STRASSENBAU AKTUELL Monatsstatistik zum Straßenbau Ausgabe 61 - Berichtszeitraum 10/2016

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Transkript:

Monatsstatistik zum Straßenbau Ausgabe 61 - Berichtszeitraum 1/216 Berlin, 22.Dez.216 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v., Kurfürstenstraße 129, 1785 Berlin Telefon: 3 21286-263, Telefax: 3 212 86-297, Email: verkehrsinfrastruktur@bauindustrie.de

Auftragseingang im Straßenbau Betriebe mit 2 und mehr Beschäftigten, in Mio. Euro Mio. 1.4 215 216 1.2 1. 8 6 4 2 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat in % 6 5 in % 5,2 4 3 27,2 25, 21,7 21,4 19, 2 12,3 14,2 15,4 1,8 12, 7,9 8,8 8,7 1,7 3,1 2,8 2,7-1,9-1 -5,7-6, -8,6-2 Jan.15 Apr.15 Jul.15 Okt.15 Jan.16 Apr.16 Jul.16 Okt.16 Herausgeber: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v., Abteilung Konjunkturanalyse, Statistik, Datenbank, Kurfürstenstraße 129, 1785 Berlin Ansprechpartner: Petra Kraus, Telefon: 3 / 2 12 86-2 42, email: petra.kraus@bauindustrie.de Seite 1 von 5

zum Vergleich: Straßenbau Baukonjunktur in Einheit Bauhauptgewerbe insg. Deutschland 216 215 216 215 Okt. Jan.-Okt. Jan.-Dez. Okt. Jan.-Okt. Jan.-Dez. Geleistete Arbeitsstunden alle Betriebe* in 1. Std. 1.265 9.387 15.298 84.386 789.117 924.223 in % z. Vj. -7,3 2,3-2,8-6,8 2, -,6 dar.: Betriebe mit 2 u. m. Beschäftigten in 1. Std. 8.298 73.98 83.41 45.84 427.94 494.378 in % z. Vj. -5,2 4,4-4,3-5,6 3,3 -,7 Baugewerblicher Umsatz alle Betriebe* in Mio. EUR 1.415 1.47 12.544 9.954 84.969 1.988 in % z. Vj. -,3 4,8,1-2, 5,9 1,6 dar.: Betriebe mit 2 u. m. Beschäftigten in Mio. EUR 1.216 8.989 1.418 6.675 55.973 65.963 in % z. Vj. 3,4 8,3-4,,2 6,9 1,4 Kennzahl: Umsatz je Arbeitsstunde alle Betriebe* in EUR 138 116 119 118 18 19 in % z. Vj. 7,5 2,5 3, 5,2 3,8 2,2 dar.: Betriebe mit 2 u. m. Beschäftigten in EUR 147 123 125 146 131 133 in % z. Vj. 9, 3,7,4 6,1 3,5 2,1 Auftragseingang Betriebe mit 2 u. m. Beschäftigten in Mio. EUR 91 1.398 1.63 5.584 57.415 59.145 in % z. Vj. 21,4 17,2 2,9 18,1 16, 5,2 3. Q. 16 2. Q. 16 1. Q. 16 3. Q. 16 2. Q. 16 1. Q. 16 Auftragsbestand** Betriebe m. 2 u. m. Beschäftigten in Mio. EUR 6.548 6.417 5.593 36.761 36.15 32.55 in % z. Vj. 34,2 24, 24,2 23,2 16,9 9,9 *) Werte ab März 216 korrigiert **) Bestand zum Quartalsende bzw. Jahresende Mio. 1.4 1.2 1. 8 6 4 2 Umsatz im Straßenbau Betriebe mit 2 und mehr Beschäftigten, in Mio. Euro 215 216 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez in % 3 2 Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat in % 2,6 15,5 13,3 1 5,5 6,5 9, 1,2 2,9 3,4-1 -1,4 -,6-1,9 -,6 -,5 -,1-7,2-7,1-5,2-1,6-1,2-7,1-2 -17,7-3 Jan.15 Apr.15 Jul.15 Okt.15 Jan.16 Apr.16 Jul.16 Okt.16 Seite 2 von 5

