DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 1. und 2. BUNDESLIGA der Damen und Herren sowie Aufstiegsturnier der Landesmeister Damen & Herren Simacek ÖTV Bundesliga

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1 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 1. und 2. BUNDESLIGA der Damen und Herren sowie Aufstiegsturnier der Landesmeister Damen & Herren Simacek ÖTV Bundesliga Gültig für das Spieljahr ALLGEMEINES a) Der ÖTV führt jährlich eine Herren- und Damenmannschaftsmeisterschaft - zur Ermittlung der Mannschafts-Staatsmeister, genannt 1. Bundesliga, - in der zweithöchsten österreichischen Spielklasse, genannt 2. Bundesliga sowie - zur Ermittlung der Aufsteiger in die 2. Bundesliga das Landesmeister-Aufstiegsturnier, getrennt nach Damen und Herren, durch. Im Sinne der Gleichbehandlung wird eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt. Die Bezeichnung Spieler steht für männliche und weibliche Personen. b) Für die Durchführung und Beaufsichtigung der Bundesliga Mannschaftsmeisterschaft ist der Bundesliga Wettspielausschuss (Bundesliga-WA) zuständig. Der ÖTV-Disziplinarreferent kann in beratender Funktion an den Sitzungen des Bundesliga-WA teilnehmen. Der Bundesliga-WA hat seinen Sitz in Vösendorf. Alle Schriftstücke an den Bundesliga-WA sind an den ÖTV, Eisgrubengasse 2-6/2, A Vösendorf, bundesliga@oetv.at zu richten. c) Die gesamte organisatorische Abwicklung der Bundesliga Mannschaftsmeisterschaft (von der Nennung bis zur Ergebniserfassung) erfolgt über das Meisterschaftsportal im Internet ( Jeder Verein hat dafür eigene Zugangsdaten, die der Kontaktperson des Vereines zum ÖTV bekannt gegeben werden bzw. von dieser im ÖTV Sekretariat angefordert werden können. d) Jeder Verein hat dem Bundesliga-WA eine gültige -Adresse bekanntzugeben. Verbandsmitteilungen werden ausschließlich an diese Adresse versendet und sind verbindlich. e) Mit der Abgabe der Nennung bzw. Nichtabmeldung der Mannschaften akzeptieren und anerkennen die teilnehmenden Vereine und Mannschaften die vom Bundesliga-WA vorgelegten und beschlossenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich. f) Spielgemeinschaften werden nicht genehmigt, es sei denn, dass diese Spielgemeinschaft bereits Bestand hat (vom Landesverband genehmigt) und als solche den sportlichen Aufstieg im LM- Aufstiegsturnier in die Bundesliga erreicht hat. g) Sämtliche Gebühren sind auf das Konto des Österreichischen Tennisverbandes, bei der BA Unicredit, IBAN: AT , BIC: BKAUATWW einzubezahlen. 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN a) Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften jener Mitgliedsvereine des ÖTV, die ihren Verpflichtungen dem Landesverband und ÖTV gegenüber vollständig nachgekommen sind. Die Teilnahme von zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Spielklasse (Liga) ist nicht möglich. Die Vereine müssen in der Lage sein, für Wettkämpfe mindestens drei Freiluftplätze und/oder zwei Hallenplätze, die den betreffenden Bestimmungen der Tennisregeln entsprechen, zur Verfügung zu stellen. Dem ÖTV bekannt gegebene und vom Landesverband kommissionierte Hallenplätze müssen vom gastgebenden Verein für den Bedarfsfall freigehalten werden. b) Die in der Vorsaison sportlich qualifizierten Teilnehmer sind an den Bundesligen des laufenden Jahres teilnahmeberechtigt. 1/14

2 c) Die Nenngebühr ist bis 31. März 2014 zu entrichten. Die Höhe der Nenngebühr kann jedes Jahr durch den Bundesliga-WA neu festgesetzt werden. 1. Bundesliga Damen: EUR 850,00 1. Bundesliga Herren EUR 950,00 2. Bundesliga Damen: EUR 1050,00 2. Bundesliga Herren EUR 1100,00 Die Nenngebühr beinhaltet das Nenngeld sowie die anteiligen Kosten für die Oberschiedsrichter. d) Die Nenngebühr für die Teilnahme am Landesmeister-Aufstiegsturnier beträgt EUR 400,--. Die Nenngebühr beinhaltet das Nenngeld sowie die anteiligen Kosten für die Oberschiedsrichter. Erst mit der Einzahlung der Nenngebühr ist die Mannschaft spielberechtigt. e) Die Bearbeitung der Bundesliga-Mannschaft ist durch die Mannschaftsnennung zwischen 1. und 15. Jänner 2014 im Internet ( durchzuführen. Die Mannschaften des LM-Aufstiegsturnieres werden aus der LV-Meisterschaft übernommen. Mit der Mannschaftsnennung ist anzugeben: Mannschaftsführer inkl. Telefonnummer und -Adresse Anlage der Heimspiele und Belag Tennishalle und Belag (bei Unbespielbarkeit der Freiplätze) Ballmarke und Balltype (für den Bedarfsfall) f) Teilnahmeberechtigt am LM-Aufstiegsturnier sind alle Landesmeister der ÖTV Landesverbände, sofern nicht bereits eine Mannschaft desselben Vereines in der 2. Bundesliga vertreten ist. Verzichtet der Landesmeister auf die Teilnahme am Landesmeister-Aufstiegsturnier, kann der Vizemeister seinen Platz im Landesmeister-Aufstiegsturnier einnehmen. g) Die Nennung zum LM-Aufstiegsturnier erfolgt ausschließlich über das zuständige Landeswettspielreferat und ist bis spätestens 15. Juli 2014 an den Bundesliga-WA zu richten. Mit der Nennung muss gem. 1 d) die Kontaktperson für das Landesmeister-Aufstiegsturnier sowie deren gültige Adresse bekanntgegeben werden. 3) LEISTUNGEN DER SIMACEK ÖTV BUNDESLIGA Im Rahmen der Simacek ÖTV Bundesliga erhalten die teilnehmenden Mannschaften folgende kostenlose Leistungen: a) Internetportal zur Online-Abwicklung der Nennungen und Spielberichtserfassung b) Organisatorische Abwicklung, Wartung des Online Portals c) Einteilung und Zuteilung der Oberschiedsrichter und Stuhlschiedsrichter d) 3 Stuhlschiedsrichter bei jeder Begegnung (nur 1. BL) e) Bälle für alle Begegnungen (4 Bälle / Match, Ballwechsel 11/13, nur 1. BL) f) Live Scoring durch CU und Betreuung durch OSR (nur 1. BL) g) Informationstag im September h) Spielberichte in A4 zur Abwicklung der Spiele i) Spielberichte in A0 zum Aushang für Zuschauer (1. und 2. BL) j) Liga-Logos in ausreichender Anzahl als Zeichen der Zugehörigkeit zur Bundesliga (1. und 2. BL) 4 VERZICHT AUF TEILNAHME / ZURÜCKZIEHEN a) Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an der Bundesliga 2015, kann die Mannschaft bis 15. Oktober 2014 straffrei zurückgezogen werden. Der Verzicht ist fristgerecht schriftlich an die Bundesliga (bundesliga@oetv.at) zu richten. 2/14

