Tennisverband NORDWEST e.v.

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TENNISVERBAND NORDWEST e.v. Wettspielordnung für Jugend-Mannschaftswettbewerbe Diese Wettspielordnung gilt bei Streitigkeiten uneingeschränkt. Sie ist jedoch nachsportlich fairen Gesichtspunkten auszulegen. Grundsätzlich sollte gespielt und nicht am grünen Tisch entschieden werden. Dabei sind Fairness, Höflichkeit und Toleranz gefragt. 1 Geltungsbereich 1. Die nachstehende Wettspielordnung (WSO) gilt für die Kleinen Cilly Aussem- und Henner-Henkel-Spiele. 2. Es gelten im Übrigen die Tennisregeln der ITF sowie ergänzend die Jugendordnung, WSO und Turnierordnung des DTB. 3. Soweit im Folgenden von Spielern die Rede ist, sind Spieler und Spielerinnen gemeint. 2 Spielsystem und Klasseneinteilung 1. 4-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes in den Ligen der Junioren: U12, U15, U18 mit 4-er Mannschaften gespielt. Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 4 Einzel und 2 Doppel 2-er Mannschaften: Im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe wird während eines Mannschaftswettkampfes in den Ligen der Juniorinnen: U10, U12, U15 und U18 Junioren: U10 mit 2-er Mannschaften gespielt. Es werden folgende Wettspiele ausgetragen: 2 Einzel und 1 Doppel 2. Die Mannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen Spielklassen. Die Einordnung der Mannschaften wird vom Verbandsjugendwart, in Zusammenarbeit mit dem Spielleiter, den Jugendwarten der Vereine vorgelegt. 3. Ein Verein darf höchstens mit 2 Mannschaften in einer Gruppe einer Klasse vertreten sein. In diesem Fall muss das Spiel dieser beiden Mannschaften gegeneinander als erstes angesetzt werden.

4. Neu gemeldete Mannschaften beginnen grundsätzlich in der untersten Spielklasse. Ein Verein kann einen Antrag auf Höherstufung einer Mannschaft stellen. Dieser Antrag muss mit der Mannschaftsmeldung (Stichtag 31. Januar für die Sommersaison) unter Nennung der 4 bzw. 2 fest nominierten Spieler schriftlich beim Spielleiter gestellt werden. Es entscheidet der Sport- und Jugendausschuss. 3 Teilnahmerecht, Unbedenklichkeitszeugnis 1. An den Verbandsspielen können sich alle Vereine, die dem TV NORDWEST angehören und über mindestens zwei Außenplätze gleichen Belags verfügen, beteiligen. 2. Die Meldung von Spielgemeinschaften aus zwei oder mehr Vereinen ist möglich. 3. Teilnahmeberechtigt sind alle dem TV NORDWEST von den Vereinen fristgerecht gemeldeten Mannschaften und namentlich genannte Spielern, sofern diese Mitglied des betreffenden Vereines sind und, eine ID-Num und im Besitz einer Spiellizenz sind. Alle Spieler, die an den Punktspielen teilnehmen, müssen im Besitz eines ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses oder des Sportgesundheitspasses sein. Spieler der Altersklassen U 12 und U10 dürfen an den Punktspielen nur teilnehmen, wenn außerdem das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Schutzbestimmungen sind die Erziehungsberechtigten zuständig. 4. Das Spieljahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Ein Spieler darf in der Zeit vom 01. April bis zum 30. September nur für einen Verband des DTB und für einen diesem Verband angeschlossenen Verein für offizielle Mannschaftswettbewerbe gemeldet werden. Spielerwechsel sind nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Januar zulässig und sind dem Verbandsjugendwart und dem alten Verein schriftlich von dem neuen Verein und dem Spieler bis zum 31. Januar mitzuteilen. Über begründete Ausnahmen (z. B. unvorhergesehener Wohnortwechsel) entscheidet der Verbandsjugendwart. Unabhängig hiervon sind Spieler, die ab dem 01. Oktober an einer Winterrunde teilnehmen, nur für diesen Verein bis zum Abschluss der Winterrunde spielberechtigt. 4 Teilnahmeverbot 1. Teilnahmeverbot besteht für alle Vereine und Spieler, die nicht Mitglied des TV NORDWEST sind, für Mannschaften und Spieler, die nicht gemeldet sind und für Spieler, die gemäß der WSO des DTB von der Teilnahme ausgeschlossen wurden.