Regionale Baukonjunktur Straßenbau Veränderung in % zum entsprechenden in Mio. Euro Länder, nach Sitz des Betriebes Vorjahreszeitraum (nicht Lage der Baustelle) 216 215 216/215 215/214 Okt. Jan.-Okt. Jan.-Dez. Okt. Jan.-Okt. Jan.-Dez. Baugewerblicher Umsatz Betriebe mit 2 und mehr Beschäftigten Baden-Württemb. 165,8 1.327,1 1.519,7-1,4 11,8,4 Bayern 219,1 1.558,4 1.6,4 17,6 23,7-12,5 Berlin 26, 157, 171,6 55,4 14,2,6 Brandenburg 46,2 342,6 485,1-14,6-1,7-7, Bremen 6,8 62,8 89,2-29,9-9,5-9,9 Hamburg 31,3 183,5 192,9 47, 13,8 6,8 Hessen 89,4 678,6 794,8-1,4 6,7-8,7 Meckl.-Vorp. 21,9 154,2 212,5-23,6-9, -13,7 Niedersachsen 161,5 1.91,2 1.173,8 24,7 16,1-2,3 Nordrhein-Westfalen 135,7 1.125,4 1.38,7-8,7,7,3 Rheinland-Pfalz 8,4 589,7 722,9-4,6 5,6-8,6 Saarland 18,2 12,8 13, 31, 16,1-2,6 Sachsen 91,1 648,5 82,8-3,6 -,1 4,6 Sachsen-Anhalt 55,4 39,3 53,5-5,4-4,6,7 Schleswig-Holstein 26,4 228,8 248,3-9,8 12,8 1,1 Thüringen 41,2 33,1 39,3-2,2 4,8-7,4 Alte Bundesländer 934,6 6.966,5 7.852,6 6, 11,7-4,5 Neue Bundesländer 281,8 2.22,8 2.565,8-4,4-2, -2,3 Deutschland 1.216,4 8.989,3 1.418,5 3,4 8,3-4, Auftragseingang Betriebe mit 2 und mehr Beschäftigten Baden-Württemb. 117,8 1.45,6 1.568,8-21,6,3 16,1 Bayern 12,5 1.869,4 1.685,9 1,9 23,5 -,6 Berlin 26,8 175,2 15,9 16,2 3,6 5,3 Brandenburg 27,3 39,8 44,7-19,4-2,2 14,7 Bremen 8,3 66,9 8,4 13,6-1,4-12,3 Hamburg 19,9 17,8 141,3 132,7 37,4-31,1 Hessen 46,6 872, 84,7-4,9 23, -1,3 Meckl.-Vorp. 11,5 16,3 169,2-3,3 1,6-5,1 Niedersachsen 221, 1.425,7 1.122,2 226,8 45,2 11,1 Nordrhein-Westfalen 128,3 1.188,6 1.27,2 31,8 7,6-7,7 Rheinland-Pfalz 57,3 75,3 687,5 18,9 18,1 1,3 Saarland 13,4 129,1 138,7 9,6 6,5 11, Sachsen 45,9 811,5 757,3-4,9 21,8 4,3 Sachsen-Anhalt 36,7 397,5 434,8 35,4 6,4 13,4 Schleswig-Holstein 12,1 237,8 29,8-4,5 23,4 6,6 Thüringen 25,6 391,6 364,2 28,4 2,5-4,4 Alte Bundesländer 727,1 8.71,1 7.745,6 29,5 18,4 2,1 Neue Bundesländer 173,8 2.327, 2.317,1-3,9 13,1 5,5 Deutschland 9,8 1.398,1 1.62,6 21,4 17,2 2,9 Auftragseingang Jan.-Okt. 216 / Jan.-Okt. 215 Veränderung in % zum entspr. Vorjahreszeitraum Niedersachsen Hamburg Berlin Bayern Schleswig-Holstein Hessen Sachsen Thüringen Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen-Anhalt Meckl.-Vorp. Baden-Württemb. Bremen Brandenburg -5 5 1 15 2 25 3 35 4 45 5 in % Seite 3 von 5

216 in % 215 214 Baumaterialpreise Erzeugerpreisindex 21 = 1 GP-Nr. Nov. Nov. 15 Okt. 16 Index in % 15/14 in % 14/13 Dieselkraftstoff 19 2 26 5 89,9-2,6-2,5 94,8-13,7-5,6 Bitumen aus Erdöl 19 2 42 5 79,4 6,3 2,2 87,4-26,1-7,4 Asphaltmischgut 23 99 13 2 11,8-3,4, 111,1-7,6-1, Baukies 8 12 12 13 11, 1,9, 17,6 1,3 1,2 Brechsande und Körnungen 8 12 12 33 116, 4,5, 11,5 2,7 8,5 Zement 23 51 12,5 -,9, 13,2,4 -,2 Transportbeton 23 63 14,6,3 -,4 14,,6,9 Betonstahl (Stäbe) 24 1 2 41 86,4 12,2 3,8 87,5-11,1-5,1 Betonstahlmatten 25 93 13 2 86,3 6, -4,3 91,2-1,6-3, 216 in % 215 214 Neubaupreise Index 21 = 1, inkl. MwSt.