Veranstaltungs- bzw. Miettermin

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Transkript:

Anschrift des Antragstellers: Name: Straße: PLZ: Ort: Gelb unterlegte Felder bitte ausfüllen Veranstaltungstitel: Telefon: Email: Handy: Art der Veranstaltung bitte ankreuzen: 5. Ausstellungen 1. Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen 2. Familienfeste 3. Sitzungen und Versammlungen 4. Trainings- und Übungszwecke 6. Politische Veranstaltungen 7. Gewerbliche Veranstaltungen 8. Schulische Veranstaltungen Veranstaltungsgröße / Personenanzahl: Wichtig für die Brandwache der Feuerwehr nach 4 Gebühren- & Benutzungsordnung. Geben Sie hier bitte die erwartete Personenzahl bei Ihrer Veranstaltung an:. P e r s o n e n Kopie der GEMA - Anmeldung liegt bei Gemäß der Gebühren- und Benut zungsordnung können f olgende Säle, Räume und deren Einricht ung zur Verf ügung gest ellt werden: Hauptsaal mit Galerie & Bühne Vereinsraum 1 Richtung Sportplatz Vereinsraum 2 Neben der Küche Küche Übungsraum 1 im OG, Richtung Sportplatz Übungsraum 2 im OG, Eckraum Übungsraum 3 im OG, Richtung Rathaus Kellersaal 1 M itte Kellersaal 2 Rechter Kellersaal Kellersaal 3 Linker Kellersaal Ist der Gesamtmietpreis über 250 Euro, wird nach der Gebühren- & Benutzungsordnung (GBO) 3 Ziffer 4 vom Gesamtmietpreis zusätzlich 50% als Sicherungsleistung erhoben Gesamtmietpreis + Sicherungsleistung in EURO: Ja: Veranstaltungs- bzw. Miettermin Nein: Datum der Veranstaltung Uhrzeit der Veranstaltung am: bis: Beginn Saalöffnung Summe: 19 % MwSt.: Gesamtmietpreis in EURO: N ur für Vereinen & Organisatio nen: Nachstehend werden zwei verantwortliche Personen mit erreichbarer Telefon- bzw. Handynummer benannt, welche für den ordnungsgemässen Ablauf der Veranstaltung sorgen und von denen ständig einer anwesend ist: Wird nachgereicht am: M ietgebühr EUR Kostenpauschale M iete EUR Kostenpauschale M üllentsorgung EUR 1. Name Telefonnummer: 2. Name Telefonnummer: M it diesem Antrag wird die Gebühren- und Nutzungsordnung der Gemeinde M örlenbach anerkannt. Es ist uns bekannt, dass das Benutzungsrecht erst mit der schriftlichen Genehmigung durch den Gemeindevorstand bzw. der Gemeindeverwaltung übertragen wird... Ort: Datum:.... rechtsverbindliche Unterschrift

Sehr geehrte Benutzer des Bürgerhaus Mörlenbach, die Gebäudeverwaltung der Gemeinde Mörlenbach behält sich vor, während des jeweiligen Mietzeitraumes, nach 8 Abs. 3 + 4 der Gebühren- & Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Mörlenbach, folge Dienste bzw. Mieten anzuordnen bzw. erheben, zu können: Je nach Art der Veranstaltung kann die Hausverwaltung Ihnen mindestens 1 Person des Hauspersonals kostenpflichtig (12,00 EUR/je Std.) während der gesamten Veranstaltung zur Seite stellten. Diese Person des Hauspersonals wird Sie während Ihrer Veranstaltung mit Rat & Tat unterstützen, um z.b. die Arbeitsabläufe in der Küche zu koordinieren. Sie handelt stellvertretend & weisungsbefugt im Auftrag der Gebäudeverwaltung der Gemeinde Mörlenbach zum Wohle des Hauses und deren Einrichtungen. Nur durch die Anerkennung dieser Anforderung an den Antragssteller führt zur weiteren Bearbeitung des Benutzungsantrages für das Bürgerhaus Mörlenbach. Das Inventar des Hauses verfügt über 12 Schnackenberger Scheren Bühnenpodeste (Größe 1 x 2 Meter) Mietkosten je Tag: je Stück 5,00 EUR 12 Stück 50,00 EUR Dank der Weinheimer Künstlerfamilie Schmiedel steht im