TEILNAHMEBEDINGUNGEN SMART CITY AWARD

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Transkript:

TEILNAHMEBEDINGUNGEN SMART CITY AWARD Mit der Teilnahme am Wettbewerb "Smart City Award" akzeptiert der/die Teilnehmer_in folgende Teilnahmebedingungen: 1. Veranstalter und Zielsetzung 1.1 Veranstalter des Smart City Award ist der Klima- und Energiefonds, Gumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien ("Veranstalter") im Rahmen seiner Smart-Cities-Initiative (www.smartcities.at). 1.2 Ziel des Smart City Awards ist es, den Teilnehmer_innen die Möglichkeit zu geben, in kreativer und innovativer Weise einen Beitrag zur Entstehung einer Smart City in ihrem eigenen Lebensumfeld zu leisten. Die eingereichten Beiträge sollen insbesondere der Steigerung der Energieeffizienz, der Förderung des technologischen und ökologischen Fortschritts und der Nachhaltigkeit dienen. dazu beizutragen, dass in weiten Bevölkerungskreise das Verständnis und die Unterstützung für das Konzept der Smart City und die sonstigen Aktivitäten des Veranstalters zunimmt, c. einen Impuls zu geben, damit durch die im Rahmen des Awards umgesetzten Ideen neue Smart City-Initiativgruppen und Projektpartnerschaften in ganz Österreich entstehen. 2. Teilnahmeberechtigung 2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen in Österreich wohnhaften volljährigen Personen ("Teilnehmer_innen"). 2.2 Die Teilnehmer_innen können sich bei der Teilnahme am Smart City Award in eigener Verantwortung durch Dritte unterstützen lassen ("Unterstützer_innen"). Unterstützer_innen können einzelne natürliche Personen, Personengruppen (etwa Familien, Schulklassen oder Studentengruppen) und juristische Personen (etwa ideelle Vereine oder nicht ausschließlich oder überwiegend zu werblichen Zwecken unterstützende juristische Personen, jeweils mit Sitz in Österreich) sein. Jedem/Jeder Teilnehmer_in steht es frei, Unterstützer_innen im Zuge der Registrierung sowie nachträglich über die Website www.smart-city-award.at ("Plattform") bekanntzugeben, damit auch diese vom Veranstalter öffentlich genannt werden. 2.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Arbeitnehmer_innen des Veranstalters und deren Familienangehörige sowie Seite 1 von 6