* 3. Q. 3. Q. 15 2. Q. 16 Index in % 15/14 in % 14/13 Straßenbau insgesamt 112,7 1,2,5 111,4 1, 1,3 Erdarbeiten 113,2 2,6,6 11,2 2,1 1,5 Entwässerungskanalarbeiten 112,7 1,6,7 11,5 1,9 1,7 Verkehrswegebau, Oberbausch. ohne Bindemittel 114,7 2,1,5 112,1 2,2 2,5 Verkehrswegebau, Oberbausch. m. hydr. Bindemitteln 114,4 2,2,9 111,4 1,9 1,9 Verkehrswegebau, Oberbauschichten aus Asphalt 111,6-1,2,4 113,2-1,,6 Verkehrswegebau, Pflaster., Platten., Einfassungen 11,3 2,4,6 17,6 1,4 1,4 Mauerarbeiten 111, 1,6,7 19, 1,3 2,1 Betonarbeiten 17,5 2,4,7 15,3 -,9 1,2 Metallbauarbeiten 115,4 1,5,4 113,4 2,4 2,2 Brückenbau im Straßenbau insgesamt 11,2 1,3,8 18,5,7 1,1 Erdarbeiten 114,4 3,,9 11,9 2,3 1,6 Verbauarbeiten 112, 1,6,7 19,9 1,9 2,4 Ramm-, Rüttel- u. Pressarbeiten 15,8,4,7 15,2 -,1 1,2 Entwässerungskanalarbeiten 112,6 1,5,6 11,5 1,9 1,7 Verkehrswegebau, Oberbausch. ohne Bindemittel 112,4 1,4,7 11,4 1,2 1,9 Verkehrswegebau, Oberbausch. aus Asphalt 115,3 -,1 1,1 115,2,3 1,6 Verkehrswegebau, Pflaster., Platten., Einfassungen 11,5 2,4,6 17,7 1,4 1,4 Mauerarbeiten 19,5 1,4,5 17,9 1,2 1,6 Betonarbeiten 18,6 1,,8 17,3,4,7 Stahlbauarbeiten 19,9,9 1,2 18,4,9,6 Abdichtungsarbeiten 118,7 2,3,2 116, 2,2 2,5 Metallbauarbeiten 116, 1,6,3 113,9 2,5 2,6 Maler- und Lackierarbeiten Beschichtungen 19,2 1,8,5 17, 1,2 1,1 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten 19,5 2,5,6 16,7 1, 1,2 Entwässerungsanlagen 119,9 3,3,6 115,8 2,7 2,7 Gerüstarbeiten 114,4 2,1 1,6 11,7,6 2,4 *) Monatswerte zur Mitte des Quartals Erzeugerpreisindex, 21 =1 für ausgewählte Mineralölerzeugnisse für ausgewählte Stahlprodukte Bitumen Dieselkraftstoff Asphaltmischgut 15 14 13 12 11 1 9 8 7 6 5 Jan.1 Jan.11 Jan.12 Jan.13 Jan.14 Jan.15 Jan.16 Betonstahl in Stäben Betonstahlmatten 15 14 13 12 11 1 9 8 7 6 5 Jan.1 Jan.11 Jan.12 Jan.13 Jan.14 Jan.15 Jan.16 Seite 4 von 5

DEFINITIONEN Bauhauptgewerbe In der aktuellen WZ 28 setzt sich das Bauhauptgewerbe aus "41.2 Bau von Gebäuden + 42 Tiefbau + 43.1 Abbrucharbeiten und Vorbereitende Baustellenarbeiten + 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten" zusammen. Straßenbau Zu den Straßenbauten zählen Straßen, Autobahnen und Wege für Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer sowie Park- und Abstellplätze. Zum Straßenbau rechnen neben den notwendigen Erdbewegungen und dem Straßenunterbau und der Straßendecke auch die Steinsetzerei, die Asphaltviererei, die Pflasterei sowie auch die Entwässerungsanlagen, Böschungsbefestigungen, Rand- und Seitenstreifen, Leitplanken sowie Durchlässe bis 2 m lichte Weite. Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbauten werden dem Straßenbau zugeordnet. Zum Straßenbau sind alle betreffenden Tiefbauten und Tiefbauleistungen zu zählen, unabhängig vom Auftraggeber/Auftraggebergruppe. Straßenbauten für öffentliche Auftraggeber werden hier ebenso erfasst wie Straßenbauten für private Auftraggeber. Nicht zum Straßenbau, gehören Tiefbauten, die dem Schienenverkehr dienen (z. B. der Unterbau von Eisen-, U- und Straßenbahnen), Start- und Landebahnen für Flugzeuge, Hafenanlagen, Kanäle, Brücken, Tunnels, Seilbahnen, Schleusen, Wehren, Sportplätze, Spielplätze, Pipelines, Verkehrsregelungsanlagen u. ä.. Auftragseingang im