Medieninformatik. Übergangsbestimmungen für das Masterstudium

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Transkript:

Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Medieninformatik an der Technischen Universität Wien Version 1.1 vom 11.6.2012 Studienkommission Informatik (1) Im Folgenden bezeichnet Studium das Masterstudium Medieninformatik (Studienkennzahl 066 935). Der Begri neuer Studienplan bezeichnet den ab 1.10.2011 an der Technischen Universität Wien gültigen Studienplan für dieses Studium und alter Studienplan den bis dahin gültigen. Entsprechend sind unter neuen bzw. alten Lehrveranstaltungen solche des neuen bzw. alten Studienplans zu verstehen. Mit studienrechtlichem Organ ist das für die Informatikstudien zuständige studienrechtliche Organ an der Technischen Universität Wien gemeint. (2) Die Übergangsbestimmungen gelten für Studierende, die den Studienabschluss gemäÿ neuem Studienplan an der Technischen Universität Wien einreichen und vor dem 1.7.2011 zu diesem Masterstudium an der Technischen Universität Wien zugelassen waren. Die Nutzung der Übergangsbestimmungen ist diesen Studierenden freigestellt, d.h., sie können auch gemäÿ neuem Studienplan ohne Übergangsbestimmungen einreichen. (3) Studierende dieses Masterstudiums, die von Absatz 2 nicht erfasst werden, die aber bereits vor Wintersemester 2011 alte Lehrveranstaltungen absolviert haben (Stosemester des Zeugnisses SS2011 oder früher), können diese gemäÿ der folgenden Äquivalenzliste anstelle neuer Lehrveranstaltungen verwenden und den Prüfungsfächern des neuen Studienplans zuordnen. Weiters können Studierende, die bis 30.11.2012 auf Basis eines Bachelorstudiums der Informatik oder Wirtschaftsinformatik der Technischen Universität Wien zu diesem Masterstudium zugelassen werden, etwaige Zulassungsauagen als Wahllehrveranstaltungen im Masterstudium verwenden, wobei der Umfang der so verwendbaren Zulassungsauagen um jene 4.5 Ects reduziert wird, der als freie Wahl verwendet werden kann. Die Zuordnung dieser Lehrveranstaltungen zu Prüfungsfächern erfolgt auf Vorschlag der/des Studierenden; im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ. (4) Auf Antrag der/des Studierenden kann das studienrechtliche Organ die Übergangsbestimmungen individuell modizieren oder auf nicht von Absatz 2 erfasste Studierende ausdehnen, wenn dadurch grobe durch die Studienplanumstellung bedingte Nachteile für die Studierende/den Studierenden (wie eine signikante Studienzeitverlängerung oder der Verlust von Beihilfen) abgewendet werden können. (5) Grundsätzlich gilt die Prüfungsordnung des neuen Studienplans, wobei die Zusammenfassung der Lehrveranstaltungen zu Modulen für Studierende gemäÿ Absatz 2 unwirksam ist. Statt dessen erfolgt die Prüfungsfachzuordnung der Lehrveranstaltungen aufgrund der nachfolgenden Gliederung. Weiters ist bei Einreichung des Studienabschlusses bis 30.11.2011 keine kommissionelle Abschlussprüfung erforderlich. (6) Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Studienplanversionen, die zueinander äquivalent sind, sind gemeinsam unter demselben Punkt angeführt. Es kann jeweils höchstens eine davon für den Studienabschluss verwendet werden. Jede Lehrveranstaltung wird durch ihren Umfang in 1

