Abgrenzungen und Anwendungsfälle bei der Vergütung von Strom aus Biomasse im EEG Seminarreihe Biogas des Ökorings Dahlenburg,

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Transkript:

Abgrenzungen und Anwendungsfälle bei der Vergütung von Strom aus Biomasse im EEG Seminarreihe Biogas des Ökorings Dahlenburg, 09.02.2005 Dr. Stephan Saupe Umweltbundesamt Fachgebiet Erneuerbare Energien stephan.saupe@uba.de

Gliederung 1. Rahmen des EEG 2. EEG-Novelle 2004: Biomasse a) Berechnung der Leistung b) Direkt-Bonus c) KWK-Bonus d) Technologie-Bonus e) Altanlagen 3. Zusammenfassung

1. Rahmen des EEG Ziele: Klima-, Natur- und Umweltschutz Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung (externe Kosten!) Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen Technische Weiterentwicklung Erhöhung des Anteils der EE an der Stromerzeugung 2010: 12,5%, 2020: 20%

1. Rahmen des EEG Drei Säulen einer nachhaltigen Energienutzung: o Einsparung (rationelle Nutzung der Endenergien) o Rationelle Energiebereitstellung (Wandlung von Primärenergie in Endenergie) o Nutzung erneuerbarer Energieträger

1. Rahmen des EEG Potenziale der Energieerzeugung aus Biomasse und Biogas in Deutschland (Studie BMU 2004) Energie aus biogenen Reststoffen und Anbaubiomasse (Anteil am Endenergieverbrauch 2002): 2010 2050 Szenario Reststoffe 4,5% Reststoffe 4,8% Naturschutz Anbau 0,2% Anbau 4,7% mehr als alle EE 2003!

2. EEG-Novelle 2004: Biomasse Wesentliche Neuerungen im EEG 2004: - Biomassebegriff erweitert, aber Vergütung nur für Strom, der ausschließlich aus Biomasse gemäß BiomasseVO gewonnen wurde - Erhöhte Mindestvergütung durch neue Leistungsklasse bis 150 kw und neue Berechnungsregel der Leistung (vgl. 12) - Direkt-Bonus beim ausschließlichen Einsatz unbehandelter pflanzlicher Stoffe aus Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Landschaftspflege ( NawaRo ) und/oder Gülle/Schlempe - KWK-Bonus anteilig bei Wärmenutzung - Technologiebonus beim Einsatz innovativer Techniken

2. a) EEG-Novelle 2004: Leistung Berechnung der Leistung nach 12 Abs. 2: 1. Berechnung der Vergütung jeweils anteilig entsprechend den Schwellenwerten 2. Leistung für die Zuordnung der Schwellenwerte: Jahresertrag (kwh) 8760 h (= 1 Jahr) äquivalente Leistung gemäß Volllaststunden

2. a) EEG-Novelle 2004: Leistung Berechnungsbeispiel Biogasanlage Betrieb mit Gülle und pflanzlichen Abfällen Inbetriebnahme 2004 Installierte Leistung: 300 kw elektrisch, 600 kw thermisch Einspeisung 2005: 1800 MWh (6000 Volllast-Betriebsstunden) Äquivalente Leistung: 1800 MWh / 8760 h = 205 kw Vergütung von 150 kw * 8760 h mit 11,5 ct. Vergütung von 55 kw * 8760 h mit 9,9 ct.

2. b) EEG-Novelle 2004: Direkt-Bonus Der Direkt-Bonus : Verbindliche Forderungen (I) Bonus für Stromerzeugung aus Biomasse bei - ausschließlichem Einsatz von - Pflanzen(bestandteilen) aus Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Landschaftspflege - die nicht verarbeitet/verändert wurden und/oder - Gülle gemäß EG-Verordnung - Schlempe aus landwirtschaftlicher Brennerei, für die keine Verwertungspflicht besteht

2. b) EEG-Novelle 2004: Direkt-Bonus Der Direkt-Bonus : Verbindliche Forderungen (II) sowie - ausschließliche Genehmigung für den Betrieb mit den o.a. Stoffen oder - Nachweis durch Einsatzstoff-Tagebuch und - keine Biomasseanlage auf demselben Betriebsgelände, in der Strom aus sonstigen Stoffen gewonnen wird Achtung: Verlust des Bonus ist endgültig! ( 8 Abs. 2)

2. b) EEG-Novelle 2004: Direkt-Bonus Berechnungsbeispiel Biogasanlage Betrieb mit Gülle und Kartoffeln aus eigenem Betrieb Inbetriebnahme 2004 Installierte Leistung: 300 kw elektrisch, 600 kw thermisch Einspeisung 2005: 1800 MWh (6000 Volllast-Betriebsstunden) Äquivalente Leistung: 1800 MWh / 8760 h = 205 kw Vergütung von 150 kw * 8760 h mit (11,5 + 6) ct. Vergütung von 55 kw * 8760 h mit (9,9 + 6) ct.