Bürgerhaus ein sologeeigneter 2,50 Meter großer Schiedmaier Flügel, Baujahr 1936 zur Anmietung zur Verfügung. Tagesmiete: 250,00 EUR (inklusive Stimmen, falls erforderlich) Mörlenbacher Vereinen steht der Flügel kostenfrei (ohne Stimmen) im Bürgerhaus (Bühne) zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen für Ihre Veranstaltung nachzufragen wie weit Sie oder die Veranstaltung über Ihren Verein, Verband, Partei, Schule, Firma oder ähnliches, gegen vielerlei Schäden abgedeckt versichert sind. Diebstahl ist nicht versicherbar! Sie haften für Gegenstände / Sachen / Räumlichkeiten welche aus / an dem Objekt Bürgerhaus Mörlenbach entwendet oder beschädigt wurden, innerhalb Ihres des Mietzeitraumes. Veranstaltungstag:.. Hiermit erkenne ich diese vorgenannte Vorgaben bzw. Anforderung für meine Veranstaltung an.. Name des Antragstellers (Bitte in Druckbuchstaben) Unterschrift des Antragsstellers

Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück an: Gemeinde Mörlenbach Der Gemeindevorstand GB Ordnung, Verkehr Rathausplatz 1 69509 Mörlenbach Antrag auf Durchführung eines Brandsicherheitsdienstes (Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltung eingereicht werden) Name / Anschrift Veranstalter: Name / Anschrift verantwortliche Person: Tel. / Fax / Handy: Veranstaltungsort: Veranstaltungstag: Veranstaltungsdauer: Beginn: Ende: Veranstaltungsart: Erwartete Besucherzahl: Falls vorhanden: Wird der Bestuhlungsplan eingehalten? ja nein Ist eine Bühnenaufführung vorgesehen? ja nein Wenn ja, welcher Art ist die Aufführung? (Livemusik, Theater, zirzensische Vorführung )? Wenn ja, wie groß ist die Bühne? m²

Ist eine Aufführung mit Verbrennungsmotoren oder mit offenem Licht bzw. mit brennbaren oder leichtentzündlichen Materialien vorgesehen? ja nein Ist eine Filmvorführung vorgesehen? ja nein Werden größere Scheinwerfer, Bildschirme oder Heizgeräte aufgestellt? ja nein Ist der Veranstaltungsort überdacht? ja nein Ist der Veranstaltungsort dekoriert? ja nein Wird ein Sicherheitsdienst eingesetzt? ja nein Wenn ja,.ansprechpartner (Name, Telefon): Sonstige Besonderheiten / Vorhaben: Mir / Uns ist bekannt, dass die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes gebührenpflichtig ist. Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Mörlenbach. Mörlenbach, den Unterschrift/en Wird von der Gemeinde Mörlenbach ausgefüllt: Ein Brandsicherheitsdienst wird angeordnet / nicht angeordnet Unterschrift Gemeindebrandinspektor/Stellv. Gemeindebrandinspektor

Brandsicherheitsdienst bei Veranstaltungen im Bürgerhaus Der Veranstalter wird hiermit darauf hingewiesen, dass wenn mit einer größeren Besucherzahl zu rechnen ist, bei der Gemeinde Mörlenbach einen Brandsicherheitsdienst (BSD) zu beantragen ist. Dieser BSD ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen und ist kostenpflichtig. Richtwert der Besucherzahl bei öffentlichen Veranstaltungen ist 200 Besucher oder mehr. Der Geschäftsbereich Ordnung/Verkehr wird im Einzelfall einen BSD anordnen, wenn der Gemeindebrandinspektor einen solchen für notwendig erachtet. Zuständig für die Beantragung des BSD (und damit auch Haftungspflichtiger bei Nichtbeantragung) ist der jeweilige Veranstalter. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht kann es zu einer Schließung bzw. Untersagung der Veranstaltung durch den Geschäftsbereich Ordnung/Verkehr oder die Polizei kommen. Wir bitten Sie noch einmal, den Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr rechtzeitig über die Veranstaltung zu informieren, da der BSD von der Freiwilligen Feuerwehr abgeleistet wird und eine entsprechende Organisation erforderlich ist. Ein Antrag auf Durchführung eines BSD ist beigefügt. Ein Antragsformular kann jedoch auch auf der Homepage der Gemeinde Mörlenbach unter der Rubrik Ordnung, Verkehr -Brand-u. Katastrophenschutz ausgefüllt und an die Gemeinde Mörlenbach, Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr, eingereicht werden. Ansprechpartner im Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr: Herr Helferich (r.helferich@moerlenbach.de) Tel. 06209/80850 Herr Hien (s.hien@moerlenbach.de) Tel. 06209/80851 Fax-Nr. 06209/80859

Was ist alles zu beachten, wenn ich das Bürgerhaus Mörlenbach anmieten möchte: Ortsansässige Vereine & Organisationen (GBO 2 Ziffer 1, 3, 5 & 6): TÄTIGKEIT &... NACHFRAGEN BEI DER GEMEINDE MÖRLENBACH OB DAS HAUS AN DIESEM TERMIN NOCH FREI IST. AUSKUNFT ERTEILT GERNE: HERRN KLEE ( 06209-80866 J.KLEE@MOERLENBACH.DE) ODER FRAU PIESCHEL ( 06209-80867 NUR VORMITTAGS J.PIESCHEL@MOERLENBACH.DE) SOLLTE DER GEWÜNSCHTE TERMIN FREI SEIN: BENUTZUNGSANTRAG (FORMBLATT, GIBT ES BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG) STELLEN. MIT DEM BESTÄTIGUNGSCHREIBEN VON DER GEMEINDEVERWALTUNG ( 6 GEBÜHREN- & BENUTZUNGSORDNUNG = GBO) IST DIE ANMIETUNG RECHTSGÜLTIG. JETZT SIND AUCH DIE FRISTEN NACH 9 ZIFFER 2 STORNIERUNG GÜLTIG! CA. ACHT WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG KOMMEN DIE MIETVERTRÄGE 3-FACH. EINER IST FÜR SIE UND ZWEI BITTE AN DIE GEMEINDEVERWALTUNG, FRAU SABINE FECHNER, ZURÜCKGEBEN. CA. EINE WOCHE VOR DER VERANSTALTUNG DEN SAAL-ÜBERGABETERMIN MIT HERRN KLEE ( 06209-80866 J.KLEE@MOERLENBACH.DE) ABSPRECHEN. IST DER GESAMT - NETTO - MIETBETRAG ÜBER 250,00 IST DER 1,5 -FACHE BETRAG ALS SICHERUNGSLEISTUNG ( 3 ZIFFER 4 GBO) DREI VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG BEI DER GEMEINDEKASSE (RATHAUSPLATZ 1 06209-808 - 48 ODER 49 STICHWORT: BÜRGERHAUSMIETE & VERANSTALTUNGSDATUM VOLKSBANK WESCHNITZTAL, IBAN: DE08509615920006439110, BIC: GENODE51FHO) EINZUZAHLEN. IST DER GESAMT - NETTO - MIETBETRAG UNTER 250,00 ( 3 ZIFFER 4 GBO), SO IST DIESER BIS SPÄTESTENS EINE WOCHE NACH DER VERANSTALTUNG FÄLLIG. ZEITPUNKT SOBALD BEKANNT... SCHNELLST MÖGLICH CA. 14 TAGE NACH EINGANG DES BENUTZUNGSANTRAGES CA. ACHT WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG. EINE WOCHE VOR DER VERANSTALTUNG BIS DREI VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG ODER SPÄTESTENS EINE WOCHE NACH DER VERANSTALTUNG Ortsansässige Privatpersonen und andere (GBO 2 Ziffer 2, 5 & 7): TÄTIGKEIT &... NACHFRAGEN BEI DER GEMEINDE MÖRLENBACH OB DAS HAUS AN DIESEM TERMIN NOCH FREI IST. AUSKUNFT ERTEILT GERNE: HERRN KLEE ( 06209-80866 J.KLEE@MOERLENBACH.DE) ODER FRAU PIESCHEL ( 06209-80867 NUR VORMITTAGS J.PIESCHEL@MOERLENBACH.DE) SOLLTE DER GEWÜNSCHTE TERMIN FREI SEIN: BENUTZUNGSANTRAG (FORMBLATT, GIBT ES BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG) STELLEN. IST NACH DER ART DER VERANSTALTUNG EINE GEMA-GEBÜHR ZU ENTRICHTEN, MUß DIE GEMA-ANMELDUNG FÜR DIESE VERANSTALTUNG (KOPIE) MIT DEM BENUTZUNGSANTRAG EINGEREICHT WERDEN. OHNE DIE ANMELDUNG WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET (GBO 5). MIT DEM BESTÄTIGUNGSCHREIBEN VON DER GEMEINDEVERWALTUNG ( 6 GEBÜHREN- & BENUTZUNGSORDNUNG = GBO) IST