannahmestelle der ZAK im Kapitel tal bringen. ACHTUNG Sonderabfälle und Elektro kleingeräte dürfen dem Personal des Umweltmo - bils nur persönlich über geben und nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden. Zu widerhand lungen sind strafbar. Altkleider Seit Mitte 2013 werden durch die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Kaiserslautern Altkleider und -schuhe gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Über die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) arbeiten wir mit zertifizierten Firmen zusammen, die eine hochwertige Verwertung der Altkleider garantieren. Der dabei erzielte Erlös kommt allen Abfallgebührenzahlern des Landkreises zugute. An beiden Wertstoffhöfen des Landkreises, sowohl in Kindsbach, als auch im Kapiteltal, am Bahnhof in Bruchmühlbach sowie in Sembach neben den Glascontainern (Kaiserstraße/L 401) stehen entsprechende Sammel container für Altkleider und -schuhe bereit. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausgedienten Tex tilien am Umweltmobil ab - zugeben oder bei einem vereinbarten Abholtermin von Elektroaltgeräten, diese dem Personal am Tag der Abholung mitzugeben. Bitte nur saubere Textilien und Schuhe (paarweise), in Säcke verpackt, abgeben. 19

Glascontainer Bitte geben Sie das Glas ohne Schraubverschlüsse und Korken, nach Farben getrennt, in die entsprechenden Container. Das Ablagern von Glas und anderen Wertstoffen wie z.b. Papier oder Abfällen auf oder neben den Containern ist, auch wenn der Container voll ist, nicht zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet! WAS GEHÖRT IN DEN GLASCONTAINER? Einwegflaschen, Flakons aus Glas, Konservengläser, sauber, ohne Inhalt Glas in Fremdfarben Glas, das sich von der Farbe her nicht den Weiß-, Braun- oder Grünglascontainern zuordnen lässt, z.b. rotes oder blaues Glas, soll in den Grünglascontainer geworfen werden. Sammelstellen für Glas Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Bruchmühlbach: Am Bahnhofsvorplatz, Alte Straße Gasstation Elschbach: Dorfplatz Gerhardsbrunn: Am Hochbehälter Lambsborn: Friedhofsparkplatz Langwieden: Nähe Friedhof am Ortseingang Martinshöhe: Elisabethenstraße-Parkplatz Miesau: Warmfreibad-Parkplatz, EDEKA-Markt Vogelbach: Zum Peterswald, Dorfge meinschaftshaus Parkplatz Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn: Alsenborn: Josefstraße Kerweplatz, Parkplatz Schwimmbad Baalborn: Ende Steinstraße Wendeplatz Enkenbach: Integrierte Gesamtschule Am Mühlberg, Protest. Alten- u. Pflegeheim Untere Eselsmühle, Grundschule Ringstraße, Parkplatz Bahnhof, Trafostation Allweh Kreuzung Hauptstraße/ Am Pulverhäuschen Mehlingen: Kerweplatz Friedrichstraße, Sportzentrum, Gewerbegebiet Am Wasserturm NICHT IN DEN GLASCONTAINER GEHÖREN: Porzellan, Tongefäße, Scheiben/Fens - ter glas, Glühbirnen, Bleiglas, Vasen, hitzebeständiges Glas Montag - Samstag: EINWURFZEITEN 8.00-13.00 Uhr 15.00-19.00 Uhr Nicht an Sonn- und Feiertagen! Außerhalb dieser Zeiten ist der Einwurf von Glas untersagt. Neuhemsbach: Hauptstraße Ortsausgang (Fahrtrichtung Heinzental) Sembach: Kaiserstraße Ortsausgang (Fahrtrichtung Kaiserslautern) Diemerstein: Ev. Kinderheim Fischbach: Mehrzweckhalle Frankenstein: Bahnhof Holzverladeplatz, Schliertal, Buswende platz Thörigtal Hochspeyer: Parkplatz Weiherstr. 68, Kerweplatz, Heiden hübel/nelkenstraße, Hauptstraße Alte Schule Waldleiningen: Harzofenstraße, Stüterhof Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd: Finsterbrunnertal: Naturfreundehaus Johanniskreuz: Gasthaus Braband Krickenbach: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz Langensohl: Parkplatz am Kreisel Linden: An der L 363 Ortsausgang Linden Richtung Horbach Queidersbach: Bach-/Ecke Bruchstraße, Auf der Heide Fahrzeug halle, Regionale Schule Jahnstraße Schopp: Waldparkplatz, Friedhofstraße Stelzenberg: Lindenstr., Römerweg Wendehammer 20

