Standards für den Einsatz von Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei der PARITÄTISCHEN BuntStiftung Thüringen GESAMTÜBERSICHT

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Transkript:

Standards für den Einsatz von Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei der PARITÄTISCHEN BuntStiftung Thüringen GESAMTÜBERSICHT

2 Inhalt Charakter und Zielstellung von Freiwilligendiensten 3 Wichtige Aspekte für die Umsetzung von Freiwilligendiensten.3 Tätigkeiten für FSJlerInnen in der Kinder- und Jugendhilfe...4 Einsatzfeld Stationäre Erziehungshilfe/Tagesgruppen..5 Einsatzfeld Ambulante Erziehungshilfe.5 Einsatzfeld Außerschulische Jugendarbeit......5 Einsatzfeld Tageseinrichtungen für Kinder...6 Einsatzfeld Schulhort 6 Tätigkeiten für FSJlerInnen im Bereich Behindertenhilfe.7 Vorschulische Einrichtungen der Behindertenhilfe..7 Schulische Einrichtungen der Behindertenhilfe 8 Wohnstätten für Menschen mit Behinderung/Betreutes Wohnen..9 2 Werkstätten für Menschen mit Behinderung..9 Tätigkeiten für FSJlerInnen im Bereich Krankenhaus...11 Tätigkeiten für FSJlerInnen im Bereich Altenhilfe..13 Tätigkeiten für FSJlerInnen im Bereich Sozialstationen und ambulante Pflege...16 Kontakt...17 2

3 Charakter und Zielstellung von Freiwilligendiensten Gemäß dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) ist der Jugendfreiwilligendienst eine an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Es dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Die BuntStiftung und die Einsatzstelle verfolgen mit dem Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, insbesondere soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu fördern. Ein FSJ dient zudem der beruflichen Orientierung. Wichtige Aspekte für die Umsetzung von Freiwilligendiensten Zusätzlichkeit Die Tätigkeiten der Freiwilligen sind grundsätzlich Hilfstätigkeiten zur Unterstützung des Fachpersonals. Bei der Übertragung einzelner Aufgaben muss immer beachtet werden, dass die Freiwilligen ohne fachspezifische Ausbildung und Erfahrung sind. Deshalb ist die Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Freiwilligen besonders wichtig, um diese zum einen nicht zu überfordern und zum anderen die Qualität der sozialen Dienstleistung gegenüber den KlientInnen zu erhalten. 3 Kontinuität in der Beziehungsgestaltung und der fachlichen Begleitung Der Einsatz von FSJ-Freiwilligen ist so zu gestalten, dass Kontinuität im Beziehungsaufbau und in der Beziehungsgestaltung zwischen Freiwilliger/ Freiwilligem und AnleiterIn zu gewährleisten ist. Die Freiwilligen haben keine Springerfunktion und ersetzen keine hauptberuflichen MitarbeiterInnen. Die Einsatzstelle stellt eine/n PraxisanleiterIn zur Verfügung, der/die regelmäßige AnleiterInnengespräche durchführt und die Reflexion über den Einsatz der/des Freiwilligen im Arbeitsfeld und die dort stattfindenden persönlichen Entwicklungsschritte anregt. Einbindung in die Teamarbeit Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Team-, Gruppen- und Fallbesprechungen sowie Weiterbildungen ermöglicht wird, um den Einblick in Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und damit die Voraussetzung für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. 3