2. Vereinen oder Spieler, die gegen die Satzung, Ordnungen und Beschlüsse des TV NORDWEST und seiner Organe verstoßen oder mit der Zahlung fälliger Beiträge, Gebühren oder Strafen im Verzug sind, kann der Verbandsjugendwart das Teilnahmerecht entziehen. 3. Alle gemeldeten Mannschaften von Vereinen, denen nach Absatz 2 das Teilnahmerecht entzogen wird, scheiden aus dem Wettbewerb aus. Sämtliche von ihnen ausgetragenen Spiele werden nicht gewertet. 5 Mannschaftsmeldungen und Namentliche Mannschaftsmeldung 1. Meldungen von Mannschaften für die Mannschaftswettbewerbe müssen in das Internetprogramm nuliga bis zum 31.Januar jeden Jahres erfolgen und sind bindend. 2. Die namentliche Meldung der Spieler für jede Mannschaft muss mit der ID-Nummer von den Vereinen im Internetprogramm nuliga bis zum 10. April erfolgen. 3. Nach Meldeschluss ist nuliga für die Eingabe durch die Vereine gesperrt und die Meldungen sind öffentlich. Änderungen und Nachmeldungen sind nicht mehr möglich. Über einzelne begründete Ausnahmen entscheidet danach der Verbandsjugendwart auf Antrag eines Vereins; Frist 7 Tage. Änderungen und Nachmeldungen erfolgen durch den Spielleiter. Als Bestätigung gilt die Eingabe in nuliga. Für die Änderung und Nachmeldung wird ein Ordnungsgeld nach 20 erhoben. 4. Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach dem Meldetermin für die Freiluftsaison (31.01.) bis einen Tag vor Beginn der Spielzeit zurück, wird diese Mannschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Gleichzeitig wird ein Bußgeld nach 20 erhoben. 5. Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft während der bereits begonnenen Spielzeit zurück, ist der Verein mit einem Ordnungsgeld gem. 20 belegt. Alle gemachten Spiele werden auf Null gesetzt. 6. Die Mannschaftsmeldung kann beliebig viele Namen enthalten. 7. Die namentliche Meldung der Spieler für jede Mannschaft muss von den Vereinen in der Reihenfolge der Spielstärke gemäß 1. DTB-, 2. TVNW-, 3. LK-Rangliste im Internetprogramm nuliga erfolgen. Eine Reihenfolge Änderung der namentlich genannten Spieler bei Punktspielen führt zum Spielverlust des Verursachers. 8. Altersklassen In der AK U 18 darf spielen, wer am 31. Dezember des Vorjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

In der AK U 15 darf spielen, wer am 31. Dezember des Vorjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In der AK U 12 darf spielen, wer am 31. Dezember des Vorjahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In der AK U 10 darf spielen, wer am 31. Dezember des Vorjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 9. Spieler der Spielklassen U 15, U 12 und U 10 dürfen in einer zweiten, höheren Altersklasse spielen, wenn sie dort gemeldet sind. 10. Eine U 10-Mannschaft kann sich aus Jungen und Mädchen zusammensetzen. Gemischte Mannschaften dürfen nur bei den Henner-Henkel-Spielen gemeldet werden. 11. Die ersten 4 Spieler (Jungen) und 2 Spielerinnen (Mädchen) der namentlichen Mannschaftsmeldung sind für die 2. Mannschaft, die ersten 8 Spieler (Jungen) und Spielerinnen (Mädchen) sind für die 3. Mannschaft nicht spielberechtigt, usw.. 6 Ersatzspieler Spieler unterer Mannschaften dürfen, wenn sie in einer höheren Mannschaft der gleichen Altersklasse als Ersatzspieler gemeldet sind, dort nur einmal ersatzweise teilnehmen. Spielen sie ein zweites Mal in einer höheren Mannschaft, verlieren sie die Spielberechtigung in allen unteren Mannschaften. 7 Durchführung der Wettkämpfe 1. Der Verein, auf dessen Plätzen der Wettkampf stattfindet, ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung verantwortlich. 2. Die Wettspiele sollen auf Aschenplätzen durchgeführt werden, jedoch sind Hartplätze auch Turnierplätze. 3. Gespielt wird mit dem vom TV NORDWEST genannten Bällen. Der gastgebende Verein hat für jeden Mannschaftskampf mindestens 3 neue Bälle pro Einzel bereit zu stellen. Im Falle feuchter Witterung ist der gastgebende Verein verpflichtet, weitere Bälle zur Verfügung zu stellen, deren Kosten sich beide Vereine teilen müssen. 4. Hat eine Mannschaft die vorgeschriebene Ballmarke nicht vorrätig, gilt das Spiel für den Gastgeber als verloren. Wird in einem Wettspiel die falsche Ballmarke verwendet, wird ein Bußgeld gemäß 20 fällig. 8 Spielleiter

