Der Senat hat in der Sitzung vom 17. Juli 2012 die Änderung folgender Verordnung genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderung nicht untersagt.

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vom 19. Juli Die Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung wird durch die Anlage zu dieser Satzung ersetzt.

Transkript:

2012/Nr. 64 vom 2. August 2012 Der Senat hat in der Sitzung vom 17. Juli 2012 die Änderung folgender Verordnung genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderung nicht untersagt. 197. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Advanced Pharmareferent / Pharmareferentin, AE (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften und Biomedizin) (Wiederverlautbarung) 198. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Informationsdesign (AE) 199. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Informationsdesign (MFA)

197. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Advanced Pharmareferent / Pharmareferentin, AE (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften und Biomedizin) (Wiederverlautbarung) 1. Weiterbildungsziel Der/die Pharmareferent/in wird zukünftig über die Information zu Arzneispezialitäten hinaus neue Aufgaben übernehmen bzw. sich von einem/einer reinen Produktberater/in zu einen/einer kompetenten Produkt-, Kosten- und Kooperationsmanager/in entwickeln müssen. Er/sie wird zukünftig nicht nur sein eigenes Produkt perfekt kennen, es wird auch darum gehen, Begleitmaßnahmen und umfassende Therapiekonzepte anbieten zu können. Eine weitere wichtige Maßnahme ist eine zusätzliche wirtschaftliche Weiterbildung für PharmareferentInnen. Durch die globale Verflechtung der Pharmaunternehmen wird es notwendig sein, den Pharmareferenten eine entsprechende Fortbildung anzubieten. Daher ist die Notwendigkeit gegeben für die Höherqualifizierung von Pharmareferenten und Pharmareferentinnen ein Fortbildungsangebot zu erstellen. Dieses Fortbildungsangebot soll aber auch den Einstieg in das Management und in weitere Universitätslehrgänge erleichtern. Die angestrebte Höherqualifizierung soll das Berufsbild stärken und die Karrierechancen erhöhen 2. Studienform Der Universitätslehrgang wird als berufsbegleitende Studienvariante in Modulform angeboten. Die Organisation des Studiums berücksichtigt Elemente des Blended Learning. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang umfasst in der berufsbegleitenden Variante 3 Semester mit 450 Unterrichtseinheiten bzw. 60 ECTS Punkten. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 2 Semester. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Pharmareferent/in mit der Berechtigung zur Berufsausübung laut AMG. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 2

7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm Fächer Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Unternehmensformen und strukturen, Marketing (Marketing- Mix), Rechnungswesen inkl. Controlling) Business English (Everyday English and professional skills for presentations and applications; Basic correspondence for e-mail, letters and telephone; English for socialising and small talk) Lv.- Art UE ECTS UE 60 7 UE 50 7 Pharmamarkt Österreich (Pharmamarketing, Produktpolitik, Preispolitik (EKO), Distributionspolitik, Promotion, Marktforschung) Medizinisches Englisch: UE 50 7 (Medical and pharmaceutical terminology; Language skills for meetings and negotiations; Specialised English and communicative competence for the medical profession) Key Accounting UE 60 7 (Definition; Gesundheitsumfeld Österreich; Identifikation von Key Accounts; Strategien, CRM Systeme; rechtliche Grundlagen) Erkrankungen der Zukunft I (Einführung: Entwicklung der Todesursachen und Krankheitsstatistiken, Geschichte und Zukunft; Zivilisationskrankheiten der Gegenwart und Zukunft: Herz und Gefäßerkrankungen, Übergewicht und Diabetes, Respirationstrakt, Haut und Immunsystem, altersbedingte Erkrankungen) Erkrankungen der Zukunft II (Bewegungsapparat und Osteoporose, Neurologische Erkrankungen, Psychische Erkrankungen, Tumorerkrankungen, Infektionen.) Therapiekonzepte des 21. Jahrhunderts I (Von der Molekularbiologie zum Therapeutikum; Drug Design, Schritte in der Entwicklung und juristischer Hintergrund.) Therapiekonzepte des 21. Jahrhunderts II (Onkologie, Immunologie, Immunmodulatoren, Transplantationsmedizin, Dialyse, Schmerztherapie, Mikrobiologie neue Konzepte und Substanzen.) Social Skills (Präsentations- und Verhandlungstechnik, Rhetorik, Gruppendynamik, Networking, Kundenbindung) Projektarbeit UE 20 2 Summen UE/ECTS 450 60 3

9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus: a) schriftlichen Fachprüfungen in Form von Teilprüfungen über die Fächer und b) der Verfassung und positiven Beurteilung einer Projektarbeit (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. (3) Leistungen aus dem Universitätslehrgang Key Accounting in der Pharmabranche, CP der Donau-Universität Krems sind bei Gleichwertigkeit anzuerkennen. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation der Lehrbeauftragten durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolvent/inn/en und Lehrbeauftragten nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademischer Pharmareferent/Akademische Pharmareferentin zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 4

198. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Informationsdesign (AE) Der Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Informationsdesign (AE) wird mit 9.900,-- festgelegt. 199. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Informationsdesign (MFA) Der Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Informationsdesign (MFA) wird mit 17.860,-- festgelegt. Univ.- Prof. Dr. Jürgen Willer Rektor Univ.- Prof. Dr. Anton Leitner, MSc Vorsitzender des Senats Univ.- Prof. Dr. Jürgen Willer Rektor 5