alle Personen, die in die Planung und Durchführung des Smart City Award eingebunden sind; dazu zählen insbesondere Kooperationspartner (natürliche oder juristische Personen, mit denen der Veranstalter eine Kooperation mit dem Ziel, bestimmte Personengruppen für die Teilnahme am Award anzusprechen, eingegangen ist), Sponsoren und deren am Smart City Award mitwirkende Arbeitnehmer_innen. 2.4 Teilnehmer_innen und deren Familienangehörige sind von der Mitwirkung am Smart City Award als Juror_in ausgeschlossen. Teilnehmer_innen haben jedoch die Möglichkeit, nach Abschluss einer Runde des Awards ihre Mitwirkung als Teilnehmer_in durch eine entsprechende E-Mail-Nachricht an den Veranstalter zu beenden. Mit dieser endgültigen Abmeldung verliert die betreffende Person ihren Teilnehmerstatus und ist berechtigt, ab der nächsten nach der Abmeldung eröffneten Runde des Awards als Juror_in an der Bewertung eingereichter Smart City Ideen mitzuwirken. 3. Teilnahme und Ablauf 3.1 Der Smart City Award wird als Wettbewerb in einer oder mehreren vom Veranstalter vorab zeitlich abgesteckten Durchführungsrunden unter einem jeweils vorab vom Veranstalter bekanntgegebenen Motto veranstaltet ("Runden"). Das jeweilige Motto, der konkrete Wettbewerbszeitraum, die maximale Anzahl an Teilnehmer_innen (beispielsweise 50 pro Runde) und die von den Teilnehmern_innen einzuhaltenden Fristen und Termine werden vom Veranstalter rechtzeitig im Voraus auf der Plattform bekanntgegeben. 3.2 Die Abwicklung des Wettbewerbs und die Veröffentlichung der Einreichungen der Teilnehmer_innen erfolgen insbesondere über die Plattform sowie über Social-Media-Kanäle wie YouTube, Facebook und Twitter. 3.3 Die Durchführung des Smart City Award folgt dem nachstehenden grundlegenden Ablauf: Um am Smart City Award teilnehmen zu können, müssen sich interessierte Personen auf der Plattform registrieren. Die Teilnahme am Smart City Award erfolgt durch Einreichung einer Smart City Idee für eine Umsetzung in Form einer vom Teilnehmer erstellten Video-Präsentation ("Ideen-Video") innerhalb des dafür bekanntgegebenen Zeitraums. Dieses IdeenVideo hat der/die Teilnehmer_in in eigener Verantwortung auf der Plattform YouTube (www.youtube.com) hochzuladen und den Link zum Video dem Veranstalter über die Plattform bekanntzugeben. c. Die eingereichten Ideen-Videos dürfen eine maximale Länge von zwei Minuten nicht überschreiten. Für allenfalls gesprochenen Text in den Ideen-Videos ist die deutsche Sprache zu verwenden. Weitere formale, inhaltliche und technische Anforderungen an die einzureichenden Videos werden auf der Plattform bekanntgegeben. d. Vom Veranstalter auf Grund ihrer Smart City-Expertise und ihrem Interesse an der Mitwirkung am Award ausgewählte Smart Voters bewerten die eingereichten Ideen- Seite 2 von 6

Videos. Dabei werden die Einreichungen zufällig und anonym auf die Smart Voters verteilt und von diesen mit "geeignet für die Umsetzung" oder "nicht geeignet für die Umsetzung" beurteilt. Die Smart Voters orientieren sich dabei an den Zielen des Veranstalters sowie des Smart City Award mit seinem jeweiligen Motto. e. Der/die Teilnehmer_in kann ab der Zuordnung ihres Ideen-Videos zu drei, anonym bleibenden Smart City Votern den Verlauf des Voting-Prozesses in seinem/ihrem LoginBereich verfolgen. Nach dem Abschluss des Votings für alle Einreichungen der jeweiligen Runde informiert der Veranstalter alle Teilnehmer_innen per E-Mail über ihre Ergebnisse und die Veröffentlichung der Ideen-Videos auf der Plattform. f. Die für die jeweilige Runde festgesetzte und im Voraus auf der Plattform bekanntgegebene maximale Anzahl an Teilnehmer_innen, deren Einreichungen als "geeignet für die Umsetzung" bewertet wurden, wird nach dem "First come, first served"-prinzip (gereiht nach dem Zeitpunkt des Hochladens des Ideen-Videos) vom Veranstalter eingeladen, ihre Ideen innerhalb des bekanntgegebenen Zeitraums in eigenverantwortlichen Aktionen umzusetzen. Die Umsetzung und deren Ergebnisse sind vom Teilnehmer ebenfalls per Video ("Aktions-Video") zu dokumentieren und auf YouTube hochzuladen. Der Link zu diesem Aktions-Video ist dem Veranstalter über die Plattform bekanntzugeben. g. Der Veranstalter prüft unter Bezugnahme auf Punkt 5, ob die Umsetzung der eingereichten Smart City-Idee entspricht und veröffentlicht auch das Aktions-Video auf der Plattform. h. Jede_r Teilnehmer_in, dessen/deren Smart City-Idee erfolgreich umgesetzt, durch das Aktions-Video dokumentiert und veröffentlicht wurde, erhält den in der jeweiligen Runde zuvor bekanntgegebenen Preis ("Gewinner_in"). Jede_r Gewinner_in wird vom Veranstalter per E-Mail darüber informiert. 3.4 Alle Einreichungen der Teilnehmer_innen müssen innerhalb der vom Veranstalter bekanntgegebenen Fristen einlangen. Unvollständige oder verspätete Einreichungen der Teilnehmer werden nicht berücksichtigt. 3.5 Der/die Teilnehmer_in verpflichtet sich, ausschließlich an den in Punkt 1. näher bezeichneten Zielen orientierte Videos zu veröffentlichen, die weder rechtswidrige noch anstößige noch anderweitig unangemessene Inhalte (wie z.b. Aufrufe zur Fremd- oder Selbstgefährdung) aufweisen. Jede_r Teilnehmer_in ist ausschließlich selbst für den Inhalt seiner/ihrer Videos und die Aktivitäten seiner/ihrer Unterstützer verantwortlich. 3.6 Pro Teilnehmer_in ist nur eine Teilnahme pro Runde möglich. Weitere Einreichungen derselben Person innerhalb einer Runde werden vom Veranstalter nicht angenommen. Neuerliche Einreichungen in nachfolgenden Runden des Awards sind zulässig und erwünscht. 3.7 Jede_r Teilnehmer_in hat die von ihm eingereichten Videos zumindest für die Dauer der jeweiligen Runde (auf YouTube) öffentlich verfügbar zu halten. Seite 3 von 6

