Auf dem Weg zur Einführung islamischen Religionsunterrichts in Hessen

Ähnliche Dokumente
Religionskritischen Arbeitskreis Wiesbaden

Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein

Fortbildungen von. Imamen. Sprachlich und landeskundlich

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom (GVBl. NRW, S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. NRW, S.

Masterstudium Kirchenrecht

Raiffeisen News Unsere aktuellen Angebote im Januar 2014

Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion

Sehr geehrter Herr Erzbischof, sehr geehrter Herr Nuntius, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Paulus-Gemeinde Christiliche Gemeinschaft Bremen

Lothar Kuld, Bruno Schmid (Hg.) Islamischer Religionsunterricht in Baden-Württemberg

Modul A (Master of Education)

Auf dem Weg zum Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft

1 Rechtlicher Rahmen

Evangelische Theologie

43. Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Evangelischmethodistischen

Zugangsvoraussetzungen für Studierende der Erziehungswissenschaft zur/zum Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/-therapeuten (KJP)

Jeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten.

Studieren ohne Abitur an der Universität Flensburg am Beispiel Lehramt an beruflichen Schulen

Dr. Christine Schirrmacher. Offene Fragen zum islamischen Religionsunterricht. ifi. Institut für Islamfragen Sonderdruck Nr. 3

dieses Buch hier ist für mich das wertvollste aller theologischen Bücher, die bei mir zuhause in meinen Bücherregalen stehen:

Werteunterricht als Pflicht- oder Wahlfach

Weiterbildung Volksschule. Vortragswerkstatt. Schule mehr als Kompetenzvermittlung. weiterbilden.

Internet-Datenbank religiöse Gruppen: Erfassen von Trends und Veränderungen

(2) Die ungestörte Religionsausübung steht unter staatlichem Schutz.

Elisabeth Selbert Gesamtschule

Praxisfragen zur Anwendung des 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Stand: (nach Ad-hoc-Ausschuss) 1.

Leseprobe Ohne Gott geht's besser

Deutsch. Frieden. FriedenZusammenleben. Religiöse Begleitung im interkulturellen Kontext. Dialog. Glaube. Kommunizieren. Weiterbildungskurs

TAUFE EIN WEG BEGINNT

Die Wünsche und Erfahrungen, Sorgen und Ängste der Eltern begleiten den Schuleintritt. Die Kinder sind nicht ohne ihre Eltern zu haben.

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014

Joachim Dettmann. Fundraising Stiftungsberatung Organisationsentwicklung

1 - Es gilt das gesprochene Wort! - - Sperrfrist: , 19:00 Uhr -

Studienordnung für den Bachelorstudiengang»Evangelische Religionspädagogik«an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB)

Theologische Fakultät. Fernstudium Theologie ein Studium mit Perspektive

Abb. 3 In der Schule/im Unterricht langweile ich mich oft ( trifft voll zu / trifft eher zu )

Deutsche Islam Konferenz

Sprache als Wertevermittler

In den folgenden Gruppen erfolgte eine Bedarfsermittlung in Tagungen (1.-3.), per Umfrage (4.) sowie Einzelgesprächen (5.):

Hier erfahren Sie etwas über mich und meine Arbeit.

für den Religionsunterricht Argumente an öffentlichen Schulen! Religion in der Schule: Eine Initiative der katholischen Kirche.

Islamischer Religionsunterricht

Neuer Lösungsansatz und Transparenz. Promot Automation GmbH

das usa team Ziegenberger Weg Ober-Mörlen Tel Fax: mail: lohoff@dasusateam.de web:

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Michael Diener Steffen Kern (Hrsg.) Ein Impuls für die Zukunft der Kirche

Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den

Es könnte einen bösen Gott geben

Religionen oder viele Wege führen zu Gott

(KABl. S. 66) Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz

5. Islamische Hochschulvereinigung, in: Glaubenssache: Religion in Bonn, edd. Krischan Ostenrath und Wilhelm-Peter Schneemelcher, Bonn 2003,

Lernstrategieinventar für Schülerinnen und Schüler

Sonderpädagogische Schülerakte Teil II

Vom 24. Februar 1991 (ABl. EKD 1991, S. 89) Die Synode hat unter Wahrung der Vorschriften von Artikel 26 Absatz 3 Satz 2 der Grundordnung

1 Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34.

