1.1. Die BPsych hat den Status einer Bereichsbibliothek der Universitätsbibliothek (UB).

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Transkript:

VEREINBARUNG ÜBER DIE BIBLIOTHEK PSYCHOLOGIE (BPSYCH) Die Informationsversorgung am Fachbereich Psychologie (FB 04) der Philipps-Universität Marburg wird neu geregelt. Die vorliegende Vereinbarung orientiert sich an den Bedürfnissen des Faches Psychologie. Sie gewährleistet die optimale Informations- und Literaturversorgung durch die effiziente Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung von Literatur und elektronischen Ressourcen. Insbesondere unterstützt sie eine benutzerfreundliche Aufstellung der Freihandbestände, komfortable Zugriffsmöglichkeiten auf elektronische Medien sowie den bestmöglichen Zugriff auf magazinierte Bestände. Eine administrative Zusammenführung der Bibliothek Psychologie und des Fachreferates Psychologie der Zentralbibliothek (ZB) ermöglicht einen wirtschaftlicheren Einsatz von Personal-, Literatur- und Sachmitteln bei einer gleichzeitigen Optimierung des Serviceangebots und erhöht auf diese Weise die Attraktivität des Standorts Marburg für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie Studierende. 1. Struktur 1.1. Die BPsych hat den Status einer Bereichsbibliothek der Universitätsbibliothek (UB). 1.2. Die BPsych besteht aus den fachlich einschlägigen Medienbeständen der ZB und den Beständen der Bibliothek Psychologie. 1.3. Gemäß 5.2 der Ordnung für die Universitätsbibliothek der Philipps-Universität liegt die Leitung der BPsych bei einem Mitglied des höheren wissenschaftlichen Bibliotheksdienstes der UB. Darüber hinaus kann einvernehmlich der / die Bibliotheksbeauftragte des Fachbereichs Psychologie Aufgaben in der BPsych wahrnehmen. 1.4. Gemäß 5.3 der Ordnung für die Universitätsbibliothek der Philipps-Universität wird ein Bibliotheksausschuss gebildet, dem die Leiterin/der Leiter der Bereichsbibliothek sowie die/der zuständige Diplombibliothekarin/Diplombibliothekar und mindestens der die/der Bibliotheksbeauftragte des Fachbereichs 04 angehören. Der Bibliotheks-ausschuss legt fest, über welche Aufgaben der Erwerbung, Erschließung und Bereitstellung von Medien, der Verwaltung und Pflege der Bestände sowie der Betreuung der BibliotheksbenutzerInnen er regelmäßig berät. 2. Bestand und Bestandspräsentation 2.1. Gemäß 5.1 der Ordnung für die Universitätsbibliothek der Philipps-Universität obliegt den Bereichsbibliotheken die Aufgabe der nutzernahen Medienversorgung für den aktuellen Lehr- und Forschungsbedarf, d.h. die Erwerbung, Erschließung und Bereitstellung von Monographien, Zeitschriften und sonstigen Medien zu diesem Zweck. 2.2. Im Zuge der administrativen Zusammenführung der unter 1.2. ausgewiesenen Gründungsbestände kann eine Standort- und Bestandbereinigung durchgeführt werden. Im Rahmen einer flexiblen und benutzernahen Bestandspräsentation wird bei Bedarf benötigte aktive Literatur in die Bereichsbibliothek umgestellt. Ebenso werden bei Bedarf

- 2 - Dubletten und inaktive Bestände ausgesondert bzw. an die ZB zur Magazinierung abgegeben. 2.3. Elektronische Medien der Fächergruppe Psychologie, für die eine Netznutzung angezeigt ist, werden in der Regel seitens der Zentralbibliothek über das UMRnet vorgehalten. 3. Medienerwerb 3.1. Erwerbungspolitik und Erwerbungspraxis werden maßgeblich durch die im Fach Psychologie des FB 04 tätigen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen bestimmt. Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre und die ausgewogene Gewichtung der einzelnen Arbeitsgruppen werden bei der Medienauswahl ebenso berücksichtigt wie die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausleihbestand in der ZB bereitzuhalten. 3.2. Die im Rahmen des Literaturbudgets ausgewiesenen Erwerbungskontingente für die Bereichsbibliothek (Orientierungswerte der einbezogenen Institute und Einrichtungen) und die für das Fachgebiet Psychologie vorgesehenen Mittel der ZB werden administrativ zusammengefasst und gemeinsam verausgabt. Die finanzielle Verwaltung dieser Mittel erfolgt durch die ZB. Die vom Fachbereich Psychologie darüber hinaus für den Literaturerwerb zur Verfügung gestellten Mittel (z.b. Drittmittel, dezentrale Lehrsondermittel, u.a.) verwaltet dieser in eigener Verantwortung, können aber bei Bedarf gezielt im Einvernehmen mit dem / der Bibliotheksbeauftragten in die Literaturversorgung der BPsych einbezogen und über die ZB verwaltet werden. 3.3. Die für das Fachreferat der ZB vorgesehenen Mittel werden durch den Leiter / die Leiterin der Bereichsbibliothek verausgabt. Erwerbungsvorschläge der Wissen-schaftler und Wissenschaftlerinnen des Fachbereichs Psychologie sowie der Studierenden werden berücksichtigt. Die Erwerbungsvorschläge der Arbeitsgruppen des Faches Psychologie werden an den Leiter / die Leiterin der BPsych gegeben. Die Leiterin / der Leiter der BPsych hat die Möglichkeit, die Medien entweder am Standort Zentralbibliothek oder am Standort Bereichsbibliothek aufzustellen. 3.4. Die Bibliotheksleiterin / der Bibliotheksleiter koordiniert die Erwerbungen der BPsych an beiden Standorten und stellt sicher, daß verbindlich abgestimmt und die Beschaffung unnötiger Dubletten vermieden wird. 3.5. Für Bestände, die in der Bereichsbibliothek aufgestellt werden sollen, findet die Medienbearbeitung in der BPsych statt. Bestände, die in der ZB aufgestellt werden, werden in der ZB bearbeitet. 3.7. Der Bibliotheksleiter / die Bibliotheksleiterin vertritt in Abstimmung mit dem / der Bibliotheksbeauftragten die Interessen des Fachbereichs bei der Vorbereitung der Erwerbung elektronischer Medien im Rahmen von Konsortien. 4. Benutzung 4.1. Die Bereichsbibliothek Psychologie (BPsych) am Fachbereich 04 wird durch eine Benutzungsordnung geregelt, die sich an der jeweils gültigen Rahmenbenutzungsordnung der Philipps-Universität orientiert. 4.2. Die Benutzung der einschlägigen Medienbestände der ZB wird durch die Benutzungsordnung der ZB geregelt.

