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Die Beamtenversorgung

Transkript:

Beamtenversorgung Grundlagen Berlin 12.10.2017 Ein Unternehmen der AXA Gruppe

Beamtenversorgung Grundlagen Ihr Referent: Bernd Müller GF Spezialist für den Öffentlichen Dienst Datum: 12.10.2017 Seite 2

Agenda I. Grundlagen der Beamtenversorgung Versorgungssituation Versorgungsansprüche Berechnungsbeispiele Eintritt in den Ruhestand (Alternativen) Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit Versorgungsansprüche im Alter (Pension) Versorgungsansprüche Hinterbliebenenversorgung II. Dienstunfähigkeit Berufs- und Dienstunfähigkeit im Vergleich allgemeine und spezielle Dienstunfähigkeit Versicherungsbedarf bei Dienstunfähigkeit III. Gut zu wissen Beamtenirrtümer Reaktionsmöglichkeiten Ausblicke IV. Angebot der Seite 3

Versorgungssituation Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen wird allein durch Gesetz geregelt: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes und davon teilweise abweichende Ländergesetze Beamte gehören nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für den Ruhestand gewährt der Dienstherr dem Beamten ein Ruhegehalt. Auch bei Dienstunfähigkeit oder Dienstunfall sind Beamte abgesichert und im Todesfall haben die Hinterbliebenen Versorgungsansprüche. Zielgruppen Seite 4

Versorgungsansprüche - statusabhängig Wenn ein Beamter seinen Dienst antritt, ist er Beamter auf Widerruf (BaW) und später Beamter auf Probe (BaP). In dieser Zeit bestehen noch keine Versorgungsansprüche; bei Krankheit oder Unfall wird er entlassen! Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Erst als Beamter auf Lebenszeit besteht ein Anspruch auf die ungekürzte Beamtenversorgung. Diensteintritt Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (BaL) Beamter auf Widerruf Beamter auf Probe Beamter auf Lebenszeit Seite 5

Versorgungsansprüche - statusabhängig Status Ursachen Dienstunfähigkeit Freizeitunfall Krankheit Dienstunfall Dienstbeschädigung BaW Entlassung, Nachversicherung Entlassung, Nachversicherung Unterhaltsbeitrag Unterhaltsbeitrag BaP Entlassung, Nachversicherung Entlassung, Nachversicherung Unfallruhegehalt Ruhegehalt BaL Ungekürzte beamtenrechtliche Versorgung Ruhegehalt* und Unfallruhegehalt (*Wartezeit von insgesamt 60 Monaten erforderlich) Seite 6

Versorgungsansprüche im Alter (Pension) Nach 40 Dienstjahren erreicht der Beamte seine maximale Versorgung von 71,75 % (erdienter Prozentsatz). Es gibt keine Betrachtung des Gesamtdienstlebens, entscheidend sind die letzten aktiven Bezüge und der erdiente Prozentsatz. Einige Beamte müssen wegen vorgezogener Altersgrenze vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Sie erhalten jeweils individuelle Erhöhungen (Polizeidienst, Feuerwehrdienst und Soldaten). Seite 7

Dienstzeitverordnung Versorgungsansprüche im Alter (Pension) - Entwicklung private Altersvorsorge 75% Ab 2002 71,75% Riester-Rente????? schon nach 35 Dienstjahren erst nach 40 Dienstjahren früher heute zukünftig Seite 8

Eintritt in den Ruhestand (Alternativen) Gesetzliche Altersgrenze: Die gesetzliche Altersgrenze ist grundsätzlich das 67. Lebensjahr. In einzelnen Bundesländern wird das noch unterschiedlich gehandhabt, hier gilt teilweise die alte Grenze von 65 Jahren. Berlin z.b. hat noch 65 Jahre als Altersgrenze Antragsaltersgrenze: Auf Antrag ohne Nachweis einer Dienstunfähigkeit das 63. Lebensjahr, in Bayern dagegen das 64. Lebensjahr. Schwerbehinderte können mit dem 60. Lebensjahr (Bund: künftig 62. Lebensjahr) in den Ruhestand treten. Hierbei werden Versorgungsabschläge fällig, maximal 14,4%. Zielgruppen Seite 9