Stellungnahme. Marieluise Beck Parl. Staatssekretärin im BMFSFJ Mitglied des Deutschen Bundestages Mohrenstraße 62, Berlin Berlin

Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5

Staatsvertrag mit Muslimen in Hamburg Die rechts- und religionswissenschaftlichen Gutachten

Berührt von Gott, der allen Menschen Gutes will... 2 Wer sich von Gott geliebt weiß, kann andere lieben... 2 In wacher Zeitgenossenschaft die

Die Bibel wird in evangelischen Bekenntnisschulen nicht zum Gesetz

GRÜNDUNG TRIFFT INNOVATION

Es gilt das gesprochene Wort!

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Aktuelle Trends und Neuerungen bei KG-Modellen

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Bildergeschichten für Ethik: Bilder, Texte, Fragen, Gespräche

Berufsordnung und Rechtsfragen für angestellte Psychotherapeuten

UK. Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des Gymnasiums. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Universität Trier, 10. Januar Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht WS 2012 / 13

Was tust du auf Suchmaschinen im Internet?

20 Internationale Unternehmenskulturen und Interkulturalität

Leben im Alter im Erzbistum Köln Umfrage im Auftrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.v.

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN

Vorteile und Herausforderungen IT-gestützter Compliance-Erfüllung

Der Mensch Martin Luther

STÉPHANE ETRILLARD FAIR ZUM ZIEL. Strategien für souveräne und überzeugende Kommunikation. Verlag. »Soft Skills kompakt« Junfermann

Sehr geehrter Herr Präsident des MFT, Professor von Jagow, sehr geehrtes Präsidium des MFT, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Prof. Dr. Josef Pfeilschifter Mitglied des Präsidiums des MFT, Frankfurt am Main

"Privat trifft Dienst"

Berufliche Schulen. und Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer erst recht.

Deutsch als gemeinsame Sprache für Muslime mit unterschiedlicher Herkunft?

Kirche, Geld und diese Welt

Zu Begründung A. Allgemeiner Teil I. Anlass und Ziele des Gesetzentwurfs

Antworten der. Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Verbandes Bayerischer Privatschulen

Video-Thema Begleitmaterialien

Abitur (Abendschule)

Jeder Mensch ist anders. Und alle gehören dazu!

Präsentation. Gestern war der Erfolg, heute. anlässlich der

Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich

Beschreibung des Angebotes

Presse-Information. Seit 25 Jahren nah am Kunden: zwei Erfolgsgeschichten A-D

Anne Frank, ihr Leben

Studienseminar für Lehrämter an Schulen Seminar für das Lehramt für die Sekundarstufe I Lüdenscheid. Ausbildungsdurchgang 2006 / 2008

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. Mai 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Zufriedenheit mit der Neuen Mittelschule

Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker. Sperrfrist bis Montag, 22.

Ausschuss Caritas & Soziales. Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales. der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim

Wie können die Bildungsangebote der landwirtschaftlichen Fachschulen zielgruppenspezifisch organisiert und angeboten werden?

Transkript:

Auf dem Weg zur Einführung islamischen Religionsunterrichts in Hessen Anrede, für die Einladung Ihnen hier zu berichten, welchen Weg Hessen eingeschlagen hat, um islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu etablieren, danke ich Ihnen sehr. In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode haben wir festgelegt, erneut zu prüfen, ob mit einem legitimierten Ansprechpartner eine Vereinbarung zur Erteilung islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache getroffen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir im Fach Ethik eine verpflichtende religionskundliche Unterweisung in islamischer Religion einführen. Der Grund für dieses Vorhaben ist einfach benannt: In Hessen leben hinreichend viele muslimische Familien, insgesamt ist dies die drittgrößte religiöse Gruppe in unserem Land.

