Zukunftsinvestition mit Perspektiven. Lina Gross, Elissa Schmidt

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1 Zukunftsinvestition mit Perspektiven Lina Gross, Elissa Schmidt

2 1. Allgemeines 2. Entwicklung vom StrEG zum EEG Erneuerbare Energien und Vergütungssätze 3.1 Wasserkraft 3.2 Deponie-, Klär- und Grubengas 3.3 Biomasse 3.4 Geothermie 3.5 Windenergie 3.6 Solare Strahlungsenergie 4. Ökonomische und ökologische Wirkungen 5. Zukünftiger Ausbau

3 1. Allgemeines 2. Entwicklung vom StrEG zum EEG Erneuerbare Energien und Vergütungssätze 3.1 Wasserkraft 3.2 Deponie-, Klär- und Grubengas 3.3 Biomasse 3.4 Geothermie 3.5 Windenergie 3.6 Solare Strahlungsenergie 4. Ökonomische und ökologische Wirkungen 5. Zukünftiger Ausbau

4 Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung In kraft: 1. April 2000, regelmäßige Überarbeitung Zweck: - nachhaltige Entwicklung im Interesse des Klima- & Umweltschutzes - Verringerung volkswirtschaftlicher Kosten durch Einbeziehung langfristiger externer Effekte - Schonung fossiler Energieressourcen - Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien Ziel: Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020: mindestens 30%, danach kontinuierlich weiter erhöhen (2009: 16,1%)

5 Verpflichtung zur vorrangigen Abnahme & Durchleitung regenerativ erzeugten Stroms sowie die Netzanschlusspflicht durch die Netzbetreiber Anspruch auf Vergütung durch Netzbetreiber: Anlagenbetreiber erhält i.d.r. 20 Jahre, inklusive des Jahres der Inbetriebnahme, eine feste Vergütung (Ausnahme große Wasserkraft: 15 Jahre) Investitionssicherheit Degressive Gestaltung: Vergütungssätze sinken jährlich um einen bestimmten Prozentsatz Anlagenbetreiber müssen Kosten senken; Förderung von Weiterentwicklung & Verbesserung der Technologien z.b. durch Innovationen, effizientere Prozessabläufe

6 Regelung der Mehrkosten: EEG-Umlage gemäß Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17.Juli 2009 (vor 2010: Pflicht der Energieversorgungsunternehmen Strom der Netzbetreiber abzunehmen): Differenz der Ausgaben und Einnahmen der Netzbetreiber soll gedeckt werden Ausnahmeregelung: bei energieintensiven Unternehmen und Schienenbahnen kann die EEG-Umlage auf 0,05 ct/kwh begrenzt werden Wettbewerbsnachteile vermeiden

7 1. Allgemeines 2. Entwicklung vom StrEG zum EEG Erneuerbare Energien und Vergütungssätze 3.1 Wasserkraft 3.2 Deponie-, Klär- und Grubengas 3.3 Biomasse 3.4 Geothermie 3.5 Windenergie 3.6 Solare Strahlungsenergie 4. Ökonomische und ökologische Wirkungen 5. Zukünftiger Ausbau

8 Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1. Januar 1991): der Grundstein für den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung in Deutschland Am 1. April 2000 ersetzte das EEG das Stromeinspeisungsgesetz. führte die Abnahmeverpflichtung durch die Netzbetreiber fort ergänzte sie um den Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas Am 1. August 2004 trat die novellierte Fassung des EEG in Kraft erforderlich gewordenen Anpassung an die von der EU erlassene Richtlinien Anpassung der spartenspezifischen Vergütungssätze für Strom aus EE und Grubengas den ökonomischen Rahmenbedingungen jüngsten Neufassung des EEG trat am 1. Januar 2009 in Kraft die Vergütungsregelungen wurden erneut angepasst Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, Ausgleichsmechanismus, erweiterte Informationspflichten, Option der Direktvermarktung

9 1. Allgemeines 2. Entwicklung vom StrEG zum EEG Erneuerbare Energien und Vergütungssätze 3.1 Wasserkraft 3.2 Deponie-, Klär- und Grubengas 3.3 Biomasse 3.4 Geothermie 3.5 Windenergie 3.6 Solare Strahlungsenergie 4. Ökonomische und ökologische Wirkungen 5. Zukünftiger Ausbau

