DGUV Information

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Transkript:

DGUV Information 203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel Hans-Peter Steimel BG ETEM, Köln 9. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

Warum? Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, DGUV Vorschriften 3 und 4 Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV Normen Seite 2

Grundgesetz Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. oder doch nur GMV Seite 3

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 49 Anforderungen an Energieanlagen (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Seite 4

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE - Bestimmungen),. eingehalten worden sind. DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen - 5 - Anlagen Seite 5

DGUV Vorschriften 3 und 4 5 Prüfen, Abs. 1 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. (2)Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Seite 6

DIN VDE 0105-100:2015-10 5.3.3 Prüfen 5.3.3.1 Der Zweck von Prüfungen ist der Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht; die Prüfungen können den Nachweis der korrekten Funktion der Anlage einschließen. Sowohl neue Anlagen als auch bestehende Anlagen nach Änderungen und Erweiterungen müssen vor ihrer Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werden. Elektrische Anlagen müssen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können. Seite 7

Einwirkungen und Auswirkungen Seite 8

Elektrofachkraft Vergleiche UVV DGUV Vorschrift 3 2 (3) inhaltsgleiche Definition mit VDE 0105-100 Abschn. 3.2.4 Seite 9

Informationen zu wiederkehrenden Prüfungen Seite 10

Neue DGUV Information Vorwort 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Durchführung der Prüfung 4 Prüffristen 5 Mess- und Prüfgeräte 6 Gefährdungen bei der Prüfungen Anhang 1 Prüfprotokolle Anhang 2 Netzsysteme Seite 11

Anwendungsbereich Diese Information gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen von: elektrischen Niederspannungsanlagen ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln Hierzu zählen z. B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgerate und Beleuchtungseinrichtungen. Diese können sowohl fest als auch über Steckvorrichtungen an die elektrische Niederspannungsanlage angeschlossen sein. Prüfungen an Anlagen der öffentlichen Energieversorgung sind nicht Gegenstand dieser Information. Seite 12

Instandsetzung Dokumentation Festlegung der Prüffrist Durchführung der Prüfung 1 Seite 13

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Durchführung der Prüfung 2 Seite 14

Begriffe Ordnungsgemäßer Zustand liegt vor, wenn die Maßnahmen zum Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) sowie die Schutzeinrichtungen gegen andere Gefährdungen, z. B. mechanischer oder thermischer Art, oder direkter Berührung den festgelegten Anforderungen entsprechen. Seite 15

3. Durchführung der Prüfung, Ausstattung Empfohlene Ausstattung Seite 16

3.1 Abweichung vom normalen Prüfablauf Beispiele für Abweichungen vom normalen Prüfablauf Problem Anlage ist zum Zeitpunkt der Prüfung nicht abschaltbar Auswirkung auf die Prüfung erforderliche Maßnahme Besichtigung nur teilweise möglich Erproben nicht möglich Isolationswiderstandsmessung nicht möglich Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen Aktuelle Anlagendokumentation nicht oder nur unvollständig vorhanden (z. B. Schaltpläne, Stromkreiskennzeichnungen, Prüfprotokolle vorhergehender Prüfungen) Ordnungsprüfung der Dokumentation zeigt Mängel auf, möglicherweise lückenhafte Durchführung der Prüfung, fehlende Vergleichsmöglichkeiten, erhöhter Zeitaufwand Mängel der Dokumentation beschreiben, weitere Teilprüfungen durchführen (Schutzleiterdurch-gängigkeit; ggf. Schleifenimpedanz-messung, sofern Zuordnung zum Schutzorgan möglich; RCD- Prüfung; Erprobungen) Seite 17

3.3 Besichtigen Das Besichtigen muss die zusätzlichen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art nach der Normenreihe VDE 0100-7XX einschließen, z. B. hinsichtlich des Feuchtigkeits- oder des Brand- und Explosionsschutzes. Tabelle nach VDE 0105-100, Abschn. 5.3.3.101.1 Seite 18

3.4 Messen 3.4.1 Spannungen zwischen allen Außenleitern, zu Neutralleiter und PE 3.4.2 Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems 3.4.3 Prüfung der Schutzmaßnahmen durch automatische Abschaltung der Stromversorgung (Überprüfung der Abschaltbedingungen) 3.4.3.1 Messung der Schleifenimpedanz 3.4.3.1.1 Ermittlung der Fehlerschleifenimpedanz Z S 3.4.3.1.2 Ermittlung der Netzimpedanz Z i 3.4.3.2 Überprüfung der Wirksamkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen 3.4.3.3 Messungen im IT-Netzsystemen Seite 19

Schutzleitersystem 3.5.2 Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems Die Niederohmigkeit des Schutzleitungssystems ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme Automatische Abschaltung im Fehlerfall. Aus diesem Grunde muss der Nachweis an jeder zugänglichen Schutzleiterverbindung erfolgen (100%-Messung!). Seite 20

