Öffentliche Ausschreibungen

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B 1179 Amtsblatt Nummer 19 73. Jahrgang Montag, 08. Mai 2017 Öffentliche Ausschreibungen Die Stadt Regensburg Vergabeamt D.-Martin-Luther-Str. 3 93047 Regensburg Telefon 0941/507-5629 Fax 0941/507-4629 Mail: vergabestelle@regensburg.de beabsichtigt folgenden Auftrag zu vergeben: 1. Offenes Verfahren nach VOB/A EU 17 E 019 Raumlufttechnische Anlagen DIN 18379 Absendung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt am 25.04.2017 Nähere Informationen zu oben genannter Ausschreibung siehe unter www.vergabe.bayern.de und www.regensburg.de/vergaben Bei Widersprüchen ist allein verbindlich der Veröffentlichungstext im EU-Supplement unter http://simap.europa.eu. 2. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 17 A 072 Trockenbauarbeiten nach DIN 18340 17 A 074 Staubabsaugung Kgr. 477 DIN 18381 Nähere Informationen zu oben genannten Ausschreibungen siehe unter www.vergabe.bayern.de und www.regensburg.de/vergaben 3. Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 17 A 037 - Lieferung und Montage einer Klassenzimmereinrichtung an 3 Grundschulen Nähere Informationen zu oben genannter Ausschreibung siehe unter www.regensburg.de/vergaben Vorankündigung Information über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2016 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, siehe unter www.regensburg.de/vergaben Auftraggeber: Stadt Regensburg Vergabeamt D.-Martin-Luther Str. 3 93047 Regensburg Telefon 0941/507-5629 Fax 0941/507-4629 E-Mail: vergabestelle@regensburg.de Aufsichtsratssitzung der Stadtbau-GmbH Regensburg Am Mittwoch, den 10. Mai 2017 findet die 4. Aufsichtsratssitzung 2017 der Stadtbau- GmbH Regensburg statt. Dabei werden unter anderem folgende Tagesordnungspunkte, die nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, behandelt: - Bauprogramm Sachstandsbericht - Instandhaltungsprogramm Sachstandsbericht Regensburg, den 02.05.2017

Satzung zur Änderung der Satzung zu Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung BBS) vom 25.04.2017 Die Stadt Regensburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 und des Art. 18a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: 1 Die Satzung zu Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung BBS) vom 21. Mai 2012 (AMBI. Nr. 24 vom 11. Juni 2012) wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird in den Anlagen wie folgt geändert: a) Nach Anlage 1 c wird der Klammerzusatz (zu 4 Abs. 1 Satz 6) durch den Klammerzusatz (zu 4 Abs. 1 Satz 7) ersetzt. b) Nach Anlage 2 c wird der Klammerzusatz (zu 4 Abs. 1 Satz 6) durch den Klammerzusatz (zu 4 Abs. 1 Satz 7) ersetzt. 2. 1 Abs. 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 3. sich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, 3. In 4 Abs. 1 wird folgender neuer Satz 6 eingefügt: Die Person des Vertrauens muss bei der Unterschriftsleistung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der bisherige Satz 6 wird Satz 7. 4. In 12 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte Der Rechts- und Umweltreferent/die Rechtsund Umweltreferentin der Stadt durch die Worte Der Rechts- und Regionalreferent/die Rechts- und Regionalreferentin der Stadt ersetzt. Seite 2

5. 20 Abs. 3 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. durch Briefabstimmung. 6. 21 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: In das Abstimmungsverzeichnis sind die Stimmberechtigten nach Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Wohnung einzutragen. 7. 22 wird wie folgt geändert: a) 22 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Eine stimmberechtigte Person, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein. b) 22 Abs. 3 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. 8. In 26 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 hinzugefügt: Die Person des Vertrauens muss beim Kennzeichnen des Stimmzettels das 16. Lebensjahr vollendet haben. 9. In der Anlage 1 a (zu 3 BBS) Bürgerantrag werden auf der Vorderseite in den Hinweisen zur Eintragung in die Unterschriftenliste im dritten Spiegelstrich die Worte drei Monaten durch die Worte zwei Monaten ersetzt. 10. Die Anlage 1 c (zu 4 Abs. 1 BBS) Versicherung der Vertrauensperson bei Bürgerantrag erhält folgende Fassung: Anlage 1 c (zu 4 Abs. 1 BBS) Versicherung der Vertrauensperson bei Bürgerantrag Versicherung der Vertrauensperson wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung bei Bürgerantrag Antragsberechtigte Person: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift der Hauptwohnung in Regensburg (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) Seite 3