ECTS-Punkten (erste Zahl) und Semesterstunden (zweite Zahl), ihren Typ und ihren Titel beschrieben. Abgesehen von gekennzeichneten Ausnahmen zählt der ECTS-Umfang der tatsächlich absolvierten Lehrveranstaltung. 1 (7) Zeugnisse über Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. In jedem Fall gelten Lehrveranstaltungen, die unter demselben Punkt angeführt sind, als äquivalent. Insbesondere können Lehrveranstaltungen, die in mehreren Prüfungsfächern angeführt sind, nur einmal für den Studienabschluss verwendet werden. Sie sind auf Vorschlag der/des Studierenden jenem Prüfungsfach zuzuordnen, dem sie inhaltlich entsprechen. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über Äquivalenz bzw. Prüfungsfachzuordnung. (8) Lehrveranstaltungen, die in identischer oder ähnlicher Form für den Abschluss jenes Studiums benötigt wurden, das die Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium bildet, können nicht für den Abschluss dieses Studiums verwendet werden. Sie sind durch Wahllehrveranstaltungen gemäÿ Absatz 10 im selben Umfang zu ersetzen. (9) Zeugnisse über alte Lehrveranstaltungen können für den Studienabschluss verwendet werden, wenn die Lehrveranstaltung von der/dem Studierenden im Sommersemester 2012 oder früher besucht wurde. Der Zeitpunkt des Besuchs wird durch das auf dem Zeugnis vermerkte Stosemester bestimmt, nicht durch das Prüfungs- oder Ausstellungsdatum (dieses kann auch nach dem 30.9.2012 liegen). Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über den Zeitpunkt des Besuchs. (10) In der nachfolgenden Gliederung besteht die Prüfungsfächer aus Pichtlehrveranstaltungen, ergänzenden Pichtlehrveranstaltungen und Wahllehrveranstaltungen. Pichtlehrveranstaltungen sind in jedem Fall zu absolvieren. Von den ergänzenden Pichtveranstaltungen sind so viele zu wählen, dass ihr Umfang zusammen mit jenem der Pichtlehrveranstaltungen 51.0 Ects (oder knapp darüber) beträgt. Wahllehrveranstaltungen sind in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der absolvierten Pichtlehrveranstaltungen und ergänzenden Pichtlehrveranstaltungen noch auf 81.0 Ects fehlt. Als Wahllehrveranstaltungen kommen in Frage: die bei den Prüfungsfächern explizit angeführten Wahllehrveranstaltungen, die noch nicht gewählten ergänzenden Pichtlehrveranstaltungen, sowie Lehrveranstaltungen, die in einem seit Studienzulassung gültigen Studienplan als Wahllehrveranstaltung vorgesehen waren, sofern sie nicht zu anderen gewählten Lehrveranstaltungen inhaltlich äquivalent sind. Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu einem Prüfungsfach erfolgt auf Vorschlag der/des Studierenden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über Äquivalenz und Prüfungsfachzuordnung. Im Prüfungsfach Fachübergreifende Qualikationen und freie Wahl sind Lehrveranstaltungen in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der gewählten Picht- und Wahllehrveranstaltungen auf 90 Ects fehlt. 1 Das studienrechtliche Organ kann Zeugnisse mit einer fehlerhaften ECTS-Angabe beim Einreichen des Studienabschlusses mit einem korrigierten ECTS-Wert berücksichtigen. Der Verdacht auf einen Fehler ist insbesondere dann gegeben, wenn die Lehrveranstaltung hinsichtlich der Semesterstunden, nicht aber hinsichtlich der ECTS-Punkte dem Studienplan entspricht, oder wenn der ECTS-Wert kleiner als die Semesterstundenzahl oder gröÿer als das Doppelte der Semesterstundenzahl ist. 2

