LEITFADEN WISSENSCHAFTLICHE BACHELORARBEITEN BACHELORARBEITEN LT. UG ABTEILUNG FÜR MUSIKWISSENSCHAFT (FACHBEREICH II / ABTEILUNG 9)

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Transkript:

LEITFADEN ZUM VERFASSEN VON WISSENSCHAFTLICHE BACHELORARBEITEN BACHELORARBEITEN LT. UG 2002 80 ABTEILUNG FÜR MUSIKWISSENSCHAFT (FACHBEREICH II / ABTEILUNG 9)

ABTEILUNG FÜR MUSIKWISSENSCHAFT (FACHBEREICH II / ABTEILUNG 9) LEITFADEN ZUM VERFASSEN VON WISSENSCHAFTLICHEN BACHELORARBEITEN BACHELORARBEITEN LT. UG 2002 80 Vorbemerkung... 4 Betreuung... 6 Zeitplan... 7 Aufbau der schriftlichen Arbeit... 7 Äußere Form, Fußnoten, Zitate... 8 Notenbeispiele / Abbildungen... 8 Umfang... 8 Recherche und Literaturverweise... 8 Anhang 1: Ehrenwörtliche Erklärung / Gesetzliche Vorschriften... 10 Anhang 2: Titelblatt... 13 Anhang 3: Vorschläge zur Bibliographie / Zitierweise... 14 Stand: Herbst 2014 3

LEITFADEN ZUM VERFASSEN VON WISSENSCHAFTLICHEN BACHELORARBEITEN BACHELORARBEITEN LT. UG 2002 80 Vorbemerkung Wissenschaftliche Bachelorarbeiten sind die im Bachelorstudium anzufertigenden eigenständigen schriftlichen Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind. Diese selbständig recherchiert und methodisch reflektiert. Zum studienrechtlichen Rahmen vgl. die in Anhang 1 wiedergegebenen Texte des UG 2002 51 (2) 7 und 80. Bachelorstudium IGP: Die Themen der beiden im Bachelorstudium im fünften bis achten Semester zu verfassenden Bachelorarbeiten sind aus Musikpädagogik, Theorie der Musik, Musikgeschichte oder Musikwissenschaft zu wählen. Die Bachelorarbeiten sind bei zwei verschiedenen Lehrenden an der Universität Mozarteum einzureichen, die vom Studiendirektor zur Betreuung von Bachelorarbeiten berechtigt wurden. In einer Bachelorarbeit wird die wissenschaftliche Durchführung in Sprache, Inhalt und Arbeitstechnik erwartet. Der zu veranschlagende Umfang liegt zwischen 15 und 20 Seiten Text (ohne Notenbeispiele, Illustrationen), geschrieben mit Times New Roman oder Arial in 12-Punkt-Schriftgröße mit 1½-zeiligem Abstand, alle Ränder 2,5 cm. (Curriculum 2010, II.4.1 Bachelorarbeiten) Über das Fachgebiet einer der beiden Bachelorarbeiten ist eine kommissionelle Prüfung abzulegen. Die/der Studierende wählt dieses Fachgebiet selbst. Die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten. Geprüft werden soll hier in erster Linie die kommunikative Kompetenz der Kandidatin / des Kandidaten, also das Vermögen sich über Inhalte der Bachelorarbeit, ihre Grundlagen, ihren Entstehungsprozess und eventuelle Anwendungsfelder ausdrücken zu können. Der Kommission haben mindestens drei Lehrende der Universität Mozarteum anzugehören, davon mindestens zwei aus dem wissenschaftlichen Bereich, darunter die Betreuerin / der Betreuer der Bachelorarbeit als Prüfer/in. Die Note wird im Schlüssel sehr gut gut befriedigend genügend nicht genügend vergeben. Aus dieser Note und der Note über die Bachelorarbeit selbst ist eine 4