4 Tätigkeitsbeschreibung Für den Einsatz der Freiwilligen im FSJ ist durch die Einsatzstelle eine Tätigkeitsbeschreibung notwendig, die die Aufgabengebiete erfasst. Die Tätigkeitsbeschreibung ist dem/der Freiwilligen bekannt, liegt in der Einsatzstelle und bei der BuntStiftung vor. Hauswirtschaftliche und verwaltungstechnische Tätigkeiten Sofern hauswirtschaftliche und verwaltungstechnische Tätigkeiten übertragen werden, sollten diese in Zusammenhang mit Pflege-, Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben gestellt werden, um den Freiwilligen durch den Umgang mit Menschen soziales Lernen zu ermöglichen. Die Gesamtverantwortung für den Einsatz der FSJ-TeilnehmerInnen als Hilfskräfte und die Gesamtverantwortung für die Dienstleistungen liegt stets bei den Einrichtungen. Im Folgenden werden die Aufgabenbereiche definiert, in denen Freiwillige eingesetzt werden dürfen. Tätigkeiten für FSJlerInnen in der Kinder- und Jugendhilfe Das Tätigkeitsfeld Kinder- und Jugendhilfe ist durch die unterschiedlichen Altersgruppen, Problemstellungen und Ansätze sehr vielfältig. Daher werden hier Tätigkeitsbereiche exemplarisch beschrieben. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Mit zunehmender Sicherheit können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten. 4 Grundsätzlich in allen Einsatzfeldern auszuschließen sind Tätigkeiten, die Kinder/Jugendliche in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Verantwortung für die Gruppe darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden. Nacht(bereitschafts)dienste sind nicht erlaubt. 4

5 Einsatzfeld stationäre Erziehungshilfe und Tagesgruppen Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten Unterstützung und/oder Anleitung der Kinder- und/oder Jugendlichen bei/m: Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten Aufstehen und Zubettgehen sowie beim An- und Ausziehen der Körperpflege Umgang mit Geld und materiellen Werten Aufräumen der Hausaufgabenbetreuung der Freizeitgestaltung mit einzelnen Kindern und Jugendlichen oder kleinen Gruppen der Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten der Begleitung der Kinder auf dem Schulweg, zum Einkaufen, zum Arzt, zu Sportvereinen und anderen Freizeitaktivitäten sowie Unterstützung bei der Kontaktpflege. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Unterstützung beim Halten von Ordnung im Wohn- und Arbeitsumfeld Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten Einsatzfeld ambulante Erziehungshilfen Neben den Einsatzfeldern der stationären Erziehungshilfen und Tagesgruppen gibt es eine Reihe von ambulanten Hilfeformen wie z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, die sich grundsätzlich für den Einsatz von Freiwilligen eignen. Bei ambulanten Hilfeformen müssen die konkreten Möglichkeiten des Einsatzes im Einzelfall geprüft und abgestimmt werden. 5 5

6 Einsatzfeld außerschulische Jugendarbeit (z. B. Jugendbildungs- und Begegnungsstätten, Jugendherbergen, Jugendverbandsarbeit ) Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von: Freizeitangeboten Ferienmaßnahmen fortlaufenden, offenen Angeboten, z. B. Jugendtreff, Internetcafé... eigenen, abgegrenzten Projekten entsprechend der Interessen und Fähigkeiten der Freiwilligen Verbandliche Jugendarbeit Mitarbeit in Gremien, bei Veranstaltungen... Verwaltungs- und Bürotätigkeit anfallende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, vor allem im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit Telefondienst Öffentlichkeitsarbeit Hauswirtschaftliche Tätigkeit Im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit anfallende Arbeiten (Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Veranstaltungen ) 6 Einsatzfeld Tageseinrichtungen für Kinder Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten In Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal: Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Gruppenangeboten Schaffung eigener Angebote im kreativen, umweltpädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich je nach Interessen und Fähigkeiten der Freiwilligen Förderung einzelner Kinder beim Spielen und Lernen Teilnahme an Elterngesprächen Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Unterstützung in der Küche und beim Spüldienst Verwaltungs- und Bürotätigkeiten Im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit anfallende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten Telefondienst 6

7 Einsatzfeld Hort Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Gruppenangeboten Hausaufgabenhilfe Projekte nach eigenen Interessen und Fähigkeiten Schaffung eigener Angebote nach Interesse und Fähigkeit der /des Freiwilligen z. B. im spielerischen, kreativen, umweltpädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich Verwaltungs- und Bürotätigkeiten Im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit anfallende Verwaltungstätigkeiten Telefondienst Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Unterstützung in der Küche und beim Spüldienst 7 7