DIE ANMIETUNG RECHTSGÜLTIG. JETZT SIND AUCH DIE FRISTEN NACH 9 ZIFFER 2 STORNIERUNG GÜLTIG! CA. ACHT WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG KOMMEN DIE MIETVERTRÄGE 3-FACH. EINER IST FÜR SIE UND ZWEI BITTE AN DIE GEMEINDEVERWALTUNG, FRAU FECHNER, ZURÜCKGEBEN. CA. EINE WOCHE VOR DER VERANSTALTUNG DEN SAAL - ÜBERGABETERMIN MIT HERRN KLEE ( 06209-80866 J.KLEE@MOERLENBACH.DE) ABSPRECHEN. IST DER GESAMT - NETTO - MIETBETRAG ÜBER 250,00 IST DER 1,5 -FACHE BETRAG ALS SICHERUNGSLEISTUNG ( 3 ZIFFER 4 GBO) DREI VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG BEI DER GEMEINDEKASSE (RATHAUSPLATZ 1 06209-808 - 26 ODER 27 STICHWORT: BÜRGERHAUSMIETE & VERANSTALTUNGSDATUM (VOLKSBANK WESCHNITZTAL, IBAN: DE08509615920006439110, BIC: GENODE51FHO) EINZUZAHLEN. IST DER GESAMT - NETTO - MIETBETRAG UNTER 250,00 ( 3 ZIFFER 4 GBO), SO IST DIESER BIS SPÄTESTENS EINE WOCHE NACH DER VERANSTALTUNG FÄLLIG. ZEITPUNKT SOBALD BEKANNT... SCHNELLST MÖGLICH GEMA-ANMELDUNG ABGEBEN MIT CA. 14 TAGE NACH EINGANG DES BENUTZUNGSANTRAGES CA. ACHT WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG. EINE WOCHE VOR DER VERANSTALTUNG BIS DREI VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG ODER SPÄTESTENS EINE WOCHE NACH DER VERANSTALTUNG

Was ist alles zu beachten, wenn ich das Bürgerhaus Mörlenbach anmieten möchte: Nicht ortsansässige Veranstalter (GBO 2 Ziffer 2, 5 & 7, Ziffer 3): TÄTIGKEIT &... ZEITPUNKT NACHFRAGEN BEI DER GEMEINDE MÖRLENBACH OB DAS HAUS AN DIESEM TERMIN NOCH FREI IST. AUSKUNFT ERTEILT GERNE: HERRN KLEE ( 06209-80866 J.KLEE@MOERLENBACH.DE) ODER FRAU PIESCHEL ( 06209-80867 NUR VORMITTAGS J.PIESCHELL@MOERLENBACH.DE) SOBALD BEKANNT... SOLLTE DER GEWÜNSCHTE TERMIN FREI SEIN: BENUTZUNGSANTRAG (FORMBLATT, GIBT ES BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG) STELLEN. IST NACH DER ART DER VERANSTALTUNG EINE GEMA-GEBÜHR ZU ENTRICHTEN, MUß DIE GEMA-ANMELDUNG FÜR DIESE VERANSTALTUNG (KOPIE) MIT DEM BENUTZUNGSANTRAG EINGEREICHT WERDEN. OHNE DIE ANMELDUNG WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET (GBO 5). SCHNELLST MÖGLICH GEMA-ANMELDUNG ABGEBEN MIT MIT DEM BESTÄTIGUNGSSCHREIBEN VON DER GEMEINDEVERWALTUNG ( 6 GEBÜHREN- & BENUTZUNGSORDNUNG = GBO) IST DIE ANMIETUNG RECHTSGÜLTIG. JETZT SIND AUCH DIE FRISTEN NACH 9 ZIFFER 2 STORNIERUNG GÜLTIG! CA. 14 TAGE NACH EINGANG DES BENUTZUNGSANTRAGES CA. ACHT WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG KOMMEN DIE MIETVERTRÄGE 3-FACH. EINER IST FÜR SIE UND ZWEI BITTE AN DIE GEMEINDEVERWALTUNG, FRAU FECHNER ( 06209-80821 S.FESCHNER@MOERLENBACH.DE), ZURÜCKGEBEN. CA. ACHT WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG. CA. EINE WOCHE VOR DER VERANSTALTUNG DEN SAAL - ÜBERGABETERMIN MIT HERRN KLEE ( 06209-80866 J.KLEE@MOERLENBACH.DE) ABSPRECHEN. EINE WOCHE VOR DER VERANSTALTUNG IST DER GESAMT - NETTO - MIETBETRAG ÜBER 250,00 IST DER 1,5 -FACHE BETRAG ALS SICHERUNGSLEISTUNG ( 3 ZIFFER 4 GBO) DREI VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG BEI DER GEMEINDEKASSE (RATHAUSPLATZ 1 06209-808 - 26 ODER 27 STICHWORT: BÜRGERHAUSMIETE & VERANSTALTUNGSDATUM, (VOLKSBANK WESCHNITZTAL, IBAN: DE08509615920006439110, BIC: GENODE51FHO) EINZUZAHLEN. ACHTUNG! KEINE RECHTZEITIGE SICHERHEITSLEISTUNG = KEINE VERANSTALTUNG BIS DREI VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG Noch kürzer: FREIEN BÜRGERHAUS - TERMIN FINDEN ABGABE VON BENUTZUNGSANTRAG + GEMA - ANMELDUNG (FALLS