Reglement der Mediathek der Hochschule für Ingenieurwissenschaften (Nebis)



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Transkript:

1. Zielsetzung Diese Richtlinie setzt die Regeln fest, die von allen Personen, welche die Dienste der Mediathek der Ingenieurwissenschaften (HEI) der HES-SO in Anspruch nehmen, einzuhalten sind 2. Anwendungsbereich Dieses Dokument richtet sich an alle Studierenden, Mitarbeitenden und Dozierenden der HES-SO sowie an alle externen Personen, die sich bei der Mediathek der HEI als Benutzer von NEBIS (Netzwerk von Bibliotheken und Informationsstellen in der Schweiz) eingeschrieben haben. 3. Anmeldung Für die Anmeldung genügt die Identitätskarte oder der Studentenausweis. Bei dieser Gelegenheit werden die vorliegende Richtlinie sowie eine Benutzerkarte abgegeben. Um die Dienstleistungen des Netzwerks NEBIS und der Mediatheken in Anspruch nehmen zu können, wird eine gültige Benutzerkarte benötigt. Diese muss bei jeder Ausleihe vorgewiesen werden. Für das Ersetzen der Karte wird ein Betrag von CHF 10.- verlangt. Bei der Anmeldung hat der Benutzer die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: 3.1. Anmeldung über die Mediathek: Der Benutzer meldet sich mittels des Formulars FO.0.4.05.02 an. 3.2. Anmeldung via Internet Der Benutzer meldet sich unter der Adresse http://www.nebis.ch an und validiert seine Anmeldung in der Mediathek. Als Stammbibliothek wählt er HES-HEVS-T (Sion) aus. Benutzer, die sich via Internet anmelden, erhalten automatisch ein Passwort. Wird für die Anmeldung das Formular benutzt, teilt der Bibliothekar das Passwort zu. In diesem Fall umfasst das Passwort die fünf ersten Buchstaben des Benutzernamens. Aus Sicherheitsgründen sollte das Passwort auf der Website von NEBIS: http://www.nebis.ch regelmässig geändert werden. Bei der Anmeldung für das Netzwerk NEBIS wird ein Benutzerkonto eröffnet, das die Daten des Benutzers enthält. Es liefert Informationen über den Stand seiner Bestellungen, Reservationen und Fotokopieraufträge sowie über Mahnungen und die gebührenpflichtigen Transaktionen. 3.3. Adressänderung Jede Adressänderung muss der Mediathek der Ingenieurwissenschaften der HES-SO unverzüglich mitgeteilt oder vom Benutzer selbst auf der NEBIS-Website vorgenommen werden. 1/5

3.4. Datenschutz Folgende Personendaten werden bei der Bibliothek der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich (ETHZ) elektronisch gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Matrikel-/Personalnummer, Benutzergruppe. Alle Benutzer haben über den Online-Katalog Zugriff auf ihre Daten. Die Daten können bei Bedarf von allen Bibliotheken des IDS (Informationsverbund Deutschschweiz) für Einschreibezwecke verwendet werden. Die Ausleihdaten sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben. 4. Ausleihbedingungen 4.1. Ausleihe von Dokumenten der Mediathek 4.1.1. Leihfristen Die Ausleihe steht allen Personen offen, die sich bei NEBIS eingeschrieben haben. Die Ausleihe ist kostenlos, wenn die Dokumente vor Ort ausgeliehen werden. Jede Ausleihe muss vom Bibliothekar registriert werden. Für externe Benutzer, die via Internet bestellen und die Dokumente per Post zugestellt erhalten, ist diese Dienstleistung gebührenpflichtig. Diplomarbeiten Sprachkurse Monographien Zeitschriften Videokassetten Spezialfälle bleiben vorbehalten. 4.1.2. Zustellung per Post 4 Wochen, nicht verlängerbar 4 Wochen, nicht verlängerbar 4 Wochen Die Ausleihdauer wird stillschweigend zweimal um je 4 Wochen verlängert, wenn das Dokument nicht von einem anderen Benutzer reserviert wurde. 2 Wochen Die Ausleihdauer wird stillschweigend zweimal um je 2 Wochen verlängert, wenn das Dokument nicht von einem anderen Benutzer reserviert wurde. 3 Tage Die Ausleihdauer wird stillschweigend zweimal um je 3 Tage verlängert, wenn die Videokassette nicht von einem anderen Benutzer reserviert wurde. Die Mediathek sendet Dokumente auch per Post zu. Diese Dienstleistung wird gemäss den geltenden Tarifen verrechnet. Die Bestellungen müssen online auf dem NEBIS-Netzwerk gemacht werden. Die Dokumente müssen sorgfältig verpackt zurückgeschickt werden. Die Rücksendedauer muss berücksichtigt werden, da das Rückgabedatum mit jenem des Eintreffens in der Bibliothek übereinstimmen sollte. Der Benutzer muss die Postquittung aufbewahren. 2/5