8 Tätigkeiten für FSJlerInnen im Bereich Behindertenhilfe Der Einsatz für Freiwillige im Arbeitsfeld Behindertenhilfe umfasst sehr heterogene Aufgabenstellungen. Den Freiwilligen soll ermöglicht werden, im Laufe ihres FSJ Einblick in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung zu erhalten (verschiedene Betreuungs-, Therapie-, Förder- und Beschäftigungsangebote, Pflege, Wohn- und Freizeitbereich...). Nachfolgend sind unterschiedliche Einsatzfelder der Behindertenhilfe beschrieben: Vorschulische Einrichtungen der Behindertenhilfe Diese Tätigkeiten können unter gezielter fachlicher Anleitung und bei kontinuierlicher Begleitung durch das Fachpersonal durchgeführt werden: Mithilfe bei der Betreuung der Kinder im Einrichtungsalltag Hilfestellung beim Erlernen von selbstständigem Handeln Hilfestellung beim Essen Unterstützung bei der Förderung der Hygiene der Kinder Begleitdienste Mitwirken bei Planung und Durchführung von Aktivitäten in der Gruppe und der Einrichtung Mitarbeit in der Ferienbetreuung Mitarbeit und Mithilfe bei der Gestaltung der Gruppenräume Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervisionen Hospitationen in weiteren Arbeitsbereichen der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.) 8 Folgende Tätigkeiten sind im Arbeitsfeld der vorschulischen Einrichtungen der Behindertenhilfe grundsätzlich untersagt: Tätigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern Medikamentenstellen und gabe Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden! 8

9 Folgende Tätigkeiten sind im Arbeitsfeld der vorschulischen Einrichtungen der Behindertenhilfe grundsätzlich untersagt: Tätigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern Medikamentenstellen und gabe Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden! Schulische Einrichtungen der Behindertenhilfe Folgende Tätigkeiten können unter gezielter fachlicher Anleitung und bei kontinuierlicher Begleitung durch das Fachpersonal durchgeführt werden: Betreuung und Unterstützung der SchülerInnen während und nach dem Unterricht und in den Pausen Hilfestellung beim Erlernen von selbständigem Handeln Hilfestellung beim Essen Unterstützung bei der Förderung der Hygiene Mitwirken bei Freizeitaktivitäten (Spiel, Sport, Hobbys) Teilnahme und aktive Mitgestaltung von schulischen Veranstaltungen Mitarbeit in der Ferienbetreuung Begleitdienste Mitarbeit bei der Gestaltung des Klassenraums Hausaufgabenbetreuung Begleitung der Kinder und der Jugendlichen zur Schule, zum Arzt, zum Einkaufen Hospitationen in weiteren Arbeitsbereichen der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.) Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervisionen 9 Folgende Tätigkeiten sind im Arbeitsfeld der schulischen Einrichtungen der Behindertenhilfe grundsätzlich untersagt: Tätigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern 9

10 Wohnstätten für Menschen mit Behinderung/Betreutes Wohnen Folgende Tätigkeiten können unter gezielter fachlicher Anleitung und bei kontinuierlicher Begleitung durch das Fachpersonal durchgeführt werden: Hilfestellung und Unterstützung der Menschen mit Behinderungen bei/m: An- und Ausziehen Zubettgehen der Körperpflege der Zubereitung und dem Einnehmen der Mahlzeiten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Umgang mit Geld Unterstützung der Fachkraft bei: der Durchführung von therapeutischen Maßnahmen Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von: Unternehmungen in der Freizeit mit einzelnen BewohnerInnen oder in kleinen Gruppen Festivitäten sportlichen, musischen und kreativen Aktivitäten Allgemein Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und an Supervision Hospitationen in weiteren Arbeitsfeldern der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.) 10 Folgende Tätigkeiten sind im Arbeitsfeld der Einrichtungen der Behindertenhilfe grundsätzlich untersagt: Tätigkeiten, die die zu Betreuenden in Gefahr bringen könnten Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern Medikamentenstellen und -gabe Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden! Werkstätten für Menschen mit Behinderung Folgende Tätigkeiten können unter gezielter fachlicher Anleitung und bei kontinuierlicher Begleitung durch das Fachpersonal durchgeführt werden: 10

