Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt 95 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND Jahrgang 2008 15. Dezember 2008 Stück 12 Inhalt: Nr. Seite Nr. Seite 114 des Landesschulrates für Burgenland vom 12. November 2008, mit welcher zusätzliche Lehrplanbestimmungen für Berufsschulen erlassen werden Installations- und Gebäudetechnik 96 115 des Landesschulrates für Burgenland vom 18. November 2008, mit welcher gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/ 1986, die AUVA-Sicherheitstage für Schulen (Ski/Board/Wintersport) zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden 100 116 des Landesschulrates für Burgenland vom 18. November 2008, mit welcher gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, die Aufführung von Die Zauberflöte für Kinder in Wien zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 100 117 Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, Gemeindevertreter (Mitglied, Ersatzmitglied) Bekanntgabe 100 118 Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland (Mitglied) Bekanntgabe 100 119 Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Landesschulrates für Burgenland, Vertreter/ innen der Wirtschaftskammer Burgenland (Mitglied, Ersatzmitglied) Bekanntgabe 101 Amtliche Mitteilungen 120 Fachinspektor Mag. Wilfried Zetter, Landesschulrat für Burgenland Verleihung des Berufstitels Hofrat 102 FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES NEUES JAHR! BLAŽENE BOŽIĆNE SVETKE I SRIĆNO NOVO LJETO! KELLEMES KARÁCSONYI ÜNNEPEKET ÉS BOLDOG ÚJ ÉVET! LATSCHI BOSCHITSCHA TAJ JEK BARIKANO NEVO BERSCH! wünscht
96 Nr. 114 Zahl: LSR/2-691/24-2008 des Landesschulrates für Burgenland vom 12. November 2008, mit welcher zusätzliche Lehrplanbestimmungen für Berufsschulen erlassen werden Installations- und Gebäudetechnik Der Landesschulrat für Burgenland hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten ( 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962) vom 12. November 2008 aufgrund des 6 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der geltenden Fassung, und unter Bedachtnahme auf die des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. Nr. 430/ 1976, in der geltenden Fassung, verordnet: 1 Zu dem von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur erlassenen Rahmenlehrplan für Berufsschulen gelten die in der folgenden genehmigten Anlage enthaltenen zusätzlichen Lehrplanbestimmungen: Installations- und Gebäudetechnik, Anlage A/13/1 2 Die gem. 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der geltenden Fassung, bekannt gemachten Lehrpläne für den Religionsunterricht sind in der Anlage angeschlossen. 3 Die im 1 bezeichnete Anlage wird in der für den Lehrberuf zuständigen Berufsschule durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. 4 Die in 1 bezeichnete Anlage tritt hinsichtlich der 1. Klasse der Berufsschule mit 1. September 2008, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2009, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2010 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2011 in Kraft.
97 Anlage A/13/1 Installations- und Gebäudetechnik GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL Schulstufen Pflichtgegenstände 1. 2. 3. GRUNDMODUL Politische Bildung 40 40 Deutsch und Kommunikation 30 30 Berufsbezogene Fremdsprache 30 30 Angewandte Wirtschaftslehre* 70 70 Installations- und Gebäudetechnik* 70 70 Angewandte Mathematik* 40 40 Computergestütztes Fachzeichnen 40 40 Laboratoriumsübungen 30 50 Praktikum 70 50 HAUPTMODUL Gas- und Sanitärtechnik oder Heizungstechnik oder Lüftungstechnik Deutsch und Kommunikation 20 Berufsbezogene Fremdsprache 20 Angewandte Wirtschaftslehre* 40 Installationstechnik* 100 Angewandte Mathematik* 40 Laboratoriumsübungen 60 Fachpraktikum 80 Gesamtstundenzahl 420 420 420 Freigegenstände Unverbindliche Übung Förderunterricht Religion 2 2 2 Lebende Fremdsprache Deutsch Bewegung und Sport 2 2 2 * Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden
98 Anlage A/13/1 Installations- und Gebäudetechnik GRUNDMODUL UND 2 HAUPTMODULE Schulstufen Pflichtgegenstände 1. 2. 3. 4. GRUNDMODUL Politische Bildung 40 40 Deutsch und Kommunikation 30 30 Berufsbezogene Fremdsprache 30 30 Angewandte Wirtschaftslehre* 70 70 Installations- und Gebäudetechnik* 70 70 Angewandte Mathematik* 40 40 Computergestütztes Fachzeichnen 40 40 Laboratoriumsübungen 30 50 Praktikum 70 50 HAUPTMODUL Gas- und Sanitärtechnik oder Heizungstechnik oder Lüftungstechnik Deutsch und Kommunikation 20 Berufsbezogene Fremdsprache 20 Angewandte Wirtschaftslehre* 40 Installationstechnik* 100 Angewandte Mathematik* 40 Laboratoriumsübungen 60 Fachpraktikum 80 HAUPTMODUL Gas- und Sanitärtechnik oder Heizungstechnik oder Lüftungstechnik Installationstechnik* 100 Angewandte Mathematik* 40 Laboratoriumsübungen 60 Fachpraktikum 100 Gesamtstundenzahl 420 420 420 360 Freigegenstände Religion 2 2 2 2 Lebende Fremdsprache Deutsch Projektmanagement 60 Projektpraktikum 40 Unverbindliche Übung Bewegung und Sport 2 2 2 2 Förderunterricht * Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden
99 Anlage A/13/1 Installations- und Gebäudetechnik GRUNDMODUL, HAUPTMODUL UND SPEZIALMODUL Schulstufen Pflichtgegenstände 1. 2. 3. 4. GRUNDMODUL Politische Bildung 40 40 Deutsch und Kommunikation 30 30 Berufsbezogene Fremdsprache 30 30 Angewandte Wirtschaftslehre* 70 70 Installations- und Gebäudetechnik* 70 70 Angewandte Mathematik* 40 40 Computergestütztes Fachzeichnen 40 40 Laboratoriumsübungen 30 50 Praktikum 70 50 HAUPTMODUL Gas- und Sanitärtechnik oder Heizungstechnik oder Lüftungstechnik Deutsch und Kommunikation 20 Berufsbezogene Fremdsprache 20 Angewandte Wirtschaftslehre* 40 Installationstechnik* 100 Angewandte Mathematik* 40 Laboratoriumsübungen 60 Fachpraktikum 80 SPEZIALMODUL Ökoenergietechnik Ökoenergietechnik* 160 Laboratoriumsübungen 80 Projektmanagement 60 Gesamtstundenzahl 420 420 420 360 Freigegenstände Unverbindliche Übung Förderunterricht Religion 2 2 2 2 Lebende Fremdsprache Deutsch Projektpraktikum 60 Bewegung und Sport 2 2 2 2 * Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden
100 Nr. 115 Zahl: LSR/2-373/50-2008 des Landesschulrates für Burgenland vom 18. November 2008, mit welcher gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, die AUVA- Sicherheitstage für Schulen (Ski/Board/Wintersport) zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden Der Landesschulrat für Burgenland hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten gemäß 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, vom 18. November 2008, auf Grund des 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der geltenden Fassung, die AUVA-Sicherheitstage für Schulen (Ski/Board/Wintersport) am 13. Jänner 2009 am Stuhleck und am 15. Jänner 2009 in St. Jackob im Walde zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt. Nr. 116 Zahl: LSR/2-373/51-2008 des Landesschulrates für Burgenland vom 18. November 2008, mit welcher gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, die Aufführung von Die Zauberflöte für Kinder in Wien zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Der Landesschulrat für Burgenland hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten gemäß 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, vom 18. November 2008, auf Grund des 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der geltenden Fassung, die Aufführung von Die Zauberflöte für Kinder am 20. Februar 2009 in der Wiener Staatsoper in Wien zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Nr. 117 Zahl: LSR/2-11/9-2008 Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, Gemeindevertreter (Mitglied, Ersatzmitglied) Bekanntgabe Gemäß 7 des Bgld. Schulaufsichtsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1964, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2004, wird folgende Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, Gemeindevertreter, bekannt gegeben: Herr Gerhard Steier, wohnhaft 7011 Siegendorf, Hauptstraße 42, wird an Stelle von Frau Gabriele Arenberger, wohnhaft 2443 Leithaprodersdorf, Sterngasse 11, in das Kollegium des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, als Mitglied und Gemeindevertreter für die restliche Funktionsdauer des Landtages entsendet. Herr Robert Hergovich, wohnhaft 7061 Trausdorf, Sportplatzgasse 4, wird an Stelle von Herrn Gerhard Steier, wohnhaft 7011 Siegendorf, Hauptstraße 42, in das Kollegium des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, als Ersatzmitglied und Gemeindevertreter für die restliche Funktionsdauer des Landtages entsendet. Nr. 118 Zahl: LSR/2-11/11-2008 Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland (Mitglied) Bekanntgabe Gemäß 7 des Bgld. Schulaufsichtsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1964, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2004, wird folgende Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland, bekannt gegeben:
101 Herr Simon Schumich, wohnhaft 7000 Eisenstadt, Wienerstraße 7, wird an Stelle von Herrn Robert Hergovich, wohnhaft 7061 Trausdorf, Sportplatzgasse 4, in das Kollegium des Bezirksschulrates Eisenstadt-Umgebung, als Mitglied und Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland, für die restliche Funktionsdauer des Landtages entsendet. Nr. 119 Zahl: LSR/2-11/13-2008 Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Landesschulrates für Burgenland, Vertreter/innen der Wirtschaftskammer Burgenland (Mitglied, Ersatzmitglied) Bekanntgabe Gemäß 7 des Bgld. Schulaufsichtsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1964, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2004, wird folgende Änderung im Mitgliederstand des Kollegiums des Landesschulrates für Burgenland, Vertreter/innen der Wirtschaftskammer Burgenland, bekannt gegeben: Frau Dr. Sigrid Prattinger, Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf- Platz 1, wird an Stelle von Herrn Mag. Anton Aufner, Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graft-Platz 1, in das Kollegium des Landesschulrates für Burgenland, als Mitglied und Vertreterin der Wirtschaftskammer Burgenland, für die restliche Funktionsdauer des Landtages entsendet. Frau Mag. Doris Granabetter, Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1, wird an Stelle von Frau Dr. Sigrid Prattinger, Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1, in das Kollegium des Landesschulrates für Burgenland, als Ersatzmiglied und Vertreterin der Wirtschaftskammer Burgenland, für die restliche Funktionsdauer des Landtages entsendet. Amtliche Mitteilungen Nr. 120 Zahl: LSR/1-4905.160648/124-2008 Fachinspektor Mag. Wilfried Zetter, Landesschulrat für Burgenland Verleihung des Berufstitels Hofrat Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 9. September 2008 Herrn Fachinspektor Mag. Wilfried Zetter, Landesschulrat für Burgenland, den Berufstitel Hofrat verliehen. Die Dekretverleihung erfolgte am 3. Oktober 2008 durch den Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Burgenland Mag. Dr. Gerhard Resch. Für den Amtsführende Präsident: i.a. Horvath eh.
102 Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt Druck: Wograndl-Druck 7210 Mattersburg sblatt des Landesschulrates für Burgenland Erscheinungsort Eisenstadt Verlagspostamt 7000 Eisenstadt