4.2. Ausleihe von Dokumenten in einer der Bibliotheken des Netzwerks NEBIS Das Netzwerk NEBIS bietet die Möglichkeit, Dokumente aus zahlreichen Partnerbibliotheken des Netzwerks kostenlos online zu bestellen. Damit die Bestellung kostenlos ist, muss der Benutzer HES-HEVS-T (Sion) als Lieferort angeben. Bestellungen, die an den Wohnort gesandt werden, sind kostenpflichtig. Dieses System bedingt, dass die Benutzer die spezifischen Richtlinien bezüglich der Ausleihbedingungen der verschiedenen Partnerbibliotheken des Netzwerks einhalten. Der Benutzer wird informiert, sobald das Dokument in der Mediathek eintrifft. Das Dokument kann während 7 Tagen abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss eine neue Bestellung aufgegeben werden. 4.3. Verlängerungen Diplomarbeiten und Sprachkurse Um die Leihfrist zu verlängern, muss der Leser das Dokument nach Ablauf dieser Frist in die Mediathek zurückbringen. Eine erneute Ausleihe ist nur möglich, falls das Dokument nicht von einer anderen Person vorreserviert wurde. Monographien, Zeitschriften und Videokassetten Nach Ablauf der stillschweigenden Verlängerungen (siehe Punkt 4.1.1) wird der Benutzer benachrichtigt und kann das Dokument noch dreimal selbst über sein Konto verlängern. Die maximale Leihfrist ist somit sechsmal die Grundfrist. Nach Ablauf der maximalen Leihfrist muss das Dokument in die Mediathek zurückgebracht werden. 4.4. Reservationen Nicht verfügbare Dokumente können reserviert werden. Sobald diese in die Mediathek zurückgebracht werden, wird der Antragsteller benachrichtigt. 4.5. Mahngebühren Nach Ablauf der Leihfrist verschickt das Netzwerk NEBIS eine Anzeige, gefolgt von drei Mahnungen und einer Rückgabeanordnung. Hierfür werden folgende Gebühren erhoben: Anzeige 1. Mahnung 2. Mahnung 3. Mahnung Rechtliches Inkasso kostenlos CHF 10.- (pro Dokument) CHF 20.- (pro Dokument) CHF 35.- (pro Dokument) CHF 300.- (mindestens) CHF 500.- (mindestens; im Ausland) Der Nichterhalt der Mahnungen ist kein triftiger Grund, die Dokumente nicht zurückzubringen und entbindet nicht von der Zahlung der entstandenen Kosten. Das Benutzerkonto muss daher regelmässig konsultiert werden. Nach drei Mahnungen wird der Zugriff auf alle Bibliotheken des Netzwerks NEBIS blockiert. Die Betreibungskosten gehen zulasten des Benutzers. 4.6. Fakturierung Die Rechnungen werden monatlich vom Finanzdienst der ETHZ ausgestellt und dem Benutzer mit dem Einzahlungsschein zugeschickt. Informationen bezüglich der in Rechnung gestellten Dienstleistungen sind während drei Monaten auf dem Benutzerkonto verfügbar. 3/5

