Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

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Transkript:

- 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 25. Juli 2000 Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. 11/1999 S. 293) hat der Senat der Universität Leipzig am 9. November 1999 folgende Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig erlassen. (Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts) Inhaltsübersicht: I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studienzeit 5 Vermittlungsformen 6 Studienziel 7 Studienberatung 8 Umfang des Studiums II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums 10 Aufbau des Studiums III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium IV. Weitere Bestimmungen

- 14/16-13 Studienangebot 14 Anrechnung von Studienleistungen 15 Übergangsbestimmungen 16 Inkrafttreten V. Anlage Studienablaufplan

- 14/17 - I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 (MARPO) das Studium des Nebenfaches Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium am Historischen Seminar der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch die Studienordnungen der mit dem Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte kombinierbaren Haupt- und Nebenfächer ergänzt. 2 Zugangsvoraussetzungen Die Qualifikation wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Erforderlich sind: - Nachweis des Latinums sowie - Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen. Sprachkenntnisse in Englisch sind durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme nachzuweisen. Der Nachweis über Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache ist durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erbringen. Das Latinum ist durch das Abiturzeugnis oder durch Ergänzungsprüfung gemäß Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 10. Juli 1998 an einem öffentlichen Gymnasium oder unter Kultushoheit an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung spätestens bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen. Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt. 3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. 4

- 14/18 - Studienzeit Die Regelstudienzeit beträgt im Nebenfach neun Semester. 5 Vermittlungsformen Vermittlungsformen sind: - Vorlesungen (V) - Kolloquien (Ko) - Proseminare (ProS) - Exkursionen (E) - Seminare (S) - Übungen (Ü) - Oberseminare (OS) - Forschungsseminare (FS) Die Teilnahme an Forschungsprojekten und die Mitarbeit in studentischen Arbeitsgruppen (Tutorien) wird dringend empfohlen. 6 Studienziel Ziel des Studiums ist es, den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen im Fach Mittlere und Neuere Geschichte die Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur Einordnung der gewonnenen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigen. Wissenschaftliche Fähigkeiten sollen während des Studiums so entwickelt werden, dass sie nach dem Studium nutzbar sind und durch eigene Erfahrungen und Weiterbildung vertieft werden können. 7 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte ist Aufgabe des Historischen Seminars. Sie erfolgt durch die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studenten, insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Wahl des Schwerpunktes. Der Prüfungsausschuss bzw. das ihm zugeordnete Prüfungsamt berät in Fragen der Prüfungsorganisation. Studierende, die nicht bis zum Beginn des dritten Semesters einen Leistungsnachweis erbracht haben oder die Zwischenprüfung nicht bis zum Beginn des fünften Semesters absolviert haben, müssen jeweils im dritten bzw. fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. 8

- 14/19 - Umfang des Studiums Der Umfang der Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 36 Semesterwochenstunden (SWS), davon entfallen jeweils 18 SWS auf das Grund- und Hauptstudium. II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums Das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen: - Geschichte des Mittelalters, - Geschichte der Frühen Neuzeit, - Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen dieser Bereiche können im Grund- und Hauptstudium bis zur Hälfte der SWS in einer oder mehreren der Teildisziplinen Sächsische Landesgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Ost- und Südosteuropäische Geschichte sowie Vergleichende Geschichtswissenschaft/Ibero-Amerikanische Geschichte belegt werden. Im Grundstudium sind die Anteile der drei Bereiche Geschichte des Mittelalters, Geschichte der Frühen Neuzeit sowie Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts ungefähr gleichgewichtig zu studieren. 10 Aufbau des Studiums Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, das Hauptstudium durch die Magisterprüfung abgeschlossen. Die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung im Fach berechtigt zur Aufnahme des Hauptstudiums, auch wenn in weiteren Fächern noch Zwischenprüfungsleistungen zu erbringen sind. (1) Grundstudium Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus allen Bereichen zu studieren. Der Gesamtumfang beträgt 18 SWS. Auf die einzelnen Bereiche entfallen nachstehend genannte Pflicht- (Pf.) und Wahlpflichtveranstaltungen (Wpf.), die wie folgt aufgeteilt sind: Stundenanteile Pf. Wpf.