Vertrauensperson: Ich,, geboren am, (Name, Vorname) (Geburtsdatum) * wohnhaft in, (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) versichere der Stadt Regensburg, dass die obengenannte antragsberechtigte Person von dem gesamten Inhalt (Gegenstand, Begründung und Vertretungsregelungen) des Antrags auf Behandlung einer gemeindlichen Angelegenheit durch das zuständige Organ der Stadt Regensburg (= Bürgerantrag) mit der Kurzbezeichnung " Kurzbezeichnung des Bürgerantrags Kenntnis erlangt hat und diesen Bürgerantrag stellen will. Ich versichere der Stadt Regensburg außerdem, dass ich den oben bezeichneten Bürgerantrag nach dem eigenen Willen der obengenannten Person in Vertretung unterschrieben habe, da diese aufgrund einer Krankheit oder körperlichen Behinderung eine eigenhändige Unterschrift nicht leisten konnte. Regensburg,_ (Datum) (Unterschrift der Vertrauensperson) * Hinweis: Die Person des Vertrauens muss bei der Unterschriftsleistung das 16. Lebensjahr vollendet haben. 11. In der Anlage 2 a (zu 3 BBS) Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids werden auf der Vorderseite in den Hinweisen zur Eintragung in die Unterschriftenliste im dritten Spiegelstrich die Worte drei Monaten durch die Worte zwei Monaten ersetzt. 12. Die Anlage 2 c (zu 4 Abs. 1 BBS) Versicherung der Vertrauensperson bei Bürgerbegehren erhält folgende Fassung: Anlage 2 c (zu 4 Abs. 1 BBS) Versicherung der Vertrauensperson bei Bürgerbegehren Seite 4

Versicherung der Vertrauensperson wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung bei Bürgerbegehren Antragsberechtigte Person: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift der Hauptwohnung in Regensburg (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) Vertrauensperson: Ich,, geboren am, (Name, Vorname) (Geburtsdatum) * wohnhaft in, (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) versichere der Stadt Regensburg, dass die obengenannte antragsberechtigte Person von dem gesamten Inhalt (Fragestellung, Begründung und Vertretungsregelungen) des Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids (= Bürgerbegehren) mit der Kurzbezeichnung " Kurzbezeichnung des Bürgerbegehrens Kenntnis erlangt hat und diesen Bürgerentscheid beantragen will. Ich versichere der Stadt Regensburg außerdem, dass ich den Antrag auf Durchführung des oben bezeichneten Bürgerentscheids nach dem eigenen Willen der obengenannten Person in Vertretung unterschrieben habe, da diese aufgrund einer Krankheit oder körperlichen Behinderung eine eigenhändige Unterschrift nicht leisten konnte. Regensburg,_ (Datum) (Unterschrift der Vertrauensperson) * Hinweis: Die Person des Vertrauens muss bei der Unterschriftsleistung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Seite 5

2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Regensburg, 25.04.2017 Stadt Regensburg In Vertretung Gertrud Maltz-Schwarzfischer Bürgermeisterin Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.05.2013 (BGBl. I S.1324) sowie der Bienenseuchen-Verordnung (Bund) vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), geändert durch Art. 10 der Verordnung vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499); Aufhebung der Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen Die Stadt Regensburg erlässt folgende Allgemeinverfügung: 1. Die Allgemeinverfügung der Stadt Regensburg vom 03.06.2016 Bienenseuchen / Amerikanische Faulbrut / Prüfening, Großprüfening wird aufgehoben. 2. Kosten werden nicht erhoben. 3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hinweis: Gemäß Art. 41 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Diese Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung während der Dienstzeiten im Umweltamt der Stadt Regensburg, Bruderwöhrdstr. 15b, 93055 Regensburg, Zimmer 222 zur Einsichtnahme auf. Regensburg, den 25. April 2017 Stadt Regensburg Umweltamt Im Auftrag Gruber Ltd. Rechtsdirektor Impressum Verantwortlich für den Inhalt der Veröffentlichung ist der betr. Verfasser bzw. Einsender. Bezugspreis bei wöchentlich einmaligem Erscheinen monatlich Euro 8,55 einschl. 7 % Mehrwertsteuer (= Euro 0,60). Sonderausgaben sind im Bezugspreis nicht eingeschlossen. Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt kein Anspruch auf Rückvergütung des Bezugspreises. Nur im Abonnement erhältlich. Herausgegeben im Auftrag der Stadt Regensburg. Druck: Erhardi Druck GmbH, Verlag: Mittelbayerischer Verlag KG, Regensburg.