Prüfungsfächer Prüfungsfach Theorien der Medieninformatik Pichtlehrveranstaltungen 3.0/2.0 VU Grundlagen der Kommunikations- und Medientheorien 3.0/2.0 VO Grundlagen der Kommunikations- und Medientheorie Ergänzende Pichtlehrveranstaltungen 6.0/4.0 VU Formal Methods in Computer Science 6.0/4.0 VO Formale Methoden der Informatik 3.0/2.0 VU Formale Methoden der Informatik Wurde das Zeugnis über die Lehrveranstaltung 4.5/3.0 VU Theoretische Informatik 2 aus den Studienplänen der Informatik und Wirtschaftsinformatik für WS2001SS2006 nicht für den Abschluss jenes Bachelorstudiums verwendet, auf dem dieses Masterstudium aufbaut, kann es zusammen mit 1.5 Ects an Wahllehrveranstaltungen an Stelle dieser Lehrveranstaltung verwendet werden. 3.0/2.0 VU Forschungsmethoden Wahllehrveranstaltungen 2.0/1.5 VO Architektur- und Kunstgeschichte des 19. und 20.Jhs. 3.0/2.0 VU Computing and Philosophy 3.0/2.0 VU Design Studies 3.0/2.0 VO Design Studies 2.0/1.5 VO Einführung in die Visuelle Kultur 2.0/1.5 VO Gegenwartskunst/Architektur- und Kunstgeschichte 2 3.0/2.0 VO Geschichte und Theorie des Designs 3.0/2.0 UE Gestaltung und Evaluation von Visualisierungen 1.5/1.0 UE Informationsvisualisierung 3.0/2.0 VU Information and Society 3.0/2.0 SE Kunst und Computer 3.0/2.0 VU Medienanalyse und Medienreexion 3.0/2.0 AG Neue Technologien und sozialer Wandel 3.0/2.0 VO Psychologische Grundlagen der Visualisierung 3.0/2.0 VO Informationsvisualisierung 3.0/2.0 VU Strategien der Medienkunst 3.0/2.0 VU Theorien und Methoden für Multimedia Systems Design 3

Prüfungsfach Technologien der Medieninformatik Pichtlehrveranstaltungen 3.0/2.0 VU Einführung in die Mustererkennung 3.0/2.0 VO Einführung in die Mustererkennung 3.0/2.0 VO Computergraphik 3.0/2.0 VO Computergraphik 2 1.5/1.0 VO Videoverarbeitung 1.5/1.0 VO Videoverarbeitung 1.5/1.0 UE Videoverarbeitung 1.5/1.0 LU Videoverarbeitung 2.0/2.0 VO Virtual and Augmented Reality 3.0/2.0 VO Virtual and Augmented Reality 4.0/3.0 UE Virtual and Augmented Reality 3.0/2.0 LU Virtual and Augmented Reality Ergänzende Pichtlehrveranstaltungen 3.0/2.0 VU Audio 3.0/2.0 VU Multimedia-Kommunikation 3.0/2.0 VO Multimedia Produktion 2: Interaktionsdesign Wahllehrveranstaltungen 6.0/4.0 VU Beyond the Desktop 3.0/2.0 VO Bildverstehen 3.0/2.0 LU Bildverstehen 6.0/4.0 PR Building Interaction Interface 4.5/3.0 VU Computer Vision 6.0/4.0 LU Computergraphik 2 6.0/4.0 VU DSP-Processing & Generative Music 4.5/3.0 VU Echtzeitgraphik 3.0/2.0 VU End User Programming 3.0/2.0 VO Farbe 3.0/2.0 VO Einführung in die Farbwissenschaft 3.0/2.0 LU Einführung in die Mustererkennung 4.5/3.0 VU Information Retrieval 4