2. b) EEG-Novelle 2004: Direkt-Bonus Der Direkt-Bonus : bonusfähige Stoffe? - Das Gesetz liefert keine Rechtsgrundlage zur Herausgabe von Listen oder näheren Bestimmungen. - Eine Einigung zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber ist erforderlich. Unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung des EEG können nur zivilrechtlich geklärt werden. - Hilfestellung ist möglich durch Stofflisten der Verbände www.biogas.org

2. b) EEG-Novelle 2004: Direkt-Bonus Hilfestellung zur Beurteilung der Bonusfähigkeit (I): Direkt-Bonus gemäß 8 Abs. 2 EEG: Pflanzen oder Pflanzenbestandteile aus land-/forstwirtsch. Betrieben, Gartenbau, Landschaftspflege nicht aus dem Handel (?) ( Auslegung Fachverband Biogas) Zukauf direkt aus o.a. Betrieben möglich keine Aufbereitung/Veränderung als zu Ernte, Konservierung oder Nutzung in Biomasseanlage keine Reststoffe z.b. aus Verarbeitung von Getreide, Gemüse,... z.b. Pflanzenöl, das speziell für Biomasseanlage erzeugt wurde

2. b) EEG-Novelle 2004: Direkt-Bonus Hilfestellung zur Beurteilung der Bonusfähigkeit (II): Gemäß 8 Abs. 2 EEG: aus Gülle im Sinne der EG-Verordnung Nr. 1774/2002... keine Gülle/Mist von Heimtieren oder aus Hauskläranlagen Gülle/Mist von Nutztieren einschließlich Einstreu Schlempe aus landwirtschaftlicher Brennerei, für die keine anderweitige Verwertungspflicht besteht keine Schlempe aus industrieller Brennerei Bedingungen für Brennereien gemäß 25 des Gesetzes über das Branntweinmonopol

2. b) EEG-Novelle 2004: Direkt-Bonus Unklare bzw. strittige Punkte sind z.b.: - Zulässigkeit des Bezugs aus dem Handel ( juristische Gutachten) - Einordnung von Pferdemist (EU) - Zulässigkeit von Futterresten - Zulässigkeit von Zusatzstoffen (Enzymen) - Zeitpunkt des NawaRo-Betriebs nach Umstellung Hinweis: Der Bonus begründet sich durch Mehraufwand und ist keine Lizenz zum Gelddrucken. Empfehlung: - Konservatives, vorsichtiges Vorgehen - Frühzeitige Gespräche mit Netzbetreiber

2. c) EEG-Novelle 2004: KWK-Bonus KWK-Bonus - Definition KWK-Strom gemäß KWK-Gesetz ( 3 Abs. 4) - Abrechnung nach AGFW-Arbeitsblatt FW 308 - Vereinfachtes Verfahren möglich für serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 2 MW: Nutzwärmemenge * Stromkennzahl Anschaulich: Nutzwärme = Wärme, die außerhalb der Anlage verwendet wird (nicht z.b. Fermenterheizung) KWK-Strom = der Anteil des Stroms, der dem relativen Anteil an Nutzwärme entspricht (prozentual) siehe auch www.biogas.org

2. c) EEG-Novelle 2004: KWK-Bonus Berechnungsbeispiel Biogasanlage Betrieb mit Gülle und Kartoffeln aus eigenem Betrieb Inbetriebnahme 2004 Installierte Leistung: 300 kw elektrisch, 600 kw thermisch Einspeisung 2005: 1800 MWh (6000 Volllast-Betriebsstunden) Wärme: externe Nutzung von 900 MWh, also 25% Äquivalente Leistung: 1800 MWh / 8760 h = 205 kw Vergütung von 150 kw * 8760 h mit (11,5 + 6) ct. Vergütung von 55 kw * 8760 h mit (9,9 + 6) ct. Bonus von 900 MWh * 0,5 (SKZ) mit 2 ct. (25% * 1800 MWh)

2. d) EEG-Novelle 2004: Technologie-B. Technologie-/Innovations-Bonus Anforderungen: Einsatz der in 8 Abs. 4 genannten Verfahren oder Techniken und Betrieb der Anlage in Kraft-Wärme-Kopplung Gilt nur für den Leistungsbereich bis 5 MW. Wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere in 8 Abs. 4 genannte Verfahren oder Techniken zum Einsatz kommen. Bei mehreren Stromerzeugern nur für den Strom aus dem innovativen Prozess.

2. d) EEG-Novelle 2004: Technologie-B. Innovative Techniken: - thermochemische Vergasung - Trockenfermentation («FNR-Fachgespräch, S. 23 ff.) - Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität - Einsatz von - Brennstoffzellen - Gasturbinen - Dampfmotoren - ORC-Anlagen - Mehrstoffgemisch-Anlagen (z.b. Kalina-Cycle) - Stirling-Motoren

2. e) EEG-Novelle 2004: Altanlagen Altanlagen - Neuanlagen Mindestvergütung 8 Abs. 1: Bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2003 ( 21 Abs. 1 Nr. 3) Direkt-Bonus: Auch für Altanlagen möglich, d.h. auch bei Inbetriebnahme vor dem 31.12.2003 ( 21 Abs. 1 Nr. 4) Aber: Rück-Wechsel zu nicht-direkt-betrieb ist endgültig! KWK-Bonus und Technologie-Bonus: Nur bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2003 Biomasse-Verordnung: Bleibt gültig

3. Zusammenfassung Woher kommt das Geld? - Umlage auf (fast) alle Stromverbraucher - Gesamtvolumen der Einspeisevergütung 2003 ca. 2,6 Mrd. - Mehrkosten ca. 0,37 ct./kwh oder ca. 1 /Monat für einen 4- Personen-Haushalt (Differenzkosten zu mittl. Strompreis von EEX) - Subvention? Studie der EEA für die EU 2001 (in Mrd. ): feste Brennstoffe Öl und Gas Kernkraft EE 13 8,7 2,2 5,3 (davon 0,6 aus Haushalt)

3. Zusammenfassung Das EEG ist ein Steuerungsinstrument, das erfolgreich dem Ausbau der Nutzung von EE in Deutschland dient. Das novellierte EEG bringt deutliche Verbesserungen für den Bereich Biomasse! Das Regelwerk ist komplizierter geworden, aber beherrschbar. Es müssen scharfe Grenzen gezogen werden, insbesondere beim Direkt-Bonus (NawaRo). Das EEG dient nicht der Abfallentsorgung. Nutzen Sie die Möglichkeiten!

danke!