Bauhauptgewerbe Als Auftragseingang gelten die im abgelaufenen Monat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten Bauaufträge für Leistungen im Inland (ohne MwSt). Später zurückgestellte bzw. annullierte Aufträge werden nicht abgezogen. Zur Vermeidung von Doppelzählungen dürfen Teile von Bauaufträgen, die an andere Baufirmen als Unteraufträge weitergegeben werden, nicht in die eigene Meldung aufgenommen werden. Nachträge, etwa auf Grund der Auswirkungen von Gleitklauseln, dürfen nicht erfasst sein. Umsatz im Bauhauptgewerbe Als baugewerblicher Umsatz im Bauhauptgewerbe sind die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen in Deutschland angegeben und zwar einschließlich der Umsätze aus Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer und aus Nachunternehmertätigkeit unabhängig vom Zahlungseingang. Somit sind Doppelzählungen im statistisch erfassten Umsatz enthalten; derzeit entfallen rund 3 % des Bruttoproduktionswertes der bauhauptgewerblichen Unternehmen mit 2 und mehr Beschäftigten auf Fremd- und Nachunternehmerleistungen, von denen etwa die Hälfte vom Bauhauptgewerbe erbracht werden dürfte. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist nicht einbezogen, ebenso Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti, Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhen und dergleichen). Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen werden einbezogen. Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe Hierbei handelt es sich um die Summe aller vorliegenden, fest akzeptierten, aber noch nicht ausgeführten Bauaufträge, jeweils zum Ende des Berichtsvierteljahres. Bei der Ermittlung des Auftragsbestandes wird vom Auftragswert bereits im Bau befindlicher Projekte der Teil abgesetzt, der produktionstechnisch schon fertiggestellt ist (ohne Berücksichtigung der Abnahme oder Abrechnung). Geleistete Arbeitsstunden Als Arbeitsstunden sind alle auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten in Deutschland tatsächlich geleisteten Stunden gemeldet, gleichgültig, ob sie von Arbeitern einschl. Poliere, Schachtmeister und Meister, Inhabern, Familienangehörigen oder Auszubildenden geleistet werden. Einbezogen sind auch die Arbeitsstunden solcher Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen wurden, sowie etwa geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden sowie Berufsschulstunden sind abgesetzt. Nicht einbezogen sind die für Bürotätigkeiten geleisteten Arbeitsstunden. Betriebssitz Die o.g. Konjunkturindikatoren werden nach dem Sitz des Betriebes erhoben, nicht nach der Lage der Baustelle. D.h. ein Teil des Umsatzes der Betriebe eines Bundeslandes kann auch in einer anderen Region erbracht worden sein. Das gleiche gilt natürlich auch für den Auftragseingang, den -bestand und die Arbeitsstunden. Laut einer Umfrage des ifo Instituts haben die Betriebe 214 knapp 21 % ihres Umsatzes in einem anderen Bundesland erwirtschaftet, 21 lag der Anteil noch