Glascontainer Trippstadt: Dorfplatz, Sägmühle Campingplatz, Landauer Weg Am Bauhof, Aschbacher hof, Gasthaus Dengel (OT Neuhof), Verbandsgemeinde Landstuhl: Bann: Schillerstraße Zufahrt Tennisplatz, Kerweplatz Bruchstraße, Grundschule, Hauptstraße bei Kreisel Hauptstuhl: Feuerwehrgerätehaus Kindsbach: Mehrzweckhalle, Friedhofstraße Friedhof, Weiherstraße Am Bärenlochweiher, Grundschule Schulstraße, Bauhof Hirtenpfad Landstuhl: Feuerwache, Kerweplatz Neuer Markt, Weiherstraße Parkplatz ehem. Goldener Pflug, Sankt-Nikolaus-Altenzentrum, Integrierte Gesamtschule, Friedrich-Ebert-Hauptschule, Mühlstraße, Parkplatz gegenüber Küchenstudio Stutzinger, Moorstraße Nähe Toom Getränkemarkt Melkerei: Burgweg Atzel: Parkplatz Fichtenplatz, Stettiner Straße, St. Johannes Krankenhaus Weg zum Schützenhaus, In der Atzel, An der Kirche Sankt Markus, Königsberger Straße Grundschule, Berliner Straße, Beethovenstraße, Reha-Zentrum Am Rotenborn Mittelbrunn: Wimmelsbacher Weg Oberarnbach: Banner Straße Feuerwache Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg: Frankelbach: Am Friedhof Hirschhorn: Am Bahnübergang Katzweiler: Eisenbahnstraße Mehlbach: Parkplatz vor dem Friedhof Obersulzbach: Wendehammer Olsbrücken: Neubaugebiet Auf den Wingerten, Fernmeldeamt Zufahrt Friedhof Otterbach: Sternberger Staße Parkplatz FC Phönix/TUS Otterbach, Lauterhofstraße Parkplatz Pfalzwerke Sambach: Katzweiler Straße Ortsmitte Untersulzbach: Dorfplatz Pferchstraße Drehenthalerhof: Wartenberger Straße am Spielplatz Heiligenmoschel: Sporthalle Im Allenwoog Heimkirchen: Dorfplatz Morbach: Lindenstraße Niederkirchen: EDEKA-Markt, Kindergarten Otterberg: Integrierte Gesamtschule, OTG Hauptstraße, Parkplatz neben Jakob-Mayer-Straße, Parkplatz in der Johannisstraße, Campingplatz Schallodenbach: Verlängerung Kleine Gasse Schneckenhausen: Hauptstraße Dorfbrunnen Wörsbach: Parkplatz Friedhof Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach: Hütschenhausen: Wasgau-Markt, Eckstr., Am Friedhof Kottweiler-Schwanden: Langenäckerstraße, Reichenbacher Straße Miesenbach: Alte Schule Niedermohr: Rathaus Obermohr: Bachweg Ramstein: Kiosk Kindsbacher Straße, SBK-Markt Rathausring Reuschbach: Ortsstraße Schrollbach: Am Friedhof Spesbach: L 356 Mitfahrerparkplatz beim NETTO-Markt Steinwenden: Am Bahnhof Verbandsgemeinde Weilerbach: Erzenhausen: Schwedelbacher Straße (Einmündungsbereich K 19 Obere Flurstraße) Eulenbis: K 20 Parkplatz neben Regenüberlaufbecken Kollweiler: Am Friedhof Mackenbach: Am Busbahnhof, Goethestraße Reichenbach-Steegen: Ehemaliger Bahnhof Rodenbach: Waldstraße, Hübel brunnen straße bei Grünabfall-Sammelstelle Schwedelbach: Pörrbacher Straße bei Grünabfall- Sammelstelle Weilerbach: Borngasse, Mörike straße 26, Spitzäckerstraße 21

