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Info Dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger

Stand: Januar 2009 Bestell-Nr. 11-010109-01 Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Bayenthalgürtel 26 50968 Köln Telefon (0221) 99 87-0 Telefax (0221) 99 87-39 50 Friedrichstraße 191 10117 Berlin Telefon (030) 20 45 89-0 Telefax (030) 20 45 89-33 www.pkv.de info@pkv.de

Dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger Die PKV bietet seit dem 1. Januar 1987 Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung an. Dies betrifft vor allem Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen, die üblicherweise einen privaten Krankenversicherungsschutz ausschließen oder Risikozuschläge erfordern. Dieses Angebot gilt während der ersten sechs Monate seit der erstmaligen Begründung des Dienstverhältnisses. Die Anschriften und Rufnummern der privaten Krankenversicherungsunternehmen, die sich an dieser Öffnungsaktion für Beamte zu erleichterten Bedingungen beteiligen, finden Sie am Ende dieser Broschüre. teilnehmende Unternehmen Die erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion Beamtenanfänger sowie ihre Familienangehörigen werden zu folgenden erleichterten Bedingungen aufgenommen: Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen. Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden soweit sie erforderlich sind auf maximal 30 % des tariflichen Beitrages begrenzt. Der Versicherungsschutz ist so ausgestaltet, dass der Versicherungsnehmer in Kombination mit seinem Beihilfeanspruch eine bis zu 100-prozentige Absicherung im Krankheitsfall erhält. Werden durch die jeweilige Beihilfestelle auch Kosten für Wahlleistungen wie z.b. Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung erstattet, so sind diese Wahlleistungen auch Bestandteil des Versicherungsschutzes. Umfasst jedoch die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne 1

Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger diese Wahlleistungen, so deckt auch der Versicherungsschutz nur die Grundleistungen ab. Beihilfeergänzungstarife Pflegepflichtversicherung Außerhalb der Öffnungsaktion haben die Beihilfeberechtigten natürlich weiterhin die Möglichkeit, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen, der zusätzliche Wahlleistungen versichert oder auch den Versicherungsschutz (z.b. für Zahnersatz) verbessert. Der Beitrag für diesen Tarif ist allerdings in vollem Umfang vom Versicherten selbst zu zahlen. Für diese Beihilfeergänzungstarife gelten die erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion nicht. In der privaten Pflegepflichtversicherung ergibt sich für Teilnehmer an der Öffnungsaktion eine Begrenzung des maximalen Pflegeversicherungsbeitrages. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Öffnungsaktion Voraussetzungen für die Teilnahme Die erleichterten Bedingungen gelten für Beamtenanfänger mit Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder eines Landes und ihre Familienangehörigen. Als Beamtenanfänger im Sinne der Öffnungsaktion gelten: Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit/Zeitsoldaten, Beamte auf Lebenszeit/Berufssoldaten. Diese Personen waren zuvor als Angestellte, Arbeiter, Freiberufler, Selbständige tätig oder waren bislang überhaupt nicht erwerbstätig. Als Beamtenanfänger gelten auch Beamte auf Widerruf nach Abschluss ihrer Ausbildung. Als Beamtenanfänger gelten nicht Beamte auf Widerruf beziehungsweise Beamtenanwärter, die sich noch in der Ausbildung befinden. 2 Die Öffnungsaktion richtet sich ebenfalls an folgende Personenbzw. Berufsgruppen: Richter, Geistliche, Dienstordnungs-Angestellte der Sozialversicherungsträger,

Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger in einem Wehrdienst- oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit freier Heilfürsorge stehende Personen: Beamte des Bundesgrenzschutzes, der Feuerwehr, der Polizei und Soldaten (jedoch nicht Wehrpflichtige). Die erleichterten Bedingungen gelten nicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, auch wenn sie diesen Anspruch nicht verwirklichen. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Öffnungsaktion sind des Weiteren, dass der Beamtenanfänger den Antrag auf Versicherung zu den Bedingungen der Öffnung innerhalb von sechs Monaten nach seiner erstmaligen Verbeamtung stellt und noch nicht über eine seinen Beihilfeanspruch ergänzende private Krankheitskostenvollversicherung (Ausnahme Basistarif) verfügt. Wechselt der Beamtenanfänger im Rahmen der Öffnungsaktion aus dem Basistarif in einen regulären Tarif seines Versicherers, sind die bei Versicherungsbeginn im Basistarif ermittelte Risikozuschläge bis zur Höchstgrenze von 30% zu zahlen. Nach einem erneuten auch gesetzlich bedingten Tarifwechsel in den Basistarif gelten die Bedingungen der Öffnung nicht nochmals. Auch der Ehegatte und die Kinder, die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind, können einmalig von den erleichterten Bedingungen profitieren. Dabei gilt für sie eine Frist von sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe. Sind die Familienangehörigen ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, laufen die Fristen für den Beamtenanfänger und seine Angehörigen also parallel. Treten die Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe erst später ein, wird zum Beispiel erst nach der Verbeamtung die Ehe geschlossen oder gibt der Angehörige erst später ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf, beginnt die Sechs-Monatsfrist zu diesem Zeitpunkt. zu berücksichtigende Angehörige 3

Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger In Zweifelsfällen ist der Versicherer berechtigt, den Nachweis über die erstmalige Berücksichtigungsfähigkeit des Familienangehörigen bei der Beihilfe durch Beibringung entsprechender Unterlagen zu verlangen, wobei regelmäßig Unterlagen aus den letzten fünf Jahren vor Antragstellung als ausreichend anzusehen sind. Neugeborene Kinder Neugeborene Kinder mit einem Elternteil, das zum Geburtstermin seit wenigstens drei Monaten bei einem PKV-Unternehmen versichert ist, können wie in der PKV üblich dort ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten versichert werden. Sie können innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats angemeldet werden. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als derjenige des versicherten Elternteils. Eine Alternative ohne Risikozuschlag für Beamte: Der Basistarif Der PKV-Basistarif bietet Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Gleichzeitig ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Risikozuschläge werden im Basistarif nicht erhoben, auch Leistungsausschlüsse können in diesem Tarif nicht vorgenommen werden. Für Beihilfeberechtigte wird ein Versicherungsschutz angeboten, der gemeinsam mit der Beihilfe eine bis zu 100-prozentige Absicherung im Krankheitsfall bietet. Der Beitrag reduziert sich dann auf den nicht durch die Beihilfe gedeckten Prozentsatz des Höchstbeitrages. 4

Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger PKV-Mitgliedsunternehmen, die sich an der Öffnungsaktion für Beamte beteiligen Allianz Private Krankenversicherungs-AG Fritz-Schäffer-Straße 9, 81737 München Postanschrift: 80291 München Tel.: (089) 67 85-0 / Fax: (089) 67 85-65 23 www.gesundheit.allianz.de service.apkv@allianz.de Continentale Krankenversicherung a.g. Ruhrallee 92, 44139 Dortmund Postanschrift: 44118 Dortmund Tel.: (0231) 9 19-0 / Fax: (0231) 9 19-29 13 www.continentale.de info@continentale.de Barmenia Krankenversicherung a.g. Kronprinzenallee 12-18, 42119 Wuppertal Postanschrift: 42094 Wuppertal Tel.: (0202) 4 38-00 / Fax: (0202) 4 38-28 46 www.barmenia.de info@barmenia.de Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56073 Koblenz Postanschrift: 56058 Koblenz Tel.: (0261) 4 98-0 / Fax: (0261) 4 14 02 www.debeka.de info@debeka.de Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Warngauer Straße 30, 81539 München Postanschr.: Maximilianstraße 53, 81537 München Tel.: (089) 21 60-0 / Fax: (089) 21 60-27 14 www.vkb.de service@vkb.de DEUTSCHER RING Krankenversicherungsverein a.g. Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg Postanschrift: 20449 Hamburg Tel.: (040) 35 99-7733 / Fax: (040) 35 99-3636 www.deutscherring.de service@deutscherring.de Central Krankenversicherung AG Hansaring 40-50, 50670 Köln Postanschrift: 50593 Köln Tel.: (0221) 16 36-0 / Fax: (0221) 16 36-2 00 www.central.de info@central.de DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft Aachener Straße 300, 50933 Köln Postanschrift: 50594 Köln Tel.: (0221) 5 78-0 / Fax: (0221) 5 78-36 94 www.dkv.com kunden-center@dkv.com 5

Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger Gothaer Krankenversicherung AG Arnoldiplatz 1, 50969 Köln Postanschrift: 50598 Köln Tel.: (0221) 3 08-00 / Fax: (0221) 3 08-1 03 www.gothaer.de info@gothaer.de Landeskrankenhilfe Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Uelzener Straße 120, 21335 Lüneburg Postanschrift: 21332 Lüneburg Tel.: (04131) 7 25-0 / Fax: (04131) 40 34 02 www.lkh.de info@lkh.de HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Reinsburgstraße 10, 70178 Stuttgart Postanschrift: 70166 Stuttgart Tel.: (0711) 66 03-0 / Fax: (0711) 66 03-2 90 www.hallesche.de service@hallesche.de MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.g. Pettenkoferstraße 19, 80336 München Postanschrift: 80283 München Tel.: (089) 51 52-0 / Fax: (089) 51 52-15 01 www.muenchener-verein.de info@muenchener-verein.de HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Willi-Hussong-Straße 2, 96447 Coburg Postanschrift: 96444 Coburg Tel.: (09561) 96-0 / Fax: (09561) 96-36 36 www.huk.de info@huk-coburg.de PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG Doktorweg 2-4, 32756 Detmold Tel.: (05231) 9 75-0 / Fax: (05231) 9 75-1 02 www.familienfuersorge.de info@familienfuersorge.de INTER Krankenversicherung ag Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim Postanschrift: Postfach 10 16 62, 68016 Mannheim Tel.: (0621) 4 27-0 / Fax: (0621) 4 27-9 44 www.inter.de info@inter.de SIGNAL Krankenversicherung a.g. Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund Postanschrift: 44121 Dortmund Tel.: (0231) 1 35-75 70 / Fax: (0231) 1 35-46 38 www.signal.de info@signal-iduna.de 6

Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger Süddeutsche Krankenversicherung a.g. Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach Postanschrift: Postfach 19 23, 70709 Fellbach Tel.: (0711) 57 78-0 / Fax: (0711) 57 78-7 77 www.sdk.de sdk@sdk.de VICTORIA Krankenversicherung Aktiengesellschaft Victoriaplatz 2, Eingang Fischerstraße 2, 40477 Düsseldorf Postanschrift: 40198 Düsseldorf Tel.: (0211) 4 77-0 / Fax: (0211) 4 77-43 56 www.victoria.de krankenversicherung@victoria.de UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT Peter-Zimmer-Straße 2, 66123 Saarbrücken Postanschrift: 66099 Saarbrücken Tel.: (0681) 8 44-70 00 / Fax: (0681) 8 44-25 09 www.ukv.de service@ukv.de 7

8 Notizen

Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Bayenthalgürtel 26 50968 Köln Telefon (0221) 99 87-0 Telefax (0221) 99 87-39 50 Friedrichstraße 191 10117 Berlin Telefon (030) 20 45 89-0 Telefax (030) 20 45 89-33 www.pkv.de info@pkv.de