Vergütung Häuslicher Krankenpflege und Häuslicher Pflege

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Seite 1 gültig ab: Leistungskatalog Manus. Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0,033

Transkript:

Vergütung Häuslicher Krankenpflege und Häuslicher Pflege Vergütungsvereinbarungen für Versicherte der Betriebskrankenkassen (Stand: 1.9.1999) Vergütungsvereinbarungen für Versicherte der VDAK (Stand: 7.5.2001) Vergütungsvereinbarungen für Versicherte der IKK und Bundesknappschaft (Stand: 24.7.2002) Vergütungsvereinbarungen für Versicherte der AOK (Stand: 2.5.2002) Teilleistungen Anzahl Preis Preis Preis Preis Grundpflege 1 Einsatz 19,90 19,90 19,90 22,88 2 Einsätze 31,95 31,95 31,95 36,72 3 Einsätze 42,12 42,12 42,12 48,41 Behandlungspflege 1 Einsatz 13,23 13,22 13,23 15,20 2 Einsätze 24,94 24,94 24,94 28,66 3 Einsätze 36,62 36,62 36,62 42,09 Kombinationsleistungen Anzahl Preis Preis Preis Preis 2 Teilleistungen 1 Einsatz 27,08 27,08 27,08 31,13 2 Einsätze 35,04 35,04 35,04 40,28 3 Einsätze 42,02 42,02 42,02 48,30 3 Teilleistungen 1 Einsatz 30,09 30,09 30,09 34,59 2 Einsätze 38,92 38,92 38,92 44,74 3 Einsätze 46,71 46,71 46,71 53,69 Insulin-Pauschale pro Einsatz 6,41 6,77 6,41 7,36 Haushaltshilfe bis zu 2 Std. 29,92 29,92 32,53 ( 38 SGB V) jede weitere Std. 14,96 14,96 16,26

Pflegesätze und Entgelte 1. Für die allgemeinen Pflegeleistungen betragen die tägliche Pflegevergütung und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung mit Beförderungskosten in der Stufe Pflegevergütung Unterkunft und Investitionskosten Gesamt Verpflegung pro Tag 1 57,12 Euro 9,23 Euro 8,43 Euro 74,78 Euro 2 58,65 Euro 9,23 Euro 8,43 Euro 76,31 Euro 3 61,70 Euro 9,23 Euro 8,43 Euro 79,36 Euro 2. Für die allgemeinen Pflegeleistungen betragen die tägliche Pflegevergütung und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ohne Beförderungskosten in der Stufe Pflegevergütung Unterkunft und Investitionskosten Gesamt Verpflegung pro Tag 1 45,38 Euro 9,23 Euro 8,43 Euro 63,04 Euro 2 46,91 Euro 9,23 Euro 8,43 Euro 64,57 Euro 3 49,96 Euro 9,23 Euro 8,43 Euro 67,62 Euro

Pflegestufen Pflegestufen Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität: 2 Verrichtungen, 1 Mal täglich täglich mind. 1,5 Stunden Bedarf, davon mind. 45 Minuten Grundpflege + Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig) 3 Mal täglich täglich mind. 3 Stunden Bedarf, davon mind. 2 Stunden Grundpflege + Hauswirtschaftliche Versorgung täglich rund um die Uhr, auch nachts täglich mind. 5 Stunden Bedarf, davon mind. 4 Stunden Grundpflege + Hauswirtschaftliche Versorgung Bei der Geldleistung erhalten Sie: in der Pflegestufe I in der Pflegestufe II in der Pflegestufe III 205,00 410,00 665,00 Bei der Sachleistung erhalten Sie: in der Pflegestufe I bis zu 384,00 in der Pflegestufe II bis zu 921,00 in der Pflegestufe III bis zu 1.432,00 Bei der Kombinationsleistung erhalten Sie: den verbleibenden Rest der nicht vollständig in Anspruch genommenen Sachleistung (Pflegestufe I III) als Geldleistung ausgezahlt.

Vergütung häuslicher Pflegeleistungen Leistungskomplexsystem LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- /Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen 300 12,36 2 Kleine Körperpflege 1. An- /Auskleiden 2. Teilwaschen 3. Mundpflege und Zahnpflege 4. Kämmen 200 8,24 3 Erweiterte große Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- /Auskleiden 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5. Mundpflege und Zahnpflege 6. Kämmen ohne Baden 450 mit Baden 600 18,54 24,72 4 Große Körperpflege 1. An- /Auskleiden 2. Waschen/Duschen 3. Rasieren 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen 5 Lagern/Betten 1. Lagern, Bett machen/richten 2. Mobilisieren beim Bett 400 16,48 100 4,12 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes 2. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken 3. Hygiene in Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme 250 10,30 7 Darm- und Blasenentleerung a) Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere Hilfe/Unterstützung bei der Blasen- /Darmentleerung einschließlich Entsorgung von Ausscheidungen 80 3,30 b) Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere 1. An- /Auskleiden 2. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung, z.b. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung der Ausscheidungen 3. Intimpflege (nicht abrechenbar in Zusammenhang mit den LK 1 4) 200 8,24