Eintritt in den Ruhestand (Alternativen) Besondere Altersgrenzen: Für Polizeivollzugsdienst-, Justizvollzugsdienst- und für Feuerwehrbeamte das 62. Lebensjahr. Dienstunfähigkeit: Die Ruhestandsversetzung bei Dienstunfähigkeit erfolgt auf Antrag oder durch Zwangspensionierung. Sofern die Dienstunfähigkeit nicht aufgrund eines Dienstunfalls eingetreten ist, erfolgt auch hier ein Versorgungsabschlag! Zielgruppen Seite 10

Berechnungsbeispiele: Versorgungsansprüche Wenn Ansprüche aus der Beamtenversorgung bestehen, werden sie aus folgenden Größen ermittelt: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (aktuelle Besoldungsgruppe x Faktor 0,9901) Jährlicher Versorgungsprozentsatz (Faktor) Ruhegehaltfähige Dienstzeiten Seite 11

Berechnungsbeispiele: Versorgungsansprüche Eintritt ÖD Berechnungszeitpunkt 21. Lj. 34. Lj. 60. Lj. 13 aktive Jahre + 17,333 Jahre (26 Jahre Zurechnungszeit x 2/3) = 30,333 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit Seite 12

Berechnungsbeispiele: Versorgungsansprüche Versorgungsansprüche (Ruhegehalt) 13 aktive Jahre + 17,333 Jahre Zurechnungszeit = 30,333 Jahre (ruhegehaltfähige Dienstzeit) x 1,79375 % (jährlicher Versorgungsprozentsatz) = 54,41 % erdienter Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Bezüge Beispiel: 3.200 Euro ruhegehaltfähige Dienstbezüge ergeben = 1.741,12 Euro (= 54,41 % x 3.200 Euro) Ruhegehalt Seite 13

Berechnungsbeispiele: Geld Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 5 BeamtVG Grundgehalt aus Besoldungstabelle plus Familienzuschlag Stufe I sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind z.b. Amtszulage Summe x Faktor 0,9901 (Bundesgesetzblatt 2011) Ruhegehaltfähige Dienstzeiten 6 BeamtVG Bisher abgeleistete aktive Dienstzeit Anzahl der Jahre von der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln (Zurechnungszeit) Kinderbezogener Anteil: Kinderbezogene Anteile im Familienzuschlag werden zusätzlich in voller Höhe geleistet. Zielgruppen Seite 14

Berechnungsbeispiele: Geld Grundgehalt Bund (Besoldungsgruppe, Altersstufe) Berlin Seite 15

Berechnungsbeispiele: Geld Ermittlung des Gehaltes, bzw. Höhe der Besoldung Seite 16

Berechnungsbeispiele: Geld Familienzuschlag (Berlin) FZ Kinder FZ Stufe I Für Verheiratete, bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte: A 2 bis A 8 120,82 Euro ab A 9 126,89 Euro Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 108,53 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 338,19 Euro. FZ Stufe II Für Verheiratete, bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder: A 2 bis A 8 229,35 Euro ab A 9 235,42 Euro Stand: 08/2017 Seite 17

Berechnungsbeispiele: Faktor Der Beamte muss 40 Dienstjahre leisten, um dann die maximal möglichen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge in Höhe von 71,75 % für seine Dienstzeit zu erhalten. 71,75 % Dienstzeitversorgung 10 20 30 40 Dienstzeit D.h. der Anteil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge steigt um einen jährlichen Versorgungsprozentsatz: 1,79375 % (71,75 % in 40 Jahren). 14 BeamtVG Seite 18

Berechnungsbeispiele: Zeit Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit ab der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis (Beamte auf Widerruf - BaW) ab Vollendung des 17. Lebensjahres Zeiten des Wehrdienstes ggf. Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im ÖD Ausbildungszeiten: Fachschulzeiten (bis zu 1.095 Tage) Hochschulzeiten (bis zu 855 Tage) praktische Ausbildung/Tätigkeit, die für die Laufbahn erforderlich ist (bis zu 5 Jahre) Zurechnungszeit: Zeit vom Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und der Vollendung des 60. Lebensjahres Bewertung mit 2/3 als ruhegehaltsfähige Dienstzeit Zielgruppen Seite 19