4.7. Urheberrecht Alle von den Bibliotheken des Netzwerks ausgeliehenen Dokumente unterstehen dem Bundesgesetz betreffend das Urheberrecht (URG), d. h. sie dürfen nur für persönliche Zwecke benutzt werden. Jede kommerzielle Nutzung ist untersagt. 4.8. Verantwortlichkeit Der Benutzer ist für die ausgeliehenen Dokumente verantwortlich: Er muss daher etwaige Schäden oder fehlendes Zusatzmaterial (CD-Rom, Disketten usw.) bei der Ausleihe melden. Der Benutzer sorgt dafür, dass die Dokumente am Ende der Leihfrist in die Mediathek zurückgebracht werden, selbst wenn er abwesend ist (Militärdienst, Ferien, Praktika usw.). 4.9. Ersatz von verlorenen Dokumenten Die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Dokumenten gehen zulasten des Benutzers. Für administrative Kosten wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 80.- erhoben. Spezialfälle bleiben vorbehalten. 5. Interbibliothekarischer Leihverkehr Falls die Mediathek oder das Netzwerk NEBIS nicht über ein bestimmtes Werk verfügen, kann dieses auf Ersuchen des Benutzers mit Hilfe des interbibliothekarischen Leihverkehrs bestellt werden. Der Benutzer füllt das entsprechende Ausleihformular (FO.0.4.05.03) aus. Dieses Formular wird vom verantwortlichen Vorgesetzten unterzeichnet. Durch seine Unterschrift akzeptiert der Vorgesetzte die Übernahme der Kosten. Anfragen zu privaten Zwecken oder von externen Benutzern werden von der Mediathek der HEI nicht bearbeitet. Hierbei gelten die Leihbedingungen der Mediathek, in der das Werk bestellt wurde. Der Benutzer wird gebeten, sich daran zu halten. Die Mahngebühren gehen zulasten des Benutzers. 6. Archive Die Zeitschriftenarchive der Mediathek der HEI sind für die Benutzer nicht zugänglich. Die Einsicht erfolgt auf Anfrage. Fotokopien müssen mittels des entsprechenden Formulars (FO.0.4.05.05) bestellt werden. 4/5

7. Recherchen 7.1. Internet Für den Zugriff auf Internet stehen mehrere Computer zur Verfügung, die jedoch nur der Dokumentationssuche dienen. 7.2. Kommerzielle Datenbanken Auf Anfrage können die Benutzer des Bereichs Ingenieurwissenschaften der HES-SO auf kommerziellen, gebührenpflichtigen Datenbanken Recherchen durchführen. Die Suche muss vorbereitet und auf dem Anfrageformular der Datenbanken (FO.0.4.05.04) genau präzisiert werden. Nur der Bibliothekar ist befugt, die Suche durchzuführen. Der Antragsteller ist bei der Suche anwesend. Das Suchergebnis wird meistens in Papierform abgegeben. Die entsprechenden Kosten werden den Studiengängen und Projekten in Rechnung gestellt. 8. Lesesaal In der Mediathek wird gelesen und gearbeitet. Die anderen Benutzer und deren Tätigkeit sollten respektiert werden. Essen, Trinken und Rauchen sowie die Benutzung von mobilen Telefonen sind verboten. 9. Besondere Dienstleistungen Bestimmte Dienstleistungen wie der interbibliothekarische Leihverkehr und die Abfrage der Datenbanken ziehen Kosten nach sich (Porto, Fotokopien, Ausdrucke usw.) und werden vom Bibliothekar direkt eingezogen. 10. Relevante Dokumente FO.0.4.05.02 Anmeldeformular für das NEBIS-Netzwerk FO.0.4.05.03 Formular für den interbibliothekarischen Leihverkehr FO.0.4.05.04 Formular für die Abfrage kommerzieller Datenbanken FO.0.4.05.05 Bestellformular für Archive DI.1.4.05.02 Dienstleistungstarife der Mediathek der Hochule für Ingenieurwissenschaften 5/5