Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 1 Wärmeerzeugung Werkhof und Feuerwehrlokal Heizungsersatz Werkhof und Erweiterung Holzschnitzellager mit Schnitzelbunker Bau- und Kreditentscheide A) Ausgangslage Im Sommer 2014 konnte das neue Feuerwehrlokal der Stützpunkt-Feuerwehr Klosters an der Doggilochstrasse 107, dem die Klosterser Stimmbevölkerung am 25. November 2012 zugestimmt hatte, eingeweiht werden. Das Feuerwehrlokal sollte wie der Werkhof ebenfalls an die zum damaligen Zeitpunkt noch neben der Repower-Kraftwerkzentrale vorgesehene Heizzentrale des Fernwärmeverbunds Klosters angeschlossen werden. Aufgrund der Standortverschiebung der geplanten Heizzentrale zur Graströchni in Klosters Platz und die aufgrund der Distanz aus heutiger Sicht nicht in Frage kommende Erschliessung des Gebiets Doggiloch durch den Fernwärmeverbund ist diese ursprünglich geplante Heizmöglichkeit weggefallen. Im Gesamtkredit für den Neubau des Feuerwehrlokals findet aber die nun alternativ vorzusehende Heizung nach wie vor Platz. Es ist im Weiteren geplant, die sanierungsbedürftige Wärmeerzeugung im Werkhof dringend zu ersetzen und zu erweitern. Zusätzlich soll das neu erstellte Feuerwehrgebäude ab der zentralen Holzschnitzelheizung im Werkhof mit Energie versorgt werden, womit die gemäss vorstehendem Abschnitt noch fehlende und zu gewährleistende Wärmeversorgung des Feuerwehrlokals bewerkstelligt werden kann.
Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 2 B) Heizungsersatz und Erweiterung Holzschnitzellager Werkhof Der bestehende Heizkessel Fabrikat Schmid UTSS100 wird demontiert und durch einen neuen Holzschnitzelheizkessel ersetzt. Das vorhandene Holzschnitzellager im Werkhof bleibt bis zur Realisierung der geplanten Entsorgungshalle bestehen. Es wird mit einem neuen ausserhalb des Gebäudes erstellten Schnitzelbunker erweitert, damit der Ablad der Schnitzel neu mit Lastwagen ermöglicht wird. Über die vorbereitete Fernleitung wird das Feuerwehrgebäude sodann mit Energie versorgt. B1) Holzschnitzelheizung Werkhof Das bestehende Holzschnitzellager im Werkhof bleibt bestehen und wird mit einem neuen ausserhalb des Gebäudes zu erstellenden Schnitzelbunker erweitert. Zur Ableitung der Rauchgase ist ein Chromstahlkamin V4A vorgesehen. Zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs ist ein Holzschnitzel-Heizkessel zu realisieren. Die Warmwasseraufbereitung für den Werkhof erfolgt durch einen Speicher-Wassererwärmer, die Aufladung wird im Winter über die Holzheizung bewerkstelligt, in den Sommermonaten wird das Warmwasser mittels Elektroheizeinsatz aufbereitet. B2) Wärmeversorgung Feuerwehrlokal Die Warmwasseraufbereitung für das Feuerwehrlokal erfolgt durch einen Speicher-Wassererwärmer, die Aufladung im Winter und Sommer mit elektrischer Energie. Über eine neue Fernleitung wird das Feuerwehrgebäude mit Energie versorgt. Die Wärmeübergabe an die Heizungsanlage des Feuerwehrlokals erfolgt über eine Übergabestation. Dadurch wird eine hydraulische Trennung zwischen den Kreisläufen der Fernwärme und dem Feuerwehrgebäude erreicht.
Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 3 Der Anschlusspunkt/Schnittstelle ist die südöstliche vom Feuerwehrlokal. Die bezogene Wärmemenge wird mit einem Wärmezähler gemessen. B3) Geprüfte alternatives Heizsystem: Kombinierte Versorgung Sole- Wasser Wärmepumpe/Öl Bei diesem Heizsystem würde die Lagerung des Heizöls in einem erdverlegten Brennstofftank erfolgen. Zur Ableitung der Rauchgase würde ebenfalls ein Chromstahlkamin V4A vorgesehen. Zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs wäre eine bivalente Anlage Sole-Wasser Wärmepumpe/Ölheizung vorgesehen. Als Primärenergie diente die Wärmepumpe und für die Spitzenabdeckung und als Notheizung würde ein ölbefeuerter Heizkessel mit Brennwerttechnik zum Einsatz gelangen. Die Warmwasseraufbereitung erfolgte durch einen Speicher-Wassererwärmer, die Aufladung im Winter und Sommer mit der Wärmepumpe oder Öl. Auch hier würde das Feuerwehlokal über eine neue Fernleitung mit Energie versorgt. Die Wärmeübergabe an die Heizungsanlage des Feuerwehrlokals würde ebenfalls über eine Übergabestation erfolgen. B4) Gegenüberstellung geprüfter Heizungssysteme (Variantenvergleich) Wie in Kapitel B) bzw. B1) vorweggenommen, soll der Realisierung einer Holzschnitzel-Heizanlage mit der Erweiterung des Schnitzellagers gegenüber der kombinierten Versorgung Sole-Wasser-Wärmepumpe / Ölheizung der Vorzug gegeben werden. Nebst den zu verfolgenden Zielsetzungen im Zusammenhang mit dem der Gemeinde verliehenen Energiestadt-Label (insbesondere Nutzung nachwachsender, einheimischer CO2-neutraler Rohstoff Holz) sowie der Wertschöpfung vor
Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 4 Ort (Forstbetrieb Klosters-Serneus) sprechen insbesondere Kostengründe für die Wahl der Holzschnitzel-Heizanlage: Kosten Wärmepumpe / Öl- Heizung kombiniert Holschnitzel-Heizung mit Erweiterung Investitionskosten (Kostenschätzung +/- 25 %) Annahme 60 % WP, 40 % Öl Betriebskosten pro Jahr (Heiz- und Nebenkosten) 100 % Holzschnitzel Fr. 832 000.-- Fr. 830 000.-- HK Fr. 32 000.-- NK Fr. 2 500.-- Total Fr. 34 500.-- HK Fr. 12 500.-- NK Fr. 5 000.-- Total Fr. 17 500.-- Vorstehender Investitions- und Betriebskostenvergleich spricht eindeutig für das Heizsystem Holzschnitzel-Heizung. Details zum Variantenvergleich und zu den Kostenberechnungen, aber auch zu weiteren Aspekten, können dem Bericht von Architekt und Heizungstechniker vom 7.4.2015 entnommen werden. C) Finanzen / Finanzrechtliches Die zur Realisierung vorgeschlagene Ersatzbeschaffung und Erweiterung der Holzschnitzel-Heizung Werkhof, welche wie erwähnt künftig auch zur Wärmeerzeugung für das Feuerwehrlokal genutzt werden soll, bedarf der Sprechung folgender Kredite: Anteil Wärmeerzeugung für Feuerwehrlokal (im am 25.11.12 gesprochenen Objektkredit enthalten) Fr. 100 000.-- Sanierung/Ersatzbeschaffung Heizung Werkhof (gebundene Ausgabe) Fr. 450 000.-- Erweiterung/Verbesserung Logistik Schnitzelheizung Fr. 280 000.--
Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 5 Für die entsprechenden Vorhaben sind aufgrund deren unerwarteten Eintreten Nichtrealisierung Fernwärmeverbund im Gebiet Doggiloch keine Kredite im Budget Investitionsrechnung 2015 eingestellt. Die vorstehenden zu sprechenden Nachtragskredite sind nach Ansicht des Vorstands separat zu betrachten, womit die Sprechung des Nachtragskredits Feuerwehrlokal in die Kompetenz des Gemeindevorstands fällt. Dies begründet der Vorstand damit, dass zum einen zwei Gebäude Werkhof und Feuerwehrlokal betroffen sind und zum anderen beim Werkhof sowohl eine Ersatzbeschaffung (Ersatz zu sanierende Werkhof-Heizung) als auch eine Neubeschaffung/Erweiterung in Bezug auf Holzschnitzel-Lagerräumlichkeiten vorliegt. Insofern fallen die beiden Vorhaben Sanierung Heizung Werkhof sowie die logistische Erweiterung in Bezug auf die Schnitzelheizung wie erwähnt kredittechnisch getrennt zu behandeln in die Kompetenz des Gemeinderats. Der Vorstand bestätigt im Weiteren, dass alle drei vorstehend aufgelisteten Vorhaben sachlich untereinander wiederum eine Einheit bilden, deren Bestandteile zumindest teilweise voneinander abhängig sind. Sollte der Gemeinderat die Sichtweise des Gemeindevorstands nicht teilen und zumindest die Bestandteile Wärmeerzeugung Werkhof als kredittechnische Einheit betrachten und vom Erfordernis der Budgetierung per 2016 ausgehen, hätte dies einmal mehr die unangenehme Folge, dass sowohl für Werkhof als auch für Feuerwehrlokal hinsichtlich der Beheizung mit ökologisch wie betrieblich suboptimalen Provisorien funktioniert werden müsste. Gemäss Verfassung der Gemeinde Klosters-Serneus (Art. 27 Ziff. 2) kann der Gemeinderat einmalige Ausgaben pro Objekt von bis zu Fr. 600 000.-- beschliessen. Ab Fr. 300 000.-- unterstehen Kredite dem fakultativen Referendum (Art. 22 Ziff. a) Gemeindeverfassung). Der Gemeindevorstand seinerseits kann ohne Zutun der ihm übergeordneten Organe Kredite für einmalige Ausgaben pro Objekt von bis zu Fr. 150 000.-- sprechen (Art. 32 Ziff. 3 der Verfassung).
Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 6 D) zusammenfassend Erwägungen des Gemeindevorstands Für die dringende Einrichtung bzw. Erstellung der Vorhaben zur Wärmeerzeugung in Werkhof sowie Feuerwehrlokal soll nach Ansicht des Gemeindevorstands eine neue Holzschnitzel-Heizung (Ersatzbeschaffung) im Werkhof realisiert werden. Zusätzlich beantragt der Vorstand eine Erweiterung der Logistik der Holzschnitzel-Heizung um ein Lagergebäude als Anbau zum Werkhof. Obwohl für sämtliche Vorhaben keine Kredite im Budget 2015 eingestellt sind, plädiert der Vorstand für die Nachtragskredit-Sprechung für die drei Vorhaben durch die zuständigen Gremien (Gemeinderat bzw. Gemeindevorstand). Eine Verschiebung der Vorhaben ins 2016, verbunden mit deren ordentlichen Budgetierung, erachtete der Vorstand als nicht sinnvoll, müssten dann doch aus betrieblicher wie auch ökologischer Sicht problematische Provisorien für den Winter 2015/2016 vorgesehen werden. E) Vorstandsbeschluss Nachtragskredit Beheizung Feuerwehrlokal Der Vorstand hat anlässlich seiner Sitzung vom 12. Mai 2015 (Prot. Nr. 236) was folgt beschlossen: 1. Der Wärmebezug für die Beheizung des Feuerwehrlokals soll ab einer neuen (Ersatzbeschaffung sanierungsbedürftige Heizung) Schnitzelheizung im Werkhof erfolgen. Die entsprechende Realisierung der Wärmeerzeugung Feuerwehrlokal bedingt die Realisierung der neuen Werkhof-Schnitzelheizung bzw. die Sprechung des dazu erforderlichen Nachtragskredits durch den Gemeinderat.
Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 7 2. Für das entsprechende Vorhaben (Verbindungen Werkhof und Feuerwehrlokal sowie erforderliche Einrichtungen im Feuerwehrlokal in diesem Zusammenhang) spricht der Gemeindevorstand einen Kredit von Fr. 100 000.--. 3. Der entsprechende Kredit wird zusätzlich gesprochen und freigegeben (Kto. 140.503.00). Die Sprechung der Nachtragskredite für die Vorhaben Ersatz Heizung Werkhof sowie Erweiterung Holzschnitzellager mit Erstellung Schnitzelbunker soll wie erwähnt durch den Gemeinderat erfolgen. F) Antrag In Nachachtung vorstehender Erwägungen und der Verfassung der Gemeinde Klosters-Serneus, beantragt der Vorstand dem Gemeinderat Folgendes: 1. Der Ersatz der dringlich sanierungsbedürftigen Heizung des Werkhofs durch eine neue Holzschnitzel-Heizung sei zu beschliessen und der dazu erforderliche Kredit im Umfang von Fr. 450 000.-- zusätzlich zu sprechen und frei zu geben. Dieser Kreditentscheid unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 22 Ziff. a) der Gemeindeverfassung. 2. Der Erweiterung der Logistik der Holzschnitzel-Heizung mittels eines an den Werkhof anzubauenden Holzschnitzel-Lagers sei zu beschliessen. Für das entsprechende Vorhaben sei ein Kredit in der Höhe von Fr. 280 000.-- zusätzlich zu sprechen und frei zu geben.
Bericht an den Gemeinderat Nr. 8/2015 8 3. Mit dem Vollzug sämtlicher Vorhaben sei der Vorstand zu betrauen. Klosters, 12. Mai 2015/MF GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS Der Gemeindepräsident: Kurt Steck Der Gemeindeschreiber: Michael Fischer z. K.: Presse