Lüfter Ersatzinvestition und Wäremerückgewinnung Energieberatung im Mittelstand BAFA

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Transkript:

Lüfter Ersatzinvestition und Wäremerückgewinnung Energieberatung im Mittelstand BAFA Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069

Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro. oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro sowie sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 2

Fördergegenstand - Elektrische Motoren und Antriebe - Pumpen - Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in RLT- Anlagen - Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmeruckgewinnung in Drucklufterzeugern. Es muss sich hierbei immer um eine Ersatzinvestition handeln. Förderfähig sind dabei Investitionen mit einem Netto- Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation. Es dürfen mehrere Anträge je Antragsteller gestellt werden, jedoch darf die Investitionssumme insgesamt 30.000 Euro nicht überschreiten. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 3

Nicht Förderfähig Anlagen zur Kälteerzeugung, Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 4

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Nebenkosten für Planung und Installation sind jedoch nur bis zu einem Anteil von maximal 30 % der Netto-Investitionskosten förderfähig. Die Höhe der Zuwendungen für Maßnahmen mit Ausnahme der Umstellung der Beleuchtung auf LED beträgt: 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen. 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 5

Antragsstellung Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Es muss dementsprechend eine Energieberatung Mittelstand durchgeführt werden. Diese wird 80% bezuschusst. Verwendungsnachweis Fachunternehmererklärung. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 6

Technische Effizienzkriterien Welche Nachweise müssen erbracht werden? Der Nachweis erfolgt über das Produktdatenblatt des Herstellers. Hocheffiziente Ventilatoren Ventilatoren, die durch einen Elektromotor einen Drehflügel zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Gasstroms durch das Gerät hindurch antreiben, dessen Arbeit pro Masseneinheit 25 kj/kg nicht übersteigt. Der Antrieb des Drehflügels muss die Hauptfunktion des Elektromotors sein. Der Ventilator muss mindestens aus Elektromotor, Drehflügel und Gehäuse bestehen. Einzelteile sind nicht förderfähig. Drehzahlregelung bei Ventilatoren Effiziente Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl des Ventilators. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 7

Technische Effizienzkriterien Hocheffiziente Ventilatoren Es werden nur Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kw gefördert. Der Ventilator muss die geförderten Mindesteffizienzwerte der zweiten Stufe (ab 1.01.2015 verbindlich) der Verordnung (EG) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30.03.2011 erfüllen. Die Werte sind nach dem Verfahren, welches in der Verordnung aufgezeigt ist, zu ermitteln. Welche Nachweise müssen erbracht werden? Das Erfüllen der geforderten Mindesteffizienzwerte muss vom Hersteller oder einem Sachverständigen bescheinigt werden. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 8

Technische Effizienzkriterien Wärmerückgewinnung Bei Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung umfassen zuwendungsfähige Maßnahmen den Einbau einer Wärmerückgewinnungseinrichtung sowie die Errichtung der notwendigen Anlagenperipherie (Leitungen inklusive Wärmespeicher). Bei Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen umfassen zuwendungsfähige Maßnahmen die Nachisolierung unzureichender Dämmung, das Isolieren von ungedämmten Bauteilen und die Reduzierung von Wärmebrücken. Förderfähig sind zudem Planungs- und Installationskosten (=Nebenkosten). Die Installationskosten beinhalten insbesondere die Kosten für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 9

Technische Effizienzkriterien Die Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Planungs- und Installationsleistungen müssen jedoch von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen des Antragstellers sind nicht förderfähig; eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Energiedienstleistungsunternehmen. Welche Nachweise müssen erbracht werden? Vor Beginn der Investition ist durch einen externen Energieberater ein Energieeinsparkonzept zu erstellen. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 10

Technische Effizienzkriterien Förderung Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn mit dem Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem Ist -Zustand des technischen (Teil)-Systems erzielt und nachgewiesen wird. Zudem sind Maßnahmen erst ab einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro je Antragsteller, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten sowie der zur Erfassung des Energieverbrauchs erforderlichen Messtechnik, förderfähig. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 11

Anerkannte Energieberater Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Beraters obliegt dem antragstellenden Unternehmen. Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert BAFA Energieberatung im Mittelstand Beraternummer: 200 413 Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 12

Ansprechpartner Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Telefon: +49 6196 908-240 Kontaktformular: www.bafa.de/bafa/de/kontakt/index.jsp?parentcategory=energie&mai lreceiver=mailcategory.energiesparberatungmittelstand Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert BAFA Energieberatung im Mittelstand Beraternummer: 200 413 Prof. Dr.-Ing. Andreas Reichert Eichhäldenstrasse 37 Mobil: +49 (0) 178 2141 069 Seite 13

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung