Zulassungs-, Studien- und Fachprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Digitale Musikproduktion/-Komposition der Hochschule für Musik Würzburg Vom 22.4.2005 geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung vom 14.5.2009 Aufgrund des Art. 6 i. V. m. Art. 60 Abs. 6, Art. 72 und Art. 81 des Bayer. Hochschulgesetzes (BayHSchG) in Verbindung mit 57 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten Hochschulen (Qualifikationsverordnung QualV) erlässt die Hochschule für Musik Würzburg folgende Satzung: H i n w e i s: In dem nachfolgenden Text der Fachprüfungsordnung ist die bisher erlassene Änderungssatzung eingearbeitet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine amtliche Bekanntmachung. Bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind daher die Fachprüfungsordnung und die Änderungssatzung in der Form ihrer amtlichen Bekanntmachung, nicht aber der nachfolgende Text maßgeblich. Die Änderungssatzung ist während der üblichen Öffnungszeiten in Zimmer 31 oder auf der Homepage der Hochschule unter http://www.hfm-wuerzburg.de/aktuelles/amtl-veroeffentlichungen.html einzusehen.
2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Studiendauer 3 Studienbeginn II. Qualifikation 4 Studienvoraussetzung 5 Eignungsprüfung III. Studium 6 Ziel des Studiums 7 Studienverlauf 8 Studienberatung IV. Erster Abschnitt der Abschlussprüfung 9 Art und Umfang des ersten Abschnitts der Abschlussprüfung 10 Prüfungsanforderungen des ersten Abschnitts der Abschlussprüfung V. Zweiter Abschnitt der Abschlussprüfung 11 Zulassungsvoraussetzungen des zweiten Abschnitts der Abschlussprüfung 12 Art, Umfang und Prüfungsanforderungen des zweiten Abschnitts der Abschlussprüfung 13 Prüfungsgesamtnote in der Abschlussprüfung VI. Schlussbestimmung 14 Inkrafttreten 2
3 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Satzung beschreibt die Qualifikation, den Verlauf und das Ziel sowie die Prüfungs- und Verfahrensbestimmungen des Ergänzungsstudienganges Digitale Musikproduktion/-Komposition. Neben dieser Satzung kommt die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Würzburg (APO) zur Anwendung. 2 Studiendauer (1) Der Umfang der für das Ergänzungsstudium Digitale Musikproduktion/-Komposition erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt nach einem abgeschlossenen Studium in dem Diplommusiker-(DM) oder Diplommusiklehrer-(DML) Studiengang Jazz 24 Semesterwochenstunden, nach einem abgeschlossenen Studium für das Lehramt an Gymnasien/Fach Musik oder in einem anderen nach 4 vorausgesetzten DM- bzw. DML-Studiengang 22 Semesterwochenstunden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Abschlussprüfung vier Semester. 3 Studienbeginn Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. II. Qualifikation 4 Studienvoraussetzung Die Voraussetzung für den Eintritt in den Ergänzungsstudiengang Digitale Musikproduktion/-Komposition sind der Abschluss des Studiums für das Lehramt an Gymnasien/Fach Musik oder in einem DM-/DML- Studium an einer deutschen Musikhochschule mit guten Leistungsnoten (mindestens 2,0) in den musiktheoretischen Fächern. 5 Eignungsprüfung (1) Durch die Eignungsprüfung soll der Bewerber nachweisen, dass er eine ausgeprägte Begabung und Eignung für das Studium Digitale Musikproduktion/-Komposition hat. Die Eignungsprüfung gliedert sich in: 1. eine Vorauswahl, 2. eine praktische/mündliche Prüfung. In der 30-minütigen praktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums am Computer wird an den eingereichten Arbeiten (siehe unter (2)) als Midi-Arrangement/HD-Recording die Beherrschung der Grundfunktionen eines der üblichen Sequenzer-/HD-Recording-Programme (z.b. Cubase oder Logic) geprüft. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn auf Grund des Prüfungsergebnisses zu erwarten ist, dass der Bewerber sein Studienziel erreichen wird. 3