- 14/20 - Geschichte des Mittelalters 2 SWS 4 SWS Geschichte der Frühen Neuzeit 2 SWS 4 SWS Geschichte des 19. und 20. Jh. 2 SWS 4 SWS (2) Hauptstudium Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 SWS zu besuchen. Die auf die einzelnen Bereiche entfallenden Pflicht- (Pf.) und Wahlpflichtveranstaltungen (Wpf.) sind wie folgt aufgeteilt: Stundenanteile Pf. Wpf. Geschichte des Mittelalters 2 SWS 4 SWS Geschichte der Frühen Neuzeit 2 SWS 4 SWS Geschichte des 19. und 20. Jh. 2 SWS 4 SWS III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte sind: a) Nachweis der Sprachkenntnisse gemäß 2, b) je ein Leistungsnachweis aus Proseminaren in den Bereichen - Geschichte des Mittelalters und nach Wahl aus - Geschichte der Frühen Neuzeit oder Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Einer der geforderten Leistungsnachweise ist bis zum Beginn des dritten Semesters zu erbringen. Hierbei gilt im übrigen 9 Satz 2. (2) Leistungsnachweise können gemäß 17 MARPO in Form: a) einer 90minütigen Klausur oder b) einer schriftlichen Hausarbeit oder c) eines schriftlich ausgearbeiteten Referats erworben werden. Diese Leistungsnachweise beziehen sich auf Inhalte von Veranstaltungen im Pflichtbereich des gewählten Bereiches. (3) Die in Absatz 2 genannten Leistungsnachweise werden mit 'bestanden' oder 'nicht bestanden ' bewertet.

- 14/21 - (4) Leistungsnachweise, die mit 'nicht bestanden' bewertet worden sind, können wiederholt werden. Ein zwischenzeitlicher Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht. 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte sind: je ein Leistungsnachweis aus Seminaren (bzw. Ober- oder Forschungsseminaren) in zwei der drei folgenden Bereiche - Geschichte des Mittelalters - Geschichte der Frühen Neuzeit - Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Hierbei gilt im übrigen 9 Satz 2. (2) Für den Erwerb, die Bewertung und die Wiederholung von Leistungsnachweisen des Hauptstudiums gelten die Regelungen des 11 Absatz 2 bis 4. IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot Das Studienangebot ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums unter 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung sowie Veranstaltungsumfang und -form und geben deren Zuordnung zu den Pflicht- und Wahlpflichtbestandteilen in den jeweiligen Studienabschnitten an. Veranstaltungen, in denen ein studienbegleitender Leistungsnachweis erworben werden kann, sind zu kennzeichnen. Das aktuelle Lehrangebot entspricht den in Satz 2 genannten Veranstaltungsankündigungen. 14 Anrechnung von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen des 14 der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998. 15 Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die im Wintersemester

- 14/22-1998/99 oder später ihr Studium des Nebenfaches Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium aufgenommen haben. Für alle früher immatrikulierten Studenten besteht auf Antrag die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung das Studium so fortzusetzen, dass es nach dieser Ordnung abgeschlossen werden kann. Der Wechsel zu dieser Ordnung ist aktenkundig zu machen. 16 Inkrafttreten Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates vom 20. Juli 1999 und des Senates der Universität Leipzig vom 09. November 1999. Diese Studienordnung gilt mit Schreiben des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 17. April 2000 (Az.: 2-7831-12/50-12) als angezeigt. Sie tritt rückwirkend zum Wintersemester 1998/99 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Leipzig, den 25. Juli 2000 Professor Dr. Volker Bigl Rektor

- 14/23 - V. Anlage zur Studienordnung Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte Studienablaufplan Aufgrund der 9 bis 13 der Studienordnung wird folgender Studienablaufplan empfohlen: Grundstudium (1. 4. Semester) Während des Grundstudiums sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen 1 : 1. Geschichte des Mittelalters ProS, L (Pf.) 2 SWS 2. Geschichte des Mittelalters V (Wpf.) 2 SWS 3. Geschichte der Frühen Neuzeit ProS, L (Pf.) 2 SWS 4. Geschichte der Frühen Neuzeit V (Wpf.) 2 SWS 5. Geschichte des 19. und 20. Jh. ProS, L (Pf.) 2 SWS 6. Geschichte des 19. und 20. Jh. V (Wpf.) 2 SWS 7. Geschichte des Mittelalters V/Ü/ProS (Wpf.) 2 SWS 8. Geschichte der Frühen Neuzeit V/Ü/ProS (Wpf.) 2 SWS 9. Geschichte des 19. und 20. Jh. V/Ü/ProS (Wpf.) 2 SWS Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen unter den Nummern 1 und 2 sowie 3 und 4 sowie 5 und 6 in jeweils einem Semester zu besuchen. Die übrigen Lehrveranstaltungen können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Hauptstudium (5. 8. Semester) Während des Hauptstudiums sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1. Geschichte des Mittelalters, Geschichte der Frühen Neuzeit, Geschichte des 19. und 20. Jh. 2 S, 2 L (Pf.) 4 SWS* 2. Geschichte des Mittelalters, Geschichte der Frühen Neuzeit, Geschichte des 19. und 20. Jh. V (Pf.) 2 SWS** 3. Geschichte des Mittelalters V/Ü/S (Wpf.) 4 SWS 4. Geschichte der Frühen Neuzeit V/Ü/S (Wpf.) 4 SWS 5. Geschichte des 19. und 20. Jh. V/Ü/S (Wpf.) 4 SWS * Es ist je ein Leistungsnachweis aus zwei der drei genannten Bereiche zu erwerben. ** Die Vorlesung ist aus dem Bereich zu belegen, in dem kein Leistungsnachweis erworben wurde. 1 L = Leistungsnachweis; alle anderen Abkürzungen nach 5 der Studienordnung