3 b) Erfolgt das Zurückziehen aus dem Bewerb nach diesem Termin, so sind EUR 3.500,00 Konventionalstrafe zu entrichten. c) Eine Mannschaft, die sich aus der Bundesliga zurückzieht, darf in den folgenden drei Jahren nicht in den Bundesligaspielbetrieb zurückkehren. d) Scheiden Mannschaften aus der Bundesliga aus, werden die freiwerdenden Plätze gemäß der Endreihung / Warteschlange automatisch vergeben. e) Der Verzicht auf den Aufstieg oder ein freiwilliger Abstieg ist nicht möglich. 5 EINTEILUNG UND AUSLOSUNG a) Ligazugehörigkeit Die Ligazughörigkeit ergibt sich aus dem Endstand des Vorjahres sowie der qualifizierten / abgemeldeten Mannschaften gemäß nachfolgender Warteschlange. WARTESCHLANGE HERREN Staatsmeister Vizemeister 3. der 1. BL 4. der 1. BL 5. der 1. BL 6. der 1. BL 7. der 1. BL 8. der 1. BL Meister der 2. BL Vizemeister der 2. BL 9. der 1. BL 3. der 2. BL 4. der 2. BL 10. der 1. BL 5. der 2. BL 6. der 2. BL 7. der 2. BL Aufsteiger 1 Aufsteiger 2 Aufsteiger 3 Aufsteiger 4 8. der 2. BL Aufsteiger 5 Aufsteiger 6 9. der 2. BL Aufsteiger 7 Aufsteiger 8 Aufsteiger 9 WARTESCHLANGE DAMEN Staatsmeister Vizemeister 3. der 1. BL 4.der 1. BL 5. der 1. BL 6. der 1. BL Meister der 2. BL Vizemeister der 2. BL 7. der 1. BL 3. der 2. BL 4. der 2. BL 5. der 2. BL 6. der 2. BL 7. der 2. BL Aufsteiger 1 Aufsteiger 2 Aufsteiger 3 Aufsteiger 4 8. der 2. BL Aufsteiger 5 Aufsteiger 6 9. der 2. BL Aufsteiger 7 Aufsteiger 8 Aufsteiger 9 b) Einteilung der Gruppen Die 1. Bundesliga Herren besteht aus zehn Mannschaften, die in zwei Gruppen zu je fünf Mannschaften die Spiele der Gruppenphase absolvieren. Die 1. Bundesliga Damen besteht aus 7 Mannschaften, die in einer Gruppe im Round Robin System (jeder gegen jeden) ihre Spiele absolvieren. Die 2. Bundesliga Damen und Herren besteht aus jeweils 9 Mannschaften, die in einer Gruppe im Round Robin System (jeder gegen jeden) ihre Spiele absolvieren. Das Landesmeister-Aufstiegsturnier wird grundsätzlich in zwei Gruppen (A und B) mit jeweils 4 Landesmeistern durchgeführt. Sollten alle neun Landesmeister an den Aufstiegsspielen teilnehmen, 3/14

4 erfolgt in einer der beiden Gruppen eine Vorrunde. Änderungen aufgrund der Anzahl der teilnehmenden Landesmeister sind möglich. (siehe DFB 10) Die Zuordnung der Mannschaften erfolgt nach der Endreihung / Warteschlange der letztjährigen Bundesliga durch den Bundesliga-Wettspielausschuss. c) Die Spielplanerstellung der Gruppenspiele erfolgt durch den Bundesliga-Wettspielausschuss in Abstimmung mit dem ÖTV Turnierreferat. 6 SPIELTERMINE DER SIMACEK ÖTV BUNDESLIGA 2014 HERREN DAMEN Spieltag/Liga 1. BL 2. BL LM-AUF 1. BL 2. BL LM-AUF Spieltag Mai 17. Mai 23. Aug (VR) 25. Mai 17. Mai 23. Aug (VR) Spieltag Mai 24. Mai 30. August 29. Mai 24. Mai 30. August Spieltag Mai 29. Mai 6. Sept. 31. Mai 29. Mai 6. Sept. Spieltag 4 7. Juni 31. Mai 13. Sept 7. Juni 31. Mai 13. Sept Spieltag 5 9. Juni 7. Juni 9. Juni 7. Juni Spieltag Juni (UP) 9. Juni 15. Juni 9. Juni Spieltag Juni (UP) 14. Juni 19. Juni 14. Juni Spieltag Juni (UP) 19. Juni 19. Juni Spieltag Juni 21. Juni Final4 SF Final4 Finale 6. Sept. 7. Sept. 7 SPIELMODUS 1. BUNDESLIGA HERREN 7.1. GRUPPENPHASE a) In der Gruppenphase spielen die Mannschaften der jeweiligen Gruppe im Round Robin System (jeder gegen jeden, ohne Rückspiel) gegeneinander. b) Jede Mannschaft hat zwei Heimspiele FINAL FOUR - SEMIFINALE UND FINALE DER 1. BUNDESLIGA HERREN a) Der Gruppensieger sowie der Gruppenzweite aus den beiden Gruppen der Gruppenphase qualifizieren sich für das Final Four. b) Das Final Four wird an einem Ort (vorzugsweise auf der Anlage einer der vier qualifizierten Mannschaften) ausgetragen. c) Die (qualifizierten) Vereine können sich bis 20. Juni des Spieljahres um die Durchführung des Final Four der Herren 1. Bundesliga bewerben. Die Vergabe des Final Four erfolgt bis spätestens 1. Juli 2014 durch den Bundesliga-WA. d) Für die Durchführung des Final Four kann der Bundesliga-WA Änderungen gegenüber den Durchführungsbestimmungen vornehmen. Diese Änderungen müssen den teilnehmenden Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Der Bundesliga-WA oder eine von ihm ernannte Person ist in Absprache mit den Veranstaltern des Final Four berechtigt: 1) den Spielbeginn lt. 11 d) zu ändern 2) die Reihenfolge der Spiele zu bestimmen und die Platzeinteilung vorzunehmen ( 11 e und f) Die Mannschaften und der OSR sind davon 1 Stunde vor Beginn der Wettkämpfe in Kenntnis zu setzen. 4/14

