BETREUUNGSVERTRAG (Stand November 2013)

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Transkript:

1 BETREUUNGSVERTRAG (Stand November 2013) Zwischen dem Verein Wackelzahn e.v. (im folgenden Verein genannt) Anschrift: Dilsbachschule Spachbrücken, Pestalozzistraße 7,, Tel. 9680940 vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand und den/der/dem Erziehungsberechtigten PLZ, Wohnort Straße Telefon PLZ, Wohnort Straße Telefon wird folgender geschlossen: VERTRAG 1. Der/die o.g. Erziehungsberechtigte/n beantragen die Aufnahme nachfolgender Kinder geboren am geboren am in das Betreuungsangebot des Vereins ab dem VR30997

2 2. Der Verein verpflichtet sich, die Betreuung der angemeldeten Kinder durch den Verein oder schulintern zu gewährleisten: - an Unterrichtstagen - an unterrichtsfreien Schultagen und während der Schulferien Die Betreuungszeiten entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Ferienordnung in Ihrer aktuellen Fassung. Sofern in der Zeit zwischen 8.45 Uhr und 11.45 Uhr kein Unterricht stattfindet, wird seitens der Schulleitung für eine Betreuung der im Verein angemeldeten Kinder gesorgt. Der Verein behält sich darüber hinaus vor, die Betreuung an einzelnen Wochentagen teilweise oder ganz zu schließen, - sofern an diesen Wochentagen über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen kein Kind an der Betreuung (vor oder nach dem regulären Schulunterricht) teilgenommen hat oder - sofern alle zur Betreuung angemeldeten Kinder während der Öffnungszeiten des Vereins regelmäßigen Schulunterricht haben. - sofern für die Mindestanzahl von 5 Kindern für die Nachmittagsbetreuung dauerhaft unterschritten wurde. Der aktuelle Betreuungsbedarf für die Nachmittagsbetreuung wird Anfang jeden Schuljahres erneut ermittelt. 3. Der Betreuungsbedarf Ihres Kindes wird auf dem Formular Betreuungsbedarf festgehalten. Bitte füllen Sie dieses Ihrem aktuellen Bedarf entsprechend aus. Geschwisterkinder zahlen ermäßigte Gebühren, sofern sie parallel in der Betreuung angemeldet sind. Die Höhe der monatlichen Betreuungsgebühren ergibt sich aus der Beitrags- und Ferienordnung in ihrer aktuellen Fassung. Die Betreuungsgebühren werden mit Aufnahme in das Betreuungsangebot fällig und werden in o.a. monatlichen Raten vom Verein jeweils zum 1. des Monats per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Beitrag für die Betreuung wird auch dann fällig, wenn ein Kind zeitweise an der Betreuung nicht teilnimmt. Die Gebühr für das Mittagessen fällt zusätzlich zur Betreuungsgebühr an und wird am Monatsende mit abgebucht. Die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots kann nur erfolgen, wenn zumindest ein Erziehungsberechtigter die Vereinsmitgliedschaft erwirbt. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Wackelzahn e.v. ergibt sich aus der Beitragsund Ferienordnung in der aktuellen Fassung. VR30997