8 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 9 Begleitung außer Haus 10 Beheizen der Wohnung 1. An- /Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 2. Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen etc.) 1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus 2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände 3. Heizen je 70 2,88 600 24,72 (i.d.r. 3 x monatlich) 120 4,94 11 Reinigen der Wohnung a) Aufräumen der Wohnung, Trennen / Entsorgung des Abfalls, Spülen / Aufräumen tägl. 90 3,71 b) Reinigen der Wohnung, Trennen / Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Wohn- und Schlafbereich, Staubsaugen / Nassreinigung, Spülen / Staubwischen 270 11,12 12 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (a und b nicht nebeneinander abrechenbar) Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung (z.b. auch Bügeln, Ausbessern), sowie Einräumen der Wäsche 13 Einkaufen Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes, Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfes sowie Einräumen der eingekauften Gegenstände 14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit (nicht bei warmen Essen auf Rädern) 1. Kochen 2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches 3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs 4. Reinigen des Arbeitsbereiches (i.d.r. 2 x wöchentlich) 480 19,78 (i.d.r. 1 x wöchentlich) 240 9,89 (i.d.r. 2 x wöchentlich) 270 11,12 15 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit (u.a. auch bei Essen auf Rädern) 1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit 2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs 3. Reinigen des Arbeitsplatzes 90 3,71 16 Erstbesuch Anamnese, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages 500 24,75

17 Einsatzpauschale Hausbesuch a) Montags bis Freitags zwischen 6 und 22 Uhr (nicht in Zeiten von 17b) b) Montags bis Freitags zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden sowie an Feiertagen 66 132 2,61 5,22 18 Pflegeeinsätze nach 37 Abs. 3 SGB XI 1. Beratung des Pflegebedürftigen, gegebenenfalls seiner Angehörigen 2. Hilfestellung 3. Mitteilung an die Pflegekasse Pflegestufe I und II Pflegestufe III 16,00 26,00

Leistungskomplexsystem für andere Leistungen 68, 69 BSHG, sowie Leistungen gem. 11 Abs. 3 und 70 BSHG (Stand: 1.4.2001) Wenn der finanzielle Rahmen der Pflegeversicherung für Ihre Pflege nicht ausreicht, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen über das zuständige Sozialamt in Anspruch genommen werden. LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis 31 Tagesstrukturierung und Beschäftigung 1. Hilfestellung bei zeitlicher und örtlicher Orientierung 2. Planen des Tagesablaufes / Tagesstrukturierung 3. Anleitung und Hilfe bei der Wiedererlangung und zum Erhalt der häuslichen Selbständigkeit, insbesondere bei dementiellen und psychischen Erkrankungen (und im Zusammenhang damit auftretender Beeinträchtigungen, wie Schlafstörungen, Antriebsminderung) 300 12,36 32 Zeitlich umfangreiche Pflegen 1. Persönliche Assistenz bei schwerer Körperbehinderung und besonderer Pflegebedürftigkeit 2. Tag- und Nachtwache: ständige Beaufsichtigung und Anwesenheit zur Sicherung nicht planbarer pflegerischer Bedarfe (Zeitbezug 30 Min.) 1 8 Std. 19,96 9 16 Std. 17,90 17 24 Std. 13,29 33 Psychosoziale Betreuung Über die pflegebezogene Kommunikation hinausgehend: 1. Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten (z.b. Angehörige, Gruppenangeboten etc.) 2. Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung (zeitlich zusätzlich zu den Pflegeleistungen) 34 Maniküre Als besondere Hilfestellung, sofern im Übrigen keine Hilfen bei der Körperpflege erbracht werden: 1. Hilfe bei der Pflege der Fingernägel 300 12,36 (Zeitbezug 30 Min.) 120 4,94 35 Hilfe bei der Haarwäsche und beim Frisieren Als besondere Hilfestellung, sofern im Übrigen keine Hilfen bei der Körperpflege erbracht werden: 1. Hilfe bei der Haarwäsche 2. Hilfe beim Frisieren 3. Pflege von Perücken 250 10,30

Sachleistungen der Sozialhilfe LK Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Preis 36 Hilfe in Notfällen 1. Verständigung des Notarztes im Bedarfsfall und Warten bis zum Eintreffen 2. Zugang zur Wohnung verschaffen bei entsprechender Notwendigkeit 3. Hilfe bei plötzlicher Schwäche des Pflegebedürftigen, Unfällen, akuten Inkontinenzfällen 4. Erstversorgung des Verstorbenen, Verständigung des Arztes und/oder der Angehörigen, Erstbetreuung der Angehörigen Dieser LK ist abrechenbar bei schriftlichem Nachweis aufgrund eines Kurzberichtes über einen eingetretenen Notfall auch ohne vorherige Bewilligung. 37 Haushaltsbuch Monatliche Pauschale bei Führen eines Haushaltsbuches 600 24,72 360 14,83