3.8 Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem/der Teilnehmer_in keine Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die diesem/dieser durch die oder in Zusammenhang mit der Teilnahme am Smart City Award erwachsen. Dies gilt nicht für vom Veranstalter verursachte Personenschäden und vom Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 4. Prämierung 4.1 Jede_r Gewinner_in erhält innerhalb von zwei Monaten nach Bereitstellung seiner/ihrer für die Auszahlung bzw. Zusendung des Preises erforderlichen und in Pkt 4.4 genannten Daten einen vom Veranstalter vor Beginn der jeweiligen Runde auf der Plattform bekanntgegebenen Geld- oder Sachpreis sowie eine elektronische Teilnahme-Urkunde. 4.2 Der Veranstalter kann den Gewinnern auch die Wahl zwischen mehreren, im Voraus auf der Plattform bekanntgegebenen Preisen überlassen. 4.3 Die Abgeltung eines Sachpreises in bar ist ausgeschlossen. 4.4 Für die Übermittlung des Preises hat der/die Gewinner_in dem Veranstalter innerhalb von maximal einem Monat ab Benachrichtigung über den Gewinn (i) eine österreichische Bankverbindung zur Auszahlung eines Geldpreises sowie (ii) eine österreichische Zustelladresse zur Zusendung eines Sachpreises bekanntzugeben. Andernfalls verfällt der Preis nach erneuter Benachrichtigung des/der Gewinners_in durch den Veranstalter und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen für die Bekanntgabe der erforderlichen Informationen. 5. Ausschluss und Ablehnung 5.1 Der Veranstalter behält sich vor, Video-Einreichungen aus eigenem begründetem Ermessen abzulehnen und/oder den/die Teilnehmer_in vom Smart City Award ausschließen, insbesondere wenn der/die Teilnehmer_in falsche Angaben bei der Registrierung nach Punkt 3.3a macht; der/die Teilnehmer_in nach Punkt 2.1 nicht teilnahmeberechtigt oder nach Punkt 2.3 von der Teilnahme ausgeschlossen ist; c. die Video-Einreichungen in offensichtlichem Widerspruch zu den Zielsetzungen des Smart City Awards nach Punkt 1.2 stehen; d. die Video-Einreichungen anstößige oder anderweitig unangemessene Inhalte aufweisen; e. die Video-Einreichungen gegen Gesetz und/oder die guten Sitten verstoßen; f. die Umsetzung der eingereichten Smart City-Idee geeignet ist, den/die Teilnehmer_in, seine/ihre Unterstützer oder Dritte zu gefährden; Seite 4 von 6

