Betriebssatzung. des Betriebshofes der Stadt Frankenberg (Eder)

Ähnliche Dokumente
S a t z u n g für die Stadtwerke Königstein im Taunus. Betriebssatzung. in der Fassung der Änderung vom

Eigenbetriebssatzung. der Stadt Niddatal. 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes

EIGENBETRIEBSSATZUNG DER GEMEINDE HÜNSTETTEN FÜR EINE EINRICHTUNG ZUR ENTWICKLUNG UND ERSCHLIESSUNG KOMMUNALER FLÄCHEN

Eigenbetriebssatzung der Stadt Kelsterbach

B E T R I E B S S A T Z U N G des Baubetriebshofes der Stadt Witzenhausen

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Eigenbetriebssatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Eigenbetriebssatzung der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

BETRIEBSSATZUNG. für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wetzlar. (Stand: 1. Änderungssatzung vom )

Stadtrecht der Stadt Biedenkopf 79 BETRIEBSSATZUNG. für den Eigenbetrieb Freizeit, Erholung und Kultur der Stadt Biedenkopf. vom 29.

Satzung des Eigenbetriebes Kelsterbacher Kommunalbetrieb

Betriebssatzung mattiaqua Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden für Quellen Bäder Freizeit

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Oeynhausen vom

8.4. B E T R I E B S S A T Z U N G der Witzenhäuser Wasser Ver- und Entsorgung. Inhalt:

B etriebssatzung des E igenbetriebes K in d e rta g e sstä tte n O ffenbach

7.3 Seite Dürener Service Betrieb

Betriebssatzung für die Stadtwerke Idstein

E I G E N B E T R I E B S S A T Z U N G

Betriebssatzung der Volkshochschule der Stadt Frankfurt am Main

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof

Betriebssatzung für den Bäderbetrieb der Stadt Altena (Westf.) vom

MainArbeit. Kommunales Jobcenter Stadt Offenbach

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld

Betriebssatzung für die Kreisvolkshochschule Groß-Gerau

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt

Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Haus Waldeck" der Stadt Griesheim

Satzung für den Eigenbetrieb "Fernwärmeversorgung der Stadt Lößnitz"

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Tourismus Coburg

Aktuelle Lesefassung. Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Zinnowitz

Betriebssatzung für Eigenbetrieb Stadtforst Goslar vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Greiz "Kreisstraßenmeisterei" 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital, Sitz

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn

Betriebssatzung der Stadt Olsberg für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Olsberg vom

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben vom zuletzt geändert am

Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Dormagen vom , in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

Betriebssatzung der Stadt Querfurt Abwasserbetrieb

Betriebssatzung der Stadt Gummersbach für den Eigenbetrieb Stadtwerke vom in der Fassung des V. Nachtrags vom

B e t r i e b s s a t z u n g. für den Eigenbetrieb Bauhof. Präambel

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB GÖTTINGER ENTSORGUNGSBETRIEBE

für die Emslandhallen Lingen

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom

Wirtschaft 8.10/0. 1 Name, Sitz, Träger und Betriebsform

Satzung des Eigenbetriebs Umwelttechnik in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12. Mai 2014

****Betriebssatzung der Stadtwerke Bingen am Rhein

EIGENBETRIEBSSATZUNG KOMMUNALER IMMOBILIENSERVICE DER STADT WEITERSTADT - KIS WEITERSTADT-

S a t z u n g. für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Liegenschaftsverwaltung (WVS) der Gemeinde Seebach vom

Rechtsform. Name des Eigenbetriebes. Gegenstand des Eigenbetriebes

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Betriebssatzung der Stadtwerke Borgentreich vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde

vom 11. Januar 1995 Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg

für den Eigenbetrieb Stadtwerke der Stadt Aken (Elbe)"

Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth vom 9. Dezember Gegenstand und Rechtsform der Betriebe

Betriebssatzung für die Abfallwirtschaft. des Landkreises Leer.

Satzung der Gemeinde Seebad Zempin für den Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Seebad Zempin

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Burghaun

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg

B E T R I E B S S A T Z U N G für die Stadtwerke Bobingen (SWB) vom 20. Juli 2004

Satzung für den Betrieb Kita Frankfurt

Betriebssatzung Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel vom , geändert in der Verbandsversammlung am ,

1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs 2. 6 Allgemeine Aufgaben der Betriebsleitung Aufgaben der Betriebskommission 4-5

Satzung. des Eigenbetriebes Jobcenter Salzlandkreis

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Siegen für Entwässerung

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Lübben (Spreewald)

STADT SALZKOTTEN. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten Seite: 1. Betriebssatzung der Stadtwerke Salzkotten vom 20.

Satzung für den Eigenbetrieb Pflegeheim Aue/Eichert

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

S a t z u n g. über die Führung eines Eigenbetriebes - Betriebssatzung - der Verbandsgemeinde. vom

Betriebssatzung der Gemeinde Lotte für den Eigenbetrieb Abwasserbetrieb der Gemeinde Lotte vom

B e t r i e b s s a t z u n g des Eigenbetriebs Städtische Beteiligungen (ESB) vom 6. Oktober 2016 (Heidelberger Stadtblatt vom 23.

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow

Betriebssatzung. der Verbandsgemeindewerke der Verbandsgemeinde Wallmerod. vom 24. September 2002

Betriebssatzung. der. Kreismusikschule des Landkreises Diepholz

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Servicebetriebe Tübingen (KST) 1 Gegenstand des Eigenbetriebs 2. 2 Stammkapital 2

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadthalle Leonberg"

Betriebssatzung. der Stadt Freudenberg für den Eigenbetrieb Stadtwerke Freudenberg vom 11. November 2005 in der Fassung vom 2.