Berechnungsbeispiele: Zeit Eintritt ÖD Eintritt Dienstunfähigkeit 21. Lj. 34. Lj. 60. Lj. 13 aktive Jahre + 17,333 Jahre (26 Jahre Zurechnungszeit x 2/3) = 30,333 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit Seite 20

Berechnungsbeispiele: tatsächlich ausgezahltes Ruhegehalt Versorgungsabschlag kommt zum Abzug. Der Versorgungsabschlag beträgt maximal 10,8 % bei einer Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Beispielrechnung (in Anlehnung an vorherige Rechnung) Beamter/Beamtin, ledig, mit ruhegehaltfähigen Dienstbezügen in Höhe von 3.200 Euro hieraus ergibt sich ein Ruhegehalt von 1.741,12 Euro 1.741,12 Euro 10,8 % Versorgungsabschlag = 1.553,08 Euro ausgezahltes Ruhegehalt (bei Dienstunfähigkeit) Zielgruppen Seite 21

Versorgungsansprüche Mindestversorgung Mit der Mindestversorgung soll eine Unterversorgung der Beamten bei frühzeitigem Ausscheiden verhindert werden. Die amtsbezogene Mindestversorgung berechnet sich aus 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge es gibt keinen Versorgungsabschlag auf Mindestversorgung der kinderbezogene Anteil aus dem Familienzuschlag wird in voller Höhe zur Mindestversorgung gezahlt Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % des Grundgehaltes der Endstufe A4 (2.531,91 Bund u. 2.270,49 Berlin) plus FZ, max. Stufe 1 (139,18 Bund oder 123,67 Berlin), multipliziert mit dem Einbaufaktor 0,9901, zuzüglich des Erhöhungsbetrages von 30,68 Euro =[(2.531,91+139,18)*0,9901+30,68]*65%=1.756,82 Bund =[(2.270,49+123,67)*0,9901+30,68]*65%=1.560,74 Berlin Beide Formen werden immer parallel berechnet und die jeweils für den Beamten günstigere gewählt. Mindestversorgung Stand 10.2017 ledig 1.649,41 Euro und verheiratet 1.756,82 Euro für Bund ledig 1.481,15 Euro und verheiratet 1.560,74 Euro für Berlin Weitere Abzüge Steuer, Krankenversicherung und Pflegeleistung 1,275% Seite 22

Versorgungsansprüche Hinterbliebenenversorgung Witwen-/Witwer-Versorgung entspricht einer Höhe von 55 % bzw. 60 % (für Ehen die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden) der Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Auch hinterbliebene Lebenspartner aus eingetragenen Partnerschaften werden versorgt. Es gibt keine kleine Witwenrente wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Halb- und Vollwaisenrenten entsprechen einer Höhe von 12 % bzw. 20 % der Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Zusammen wird die Hinterbliebenenversorgung auf 75 % der letzten aktiven Dienstbezüge maximiert. Zur Begleichung von Bestattungskosten erhalten Hinterbliebene das sog. Sterbegeld. Seite 23

III. Dienstunfähigkeit Berufs- und Dienstunfähigkeit im Vergleich Berufsunfähigkeit Definition durch Versicherungsbedingungen Unveränderlich während der Vertragslaufzeit Leistung ab 50% bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit Dienstunfähigkeit Gesetzliche Regelung durch Beamtenversorgungsgesetz Änderung während der Dienstzeit; Änderung der Versorgungsgesetze Es gibt keine 50%-Grenze Prognosezeitraum abhängig von den Versicherungsbedingungen Krankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten Feststellung in der Regel durch behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt Entscheidung durch den Dienstherrn auf Basis des ärztlichen Gutachtens (Amtsarzt) Seite 24