Wertstoffhöfe Wertstoffhof Kindsbach Der Wertstoffhof befindet sich am Bauhof der Verbandsgemeinde Landstuhl in Kindsbach, Hirtenpfad 65. Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: ÖFFNUNGSZEITEN 13.00-17.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr 9.00-13.00 Uhr Bei Fragen zum Wertstoffhof Kindsbach wenden Sie sich bitte an die Ab fall - beratung der Kreisverwaltung Kai sers - lautern, Telefon (0631) 7105-505 oder -408. Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe die mit Restabfallgefäßen von max. 240 Liter an die Abfallentsorgung angeschlossen sind aus dem Landkreis Kaiserslautern, können Wertstoffe bis zu einem Maximalvolumen von 0,5 m 3 pro Wertstoff, einmal monatlich anliefern. Angenommen werden: Altholz, nicht schadstoffbelastet wie Zimmertüren, Möbelholz, Wandund Deckenverkleidung lackiert oder verleimt, jedoch nicht mit Holzschutzmittel behandelt. Altkleider, Schuhe jedoch keine verschmutzten oder verschimmelten Textilien Aufbereitbarer Bauschutt aus mi nerali schen Bestandteilen wie Steinen, Be - ton, Erde, Fliesen, Sanitärkeramik Batterien (keine Autobatterien) CDs/DVDs Gipskartonplatten (Rigipsplatten) ohne Styropor-Anhaftungen Elektroschrott, alle Elektroaltgeräte, ein schließlich Kühl- und Gefriergeräte Energiesparlampen und Leuchtstoff - röhren Fensterrahmen aus Metall und Kunststoff Flachglas z.b. Fensterscheiben Korken aus Kork keine Kunst stoffkorken Körperhafte Kunststoffe z.b. Gartenstühle oder Babybadewannen je doch keine Ver packungsmaterialien Metalle Eisen- und Nichteisenmetalle, aber keine Öltanks! Pappe, Papier, Kartonagen (nicht verschmutzt), aber keine Tapeten PUR-Bauschaumdosen Saubere Kunststofffolien (keine Ag - rar folie wie z.b. Silofolie) Sauberes Styropor (kein Styrodur) Sperrmüll Wohnungseinrichtung sge gen stände Nicht angenommen werden: Altholz schadstoffbelastet: z.b. mit Holzschutzmittel be handeltes Holz (Jägerzäune, kessel druck im prä g nier tes Holz), verfaulte, verpilzte, angebrannte oder mit Altöl verschmutzte Hölzer Agrarfolie Altreifen Asbesthaltige Materialien (z.b. Eternitplatten) Autobatterien 22

Wertstoffhöfe Baumstämme und Wurzelstöcke Bauschutt, nicht aufbereitbar d.h. mit Kunststoff, Holz, Dämm-Material oder Rigipsplatten vermischter Bauschutt Dämmmaterial (Glas- und Steinwolle) Fensterrahmen aus Holz Gelbe Wertstoffsäcke Grünschnitt Sonderabfälle (z.b. Lack-, Farb- und Kleberreste, Holzschutzmittel ) Restabfälle Tapeten Teer- oder bitumenhaltige Materialien (z.b. Dachpappe) ACHTUNG Bei Überschreitung des zugelassenen Wertstoff volumens erfolgt eine Rückweisung von Seiten der Be schäf tigten des Wertstoffhofes. Das Abstellen von Wertstoffen am Wert stoffhof außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist untersagt und stellt eine Ordnungs widrigkeit dar. Zusätzlich können am Wert stoff hof der ZAK abgegeben werden: Altholz schadstoffbelastet Altreifen (mit und ohne Felgen bis 4 Stück kostenfrei) Autobatterien (Sonderabfall) Dämmmaterial wie Glas- und Steinwolle, bis max. 1m 3 kostenfrei, staubdicht verpackt Feuerlöscher Grünschnitt Holzartige Gartenabfälle Holz-Fensterrahmen Sonderabfälle z.b. Lacke, Farb- und Kleberreste, Holz schutz mittel, Medikamente (Son der ab fall an nahme stelle) Erworben werden können am Wertstoffhof der ZAK: Blumenerde (Sack) Holzbriketts Bio- und Grünkompost (lose) Mutterboden-Kompost-Gemisch (lose) Rindenmulch (Sack oder lose) Wertstoffhof ZAK Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern im Kapiteltal Alle Wertstoffe, die am Wertstoffhof Kindsbach angenommen werden, können auch am Wert stoffhof der ZAK, entsprechend den dort gültigen Annahmebedingungen abgegeben werden. ÖFFNUNGSZEITEN Montag- Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr Samstag: 8.00-12.00 Uhr Telefon: (0631) 34117-0 23