(2) Der Anmeldung zur Eignungsprüfung, die bis 31. März mit dem Formblatt der Hochschule erfolgen muss, sind folgende Unterlagen beizufügen: 4 1. Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Eignungsprüfung durch Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg 2. Lebenslauf 3. Kopie eines Abschlusszeugnisses über ein Studium in einem der unter 4 genannten Studiengänge 4. Passbild 5. mindestens drei eigene Kompositionen in C-Notation (Lead-Sheet) Bewerber, die sich form- und fristgerecht anmelden, werden zur Eignungsprüfung zugelassen, wenn die vorgelegten Arbeiten ein Bestehen der Eignungsprüfung erwarten lassen. (3) Die Vorbereitung und Durchführung der Eignungsprüfung obliegt der Prüfungskommission des Studiengangs Digitale Musikproduktion/-Komposition. III. Studium 6 Ziel des Studiums (1) Ziel des Studiums ist eine Ergänzung und Vertiefung der in einem vorausgegangenen, berufsqualifizierenden Studienabschluss nachgewiesenen Fähigkeiten in Richtung Komposition und deren Realisierung im Digitalstudio mit dem Schwerpunkt Jazz und Popularmusik. Der Studiengang qualifiziert für kompositorische Tätigkeiten in Jazz-, Pop- und Filmmusik und artverwandten Bereichen (Theater, Hörspiel, Werbung etc.). (2) Das Studium wird mit einem bewerteten Zertifikat abgeschlossen. 7 Studienverlauf Art der Lehrveranstaltung Semesterwochenstunden Nr. Fach 1. 2. 3. 4. 1. Digitale Musikproduktion E/G* 4 4 4 4 2. Instrumentation Ü* - 2 2-3. 4. Rhythmische Interpretation (bei klassischem Hauptfach) Tonsatz klassisch (bei Hauptfach Jazz ) Ü 1 1 Ü 2 2 * (E = Einzelunterricht, G = Gruppenunterricht, Ü = Übung) 8 Studienberatung Für die Studienberatung stehen die Lehrkräfte der einzelnen Fachgebiete zur Verfügung. 4
5 IV. Erster Abschnitt der Abschlussprüfung 9 Art und Umfang des ersten Abschnittes der Abschlussprüfung (1) Der erste Abschnitt der Abschlussprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: Fach Prüfungssemester Prüfungsart Prüfungsdauer (in Minuten) bzw. Bearbeitungszeit 1. Tonsatz klassisch * 1. / 2. schriftlich 120 / 120 2. Rhythmische Interpretation ** 2. praktisch 15 3. Instrumentation 3. schriftl. Hausarbeit 3 Monate * nach einem Studium in einem Studiengang Jazz ** nach einem Studium für das Lehramt an Gymnasien/Fach Musik oder in einem anderen DM- bzw. DML-Studiengang 10 Prüfungsanforderungen des ersten Abschnitts der Abschlussprüfung In den Prüfungen werden folgende Anforderungen gestellt: 1. Tonsatz klassisch: Stilbezogene Ausarbeitung von Tonsatzaufgaben und analytische Fragestellungen aus verschiedenen Stilkreisen, 2. Rhythmische Interpretation: die stimmlich/körperliche Darstellung komplexer rhythmischer Aufgaben, 3. Instrumentation: Instrumentation für Orchester-, Combo- und Bigbandinstrumente. III. Zweiter Abschnitt der Abschlussprüfung 11 Zulassungsvoraussetzungen des zweiten Abschnitts der Abschlussprüfung (1) Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der Abschlussprüfung sind: 1. die fristgerechte Anmeldung zur Abschlussprüfung gemäß 13 Abs. 3 APO, 2. der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht im Fach Digitale Musikproduktion/- Komposition, 3. die erfolgreiche Ablegung der Teilprüfungen des ersten Abschnitts der Abschlussprüfung gemäß 9. 12 Art, Umfang und Prüfungsanforderungen des zweiten Abschnitts der Abschlussprüfung (1) Der zweite Abschnitt der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Präsentation einer Studioproduktion einschließlich Kolloquium mit einer Dauer von ca. 60 Minuten. 5
(2) In der Abschlussprüfung werden folgende Anforderungen gestellt: 6 Erstellung einer künstlerisch in sich geschlossenen Studioproduktion von ca. 30 Minuten Dauer, bestehend aus einem fertig gemasterten Tonträger und einer angemessenen Notation (Bearbeitungszeit 3 Monate). 13 Prüfungsgesamtnote in der Abschlussprüfung Eine Prüfungsgesamtnote aus den jeweiligen Fachnoten wird nicht gebildet. IV. Schlussbestimmung 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 6