Dienstunfähigkeit allgemeine und spezielle Dienstunfähigkeit Definition: allgemeine Dienstunfähigkeit ( 44 BBG) und spezielle Dienstunfähigkeit (z. B. 115 LBG NRW) allgemeine Dienstunfähigkeit Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden,... wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6 Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. spezielle Dienstunfähigkeit Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres (Polizei in der Regel 2 Jahre, aber unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern: z. B. Thüringen) wiederhergestellt werden kann. Seite 25

Dienstunfähigkeit Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit unterwirft sich dem Votum des Dienstherrn! Seite 26

Dienstunfähigkeit Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit Seite 27

Dienstunfähigkeit Versicherungsbedarf bei Dienstunfähigkeit Eintritt ÖD Eintritt Dienstunfähigkeit 21. Lj. 60. Lj. Ruhegehalt von 54,41 % bis zum Tod Private DU-Rente bei DBV bis 60 Jahre und dann? Kapitalbildende Rente, die im Anschluss den Lebensstandard sichert! Seite 28

Für viele neu Es gibt nicht 2, sondern 3 Lücken 1. Lücke in der Altersversorgung 2. Lücke bei Dienstunfähigkeit 3. Lücke in der Altersversorgung durch lange Dienstunfähigkeit Seite 31

Dienstunfähigkeit Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit Zusammenfassung: Anrechnung der Zurechnungszeit (bis zum 60. Lebensjahr) mit einem Anteil von zwei Dritteln. Bewertung ruhegehaltfähiger Dienstjahre mit einem jährlichen Versorgungsprozentsatz von 1,79375 %. Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit führt zu einem Abschlag von 10,8 % (0,3 % je Monat vor dem 65. Lebensjahr, max. für 3. Jahre). Der Dienstherr entscheidet, ob er seinen Beamten in den Ruhestand versetzt oder nicht. Bis dahin hat der Beamte Anspruch auf seine ungekürzten Dienstbezüge. Ein Krankentagegeld braucht der Beamte daher nicht. Eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand führt oft zur Mindestversorgung. Seite 30

Zusammenfassung / Fazit Einheitlich Die Grundlagen der Beamtenversorgung gelten für alle Berufsgruppen. Ruhegehalt Der Beamte sammelt Jahre, daraus werden Prozente und daraus ergibt sich sein Ruhegehalt. Einfach Im Vergleich zu Angestellten ist das Prinzip der Versorgung wirklich einfach. Kürzungen Die Beamtenversorgung wird weitere Kürzungen hinnehmen müssen. Auch Beamte müssen heute vorsorgen! Für den Fall einer DU, damit das Einkommen gesichert ist und für das Alter zur Sicherung des Lebensstandards! Seite 31

IV. Gut zu wissen Die sieben Irrtümer zur Beamtenpension: Irrtum 1: Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente Irrtum 2: Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar Irrtum 3: Die Pension beträgt 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei Jahre Irrtum 4: Bei Pension und Rente fallen keine oder gleich hohe Steuern an Irrtum 5: Krankenversicherungskosten der Pensionäre fallen nicht mehr an Irrtum 6: Keine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreformen auf die Beamtenversorgung Irrtum 7: Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig bis zum Jahr 2050 Reaktionsmöglichkeiten: 1. Versorgungsanalyse erstellen lassen 2. Privat mit speziellen Beamten Tarifen vorsorgen 3. Dienstunfähigkeit richtig ergänzen Ausblick: Auch bei steigenden Pensionsansprüchen fällt das Pensionsniveau Private Vorsorge ist unbedingt notwendig, wenn man seinen Lebensstandard halten möchte Seite 32

Mein Angebot für Sie: 1. Sie geben mir Ihre Email Adresse 2. Ich sende Ihnen den Vordruck zur Versorgungsanalyse Erfassungsbogen 3. Sie senden mir diesen ausgefüllt zurück 4. Ich erstelle für jeden eine Versorgungsanalyse 5. Auf Wunsch können Sie mich für weitere Beratungen buchen Bernd Müller Tel.: 0331/625440 Email: bernd.mueller@dbv.de www.dbv-betreuer.de/mueller-reimer-dbv Seite 33

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 34