TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den Abi-Videowettbewerb der Kreissparkasse Börde 2016

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1 TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den Abi-Videowettbewerb der Kreissparkasse Börde 2016 Im Zeitraum vom 15. Februar bis 31. März 2016 führt die Kreissparkasse Börde (im Folgenden Sparkasse genannt) im Geschäftsgebiet einen Videowettbewerb für den Abiturjahrgang 2016 zur Vergabe von zwei Geldpreisen im Wert von Euro und 500 Euro durch. Am Videowettbewerb können Abiturjahrgänge von Gymnasien mit Sitz im Landkreis Börde teilnehmen und sich online mit ihrem Abi- Video bewerben. Über die Vergabe der beiden Geldpreise wird mittels Abstimmung auf den Internetseiten der Sparkasse entschieden. Die Abstimmung beginnt am 1. März 2016 und endet am 31. März Die Geldpreise erhalten die zwei Videos, die bei der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben (Platz Euro, Platz Euro). Für die Teilnahme und Durchführung des Videowettbewerbs gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. I. Teilnahmebedingungen für die Bewerber um die Geldpreise 1. Teilnahmeberechtigte Bewerber ( Bewerber ) Am Videowettbewerb der Sparkasse können als Bewerber ausschließlich Abiturjahrgänge teilnehmen, die (1) einem Gymnasium angehören, das seinen Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse (Landkreis Börde) hat, (2) und die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptieren und erfüllen. Die Sparkasse behält sich vor, Bewerber in begründeten Einzelfällen aus sachlichen Gründen, insbesondere zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung, von der Teilnahme am Videowettbewerb auszuschließen. (3) Die Person, die die Bewerbung einreicht, muss volljährig sein. 1

2 2. Teilnahmeberechtigte Videos ( Video-Bewerbungen ) (1) Jeder teilnahmeberechtigte Jahrgang kann sich nur mit einem (1) Video um den Geldpreis bewerben (eine Video-Bewerbung je Gymnasium). (2) Gehen gleichwohl mehrere Video-Bewerbungen eines Jahrganges bei der Sparkasse ein, ist nur die zuerst eingehende ordnungsgemäße Video- Bewerbung teilnahmeberechtigt. (3) Unzulässig und von der Teilnahme ausgeschlossen sind Video- Bewerbungen mit folgenden Inhalten: (1) Politische oder religiöse Aussagen. (2) Nationalsozialistische oder kommunistische Propaganda. (3) Rassistische oder menschenverachtende Aussagen. (4) Pornographische oder sexuell anstößige Inhalte oder Bilder. (5) Aufrufe zu Gesetzes- oder Rechtsverstößen. (6) Gewaltverherrlichung und Aufrufe zur Gewalt. (7) Diskriminierung, Diffamierung, Beleidigung von Personen, Vereinen etc. (8) Aufrufe zu Missbrauch von Drogen, Medizin, Arzneimitteln o.ä. (9) Handel mit Organen, Waffen, radioaktiven Stoffen o.ä. (10) Absatzförderung für kommerzielle Produkte. II. Bewerbungsdurchführung und Bewerbungsablauf 1. Die Teilnahme am Videowettbewerb kann nur online über die Homepage der Sparkasse, erfolgen. 2. Video-Bewerbungen können vom 22. Februar bis einschließlich 18. März 2016 eingereicht werden. 3. Der Upload des Abi-Videos erfolgt auf dem eigenen Youtube-Kanal der Bewerber auf 4. Für die Teilnahme als Bewerber ist das auf der Homepage der Sparkasse eingerichtete Formular für Video-Bewerbungen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und an die Sparkasse abzusenden, einschließlich des Links zum Abi- Video auf Youtube.com, des Abi-Motto- Logos und einer Beschreibung des Projektes. 2