Gesamtnote zu erstellen, wobei bis einschließlich x,5 abzurunden ist. Diese Gesamtnote wird im Abschlusszeugnis über das Bachelorstudium angeführt. (Curriculum 2010) Bachelorstudium Instrumentalstudien: Aus zwei Lehrveranstaltungen ist je eine Bachelorarbeit zu verfassen, diejeweils mit 8 ECTS-Punkten bewertet wird. Die positive Beurteilung derbachelorarbeit ist Voraussetzung für die positive Beurteilung der jeweiligen Lehrveranstaltungsprüfung. Im Laufe des Studiums müssen zwei Bachelorarbeiten verfasst werden. Die Themen der beiden im Bachelorstudium zu verfassenden Bachelorarbeiten sind im Zuge zweier Lehrveranstaltungen zu wählen. Für die Erste wird eine Werkeinführung zu einem mehrsätzigen Repertoirestück ausder künstlerischen Praxis mit historischem und biographischem Hintergrund, mit Strukturanalyse, Aufführungspraxis und hermeneutischer Interpretation empfohlen. Das Thema der Zweiten kann aus einer Spezialvorlesung der Bereiche Musiktheorie, Musikwissenschaften, Musikpädagogik oder eine Werkeinführung oder ergänzende Lehrveranstaltungen hervorgehen. Die Arbeiten sollen jeweils ca. 20-25 Seiten Text (ohne Notenbeispiele, Illustrationen) umfassen. (Curriculum 2011/2012) Bachelorstudium Gesang: Im Laufe des Studiums müssen im Rahmen von Lehrveranstaltungen zwei Bachelorarbeiten erbracht werden. Die Arbeiten sollen jeweils ca. 20-25 Seiten Text (ohne Notenbeispiele, Illustrationen) umfassen. Die Themen der im Studium zu erbringenden Bachelorarbeiten (2) sind den Lehrveranstaltungen zu entnehmen, in deren Rahmen sie erarbeitet werden. Das Thema der künstlerischen Masterarbeit einem der im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächer. (Curriculum 2012) Bachelorstudium Dirigieren, Komposition und Musiktheorie: Im Rahmen von zwei Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Musiktheorie, Musikwissenschaft oder Musikpädagogik ist jeweils eine Bacheleorarbeit (je 8 ECTS-Punkte) zu verfassen. Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit ist Voraussetzung für die positive Beurteilung der jeweiligen Lehrveranstaltungsprüfung. (Curriculum 2008) Bachelorstudium Elementare Musik- und Tanzpädagogik: Insgesamt sind zwei Bakkalaureatsarbeiten (je 2,5 ECTS) zu erstellen; eine eigenständige Bakkalaureatsarbeit ist in der LV des Zentralen künstlerischen Faches Didaktik von Musik und Tanz, eine weitere in einer LV des (eines) 5

gewählten Schwerpunktes abzufassen. Die Bakkalaureatsarbeiten können thematisch in enger Verbindung stehen. Das Erstellen einer Bakkalaureatsarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss der LV Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten voraus. Der Umfang einer Bakkalaureatsarbeit umfasst mindestens 20 Seiten Fließtext (d.h. ohne Titelblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie Anhänge). (Curriculum 2006) *** Der hier angebotene Leitfaden dient der Orientierung. Er informiert über notwendige bzw. bewährte Schritte zum erfolgreichen Abschluss einer Bachelorarbeit. Dringend anzuraten ist, dass die LV Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten bzw. Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens vor Beginn der Bachelorarbeit besucht (und erfolgreich absolviert) wird. Betreuung Wer vom Studiendirektor 1 zur Betreuung von Bachelorarbeiten ermächtigt wurde, ist einer auf den Homepage der Universität Mozarteum ( jeweiliges Studium Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten) zu entnehmen. Innerhalb der Abteilung für Musikwissenschaft stehen als Betreuer einer wissenschaftlichen Bachelorarbeit folgende Personen der Abt. für Musikwissenschaft grundsätzlich zur Verfügung: O. Univ.-Prof. Dr. Peter M. Krakauer Ao. Univ.-Prof. Dr. Joachim Brügge Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Gratzer Ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Hochradner Ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Mittendorfer Ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Nußbaumer Ass.-Prof. Dr. Rainer Buland Ass.-Prof. Dr. Kai Bachmann Ass.-Prof. Dr. Wolfgang Thies Ass.-Prof. Dr. Julia Hinterberger 1 In diesem Leitfaden sind alle Personenbezeichnungen geschlechtsneutral verwendet. Gemeint ist also jeweils der Verfasser und die Verfasserin, der Student und die Studentin usw. 6