5 e) Beim Final Four Event (Meister Play-Off) sind die teilnehmenden Mannschaften verpflichtet, beim Players-Abend vor den SF-Begegnungen mit allen einzusetzenden Spielern anwesend zu sein. f) Werden im Final Four aufgrund von Spielermangel einzelne Matches w.o. gegeben, kann die Mannschaft je Vergehen mit einer Geldstrafe bis zu EUR 3.000,00 belegt werden. g) Das Semifinale wird in Kreuzspielen ausgetragen. 1. Gruppe A gegen 2. Gruppe B und 1. Gruppe B gegen 2. Gruppe A. h) Die beiden Sieger aus den Semifinali spielen um den Österreichischen Mannschaftsstaatsmeistertitel. 7.3 ABSTIEGSGRUPPE DER 1. BUNDESLIGA HERREN a) Die 3., 4. und 5. Platzierten aus der Gruppenphase spielen in einer Gruppe jeder gegen jeden, wobei die Punkte aus den Spielen gegen die Mannschaften aus der Gruppenphase in die Abstiegsgruppe mitgenommen werden. Folgende Punkte der Spiele werden aus dem Grunddurchgang mitgenommen: Dritter Gruppe A Vierter Gruppe A, Dritter Gruppe A Fünfter Gruppe A, Vierter Gruppe A Fünfter Gruppe A. Dritter Gruppe B Vierter Gruppe B, Dritter Gruppe B Fünfter Gruppe B, Vierter Gruppe B Fünfter Gruppe B. b) Somit hat in der Abstiegsgruppe jede Mannschaft drei weitere Spiele, wobei der jeweilige Gruppendritte (Tabelle der Gruppenphase) sowie der punktebessere Viert-Platzierte (Tabelle der Gruppenphase) zwei Heimspiele erhalten. Sind die beiden Viert-Platzierten punktegleich (Tabelle der Gruppenphase), entscheidet in weiterer Folge die bessere Match-, Satz- und letztlich Gamedifferenz über das zweite Heimspiel. c) In der Abstiegsgruppe ergeben sich somit folgende Begegnungen: Spieltag 6 3. Gruppe A 5. Gruppe B 3. Gruppe B 5. Gruppe A 4. Gruppe A 4. Gruppe B (besserer 4. hat Heimrecht) Spieltag 7 5. Gruppe A 4. Gruppe B 4. Gruppe A 5.Gruppe B 3. Gruppe A 3.Gruppe B Spieltag 8 3. Gruppe B 4. Gruppe A 4. Gruppe B 3. Gruppe A 5. Gruppe B 5.Gruppe A d) Die beiden Gruppenletzten (5. und 6. der Abstiegsgruppe) steigen aus der 1. Bundesliga ab. 8 SPIELMODUS 1. BUNDESLIGA DAMEN a) Meisterschaftssystem Die 1. Bundesliga Damen besteht aus sieben Mannschaften, die im Round Robin System (jeder gegen jeden, ohne Rückspiel) die Meisterschaft absolvieren. b) Jede Mannschaft hat somit 3 Heim- und 3 Auswärtsspiele. Ein Spieltag ist spielfrei. 5/14

6 c) Österreichischer Staatsmeister ist jene Mannschaft, die gemäß DFB 13 c) und d) die Meisterschaft als Gruppensieger abschließt. d) Der Tabellenletzte (7. der 1. Bundesliga Damen) steigt grundsätzlich in die 2. Bundesliga Damen ab. e) Die Spielplanerstellung erfolgt durch den Bundesliga-Wettspielausschuss. 9 SPIELMODUS 2. BUNDESLIGA DAMEN UND HERREN a) Meisterschaftssystem Die 2. Bundesliga besteht aus je neun Mannschaften, die im Round Robin System (jeder gegen jeden, ohne Rückspiel) die Meisterschaft absolvieren. b) Jede Mannschaft hat somit 4 Heim- und 4 Auswärtsspiele. Ein Spieltag ist spielfrei. c) Der Meister und der Vizemeister der 2. Bundesliga Herren steigen in die 1. Bundesliga Herren auf, die beiden Tabellenletzten (8. und 9. der 2. Bundesliga) spielen im Folgejahr in der jeweiligen höchsten Liga ihres Landesverbandes. d) Der Meister der 2. Bundesliga Damen steigt in die 1. Bundesliga Damen auf, die beiden Tabellenletzten (8. und 9. der 2. Bundesliga) spielen im Folgejahr in der jeweiligen höchsten Liga ihres Landesverbandes. e) Die Spielplanerstellung erfolgt durch den Bundesliga-Wettspielausschuss. 10 SPIELMODUS LANDESMEISTERAUFSTIEGSTURNIER a) Das Landesmeister-Aufstiegsturnier wird grundsätzlich in zwei Gruppen (A und B) mit jeweils 4 Landesmeistern durchgeführt. Sollten alle neun Landesmeister an den Aufstiegsspielen teilnehmen, erfolgt in einer der beiden Gruppen eine Vorrunde. b) Die Gruppen werden nach Möglichkeit nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt, wobei darauf geachtet wird, dass die sportliche Ausgeglichenheit der Gruppen gewährleistet bleibt. c) Änderungen aufgrund der Anzahl an Landesmeistern am Aufstiegsturnier sind vorbehalten. d) Das Heimrecht wird durch das Los entschieden, wobei mindestens ein Heimspiel oder maximal zwei Heimspiele in den Gruppenspielen erfolgen. e) Nach Meldung aller Landesverbände wird die Auslosung rechtzeitig auf der nuliga Plattform des ÖTV unter <Bundesliga> bekannt gegeben. f) Aus dem Landesmeisteraufstiegsturnier steigen zwei Landesmeister in die 2. Bundesliga auf. 11 SPIELERBERECHTIGUNG a) Alle Spieler von EU-Staaten sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und pro Mannschaft ist ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Nicht-EU-Bürger, welche dem 49 (2) Zif. 1 der ÖTV-WO zugeordnet werden (=Gleichstellungsparagraph). b) Ein Spieler darf in einer Saison nur für einen Verein innerhalb Österreichs an der Mannschaftsmeisterschaft der allgemeinen Klasse teilnehmen. c) Die Top 6-Spieler (1. Bundesliga Herren) dürfen in der Abstiegsgruppe bzw. im Final Four nur dann eingesetzt werden, wenn sie mindestens einmal in der Gruppenphase (Einzel oder Doppel) angetreten sind. Die Beweisführung obliegt dem jeweiligen Mannschaftsführer durch Vorlegen des Spielberichtes aus der Gruppenphase. d) Die Top 6-Spieler und die Top-5-Spielerinnen dürfen am Landesmeister-Aufstiegsturnier nur dann eingesetzt werden, wenn sie mindestens bei zwei Begegnungen im Landesmeisterbewerb (Einzel und/oder Doppel) angetreten sind. 6/14