3 4. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Aufnahme während des laufenden Schuljahres ist bei freien Betreuungsplätzen möglich. Bei Aufnahme während des laufenden Monats ist die monatliche Rate in voller Höhe zu entrichten. 5. Die Betreuung unterscheidet sich eindeutig vom übrigen Schulalltag. Den Kindern soll die Möglichkeit zum Spielen, Basteln und Lesen etc. gegeben werden. 6. Dem Erziehungsberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, jeweils zum Beginn des neuen Schuljahres den ungekündigten Betreuungsvertrag hinsichtlich der Betreuungszeiten abzuändern. Dieses Recht muss vom Erziehungsberechtigten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Beginn des neuen Schuljahres ausgeübt werden. Beginn der Frist ist der erste Schultag nach den jeweiligen Sommerferien. Die Änderung der Betreuungszeiten muss schriftlich gegenüber dem Vereinsvorstand erfolgen. Wird innerhalb der o.g. Frist keine Abänderung der Betreuungszeiten beantragt, so verbleibt es bei den bisher vereinbarten Betreuungszeiten. 7. Die Vertragsparteien erkennen an, dass eine Kündigung des Vertrages seitens der Erziehungsberechtigten nur zum Monatsende des Monats, in dem die Sommerferien beginnen, möglich ist. Die Kündigung des Vertrages erfolgt schriftlich und muss beim Vereinsvorstand spätestens einen Monat zum möglichen Vertragsende eingegangen sein. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Der Betreuungsvertrag erlischt automatisch zum Start des 5. Schuljahres. Eine Kündigung des Betreuungsvertrages hat keinen Einfluss auf das Bestehen der Vereinsmitgliedschaft. Die Vereinsmitgliedschaft ist gesondert zu kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht den/dem/der Erziehungsberechtigten zu, wenn das zur Betreuung angemeldete Kind während des laufenden Schuljahres die Schule verlässt. Über die Anerkennung außerordentlicher Kündigungen in sonstigen Fällen entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Unabhängig davon behält sich der Verein vor, in außergewöhnlichen Konfliktfällen (z.b. bei untragbarem sozialen Verhalten, dauerhaften Zahlungsversäumnissen), ein Kind nach vorheriger Aussprache mit den/der/dem Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Monatsende von der Betreuung auszuschließen. Dem Verein steht in diesen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. 8. Die Hausordnung der Dilsbachschule Spachbrücken in ihrer jeweils gültigen Fassung gilt uneingeschränkt für die Schulkindbetreuung durch den Verein. 9. Die Unterstützung des Vereins durch die Eltern wird ausdrücklich erwünscht (regelmäßige Reinigungs- / Renovierungsarbeiten, Vorbereitung von Festen etc.). VR30997

4 10. Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die/der Erziehungsberechtigte/n verpflichtet, dies unverzüglich den Betreuerinnen mitzuteilen. 11. Der Verein nimmt das/die angemeldete/n Kinder unter o.g. Vertragsbedingungen in das Betreuungsangebot ab dem auf. Ort, Datum Unterschrift/en der/des Erziehungsberechtigten Unterschrift des gesetzlichen Vertreters vom Verein Anlagen: Beitrags- und Ferienordnung in der aktuell gültigen Fassung, Formular Betreuungsbedarf in der aktuell gültigen Fassung, Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung Hinweis: Sofern Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein sollten, für die Gebühren der Betreuung aufzukommen, besteht die Möglichkeit, über die Stadtverwaltung Reinheim einen Antrag auf Übernahme durch das Jugend- oder Sozialamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu stellen. VR30997

5 Beitrittserklärung zum Verein Wackelzahn e.v. Straße PLZ, Wohnort email Adresse des Kindes des Kindes Datum Unterschrift Die Mitgliedschaft kann jeweils unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Schuljahresende schriftlich beim Vorstand des Vereins gekündigt werden. VR30997

6 Mandatsreferenz SEPA-Lastschrift-Mandat Ich ermächtige den Verein Wackelzahn e. V. - Schulkindbetreuung Spachbrücken -, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein Wackelzahn e. V. - Schulkindbetreuung Spachbrücken - auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. und (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort DE IBAN BIC Datum und Ort Unterschrift VR30997

Tel.: 06162 / 96 80 940 Betreuungsbedarf Schuljahr 2013/2014 Bedarf an den Wochentagen (bitte ankreuzen) Beispiel (nicht ausfüllen!) Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr 7:30 8:45 Uhr X X X X Betreuung durch die Schule 11:45 13:15 Uhr X X X 13:15 15:00 Uhr X X X 15:00 17:00 Uhr X X Der Betreuungsbedarf gilt für das gesamte Schuljahr im Voraus! des Kindes: Ort / Datum: Unterschrift Erziehungsberechtigte(r): Pestalozzistraße 7 Amtsgericht: Telefon: 06162/9696816 Darmstadt VR30997