Weitere Betreuer wissenschaftlicher Bachelorarbeiten anderer Abteilungen finden sich auf der homepage: Studium Studien pdf: Betreuung schriftlicher Arbeiten Über die Sprechzeiten informiert mozonline. Nach Maßgabe und Bescheid des Studiendirektors können auch Lehrbeauftragte wissenschaftlicher Lehre mit der Betreuung von Bachelorarbeiten betraut werden. Zeitplan Eine Bachelorarbeit soll wenn nicht im Curriculum anders festgelegt in dem auf die themenspezifische Lehrveranstaltung folgenden Semester abgeschlossen werden. Aufbau der schriftlichen Arbeit Jede Bachelorarbeit besteht mindestens aus Titelblatt (s. Anhang 2), Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Fazit, Literaturverzeichnis und Ehrenwörtlicher Erklärung (s. Anhang 1). Hinzukommen können Abbildungsverzeichnis, Diskographie, Quellenverzeichnis, div. Anhänge u.ä. Die Einleitung enthält (a) die möglichst präzise formulierte Fragestellung sowie eine Begründungihrer Wahl, (b) Ausführungen zur gewählten Methode, (c) eine knappe Erläuterung zum Aufbau des nachfolgenden Hauptteils. Im umfangreichen Hauptteil erfolgt eine kritische Zusammenfassung und Besprechung der wichtigsten wissenschaftlichen Literatur zum Thema unter selbständiger Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechnik. Ergebnisse eigener Recherchen können einfließen. Reflexionen zur besprochenen Fachliteratur bzw. zu den selbständig angewandten Methoden schließen den Hauptteil ab. Eine maßvolle Gliederung dient der Übersichtlichkeit. Im Fazit werden wesentliche Ergebnisse der Arbeit als Antworten auf die ursprüngliche Fragestellung diskutiert, offen gebliebene Aspekte und weiterführende Fragestellungen benannt. 7

Äußere Form, Fußnoten, Zitate Bachelorarbeiten sind mit einem Textverarbeitungsprogramm abzufassen: Seitenformat DIN A4, einseitig beschrieben, Zeichengröße 12 pt, Schriftart Times New Roman oder Arial, Zeilenabstand 1 1 / 2 -zeilig, alle Seitenränder 2,5 cm. Die Arbeit ist nach Fertigstellung zusammen mit dem Zeugnis des Betreuers im Sekretariat der studienbetreuenden Abteilung in gebundener Form abzugeben (lose oder spiralisierte Arbeiten werden nicht angenommen). Wissenschaftliche Arbeiten unterscheiden sich u.a. dadurch von anderen Texten, dass die Herkunft der Angaben nachprüfbar ist. Dies betrifft neben Zitaten und Notenbeispielen auch die nicht-wörtliche Übernahme von Detailinformationen aus anderen Texten (vgl. Anhang 1: Ehrenwörtliche Erklärung). Die Herkunft wird für gewöhnlich in einheitlicher Formatierung in den Fußnoten am Ende jeder Seite (bzw. in den Endnoten am Ende des Hauptteiles) nachgewiesen. Literaturhinweise u.ä. sind stets einheitlich gestaltet (s. Anhang 3). Bei Verwendung von ungewöhnlichen Abkürzungen ist ein Abkürzungsverzeichnis vorzusehen. Fremdsprachige Texte (ausgenommen englische) werden nach Absprache mit dem Betreuer wörtlich und/oder in Übersetzung zitiert. Notenbeispiele / Abbildungen Notenbeispiele und Abbildungen sollten (nur) in inhaltlich begründeten Fällen eingefügt werden, also dem Verständnis des Textes dienen. Alle Illustrationen sind mit Legenden zu versehen. Umfang Der Umfang hängt von verschiedenen Faktoren (Thema, Zahl der Illustrationen usw.) ab. 20 Textseiten (d.h. ohne Abbildungen) gelten als Richtwert. Größere Abweichungen sollten rechtzeitig mit dem Betreuer abgesprochen werden. Recherche und Literaturverweise Zur Durchführung der Recherche und korrekten Angabe von Literaturhinweisen s. Anhang 3 und 4 bzw. weiterführend: 8