7 e) Ein Spieler, der im jeweiligen Bewerb öfter als zweimal (Einzel oder Doppel) in der ranghöheren Mannschaft in der Bundesliga eingesetzt worden ist, ist für die rangniedrigere Mannschaft im Landesmeister-Aufstiegsturnier nicht mehr spielberechtigt. 12 MANNSCHAFTSLISTEN a) Die Mannschaftslisten sind bis spätestens 15. Februar 2014 im Meisterschaftsportal im Internet zu erfassen. Eine Nachnennung nach dem 15. Februar 2014 ist nicht mehr möglich. Die Nichteinhaltung des Eingabetermins wird mit einer Gebühr von EUR 400,00 geahndet. Terminänderungen kann der Bundesliga-WA vornehmen. b) In der Mannschaftsliste dürfen 15 Spieler bzw. 12 Spielerinnen genannt werden. c) Die Mannschaftslisten für das LM-Aufstiegsturnier werden aus der LV-Meisterschaft übernommen. d) CAP System der 1. und 2. Bundesliga Damen und Herren: Jede Mannschaft kann nur eine gewisse Anzahl an CAP Punkten für die genannten Spieler einsetzen. Limits: 2014 HERREN DAMEN LIGA BL 1 BL 2 LM-AUF BL1 BL 2 LM-AUF CAP PUNKTE CAP Punkte Übersicht CAP Punkte Ranking ATP/WTA ÖTV oder Nat. Rank DC/FC< ÖTV Nat. Rank DC/FC> ÖTV* ITN** Specials retiredplayers*** Herren Damen < 2,00 < 4, Ende < 2,50 < 4, < 3,00 < 5,00 Österreicher U20 0 > 200 > 301 >= 3,00 >= 5,00 (2014 = Jg. 1994) * Gilt für alle Nationen, die in der DC/FC Nationen-Wertung vor Österreich liegen ** nur Österreicher (alle) und Nicht-Österreicher (mit 10 oder mehr Spielen) in der ITN Wertung *** zurückgetretene SpielerInnen (kein aktuelles ATP/WTA Ranking) werden aufgrund ihres besten Rankings eingestuft alle 3 Jahre Abstufung 1) Für die Berechnung der CAP Punkte ist jeweils der aktuell gültige Wert zum 1. Jänner des Spieljahres heranzuziehen. 2) Für jeden genannten Österreicher darf das CAP Limit um 15 Punkte überzogen werden. 3) Österreicher (U20) werden nicht bewertet (unabhängig von ihren CAP Punkten)! Für 2014 gültig: Herren bzw. Damen Jahrgang /14