1. Für die Durchführung der Mannschaftswettbewerbe ist der Verbandsjugendwart zuständig. Er kann ergänzende Durchführungsbestimmungen erlassen Seine Aufgaben und Rechte kann er weitgehend auf den Spielleiter übertragen. 2. Zu den Aufgaben des Spielleiters gehört insbesondere: Die Entscheidung über Verlegung, Absetzung und Neuansetzung von Spielen. Das Führen der Tabellen, die Wertung der Spiele und die Kontrolle der Spielberichte. 3. Darüber hinaus entscheiden die Spielleiter im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche auf Antrag oder von Amtswegen bei sämtlichen Verstößen gegen diese Wettspielordnung, sofern die Entscheidung hierüber nicht ausdrücklich einer anderen Stelle zugewiesen ist. 9 Spieltermin Der Verbandsjugendwart setzt einen Punktspieltermin inkl. Uhrzeit fest. Binnen 4 Wochen nach Festsetzung können die Vereine einvernehmlich diesen Termin verlegen. Die Verlegung ist vom gastgebenden Verein in nuliga binnen der 4- Wochenfrist einzugeben und erst wirksam mit der Bestätigung des Gastvereins über nuliga. Wird keine Einigung erreicht, bleibt der ursprüngliche Spieltermin bestehen. Reagiert ein Verein nicht auf Änderungswünsche wird ein Ordnungsgeldnach 20 erhoben. 10 Betreuung 1. Die Betreuer der Jugendmannschaften dürfen sich grundsätzlich nicht in das Spielgeschehen einschalten und keinen Kontakt (kein coachen) mit den jugendlichen Spielern aufnehmen. Auf den Tennisplätzen dürfen sich während des Wettkampfes nur die jeweiligen Spieler aufhalten. 2. Hilfestellung seitens Erwachsener darf nur beim Zählen für die U 10-Mannschaften geleistet werden. 11 Oberschiedsrichter 1. Vor jedem Mannschaftswettkampf hat der gastgebende Verein einen Oberschiedsrichter zu bestimmen und dem Gastverein gegenüber zu benennen. Dieser darf nicht an dem laufenden Mannschaftswettkampf (Einzel+Doppel) teilnehmen. Der Oberschiedsrichter ist namentlich im Spielberichtsbogen und nuliga zu vermerken. Ist dies nicht der Fall wird ein Ordnungsgeld nach 20 erhoben 2. Ist der Oberschiedsrichter bei Spielbeginn nicht benannt, übernimmt seine Rechte und Pflichten der Mannschaftsführer des Gastvereins für die Dauer des gesamten Wettkampfes nach den Bestimmungen des DTB.

3. Der Oberschiedsrichter hat die Rechte und Pflichten gemäß 62 der DTB-WSpO; insbesondere ist er berechtigt, sämtliche für die Durchführung der Mannschaftswettkämpfe erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zu treffen. Seine Entscheidungen sind endgültig. 4. Die Austragung von Mannschaftswettkämpfen und Fortsetzung begonnener Wettspiele in einer Halle ist nur statthaft, wenn den Spielern die Möglichkeit gegeben wird mit ihren Außenschuhen in der Halle zu spielen (natürlich nur, wenn keine Hallenschuhe vorhanden sind). Die Außenschuhe sind vom Spieler vorher so zu säubern, dass keine Asche mehr am Schuh ist. 12 Schiedsrichter Alle Mannschaftswettkämpfe werden im Normalfall ohne Schiedsrichter durchgeführt. In strittigen Fällen benennt der Oberschiedsrichter einen Schiedsrichter. Hinweis: Die ITF- Regelung für das Spiel ohne Schiedsrichter ist im Anhang abgedruckt. 13 Spielabwicklung 1. Vor Beginn des Wettkampfes haben die Mannschaftsbetreuer die Mannschaftsaufstellung auszutauschen. Die Reihenfolge der einzusetzenden Spieler muss der namentlich gemeldeten Mannschaftsaufstellung entsprechen. Nach dieser Aufstellung muss an diesem Tag gespielt werden. 2. Die Doppelaufstellung muss spätestens 10 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels bekannt gegeben werden. Die Spieler des jeweiligen Punktspieles erhalten die Platzziffern 1 4. In den Doppeln können auch Ersatzspieler eingesetzt werden, wobei für die vergebenden Platzziffern die Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung zu beachten ist. Die Summe der Platzziffern zweier Spieler darf niemals höher sein als die des nächstfolgenden Doppels. Bei den Punktspielen der Jugendlichen kann der an Nr. 1 platzierte Spieler auch im zweiten Doppel spielen. 3. Die Einschlagzeit für jedes Match beträgt 5 Minuten. 4. Die Reihenfolge der Einzelspiele wird wie folgt festgelegt: 1 2 3 4 5. Es bleibt den Beteiligten unbenommen, sich auf eine andere Reihenfolge zu einigen. 6. Spieler der U 12 haben einen Anspruch auf eine Pause von 5 Minuten nach dem ersten Satz und von 10 Minuten nach dem zweiten Satz. 14 Nichtantreten und verspätetes Antreten von Mannschaften