g. die Video-Einreichungen Marken-, Muster-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte und/oder das Grundrecht auf Datenschutz Dritter verletzen. 5.2 Der/Die Teilnehmer_in ist verpflichtet, dem Veranstalter den Eintritt etwaiger Ausschluss-/Ablehnungsgründe unverzüglich schriftlich zu melden. 5.3 Der Veranstalter wird den/die betroffene_n Teilnehmer_in über einen Ausschluss oder die Ablehnung einer Video-Einreichung per E-Mail informieren und seine/ihre Entscheidung kurz begründen. 6. Rechteeinräumung 6.1 Mit der Zurverfügungstellung der Links zu den Video-Einreichungen räumt der/die Teilnehmer_in dem Veranstalter das unentgeltliche, nicht exklusive, sublizensierbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, das Videomaterial im Rahmen des Smart City Award auf der Plattform, in Social-Media-Kanälen sowie auf jede sonstige Verwertungsart zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die öffentliche Online-Zurverfügungstellung, die digitale Vervielfältigung der Videos und die Abbildung von Ausschnitten und Screenshots in Druckwerken des Veranstalters. 6.2 Der/Die Teilnehmer_in ist damit einverstanden, dass der Veranstalter bei der Verwendung der Video-Einreichungen sowie bei sonstigen Publikationen über die jeweils betroffene Runde (etwa auf der Plattform oder in Druckwerken) den Vornamen und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens sowie das Geburtsjahr und die Gemeinde, in der der/die Teilnehmer_in wohnhaft ist, veröffentlicht. 6.3 Der/Die Teilnehmer_in erklärt ausdrücklich, über die gemäß Punkt 6.1. erforderlichen Rechte am bereitgestellten Videomaterial frei zu verfügen und dem Veranstalter diese Rechte einräumen zu können. Der/Die Teilnehmer_in bestätigt weiters, dass durch die Video-Einreichungen weder Persönlichkeitsrechte noch das Grundrecht auf Datenschutz Dritter verletzt wird. 6.4 Für den Fall der Inanspruchnahme des Veranstalters durch Dritte (einschließlich etwaiger Unterstützer_innen des/der Teilnehmers_in) auf Grund behaupteter Verletzung ihrer Immaterialgüter- oder sonstiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder ihres Grundrechts auf Datenschutz verpflichtet sich der/die Teilnehmer_in, den Veranstalter vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. 7. Datenschutz 7.1 Dem Veranstalter ist daran gelegen, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer_innen und etwaiger Unterstützer_innen ausreichend zu schützen. Der Veranstalter beachtet deshalb die anwendbaren Rechtsvorschriften zu Schutz, rechtmäßigem Umgang und Geheimhaltung personenbezogener Daten sowie auch zur Datensicherheit. Seite 5 von 6

7.2 Die Teilnahme am Smart City Award erfordert die Eingabe persönlicher Daten auf der Plattform (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Geburtsjahr). Für die Überweisung eines Geldpreises ist darüber hinaus die Angabe einer österreichischen Bankverbindung erforderlich. 7.3 Der Veranstalter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten, die der/die Teilnehmer_in selbst im Rahmen der Durchführung des Smart City Award zur Verfügung stellt, vom Veranstalter gespeichert und ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs sowie zur nachträglichen Kontaktaufnahme mit dem/der Teilnehmer_in verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht. 7.4 Der/Die Teilnehmer_in erklärt ausdrücklich, dass er/sie mit der Verwendung der von ihm/ihr angegebenen personenbezogenen Daten (Bild- und Sprachaufzeichnung der Videos, Name, E-Mail-Adresse, Anschrift und Geburtsjahr) durch den Veranstalter für die Zwecke der Durchführung und Bewerbung des Smart City Award, insbesondere auf die in Punkt 6.1 beschriebenen Arten, einverstanden ist. Der/Die Teilnehmer_in kann diese Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf eine bereits erfolgte Veröffentlichung vor dem Widerruf. 8. Sonstiges 8.1 Mit der Teilnahme am Smart City Award bestätigt der/die Teilnehmer_in, diese Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren. 8.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Seite 6 von 6