Schwindt-Gross, Nicole: Musikwissenschaftliches Arbeiten. Hilfsmittel. Techniken. Aufgaben, Kassel u.a.: Bärenreiter 7 2010 (Bärenreiter Studienbücher Musik 1), bes. Kapitel Das Verfassen einer akademischen Arbeit, S. 187 226. Abgabefrist Für die Begutachtung der vollständigen Bachelorarbeit stehen der Betreuerin / dem Betreuer vier Wochen zur Verfügung. Zusammen mit der seitens der Universität Mozarteum zur Vorlage des Zeugnisses ausgegebenen Frist von zwei Wochen bedeutet dies, dass der Betreuerin / dem Betreuer die vollständige Bachelorarbeit sechs Wochen vor dem Antritt zum ersten künstlerischen Prüfungsteil vorgelegt werden muss. Thomas Hochradner Andrea Korenjak rev. Joachim Brügge Stand: November 2014 9

Anhang 1: Der Bachelorarbeit ist eine Ehrenwörtliche Erklärung beizubinden: 10

!In Arbeit! EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Familienname: Matrikelnummer: Studium: Vorname: Titel der Bachelorarbeit/Masterarbeit/Diplomarbeit/Dissertation: Meine Arbeit ist abgeschlossen und ich bin mit der offiziellen Einreichung einverstanden. Ich versichere, dass meine Abschlussarbeit ausschließlich das Produkt eigener geistiger Arbeit darstellt und erkläre ehrenwörtlich, die vorliegende Abschlussarbeit selbständig und nur unter Verwendung des im Literaturverzeichnis angegebenen Schrifttums verfasst zu haben. Jedwede fremde Hilfe (Lektorat, Übersetzung) ist angeführt. Übernommene wörtliche und sinngemäße Zitate sind ordnungsgemäß gekennzeichnet. Die Arbeit ist noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die vorgelegte Arbeit mit geeigneten und dem derzeitigen Stand der Technik entsprechenden Mitteln (Plagiat- Erkennungssoftware) elektronisch überprüft wird und zu diesem Zweck auf dem Server des Softwareanbieters gespeichert und zum Vergleich mit anderen Arbeiten herangezogen wird. Die Plagiatsüberprüfung dient der Wahrung der Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis, wobei durch einen Abgleich mit anderen wissenschaftlichen Abschlussarbeiten auch Verletzungen meines persönlichen Urheberrechts vermieden werden. Ort/Datum Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers 11

Gesetzliche Vorschriften UG 2002: Bachelorarbeiten 51. (2) 7. Bachelorarbeiten sind die im Bachelorstudium anzufertigenden eigenständigen schriftlichen Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind. BGBl. I Nr. 74/2006 80. (1) Im Bachelorstudium sind im Rahmen von Lehrveranstaltungen Bachelorarbeiten abzufassen. Nähere Bestimmungen über Bachelorarbeiten sind im jeweiligen Curriculum festzulegen. BGBl. I Nr. 74/2006 (2) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, zu beachten. 12