3 5. Die Video-Bewerbungen werden im Abstimmungsbereich auf der Sparkassen- Homepage spätestens zu Beginn der Abstimmungsphase am 1. März veröffentlicht, und zwar in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs. 6. Jeder Bewerber erklärt mit der Einsendung der Bewerbung und des Links zum Projektvideo unwiderruflich sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Abi- Motto-Logos und der Verlinkung zum Abi-Video im Internet. 7. Für die Veröffentlichung des Abi-Videos auf Youtube gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Youtube, welche auf der Internetseite einsehbar und abrufbar sind. 8. Die Sparkasse weist darauf hin, dass mit der Veröffentlichung der Videoclips auf automatisch eine Einräumung von Nutzungsrechten (nonexklusive Lizenz) an Youtube verbunden ist. Umfang, Inhalt und weitere Details dieser Rechtseinräumung ergeben sich aus den vorgenannten Nutzungsbedingungen von Youtube. 9. Die Sparkasse weist ferner darauf hin, dass die Veröffentlichung der Videos auf Youtube zu Nutzungshandlungen durch Dritte, wie z.b. Downloads, Bearbeitungen, Einstellungen oder anderen Nutzungen, führen kann, welche außerhalb des Einflussbereiches der Sparkasse liegen. 10. Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Abi-Videos zu prüfen. Eine Bearbeitung der Videoclips durch die Sparkasse findet nicht statt. Video- Bewerbungen, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Sparkasse jederzeit zurückgewiesen werden. Die Bewerber werden hierüber durch die Sparkasse informiert. Die Zurückweisung des Projektvideos hat zur Konsequenz, dass keine vollständige Bewerbung (mehr) vorliegt und die Bewerbung folglich nicht mehr beim Abi-Videowettbewerb berücksichtigt werden kann. 3

4 III. Voraussetzungen für die Video-Bewerbungen Notwendige Bestandteile jeder Video-Bewerbung sind ein Projektvideo (max. 3 Minuten, Upload auf dem eigenen Youtube-Kanal des Bewerbers), eine Projektbeschreibung und ein Abi-Motto-Logo. 1. Voraussetzungen für das Abi-Video a) Die Abi-Videos dürfen eine Länge von maximal drei (3) Minuten aufweisen. b) Die Videoclips müssen selbst oder privat gedreht sein, das heißt, sie dürfen nicht aus einer fremden professionellen Film- oder Fernsehproduktion stammen oder entnommen sein (Fernsehbericht o.ä.). c) Nicht zum Abi-Videowettbewerb zugelassen sind Videos, die bereits in anderen Videowettbewerben verwandt worden sind. d) Die Videoclips dürfen keine urheberrechtlich geschützte Musik oder Gesang enthalten (Vermeidung rechtlicher Konflikte). e) Nicht zugelassen sind ferner Videos mit Inhalten, die unwahr sind und/oder gegen geltende Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte Dritter (insbesondere Recht am eigenen Bild) sowie für gewerbliche Schutzrechte Dritter wie Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Patentrechte und Betriebsgeheimnisse. 2. Voraussetzungen für die Projektbeschreibung a) Die Projektbeschreibung dient den Bewerbern zur eigenen Vorstellung und zur Beschreibung des Projetvideos. b) Die Projektbeschreibung darf maximal 300 Wörter beinhalten. c) Die Projektbeschreibung wird von der Sparkasse im Abstimmungsbereich des Videowettbewerbs neben dem Abi-Motto-Logo des Bewerbers angezeigt. 3. Voraussetzungen für das Abi-Motto-Logo a) Das Abi-Motto-Logo sollte idealerweise in quadratischem Format gestaltet sein. b) Das Abi-Motto-Logo muss als jpg-datei eingereicht werden. c) Das Abi-Motto-Logo wird von der Sparkasse im Abstimmungsbereich des Videowettbewerbes neben der Projektbeschreibung angezeigt. 4

5 IV. Abstimmung über die Geldpreise 1. Die Stimmabgabe im Internet über das beste Abi-Video für die Vergabe der Geldpreise erfolgt im Zeitraum vom 1. März 2016 bis 31. März Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich online auf der Homepage der Sparkasse über ein Voting-Tool. Zur Online-Stimmabgabe ist jeder Nutzer berechtigt. 3. Jeder Nutzer hat genau eine (1) Stimme, die er einem der eingereichten Abi- Videos geben kann. 4. Um eine gültige Stimme abzugeben, muss der Nutzer seine -Adresse und einen eingeblendeten Sicherheitscode ( captcha ) eingeben. Daraufhin erhält der er eine Bestätigungsmail. Nach Klicken auf den darin enthaltenden Link wird die abgegebene Stimme gewertet. 5. Die Gewinner der Geldpreise des Abi-Videowettbewerbes werden durch die Abstimmung im Internet auf der Homepage der Sparkasse ermittelt. Gewinner der Geldpreise sind die zwei Bestplatzierten, also die Bewerber, deren Videos am Ende der Abstimmungsphase die meisten Stimmen erhalten haben. 6. Die beiden Sieger erhalten einen Geldpreis in Höhe Euro (Platz 1) bzw. 500 Euro (Platz 2). 7. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. 8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 9. Die Gewinner werden von der Sparkasse benachrichtigt. 10. Der jeweilige Stand der aktuellen Stimmabgaben kann im Voting-Bereich auf der Homepage der Sparkasse abgefragt werden. 5