11 Hilfestellung und Unterstützung der Menschen mit Behinderungen bei/m: An- und Ausziehen der innerhalb der Werkstatt geforderten Tätigkeiten der Zubereitung und dem Einnehmen von Mahlzeiten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Umgang mit Geld Unterstützung der Fachkraft bei: der Durchführung von therapeutischen Maßnahmen Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von: Unternehmungen in der Freizeit mit einzelnen BewohnerInnen oder in kleinen Gruppen Festivitäten sportlichen, musischen und kreativen Aktivitäten Allgemein Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und an Supervision Hospitationen in weiteren Arbeitsfeldern der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.) 11 Folgende Tätigkeiten sind im Arbeitsfeld der Einrichtungen der Behindertenhilfe grundsätzlich untersagt: Tätigkeiten, die die zu Betreuenden in Gefahr bringen könnten Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern Medikamentenstellen und -gabe Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden! 11

12 Tätigkeiten für FSJlerInnen im Krankenhaus In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die nicht über eine pflegerische Ausbildung verfügen, nur dann verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Die Anleitung von Freiwilligen in pflegenahen Aufgaben ist durch Pflegefachkräfte (Z. B. Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger) zu gewährleisten. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden dürfen, sind: PatientInnenbezogene Tätigkeiten Mithilfe beim Lagern von PatientInnen Mithilfe bei der Vorbereitung von PatientInnen für Operationen und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit Fachpersonal Mithilfe bei der Überführung von PatientInnen aus dem OP auf die Station Mithilfe bei einfachem Verbandwechsel Feststellen von Körpergröße und Gewicht Messen der Urinmenge An- und Auskleiden von PatientInnen Mithilfe beim Ausscheiden / Begleiten zur Toilette Zureichen, Abnehmen und Reinigen von Schiebern und Urinflaschen Leerung von Katheterbeuteln 12 Unterstützung bei der Körperpflege Mithilfe bei Teil- und Ganzwaschungen von leicht Kranken Anwendung von Reinigungs- und Fußbädern Hautpflege bei intakter Haut Haarpflege Pflege und Säuberung von Mund, Zähnen und Prothesen Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei DiabetikerInnen und BluterInnen) 12

13 Hilfestellung beim Essen mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Reichen von Getränken und Hilfestellung bei der Essenaufnahme (nicht bei PatientInnen mit Schluckstörungen und sonstigen Gefährdungen) Weitergabe von Beobachtungen Weitergabe von Beobachtungen bei PatientInnen und Angehörigen an die verantwortliche Pflegeperson PatientInnenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte Begleitung zu Untersuchungen und FachärztInnen kleine Besorgungen und Botendienste, Hol- und Bringedienste Beschäftigungen mit PatientInnen (z. B. Vorlesen, Spielen etc.) Unterstützung bei der Mobilisation von PatientInnen (z. B. Gehübungen...) Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten Einsammeln von Geschirr, Austeilen und Einsammeln der Essenstabletts Ordnung im Umfeld der PatientInnen Reinigung und Wischdesinfektion des Bettplatzes von PatientInnen, von Pflegeartikeln und Mobiliar Ermitteln von Essenswünschen 13 Folgende Tätigkeiten sind Freiwilligen im FSJ ausdrücklich untersagt: Injektionen und Blutabnahmen das Entfernen von Flexülen das Bereitstellen, das Umstecken und das Entfernen von Infusionen das Katheterisieren und Wechseln von Katheterbeuteln die Verabreichung von Reinigungs- und Kontrasteinläufen das Richten und Austeilen von Medikamenten das Anlegen von Wundverbänden und der Verbandswechsel die Lagerung von Schwerkranken die Begleitung von Verwirrten oder schwer psychisch erkrankten bzw. gefährdeten PatientInnen das Rasieren zur OP-Vorbereitung die Entgegennahme und Durchführung von ärztlichen Anordnungen 13