6.0/4.0 VU Interaktivität & Music Interface Design 4.5/3.0 VU Machine Learning for Visual Computing 3.0/2.0 VU Media and Brain 1 3.0/2.0 VU Media and Brain 2 3.0/2.0 VO Multimedia Interfaces 1.5/1.0 UE Multimedia Interfaces 1.5/1.0 LU Multimedia Interfaces 1.5/1.0 UE Multimedia Produktion 2: Interaktionsdesign 4.5/3.0 VU Mustererkennung 4.5/3.0 VU Self-Organizing Systems 3.0/2.0 SE Seminar aus Bild- und Videoanalyse und -synthese 3.0/2.0 SE Seminar aus Computer Vision und Mustererkennung 3.0/2.0 SE Seminar aus Multimedia 3.0/2.0 VU Similarity Modeling 1 3.0/2.0 VL Similarity Modeling 1 3.0/2.0 VU Similarity Modeling 2 3.0/2.0 VL Similarity Modeling 2 3.0/2.0 VU Stereo Vision 3.0/2.0 VU Tangible Computing 3.0/2.0 PR Virtual and Augmented Reality: Advanced Topics 3.0/2.0 AG Virtual and Augmented Reality: Advanced Topics 1.5/1.0 VO Visual Analysis of Human Motion 1.5/1.0 UE Visual Analysis of Human Motion 1.5/1.0 LU Visual Analysis of Human Motion Prüfungsfach Theorie und Praxis der Gestaltung interaktiver Systeme Pichtlehrveranstaltungen 6.0/4.0 PR From Design to Software 1 6.0/4.0 PR Informatikpraktikum 1 6.0/4.0 VU Projektorientierte Recherche und designgenerierende Methoden 1 3.0/2.0 VU Projektorientierte Recherche 1 6.0/4.0 VU Projektorientierte Recherche und designgenerierende Methoden 2 3.0/2.0 LU Experimentelle Gestaltung von Multimedia-Anwendungen 2 3.0/2.0 SE Seminar aus Medieninformatik 5

Ergänzende Pichtlehrveranstaltungen 6.0/4.0 PR Exploratives Design 1 6.0/4.0 VL Theorie und Praxis des Mediendesigns 6.0/4.0 PR Exploratives Design 2 6.0/4.0 VL Theorie und Praxis des Mediendesigns 2 1.5/1.0 VU Experimentelle Gestaltung von Multimedia-Anwendungen 1 Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig mit 6.0/4.0 VU Projektorientierte Recherche und designgenerierende Methoden 1 für den Abschluss des Studiums verwendet werden. 6.0/4.0 PR From Design to Software 2 6.0/4.0 PR Informatikpraktikum 2 3.0/2.0 SE Seminar für DiplomandInnen Wahllehrveranstaltungen 3.0/2.0 VL Appropriation und Authorship 2.5/2.0 VO Architektur- und Bildwelten 3.0/2.0 VU Digitales Modell 3.0/2.0 VO Elektronische Hilfsmittel für behinderte Menschen 3.0/2.0 EX Exkursion 4.5/3.0 VU Game Design 4.5/3.0 VU Interaktive Kunst 3.0/2.0 SE Mediendramaturgie 6.0/4.0 AG Medienspezische Recherche (Materialaufbereitung, Dokumentation) 3.0/2.0 VU Modellierung, Visualisierung und Interaktion von medizinischen Daten im Bereich der Rehabilitation 6.0/4.0 PR Praktikum aus Mensch-Computer-Systeme 3.0/2.0 VU Projektorientierte Recherche 2 Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig mit 6.0/4.0 VU Projektorientierte Recherche und designgenerierende Methoden 2 für den Abschluss des Studiums verwendet werden. 3.0/2.0 VU Qualitative Methoden der Gestaltung von Multimediasystemen 4.5/3.0 VU Web Accessibility 6

Prüfungsfach Fachübergreifende Qualikationen und freie Wahl Es sind freie Wahlfächer und Soft Skills in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der in den anderen Prüfungsfächern absolvierten Lehrveranstaltungen noch auf 90.0 Ects fehlt. Es sind mindestens 4.5 Ects aus dem von der Technischen Universität Wien verlautbarten Auswahlkatalog der Soft Skills, aus dem Katalog Soft Skills & Gender Studies (Abschnitt 1.4) des alten Studienplans oder aus dem entsprechenden Modul des neuen Studienplans zu wählen. Die übrigen Lehrveranstaltungen dieses Prüfungsfaches können frei aus dem Angebot an wissenschaftlichen/künstlerischen Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Prüfungsfach Diplomarbeit Für Studierende, die den Studienabschluss bis einschlieÿlich 30.11.2011 einreichen, wird die Diplomarbeit durch den alten Studienplan geregelt, und für Studierende, die danach einreichen, durch den neuen Studienplan. 7