Abfall aus anderen Herkunftsbereichen Zu dieser Abfallkategorie, den sog. gewerbl. Siedlungsabfällen gehören: in Geschäftshäusern, Gewerbe- und Industriebetrieben, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Heimen sowie bei freiberuflich Tätigen anfallende feste, nicht produk - tionsspezifische Abfälle, wie Büroabfälle, Heizungsrückstände, Kehricht u.ä. sowie produktionsspezifische Abfälle, der nicht mehr in den Produktionskreislauf ge langt. Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Verwertung können von den Unternehmen eigenverantwortlich einer solchen zugeführt werden. Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Be - seitigung sind der Abfallwirtschaft des Landkreises zu überlassen. Je nach anfallender Restabfallmenge kann vom Unternehmen zwischen einer oder mehrerer Restabfalltonnen von 60 l, 90 l, 120 l und 240 l mit vierzehntägiger Leerung oder einem Umleercontainer von 1,1 m 3, 3,3 m 3 und 5,5 m 3 mit vierzehntägiger oder wöchentlicher Leerung gewählt werden. Das Behältervolumen des bzw. der Restabfallgefäße/s wird anhand der vom Unternehmen vorgelegten Daten und Unterlagen festgesetzt und beträgt mindestens 60 l. Bitte beachten: Sind die gemachten Angaben unvollständig bzw. unplausibel, so wird die Tonnen- bzw. Containergröße unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten entsprechend der Tabelle in der Abfallsatzung des Landkreises Kaiserslautern ermittelt. Für Gewerbe entfällt das Vorhalten der Biotonne, wenn die Bioabfälle kompostiert oder einer externen Verwertung (Nachweis erforderlich) zu geführt werden. Ge wer - bebe triebe erhalten dann, wie private Haushalte auch, eine ermäßigte Rest abfall gebühr (siehe Tabelle Seite 6). Wird die Verwertung der Bioabfälle nicht nachgewiesen, wird bzw. werden abhängig von der Größe des veranlagten Rest - abfalltonnenvolumens eine bzw. mehrere Bioabfalltonne/n gestellt. Bei Bedarf kann das Volumen für die Biotonne/n, abweichend von der Regelung für Privathaus - halte, auf maximal das gleiche Volumen wie das der veranlagten Restabfalltonne/n er - höht werden. Gewerbebetriebe, die sich zusammen mit Privathaushalten auf einem Grundstück befinden, können sich mit diesen zu einem Entsorgungsverbund zu sammenschließen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Kai sers lautern, Tel. (0631) 7105-329 oder -235. Entsorgung über Großbehälter Die zur Abfallentsorgung erforderlichen Großbehälter sind vom Anschlusspflich tigen, in der Regel von dem Grund stückseigentümer zu beschaffen und bereit zu stellen. Es ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um Normbehäl ter handelt. Diese können entweder bei Containerdiensten angemietet oder bei Behälterbaufirmen erworben werden. 24

Abfall aus anderen Herkunftsbereichen Die jährliche Gebühr für die wöchentlich einmalige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m 3 Fassungsvermögen 2.024,52 einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m 3 Fassungsvermögen 5.100,72 einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m 3 Fassungsvermögen 7.319,64 Die jährliche Gebühr für die vierzehntägige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m 3 Fassungsvermögen 1.012,32 einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m 3 Fassungsvermögen 2.550,36 einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m 3 Fassungsvermögen 3.659,88 Die Gebühr für eine einmalige Abfuhr von Restabfällen