B E T R I E B S S A T Z U N G

Satzung. des Betriebes Freizeitbad Hückeswagen vom in der Fassung der 1. Nachtrags vom , gültig ab

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Kahl a. Main Campingplatz und Kahler Seenbäder vom

Betriebssatzung für die besondere Einrichtung Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis

Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) vom 17. Mai 1995

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen Stadtwerke Füssen (SWF) Vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (Franken-StadionbetriebsS FSBS)

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten. Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Großröhrsdorf

Betriebssatzung des Viernheimer Forums der Senioren

Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa.

Satzung für den Betriebshof der Stadt Ravensburg S-8-13

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb. Abwasserbeseitigung Stutensee

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen Meißen

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom

1 Rechtsform. 2 Bezeichnung des Betriebes. Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb der Mittelstadt St. Ingbert" (ABBS St. Ingbert Eigenbetrieb)

Betriebssatzung der Stadt Beckum für die Städtischen Betriebe Beckum

Transkript:

Betriebssatzung des Betriebshofes der Stadt Frankenberg (Eder) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 S. 534) geändert durch Gesetz vom 21.12.1994 (GVBl. I S. 816), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.1995 (GVBl. I S. 462) in Verbindung mit 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) für das Land Hessen in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154; GVBl. II S. 331-6) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.1992 (GVBl. S. 170) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) am 18. Dezember 1997 folgende Betriebssatzung beschlossen: 1 Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Der Betriebshof der Stadt Frankenberg (Eder) wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe ist den Betrieb des städtischen Bauhofs und es Fuhrparks sicherzustellen. 2 Name des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb führt den Namen Betriebshof der Stadt Frankenberg (Eder). 3 Leitung des Eigenbetriebes (1) Der Magistrat bestellt zur Leitung des Eigenbetriebes einen Betriebsleiter. (2) Der Eigenbetrieb wird von dem Betriebsleiter selbständig geleitet, soweit durch Eigenbetriebsgesetz oder Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung nach 4 Abs. 1 EigBGes. (3) Der Betriebsleiter hat die Vorlagen an die Betriebskommission sowie die Beschlüsse des Magistrats in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes vorzuberei-

- 2 - ten, soweit diese Aufgabe nicht nach 7 EigBGes der Betriebskommission zugewiesen ist. 4 Stadtverordnetenversammlung Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihr durch Gesetz vorbehalten sind. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Eigenbetriebsgesetz, insbesondere aus 5. 5 Betriebskommission (1) Der Magistrat beruft für den Eigenbetrieb eine Betriebskommission Der Betriebskommission gehören an: 1. Vier Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung; 2. a) der Bürgermeister oder in seiner Vertretung ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats; b) zwei weitere Mitglieder des Magistrats; c) zwei Mitglieder des Personalrates; 3. Zwei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen. (2) Die Betriebskommission ist für die in 7 EigBGes aufgezählten Angelegenheiten zuständig. Ihr obliegt insbesondere die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert 10 v. H. des Stammkapitals übersteigt und der Verzicht auf Forderungen, die im Einzelfall mehr als 1.000,00 DM (511,29 EUR) betragen sowie die Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, die im Einzelfall mehr als 1.000,00 DM (511,29 EUR) betragen. 6 Magistrat Der Magistrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch das Eigenbetriebsgesetz und Satzung vorbehalten sind. Er hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung und Wirtschaftsprüfung des Eigenbetriebes mit den Planungen und Zielen der Gemeindeverwaltung in Einklang stehen ( 8 EigBGes).

- 3-7 Personalangelegenheiten (1) Der Betriebsleiter und die beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten werden unbeschadet des Abs. 2 vom Magistrat als Bedienstete der Stadt eingestellt, angestellt, befördert und entlassen. Unbeschadet hiervon ist das Recht der Betriebskommission zur Stellungnahme entsprechend 7 Abs. 3 Ziffer 6 Eigenbetriebsgesetz. (2) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten des Eigenbetriebes. 8 Vertretung des Eigenbetriebes (1) Der Betriebsleiter vertritt vorbehaltlich 3 Abs. 2 EigBGes die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Er unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebes ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. Die von dem Betriebsleiter gemäß 3 Abs. 3 EigBGes ermächtigten Dienstkräfte unterzeichnen Im Auftrag. (2) Die Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis sind in ortsüblicher Weise nach den für die Stadt Frankenberg (Eder) gültigen Bestimmungen öffentlich bekanntzumachen. 9 Personalvertretung Die durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bestimmten Mitwirkungsrechte der Personalvertretung bleiben durch die Betriebssatzung unberührt. 10 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 300.000,00 DM (153.387,56 EUR).

- 4-11 Kassen- und Kreditwirtschaft Die Geschäfte der Sonderkasse nach 12 EigBGes werden von der Stadtkasse wahrgenommen. 12 Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Haushaltsjahr der Stadt Frankenberg (Eder). 13 Buchführung Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. 14 Jahresabschluss Für den Jahresabschluss gelten die Vorschriften der 22 und 23 EigBGes mit der Maßgabe, dass die Jahresbilanz nach Formblatt 1 (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung nach Formblatt 2 (Anlage 2) und der Anlagennachweis nach Formblatt 5 (Anlage 5) der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 162) zu gliedern ist. 15 Jahresabschluss und Lagebericht

- 5 - (1) Der Betriebsleiter hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht nach 27 EigBGes aufzustellen, zu unterschreiben und der Betriebskommission vorzulegen. (2) Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses ist mit dem Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers in ortsüblicher Weise nach den für die Stadt Frankenberg gültigen Bestimmungen öffentlich bekanntzumachen. 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.1998 in Kraft. Frankenberg (Eder), den 19. Dezember 1997 DER MAGISTRAT der Stadt Frankenberg Eichenlaub Bürgermeister