Anrede, das ehrgeizige Ziel lautet also: islamischer Religionsunterricht auf gleicher Augenhöhe mit den verschiedenen christlichen Religionsgemeinschaften und den jüdischen Gemeinden. Das bedeutet bekenntnisorientierter Religionsunterricht nach den Vorgaben des Art. 7 Abs. 3 GG. Sie kennen das Problem, das nun im Wege steht. Das Grundgesetz geht nicht davon aus, dass der Staat in solchen Angelegenheiten die Initiative ergreift. Nach der Philosophie unserer Verfassung hat zunächst eine Religionsgemeinschaft zu bestehen, und zwar hinreichend lange. Nur so können deren Mitglieder an den Staat die Forderung richten, dass auch ihre Kinder im Rahmen des ordentlichen Schulunterrichts die Grundlagen ihres Bekenntnisses vermittelt bekommen. Eine solche islamische Religionsgemeinschaft haben wir noch nicht. Wir haben bislang nur verschiedene religiöse Vereine. Wir müssen also prüfen, ob unter diesen Vereinen welche sind, die sich zur Religionsgemeinschaft entwickeln wollen und dies auch können. Zu diesem Zweck hat die Hessische Landesregierung im August 2009 Vertreter muslimischer Organisationen, Vertreter der

-4 verschiedenen beteiligten Ressorts, Islam-Experten sowie andere Fachleute zu Gesprächen eingeladen. Anrede zwar nicht die verfassungsrechtliche Debatte, wohl aber die öffentliche Diskussion, war früher bestimmt durch ein Bild, das die Muslime glauben ließ, so lange sie nicht zur Kirche würden, könnten sie keinen Religionsunterricht haben und die Organisationsform der Kirche widersprach ihrem Glaubensverständnis. Anrede Von Herbert Simon stammt der Hinweis Ein Problem zu lösen bedeutet, es einfach so darzustellen, dass seine Lösung offensichtlich wird." Wir haben also die verfassungsrechtliche Literatur zu dieser Frage gesichtet, Ihr Zwischen-Resümee vom 13. März 2008 zuallererst, und haben überlegt, wie wir die Gesamtaufgabe in handhabbare und verständliche Teile zerlegen können. Wir haben dann zehn Punkte herausgearbeitet, die wir mit unseren Gesprächspartnern vorrangig abarbeiten wollten. Sie finden diese zehn Punkte auf unserer Internetseite.

-5 Wir haben also unseren Gesprächspartnern erläutert, dass sie zwar nicht zur Kirche werden müssen, wohl aber dass und warum eine Gemeinschaft, die umfassend religiös tätig ist, vorhanden sein muss. Ein politischer Verein mit dem Ziel der Einführung von Religionsunterricht genügt den Ansprüchen der Verfassung nicht. Diese islamische Religionsgemeinschaft benötigt eine organisatorische Struktur. Man hat in unseren Gesprächen sofort verstanden, dass es für den Staat nicht genügen kann, wenn jemand sagt, er vertrete so und so viele Muslime, solange nicht nachvollziehbar wird, dass diese Muslime das auch so wissen und wollen. Auch weil der Religionsunterricht für die konfessionsangehörigen Schüler Pflichtfach ist, braucht die Religionsgemeinschaft eindeutige Regelungen über ihre Mitgliedschaft. Es ist sicher zu stellen, dass niemand ohne Rücksicht auf seinen Willen als Mitglied in Anspruch genommen wird. Keinen Zweifel haben wir daran gelassen und es wurde selbstverständlich akzeptiert, dass die Religionsgemeinschaft die dauerhafte Gewähr der Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bieten muss.

-6 Auch der Punkt, dass die Religionsgemeinschaft nach Verfassung und Zahl der Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten muss, war mit Hinweis auf die enormen organisatorischen Aufwendungen für den Staat schnell einleuchtend. Gleiches gilt für die Forderung, dass, wenn der deutsche Staat nicht in die religiösen Grundsätze dieses Unterrichts eingreifen darf, dies gilt auch für jeden anderen Staat. Es vielmehr erforderlich ist, dass die Religionsgemeinschaft ihre Grundsätze als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung definiert. Der Religionsunterricht unterliegt der staatlichen Schulaufsicht. Er muss den allgemeinen Erziehungszielen entsprechen. Auch aus diesem Grund ist islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache zu unterrichten. Die Zerlegung des Gesamtproblems in diese einzelnen abzuarbeitenden Punkte half dem Gespräch enorm. Die gemeinsame Prüfung der einzelnen Punkte eröffnete den Gesprächspartnern Wege und Möglichkeiten zur Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen. Man erkannte, dass man in den angeschlossenen Moscheegemeinden die Mitglieder