8 4) Kann ein Team die Anzahl an Spieler nicht vollständig ausfüllen, wird jeder freibleibende Platz mit 10 CAP Punkten belegt. 5) Die Platzierung in der ATP/WTA Doppelweltrangliste wird mit 50% der CAP-Punkte berechnet. 6) Eine Mannschaft muss 80% ihrer Doppelspiele beenden. Beendet eine Mannschaft in einem Spieljahr weniger als 80% ihrer Doppelspiele (aus eigenem Verschulden; ret. oder w.o. unabhängig vom Grund), so wird das CAP Punkte Limit für diese Mannschaft im folgenden Jahr um 10% reduziert. Ausnahme: Play Off Spiele (Final4) ohne Tabellenwertung. 7) Zurückgetretene Spieler bzw. Spieler, die in keiner Rangliste (mehr) aufscheinen, werden nach ihrem besten Ranking eingestuft. Beginnend vom Jahr des besten (nachvollziehbarem) Ranking wird der Spieler jedes 3. Jahr um eine Kategorie abgestuft. Beispiele: Stefan Koubek - best ATP 20 im Jahr 2000 Jiri Novak - best ATP 5 im Jahr 2002 Abstufung um eine Kategorie alle 3 Jahre Abstufung um eine Kategorie alle 3 Jahre Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr e) Das Berechnungsblatt für die CAP Punkte muss bis spätestens 16. Februar des Spieljahres an den BL- WA per (bundesliga@oetv.at) übermittelt werden f) Überschreitet eine Mannschaft die CAP Punkte bei der Nennung, hat der Bundesliga-WA Spieler aus der Nennliste zu streichen. g) Die teilnehmenden Mannschaften sind verpflichtet, ihre Kader so zu gestalten, dass alle Matches ordnungsgemäß durchgeführt werden können. h) Bei Doppelnennungen (Spieler dürfen nur bei einem Verein der allgemeinen Klasse genannt werden) hat der Bundesliga-WA diesen Spieler aus der Mannschaftsliste zu streichen. i) Die Mannschaftsspieler müssen gemäß der ATP/WTA-Rangliste - gültig vom 10. Februar bis zu 7 ATP/WTA-Punkten gereiht sein. Unter 7 ATP/WTA-Punkten gilt die ÖTV-Rangliste vom 10. Februar 2014 Für Nichtösterreicher mit weniger als 7 ATP/WTA-Punkten erfolgt die Einreihung aus der Platzierung der österreichischen Spieler und der Nichtösterreicher der ATP-/WTA-Rangliste vom 10. Februar Nichtösterreicher, die kein ATP/WTA-Ranking haben, dürfen grundsätzlich nicht vor österreichischen Spielern, die unter den ersten 100 der ÖTV-Herren-Rangliste oder unter den ersten 50 der ÖTV-Damen- Rangliste liegen, eingereiht werden. j) Umreihungen können mit nachvollziehbaren Begründungen schriftlich beim Bundesliga-WA beantragt werden. k) Bei allen Nicht-EU-Bürgern welche nach 49 (2) 1. den Österreichern gleichgestellt sind, muss diese Genehmigung vom ÖTV oder Landesverband an den Bundesliga-WA gesandt werden. l) Bei allen Nicht-Österreichern ist auf der Mannschaftsliste die Nationalität anzugeben. m) Die Spielerlisten werden vom Bundesliga-WA überprüft und genehmigt. Der Bundesliga-WA kann dabei Umreihungen vornehmen. Die genehmigten Mannschaftslisten werden vom Bundesliga-WA im Internet freigegeben. Die Mannschaften werden mittels davon in Kenntnis gesetzt. 8/14

9 13 SPIELREGLEMENT a) Herren: 6 Einzel und 3 Doppel b) Damen: 5 Einzel und 2 Doppel c) Für jeden Sieg in der Gruppe werden dem Sieger bzw. Verlierer abhängig vom Spielergebnis Punkte gutschrieben. Herren Damen Ergebnis Sieger Verlierer Ergebnis Sieger Verlierer 9:0 3 Pkt. 0 Pkt. 7:0 3 Pkt. 0 Pkt. 8:1 3 Pkt. 0 Pkt. 6:1 3 Pkt. 0 Pkt. 7:2 3 Pkt. 0 Pkt. 5:2 2 Pkt. 1 Pkt. 6:3 2 Pkt. 1 Pkt. 4:3 2 Pkt. 1 Pkt. 5:4 2 Pkt. 1 Pkt. Wenn eine Mannschaft alle ihre Spiele gewonnen hat, ist sie unabhängig von ihrer Gesamtpunkteanzahl Gruppen-Erster. Wenn eine Mannschaft alle ihre Spiele verloren hat, ist sie unabhängig von ihrer Gesamtpunkteanzahl Gruppen-Letzter. d) Bei Punktegleichheit zweier Mannschaften innerhalb einer Gruppe entscheidet das direkte Ergebnis gegeneinander. Sind jedoch mehr als zwei Mannschaften punktegleich, so entscheidet 1) die bessere Wettspiel-Differenz 2) die bessere Satz-Differenz, 3) die bessere Game-Differenz, 4) das Los, wobei jedoch nur die Wettspielergebnisse der punktegleichen Mannschaften untereinander, ohne Berücksichtigung der Ergebnisse gegen die anderen, nicht punktegleichen Mannschaften einer Gruppe, gezählt werden. Spielt eine Mannschaft die Spiele in der jeweiligen Gruppe nicht zu Ende, werden alle gegen diese Mannschaft erzielten Ergebnisse nicht gewertet und die Mannschaft muss aus der Bundesliga ausscheiden. 14 DURCHFÜHRUNG DER SPIELE a) Die Termine für die Meisterschaftsspiele werden vom Bundesliga-WA in Abstimmung mit dem ÖTV Turnierreferat festgelegt. b) Am vorgesehenen Spieltag haben die beiden Mannschaften auch bei zweifelhafter Witterung so rechtzeitig auf der Anlage zu erscheinen, dass die in lit. d genannten Zeitpunkte eingehalten werden können. Entscheidungen über die Benutzbarkeit der Anlage sind nur am Austragungsort vom Oberschiedsrichter zu treffen. c) 30 Minuten vor Spielbeginn hat jede Mannschaft einen Mannschaftsführer zu nominieren. Hat ein Verein bis zu diesem Zeitpunkt keinen Mannschaftsführer nominiert, wird das Spiel gegen diesen Verein 9:0/7:0 strafverifiziert. Nur der Mannschaftsführer ist berechtigt, für die Mannschaft seines Vereines bindende Erklärungen abzugeben. Des Weiteren ist er berechtigt, vom Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft den Nachweis der Identität der Spieler zu verlangen. d) Spielbeginn ist grundsätzlich um 11:00 Uhr. e) Der Wettkampf beginnt mit den Einzelspielen. 15 Minuten vor der in lit. d genannten Beginnzeit haben die Mannschaftsführer dem Oberschiedsrichter die Aufstellung der Spieler mittels ÖTV-Formular für die Einzelspiele zu übergeben. Hat ein Mannschaftsführer 15 Minuten vor der in lit. d. genannten Beginnzeit die Aufstellung der Einzel 9/14