incl. der Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 1,1 m 3 Fassungsvermögen 89,86 einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 3,3 m 3 Fassungsvermögen 188,24 einen Großbehälter (Umleerbehälter) mit 5,5 m 3 Fassungsvermögen 250,91 Die Gebühr für eine einmalige Abfuhr ohne die Entsorgungsgebühren beträgt für: einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 5,5 m 3 Fassungsvermögen 91,96 einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 7,0 m 3 Fassungsvermögen 91,96 einen Großbehälter (Absetzbehälter) mit 10,0 m 3 Fassungsvermögen 99,50 einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 15,0 m 3 Fassungsvermögen 115,69 einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 20,0 m 3 Fassungsvermögen 126,57 einen Großbehälter (Abrollbehälter) mit 30,0 m 3 Fassungsvermögen 139,54 Bitte beachten: Bei Entsorgung über Absetz- bzw. Abrollbehälter werden die Gebühren für die Entsorgung der Abfälle nach der je weils gültigen Gebührensatzung der Zentralen Abfallwirtschaft Kaisers lautern (ZAK) ge sondert berechnet. Auf dem Gebührenbescheid der Kreis ver waltung, sind die Gebühren für die Abfuhr und die Entsorgung gesondert ausgewiesen. Als Nach weis liegt dem Gebühren bescheid die An liefer - be scheinigung (Wiegeschein) der ZAK bei. 25

Papiertonne Die Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Abfuhrpläne für Ihre Verbandsgemeinde und stellen Sie die Papiertonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Entleerung bereit. im Einzelfall einmal nicht ausreichen, können Papier und Pappe in Kartons neben der Tonne zur Abholung bereit gestellt werden. Bitte beachten: Große Papiermengen können auch auf den Wertstoffhöfen in Kindsbach oder im Kapiteltal abgegeben werden. Zur Sammlung von Altpapier werden im Landkreis Kaiserslautern blaue 240 Liter Gefäße verwendet. Die Deckel prägung weist darauf hin, daß diese Tonne nur für Alt papier, Pappe und Kartonagen zu nutzen ist. Eine missbräuchliche Nutzung der Papiertonne stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld ge - ahndet werden. Sollte sich auf Ihrem Grundstück noch keine Papiertonne befinden oder sollte die vorhandene Papiertonne be schä - digt sein, so können Sie dies telefonisch der Kreis verwaltung Kaisers lau tern (siehe Seite 30) melden. Sollten die Papier tonnen nicht ausreichen oder sind zu viel Gefäße aufgestellt worden, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls telefonisch mit. Wir veranlassen dann die zusätzliche Aufstellung oder den Ab - zug bzw. den Austausch der entsprechenden Tonne. Sollte das Tonnenvolumen WAS GEHÖRT IN DIE PAPIERTONNE Zeitungen, Zeitschriften, Papp-Kartons (keine Tetrapacks), Pack pa pier, Bücher, Geschenk papier (kei ne Ge schenk folie), Brief um schlä ge, Verpackungen von Le - bens mit teln aus Papier oder Pappe mit und ohne Grünen Punkt. In der Papiertonne wird nur sauberes Papier ge sam melt! NICHT IN DIE PAPIERTONNE GEHÖREN Verbundstoffe, wie Getränkekartons, gehören in den gelben Sack! Tapeten dürfen nicht in die Pa pier tonne gegeben werden, sie ge hören in die Restabfalltonne. Verunreinigtes Papier und verschmutzte Pappe wie z.b. Pizzaschachteln oder gebrauchte Papiertaschentücher ge hö - ren ebenfalls zum Restabfall. Ordner gehören zum Restabfall 26

