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Transkript:

Erste Group Bank AG FN 33209 m Der Vorstand der Erste Group Bank AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000652011) sowie die Inhaber von Partizipationsscheinen (ISIN AT0000A0D4T3) der Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 16. Mai 2013, um 10.00 Uhr im Austria Center Vienna, Saal A, Bruno- Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden ein. 20. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Corporate- Governance-Berichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2012. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder a. des Vorstands und b. des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats. 5. Wahl in den Aufsichtsrat. 6. Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014. 7. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung und unter Ausschluss des Handels in eigenen Aktien als Zweck des Erwerbs sowie die Ermächtigung des Vorstands, die rückerworbenen Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen sowie die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. -1-

9. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Partizipationsscheine zum Zweck des Wertpapierhandels sowie über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Partizipationsscheine der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Partizipationsscheininhaber auszuschließen. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Partizipationsscheine ohne besondere Zweckbindung und unter Ausschluss des Handels in eigenen Partizipationsscheinen und zur Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Partizipationsscheine der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Partizipationsscheininhaber auszuschließen. Alle in der Einberufung angeführten Zeitangaben beziehen sich auf die in Wien gültige Zeit ( Wiener Zeit ). Diese entspricht entweder der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) oder der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind spätestens ab 25. April 2013 gemäß 108 Abs 3 und 4 AktG zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von Partizipationsscheinen im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen: Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10, Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10, Transparenzangaben gemäß 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6, Erklärungen gemäß 87 Abs 2 AktG und 41 Abs 4 Z 3 BWG zum Wahlvorschlag in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5, Vollständiger Text dieser Einberufung, Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß 114 AktG. - 2-

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Aktien, Partizipationsscheine Alle Inhaberaktien der Erste Group Bank AG sind depotverwahrt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 6. Mai 2013, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag, 111 Abs 1 AktG). Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich für Inhaber von Partizipationsscheinen ebenfalls nach dem Besitz dieser Partizipationsscheine am Ende des 6. Mai 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei Aktien/Partizipationsscheinen ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß 10a AktG (gilt für Partizipationsscheine analog) nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am 13. Mai 2013, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1 Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000652011 bzw. bei Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D4T3 im Text angeben. Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.) Per Post: Erste Group Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Waldgasse 9 2443 Stotzing Österreich Depotbestätigung gemäß 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär oder den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien oder Partizipationsscheine: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000652011) des Aktionärs, Anzahl der Partizipationsscheine (ISIN AT0000A0D4T3) des Inhabers von Partizipationsscheinen, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - 3-

Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 6. Mai 2013, 24.00 Uhr Wiener Zeit beziehen. Im Sinne des 10a Abs 1 letzter Satz AktG wird die Erste Group Bank AG auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien oder Partizipationsscheinen (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht oder gemäß rumänischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien oder Partizipationsscheine befugt sind. Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung frei verfügen, das gilt analog für die Inhaber von Partizipationsscheinen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Ebenso können sich Inhaber von Partizipationsscheinen hinsichtlich ihres Rechtes auf Teilnahme an der Hauptversammlung und des Begehrens von Auskünften durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1 Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000652011 bzw. bei Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D4T3 im Text angeben. Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.) Per Post: Persönlich: Erste Group Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Waldgasse 9 2443 Stotzing Österreich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort - 4-

Die Vollmachtsformulare und die Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung abrufbar. Falls Sie die Vollmacht elektronisch übersenden möchten, können Sie das im Internet unter www.hauptversammlung.at/proxy bereitgestellte elektronische Formular verwenden. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, soll die Vollmacht spätestens am 11. Mai 2013 bei der Gesellschaft einlangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Für Aktionäre (nicht für Inhaber von Partizipationsscheinen) ist eine Vollmachtserteilung auch an den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter möglich und am oben angeführten Vollmachtsformular als Variante vorgesehen. Eine Vollmachtserteilung an die Erste Group Bank AG, ihre Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder ist ausgeschlossen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. 109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 25. April 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)5 0100 9 19447 oder in Schriftform an Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21, OE 196 333 Group Secretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind; diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 6. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)5 0100 9 19447 oder an Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21, OE 196 333 Group Secretariat, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 5 Wahl in den Aufsichtsrat) tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß 87 Abs 2 AktG und 41 Abs 4 Z 3 BWG. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. - 5-

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß 110 Abs 1 AktG bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wurde. Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Dies gilt nicht für Wahlen in den Aufsichtsrat. Vorschläge von Aktionären gemäß 110 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß 87 Abs 2 AktG und 41 Abs 4 Z 3 BWG für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft spätestens bis 6. Mai 2013 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2013 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des 87 Abs 2a AktG zu beachten; insbesondere die Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und die berufliche Zuverlässigkeit. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per Telefax +43 (0)5 0100 9 19447 oder an Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21, OE 196 333 Group Secretariat gestellt werden. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN Inhaber von Partizipationsscheinen haben gemäß 23 Abs 5 BWG das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und Auskünfte zu begehren. Es ist ihnen auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Weitere Rechte stehen den Inhabern von Partizipationsscheinen nicht zu. Insbesondere haben sie kein Stimmrecht, sie dürfen über ihr Auskunftsrecht hinaus keine Redebeiträge vorbringen und dürfen keine Anträge stellen. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE; ÜBERTRAGUNG Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 789.137.294 eingeteilt in 394.568.647 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 28.02.2013 4.832.056 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. - 6-

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 389.736.591. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. In Ausübung der durch die Satzung eingeräumten Ermächtigung wird die gesamte Hauptversammlung in Ton und Bild aufgezeichnet und öffentlich übertragen werden. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. Erste Group Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.00 Uhr. Wien, im April 2013 Der Vorstand - 7-