Anhang 2: Titelblatt Eigener Name Matrikelnummer Titel der Arbeit Untertitel B A C H E L O R A R B E I T zur Erlangung des Grades Bachelor of Arts Universität Mozarteum Salzburg Jahr Studium: BegutachterIn: Vollständiger Name der Studienrichtung lt. Studienplan Name des/der Begutachters/-in (mit vollständigem akademischen Grad, z.b. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr.) 13

Anhang 3: Vorschläge zum Literaturverzeichnis / zur Zitierweise / zur Literatursuche Die Zitationsweise ist, vor allem in älterer Literatur, je nach akademischen Schulen und Traditionen verschieden und wird mit dem Betreuer, der Betreuerin der Arbeit festgelegt. Allgemein gildet: Bei Literaturangaben in der Bibliographie sind in jedem Fall zu gewährleisten: umfassende Angaben zum Druckort der Publikation eine einheitliche Präsentation der Angaben die alphabetische oder chronologische Reihung der angeführten Literatur Bei selbständig erschienenen Schriften: Vorname und Nachname des Autors bzw. Herausgebers, Titel. Untertitel, Erscheinungsort: Verlag Erscheinungsjahr (Reihentitel Bandnummer) und Punkt. Wolfgang Gratzer, Komponistenkommentare. Beiträge zu einer Geschichte der Eigeninterpretation (= Wiener musikwissenschaftliche Beiträge, Bd. 22), Wien-Köln- Weimar: Böhlau 2003. Matthias Schmidt (Hrsg.), Mozarts Klavier- und Kammermusik (= Das Mozart-Handbuch. Herausgegeben von Gernot Gruber in Verbindung zu Dieter Borchmeyer, Bd. 2), Laaber: Laaber 2006. Bei unselbständig erschienenen Schriften: Ulrich Konrad, Der Beitrag evangelischer Komponisten zur Messenkomposition im 19. Jahrhundert, in: Kirchenmusikalisches Jahrbuch 71 (1987), S. 65-92. Bei Texten oder Illustrationen aus dem Internet werden gegebenenfalls Nachname, Vorname: Titel des Beitrags sowie grundsätzlich URL (Uniform Resource Locator, die Adresse, die den elektronischen Standort einer Internetressource / Datei angibt) und der Tag des Zugriffs auf die Webseite angeführt. Dabei ist zu beachten, dass der Nachweischarakter einer wissenschaftlichen Arbeit die Ablage der Internetquelle als Datei oder Ausdruck zwingend erfordert. Irmgard Benzing-Vogt, Vom Kind in der Krippe zum Kind in der Wiege. Das Weihnachtslied der NS-Zeit, www.nmz.de/nmz/nmz 1997/nmz12-2/dossier/weihnac.htm (Stand: 19.07.2002). Das bibliographische Verzeichnis am Ende der Arbeit zeigt bei Vor- und Nachnamen eine veränderte Zitationsweise: Schmidt, Matthias (Hrsg.): Mozarts Klavier- und Kammermusik (= Das Mozart-Handbuch. Herausgegeben von Gernot Gruber in Verbindung zu Dieter Borchmeyer, Bd. 2), Laaber: Laaber 2006. 14

Auch hierbei kann es verschiedene akademische Traditionen älterer Literatur geben, was in Absprache mit dem Betreuer, der Betreuerin zu klären ist. Gleiches betrifft die Literatursuche. Eine erste überblicksartige Suche zur einschlägigen musikwissenschaftlichen Literatur leistet die in der Bibliothek einsehbare Suchmaschine RILM (Répertoire International de Littérature Musicale), der allgemein online verfügbare Katalog: Karlsruhe Virtueller Katalog und das BMS (Bibliographie des Musikschrifttum online). Weitere Literatur erfolgt in Absprache mit dem Betreuer, der Betreuerin. 15