10 3.1 Wasserkraft in Deutschland bereits seit Jahrzehnten intensiv genutzt wesentliche Impulse im Bereich der Modernisierung und Reaktivierung von kleinen und mittleren Wasserkraftanlagen durch EEG der Anteil der Wasserkraft am deutschen Bruttostromverbrauch stagniert seit 2004 verbindet das EEG erhöhte Vergütungssätze mit anspruchsvollen Anforderungen an die Gewässerökologie mit dem EEG 2009 gelten die ökologischen Anforderungen für alle Anlagengrößen

11 3.2 Deponie-, Klär- und Grubengas Durch das Verbot der Deponierung thermisch unbehandelter Abfälle (2005) ist die Deponiegasausbeute rückläufig, die Nutzung wird langfristig auslaufen. Im Bereich der Klärgasnutzung beschränkt sich die Nachfrage auf die Modernisierung und Erneuerung vorhandener Anlagen. Beim Grubengas handelt es sich nicht um eine erneuerbare Energiequelle, es wurde 2000 in das EEG-Vergütungssystem aufgenommen, um das Methan einer energetischen Nutzung zuzuführen

12 3.3 Biomasse Unterscheidung zw. Fest- und Flüssigbrennstoffen sowie biogenen Gasen die Stromerzeugung aus Biomasse wurde zwischen 2004 (5,4 Milliarden kwh) und 2008 (etwa 8 Milliarden kwh) mehr als verdreifacht verstärkte Nutzung offenbarte mehrere Konfliktfelder, denen im EEG 2009 durch die Implementierung zusätzlicher Regelungen begegnet wurde die steigenden Agrarpreise führten viele Biogasanlagen zu sinkender Wirtschaftlichkeit. Um dies zu verhindern wurden im EEG 2009 mit einer Absenkung der Degression einer Anhebung der Grundvergütung um einen Cent pro Kilowattstunde für Kleinanlagen einer Erhöhung der Boni erhebliche Änderungen vorgenommen

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14 Vor allem im süddeutschen Raum 2 Anlagen in Betrieb, weitere in Planung Bohrrisiko und Konkurrenz um begrenzt verfügbare Bohrgeräte mit Ölbranche führen zu hohen Kosten Marktanreizprogramm (KfW-Kredite, Tilgungszuschüsse) erhöhte Vergütungssätze

15 Wichtigster erneuerbarer Energieträger im Strombereich Starker Ausbau von 2000 bis 2004 durch das EEG 2000 Ab 2004 Rückgang der jährlich neu installierten Leistung, inzwischen auf konstantem Niveau zunehmend belegte Flächen, Höhenbeschränkungen & Abstandsregelungen der Bundesländer und Kommunen hemmen Ausbau Kapazitätserweiterung durch Repowering : Ersatz alter, kleiner Anlagen durch neue, große Anlagen EEG 2009: erhöhte Vergütungssätze verstärkte Anreize für Repowering

16 Großes Potential, zügiger Ausbau notwendig um Zielsetzung zu erreichen 18 genehmigte Vorhaben, der erste Windpark wurde am 27. April 2010 in der Nordsee eröffnet Probleme: langwierige Genehmigungsverfahren, Entfernung von der Küste, mangelnde Erfahrung Raumordnungsverfahren: Eignungsgebiete in Nord- & Ostsee ausfindig machen, um Konflikten mit anderen Nutzungen vorzubeugen Atomausstieg notwendig durch begrenzte Leitungskapazitäten milliardenschwere Investitionen wahrscheinlicher EEG 2009: Anfangsvergütung (12 Jahre) erhöht, Verlängerung je weiter die Anlage von der Küste entfernt ist und je tiefer diese steht Frühstarterbonus (vor 2015) jährliche Degression angehoben, wirksam ab 2015 (vorher: 0,0%)

17 Wirtschaftlicher Betrieb erstmals durch Photovoltaikvorschaltgesetz und dessen Übernahme in das EEG 2004 möglich Entwicklung einer starken Nachfrage Zeitweiliger Engpass der Rohstoffversorgung(Silizium) zwang Hersteller zur Ressourceneinsparung und dadurch Optimierung der Fertigungstechnologien & förderte Forschungsaktivitäten Entspannung auf Siliziummarkt & Kapazitätsausbau stellen Kostensenkungspotentiale dar EEG 2009: Degression erhöht (ab 2011 für alle Anlagen: 9%) Einfuhr einer zubauabhängigen Degression die sich in Abhängigkeit der neu installierten Leistung ändern kann Vergütung von eigengenutzten Strom bei Anlagen der Leistungsklasse 30 kw Novelle vom , wirksam ab : deutliche Absenkung der Vergütung als Reaktion auf stark gesunkene Marktpreise Freiflächen: 11 % Dachanlagen: 16%