Pestalozzistraße 7 - Schulkindbetreuung Spachbrücken Tel.: 06162 / 96 80 940 Beitrags- und Gebührenordnung - Seite 1 - Stand 01.11.2013 Jahres-Betreuung (monatliche Kosten) 1 Tag/Woche 2 Tage/Woche 3 Tage/Woche 4/5 Tage/Woche Essen (regelmäßige Teilnahme, Abbuchung per Lastschrift) 1. Kind / 2. Kind 1. Kind / 2. Kind 1. Kind / 2. Kind 1. Kind / 2. Kind Vormittagsbetreuung 7:30-8:45 und 11:45-13:15 Uhr 18 / 12 36 / 24 54 / 36 72 / 48 * Nachmittagsbetreuung 13:15-15:00 Uhr 10 / 7 20 / 14 30 / 21 40 / 28 ** Nachmittagsbetreuung 13:15-17:00 Uhr 15 / 11 30 / 22 45 / 33 60 / 44 ** Vollzeitbetreuung 7:30-8:45 und 11:45-15:00 Uhr 25 / 17 50 / 34 75 / 51 100 / 80 ** Vollzeitbetreuung 7:30-8:45 und 11:45-17:00 Uhr 35 / 24 70 / 48 105 / 72 135 / 108 ** Tagesbetreuung - vor und nach dem Unterricht- pro Tag pro Woche Essen (einzeln zu buchen, bar zu bezahlen im Vereinsraum) 1. Kind / 2. Kind 1. Kind / 2. Kind Tages-Betreuung an Schultagen 7:30-8:45 und 11:45-13:15 Uhr 6,50 / 5,00 28,00 / 22,00 * Tages-Betreuung an Schultagen 7:30-8:45 und 11:45-15:00 Uhr 10,50 / 8,00 45,00 / 34,00 ** Tages-Betreuung an Schultagen 7:30-8:45 und 11:45-17:00 Uhr 15,00 / 11,50 65,00 / 49,00 ** Nachmittagsbetreuung einzeln 13:15-15:00 Uhr 4,00 / 3,00 --- ** Nachmittagsbetreuung einzeln 13:15-17:00 Uhr 8,50 / 6,50 --- ** Ferienbetreuung und Unterrichtsfreie Schultage pro Tag pro Woche Essen unterrichtsfreie Schultage (bar zu bezahlen im Vereinsraum) 1. Kind / 2. Kind 1. Kind / 2. Kind Betreuung Ferien / unterrichtsfreier Schultag 7:30-13:15 Uhr 8,50 / 6,50 40 / 30 * Betreuung Ferien / unterrichtsfreier Schultag 7:30-15:00 Uhr 12,00 / 9,00 56 / 42 ** Betreuung Ferien / unterrichtsfreier Schultag 7:30-17:00 Uhr 16,00 / 12,00 75 / 56 ** * = nur ohne Mittagessen buchbar, ** = nur mit Mittagessen buchbar Pestalozzistraße 7 Amtsgericht: Telefon: 06162/9696816 Darmstadt VR30997

Pestalozzistraße 7 - Schulkindbetreuung Spachbrücken Tel.: 06162 / 96 80 940 Beitrags- und Gebührenordnung - Seite 2 - Stand 01.11.2013 Essen (ab 01.01.2014) Das Mittagessen wird getrennt von den Betreuungsgebühren abgerechnet. Die Kosten hierfür können Sie der unten angefügten Tabelle entnehmen. Bei der Betreuung bis 17:00 Uhr wird nachmittags zusätzlich ein Snack angeboten. Die Kosten für den Snack sind in den Betreuungskosten enthalten. Aufgrund der geänderten Bedingungen beim Lastschriftverfahren (Stichwort: SEPA), wird auch der Einzug der Kosten für das Mittagessen geändert. Die Kosten für das Mittagessen werden zu jedem Anfang des Monats, gemäß der nachfolgenden Tabelle, pauschal eingezogen. Für zusätzlich gebuchte Tagesbetreuung fallen pro Mittagessen zusätzliche Kosten von 3,80 EUR an, die im Voraus bar im Vereinsraum zu entrichten sind. Da das Mittagessen einen Tag zuvor bestellt werden muss, sollte auch die zusätzliche Tagesbetreuung einen Tag zuvor gebucht werden. Regelmäßige Anmeldung (Mittagessen) 1 Tag/Woche 2 Tage/Woche 3 Tage/Woche 4 Tage/Woche 5 Tage/Woche SEPA Lastschrift zum Monatsanfang 14,00 28,00 42,00 56,00 70,00 Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an der Betreuung ist die Mitgliedschaft mindestens eines Erziehungsberechtigten im Verein! Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt 18,00 pro Jahr. Pestalozzistraße 7 Amtsgericht: Telefon: 06162/9696816 Darmstadt VR30997