NOTWENDIG) BEZAHLEN DER SICHERUNGSLEISTUNG. DREI VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG. EMPFEHLUNG FÜR DIE KARTENVORVERKAUFSSTELLEN IN MÖRLENBACH FA. ANTON GUSCHELBAUER WEINHEIMER STRAßE 13 69509 MÖRLENBACH TEL.: 06209 / 225 & 5277 HTTP://WWW.GUSCHELBAUER.DE/HTML/KARTEN_SERVICE.HTML DER BUCHLADEN ANDREA OHLIG FÜRTHER STRAßE 10 69509 MÖRLENBACH TEL.: 06209 / 6814 INFO@DERBUCHLADEN.INFO HTTP://WWW.DERBUCHLADEN.INFO/INDEX.PHP?FUNCTION=CMS_SHOW&ID=16&CMS_SYSTEM=A6414A234AE650B3C DD0002888CB67C8

AUFGRUND DER 5, 20 UND 51 HGO IN DER FASSUNG VOM 01. APRIL 1993 ( GVBI. I. S. 534, ZULETZT GEÄNDERT DUCH GESETZ VOM 20.06.2002 GVBL S. 342) UND DER 1,2,4, UND 10 DES GESETZES ÜBER KOMMUNALE ABGABEN (KAB) VOM 17.03.1970 (GVBI. I. S. 225) ZULETZT GEÄNDERT DURCH GESETZ VOM 31.10.1991 (GVBI. I. S. 333) HAT DIE GEMEINDEVERTRETUNG DER GEMEINDE MÖRLENBACH AM 06.MAI 2003 FOLGENDE: BESCHLOSSEN: GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS BÜRGERHAUS IN DER GEMEINDE MÖRLENBACH 1 DAS BÜRGERHAUS UND ALLE SEINE EINRICHTUNGEN KÖNNEN GEMÄß 2 AUF ANTRAG VON VEREINEN, GESELLSCHAFTEN UND PERSONEN GENUTZT WERDEN. ÜBER DIE NUTZUNG ENTSCHEIDET AUSSCHLIEßLICH DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE MÖRLENBACH. DAS HAUSRECHT ÜBEN DIE VON IHM BEAUFTRAGTEN BEDIENSTETEN AUS, DEREN ANORDNUNG UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN IST. 2 DAS BÜRGERHAUS STEHT FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN ZUR VERFÜGUNG: 1. KULTURELLE VERANSTALTUNGEN, WOHLFAHRTSVERANSTALTUNGEN, GESELLSCHAFTLICHE VERANSTALTUNGEN, TANZ, MASKENBÄLLE & AUSSTELLUNGEN 2. FAMILIENFESTE 3. SITZUNGEN UND VERSAMMLUNGEN 4. TRAININGS- UND ÜBUNGSZWECKEN 5. KOMMERZIELLE AUSSTELLUNGEN 6. POLITISCHE VERANSTALTUNGEN 7. GEWERBLICHE VERANSTALTUNGEN 8. SCHULISCHE VERANSTALTUNGEN VERANSTALTUNGEN, DIE SICH GEGEN DIE VERFASSUNGSMÄßIGE ORDNUNG RICHTEN ODER DIE ÖFFENTLICHE SICHERHEIT GEFÄHRDEN, SIND AUSGESCHLOSSEN. 3 FÜR DIE BENUTZUNG DES BÜRGERHAUSES UND DESSEN EINRICHTUNG WERDEN FOLGENDE GEBÜHREN UND ENTGELTE PRO TAG ERHOBEN. DIE KOSTENPAUSCHALE BEINHALTET ENDREINIGUNG, REINIGUNGSMITTEL UND ENERGIEVERBRAUCH. ( 1 ) BEI VERANSTALTUNGEN DER ORTSANSÄSSIGEN VEREINE UND ORGANISATIONEN GEMÄß 2 ZIFFER 1, 6 UND 8 WERDEN FOLGENDE GEBÜHREN UND ENTGELTE JE TAG ERHOBEN: MIETGEBÜHR KOSTENPAUSCHALE = SUMME MIETE - FÜR DEN GROßEN SAAL MIT EMPORE UND BÜHNE 60,00 60,00 120,00 - FÜR DIE SEITENSÄLE JE 15,00 15,00 30,00 - FÜR DIE KÜCHE 25,00 25,00 50,00 - FÜR DIE ZIMMER IM 1. OBERGESCHOß JE 5,00 5,00 10,00 - FÜR DIE RÄUME IM KELLERBEREICH JE 15,00 15,00 30,00 ( 2 ) BEI VERANSTALTUNGEN ORTSANSÄSSIGER PRIVATPERSONEN UND ANDEREN GEMÄß 2 ZIFFER 2, 5 UND 7 WERDEN FOLGENDE GEBÜHREN UND ENTGELTE ERHOBEN: MIETGEBÜHR KOSTENPAUSCHALE = SUMME MIETE - FÜR DEN GROßEN SAAL MIT EMPORE UND BÜHNE 100,00 100,00 200,00 - FÜR DIE SEITENSÄLE JE 30,00 30,00 60,00 - FÜR DIE KÜCHE 30,00 30,00 60,00 - FÜR DIE ZIMMER IM 1. OBERGESCHOß JE 15,00 15,00 30,00 - FÜR DIE RÄUME IM KELLERBEREICH JE 25,00 25,00 50,00