Klare Übersichtsbilder zu den einzelnen Prüfungen Seite 21

Praxistipp Einhaltung Abschaltbedingungen Seite 22

Praxistipp Einhaltung Abschaltbedingungen 30%-Methode: Beispiel: Leitungsschutzschalter B-16 I a min = 5 * I Nenn = 5 x 16 A = 80 A (+ 30% Betriebsmessunsicherheit: I a min = 104 A) Z S max = U 0 /I a min = 230 V/80 A = 2,88 (- 30% Betriebsmessunsicherheit: Z S max = 2,016 ) Die Betriebsunsicherheit von ± 30% nach VDE 0413-3 gilt nur innerhalb des vom Hersteller angegebenen Betriebsmessbereiches. Hinweis: In der Praxis sollten die gemessenen Werte deutlich von den ermittelten Grenzwerten abweichen (Z S deutlich kleiner, I a deutlich größer). Unabhängig von der angewandten Methode bedeutet eine Annäherung an die ermittelten Grenzwerte, dass der überprüfte Stromkreis eingehender untersucht werden muss, z. B. durch Abgleich mit den Ergebnissen vorhergehender Prüfungen.. Seite 23

Praxiswerte erläutert Werte aus VDE 0100-600 Tabelle NA.1, Mindestanforderung (ohne Korrektur) Mindestanforderung nach VDE 0100-600, Anhang C; gilt auch für VDE 0105-100 B10 B13 B16 B20 B25 B32 Z S max 4,60 3,07 I a min 50A 75A Z S max 3,54 2,36 I a min 65A 98A Z S max 2,88 1,92 I a min 80A 120A Z S max 2,30 1,53 I a min 100A 150A Z S max 1,84 1,23 I a min 125A 188A Z S max 1,44 0,96 I a min 160A 240A Seite 24

Beispielrechnungen Seite 25

Ergänzende Messungen Drehfeld Erdungsmessung Netzanalyse, Frequenzanalyse, Netzrückwirkung, EMV Thermographie Seite 26

Auswahl von Messgeräten Für welche Prüfanwendungen ist das Prüfgerät vorgesehen? Bietet das Prüfgerät Anschlussmöglichkeiten für zusätzliche Adapter, Sonden Ist das Prüfgerät bedienerfreundlich? Soll die Dokumentation vom Prüfgerät geführt werden? Sollen die Messwerte auf einen PC übertragen werden? Auf welchem Übertragungsweg? Ist die Datenbank-Software benutzerfreundlich? Seite 27

Auswahl von Messgeräten Kann die Software das Prüfobjekt erkennen (Barcode, RFID)? Häufig ist das Prüfgerät mit einer PVC-Netzanschlussleitung versehen. - kältesteife PVC-Leitung kann störend sein - Ist das Gewicht bzw. die Formgebung angepasst auf die vorgesehene Prüfanwendung bzw. die Umgebungsbedingungen (z. B. Baustellen oder Verwaltungen)? Lassen sich die Sicherungen des Prüfgerätes problemlos austauschen oder sind sie fest verbaut? Welche Messmittelkategorie wird für den vorgesehenen Einsatzbereich benötigt? (mind. CAT III) Seite 28

Gefährdung der Prüfperson Fehlerhafte technische Unterlagen Demontage von Abdeckungen und Verkleidungen fehlender Berührungsschutz, Störlichtbogenschutz Fehlerbehaftete Anlage/ Betriebsmittel Ungenügende Standsicherheit, eingeschränkte Bewegungsfreiheit Umgebungseinflüsse Schlechte Beleuchtung Unachtsamkeit, Ablenkung, Stress Unzureichende Qualifikation Seite 29

Sicherheitsrisiken beim Einsatz von Fremdfirmen Fremdfirma kennt nicht die Umgebungsgefahren beim Auftraggeber betroffene Mitarbeiter des Auftraggebers wissen nicht, dass Fremdfirma im Hause tätig ist. Führungskräfte des Auftraggebers wissen oftmals nicht, wie sie und ihre Mitarbeiter sich den Mitarbeitern der Fremdfirma gegenüber verhalten sollen. Führungskräfte der Fremdfirma wissen nicht, wie sie und ihre Mitarbeiter sich den Mitarbeitern der Auftraggebers gegenüber verhalten sollen. Seite 30

Anhänge Anhang 1 - Checkliste Bestandsaufnahme (nach Abs. 3.3) - Formular zur Dokumentation (nach Abs. 3.7.2) Anhang 2 - Netzsysteme Anhang 3 - Rechtsgrundlagen Anhang 4 - Weitergehende Literatur Seite 31

Was soll uns noch passieren? Seite 32

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hans-Peter Steimel BG ETEM, Köln Tel.: 0221 3778 6176 e-mail: steimel.hans-peter@bgetem.de