1. Tritt eine Mannschaft innerhalb von 30 Minuten verspätet an, wird der Wettkampf ordnungsgemäß durchgeführt. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß 20 erhoben. Die Verspätung ist auf dem Spielberichtsbogen und in nuliga zu vermerken. 2. Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Wettkampf nicht an, wird dieser mit 6:0 (3:0) verloren gewertet. Der Spielbericht ist mit entsprechendem Vermerk (Status: w.o. Mannschaft nicht zur Begegnung angetreten ) in nuliga einzugeben. Es wird ein Ordnungsgeld gemäß 20 erhoben. 3. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn sie 30 Minuten nach der offiziellen oder sonst vereinbarten Anfangszeit mit weniger als 3 Spielern bzw. 2 Spielerinnen erscheint. 4. Wird ein Wettkampf nicht durchgeführt und in dem Spielbericht ein manipuliertes Wettspielergebnis eingetragen, wird ein Ordnungsgeld nach 20 erhoben. 5. Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft durch nachgewiesene höhere Gewalt hat diese dem Spielleiter innerhalb von 2 Tagen hiervon Meldung zu machen. Er setzt das Spiel neu an. 15 Spiel unter Vorbehalt Die Austragung eines Wettkampfes einer Mannschaft oder eines Spielers unter Vorbehalt ist unzulässig und unbeachtlich. 16 Spielabbruch 1. Bricht eine Mannschaft einen begonnenen Wettkampf vor seiner Beendigung ab, werden zunächst die bis zum Spielabbruch ausgetragenen Spiele gewertet. Dann werden die nicht ausgetragenen Spiele mit 6:0, 6:0 für die gegnerische Mannschaft gewertet. 2. Bricht ein Spieler bzw. Doppelspieler ein Spiel vor dessen Beendigung ab oder wird das Spiel infolge Verschuldens eines Spielers abgebrochen, werden die bis zum Abbruch gewonnenen Spiele und Sätze gezählt. Die zum Gewinn der Begegnung noch erforderliche Anzahl von Sätzen und Spielen wird für den Gegner gewertet. 17 Wettkampf bei schlechter Witterung 1. Bei Spielabbruch bzw. Nichtbeginn wegen des Wetters, der Beleuchtung, der Bodenverhältnisse oder sonstiger höherer Gewalt entscheidet der Oberschiedsrichter, ob und wann der Wettkampf am gleichen Tage fortzusetzen ist. Wenn eine Beendigung des Wettkampfes am gleichen Tag nicht möglich ist, haben sich die Mannschaftsführer sofort über den Zeitpunkt, an dem die Spiele fortzusetzen sind, zu einigen. Gelingt eine Einigung, so ist dies im Spielbericht und in nuliga einzutragen. Der vereinbarte Termin ist verbindlich, wenn der Spielleiter nicht widerspricht. Anderenfalls bestimmt der Spielleiter den Termin. Der