5. Verwaltung - 3-5.1. Die Universitätsbibliothek (UB) ist für die Verwaltung der BPsych verantwortlich. Die Bibliotheksleiterin / der Bibliotheksleiter verwaltet die BPsych nach den Richtlinien des Direktors / der Direktorin der UB. 5.2. Die Ausübung des Hausrechts in der BPsych wird vom Direktor / der Direktorin der UB an das vor Ort eingesetzte Personal übertragen. 5.3. Das für die Verwaltung des Bestandes der BPsych am FB 04 notwendige Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom FB 04 zur Verfügung gestellt. Die PC- Arbeitsplätze des Bibliothekspersonals werden von der UB gestellt. 5.5. PC-Arbeitsplätze für Studierende und Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen werden in der BPsych durch das Hochschulrechenzentrum (HRZ) bereitgestellt. 6. Personal 6.1. Alle Einstellungen und Besetzungen erfolgen durch die UB nach Rücksprache mit dem Fachbereich 04. 6.2. Der Stellenplan der BPsych setzt sich wie folgt zusammen: 0,2 Stellen des Höheren Bibliotheksdienstes zur wissenschaftlichen Leitung, Erwerbungskoordinierung und Sacherschließung bzw. Systematisierung 0,5 Stellen des Gehobenen Bibliotheksdienstes zur Organisation des Geschäftsablaufs, zur Medienbearbeitung und zur Benutzerbetreuung 0,5 Stellen des Mittleren Bibliotheksdienstes zur Medienbearbeitung und zur Benutzerbetreuung 56 Wochenstunden von Bibliotheksarbeitern / Bibliotheksarbeiterinnen (MTL) für die Beaufsichtigung der Bibliothek während der Öffnungszeiten und zur Unterstützung des Geschäftsablaufs 6.3. Der in 6.2. aufgeführte Stellenplan steht unter dem Haushaltsvorbehalt und kann nach sorgfältiger Erörterung des Sachverhalts mit dem FB 04 aus finanziellen und bibliotheksfachlichen Gründen angepasst werden. 6.4. Der FB 04 stellt eine Bibliotheksbeauftragte / einen Bibliotheksbeauftragten, der einen Teil seiner Arbeitszeit für bibliothekarische Aufgaben einsetzt. 6.5. Mittel für studentische Hilfskräfte in der BPsych werden vom FB 04 gestellt. 7. Raumfragen 7.1. Die BPsych ist in den Räumen des FB 04 sowie der ZB untergebracht. 7.2. Räumliche oder bauliche Veränderungen werden vom FB 04 und der UB gemeinsam beschlossen und beantragt. 7.3. Die Verbesserung der technischen Infrastruktur wird gemeinsam mit der UB und dem HRZ durchgeführt. 8. Schlussbestimmungen

- 4-8.1. Die Vereinbarung tritt am 01.01.2011 in Kraft. 8.2. Die Vereinbarung kann im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern geändert werden. Marburg, den 16.12.2010 Dr. Hubertus Neuhausen (Direktor der UB) Prof. Dr. Rainer K. Schwarting (Dekan des FB Psychologie)

- 5 - Anhang zur Vereinbarung über die Bibliothek Psychologie (BPsych) Aufgaben der / des Bibliotheksbeauftragten Die/der Bibliotheksbeauftragte ist die Schaltstelle zwischen der BPsych und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fachbereichs 04. Sie/er ist festes Mitglied der Bibliothekskommission und sorgt seitens des Fachbereiches für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Bestände und des Dienstleistungsangebots der BPsych. Die/der Bibliotheksbeauftragte dient als fachwissenschaftliche/fachwissenschaftlicher Ansprechpartnerin/Ansprechpartner in folgenden bibliothekarischen Aufgabenbereichen: Bibliotheksorganisatorische Fragen, z.b. Etatplanungen, Anpassung der Aufstellungssystematik an neuere Entwicklungen, Umstellungen des Bestandes, räumliche Veränderungen, u.a., Fragen des Bestandsaufbaus (gedruckte und elektronische Medien) und der Aufstellungssystematik Benutzungsfragen, z.b. Konzeption und fachwissenschaftlichen Ausgestaltung von Schulungen, Benutzungsordnung, u.a. Die/der Bibliotheksbeauftragte vertritt den Fachbereich bei infrastrukturellen Planungen des Bibliothekswesens gegenüber der Philipps-Universität.