10 dem Oberschiedsrichter nicht übergeben, werden die Einzelspiele mit 6:0/5:0 gegen diese Mannschaft strafverifiziert. Bei Nichtanwesenheit eines Oberschiedsrichters sind die Aufstellungen durch die Mannschaftsführer auszutauschen und die Spiele werden ohne Leitung eines Oberschiedsrichters begonnen. Die Aufstellung darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Aufstellungen anwesend und spielfähig sind. Ist die Mannschaft nicht vollzählig, sondern fehlt (fehlen) ein oder mehrere Spieler der Ränge 1-5 bei den Herren bzw. 1-4 bei den Damen so ist entsprechend der Spielerliste nachzurücken. Eine Nachnennung auf den (die) freien Plätze ist nicht erlaubt. Die vom Mannschaftsführer abgegebene Spielerliste an den Oberschiedsrichter ist bindend und darf nicht mehr verändert werden. Gleichzeitig mit der Mannschaftsaufstellung hat der Mannschaftsführer des Heimvereines dem Oberschiedsrichter auch die Platzeinteilung für alle Einzelspiele bekannt zu geben. Bei Abwicklung der Spiele muss mit den Spielen 2, 3, 4 begonnen werden. Die restlichen 3 bzw. 2 Einzelspiele haben unverzüglich nach Freiwerden der für sie bestimmten Plätze zu beginnen. Steht ein Platz frei, da alle auf diesem Platz eingeteilten Spiele bereits beendet sind, kann der Oberschiedsrichter die Verlegung eines ausständigen Spieles auf diesen Platz anordnen bzw. muss er auf Wunsch beider Mannschaftsführer die Verlegung anordnen. Auf mehr als 3 Plätzen kann nur mit Zustimmung der anreisenden Mannschaft gespielt werden. f) Die Mannschaftsführer haben die Aufstellung ihrer Spieler für die Doppelspiele spätestens 15 Minuten vor deren Beginn, längstens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzelspieles dem Oberschiedsrichter zu übergeben, allenfalls auszutauschen. Hat ein Mannschaftsführer 15 Minuten vor der festgesetzten Beginnzeit der Doppelspiele die Doppelaufstellung dem Oberschiedsrichter nicht übergeben, werden die Doppelspiele mit 3:0/2:0 gegen diese Mannschaft strafverifiziert. Die Aufstellung darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Aufstellungen anwesend und spielfähig sind. Gleichzeitig hat der Mannschaftsführer des Heimvereines die Platzeinteilung für die Doppelspiele zu übergeben (beachte 12d) 4)). Auch die in den Doppelspielen einzusetzenden Spieler sind nach der Spielerliste zu reihen und erhalten danach die Platzziffern 1-6/1-4. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein, als die des folgenden. Bei Summengleichheit steht die Reihung dem Mannschaftsführer frei. Die vom Mannschaftsführer abgegebene Spielerliste an den Oberschiedsrichter ist bindend und darf nicht mehr verändert werden. g) Die Reihenfolge der Spiele kann nur einvernehmlich abgeändert werden. Ist ein Spieler nach Übergabe einer Aufstellung nicht mehr spielfähig, verliert die betroffene Mannschaft den Punkt. Sollte ein Spieler sein Einzel unabhängig vom Grund nicht beenden, so ist dieser Spieler im anschließenden Doppel nicht mehr spielberechtigt. h) Alle Spiele werden auf zwei Gewinnsätze Tie Break in allen Sätzen ausgetragen. Bei Doppelspielen wird der dritte Satz als Match-Tie-Break (wie Tie-Break, allerdings bis 10 Gewinnpunkte, zwei Punkte Unterschied) gespielt. Zudem findet die No-Ad Regel im Doppel ihre Anwendung. Zwischen zwei Wettspielen kann ein Spieler eine Pause von 30 Minuten beanspruchen. i) Wenn Einzel- oder Doppelspiele nach Übergabe oder Austausch der Aufstellungen nicht begonnen werden konnten (aus Gründen höherer Gewalt), so können zum neuen Spieltag die Aufstellungen wie zu Beginn eines neuen Spieles übergeben oder ausgetauscht werden. j) Bei Nichtbespielbarkeit der Freiplätze - sowohl zum vorgesehenen Spielbeginn, als auch während der Spiele - ist der Wettkampf in die bekanntgegebene Halle zu verlegen. Ein in der Halle begonnenes oder fortgesetztes Spiel ist in dieser zu beenden. Ob "Nichtbespielbarkeit" der Plätze (insbesondere wegen Schlechtwetter oder Dunkelheit) vorliegt, stellt der Oberschiedsrichter fest. 10/14

11 Spielende in der Halle ist Uhr. Ein vor Uhr begonnenes Spiel muss zu Ende gespielt werden. Die Form der Abwicklung in der vom Heimverein gemeldeten Halle ist vom Oberschiedsrichter mit den Mannschaftsführern vor Beginn der Wettkämpfe festzulegen. k) Während eines Spieles darf ein Spieler nur jeweils von einer Person betreut (gecoacht) werden. l) Auf Aufforderung des OSR müssen sich die Spieler mit einem amtlichen Ausweis legitimieren. 15 PFLICHTEN DES HEIMVEREINS a) Die Kosten für den Platzmeister, die Platzpflege und die Ballkinder, sowie die Reservierungs- und eventuell anfallende Benützungskosten der Halle trägt der Heimverein. b) Bälle: 1. BL: Die vom ÖTV Pool zur Verfügung gestellten Tennisbälle aufzulegen. Jedes Einzel- bzw. Doppelspiel wird mit neuen Bällen begonnen, gespielt wird mit 4 Bällen, Ballwechsel ist jeweils nach 11/13 Spielen (Strafbestimmung siehe 19 c). 2. BL und LM-Aufstiegsturnier: Jedes Einzel- bzw. Doppelspiel und jeder 3. Satz wird mit 3 neuen Bällen begonnen. Im Doppel werden im 3. Satz (Match Tie Break) keine neuen Bälle aufgelegt. Im Einvernehmen der beiden Mannschaftsführer kann jedoch ein Ballwechsel (11/13) vereinbart werden. Dies gilt für alle Spiele der Begegnung und muss dem OSR vor Übergabe der Aufstellungen mitgeteilt werden (Strafbestimmung siehe 19 c). c) Der Gastmannschaft sind am Spieltag vormittags und am Nachmittag des Vortages zwei Freiluftplätze zumindest 2 Stunden (Halle 1 Stunde) je nach Witterung und Wunsch des Anreisenden zu Trainingszwecken zu überlassen. d) Zur Führung des zur Verfügung gestellten Bundesliga-Spielberichtes (dreifach). Das Ausfüllen des Spielberichtes muss in Blockschrift (deutlich lesbar) erfolgen. Aushändigen des Spielberichtes: Original Heimverein / 1. Kopie an den OSR / 2. Kopie an die Gastmannschaft e) Die Spielergebnisse sind laufend (nach Beendigung eines Einzel- oder Doppelspieles) im Meisterschaftsportal im Internet ( zu ergänzen und aktuell zu halten. Erst mit der Eingabe des letzten Matches wird die Begegnung abgeschlossen und kann nicht mehr geändert werden. Bei fehlender aktueller Eingabe der Spiele in das Internet kann durch den Bundesliga-WA eine Strafe bis zu EUR 200,00 pro Fall verhängt werden. f) Zur Bereitstellung vorhandener Umkleidemöglichkeiten, sowie Duschen mit Warm- und Kaltwasser für die Gastmannschaft. g) Auf jedem Platz im Freien ist eine Spielstandsanzeigetafel und im Bereich des Clubhauses/Terrasse eine Spielberichtstafel oder der von der Bundesliga zur Verfügung gestellte Spielberichtsbogen (A0) anzubringen (1. und 2. BL). h) Für Ruhe und Ordnung während des Wettspieles zu sorgen. i) Die für die Verwendung des LIVE-Score zur Verfügung gestellten PDA s müssen zu Spielbeginn vollständig geladen sein und ein weiteres Laden ermöglicht werden (nur 1. BL). j) Der Gastmannschaft sind vor Spielbeginn 25 Freikarten (bei Eintritt) zu übergeben. 16 MANNSCHAFTSVERPFLICHTUNGEN a) Teilnahme am Bundesliga Infotag am 28. September 2014 (freiwillig). b) Jede Mannschaft hat selbstständig Sorge zu tragen, rechtzeitig am Spielort zu erscheinen. c) Jede Mannschaft hat in voller Mannschaftsstärke (Damen 5, Herren 6) anzutreten. 11/14

12 d) Jede Mannschaft hat in farblich angepasster Kleidung anzutreten, sodass eine Zuordnung der Spieler zur Mannschaft deutlich erkennbar ist. e) Jeder Spieler hat das von der Bundesliga zur Verfügung gestellte Ligalogo deutlich sichtbar am T-Shirt / Leibchen zu tragen. (1. und 2. BL) T-Shirt: rechter oder linke Ärmel Trägerloses Leibchen: Oberer Brustbereich, rechts, links oder zentriert. f) Nur 1. BL: Jede Mannschaft erhält vor Meisterschaftsbeginn eine Anzahl an PDA s, die zu allen Meisterschaftsspielen mitzubringen sind. Die Akkus müssen dabei immer vollständig geladen sein. g) Nach jeder Begegnung ist der Kontakt mit der ÖTV Pressestelle (Wolfgang Wonesch, ) für die ÖTV Presseerklärung bzw. Homepage sicherzustellen. Die ÖTV Pressestelle meldet sich. 17 NICHTAUSTRAGUNG VON WETTSPIELEN a) Bei Nichtantreten zu einem Bundesligaspiel kann der Bundesliga-WA eine Geldstrafe bis zu EUR 3.000,00 aussprechen und die Mannschaft wird unabhängig ihres erreichten Tabellenplatzes zum Zwangsabstieg verurteilt. b) Bei Antreten mit weniger als 6 Spielern bzw. 5 Spielerinnen zu den Einzelspielen kann der Bundesliga- WA beim ersten Vergehen eine Geldstrafe bis zu EUR 3.000,00 aussprechen. Beim zweiten Vergehen kann der Bundesliga-WA eine Geldstrafe bis zu EUR 3.000,00 aussprechen und die Mannschaft wird unabhängig ihres erreichten Tabellenplatzes zum Zwangsabstieg verurteilt. c) Ausnahmen von den Geldstrafen und dem Zwangsabstieg können nur dann erfolgen, wenn die anreisende Mannschaft amtlich nachweisen kann, dass bei der Anfahrt ein technisches Gebrechen oder ein Verkehrsunfall die Ursache des Nichtantretens war. Die Ausnahme wird nur dann angewendet, wenn es die gesamte Mannschaft betrifft. Das Spiel wird vom Bundesliga-WA neu terminisiert. d) Kann zum vorgesehenen Termin der Wettkampf nicht ausgetragen oder beendet werden, so bedarf auch ein einvernehmlich festgelegter Ersatztermin der Zustimmung des Bundesliga-WA. Bei Nichteinigung entscheidet der Bundesliga-WA über den Ersatztermin. 18 OBERSCHIEDSRICHTER (OSR), STUHLSCHIEDSRICHTER (CU) a) Das ÖTV-Schiedsrichterreferat nominiert den Oberschiedsrichter und die Stuhlschiedsrichter für jedes Wettspiel der Simacek ÖTV Bundesliga. b) Die Befugnisse des Oberschiedsrichters: 1) Schiedsrichterentscheidungen zu korrigieren, soweit aus eigener Wahrnehmung eine klare Fehlentscheidung erkannt wird. Gegebenenfalls Schieds- oder Linienrichter abzuberufen. 2) Über die Frage der Benützung der Tennisanlage, der Fortsetzung von Spielen oder den Abbruch wegen Dunkelheit oder Regens zu entscheiden. 3) Bei grober Störung eines Wettspieles - durch welche Umstände immer - einen reibungslosen Ablauf des jeweiligen Wettspieles zu gewährleisten, wobei seine Befugnisse so weit gehen, gegebenenfalls das Spiel abzubrechen. 4) Die Einhaltung der Bestimmungen der Wettspielordnung, der Durchführungsbestimmungen Bundesliga und der Tennisregeln zu gewährleisten. 5) Die Verlegung von Spielen in die Halle. 6) Sollte die Heimmannschaft nicht die vom ÖTV Pool zur Verfügung gestellten Bälle (1. BL) bzw. nicht die gemeldeten Bälle (2. BL/LM Auf) auflegen, so ist der OSR verpflichtet, die gesamte Bundesligabegegnung oder einzelne Spiele nicht freizugeben. 12/14