Internet Verschenkmarkt Beim Internet-Verschenkmarkt handelt es sich um eine auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern verlinkte, nicht kommerzielle, kostenlos zu nutzende Online-Plattform, über die Gebrauchsgegenstände getauscht und verschenkt werden können. Die Bürger/innen des Landkreises Kaiserslautern können hier gut erhaltene Möbel, funktionstüchtige Elektrogeräte oder andere Gegenstände tauschen, verschenken oder auch suchen. Je genauer die Beschreibung der angebotenen bzw. gesuchten Artikel ist, desto größer ist die Chance, dass sich für das Angebot ein Interessent findet. Ziel dieser von der Abfallwirtschaft des Landkreises Kaiserslautern eingerichteten Online- Plattform ist die Förderung der Abfallvermeidung durch weitere Nutzung der angebotenen Gegenstände, die sonst als Abfall entsorgt würden und damit verbunden eine Schonung der Ressourcen. Und so gelangen Sie zur Verschenkmarkt-Plattform: Auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern unter www.kaiserslautern-kreis.de finden Sie die Text-Grafik (siehe rechte Abbildung) die Sie mit einem Klick auf die Plattform des Verschenkmarktes weiterleitet. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, die Sie bei einer Teilnahme automatisch anerkennen. Auf der im Display erscheinenden Eingabemaske kann zwischen den Optionen Inserat einsehen, Inserat aufgeben und Inserat löschen gewählt werden. Die eingestellten Inserate werden, falls nicht vom Einsteller selbst wieder gelöscht, automatisch nach 28 Tagen von der Plattform entfernt. Ein erneutes Einstellen des Angebotes ist jederzeit wieder möglich. Da dieser Verschenkmarkt als Service für die Bürger/innen des Landkreises Kaiserslautern angeboten wird, können auch nur von diesen Inserate aufgegeben werden. Die Inserate einsehen und nutzen, können jedoch alle interessierten Personen, also auch die Einwohner anderer Kommunen. 27

Welcher Abfall gehört wohin? Aktenordner Leere Aktenordner werden über den Restabfall entsorgt. Altautos, Autowracks, Autoteile müssen über zertifizierte Ver wer t er betriebe, die nach der Altauto-Ver ord nung anerkannt sind, entsorgt werden. Altmedikamente können in der Apotheke, am Umweltmobil und an der Sonderabfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Sie dürfen auf keinen Fall in die Restabfalltonne oder in die Toilette geworfen werden. Altöl Nach der geltenden Altölverordnung muss derjenige, der Motor- und Ge triebeöl verkauft, dieses auch in gleicher Menge kostenlos zurücknehmen. Bitte machen Sie von die ser Rückgabemöglichkeit Gebrauch. Alt bestände oder verunreinigtes Altöl in haushaltsüblicher Menge sowie Ölfilter können am Um - welt mobil oder an der Son der ab fallan nahme stelle der ZAK abgegeben werden. Asbest, Wellasbest, Asbestschindeln, Fassadenplatten Asbesthaltige Materialien sind Produkte, bei denen die Entstehung von Staub, z.b. beim Sägen oder Brechen, vermieden werden muss, da diese Stäube krebserregend sind. Lassen Sie asbesthaltige Ma terialien nur durch zertifizierte Fachfirmen entfernen. Asbest muss als Sonderabfall entsorgt werden. Auskünfte erteilt die Kreis verwaltung Kaisers lautern, Telefon (0631) 7105-408 und -505. Autobatterien enthalten zahlreiche Schadstoffe. Nach der Batterie verordnung wird beim Erwerb einer Starterbatterie ein Pfand erhoben, das bei Rück gabe der verbrauchten Batterie rückerstattet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Autobatterien am Um welt mobil oder an der Son der ab fall an nah me stelle der ZAK kostenfrei, aber ohne Pfanderstattung abzu geben. Autoreifen sollten dem Händler zurückgegeben werden. Am Wertstoffhof der ZAK können bis zu vier Reifen (mit oder ohne Felgen) kostenlos ab - gegeben werden. Badewannen und Duschtassen, egal aus welchem Material, werden nicht vom Sperrmüll mitgenommen, sondern müssen zu den Wert stoff hö fen ge - bracht werden. Bettdecken Falls die Bettdecken oder Kopfkissen noch brauchbar sind, fragen Sie bitte bei Hilfs orga - nisationen an, ob Bedarf besteht. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Decken und Kis sen über den Sperrmüll entsorgen oder zu den Wertstoffhöfen bringen. Datenträger CDs/DVDs können ohne Hülle auf dem Wert - stoff hof in Kindsbach, am Bürgercenter der Kreis verwaltung Kaiserslautern, Lauter straße8 und beim Fachbereich Abfall wirt schaft, Am Altenhof 6, abgegeben wer den. Elektro-Speicherheizgeräte/ Nachtspeicheröfen Diese Heizgeräte können in verschiedenem Umfang festgebundene oder schwachgebundene Asbestprodukte enthalten. Ob ein Elektro-Speicherheizgerät Asbest enthält, kann nach Angabe von Fabrikat und Gerätetyp bei der Abfallberatung der Kreis verwaltung Kaiserslautern erfragt werden: Telefon (0631) 7105-408 oder -505. Die Entsor gung von Speicher heizgeräten mit Asbest darf nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis ge mäß TRGS 519 durchgeführt wer den. Diese Geräte dürfen auf keinen Fall geöffnet werden! Aus kunft über zugelassene Firmen gibt die Kreis hand wer ker schaft unter Telefon (0631) 37122-36. 28

Welcher Abfall gehört wohin? Energiesparlampen gehören zum Problemabfall und können am Umweltmobil, der Sonderabfall an nah me stelle der ZAK und am Wertstoffhof in Kindsbach abgegeben werden. Erdaushub Erdaushub kann in genehmigten Sandgruben gegen Bezahlung abgegeben werden. Über Internet kann die Boden- und Bauschuttbörse Rheinland-Pfalz unter der Ad res se www.alois-info.de abgefragt werden. Feuerlöscher können am Umweltmobil sowie an der Son - der abfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Gasflaschen/-kartuschen können am Umweltmobil sowie an der Son - der abfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Gasherde werden bei der Elektrogerätesammlung nach Anmeldung mitgenommen. Kleintier- und Katzenstreu Kompostierbares Streu aus Holz oder Stroh darf ohne Kot be stand teile in die Biotonne gegeben werden. Der Kot sowie mineralisches Kleintier- oder Katzenstreu muss über die Restabfalltonne entsorgt werden. Auf keinen Fall über die Toilette entsorgen! Kochtöpfe, Geschirr und Besteck in größeren Mengen können auf den Wertstoffhöfen in Kindsbach oder im Kapiteltal abgegeben werden. Kleine Mengen können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Leuchtstoffröhren können am Umweltmobil sowie an der Sonder abfallannahmestelle der ZAK abgegeben werden. Öltanks müssen über einen zertifizierten Fachbetrieb entsorgt werden. Anschriften entnehmen Sie bitte den entsprechenden Branchentelefon - büchern (Stichwort: Tankreinigung). Rasenmäher Benzinrasenmäher werden über zertifizierte Annahme stel len oder Verwerterbetriebe, die nach der Alt auto verordnung anerkannt sind, entsorgt. Elektrorasenmäher können bei der Kreis ver wal tung Kaiserslautern als Elektro- Groß gerät zur Entsorgung angemeldet oder an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Handrasenmäher ohne Mo tor können an den Wertstoffhöfen abgegeben werden oder über die Sperr müllsammlung entsorgt werden. Sanitärkeramik wie WCs, Bidets, Urinale und Waschbecken, können am Wert stoffhof der ZAK oder am Wertstoffhof in Kindsbach abgegeben werden. Spritzen und Kanülen gehören