bei 16 %. Zur Erhebungseinheit Betrieb zählen die örtlichen Einheiten, die Bauleistungen für den Markt erbringen. Achtung: Begriffsbeziehung Betrieb und Unternehmen: Das Unternehmen ist eine rechtliche Einheit, die ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt nach zum Baugewerbe zählt und aus mehreren Betrieben bestehen kann. Als Baubetriebe gelten auch die Niederlassungen von Bauunternehmen, nicht aber Baustellen. Erzeugerpreisindex Der Index der Erzeugerpreise misst die in Deutschland erzeugten und im Inland verkauften Produkte. Die Bezugsgröße ist die Summe aller gewerblichen Inlandsumsätze, womit der Absatz industrieller Güter an inländische Abnehmer anderer Wirtschaftsstufen als auch die Umsätze zwischen den gewerblichen Unternehmen preisstatistisch erfasst werden. Der Index der Erzeugerpreise bzw. dessen Teilindizes werden häufig in Wirtschaftsverträgen zur Anpassung von wiederkehrenden Zahlungen (Wertsicherungsklauseln) verwendet. Die Erzeugerpreise werden monatlich - am 15. des Berichtsmonats - erhoben. Es handelt sich somit nicht um einen Monats-Durchschnittswert. Erfragt werden die bei rund 5.2 Unternehmen vertraglich vereinbarten Preise für insgesamt 1.26 repräsentativ ausgewählte Güterarten. Es werden keine Einzelpreise veröffentlicht, sondern die an die Landesämter gemeldeten Preise werden an das Statistische Bundesamt weitergeleitet und von diesem als Index veröffentlicht. Dem Index liegen insgesamt rund 9. Einzelpreisreihen zugrunde, die in Form von Messzahlen auf der Grundlage des Preisstandes im Basisjahr (21=1) dargestellt werden. Die monatlich ermittelten Preise sind Transaktionspreise (keine Listenpreise, Rabatte können enthalten sein) ohne Umsatzsteuer, aber ggf. einschließlich Verbrauchssteuern (z.b. Mineralölsteuer einschl. Ökosteuer, Tabaksteuer) und anderer gesetzlicher Abgaben (z.b. Bevorratungsbeitrag bei Mineralölerzeugnissen). Baupreisindex Es handelt sich um die Ermittlung von Preisen für einzelne Bauleistungen aus Abschlüssen zwischen Auftraggebern und Bauunternehmen. Daraus werden Preismessziffern für einzelne Bauleistungen erhoben und Preisindizes für Bauarbeiten, Bauabschnitte und Bauwerke errechnet. Gemäß den Richtlinien sind Marktpreise (Zuschlag- bzw. Abgabepreise) zu melden; vielfach dürften jedoch marktbedingte Abweichungen von den kalkulierten Preisen unberücksichtigt bleiben. Die für den Bundesdurchschnitt benötigten Preismesszahlen werden für die Monate Februar, Mai, August und November erhoben; die Jahresdurchschnitte sind einfache arithmetische Mittelwerte aus diesen vier Monatsergebnissen. Das System der Baupreisindizes ist einerseits nach bestimmten Bauleistungen/Bauarbeiten, andererseits nach speziellen Typen und Arten von Bauwerken gegliedert. Durch Zusammenfassung von gewogenen Teilindizes (z.b. Einzelbauleistungen) werden Indizes für entsprechende Bauwerkstypen und Bauwerksarten (z.b. Wohngebäude, aber auch Straßen u.ä.) gebildet. Seite 5 von 5