( 3) DIE MIETGEBÜHR UND DIE KOSTENPAUSCHALE BEI VERANSTALTUNGEN GEMÄß 2 NICHT ORTSANSÄSSIGER VERANSTALTER BETRÄGT MINDESTENS DAS 2-FACHE DER GEBÜHREN UND ENTGELTE GEMÄß 3 ABSATZ 2 DIE ENDGÜLTIGE FESTSETZUNG TRIFFT DER GEMEINDEVORSTAND. DAS 2-FACHE DER GEBÜHREN UND ENTGELTE MIETGEBÜHR KOSTENPAUSCHALE = SUMME MIETE - FÜR DEN GROßEN SAAL MIT EMPORE UND BÜHNE 200,00 200,00 400,00 - FÜR DIE SEITENSÄLE JE 60,00 60,00 120,00 - FÜR DIE KÜCHE 60,00 60,00 120,00 - FÜR DIE ZIMMER IM 1. OBERGESCHOß JE 30,00 30,00 60,00 - FÜR DIE RÄUME IM KELLERBEREICH JE 50,00 50,00 100,00 ( 4 ) AB EINER GESAMTMIETE VON 250,00 NETTO IST JEDER MIETER VERPFLICHTET, DEN 1,5-FACHEN BETRAG DER GESAMTMIETE (MIETGEBÜHR & KOSTENPAUSCHALE) ALS SICHERUNGSLEISTUNG ZUR VERRECHNUNG MIT DEN TATSÄCHLICH ENTSTANDENEN VERANSTALTUNGSKOSTEN BIS 3 VOLLE WERKTAGE VOR DER VERANSTALTUNG BEI DER KASSE DER GEMEINDE MÖRLENBACH (RATHAUSPLATZ 1 06209-808 - 26 ODER 27 STICHWORT: BÜRGERHAUSMIETE & VERANSTALTUNGSDATUM Volksbank Weschnitztal, IBAN: DE08509615920006439110, BIC: GENODE51FHO) EINZUZAHLEN. NACH DEM VERANSTALTUNGSTERMIN WIRD NACH FESTSTELLUNG DER TATSÄCHLICHEN KOSTEN DER MÖGLICHE RESTBETRAG INNERHALB VON 5 WERKTAGEN AN DEN MIETER AUSBEZAHLT. ENTSTANDENE MEHRKOSTEN ÜBER DIE SICHERHEITSLEISTUNG HINHAUS (Z.B. MALERARBEITEN) WERDEN GESONDERT IN RECHNUNG GESTELLT. DIE GEBÜHREN UND ENTGELTE UNTER 250,00 GESAMTMIETE, FÜR VERANSTALTUNGEN JEDER ART, WERDEN SPÄTESTENS EINE WOCHE NACH DER BEENDIGUNG DER VERANSTALTUNG FÄLLIG. ( 5 ) BEI SITZUNGEN UND VERSAMMLUNGEN ORTSANSÄSSIGER VEREINE GEMÄß 2 ZIFFER 3 WIRD EINE KOSTENPAUSCHALE IN DER HÖHE VON: KOSTENPAUSCHALE - FÜR DEN GROßEN SAAL MIT EMPORE UND BÜHNE 40,00 - FÜR DIE SEITENSÄLE JE 10,00 - FÜR DIE KÜCHE 25,00 - FÜR DIE ZIMMER IM 1. OBERGESCHOß JE 5,00 - FÜR DIE RÄUME IM KELLERBEREICH JE 10,00 PRO TAG ERHOBEN. ÜBER AUSNAHMEN ENTSCHEIDET DER GEMEINDEVORSTAND NACH SEINER VERWALTUNGSPRAXIS. ( 6 ) FÜR DIE ENTSORGUNG DES BEI DEM BELEGUNGSTERMIN ANFALLENDEN ALLGEMEINEN MÜLL WIRD FOLGENDE PAUSCHALGEBÜHR JE GEMIETETEN RAUM & TAG ERHOBEN: KOSTENPAUSCHALE - FÜR DEN GROßEN SAAL MIT EMPORE UND BÜHNE 5,00 - FÜR DIE SEITENSÄLE JE 5,00 - FÜR DIE KÜCHE 10,00 - FÜR DIE ZIMMER IM 1. OBERGESCHOß JE 2,00 - FÜR DIE RÄUME IM KELLERBEREICH JE 5,00 ( 6A ) HIERBEI WIRD VON EINER ZU DER VERANSTALTUNGSGRÖßE EMPIRISCHEN MÜLLMENGE AUSGEGANGEN. HÖHERER ENTSORGUNGSMENGEN WIRD NACH AUFWAND NACHBERECHNET. ( 7 ) ABWEICHEND VON 3 ZIFFER 3 WIRD BEI VERANSTALTUNGEN NICHT ORTSANSÄSSIGER VEREINE GEMÄß 2 ZIFFER 3 UND 4 DIE MIETGEBÜHR UND DIE KOSTENPAUSCHALE DURCH DEN GEMEINDEVORSTAND GEMÄß 3 ZIFFER 2 FESTGESETZT. ÜBER AUSNAHMEN ENTSCHEIDET DER GEMEINDEVORSTAND NACH SEINER VERWALTUNGSPRAXIS. 4 BRANDWACHE DURCH DIE FEUERWEHR MÖRLENBACH IST BEI ALLEN VERANSTALTUNGEN IM BÜRGERHAUS MÖRLENBACH ZU STELLEN, BEI DENEN ES ABZUSEHEN IST, DASS 200 UND MEHR PERSONEN KOMMEN WERDEN. HIERFÜR IST DER EIGENE ANTRAG FÜR BRANDSICHERHEITSDIENST ZU STELLEN. DER MIETER DES BÜRGERHAUSES MÖRLENBACH HAT BEI SEINER STELLUNG DES NUTZUNGSANTRAGES DIE ABZUSEHENDE PERSONENZAHL AN ZU GEBEN. BEI NICHTMELDUNG, ERFOLGT EINSCHÄTZUNG DURCH DIE GEMEINDEVERWALTUNG BZW. GEMEINDEBRANDINSPEKTOR.

DER GEMEINDEBRANDINSPEKTOR KANN ÜBER EINSATZ DER WEHR BEI BRANDWACHTEINSÄTZEN FREI ENTSCHEIDEN UND DIESE AUCH BEI PERSONENZAHLEN VON UNTER 200 ANORDNEN. DER EINSATZ DER WEHR IST GEBÜHRENPFLICHTIG UND WIRD NACH DER ZURZEIT GELTENDEN SATZUNG ÜBER DIE GEMEINDEVERWALTUNG MÖRLENBACH ABGERECHNET. 