6 V. Übergabe und Verwendung der Preise 1. Die Übergabe und Überweisung der Geldpreise durch die Sparkasse an die Sieger erfolgt nach Ende der Abstimmungsphase. 2. Die Geldpreise dürfen von den Gewinnern ausschließlich für solche Zwecke genutzt werden, die dem gesamten Jahrgang zugute kommen, z.b. für den Abiball. 3. Die Sparkasse ist berechtigt, nach Abschluss der Abi-Videoaktion bei den Siegern eine Bestätigung über die Verwendung der Geldpreise einzuholen und hierüber in Wort und Bild zu berichten, auch im Rahmen einer Neuauflage der Abi-Videoaktion oder vergleichbarer Nachfolgeaktionen. Die Sieger können hierzu der Sparkasse auf freiwilliger Basis Text- und Bildmaterial zur Verfügung stellen. Es liegt allein im Ermessen der Sparkasse, ob und inwieweit dieses Material von der Sparkasse verwendet wird, z.b. auf der Sparkassen-Homepage. VI. Allgemeine Bestimmungen, Einräumung von Nutzungsrechten, Rechtsgarantie und Freistellung 1. Jeder Bewerber und Teilnehmer am Abi-Videowettbewerb versichert mit seiner Teilnahme, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Der Bewerber ist ausschließlich für die inhaltliche Richtigkeit seiner Video-Bewerbung und der mitgeteilten Angaben verantwortlich. Mit der Teilnahme am Abi-Videowettbewerb übernimmt der Bewerber die gesamte Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit seiner Video-Bewerbung und seiner sonstigen Angaben. 2. Jeder Bewerber, der am Abi-Videowettbewerb teilnimmt, räumt der Sparkasse an sämtlichen der Sparkasse eingereichten Unterlagen und Materialien einschließlich Texten, Bildern/ Fotos und Projektvideos mit der Übergabe/Einreichung unwiderruflich und unentgeltlich das nicht ausschließliche, zeitlich, sachlich/inhaltlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, die Unterlagen und Materialien im Rahmen der Durchführung, Bewerbung, Nachbetrachtung und Dokumentation des Video- Wettbewerbs und etwaiger Folgeaktionen in allen derzeit bekannten und künftigen Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten und zu veröffentlichen. Des Weiteren hat die Sparkasse das Recht, 6

7 die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte ganz oder teilweise Dritten einzuräumen oder an Dritte zu übertragen. 3. Jeder Bewerber, der am Abi-Videowettbewerb teilnimmt, gewährleistet, dass a) er durch keine anderweitigen Bindungen gehindert ist, am Videowettbewerb teilzunehmen und eine Video-Bewerbung einzureichen, b) er Inhaber aller Rechte einschließlich der Rechte sämtlicher Mitwirkender und Beteiligter an den eingereichten Unterlagen und Materialien (Texte, Bilder/Fotos und Projektvideos) ist, die für die Rechtseinräumung an die Sparkasse gemäß der vorstehenden Ziffer VI. 2. und die Veröffentlichung und Nutzung der Unterlagen und Materialien erforderlich sind, c) die von ihm bei der Sparkasse eingereichten Unterlagen und Materialien einschließlich Texten, Bildern/Fotos und Projektvideos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter. Er gewährleistet ferner, dass auch sonst Rechte Dritter der Rechtseinräumung an die Sparkasse sowie der Veröffentlichung und Nutzung der eingereichten Unterlagen und Materialien einschließlich Texten, Bildern/ Fotos und Projektvideos nicht entgegenstehen. 4. Jeder Bewerber, der am Abi-Videowettbewerb teilnimmt, stellt die Sparkasse mit seiner Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen die Sparkasse geltend machen, welche im Widerspruch zu der vorstehenden Rechtegarantie stehen. 5. Die Sparkasse ist berechtigt, den Abi-Videowettbewerb vorzeitig zu beenden oder auf andere als die in den Teilnahmebedingungen beschriebene Weise zu Ende zu führen, wenn die vorgesehene Durchführung, etwa aufgrund technischer oder sonstiger zwingender äußerer Umstände, nicht erfolgen kann. 6. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Oschersleben. Oschersleben, im Januar 2016 Kreissparkasse Börde 7

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