13 7) Der Oberschiedsrichter ist berechtigt die Anwendung der Verhaltensregeln an die Stuhlschiedsrichter zu übertragen. 8) Die ÖTV-Regel- und Verhaltensentscheidungen des Oberschiedsrichters sind unanfechtbar. c) Die Pflichten des Oberschiedsrichters: 1) Dem Besetzungsreferenten seinen Einsatz sofort nach Erhalt der Einsatzliste zu bestätigen. 2) Ein Spielabbruch ist sofort telefonisch dem Vorsitzenden des Bundesliga-WA zu melden. 3) Kontrolle der Bundesliga-Logos auf den Dressen der Spieler. (1. und 2. BL) 4) Kontrolle der Eingabe im nuliga System durch den Heimverein. 5) Abwicklung, Kontrolle und Verwaltung des Live-Scoring Systems (1. BL) d) Stuhlschiedsrichter: Bei Nichterscheinen eines nominierten Stuhlschiedsrichters werden zwei Einzelund ein Doppelspiel bei den Herren oder ein Einzelspiel bei den Damen ohne Stuhlschiedsrichter durchgeführt. Die Entscheidung, welche Begegnungen ohne Stuhlschiedsrichter erfolgen, trifft der Oberschiedsrichter. e) Die Spiele der 2. BL und im LM-Aufstiegsturnier werden grundsätzlich ohne Stuhlschiedsrichter ausgetragen. In diesen Begegnungen kann der Heimverein Stuhlschiedsrichter für die Spiele mit den ungeraden Nummern und die Gastmannschaft Stuhlschiedsrichter für die Spiele mit den geraden Nummern stellen. Für diese Besetzung müssen beide Mannschaftsführer ihre Zustimmung geben. 19 STRAFBESTIMMUNGEN a) Im Falle des Einsatzes nicht berechtigter Spieler ist das Spiel mit 9/0 bzw. 7/0 straf zu verifizieren. b) Im Falle einer falschen Reihung gehen alle Spiele ab der falschen Reihung w.o. c) Im Falle der Nichtverwendung jener vom ÖTV Pool zur Verfügung gestellten Bälle wird der Wettkampf mit 9:0/7:0 für die Gastmannschaft strafbeglaubigt. Die Strafverifizierung erfolgt auch, wenn innerhalb einer Bundesligabegegnung ein Spiel gegen die o.a. Bestimmungen verstößt. 20 PROTESTE a) Alle Protestgründe sind, soweit sie zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Spielberichts bekannt sind oder bekannt sein müssten, unter Anführung des Wortes Protest und unter Angabe der genauen Uhrzeit ihres Eintrittes auf allen Ausfertigungen des Spielberichtes anzumerken. Andernfalls wird ein Protest nicht behandelt. Zusätzlich ist ein Protestschreiben mit genauer Darstellung des Protestgrundes innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes eingeschrieben an den Bundesliga-WA, der in erster Instanz entscheidet, zu richten. Die Protestgebühr von EUR 110,00 sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV einzubezahlen. Dem Protest ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da dieser sonst nicht behandelt wird. b) Einsprüche gegen obige Bestimmungen soweit sie nicht den laufenden Bewerb betreffen, sind innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes eingeschrieben an den Bundesliga-WA, der in erster Instanz entscheidet, zu richten. Die Protestgebühr von EUR 110,00 sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV einzubezahlen. Dem Protest ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da dieser sonst nicht behandelt wird. c) Gegen den Entscheid der ersten Instanz kann binnen 7 Tagen Berufung beim Berufungssenat des ÖTV erhoben werden. Die Berufungsgebühr von EUR 145,00 sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 13/14

14 ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV einzubezahlen. Der Berufung ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da dieser sonst nicht behandelt wird. d) Der Berufungssenat des Bundesliga-WA ist der ÖTV-Berufungssenat, bestehend aus den ÖTV- Disziplinarreferenten mit zwei weiteren Personen seiner Wahl, aus der vom ÖTV-Präsidium genehmigten Liste. e) Bei Stattgebung des Protestes oder der Berufung wird die Protest- oder Berufungsgebühr rückerstattet; im gegenteiligen Fall verfallen diese Gebühren zugunsten des ÖTV. f) Sämtliche Gebühren sind auf das Konto des Österreichischen Tennisverbandes bei der BA Unicredit, IBAN: AT , BIC: BKAUATWW einzubezahlen. 21 SONSTIGES a) Die Aufsicht über die Bundesliga hat der Vorsitzende des Bundesliga-WA oder bei seiner Verhinderung eine von ihm bestimmte Vertretung. Die Vertretung darf nur ein Mitglied des Bundesliga-WA sein. Er entscheidet unmittelbar bei auftretenden Unklarheiten im laufenden Bewerb. Gegen diesen Entscheid gibt es keinen Rechtsmittelweg. b) In allen Fällen, die durch die vor angeführten Bestimmungen nicht geregelt sind, entscheidet der Bundesliga-WA. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ÖTV-Wettspielordnung sowie die Tennisregeln des ÖTV. Ausnahmen von den DFB können in begründeten Fällen nach schriftlichem Ansuchen vom Bundesliga- WA genehmigt werden. Strafenkatalog: Zurückziehen aus der Bundesliga Bundesligasperre für 3 Jahre Zurückziehen nach dem EUR 3.500,00 + Bundesligasperre für 3 Jahre Nichteingabe der Mannschaftslisten bis EUR 400,00 Verstoß gegen aktuelle Ergebniserfassung bis zu EUR 200,00 Nichtantreten zu einem BL-Spiel Zwangsabstieg + bis zu EUR 3.000,00 Antreten mit unvollzähliger Mannschaft, Erstvergehen bis zu EUR 3.000,00 Antreten mit unvollzähliger Mannschaft, Zweitvergehen Zwangsabstieg +bis zu EUR 3.000,00 w.o. (einzelne Matches) aus Spielermangel im Final Four bis zu EUR 3.000,00 Unberechtigter Einsatz eines Spielers Verifizierung zu null Nichtverwendung der gemeldeten und ITF zertifizierten Bälle (bei Bedarf) Verifizierung zu null Allgemeine Verstöße gegen die DFB bis zu EUR 1000,00 Für den Bundesliga-WA: Hans Sommer Vorsitzender der Simacek ÖTV Bundesliga ÖTV Wettspielreferent November /14

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