5 GEWERBLICHE VERANSTALTER NACH 3 ZIFFER 3 GEBEN MIT DEM BENUTZUNGSANTRAG FÜR DAS BÜRGERHAUS MÖRLENBACH EINE KOPIE DER ANMELDUNG FÜR DIE JEWEILIGE VERANSTALTUNG BEI DER GESELLSCHAFT FÜR MUSIKALISCHE AUFFÜHRUNGS- UND MECHANISCHE VERVIELFÄLTIGUNGSRECHTE ( GEMA ), BEZIRKSDIREKTION WIESBADEN ( GEMA, POSTFACH 2680, 65016 WIESBADEN 0611-79050 WWW.GEMA.DE BD-WI@GEMA.DE ) MIT AB. OHNE ABGABE DER KOPIE DER GEMA-ANMELDUNG WIRD DER BENUTZUNGSANTRAG VON DER GEMEINDEVERWALTUNG NICHT BEARBEITET. HINWEIS: IM RAHMEN DES GESETZLICHEN WAHRNEHMUNGSAUFTRAGES KANN AUCH DER BESITZER BZW. VERMIETER DES VERANSTALTUNGSRAUMS DURCH DIE GEMA ZUR GESAMTSCHULDNERISCHEN HAFTUNG IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN. 6 ( 1 ) ZUR ANMIETUNG DES BÜRGERHAUSES MÖRLENBACH IST DIE STELLUNG DES FORMGEBUNDENEN BENUTZUNGSANTRAGES FÜR DAS BÜRGERHAUS MÖRLENBACH NOTWENDIG (ERHÄLTLICH BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG MÖRLENBACH). BEI GEWERBLICHEN VERANSTALTERN IST NACH 5 DIE GEMA-ANMELDUNG ZUSÄTZLICH NOTWENDIG. NACH BEARBEITUNG DES VOLLSTÄNDIGEN BENUTZUNGSANTRAGS DURCH DIE GEMEINDEVERWALTUNG WIRD DEM ANTRAGSTELLER EIN BESTÄTIGUNGSCHREIBEN ZUGESENDET. MIT DIESEM SCHREIBEN WIRD DER BENUTZUNGSANTRAG FÜR ANTRAGSTELLER UND VERMIETER (GEMEINDE MÖRLENBACH) RECHTSVERBINDLICH. MIETVERTRÄGE IN DREIFACHER AUSFÜHRUNG (1 X MIETER, 2 X GEMEINDEVERWALTUNG) WERDEN CA. 8 WOCHEN VOR DEM VERANSTALTUNGSTERMIN DEM MIETER ZUGESANDT. HIER IST BESONDERS AUF DIE UNTER 9 ZIFFER 2 AUFGEFÜHRTEN STORNIERUNGSFRISTEN HINZUWEISEN. AUCH FÜR KURZFRISTIG ANGEMELDETE VERANSTALTUNGEN GILT DER ZEITRAHMEN VON 9 ZIFFER 2. IN VOLLEM UMFANG. ( 2 ) SOWEIT DER MIETER UMSATZSTEUERPFLICHTIGER UNTERNEHMER IST, MUß DIE JEWEILS GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER ZUSÄTZLICH GEZAHLT WERDEN. 7 ( 1 ) DIE BENUTZER DES BÜRGERHAUSES SIND VERPFLICHTET, SÄMTLICHE GETRÄNKE, DIE IM GEBÄUDE- UND AUßENBEREICH ZUM AUSSCHANK KOMMEN, ÜBER DIE VON DER GEMEINDE ZUR WAHL GESTELLTEN GETRÄNKEHÄNDLER ZU BEZIEHEN. FÜR DIESE ZWECKE HAT DIE GEMEINDE LIEFERVERTRÄGE ABGESCHLOSSEN. ES DÜRFEN NUR BIERE DER PRIVATBRAUEREI SCHMUCKER ZUM AUSSCHANK KOMMEN. ( 2 ) DIE GEMEINDE ERHEBT EINEN AUFSCHLAG IN HÖHE VON 15 % ZUZÜGLICH MEHRWERTSTEUER AUF DIE IN RECHNUNG GESTELLTEN LIEFERPREISE DES GETRÄNKEHÄNDLERS. HINWEIS ZUR RECHNUNGSABWICKLUNG: DER GETRÄNKEHÄNDLER STELLT DIE RECHNUNG FÜR DIE JEWEILIGE VERANSTALTUNG DES MIETERS AN DIE GEMEINDE MÖRLENBACH. NACH ERRECHNEN DES OBENGENANNTEN AUFSCHLAGES AUF DEN RECHNUNG - NETTOBETRAG ERHÄLT DER MIETER DIE GETRÄNKE - RECHNUNG VON DER GEMEINDE MÖRLENBACH ZUR BEGLEICHUNG AN DIE GEMEINDEVERWALTUNG. 8 ( 1 ) DIE BESTUHLUNG UND DEREN BESEITIGUNG IST VON DEM VERANSTALTER VORZUNEHMEN. DER ZEITPUNKT IST MIT DEM HAUSMEISTER ODER EINEM BEAUFTRAGTEN DER GEMEINDE, UNTER BEACHTUNG ANDERWEITIGER BENUTZUNG, ABZUSPRECHEN. ( 2 ) DAS BÜRGERHAUS IST AM TAGE NACH DER VERANSTALTUNG BIS 12:00 UHR AUFGERÄUMT UND BESENREIN ZU ÜBERGEBEN. KÜRZERE RÄUMFRISTEN KÖNNEN IM BEDARFSFALL FESTGELEGT WERDEN. ( 3 ) DIE BENUTZER SIND ZUR SCHONENDEN BEHANDLUNG DER RÄUMLICHKEITEN UND DES INVENTARS VERPFLICHTET. VERURSACHTE SCHÄDEN SIND ZU ERSETZEN. ( 4 ) MEHRAUFWAND BEI DER REINIGUNG DES HAUSES, WIRD MIT JE STUNDE / ARBEITSKRAFT ZU 27,00 NETTO IN RECHNUNG GESTELLT. ÜBER DEN MEHRAUFWAND ENTSCHEIDET DER BEAUFTRAGTE DER GEMEINDE MÖRLENBACH ( HAUSMEISTER ). ( 4 ) DIE BENUTZTEN GLÄSER UND DAS GESCHIRR SIND ZU SPÜLEN UND AUFZURÄUMEN, BENUTZTE GERÄTSCHAFTEN SIND ZU SÄUBERN. BESCHÄDIGTES UND FEHLENDES GESCHIRR, GLÄSER UND DERGLEICHEN SIND UNAUFGEFORDERT ZU MELDEN. DIESE WERDEN 1:1 DURCH DIE GEMEINDE ERSETZT UND IN RECHNUNG GESTELLT. ( 5 ) BESCHÄDIGUNGEN IN ODER AN DEM BÜRGERHAUS SIND UNVERZÜGLICH DEM HAUSMEISTER UND SOFERN DIESER NICHT ERREICHBAR IST DEM GEMEINDEVORSTAND ZU MELDEN.