14 das Führen von Gesprächen mit PatientInnen und Angehörigen und zu pflegerischen und therapeutischen Themen die Nachtwache/Nachtdienste die alleinige Anwesenheit auf der Station die Vitalzeichenkontrolle die Überwachung von operierten PatientInnen Blutdruckmessen (außer mit Computer) Messen von Blutzucker Tätigkeiten für FSJlerInnen in der Stationären Altenhilfe In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die über keine pflegerische Ausbildung verfügen, nur verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen sind die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Die Anleitung von Freiwilligen in pflegenahen Aufgaben ist durch Pflegefachkräfte (z. B. Krankenschwestern, Krankenpfleger, AltenpflegerInnen) zu gewährleisten. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten (Beschäftigungstherapie, Veranstaltungen und Fahrten, Pflege, Wohnbereich ). 14 Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden dürfen, sind: Pflegerische Tätigkeiten Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes An- und Auskleiden Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden Fußbäder Hautpflege bei intakter Haut Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) Mund-, Zahn- und Prothesenpflege Haarpflege 14

15 Rasieren Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung Lagern Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfe beim Essen und Trinken (nicht bei Schluckstörungen wie z. B. bei Schlaganfallerkrankten) Inhalationssysteme bereitstellen Hilfeleistung im hauswirtschaftlichen Bereich Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten Geschirr einsammeln Umfeld der BewohnerInnen in Ordnung halten, z. B. Blumen versorgen, Flaschen wegbringen, Nachtkästchen abwischen Unterstützung der BewohnerInnen bei selbstständiger Durchführung hauswirtschaftlicher Aufgaben Kleine Hilfeleistungen z. B. Tee oder Kaffee zubereiten oder kleine Mahlzeiten richten Kleine Reparaturarbeiten Patientenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte Begleitung zum Arzt oder zu Therapien Hinbringen, Abholen oder Begleiten bei Besuchen Begleiten bei kleinen Besorgungen und Spaziergängen Beschäftigungen z. B. vorlesen, Post erledigen, spielen, basteln Hilfe bei aktiver Sportausübung Besorgungen erledigen Informationen über geeignete Angebote im Haus und außerhalb; Motivierung, daran teilzunehmen Mithilfe bei Veranstaltungen und Feiern 15 Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich nicht einzusetzen sind: Injektionen und Blutabnahmen Bereitstellen und Umstecken von Infusionen Richten und Austeilen von Medikamenten Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln Reinigungs- und Kontrasteinläufe Wundverbände und Verbandswechsel 15

16 Lagerung von Schwerkranken Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung Nachtwache/Nachtdienste Vitalzeichenkontrolle Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die KlientInnen in Gefahr bringen könnten. Ebenfalls auszuschließen sind Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Verantwortung für die Station darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden. Bei gerontopsychiatrisch veränderten alten Menschen muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Einsatz zusammen mit einer Fachkraft erfolgen kann. Sitzwachen bei Schwerkranken und Sterbenden sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Freiwilligen möglich. Tätigkeiten für FSJlerInnen innerhalb von Sozialstationen/ Ambulanten Pflegediensten Voraussetzung für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ist eine gezielte fachliche Anleitung und kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Es empfiehlt sich die Einbeziehung der Freiwilligen in einen durch die Sozialstation durchgeführten Pflegekurs. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Aufgabenbereiche der Sozialstation Einblick zu erhalten. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: 16 Pflegerische Tätigkeiten Mithilfe und Unterstützung bei(m): der persönlichen Körperpflege: An- und Auskleiden Waschen, Duschen und Baden Mund- und Zahnpflege Haarpflege 16

17 17 Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Das FSJ-Team der PARITÄTISCHEN BuntStiftung Thüringen Koordinatorin Andrea Büßer 036202 26-208 Sachbearbeiterin Diana Kuhles 036202 26-157 ReferentInnen Annemarie Walter 036202 26-167 Wim Negelen 036202 26-167 Susan Hoßfeld 036202 26-157 PARITÄTISCHE BuntStiftung Thüringen OT Neudietendorf, Bergstraße 11 99192 Nesse-Apfelstädt fsj@paritaet-th.de Tel.: +49(0)36202 26-157, Fax: +49(0)36202 26-234 www.buntstiftung.de, www.freiwilligendienste.buntstiftung.de 17