-7 erfassen könnte und dass man Gremien bestimmen könnte, die unabhängig von Dritten die religiösen Grundsätze definieren usw. Mehrere islamische Organisationen und Verbände (DITIB, VIKZ und Ahmadiyya) haben in diesen Beratungen Interesse gezeigt, die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 3 GG zu erfüllen. Diese Organisationen müssen selbst entscheiden, ob sie den Weg der Einführung islamischen Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Hessen gehen wollen. Wenn dies in absehbarer Zeit nicht gelingt, werden wir Plan B realisieren, dann werden wir im Fach Ethik eine verpflichtende religionskundliche Unterweisung in islamischer Religion einführen. Aber auch wenn wir dies tun, ist damit der Weg zu Plan A nicht versperrt. Anrede, ganz gleich, ob wir Plan A oder Plan B realisieren, wir werden dafür qualifizierte Pädagogen benötigen. In den Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom 29. Januar 2010 wird erwähnt, dass bundesweit etwa 2.000 islamische Religionspädagogen notwendig sind. Ich bin

-8 an dieser Stelle aus zwei Gründen noch etwas vorsichtiger. 1. Im Bereich theologischer Fakultäten an staatlichen Hochschulen herrscht das Kooperationsmodell zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Religionsgemeinschaften entscheiden über die Einrichtung theologischer Fakultäten, über religiöse Lehrinhalte und die Lehrbefugnis von Lehrpersonal. Damit setzt das Grundgesetz für die Einrichtung theologischer Fakultäten bereits eine existierende Religionsgemeinschaft voraus. Der Wissenschaftsrat hält auch Hilfskonstruktionen für denkbar. Hierzu rate ich dringend zu einer intensiven verfassungsrechtlichen Prüfung. Wir sollten uns nicht dem Vorwurf eines verfassungswidrigen Staatsislams" aussetzen. Wir in Hessen haben glücklicherweise eine gute Kooperation mit den Stiftungsprofessuren an der Universität Frankfurt am Main. Ich bin sicher, wir werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, passende Lösungen entwickeln können. 2. Die Verbände, mit denen wir reden, beziehen sich in ihrer Argumentation über den Bedarf zwar stets auf die Gesamtzahl der Muslime. Bis heute wissen wir aber nicht wirklich, ob diese Gesamtzahl auch von diesen

-9 Verbänden vertreten werden möchte. In unseren Gesprächen haben wir auch viele warnende Stimmen aus der muslimischen Community gehört, die behaupten, die Verbände verträten in Wirklichkeit deutlich weniger als 20 %. Ich weiß das nicht. Ich weiß auch noch nicht, wie viele Eltern ihre Kinder tatsächlich in den künftigen Unterricht schicken und wie viele Pädagogen und in der Folge Lehrstühle zur Ausbildung dieser Pädagogen wir wirklich benötigen werden. Wir sollten hier Schritt für Schritt vorgehen. Wovon ich aber überzeugt bin, ist, dass wir in Fragen der Integration des Islam den selben verfassungsrechtlichen Maßstab anlegen müssen, wie wir es bei anderen Religionsgemeinschaften tun. Das gilt für die Einführung islamischen Religionsunterrichts wie für die Einrichtung islamischer theologischer Fakultäten in unserem Land. Unerlässliche Voraussetzung für das Gelingen unseres Vorhabens ist zudem die entsprechende gesellschaftliche Akzeptanz. Ich werde häufig mit Ängsten, Vorbehalten und ausgeprägten Widerständen in der Bevölkerung konfrontiert. Das nehme ich sehr ernst, denn eine Integrationspolitik an der Bevölkerung vorbei" ist keine Integrationspolitik.

- 10 Notwendig ist deshalb eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung. Wir müssen deutlich machen, dass unsere Verfassung grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften das Recht auf die Einführung von Religionsunterricht gewährt, aber eben nur im Rahmen der Vorgaben der Verfassung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.