9 ( 1 ) BEI VERANSTALTUNGEN KANN DIE GEMEINDE EINE KAUTION IN DER HÖHE VON BIS ZU 10.000,00 VERLANGEN. SOFERN EINE KAUTION VERLANGT WIRD, IST DIESE VOR ABSCHLUSS DES NUTZUNGSVERTRAGES ZU HINTERLEGEN. SCHULDNER DER GEBÜHREN UND ENTGELTE IST DER JEWEILIGE VERANSTALTER. MEHRERE ZAHLUNGSPFLICHTIGE HAFTEN ALS GESAMTSCHULDNER. ( 2 ) FÜR STORNIERUNGEN VON BENUTZERTERMINEN GELTEN FOLGENDE TERMINFRISTEN: BIS SECHS VOLLE WOCHEN VOR DEM TERMIN SECHS BIS DREI VOLLE WOCHEN VOR DEM TERMIN INNERHALB VON DREI VOLLEN WOCHEN VOR DEM TERMIN KOSTENFREI 50 % DER GESAMTMIETE 100 % DER GESAMTMIETE BEI KOSTENPFLICHTIGEN STORNIERUNGEN, AUS GEWICHTIGEN GRÜNDEN, KANN AN DEN GEMEINDEVORSTAND SCHRIFTLICH EIN ANTRAG ZUR ERLASSUNG DER GESAMTMIETE GESTELLT WERDEN. ( 3 ) DIE GEMEINDE MÖRLENBACH BEHÄLT SICH VOR, GESCHLOSSENE MIETVERTRÄGE FÜR DAS BÜRGERHAUS MÖRLENBACH ZU STORNIEREN WENN: o FÜR DIE WAHRNEHMUNG VON HOHEITLICHEN AUFGABEN Z.B. WAHLEN o DER VERANSTALTER DEN VERTRAGSMÄßIGEN ZAHLUNGSPFLICHTEN NICHT FRISTGEMÄß NACHKOMMT o o o o o DURCH DIE BEABSICHTIGTE VERANSTALTUNG EINE STÖRUNG DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT UND ORDNUNG ODER EINE SCHÄDIGUNG DES ANSEHEN DER GEMEINDE ZU BEFÜRCHTEN IST. DIE VERANSTALTUNG GEGEN BESTEHENDE GESETZE VERSTÖßT DIE ZU NUTZENDEN RÄUME INFOLGE HÖHERER GEWALT NICHT GESTELLT WERDEN KÖNNEN. DIE BENUTZUNG KANN DURCH DIE GEMEINDE ODER DEREN BEAUFTRAGTEN VERWEIGERT WERDEN, WENN BEREITS EINMAL EIN ERTRAGSWIDRIGES VERHALTEN VORLAG ODER GRÜNDE VORGETRAGEN WERDEN BZW. BEKANNT SIND, DIE EINE VERWEIGERUNG DER BENUTZUNGSZULASSUNG RECHTFERTIGEN (Z. B. ÜBERLAUTE MUSIK, RUHESTÖRENDER LÄRM, VERLETZUNG VON NACHBARSCHAFTLICHEN SCHUTZRECHTEN, BEKANNTE UNZUVERLÄSSIGKEIT DES VERANSTALTERS/BENUTZERS ETC.). VERANSTALTUNGEN, DIE DURCH DEN VERANSTALTER MIT FALSCHEN UND IRREFÜHRENDEN ANGABEN ZUR VERANSTALTUNG ODER DER FÜR DIE VERANSTALTUNG VERANTWORTLICHEN PERSON GEBUCHT WURDE. DIE STORNIERUNG IST UNVERZÜGLICH DEM VERANSTALTER GEGENÜBER ZU ERKLÄREN. MACHT DIE GEMEINDE VON IHREM STONIERUNGSRECHT GEBRAUCH, SO HAT DER VERANSTALTER WEDER ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ NOCH AUF ERSATZ SEINER AUSLAGEN ODER SEINES ENTGANGENEN GEWINNS. EINEN ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ IN JEGLICHER FORM UND ART BESTEHT NICHT. HINWEIS: DIE GEBÄUDEVERWALTUNG WIRD NACH ÖFFENTLICHER BEKANNTGABE DES TERMINS Z.B. DURCH DEN WAHLLEITER EINES SO TANGIERTEN TERMINS MIT DEM MIETER KONTAKT AUFNEHMEN. ZIEL IST ES LÖSUNGEN ZU FINDEN, DIE ES ERLAUBEN BETROFFENE VERANSTALTUNG NOCH DURCH FÜHREN ZU KÖNNEN. EVENTUELL IM REDUZIERTEN UMFANG ODER AN EINEM MÖGLICHEN ALTERNATIVTERMIN. SOLLTE KEINE LÖSUNG MÖGLICH SEIN, GILT DER TERMIN ALS STORNIERT. 10 DIESE BENUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG FÜR DAS BÜRGERHAUS DER GEMEINDE MÖRLENBACH TRITT AM TAGE NACH VOLLENDUNG IHRER BEKANNTMACHUNG IN KRAFT. MÖRLENBACH, DEN 06. MAI 2003 DER GEMEINDEVORSTAND: Bürgermeister Lothar Knopf