- 14/24 - Anlage Nr. 32 für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 Aufgrund von 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl.11/1999 S.293) hat der Senat der Universität Leipzig am 9. November 1999 folgende Anlage Nr. 32 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte erlassen: 1. Fächerkombination Gemäß 4 Abs. 1 ist eine Kombination des Nebenfaches Mittlere und Neuere Geschichte nicht möglich mit dem Hauptfach Mittlere und Neuere Geschichte oder mit einem weiteren historischen Nebenfach möglich. 2. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen: 2.1. Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung gemäß 17: a) der Nachweis der Sprachkenntnisse gemäß 2 der Studienordnung b) je ein Leistungsnachweis aus Proseminaren in den Bereichen - Geschichte des Mittelalters und nach Wahl aus - Geschichte der Frühen Neuzeit oder Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. 2.2. Für die Zulassung zur Magisterprüfung gemäß 22: je ein Leistungsnachweis aus Seminaren (bzw. Ober- oder Forschungsseminaren) in zwei der drei folgenden Bereiche - Geschichte des Mittelalters - Geschichte der Frühen Neuzeit - Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. 2.3. Die unter 2.1. und 2.2. geforderten Leistungsnachweise können maximal bis zur Hälfte auch in den Teildisziplinen Sächsische Landesgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Ost- und Südosteuropäische Geschichte sowie Vergleichende Geschichtswissenschaft/Ibero-Amerikanische Geschichte erbracht werden.

- 14/25-3. Prüfungen 3.1. Die Fristen und Nachfristen gemäß 19 Abs. 3 und 24 Abs. 2 für die Durchführung der Zwischenprüfung/Magisterprüfung werden zu Beginn jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte zuständig ist, hochschulöffentlich bekannt gegeben. 3.2. Zwischenprüfung (gemäß 18 und 19) 3.2.1. Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte aus zwei mündlichen Teilprüfungen von jeweils 15 bis 20 Minuten, davon eine aus dem Bereich Geschichte des Mittelalters. Die Themen der Prüfungen können auch aus den Teildisziplinen im Sinne von 2.3. genommen werden, deren prüfungsberechtigte Vertreter auch für das Gesamtfach Mittlere und Neuere Geschichte prüfungsberechtigt sind. Die einzelnen Prüfungsleistungen müssen mindestens mit der Note ausreichend (4) bewertet worden sein. 3.2.2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne von 6 Abs. 4 sind nicht vorgesehen. 3.3. Magisterprüfung ( 23 und 24) 3.3.1. Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte aus einer zweistündigen Klausur (120 Minuten) sowie einer mündlichen Prüfung von 20 bis 30 Minuten. Wird das Thema der Klausur aus dem Bereich der Geschichte des Mittelalters gewählt, findet die mündliche Prüfung wahlweise im Bereich der Geschichte der Frühen Neuzeit oder der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts statt; wird das Thema der Klausur aus dem Bereich der Geschichte der Frühen Neuzeit oder der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts gewählt, findet die mündliche Prüfung im Bereich der Geschichte des Mittelalters statt. Die Themen der Prüfungen können auch aus den Teildisziplinen im Sinne von 2.3. genommen werden, deren prüfungsberechtigte Vertreter auch für das Gesamtfach Mittlere und Neuere Geschichte prüfungsberechtigt sind. Die einzelnen Prüfungsleistungen müssen mindestens mit der Note ausreichend (4) bewertet worden sein.

- 14/26 - Diese Anlage Nr. 32 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte tritt zum Wintersemester 1998/99 in Kraft. Sie wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 17. April 2000 (Az.: 2-7831-12/50-12) genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Leipzig, den 25. Juli 2000 Professor Dr. Volker Bigl Rektor