in ein fest verschlossenes durchstichsicheres Gefäß verpackt in die Restabfalltonne. Tapeten gehören in die Restabfalltonne. Thermometer Quecksilberhaltige Thermometer sind Son der - abfall, der über das Umweltmobil entsorgt werden muss. Digitalthermometer gehören zum E-Schrott. Tierkörper sind keine Abfälle im Sinne des Abfallgeset zes und dürfen nicht über die vom Landkreis Kaiserslautern bereitgestellten Abfallgefäße entsorgt werden. Ihre Beseitigung regelt das Tier - kör perbe seiti gungsgesetz. Auskunft erteilt der Zweckver band Tierkörperbeseitigung Rheinland Pfalz, Am Orsch bach 2, 54518 Rivenich, Tel. (06508) 91430, Fax (06508) 827, oder das Veteri när amt Kaiserslautern, Tel. (0631) 7105-450. Türen und Türrahmen können an den Wertstoffhöfen (siehe Seite 22/23) abgegeben werden. Videokassetten werden über die Restabfalltonne entsorgt. 29

Kontakte Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Abfallentsorgungs- Team der Kreis ver wal tung Kaiserslautern, Am Altenhof 6 (ehem. Casino), Kaiserslautern. BESUCHSZEITEN DER KREISVERWALTUNG Montag, Dienstag: 8.00-12.00 Uhr 13.30-16.00 Uhr Mittwoch: 8.00-12.00 Uhr Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr 13.30-18.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr Für den Landkreis Kaiserslautern tätige Unternehmen Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide 10 67678 Mehlingen Telefon (06303) 804-0 Abfallberatung Telefon (0631) 7105-408 / -505 Elektroschrott Telefon (0631) 7105-250 / -500 Sperrmüll Telefon (0631) 7105-500 / -250 Hausabfall (Rest-/Bio-Abfall, Papier) Telefon (0631) 7105-435/-433/-405/-329 Abfall aus anderen Herkunftsber. Telefon (0631) 7105-235 / -329 Sonderabfälle Telefon (0631) 7105-505 Illegale Abfallab lagerungen/ Autowracks Telefon (0631) 7105-472 Fax (0631) 7105-449 E-Mail abfallwirtschaft@kaiserslautern-kreis.de Internet www.kaiserslautern-kreis.de IMPRESSUM Herausgeber: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich Abfallwirtschaft Postfach 3580 67623 Kaiserslautern Containerdienst B&S GmbH Riegelgrube 12 55543 Bad Kreuznach Hotline 0800-7236661 (kostenfrei) REMONDIS GmbH Region Südwest Staffelberg 8 66954 Pirmasens Telefon (06331) 5139-0 Steuerwald GmbH Siemensstraße 10 67304 Eisenberg Telefon (06303) 804-0 Zeller Recycling GmbH In der Schlicht 6 67112 Mutterstadt Telefon (06234) 9474-0 Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) Kapiteltal 67657 Kaiserslautern Telefon (0631) 34117-0 Konzept & Design: Agentur Barth GmbH, Kaiserslautern Druck: Printec Repro-Druck Vertriebs GmbH, Kaiserslautern 30

Wir tragen Verantwortung Niemals Stillstand, jede Erfahrung, jede Herausforderung nutzen, um den Menschen in der Rhein- Neckar-Region ein kompetenter und absolut verlässlicher Partner zu sein. Wir verstehen es als unsere Berufung, Ihre Aufträge zuverlässig und vor allem schnell umzusetzen. Mit dieser Philosophie hat sich unser Familienbetrieb in den letzten Jahren zu einem der führenden Dienstleistungsunternehmen für Containerdienste, Recycling und Naturenergie entwickelt. ZELLER Recycling GmbH ZELLER Naturenergie GmbH & Co. KG In der Schlicht 6 Telefax: 06234 947430 D-67112 Mutterstadt Mail: info@zeller-recycling.de Telefon: 06234 94740 www.zeller-recycling.de Mehr da! Mit über 50 Filialen nicht zu übersehen. durch Stadt und Landkreis Bar Berat eben lang www.kskkl.de Kreissparkasse Kaiserslautern Mehr als eine Bankverbindung.

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