Wettkampf findet auf der Selben Anlage statt. Falls noch kein Spiel begonnen hat, kann die Mannschaftsaufstellung im Rahmen der namentlichen gemeldeten Aufstellung geändert werden. Hat auch nur ein Einzel begonnen, so muss auch am Nachholspieltag (spätestens nächster Ausweichtermin) in der gleichen Aufstellung Einzel gespielt werden. Das gleiche gilt auch für die Doppel! Sind die Einzelwettbewerbe beendet worden, konnten aber alle Doppel noch nicht begonnen werden, obwohl deren Aufstellung bereits erfolgt war, können die Doppel beim Fortsetzungstermin neu aufgestellt werden. 2. Bei Abwesenheit oder Verlust der Spielberichtigung von Spielern muss, soweit noch möglich, aufgerückt werden. Die Reihenfolge der Mannschaftsmeldung darf jedoch nicht verändert werden. Für Ersatzspieler ist auch hier 6 zu beachten. 3. Ersatzspieler dürfen nur in noch nicht begonnenen Spielen eingesetzt werden. Ein Spiel hat noch nicht begonnen, solange der erste Aufschlag in dem betreffenden Match noch nicht erfolgt ist. Der neue Ersatztermin ist in nuliga bis zum nächsten Montag einzutragen. 18 Meldung der Spielberichte 1. Ein schriftlicher Spielbericht (Formulare über nuliga) ist zu fertigen (auch bei Abbruch bzw. Nichtbeginn eines Wettkampfes) und von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Er verbleibt beim gastgebenden Verein und ist dem Spielleiter auf Verlangen vorzulegen. 2. Der gastgebende Verein ist verpflichtet, den Spielbericht (korrekt ausgefüllt!) spätestens am ersten Sonntag nach dem Spiel in das Internetprogramm nuliga einzutragen. 19 Meldegeld Das Meldegeld pro Mannschaft beträgt 18,--, für U 10-Mannschaften 10,- und ist bis zum 10. Mai eines jeden Jahres an den Verband zu überweisen oder eingezogen. 20 BUSSGELDER 1. Verstoß gegen 3 Teilnahmerecht 25,- 2. Verstoß gegen 5 Ziff. 3 Zurückziehen von Mannschaften (31.1.) 80,- 3. Verstoß gegen 5 Ziff. 1, 2, 4 M.meldung + nam. Meldung 25,- 4. Verstoß gegen 5, 7, 13 Mannschaftsaufstellungen 25,- 5. Verstoß gegen 7.Ziff. 3 falsche Bälle 60,- 6. Verstoß gegen 9 Spieltermine 25,- 7. Verstoß gegen 14 Nichtantreten einer Mannschaft 80,- 8. Verstoß gegen 16 Spielabbruch 60,- 9. Verstoß gegen 17 Ziff. 4 Meldung Spielverlegung 25,- 10. Verstoß gegen 18 falsche oder verspätete Internet-Eingabe 15,- 11. Verstoß gegen 19 Meldegeld 25,-

12. Verstoß gegen 14 Ziff.4 Manipulierte Eingabe 80,- 21 Proteste 1. Gegen die Wertung eines Spiels bzw. gegen die Entscheidung des Spielleiters kann jeder betroffene Verein binnen 14 Tagen (Poststempel) nach Bekannt werden der protestbegründeten Umstände schriftlich Protest einlegen. Dieser ist dem Verbandsjugendwart zu senden und gleichzeitig zu begründen. Über den Protest entscheidet der Verbandsjugendwart. 2. Die Protestgebühr beträgt 50.- und auf das Konto des TV NORDWEST zu überweisen. 22 Einspruch 1. Gegen die Protestentscheidung ist der Einspruch zulässig. Er ist innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung an den Jugendverbandssportwart zu richten und gleichzeitig zu begründen. Die Einspruchsgebühr beträgt 100.- und ist mit dem Einspruch zu zahlen. Bei Verstößen gegen Satz 2 und 3 wird der Einspruch verworfen. 2. Hilft der Jugendverbandssportwart dem Einspruch nicht ab, legt er ihn binnen 7 Tagen dem Schieds- und Disziplinarausschuss zur Entscheidung vor. 3. Die Entscheidung des Schieds- und Disziplinarausschusses ist endgültig. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. 23 Entscheidung des Verbandsjugendwartes Gegen Entscheidungen des Verbandsjugendwartes, der Spielleiter oder des Jugendund Sportausschusses kann Einspruch eingelegt werden. 22 gilt entsprechend. 24 Verfahren 1. Die Entscheidungen über Proteste und Einsprüche ergehen im schriftlichen Verfahren nach Anhörung der Beteiligten und sind den jeweils betroffenen Vereinen durch Einschreiben bekannt zu geben. 2. Soweit die Anträge der Betroffenen zurückgewiesen, verworfen oder durch Zurücknahme erledigt werden, ist gleichzeitig eine Entscheidung über die Gebühren zu treffen. Wird den Anträgen der Betroffenen stattgegeben, so sind die Gebühren zurück zu zahlen. Eine Erstattung sonstiger Kosten findet nicht statt. 25 Allgemeines Über alle Zweifelsfragen, die in der Wettspielordnung nicht bzw. nicht eindeutig geregelt sind, entscheidet auf Antrag oder von Amts wegen der Verbandsjugendwart. 23 JugWSO gilt entsprechend.

26 Inkrafttreten Diese Jugend-Wettspielordnung ist von der Mitgliederversammlung des TV NORDWEST am 21. 03. 2011 beschlossen worden und tritt am 01. April 2011 in Kraft. Änderungen einschließlich des Termins des Inkrafttretens werden von der Mitgliederversammlung des TV NORDWEST nach Anhörung der Jugendwarte (Jugendwartetagung) mit einfacher Mehrheit beschlossen.