18 Rechenbeispiel Deponiegasanlage mit einer äquivalenten Leistung nach 18 Absatz 1 und Absatz 2 von 2 MW; Inbetriebnahme im Jahr Leistungsanteil bis 500 kw = 25 % Leistungsanteil ab 500 kw bis 10 MW = 75 % Vergütung EEG 2009 Grundvergütung Leistungsanteil bis 500 kw Leistungsanteil ab 500 kw Technologiebonus für innovative Anlagentechnik (z.b. für die Nutzung eines Stirling Motors 0,25 x 9,00 + 0,75 x 6,16 + 2,00 Vergütung = 8,87 ct/ kwh

19 1. Allgemeines 2. Entwicklung vom StrEG zum EEG Erneuerbare Energien und Vergütungssätze 3.1 Wasserkraft 3.2 Deponie-, Klär- und Grubengas 3.3 Biomasse 3.4 Geothermie 3.5 Windenergie 3.6 Solare Strahlungsenergie 4. Ökonomische und ökologische Wirkungen 5. Zukünftiger Ausbau

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22 Merit-Ordet-Effekt Als Merit-Order-Effekt bezeichnet man die Verdrängung teuer produzierender Kraftwerke durch den Markteintritt eines billigeren Kraftwerks

23 Klimaschutz in Deutschland sind die EE bis heute die mit Abstand wichtigste Säule allein durch die Wirkungen des EEG wurden 2008 mehr als 56 Millionen Tonnen CO 2 Emissionen vermieden gleichzeitige Vermeidung von externen Schadenskosten ohne den bisherigen Ausbau der EE wäre es für Deutschland unmöglich, seine Kyoto- Ziele zu erreichen Wirtschaftsfaktoren EE längst zu einem bedeutendem Wirtschaftsfaktor geworden da EE aus heimischen Energieträger stammen: trägt ihr Einsatz zur Verringerung der Importabhängigkeit bei erhöht so die Versorgungssicherheit vermindert ökonomische Risiken durch Energiepreissteigerungen Umsätze mit EE sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ständig steigende Zahl der Beschäftigten in der Branche (mittlerweile knapp Personen)

24 Vorbildfunktion EEG ist weltweit das erfolgreichste Förderinstrument für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Vorbild des EEG wurden mittlerweile in mehr als 40 Ländern ähnliche Einspeisevergütungsmodelle implementiert Ursächlich für diesen Erfolg sind in erster Linie die verlässlichen Rahmenbedingungen und daraus resultierend das niedrige und kalkulierbare Investitionsrisiko sowie die verbindliche Zielsetzung (im Jahr 2020 einen Anteil von mind. 30 % am Bruttostromverbrauch)

25 1. Allgemeines 2. Entwicklung vom StrEG zum EEG Erneuerbare Energien und Vergütungssätze 3.1 Wasserkraft 3.2 Deponie-, Klär- und Grubengas 3.3 Biomasse 3.4 Geothermie 3.5 Windenergie 3.6 Solare Strahlungsenergie 4. Ökonomische und ökologische Wirkungen 5. Zukünftiger Ausbau

26 Substanzieller Ausbau der EE Deutliche Erhöhung der Energieeffizienz in allen Sektoren Reduktion der Treibhausgasemissionen auf 20% des Wertes von 1990 bis 2050 Beitrag der EE an der gesamten Energieversorgung auf 50% steigern EEG als wichtige Voraussetzung um diese Ziele zu erreichen Etablierung selbsttragender und stabiler Märkte Zukünftige Preissteigerung der fossilen Energieträger & Intensivierung der globalen Klimaschutzstrategien werden den weiteren Ausbau unterstützen

27 Bevor EE-Anlagen aus dem Vergütungssystem ausscheiden Abhängig von Vermarktungskosten vertragliche Zusagen hinsichtlich der Leistungsverfügbarkeit nötig Problem für Anlagen mit fluktuierender Leistung (Wind & Photovoltaik)

28 Aussagen über das Ausscheiden aus dem Vergütungssystem Direktvermarktung mit höheren Preisen attraktiver Wasserkraft > 1 MW wird nicht durch das EEG vergütet (Altanlagen) Windenergie vom Land erlangt als erste Wirtschaftlichkeit 2030: Neuanlagen aller EE-Sparten erzeugen günstiger Strom als konventionelle Kraftwerke auf Basis fossiler Energieträger

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